Anfrage Angemieteter Wohnraum

Anfrage gemäß § 8 der GeschO des Rates der Stadt Siegen zur nächsten Sitzung des Ausschuss für Soziales, Familien- und Seniorenfragen

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

wie uns in der Sitzung des Ausschuss für Soziales, Familien- und Seniorenfragen am 08.11.2018 mitgeteilt wurde, hält die Verwaltung der Universitätsstadt Siegen ca. 70 Wohnungen für Flüchtlinge vor. Es wurde aber nicht deutlich, ob dieser Wohnraum auch aktuell voll genutzt wird. Aufgrund der sich immer weiter verschärfenden Situation auf dem Wohnungsmarkt und den daraus entstehenden Problemen, wäre es aus Sicht der UWG-Fraktion wünschenswert, sollte es Leerstände geben, diese abzustellen. Freier ungenutzter Wohnraum sollte dann umgehend seinem eigentlichen Nutzen zugeführt werden. Hier würden sich z.B. Möglichkeiten bei der Vermietung an Studenten ergeben, welche vertraglich kurzzeitig und flexibel sein können. Wir bitten daher die Verwaltung zu prüfen, ob dies Nötig (Leerstände) und Möglich (vertragliche Rahmenbedingungen) ist.

Wir bitten in diesem Zusammenhang um die Beantwortung folgender Fragen:

Wie viele Wohnungen werden derzeit von der Verwaltung der Universitätsstadt Siegen für Flüchtlinge angemietet?
Wie hoch ist die derzeitige Auslastung bzw. Belegungsrate dieses Wohnraums?
Wie hoch ist der Kostenaufwand für die Universitätsstadt Siegen im laufenden und kommenden Haushaltsjahr?
Sind die Wohnungen zweckgebunden, oder wäre es möglich bei Nichtauslastung, den Wohnraum befristet anderweitig zu nutzen, z.B. durch Studenten?

Auszug aus der öffentlichen Niederschrift über die 21. Sitzung des Ausschuss für Soziales, Familien- und Seniorenfragen:

Die Beantwortung der Anfrage finden Sie hier!

« zurück zur Übersicht