Anfrage Bekämpfung von Graffiti-Schmierereien

Anfrage gem. § 8 GO des Rates der Stadt Siegen zur Sitzung des Rates am 21.09.2011

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

mit unserem Antrag vom 13.01.2011 zur Problematik ("Bekämpfung von Graffiti-Schmierereien") wurde die Thematik, insbesondere die Prüfung einer Teilnahme der Stadt Siegen am "Pforzheimer Modell" intensiv diskutiert. In der Beratung ging man mehrheitlich von einer deutlichen Reduzierung der Anzeigen bei der Polizei aus und kam zu der Ansicht, dass eine Verstärkung des Problems nicht erkennbar und somit kein akuter Handlungsbedarf mehr gegeben sei. Da wir eine etwas andere Wahrnehmung haben und eine stärkere Beeinträchtigung privater und öffentlicher Gebäude feststellen, bitten wir um die Beantwortung folgender Fragen:

  1. Welche Gebäude oder Einrichtungen, die sich im Eigentum der Stadt Siegen befinden, wurden (ggfls. auch mehrfach) in den letzten zwei Jahren durch Graffiti "beeinträchtigt"?
  2. Bei welchen Gebäuden wurden die Graffiti zwischenzeitlich entfernt?
  3. Wann und nach welchem Zeitplan werden die noch nicht beseitigten Graffiti entfernt?
  4. In wie vielen Fällen wurden Graffiti-Maßnahmen der Polizei zur Kenntnis gegeben und angezeigt? Soweit einzelne Graffiti-Maßnahmen nicht angezeigt wurden, bitten wir um Angabe der Gründe für die Nichtanzeige.

Auszug aus der öffentlichen Niederschrift über die 21. Sitzung des Rates vom 21.09.2011:

"Herr Stojan erläutert zunächst grundsätzlich, die Stadt Siegen habe die städtischen Gebäude entweder in der eigenen Verwaltung durch die Technische Gebäudewirtschaft bzw. in der Leerstandsverwaltung durch die Liegenschaftsabteilung. Auch die leerstehenden Gebäude werden von der TGW im Rahmen der Beseitigung von Graffiti-Schmierereien mit betreut. Komplett extern vermietete Gebäude werden von der KEG Siegen verwaltet.

Zu den städtischen Einrichtungen gehören auch Stützmauern, Wartehäuschen, Schilder etc., die von der Abteilung 7/1, Straße und Verkehr, betreut werden.

Die Fragen werden wie folgt beantwortet:

Frage 1: Welche Gebäude oder Einrichtungen, die sich im Eigentum der Stadt Siegen befinden wurden (ggfs. auch mehrfach) in den letzten zwei Jahren durch Graffiti „beeinträchtigt“?

Antwort TGW: An 15 in der Verwaltung der Technischen Gebäudewirtschaft stehenden Gebäuden bzw. Einrichtungen wurden in den letzten 2 Jahren eine Beseitigung durch Graffiti durch externe Dritte durchgeführt. Hierbei fielen insgesamt Kosten in Höhe von 6.355,11 € an. Zusätzlich beseitigten die Hausmeister kleinere Graffiti mit entsprechenden Spezialreinigern, Materialkosten ca. 200 €.

Antwort KEG Siegen: Nur an 3 von der KEG Siegen betreuten Gebäuden - Friedrichstr. 42, Friedrichstr. 55-57, Sandstraße 38 - gab es Graffiti-Probleme.

Antwort FB 7/1: Eine große Pflasterfläche im Zufahrtsbereich zur City-Galerie, die Unterführung der Koblenzer Straße an der Siegerlandhalle, die Unterführung unter der Giersbergstraße, die Brückenbrüstungen der Brücke im Zuge der Achenbacher Straße über die DB, Buswartehäuschen, Stützmauern und Brückenwiderlager im Stadtgebiet und unzählige Verkehrsschilder die jedoch eher mit Aufkleber beklebt werden.

Frage 2: Bei welchen Gebäuden wurden die Graffiti zwischenzeitlich entfernt?

Antwort TGW, KEG und 7/1: Die Graffitis wurden immer sofort beseitigt.
Frage 3:Wann und nach welchem Zeitplan werden die noch nicht beseitigten Graffiti

entfernt?

Antwort TGW: Es gibt keine nicht beseitigten Graffiti bei den Gebäuden in der Verwaltung der TGW.


Antwort KEG Siegen: Da die Liegenschaft Friedrichstr. 55-57 verkauft ist, wird hier jetzt nicht mehr gereinigt. Ebenfalls wurde bereits länger schon entschieden, dass die Graffitis - nur auf der Grenzmauer des Parkplatzes an der Sandstraße 38 - nicht mehr beseitigt werden.

Antwort FB 7/1: Da die vorhandenen Graffitis im Stadtgebiet am vielfältigen und reichhaltigen Infrastrukturvermögen nicht erfasst wurden, gibt es auch keinen Zeitplan zur Beseitigung. Die Reinigung der Verkehrsschilder ist aufwendig und der Erfolg hält nicht lange vor.

Frage 4: In wie vielen Fällen wurden Graffiti-Maßnahmen der Polizei zur Kenntnis gegeben und angezeigt? Soweit einzelne Graffiti-Maßnahmen nicht angezeigt wurden, bitten wir um Angabe der Gründe für Nichtanzeige.

Antwort TGW: Bei allen der o.g. 15 größeren Fällen erfolgte natürlich die Info und Anzeige bei der Polizei. Die kleineren Graffitis, die die Hausmeister schnell entfernt haben, sind nicht alle zur Anzeige gebracht worden.

Antwort KEG Siegen: Bei allen Fällen erfolgte die Info und Anzeige bei der Polizei.

Antwort FB 7/1: Häufig sind die Rückschlüsse auf Verursacher so gering, dass keine Anzeige erfolgt ist. Eine Auflistung der in den Jahren 2010 und 2011 beseitigten Graffitis kann dem Protokoll beigefügt werden."

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