Anfrage DigitalPakt Schule
Anfrage gemäß § 8 der GeschO des Rates der Stadt Siegen zur nächsten Sitzung des Ausschuss für Schul- und Bildungswesen
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
mit Verwunderung hat die UWG-Fraktion einen Artikel in der Siegener Zeitung vom 12.05.2020 zur Kenntnis genommen, in dem berichtet wird, dass keine der Städte und Gemeinden im Kreis Siegen-Wittgenstein einen Förderantrag im Förderprogramm „DigitalPakt Schule“ bei der Bezirksregierung Arnsberg eingereicht habe. Dagegen teilt die Verwaltung auf ihrer Homepage mit:
„Die Stadt Siegen hat in den vergangenen Monaten die Planungen zur Ausstattung ihrer Schulgebäude mit Netzwerk-Infrastruktur weiter vorangebracht und wird die Fördermittel aus dem "DigitalPakt Schule" in Höhe von rund 4,2 Millionen Euro fristgerecht abrufen.“
In diesem Zusammenhang bittet die UWG-Fraktion um Beantwortung folgender Fragen:
- Ist es richtig, dass noch kein Förderantrag der Universitätsstadt Siegen bei der Bezirksregierung Arnsberg eingereicht wurde? Wenn ja, warum nicht?
- Wann beabsichtigt die Verwaltung, einen Förderantrag im Programm „DigitalPakt Schule“ zu stellen?
Auszug aus der öffentlichen Niederschrift über die 36. Sitzung des Ausschusses für Schul- und Bildungswesen vom 18.06.2020:
Gemeinsame Beantwortung der Fragen 1 und 2:
Seit dem Inkrafttreten des „Digitalpakt Schule“ im Spätsommer des vergangenen Jahres bearbeitet die Verwaltung die Umsetzung des Förderprogramms und damit auch die weitere Digitalisierung der Schulen in der Stadt Siegen.
Durch das Landesministerium für Schule und Bildung (MSB) NRW wurde eine Förderrichtlinie in Gestalt eines Erlasses vorgegeben. Hierbei ist zu beachten, dass anders als zum Beispiel im Landesförderprogramm „Gute Schule 2020“ Förderanträge gestellt werden müssen. Die Abwicklung liegt in der Verantwortung der jeweils örtlich zuständigen Bezirksregierung.
Für den vollständigen Abruf der Schulträgerbudgets – für die Stadt Siegen sind dies 4.186.218 € - müssen die Anträge spätestens bis zum 31.12.2021 bei der Bewilligungsstelle eingereicht werden. Ab dem 01.01.2022 entfällt die Bindung an die Schulträgerbudgets, sodass die noch zur Verfügung stehenden Mittel landesweit vergeben werden können. Neben der Abteilung Schulen und der Zentralen Gebäudewirtschaft sind – zumindest informativ – auch der Digitalisierungskoordinator der Stadt Siegen und die IT-Abteilung eingebunden. Gemäß der Förderrichtlinie und einem sachgerechten Vorgehen wurde verwaltungsseitig zunächst die Schaffung der notwendigen (Netz)Infrastruktur in den Schulgebäuden als Priorität angegangen. Hierfür ist zunächst die Vergabe einer Fachplanung für alle Schulen notwendig, aus der sich dann die Umsetzung ergeben wird. Für diese Vergabe hat die Technische Gebäudewirtschaft zunächst eine Grobschätzung der Kosten erarbeitet. Es ist bereits jetzt ersichtlich, dass ein Großteil der Fördersumme des Digitalpaktes für die Schaffung der Netzinfrastruktur benötigt wird. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass zusätzlich nicht unerhebliche Kosten für begleitende Unterhaltungsmaßnahmen entstehen werden, wie beispielsweise die Erneuerung abgehängter Decken, Beiputz- und Malerarbeiten.
Diese der Bauunterhaltung zuzuordnenden Kosten sind selbstredend nicht förderfähig und folglich aus städtischen Eigenmitteln aufzubringen. Derzeit finden regelmäßig verwaltungsinterne Abstimmungsgespräche statt, in denen die Antragstellung und die weitere Vorgehensweise weiter erarbeitet werden. Die Verwaltung beabsichtigt die gesamten Fördermittel aus dem „DigitalPakt Schule“ in Höhe von rund 4,2 Millionen Euro fristgerecht abzurufen, um die städtischen Schulen mit digitaler Technik für einen modernen und zeitgemäßen Unterricht auszustatten. Es ist beabsichtigt für eine Einzelmaßnahme im Rahmen einer bevorstehenden (derzeitigen) Baumaßnahme an einem Schulstandort einen separaten Antrag auf Förderung durch den Digitalpakt zur Anschaffung von Präsentationstechniken (Beamer usw.) zu stellen, um am Beispiel dieses „Testantrages“ Erfahrungen zu sammeln und möglicherweise entstehende Fragestellungen für die künftige, umfangreichere Antragstellung berücksichtigen zu können. Darüber hinaus hat die Stadt Siegen in diesem Jahr rund 250.000 Euro aus eigenen Mitteln für den WLAN-Ausbau vorgesehen und in den Haushalt 2020 eingestellt. Das Geld wird für Einzelmaßnahmen in den Schulen verwendet.