Anfrage Fahrradabstellplätze an Bahnhaltepunkten Siegen, Weidenau und Geisweid

Anfrage gemäß § 8 der GeschO des Rates der Stadt Siegen zur nächsten Sitzung des Verkehrsausschuss

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

in seiner Sitzung am 06.03.2019 hatte der Rat die Verwaltung beauftragt, ein Konzept zur Schaffung zusätzlicher Fahrradabstellplätze an den Bahnhöfen/Bahnhaltepunkten Siegen, Weidenau, Geisweid und Niederschelden-Nord zu erarbeiten und im Programm „Bike+Ride-Offensive“, ein Kooperationsprojekt des Bundesumweltministeriums und der Deutschen Bahn (DB), zur Förderung anzumelden.

Laut Mitteilung der Deutschen Bahn vom 15.01.2020 wurde bislang von Seiten der Universitätsstadt Siegen noch kein Antrag gestellt. Des Weiteren sind im Haushalt keine Mittel für 2020 eingestellt.

Daher bittet die UWG-Fraktion um Beantwortung folgender Fragen:

  1. Wann beabsichtigt die Verwaltung, den Förderantrag zu stellen?
  2. Wie viele Abstellplätze sollen für welchen Standort beantragt werden?
  3. Warum wurde bisher noch kein Antrag gestellt, obwohl der Rat die Verwaltung mit einstimmigem Beschluss damit beauftragt hatte?
  4. Warum wurden im Haushalt 2020 keine Mittel eigestellt?

Auszug aus der öffentlichen Niederschrift über die 37. Sitzung des Verkehrsausschuss vom 04.02.2020:

"Frau Schreiber beantwortet die Fragen:

Frage 1: Wann beabsichtigt die Verwaltung, den Förderantrag zu stellen?

Am 02.05.2019 hat sich die Verwaltung bei der DB mit 5 Haltepunkten - Niederschelden- Nord, Eiserfeld, Siegen, Weidenau und Geisweid - eingeschrieben. Am 04.06.2019 kam die Bestätigung der Bahn, dass wir in ihr Programm aufgenommen wurden. Am 27.06.2019 hat die DB uns mitgeteilt, dass sie einen Vor-Ort-Termin mit uns abstimmen möchten, da unsere Haltepunkte für eine virtuelle-Online-Ortsbegehung zu groß sind – dies aber noch Zeit in Anspruch nehmen würde. Aufgrund mehrerer Nachfragen unsererseits kam es zu einem ab- gestimmten Termin am 28.01.2020 - der aber dann am 06.01.2020 von der DB auf den 26.03.2020 verschoben wurde. Aufgrund unserer Anfrage, ob man den Termin nicht bitte vorverlegen könne findet er nun aller Voraussicht nach am 05.03.2020 statt.

Nach diesem Ortstermin und der Erstellung der Förderantragsunterlagen durch die DB, was als Ablauf so vorgegeben ist, wird die Verwaltung den Förderantrag stellen.

Frage 2: Wie viele Abstellplätze sollen für welchen Standort beantragt werden?

Je nach Flächenverfügbarkeit für die angebotenen Standardanlagen 14 Stellplätze in einer Sammelschließanlage (Platzbedarf 6 x 3 m), 16 Stellplätze als Doppelstockparker (Platzbedarf 2 m für die Anlage in der Tiefe und 1,70 m davor sowie 50 cm je Rad in der Länge) und/oder 20 Stellplätze als Reihenbügelanlage (Platzbedarf analog Doppelstockpark-Anlage).

Die Verwaltung erhofft sich ein Ergebnis zur Flächenverfügbarkeit am Vor-Ort-Termin am 05.03.2020.

Frage 3: Warum wurde bisher noch kein Antrag gestellt, obwohl der Rat die Verwaltung mit einstimmigem Beschluss damit beauftragt hatte?

Auf die Antwort zur 1. Frage wird verwiesen und ergänzt, dass der Projektablauf von der Deutschen Bahn in 6 Schritten genau vorgegeben ist. Dies kann man im Internet detailliert nachlesen.

Frage 4: Warum wurden im Haushalt keine Mittel eingestellt?

Mittel können erst mit Stellung des Zuschussantrages, der Aussagen über die Anzahl und Art der Abstellanlagen mit den einher gehenden Kosten enthält, beantragt werden.

Da eine Förderquote zwischen 80 - 90% möglich ist, könnten auch erste Haltepunkte je nach Standard aus Sammelhaushaltsstellen - so genannten „Bordmitteln“ - bezahlt werden, falls dies in 2020 noch erforderlich wird.

=> Die Mitglieder des Verkehrsausschusses nehmen Kenntnis."

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