Anfrage Finanzierung von Betreungsangeboten an Grundschulen

Anfrage gemäß § 8 der GeschO des Rates der Stadt Siegen zur nächsten Sitzung des Jugendhilfeausschuss

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

Finanzierung von Betreuungsangeboten an Grundschulen für die Schuljahre 2018/2019 (auf Basis der Verwaltungsvorlage 2519/2019) und 2019/2020 (Verwaltungsvorlage 2518/2019) beschlossen.

In diesem Zusammenhang bittet die UWG-Fraktion um Beantwortung folgender Fragen:

Die Auszahlung der Förderungen soll analog zu den Landeszuwendungen zum 01.09. und 01.03. eines Schuljahres in Form von Abschlagszahlungen erfolgen. Sind die Zahlungen erfolgt? Wenn ja, wann? Wenn nein, bitten wir um eine ausführliche Darlegung der Gründe.

Nach Ende des Schuljahres 2018/2019 sollte eine abschließende Prüfung der Mindereinnahmen erfolgen. Ist diese Prüfung erfolgt? Wenn ja, wann und mit welchem Ergebnis? Wenn nein, wann beabsichtigt die Verwaltung dies zu tun?

Wurden die Mittel für die Ferienbetreuung für das Schuljahr 2018/2019 in voller Höhe ausgezahlt? Wenn ja, wann? Wenn nein, wann beabsichtigt die Verwaltung dies zu tun?

Auszug aus der öffentlichen Niederschrift über die 31. Sitzung des Jugendhilfeausschuss vom 28.01.2020:

"Anfrage gemäß § 8 der Geschäftsordnung der UWG-Fraktion im Rat der Stadt Siegen zur Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 28.01.2020
Finanzierung von Betreuungsangeboten an Grundschulen

Die Auszahlung der Förderungen soll analog zu den Landeszuwendungen zum 01.09. und 01.03. eines Schuljahres in Form von Abschlagszahlungen erfolgen. Sind die Zahlungen erfolgt? Wenn ja, wann? Wenn nein, bitten wir um eine ausführliche Darlegung der Gründe.

Antwort:
Mit Bescheid vom 12. bzw. 13. September 2019 wurde den Maßnahmeträgern der Betreuungsangebote an den städtischen Grundschulen die Höhe der städtischen Förderung anhand der kalkulierten Teilnehmerzahlen bekanntgegeben und um Rücksendung der unterschriebenen Richtlinien und Bewilligungsbedingungen bis 20.09.2019 gebeten. Anschließend erfolgten die Auszahlungen der ersten Raten bis zum 07.10.2019. Die Auszahlung an den Elternverein Hammerhütter Schule erfolgte dabei in monatlichen Ratenzahlungen.
Für die Betreuung an den Offenen Ganztagsschulen erfolgte mit Bescheid vom 27.01.2020 die Mitteilung der endgültigen Förderhöhe anhand der Teilnehmerzahlen zum Stichtag 15.10.2020. Die Mitteilung der endgültigen Förderhöhe für die Grundschulen, die keine Offenen Ganztagsschulen sind, ist bis Ende Januar geplant.

Nach Ende des Schuljahres 2018/2019 sollte eine abschließende Prüfung der Mindereinnahmen erfolgen. Ist diese Prüfung erfolgt? Wenn ja, wann und mit welchem Ergebnis? Wenn nein, wann beabsichtigt die Verwaltung dies zu tun?

Antwort:
Eine abschließende Prüfung der Mindereinnahmen für das Schuljahr 2018/2019 (Defizitausgleich auf Basis der Verwaltungsvorlage 2519/2019) ist noch nicht erfolgt.
Nach Weiterleitung der Elternbeiträge für das Schuljahr 2018/2019, Prüfung der Kassen im Rahmen des Verwendungsnachweises und Bestätigung der Verwendung der Landeszuwendungen für das Schuljahr 2018/2019 gegenüber der Bezirksregierung, kann eine Prüfung der Defizitausgleiche erfolgen. Ein Abschluss der genannten Vorarbeiten ist für den 31.03.2020 geplant.

Wurden die Mittel für die Ferienbetreuung für das Schuljahr 2018/2019 in voller Höhe ausgezahlt? Wenn ja, wann? Wenn nein, wann beabsichtigt die Verwaltung dies zu tun?

Antwort:
Die Mittel für die Ferienbetreuung im Schuljahr 2018/2019 sind noch nicht ausgezahlt. Die Auszahlung soll im Laufe des Schuljahres 2019/2020 abgeschlossen werden.

gez. Vogel"

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