Anfrage Hammerhütter Schule - Fällung von fünf geschützten Bäumen

Anfrage gemäß § 8 der GeschO des Rates der Stadt Siegen zur nächsten Sitzung des Ausschuss für Umwelt, Landschaftspflege und Energie am 21.03.19

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

zur Fällung von fünf geschützten Bäumen auf dem Grundstück der ehemaligen Hammerhütter Schule erbitten wir folgende Fragen zu beantworten:

Liegt eine Baugenehmigung für die Nutzungsänderung vor, aus der hervorgeht, dass die Baumfällung notwendig ist? Wenn ja, wann wann wurde diese erteilt?
Warum wurden die stadtteilprägenden Bäume außerhalb des Kindergartenbereichs (im Wohnbereich) gefällt? Wir bitten um eine detaillierte Begründung.
Liegt bzw. lag das Gutachten über die Feuchtigkeitsschäden, aus dem die Entscheidungen zur genannten Vorgehensweise hervorgehen, der Fachverwaltung vor?
In welcher Art und Weise wird eine Ersatzpflanzung vorgenommen und wo ist diese festgehalten oder kommuniziert worden?

Auszug aus der öffentlichen Niederschrift über die 29. Sitzung des Ausschuss für Umwelt, Landschaftspflege und Energie am 21.03.2019:

"Herr Dr. Kraft beantwortet die Anfrage der UWG-Fraktion wie folgt:

Frage 1:
Liegt eine Baugenehmigung für die Nutzungsänderung vor, aus der hervorgeht, dass die Baumfällung notwendig ist? Wenn ja, wann wurde diese erteilt ?

Antwort:
Der Bauantrag für die Nutzungsänderung der ehemaligen Hammerhütter Schule ist am 07.03.2019 bei der Bauaufsichtsbehörde eingegangen und wird derzeit geprüft. Ausschlag- gebend für die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung gemäß Baumschutzsatzung war bzw. ist jedoch nicht die Baugenehmigung sondern die vom Bauherrn vorgesehene Abdichtung und die Sanierung der Kellerwände. Diese ist ebenso wie die vorgesehene Sanierung der Dachflächen oder weitere geplante Estricharbeiten baugenehmigungsfrei.

Frage 2:
Warum wurden die stadtteilprägenden Bäume außerhalb des Kindergartenbereichs (im Wohnbereich) gefällt ? Wir bitten um eine detaillierte Begründung.
Antwort:
Vom neuen Eigentümer des ehemaligen Schulgebäudes ist die Durchführung einer Außen- wandsanierung geplant, um die massiven Feuchtigkeitsschäden im Kellergeschoss der Im- mobilie zu beseitigen. Hierfür ist eine mind. 2m breite Aufgrabung entlang der Außenwände erforderlich. Da die Bäume lediglich 2-3m vom Gebäude entfernt standen, war ihr Erhalt nicht möglich. Durch die Sanierungsmaßnahme wären ansonsten bei allen Bäumen große Teile der Wurzeln entfernt bzw. irreparabel geschädigt worden.

Frage 3:
Liegt bzw. lag das Gutachten über die Feuchtigkeitsschäden, aus dem die Entscheidungen zur genannten Vorgehensweise hervorgehen, der Fachverwaltung vor ?
Antwort:
Art und Ausmaß der Feuchteschäden in dem Gebäude der ehemaligen Hammerhütter Schule sind der Verwaltung seit vielen Jahren bekannt. Die Notwendigkeit zur umfassenden Sanie- rung wurde im Rahmen der Kaufpreisermittlung bereits mit berücksichtigt.

Frage 4:
In welcher Art und Weise wird eine Ersatzbepflanzung vorgenommen und wo ist diese festgehalten oder kommuniziert worden ?
Antwort:
Dem Antragsteller wurde im Rahmen der o.g. Ausnahmegenehmigung die Pflanzung von neun heimischen Laubbäumen als Ersatz verpflichtend aufgegeben. Diese Bäume sind auf dem Grundstück der ehemaligen Hammerhütter Schule zu pflanzen. Hierüber wurde auch die städtische Baumkommission in ihrer Sitzung am 08. Februar 2019 informiert.

Herr Dylong bedankt sich für die Antworten. Jedoch empfindet er die Fällungen der Bäume als unverständlich. Wenn Feuchtigkeitsschäden des Gebäudes Grund für DAS Vorgehen sei- en, sei es ihm unerklärlich, dass näher stehende, kleine Bäume nicht gefällt würden. Außer- dem sei nach seinen Erkundigungen auch der Feuchtigkeitsanteil der Schule nicht so hoch.

Dass vorerst nur ein Teil der Bäume gefällt wurde, sei richtig, bestätigt Herr Dr. Kraft. Jedoch sei dies aus rein formellem Hintergrund geschehen, die Fällung der restlichen Bäumen sei ebenso notwendig und würde folgen.

Auf Herrn Dylongs Zweifel bezüglich der Feuchtigkeitsschäden reagiert Herr Schumann mit Unverständnis. Nach jahrelanger Nutzung seien eindeutig massive Feuchtigkeitsschäden vorhanden."

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