Anfrage Kurdische Gesellschaft

Anfrage gemäß § 8 der GeschO des Rates der Stadt Siegen zur nächsten Sitzung des Rates am 21.09.2016

Wie wir der Siegener Presse entnehmen konnten, hat die Verwaltung für die Durchführung einer einwöchigen Aktion der Kurdischen Gesellschaft eine Sondernutzungsgenehmigung für einen Informationsstand wo man sich u.a. für die Freilassung des Führers der Terrororganisation PKK, Abdullah Öcalan ausgesprochen hat, genehmigt. Die PKK wurde durch die Bundesregierung bereits im Jahre 1993 verboten; ein EU-weites Verbot der PKK besteht seit 2002. Die Bundesregierung hat eine Aufhebung des Verbots der kurdischen Arbeiterpartei PKK trotz deren Neuausrichtung, zuletzt im Jahr 2015, abgelehnt. Insoweit dürfte nach unserem Rechtsverständnis zumindest die tatsächliche inhaltliche Ausrichtung des Informationsstandes nicht genehmigungsfähig sein. Wir bitten daher um die Beantwortung folgender Fragen:

  1. Ist die Stadtverwaltung der Auffassung, dass Aktionen gleichen oder vergleichbaren Inhalts rechtlich zulässig sind?
  2. Da eine Zuständigkeit der Polizei, -zumindest für die Genehmigung, bzw. die nachträgliche Rücknahme der Genehmigung nicht gegeben ist, bitten wir um Mitteilung wie es in Siegen zu dieser Genehmigung kommen konnte, bzw. welche Argumente dafür gesprochen haben, dass die Genehmigung trotz der in Siegen entstandenen Auseinandersetzungen zwischen Türken und Kurden und dreier Polizeieinsätze aufrechterhalten geblieben ist.
  3. Des Weiteren konnten wir der Presse entnehmen, dass sich der Kurdische Verein dem Integrationsrat der Stadt Siegen parallel vorgestellt hat. Wir bitten um Auskunft, ob auch dort eine gleichartige Ausrichtung der Vorstellung bezüglich der Freilassung des Abdullah Öcalan gegeben war.
  4. War das Aufhängen eines Transparentes in der Größenordnung >2,5 m. Länge über dem Infostand im oberen Teil der Stadtmauer von der Genehmigung erfasst, bzw. ist das Aufhängen derartiger Werbebanner bei vergleichbaren Aktionen zulässig oder widerspricht dies dem Ortsrecht?

Die Anfrage wurde aufgrund der zwischenzeitlich eingetretenen Veränderungen zurückgezogen.

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