Anfrage Leistungsvertrag über Beratung und Betreuung von Menschen mit Migrationshintergrund
Anfrage gemäß § 8 der GeschO des Rates der Stadt Siegen zur nächsten Sitzung des Rates am 21.12.16
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
der Ausschuss für Soziales, Familien- und Seniorenfragen des Rates der Stadt Siegen hatte in seiner Sitzung am 15.09.2016 über den Leistungsvertrag zwischen der Stadt Siegen und dem Verein für Soziale Arbeit und Kultur Südwestfalen e. V. über die Beratung und Betreuung von Menschen mit Migrationshintergrund beraten. Von der Verwaltung war ausgeführt worden, dass das Ausschreibungsverfahren vorbereitet werde und der Starttermin unproblematisch sei. Zu diesem Zeitpunkt war noch unklar, für welches Ausschreibungsverfahren sich die Verwaltung entscheidet. Nach Auskunft der Verwaltung bestand lediglich die Tendenz, ein zweistufiges Verfahren mit vorherigem Teilnahmewettbewerb durchzuführen. Dies war schon damals von der UWG sehr kritisch gesehen worden. Da das Vergabeverfahren bis heute nicht im Vergabeausschuss thematisiert worden ist, bittet die UWG-Fraktion im Rat der Stadt Siegen nun um Beantwortung folgender Fragen:
- Für welches Ausschreibungsverfahren hat sich die Verwaltung entschieden – mit oder ohne vorherigen Teilnahmewettbewerb?
- Falls ein Ausschreibungsverfahren stattgefunden hat, wie viele Bewerbungen sind bei der Verwaltung auf die Ausschreibung eingegangen?
- Ist die Beratung und Betreuung von Menschen mit Migrationshintergrund auch ab dem 01.01.2017 weiter gewährleistet?
Ergebnis:
Auszug aus der Niederschrift des Bauausschuss vom 21.12.2016
Herr Schmidt beantwortet die Fragen:
zu Frage 1:
Die Leistung über die Beratung und Betreuung von Flüchtlingen, Asylbewerbern und Aussiedlern (Menschen mit Migrationshintergrund) soll erstmals ausgeschrieben werden. Anlass ist, dass der bestehende Vertrag nicht ausreichend ist, um die Betreuung und Beratung in Umfang und Qualität aller nach Siegen zugewiesen und hier lebenden Personen sicherzustellen. Hinzu kommen die vielfältigen Änderungen und Ergänzungen im Vergaberecht. So sind ab einem Auftragswert in Höhe von 750.000,- EUR netto auch soziale und andere besondere Dienstleistungen in einem EU-weiten Verfahren auszuschreiben. Bedingt durch den Umfang (Vertragsdauer, Umfang der zu erbringenden Leistung) des künftigen Vertrages ist eine europaweite Ausschreibung im offenen Verfahren (öffentliche Ausschreibung) vorgesehen.
Ist die Leistung beschreibbar, kann ein offenes Verfahren durchgeführt werden. Da-bei werden unmittelbar Angebote eingeholt. Mit den Vergabeunterlagen kann der zu schließende Vertrag und eine Preisabfrage veröffentlicht werden. Nach der Angebotsabgabe erfolgt die Prüfung und Wertung in vier Stufen (formelle Prüfung, Eignungsprüfung, Angemessenheit der Preise, Auswahl wirtschaftlichstes Angebot). Die Verwaltung hat auch ein „Nicht offenes Verfahren“ (2-stufiges Verfahren mit Teilnahmewettbewerb und Angebotseinholung) sowie das „Verhandlungsverfahren (auch mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb) geprüft. Schon durch die erstmalige Ausschreibung der Leistung hat sich die Prüfung umfangreicher dargestellt, als zunächst eingeschätzt. Hinzu kommt, dass alle Vergabeverfahren inkl. der verwaltungsinternen Abläufe und Beteiligung der politischen Gremien einen langen Vorlauf haben. Die Ausschreibung konnte daher noch nicht erfolgen. Die Vergabe ist nun zum 01.04.2017 geplant.
zu Frage 2:
Antwort entfällt.
zu Frage 3:
Die Beratung und Betreuung ist selbstverständlich auch weiterhin sichergestellt. Der bestehende und zum 31.12.2016 gekündigte Vertrag wird bis zum 31.03.2017 im Einvernehmen mit dem Träger fortgesetzt.
Die Mitglieder des Rates nehmen Kenntnis.