Anfrage Neubesetzung von Stellen

Anfrage gemäß § 8 der GeschO des Rates der Stadt Siegen zur nächsten Sitzung des Rates am 18.02.2015

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Mues,

im vergangenen Jahr wurden zahlreiche Einsparmöglichkeiten beschlossen, u. a. auch dass jede zweite freiwerdende Stelle nicht wiederbesetzt werden soll. In diesem Zusammenhang bittet die UWG um Beantwortung der folgenden Fragen:

Wie viele Stellen sind nach dem entsprechenden Ratsbeschluss 2014 (Genehmigung des Haushaltes) durch...

  1. ... Erreichen der Altersgrenze,
  2. ... Auslaufen befristeter Verträge,
  3. ... Kündigung von Seiten der Mitarbeiter sowie
  4. ... Kündigung von Seiten der Verwaltung frei geworden?

Wie viele dieser Stellen wurden wieder neu besetzt?
Gibt es für jeden Mitarbeiter eine Planstelle und ist diese im Stellenplan ausgewiesen?

Auszug aus der öffentlichen Niederschrift über die 7. Sitzung des Rates vom 18.02.2015:

"Herr Schneider macht zunächst eine Vorbemerkung und beantwortet anschließend die Fragen:

Im vergangenen Jahr wurden zahlreiche Einsparmöglichkeiten beschlossen, u.a. auch, dass jede zweite freiwerdende Stelle nicht wieder besetzt werden soll.

Die Formulierung des Haushaltssicherungskonzeptes 2014, auf die sich die Anfrage bezieht, lautet präzise:
Nach einer vom Fachbereich 2 erstellten Übersicht der altersbedingten Abgänge (Er- reichen des 65. Lebensjahres) werden in den Jahren 2014 bis 2018 voraussichtlich 109 Vollzeitstellenanteile frei. Es besteht Einvernehmen, dass dieses Potential als Einsparquote nicht voll ausgeschöpft werden kann, sondern realistisch eine 50%ige Quote erreicht werden kann und muss.

Aus dieser Formulierung wird deutlich, dass die Verwaltung die Realisierung der Ein- sparquote nicht nach der „Rasenmäher-Methode“ bzw. nach dem Zufallsprinzip er- reichen will, sondern dass die Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit der städti- schen Dienststellen und die Aufgabenerfüllung Priorität genießen.

Beispiel: Wenn im Zeitraum des HSK 2014 insgesamt 6 Feuerwehrbeamte aus dem aktiven Dienst ausscheiden, so können zur Erreichung der Vorga- ben des Brandschutzbedarfsplanes nicht 3 Stellen gestrichen werden.

Zur Frage 1:

Wie viele Stellen sind nach dem entsprechenden Ratsbeschluss 2014 (Genehmigung des Haushaltes) durch

  1. Erreichen der Altersgrenze
  2. Auslaufen befristeter Verträge
  3. Kündigung von Seiten der Mitarbeiter sowie
  4. Kündigung von Seiten der Verwaltung frei geworden?

Zu den einzelnen Positionen:
zu a: Erreichen der Altersgrenze
zu b: Auslaufen befristeter Verträge
zu c: Kündigung von Seiten der Mitarbeiter
zu d: Kündigung von Seiten der Verwaltung
Neben den konkret nachgefragten Anlässen haben weitere 25 Beschäftigte das Ar- beits- oder Dienstverhältnis zur Stadt Siegen aufgegeben. Zum Beispiel durch den Wechsel innerhalb des öffentlichen Dienstes (Beamte der Kreisleitstelle).

Frage 2:

Wie viele dieser Stellen wurden wieder neu besetzt?

Im Saldo der aufgezeigten personalwirtschaftlichen Anlässe sind die in Anlage 1 zur Verwaltungsvorlage 149/2014 A aufgeführten Stellen nicht wieder neu besetzt wor- den.

Frage 3:

Gibt es für jeden Mitarbeiter eine Planstelle und ist diese im Stellenplan ausgewie- sen?

Mit Beschluss des Rates vom 19.02.2014 zum Stellenplan 2014 als Grundlage der Personalwirtschaft sind

212,16 vollzeitverrechnete Beamtenstellen

915,51 vollzeitverrechnete Stellen Tariflich Beschäftigter zur Verfügung gestellt worden.

Im Lohnabrechnungsverfahren LOGA wurden im Monat Januar 2015 Ausgaben für 208,83 vollzeitverrechneter Beamtenstellen

906,92 vollzeitverrechneter Stelle Tariflich Beschäftigter angewiesen.

=> Der Rat der Stadt Siegen nimmt die Beantwortung zur Kenntnis."

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