Anfrage Personelle Besetzung der Kindergärten
Anfrage gemäß § 8 der GeschO des Rates der Stadt Siegen zur nächsten Sitzung des Jugendhilfeausschuss am 22.01.2019
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
in der letzten Zeit häufen sich klagen von Eltern über die nicht ausreichende personelle Besetzung in einzelnen Kindergärten.
In diesem Zusammenhang bitten wir um Beantwortung folgender Fragen:
Ist diese Problematik der Verwaltung bekannt? Wenn ja, worin liegen die Probleme derzeit?
Wie überprüft die Verwaltung, dass die angegebenen Stellen von den Trägern auch tatsächlich besetzt werden?
Wie werden im Rahmen der Qualitätssicherung die einzuhaltenden Standards geprüft? Werden zum Beispiel auch unangekündigte Betriebsbesichtigungen vorgenommen? Wenn ja, wie oft?
Auszug aus der öffentlichen Niederschrift über die 27 Sitzung des Jugendhilfeausschuss vom 22.01.2019:
"Die nachstehenden Antworten beziehen sich auf die gesetzlichen Standards und berühren nicht die Diskussion, ob diese qualitativ oder quantitativ auskömmlich seien, so Herr Dr. Jung.
Er beantwortet die Anfrage der UWG- Fraktion wie folgt:
Die Angelegenheit ist bekannt. Neben krankheitsbedingten Ausfällen und Personalfluk- tuation, die zu kurzfristigen Vakanzen führen und nicht vermeidbar sind, ist vor allem der Fachkräftemangel im Kontext des weiteren Ausbau von Plätzen in Tageseinrichtungen zu nennen, die zu diesen Problemen führen. Hinsichtlich der krankheitsbedingten Ausfälle haben alle Einrichtungen und Träger Notfallpläne und Vertretungsregelungen, die An- wendung finden.
Vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels hat die Landesregierung Gespräche mit Verbänden und kommunalen Vertretungen zu neuen Personalregelungen im Zuge der Reform des Kinderbildungsgesetzes NRW aufgenommen. Es sollen weitere Berufe in die Personalvereinbarung aufgenommen und die Ausbildungsanstrengungen für den Erzie- her*innenberuf verstärkt werden, zum Beispiel durch zusätzliche praxisintegrierte Aus- bildungsgänge. Ein entsprechender zusätzlicher Ausbildungsgang startet zum kommen- den Schuljahr auch in Siegen.
Eine Überprüfung findet im Zuge der jährlichen Antragstellung zu den Betriebskosten und im jährlichen Verwendungsnachweis statt, in dem der Träger durch Unterschrift die Richtigkeit der Angaben bestätigt.Zudem finden mit den Trägern regelmäßige Gespräche zu diesem Thema – auch vor Ort - statt. Es ist bislang nie ein Fall bekannt geworden, in dem ein Träger bewusst gegen die Personalmindestverordnung oder die Personalverein- barung verstoßen hat.
Die Erlaubnis für den Betrieb einer Tageseinrichtung erteilt das Landesjugendamt gemäß § 45 SGB VIII. Es ist danach auch zuständig für die Überprüfung der Voraussetzungen für den Betrieb der Einrichtung. Gemäß § 46 SGB VIII soll die zuständige Behörde (Landesju- gendamt) „nach den Erfordernissen des Einzelfalls an Ort und Stelle überprüfen, ob die Voraussetzungen für die Erteilung der Erlaubnis weiter bestehen“. Das örtliche Jugendamt und – wenn vorhanden – der Spitzenverband des Trägers sollen gemäß § 46 SGB VIII an der Überprüfung beteiligt werden.Im Sinne einer partnerschaftlichen und vertrauens- vollen Zusammenarbeit zwischen dem örtlichen Jugendamt und Trägern von Tageseinrichtungen finden keine unangekündigten Betriebsbesichtigungen statt. Auftretende Probleme werden gemeinsam thematisiert und es wird nach adäquaten Regelungen gesucht und es werden Lösungen gefunden.
Der Jugendhilfeausschuss der Universitätsstadt Siegen nimmt die Beantwortung der Anfrage zur Kenntnis."