Anfrage Schulwegsicherungskonzept

Anfrage gemäß § 8 der GeschO des Rates der Stadt Siegen zur nächsten Sitzung des Rates am 10.12.2014

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Mues,

der Rat der Stadt Siegen hat am 19.12.2012 auf Antrag der UWG-Fraktion einstimmig beschlossen, das Schulwegsicherungskonzept bis zum Beginn des Schuljahres 2013/2014 umfassend zu überarbeiten und den Ausschuss für Schul- und Bildungswesen sowie den Verkehrsausschuss regelmäßig über den Umsetzungsstand zu unterrichten.

Die UWG-Fraktion kann bis heute keinen Fortschritt erkennen und bittet daher um Beantwortung folgender Fragen:

Warum ist der Beschluss des Rates noch nicht umgesetzt?
Wann ist mit einer Vorlage des neuen Schulwegsicherungskonzeptes zu rechnen? Hierbei sind nun insbesondere auch die Beschlüsse des Rates zur Neuordnung der Schullandschaft in Siegen zu berücksichtigen.
Frau Schreiber beantwortet die Fragen und zitiert zunächst den Beschluss des Rates vom 19.12.2012 zur Schulwegsicherung.

Im Rat wurde danach regelmäßig im Rahmen der Beschlusskontrolle über den Umsetzungsstand berichtet. Da die UWG-Fraktion trotz des Sachstandes noch mit der Vorlage eines neuen Schulwegsicherungskonzeptes rechnet ist dazu weiter auszuführen:

Zu 1.: Zum Zeitpunkt des Beschlusses lagen für sämtliche Schulen Schulwegpläne vor, die jedoch aktualisiert werden mussten bzw. müssen. Alle Schulen sind über Gehwege, abmarkierte Sicherheitsstreifen an Straßen, signalisierte Überwege und Fußgänger-überwege (Zebrastreifen) sicher erreichbar. Um den Eltern, insbesondere Zugezogenen, die Schulwege von Grundschülern anhand von Plänen bzw. Flyern zu empfehlen werden die Schulwegpläne erstellt.

Zu 2.: Die Verwaltung arbeitet kontinuierlich weiter an der Erstellung von Schulwegplänen (Flyern) und wird diese dann veröffentlichen. Der letzte wurde am 20.08.2014 vorgestellt und ausgehändigt.

Auszug aus der öffentlichen Niederschrift über die 6. Sitzung des Rates vom 10.12.2014:

"Frau Schreiber beantwortet die Fragen und zitiert zunächst den Beschluss des Rates vom 19.12.2012 zur Schulwegsicherung.
Im Rat wurde danach regelmäßig im Rahmen der Beschlusskontrolle über den Um- setzungsstand berichtet. Da die UWG-Fraktion trotz des Sachstandes noch mit der Vorlage eines neuen Schulwegsicherungskonzeptes rechnet ist dazu weiter auszu- führen:

1. Warum ist der Beschluss noch nicht umgesetzt?

Zum Zeitpunkt des Beschlusses lagen für sämtliche Schulen Schulwegpläne vor, die jedoch aktualisiert werden mussten bzw. müssen. Alle Schulen sind über Gehwege, abmarkierte Sicherheitsstreifen an Straßen, signalisierte Überwege und Fußgänger- überwege (Zebrastreifen) sicher erreichbar. Um den Eltern, insbesondere Zugezoge- nen, die Schulwege von Grundschülern anhand von Plänen bzw. Flyern zu empfeh- len werden die Schulwegpläne erstellt. Aktuell bestehen 21 Grundschulen im Stadt- gebiet. Zum Zeitpunkt des Beschlusses lag für keine der Schulen ein aktueller, druckreifer Plan vor. In der Zwischenzeit wurden drei Schulwegpläne unter Beteili- gung aller Einzubeziehenden aktualisiert , einer ist kurz vor der Fertigstellung. Von insgesamt 21 Schulen konnten vier Schulen Schulwegpläne in Form von Flyern zur Verfügung gestellt werden.

2. Wann ist mit der Vorlage des neuen Schulwegsicherungskonzeptes zu rech- nen? Hierbei sind nun insbesondere auch die Beschlüsse des Rates zur Neu- ordnung der Schullandschaft in Siegen zu berücksichtigen.

Ein starres Schulwegsicherungskonzept wird es nicht geben können, da sich zum einen die Schullandschaft und zum anderen die Verkehrseinrichtungen ändern und die Änderungen berücksichtigt werden müssen. Schulwegsicherung ist daher eine stetige Aufgabe der Verwaltung. Die Verwaltung reagiert auf jeden Hinweis, z. B. von Eltern und Lehrern, der einen Schulweg betrifft. Erforderliche Maßnahmen werden in enger Zusammenarbeit mit den Schulen geprüft und umgesetzt. Die Verwaltung ar- beitet kontinuierlich weiter an der Erstellung von Schulwegplänen (Flyern) und wird diese dann veröffentlichen. Der letzte wurde am 20.08.2014 vorgestellt und ausge- händigt.

=> Der Rat der Stadt Siegen nimmt Kenntnis."

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