Anfrage U3-Betreuung in Siegen

Anfrage gem. § 8 Abs. 5 GO des Rates der Stadt Siegen zur nächsten Sitzung des Jugendhilfeausschuss

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

der zweite Zwischenbericht zur Evaluation des Kinderförderungsgesetzes, der am 18. Mai 2011 durch die Bundesregierung vorgestellt wurde, stellt fest, dass durchschnittlich 39 Prozent der Eltern von Kindern im Alter bis zu drei Jahren ein Betreuungsangebot wünschen. Die formulierten Ziele der Jugendämter im bundesweiten Vergleich zeigen, dass der Ausbau auf kommunaler Ebene zumeist so geplant wird, dass bis zum Jahr 2013 ein Großteil des tatsächlichen Bedarfs abgedeckt werden kann. Bis August 2013 wollen die Jugendämter deutschlandweit im Durchschnitt für 38 Prozent der Kinder unter drei Jahren einen Betreuungsplatz schaffen. Auch für Siegener Familien ist das Thema von großer Bedeutung. Um Eltern und Kindern gerecht zu werden, muss der Bedarf nach Kinderbetreuung gedeckt werden. Dazu ist auch eine fundierte Bedarfsplanung nötig.

Daher bitten wir um die Beantwortung folgender Fragen:

  1. Wie viele Eltern von Kindern unter drei Jahren im Stadtgebiet von Siegen wünschen eine Kinderbetreuung in Kindertagesstätten oder durch Tagesmütter?
  2. In wie weit kann das Angebot an U3-Plätzen diesem Bedarf gerecht werden?
  3. Wird der Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz ab 2013 erfüllt?
  4. Wie verteilt sich das Angebot auf Tagesmütter und Kindertagesstätten?
  5. Gibt es Wartelisten in den Kindertageseinrichtungen? (Bitte um Auflistung der Wartezahlen pro Kita)
  6. Nach welchen Kriterien werden Kinder abgelehnt?
  7. Wie werden die tatsächlichen Bedarfe nach Kinderbetreuung in Siegen ermittelt?
  8. Welche Faktoren werden bei der Bedarfsplanung berücksichtigt?

Ergebnis:

Zu 1.)
Die Anzahl der Eltern die eine Betreuung wünschen steigt stetig. Derzeit ist ein Platzangebot von 30 % vorhanden, Es wird jedoch mit einer Quote von ca. 50 % gerechnet.
Zu 2.)
Bislang konnten entsprechende Plätze immer vermittelt werden.
Zu 3.)
Für Kinder vom 3. Lebensjahr bis Schuleintritt wird der Rechtsanspruch erfüllt. Für Kinder vom 1. Bis 3. Lebensjahr ist bis zum 01.08.2013 der Rechtsanspruch nicht umzusetzen.
Zu 4.)
25 % Tagespflege und 75 % Tageseinrichtungen.
Zu 5.)
Da viele Eltern Wartelisten in verschiedenen Einrichtungen belegen ist ein genauer Überblick nicht möglich. Wird aber zum Jahresende nachgereicht.
Zu 6.)
Diese Kriterien werden von den Einrichtungen festgelegt. Es gilt das Diskriminierungsverbot.
Zu 7.)
Anhand von Planungsgesprächen mit Einrichtungen, Eltern etc.
Zu 8.)
Faktoren sind: Kinder- und Jugendpolitische Entwicklungen, Gesetze , Verordnungen, Vorgaben und Standards des Landesjugendamtes ebenso wie finanzielle Rahmenbedingungen.

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