Anfrage Umsetzung inklusionspolitischer Leitlinien

Anfrage gem. § 8 GO des Rates der Stadt Siegen zur Sitzung des Ausschuss für Schul- und Bildungswesen am 05.07.2011

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen verbietet die Diskriminierung von betroffenen Bürgerinnen und Bürgern in allen Lebensbereichen. Sie fordert von den Unterzeichnerstaaten, zu denen auch die Bundesrepublik Deutschland gehört, für die Inklusion von Menschen mit Behinderungen einzutreten. Kindern mit Behinderungen muss demnach etwa die Teilnahme am allgemeinen Bildungssystem ermöglicht werden.

Vor diesem Hintergrund bitten wir um die Beantwortung folgender Fragen:

  1. Welche Maßnahmen hat die Stadtverwaltung Siegen bisher getroffen, um die Inklusion von Kindern mit Behinderung an den Regelschulen zu fördern?
  2. Welche weiteren Maßnahmen sind geplant, um inklusionspolitische Ziele zu erreichen?
  3. Wie viele Kinder mit Behinderung werden derzeit an Regelschulen unterrichtet?
  4. Hat die Verwaltung Kenntnis darüber, wie viele Kinder mit Behinderung voraussichtlich in den kommenden Jahren an Regelschulen unterrichtet werden?
  5. Welche Auswirkungen hat die Inklusion von Kindern mit Behinderung an Regelschulen auf die Kompetenzzentren für sonderpädagogische Förderung (KsF)?

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