Anfrage Zukunft der Jugendherberge in der Siegener Oberstadt
Anfrage gem. § 8 GO des Rates der Universitätsstadt Siegen
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
der Rat der Universitätsstadt Siegen hat vor ca. 3 Jahren den Verkauf der Jugendherberge in der Oberstadt an das Studentenwerk Siegen zwecks Herrichtung von ca. 50 Studentenwohnungen aus zum Teil unterschiedlichen Gründen mehrheitlich abgelehnt. In der Folge der Beschlussfassung wurde u. a. der Abbruch des Gebäudes und die nachfolgende Einbindung der neuen Freifläche in den Schlosspark ins Auge gefasst.
Nun, nach ca. 3 Jahren, in denen das Gebäude leer steht und ungenutzt geblieben ist, bitten wir um die Beantwortung folgender Fragen:
Steht der Abbruch des Gebäudes und die nachfolgende Nutzung als Grünfläche weiterhin auf der Agenda?
Ist das Studentenwerk in Anbetracht der anstehendenden Realisierung des „Campus Siegen“ weiterhin am Erwerb des Gebäudes interessiert?
Gibt es andere Interessenten mit u.U. anderen Nutzungskonzepten für das Gebäude?
Gibt es in Anbetracht der finanziellen Situation der Stadt konkrete Nutzungs- oder Verwertungskonzepte, die in einem absehbaren Zeitraster den wirtschaftlich und stadtentwicklungspolitisch inakzeptablen Zustand eines dauerhaft leerstehenden Gebäudes –und damit einhergehender stetigen Verschlechterung der Substanz- in der Siegener Oberstadt beendet?
Ergebnis:
Auszug aus der Niederschrift des Rates vom 22.10.2015
zu Frage 1:
Als Grundlage für den umfassenden Städtebauförderantrag für den Zeit-raum 2015-2022 mit einem Gesamtvolumen von rund 23 Millionen Euro hat der Rat der Universitätsstadt Siegen mit den Beschlüssen des innerstädtischen Grünflächen-konzeptes (Vorlage Nr. 2258/2014) sowie der Fortschreibung des integrierten Handlungskonzeptes „Rund um den Siegberg“ (Vorlage Nr. 187/2014) dem Abriss der ehemaligen Jugendherberge sowie der damit verbundenen Erweiterung des Schlossparks zugestimmt. Mit Schreiben vom 09.10. dieses Jahres hat die Bezirks-regierung Arnsberg den Antrag bewilligt.
Die Maßnahme „Abriss der ehemaligen Jugendherberge und Erweiterung des Schlossparks“ wurde mit 1,56 Mio. € beziffert, davon rd. 1,1 Mio. € Fördermittel, und ist zeitlich mit oberster Priorität versehen. Das bedeutet, dass der Beginn der Realisierung für 2016 vorgesehen ist.
Es ist vorgesehen, die politischen Gremien zu jeder Einzelmaßnahme des Stadter-neuerungsprogramms in Form von Durchführungsbeschlüssen zu beteiligen. Daher werden seitens der Verwaltung auch im Rahmen der Vergabe von Planungs- und Bauleistung für den Abriss der Jugendherberge und die anschließende Erweiterung des Schlossparks entsprechende Verwaltungsvorlagen erarbeitet.
Damit sind auch die Fragen 2, 3 und Frage 4 beantwortet.
Die Mitglieder des Rates nehmen Kenntnis.