Anfrage zum Konzept zur Reduzierung des Verbrauchs von Einweg-Plastiktüten in Siegen
Anfrage gemäß § 8 der GeschO des Rates der Stadt Siegen zur nächsten Sitzung des Ausschuss für Umwelt, Landschaftspflege und Energie am 10.11.2016:
Der Ausschuss für Umwelt, Landschaftspflege und Energie des Rates der Stadt Siegen hatte in seiner Sitzung am 08.09.2016 das Konzept zur Reduzierung des Verbrauchs von Einweg-Plastiktüten in Siegen beschlossen.
Darin werden u.a. klare Vorgaben zur Verwendung von Mehrweggeschirren und -bestecken bei Veranstaltungen auf öffentlichen Flächen gemacht.
Die UWG-Fraktion ist daher sehr verwundert, dass sowohl beim Siegener Ufer-Fest (02.09. bis 04.09.2016) als auch beim Geisweider Bürgerfest (09.10.2016) Plastikgeschirr und Plastikbecher verwendet wurde.
In diesem Zusammenhang bittet die UWG-Fraktion im Rat der Stadt Siegen daher um Beantwortung folgender Fragen:
- Warum wurde der Beschluss des Umweltausschusses bei dem Bürgerfest in Geisweid nicht umgesetzt?
- Warum hat die Verwaltung sich nicht schon beim Ufer-Fest darum bemüht, umweltfreundliches Geschirr und Besteck zu verwenden?
- Warum wurde in der Vergangenheit bei Großveranstaltungen in der Stadt Siegen nicht zumindest eine Mülltrennung vorgenommen?
Ergebnis:
Auszug aus der Niederschrift des Ausschuss für Umwelt, Landschaftspflege und Energie vom 10.11.2016
Herr Langenbach beantwortet die Anfrage wie folgt:
zu Frage 2:
In der Vorlage "Konzept zur Reduzierung des Verbrauchs von Einweg-Plastiktüten in Siegen" im AFULE am 08.09.2016 wurde dargestellt, dass die Gestattungen von Veranstaltungen auf öffentlichen Flächen im Stadtgebiet mit Auflagen zur ausschließlichen Verwendung von Mehrweggeschirr versehen werden. Ebenso wurde die Nutzung von Mehrweggeschirr in den städtischen Hallen und Bürgerhäusern erläutert.
Bei beiden o.g. Veranstaltungen wurde dementsprechend verfahren und die Gestattungen mit der Auflage versehen "…dürfen ausschließlich Mehrweggeschirre und -bestecke verwendet werden. Getränke dürfen ausschließlich in Mehrwegbehältnissen verabreicht werden. Für ausreichende Spülmöglichkeit ist zu sorgen." Insbesondere beim Uferfest sind in der Organisationszentrale auch keine Meldungen wegen Verstößen gegen die Auflage in der Gestattung eingegangen.
Dahingehende ordnungsbehördliche Kontrollen erfolgen stets nur stichprobenartig, falls keine besondere Veranlassung anderes begründet. Da die betreffende Veranstaltung zudem eine "quasi städtische Veranstaltung“ war, erfolgte keine gezielte Nachschau sondern lediglich Vorfeldkontrollen hinsichtlich etwaiger Gefahrenquellen wie z.B. Einhaltung von Rettungswegbreiten, Abnahme der Getränkeschankanlagen (Flüssiggas) etc.
Darüber hinaus können derartige ordnungsrechtliche Kontrollen schon aus Personalgründen nicht bei jeder in Siegen stattfindenden Veranstaltung geleistet werden. Den Hinweis der UWG wird die Abteilung 6/2 zum Anlass nehmen, bei ähnlichen Veranstaltungen zukünftig ein besonderes Augenmerk auf die Einhaltung der o. g. ordnungsrechtlichen Auflagen zu richten.
zu Frage 3:
Grundsätzlich wird zwischen folgenden großen Abfallfraktionen unterschieden:
- Restabfall
- Bioabfall
- Leichtverpackungen (LVP)
- Altpapier
- Altglas
Im Rahmen von Großveranstaltungen ist davon auszugehen, dass weder Altglas, das über Wertstoffcontainer gesammelt und entsorgt wird, noch relevante Mengen an Alt-papier anfallen. Darüber hinaus sind bei Veranstaltungen die Standbetreiber verpflichtet, die anfallenden Leichtverpackungen (grüner Punkt/gelber Sack) selbst zu entsorgen.
In den Gestattungen wird dementsprechend gefordert, dass eine ausreichende Zahl von Abfallbehältern aufzustellen und bei Bedarf zu entleeren ist. Die auf der Veran-staltungsfläche entstehenden Verunreinigungen sind durch den Veranstalter zu beseitigen. Angefallene Abfälle aus Glas und Papier sind getrennt zu sammeln und in Wertstoffcontainern zu deponieren.
Für die Entsorgung verbleiben daher Rest- und Bioabfall von Imbissständen. Hierbei muss berücksichtigt werden, dass beispielsweise benutzte Pappteller und Pappbecher nicht zum Altpapier gehören, sondern in den Restabfall. Kunststoffbestecke gehören ebenfalls in den Restabfall und nicht wie vielfach gehandhabt in den gelben Sack. Bio-abfall entsteht auf Großveranstaltungen im Grunde genommen nur, wenn die gekauften Speisen nicht vollständig aufgegessen werden. Auch hier ist von einer vernachlässigbaren Menge auszugehen.
Ein zusätzliches Problem entsteht, wenn Besucher sich nicht korrekt verhalten und Mischabfälle in die Tonnen für die sortenreinen Abfälle werfen würden und damit den Erfolg der Trennung zu Nichte machen.
Aus den vorgenannten Gründen war und ist auch künftig eine über die bestehenden Regelungen hinausgehende Abfalltrennung bei Großveranstaltungen entbehrlich.
Der Ausschuss für Umwelt, Landschaftspflege und Energie des Rates der Uni-versitätsstadt Siegen nimmt Kenntnis.