Anfrage zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristige Maßnahmen

Anfrage gemäß § 8 der GeschO des Rates der Stadt Siegen zur nächsten Sitzung des Haupt- und Finanzausschuss am 26.04.2023

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

Der Bundesrat hat am 10. Februar 2023 der Verlängerung der Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristig wirksame Maßnahmen (EnSikuMaV) zugestimmt. Damit geht die Geltungsdauer der entsprechenden Regierungsverordnung über den 28. Februar 2023 hinaus bis zum 15. April 2023.

Die EnSikuMaV regelt u.a. Maßnahmen zur Energieeinsparung in öffentlichen Gebäuden

  • durch Verbot der Beheizung von Gemeinschaftsflächen (§ 5),
  • die Festlegung von Höchsttemperaturen für öffentliche Arbeitsstätten (§ 6 ),
  • Vorgaben zu Trinkwassererwärmungsanlagen in öffentlichen Nichtwohngebäuden (§ 7)
  • der Beleuchtung öffentlicher Gebäude und Denkmäler (§ 8)
  • die Absenkung der Wassertemperaturen in öffentlichen Bädern

Die Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristige Maßnahmen (EnSikuMaV) ist am 15.04.2023 ausgelaufen. Daher bitten wir um die Beantwortung folgender Frage: Wann können die Einsparmaßnahmen, insbesondere die Absenkung der Wassertemperatur in den Schwimmbädern wieder auf das vorherige Temperaturniveau hochgefahren werden?

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