Antrag Arbeiten auf dem Autobahnzubringer (B62) im Bereich der Talbrücke Achenbach
Antrag gemäß § 9 der GeschO des Rates der Stadt Siegen zur nächsten Sitzung des Bezirksausschuss V - Siegen-West -
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
die UWG-Fraktion im Rat der Stadt Siegen beantragt, folgenden Beschluss zu fassen:
Die Verwaltung wird gebeten, sich mit dem Landesbetrieb Straßen NRW in Verbindung zu setzen, um einen ausführlichen Sachstandsbericht über die weiteren geplanten Arbeiten auf dem Autobahnzubringer (B 62) im Bereich der Talbrücke Achenbach zu erstellen und im Bezirksausschuss vorzustellen. Dabei ist insbesondere darzulegen, welche Maßnahmen zur Verbesserung des Lärmschutzes vorgesehen sind.
Begründung:
Im Zuge der Diskussion um Lärmschutzmaßnahmen 2018 wurde kein Handlungsbedarf wegen erhöhtem Verkehrsaufkommen gesehen, nun aber wurde aufgrund des erhöhten Verkehrsaufkommens die Sicherheit der Talbrücke infrage gestellt und eine Neu-Markierung vorgenommen. Hierüber zeigten sich viele Bürger irritiert und haben an die UWG-Fraktion die Frage herangetragen, wie nun der Lärmschutz weiter verbessert werden soll.
Auszug aus der öffentlichen Niederschrift über die 17. Sitzung des Bezirksausschuss V - Siegen-West vom 10.12.2019:
"Seitens Straßen NRW liegt laut Frau Franke folgende Stellungnahme vor: Das Brückenbau- werk wurde 2018 nachgerechnet. Die danach erforderlichen Kompensationsmaßnahmen wurden zwischenzeitlich durchgeführt (Fahrspurreduzierung auf 2 Spuren bergauf zur A 45, eine bergab Richtung Siegen, Überholverbot für LKW in Fahrtrichtung A 45, LKW Mindestab- stand 50 m). Es hat eine Herabstufung der Brückenklasse gegeben. In 2021 soll eine Tragfähigkeitsverstärkung vorgenommen werden mit dem Ziel, die Herabstufung wieder aufzuheben. Die Restnutzungsdauer der Brücke wird damit bis 2038 verlängert. Die Talbrücke besitzt auf der Nordseite eine Lärmschutzwand von 2,50 m Höhe, eine Verbesserung des Lärmschutzes ist zurzeit von der Autobahnniederlassung Hamm nicht geplant.
Herr Hillnhütter merkt an, dass bergauf die zunächst vorhandene Geschwindigkeitsbe- schränkung auf 50 km/h aufgehoben worden sei, was besonders nachts durch beschleuni- gende Fahrzeuge zu Lärmbelästigungen führe. Dies sei nicht nachvollziehbar.
Herr Doppler schildert die Hintergründe für die Geschwindigkeitsbeschränkung, die Verle- gung der Fahrspur sowie die notwendige Verstärkung der Brücke. Die Voraussetzungen für Lärmschutzmaßnahmen haben sich dadurch nicht geändert.
Die Mitglieder des Bezirksausschusses nehmen die Informationen zur Kenntnis."
Begründung:
Im Zuge der Diskussion um Lärmschutzmaßnahmen 2018 wurde kein Handlungsbedarf wegen erhöhtem Verkehrsaufkommen gesehen, nun aber wurde aufgrund des erhöhten Verkehrsaufkommens die Sicherheit der Talbrücke infrage gestellt und eine Neu-Markierung vorgenommen. Hierüber zeigten sich viele Bürger irritiert und haben an die UWG-Fraktion die Frage herangetragen, wie nun der Lärmschutz weiter verbessert werden soll.