Antrag Bauunterhaltung des ehemaligen Spritzenhauses „Zinnwald“ Siegen

Antrag gemäß § 9 der GeschO des Rates der Stadt Siegen zur nächsten Sitzung des Bezirksausschuss I – Siegen-Geisweid -

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

das ehemalige „historische Spritzenhaus Zinnwald“ wurde am 11.10.2010 in die Denkmalliste der Stadt Siegen eingetragen. Im Februar 2014 wurde das Objekt erneut bewertet und die Unterschutzstellung mit ergänzender Denkmalwertbegründung fortgeschrieben. Über die Nutzung des Feuerwehrgerätehauses wurde bereits 1998 ein Leihvertrag mit der Löschgruppe Langenholdinghausen der Feuerwehr Siegen abgeschlossen, nachdem die Durchführung größerer Instantsetzungs- und Unterhaltungsarbeiten auf Kosten der Stadt Siegen erfolgt. Der Abteilung Liegenschaften wurde durch den Förderverein der Freiwilligen Feuerwehr bereits in 2014/2013 einige Baumängel mitgeteilt, eine abschließende Entscheidung über die Finanzierbarkeit konnte insbesondere aus haushaltstechnischen Gründen Ende 2013 noch nicht getroffen werden. Da die Instandsetzungsarbeiten (Erneuerung der Dachrinne einseitig sowie Reparatur des Torrahmens nebst Erstellung einer Wasserablaufrinne vor diesem Tor) keine sehr großen finanziellen Aufwendungen erfordern und bei Unterlassung der Unterhaltungsarbeiten jedoch umfangreichere und nur mit erheblich größerem Finanzaufwand zu behebende Folgeschäden zu erwarten sind, empfehlen wir diese Schäden kurzfristig zu beseitigen.

Insoweit wären wir dankbar, wenn in der Sitzung des Bezirksausschusses I am 13.05.2014 dieses Thema auf die Tagesordnung gesetzt würde und die Verwaltung einen Bericht über den aktuellen Sachstand sowie einen Terminplan für die Durchführung der Reparaturarbeiten abgeben könnte.

Auszug aus der öffentlichen Niederschrift über die 22. Sitzung des Bezirksausschuss I - Siegen- Geisweid- am 13.05.2014:

Beschluss:

"Der Bezirksausschuss I – Siegen-Geisweid – bittet die Verwaltung nachdrücklich, mit dem Förderverein Kontakt aufzunehmen und zu klären. welche Maßnahmen zur Substanzerhaltung dringend erforderlich sind und auf der Basis die Kosten zu ermitteln. Die Maßnahmen sollen zur Vermeidung von Folgeschäden möglichst kurzfristig umgesetzt werden.  

Der Ausschuss bittet um Bericht in der nächsten Sitzung.

Beratungsergebnis: Einstimmig dafür, 0 Enthaltungen  22. BezA I 13.05.2014"

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