Antrag Beitragspflicht Im Söntchen

Antrag gemäß § 9 der GeschO des Rates der Stadt Siegen zur nächsten Sitzung des Rates am 15.12.2015

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Mues,

hiermit bittet die UWG-Fraktion im Rat der Stadt Siegen, folgenden Antrag auf die Tagesordnung der nächsten Ratssitzung am 15.12.2015 aufzunehmen.
Änderung der Beitragspflicht nach § 8 KAG für die Anwohner der Straße „Im Söntchen“ von z.Z. (siehe § 3 (7))
50 % für die Anlieger und 50 % für die Allgemeinheit auf  30 % für die Anlieger und 70 % für die Allgemeinheit (einschl. Fremdverkehr) sowie befahren des Wendehammers durch die Busse im Linksverkehr.

Begründung:

Mit Ratsbeschluss vom 21.10.2015 hat der Rat der Stadt Siegen die Umwandlung der Geschwister–Scholl-Schule und der Realschule am Schießberg in eine Allgemeine Gesamtschule am Schießberg ab dem Schuljahr 2016 beschlossen. Durch den weiterlaufenden Schulbetrieb der Haupt- und Realschule parallel zur neuen „Allgemeinen Gesamtschule“ wird sich der Busverkehr in der Straße „Im Söntchen“ erhöhen!

Zurzeit wird der Schülerverkehr mit Standardbussen (80 Personen) durch 14 Fahrten/Tag bedient. Mit diesen Bussen können bis zu 80 Personen befördert werden. In der Übergangszeit zur Umwandlung in die Gesamtschule sollen nun 17 Fahrten/Tag vorgenommen werden. „1“ Standardbus hat ein Leergewicht von 11 Tonnen. Mit Belegung hat jeder Bus ca. 16 Tonnen Gesamtgewicht. Das ergibt täglich eine Fahrbahnbelastung von ca. 272 t/Tag.

Die Straße „Im Söntchen“, mit 16 Flurstücken, ist z.Z. bis auf drei Flurstücke mit 13 Häusern bebaut. Bei 17 Wohnungen sind insgesamt 20 Autos und 1 Wohnwagen vorhanden. Durchschnittlich hat heutzutage ein Pkw mit 2 Personen ein Gesamtgewicht von 1,4 Tonnen. Bei 3,5 Fahrten aller Autos/Tag ergibt das täglich eine Fahrbahnbelastung von 98 to/Tag.

oder 25% der Fahrbahnbelastung erfolgt auf die Anlieger und 75% der Fahrbahnbelastung gehen zu Lasten der Allgemeinheit ohne Fremdverkehr

Einen Radweg einschl. Sicherheitsstreifen gibt es nicht und die Parkstreifen sind nur für die Busse gedacht.

Der größte Teil der Fahrbahn ist bereits durch den enormen Busverkehr beschädigt und muss in absehbarer Zeit saniert werden. Weiterhin rutscht der untere Teil des Wendehammers, der im angeschütteten Bereich liegt, durch die Schubkräfte beim Befahren des Wendehammers (von oben herum) im Rechtsverkehr durch die schweren Busse stark nach unten ab. Ist außerdem im Winter bei dem Gefälle sehr gefährlich! Nach Rücksprache mit der VWS könnten beide v.g. Punkte durch befahren des Wendhammers von unten herum (im Linksverkehr) behoben werden. Der VWS wäre das sogar lieber!

Auszug aus der Niederschrift des Rates vom 10.02.16:

Verwaltungsseitig verweist Herr Stojan zunächst auf die ständige Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte. Bei der Zuordnung einer Straße bei der Erhebung von Bei-trägen handelt es sich um eine ausschließlich von der Verwaltung vorzunehmende Anwendung von Ortsrecht, die der vollen gerichtlichen Nachprüfung, und nicht einer politischen Entscheidung unterliegt. Die Frage der Führung der Buslinie ist in der Arbeitskommission des Verkehrsausschusses zu behandeln.

Herr Walter hat Bedenken, dass hier bei Zustimmung ein Präzedenzfall geschaffen werden könnte, da es eine Vielzahl von Straßen mit vergleichbaren Situationen im Stadtgebiet gibt.

Die SPD-Fraktion sieht keine Veranlassung vom Satzungsrecht abzuweichen und lehnt den Antrag als Schaufensterantrag ab, so Herr Rujanski.

Die CDU-Fraktion schließt sich den Vorrednern an, erklärt Herr R. Heupel.

Herr Bertelmann hält fest, dass die Einstufung überprüft werden sollte, da sich generell im Laufe der Zeit die Nutzung einer Straße verändern kann.

Herr Harnacke zitiert ein Urteil des VG Münster zur bestimmungemäßen Benutzung der Straße durch Busse in Zusammenhang mit der Beitragspflicht. Insofern hält er eine abweichende Entscheidung für rechtlich bedenklich. Gleiches gilt für den Verzicht auf Einnahmen für den städtischen Haushalt.

Beschluss:

Der Rat der Universitätsstadt Siegen beschließt Änderung der Beitragspflicht nach § 8 KAG für die Anwohner der Straße „Im Söntchen“ von z. Z. 50% Anlieger und 50% Allgemeinheit in 30% Anlieger und 70% Allgemeinheit sowie befahren des Wende-hammers durch die Busse im Linksverkehr.

Beratungsergebnis: 4 Stimmen dafür (UWG) , 55 dagegen, 3 Enthaltungen (Stv Eger-Kahleis, Stv Dr. Sonneborn, Stv Dr. Henrich)

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