Antrag Dringlichkeitsentscheidung Mittelverwendung Armutsbekämpfung
Antrag gemäß § 9 der GeschO des Rates der Stadt Siegen zur nächsten Sitzung des Rates am 21.11.2018
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
die Verwaltung wird beauftragt, unter Berücksichtigung der im Haushalt 2018 bestehender Mittel zur Armutsbekämpfung für die freien Träger der Universitätsstadt Siegen, eine Vorlage zur nächsten Ratssitzung vorzulegen.
Begründung:
Wie uns in der letzten Sitzung des Ausschusses für Soziales-, Familien- und Seniorenfragen vom 08.11.2018 mitgeteilt wurde, werde es keine Zuschüsse seitens der Universitätsstadt Siegen an freie Träger 2018 geben.
Zitat aus der letzten Vorlage 1617/2017:
"Sowohl Sozialverwaltung wie auch der zuständige Fachausschuss waren sich einig, dass das Café Patchwork als wichtiger Teil der sozialen Infrastruktur der Stadt Siegen auch künftig bezuschusst werden soll. Dabei sollten allerdings auch die weiteren Unterstützungsangebote anderer freier Träger berücksichtigt werden."
Die UWG Ratsfraktion beantragt insofern eine Dringlichkeitsentscheidung zur damaligen Vorlage 1617/2017 mit besonderem Bezug zur Mittelverwendung. Insbesondere weil keine weiteren Fachausschüsse zu diesem Thema mehr tagen. Aus unserer Sicht besteht hierzu dringender Handlungsbedarf.
Auszug aus der öffentlichen Niederschrift über die 41.Sitzung des Rates vom 19.12.2018:
Beschluss:
"Der Rat der Universitätsstadt Siegen beschließt die Verteilung der Zuschüsse zur Förderung von Angeboten zur Verbesserung der Lebenssituation armutsgefährdeter und bedürftiger Menschen in Siegen für das Jahr 2018 in der vorgeschlagenen Form.
Beratungsergebnis: Einstimmig dafür, 0 Enthaltungen 41. Rat 19.12.2018"