Antrag Einsatz von Laubbläsern in der Stadtverwaltung
Antrag gemäß § 9 der GeschO des Rates der Stadt Siegen zur nächsten Sitzung des Ausschuss für Umwelt, Landschaftspflege und Energie
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
die UWG-Fraktion im Rat der Stadt Siegen beantragt, folgenden Beschluss zu fassen: Die Verwaltung wird beauftragt, im Rahmen der Haushaltsberatungen 2019 Laubbläser mit geringeren Emissions- und Immissionswerten anzuschaffen.
Begründung:
Wir erhalten in der letzten Zeit vermehrt Beschwerden aus der Bürgerschaft über Lärmbelästigung von motorbetriebenen Laubbläsern, insbesondere in den frühen Morgenstunden. Die Verwaltung (Arbeitsgruppe 2/2-3 Stadtreinigung) hat nachvollziehbar erklärt, dass aus logistischen Gründen es leider nicht möglich ist, in diesem Bereich Änderungen der Reinigungszeiten vorzunehmen. Da motorbetriebene Laubbläser bekanntermaßen zu den extrem lautstarken und zudem sehr CO²-intensiven Einsatzgeräten gehören, sind elektrisch betriebene Geräte benzinbetriebenen vorzuziehen. Die Verwaltung selbst ruft Bürger dazu auf emissionsarme Geräte zu nutzen. Mit dem Austausch dieser Geräte würde ein wesentlicher Beitrag zur Lebensqualität in den Wohngebieten und zur Verbesserung des Arbeitsschutzes für die Mitarbeiter der Stadtreinigung geleistet. Im Rahmen der Vorbildfunktion der Stadtverwaltung der Stadt Siegen sollte daher ein kurz- bis mittelfristiger Austausch dieser Geräte erfolgen. Daher beantragen wir bereits jetzt, die hierfür erforderlichen Haushaltsmittel (zumindest für Geräte die in Wohngebieten eingesetzt werden) in den Haushalt 2019 einzustellen.
Auszug aus der öffentlichen Niederschrift über die 27.Sitzung des Ausschuss für Umwelt, Landschaftspflege und Energie am 15.11.2018:
"Der Ansatz des Antrags sei grundsätzlich richtig, erklärt Herr Diehl. Allerdings sei dies in der Umsetzung schwierig, da es sich bei Laubbläsern um sehr laute Geräte handle, von denen man keine Lärmreduzierung erwarten dürfe. Die aktuelle Marktentwicklung tendiere zwar dazu, dass die Geräte immer leiser würden, allerdings sei dann häufig die Kapazität nicht ausreichend. Außerdem lägen die Kosten bei elektrisch betriebenen Geräten bei ca. 2000 € pro Gerät, was in etwa das Dreifache der Kosten der aktuellen Geräte sei.
Herr Schneider schlägt vor, den Antrag in die Haushaltsberatung zu schieben und einen entsprechenden Posten für neue, leisere Geräte einzurichten. Eine Ersetzung aller Geräte und damit verbundene Neuanschaffung von leiseren Geräten oder aber eine sukzessive Erneuerung seien auf jeden Fall sinnvoll, findet Frau Bleckmann. Der aktuelle Stand der Technik müsse berücksichtigt werden. Herr M. Müller schlägt eine alternative Formulierung des Beschlussvorschlags vor. Eine Mittelbereitstellung solle nur erfolgen, wenn Bedarf vorhanden ist. Der Antrag solle nicht in der vorliegenden Form beschlossen werden, unterstreicht Herr H. Müller. Die UWG-Fraktion könne diesen Bei Bedarf noch einmal später in die Haushaltsberatung einbringen. Herr Fries begrüßt den Vorschlag, nach Bedarf einen entsprechenden Haushaltsansatz zu bilden und die Geräte zu erneuern. Die alten Geräte seien noch funktionstüchtig und sollten nicht einfach ersetzt werden.
Frau Krumm unterstützt diesen Vorschlag ebenfalls und zieht den Antrag zurück.
=> Der Antrag wurde zurückgezogen und in die Haushaltsplanberatung geschoben.
27. AfULE 15.11.2018"