Antrag Entwicklung eines Verkehrskonzeptes

Antrag gemäß § 9 der GeschO des Rates der Stadt Siegen zur nächsten Sitzung des Rates am 07.06.2017

Die UWG-Fraktion im Rat der Stadt Siegen beantragt, folgenden Beschluss zu fassen:

1. Die Verwaltung wird zur Optimierung des innerörtlichen Verkehrs in der Stadt Siegen beauftragt, bis Mitte 2018 ein gesamtstädtisches Verkehrskonzept zu erarbeiten und die hierzu erforderlichen Haushaltsmittel in den nachfolgenden Haushaltsjahren in den Haushalt einzustellen.

2. Das Verkehrskonzept soll sich u.a. an folgenden Zielen orientieren:

a)  Verbesserung des Verkehrsflusses unter Einbeziehung einer vernetzten großräumigen Parkraumbewirtschaftung und hierfür erforderlicher Parkleitsysteme;
b)  Förderung der Sicherheit der Verkehrsteilnehmer unter Berücksichtigung der Belange von Fußgängern, insbesondere von Fußgängern mit Behinderung;
c) Verbesserung der Vernetzung der Ortsteile unter besonderer Berücksichtigung des Radverkehrs und des ÖPNV;
d) Förderung der Attraktivität des ÖPNV und damit einhergehend Verbesserung der Luftqualität und der Umweltfreundlichkeit durch den Ausbau weiterer Busspuren, bzw. Einräumung eines Vorrangs bei den Ampelschaltungen;
e) Steigerung der Attraktivität des Umfeldes für den Einzelhandel und der Nahversorgung in den Ortsteilen

3. Das Verkehrskonzept wird unter Federführung des Verkehrsausschusses und des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wirtschaftsförderung, Stadthallen und Liegenschaften sowie unter Einbeziehung der bestehenden Akteure erarbeitet. Eine geeignete Information der Öffentlichkeit über den Beratungsfortschritt ist sicherzustellen.

4. Angestrebter Zeitplan zu Erarbeitung des Verkehrskonzeptes:

a) Bis Ende des IV. Quartals 2017 können Maßnahmen-Vorschläge der Fraktionen, Verbände und der Bürgerschaft eingebracht werden.
b) Bis Ende des II. Quartals 2018 werden folgende Ergebnisse angestrebt:
- Festlegung der zur Planung erforderlichen Eckwerte des Verkehrskonzeptes
- Vorstellung der zusammengefassten Vorschläge und deren Bewertung
c) Bis Ende des III. Quartals 2018 werden folgende Ergebnisse angestrebt:
- Vorstellung der kalkulierten Kosten für eine gutachterliche Bewertung der geplanten Maßnahmen und Aufstellung einer mittelfristigen Finanzplanung zur Umsetzung des Programms
d) Im IV. Quartal 2018 Einbringung der erforderlichen Maßnahmen in die Haushaltsberatung 2019 und Verabschiedung im Dezember 2018

Zuvor sollen die geplanten Eckpunkte des Verkehrskonzeptes im Rahmen von Bürgerversammlungen in den einzelnen Stadtteilen vorgestellt und diskutiert werden.

e) Durchführung der vertiefenden Maßnahmenanalyse mit Hilfe von Gutachten und Gesprächen (soweit erforderlich). Eine aktive Beteiligung betroffener Gremien und Bürgervertretungen ist anzustreben.
f) Beschlussfassung über das Verkehrskonzept nach erneuter Vorstellung und Diskussion im Rahmen von Bürgerversammlungen.

Begründung:

Die Stadt Siegen hat kein aktuelles gesamtstädtisches Verkehrsentwicklungskonzept. Nach Auffassung der UWG-Fraktion besteht hier dringender Nachholbedarf. Eine fraktionsübergreifende Diskussion in konstruktiver Atmosphäre ist sinnvoll. Mit dem vorliegenden Antrag sollen die beteiligten Akteure aktiviert werden, gemeinsam, konstruktiv und mehrheitsbildend an diesem Thema zu arbeiten. Darüber hinaus soll die Öffentlichkeit soweit als möglich in den Entwicklungsprozess eingebunden werden.

Auszug aus der öffentlichen Niederschrift der 28. Sitzung des Rates vom 07.06.2017:

Der Rat der Universitätsstadt Siegen beschließt:

Der Verkehrsentwicklungsplan für die Universitätsstadt Siegen wird im Jahr 2018 erneuert / überarbeitet. Die notwendigen Mittel sind im Haushalt 2018 einzustellen.

1. Die Verwaltung wird zur Optimierung des innerörtlichen Verkehrs in der Stadt Siegen beauftragt, bis Mitte 2018 ein gesamtstädtisches Verkehrskonzept zu erarbeiten und die hierzu erforderlichen Haushaltsmittel in den nachfolgenden Haushaltsjahren in den Haushalt einzustellen.

2. Das Verkehrskonzept soll sich u.a. an folgenden Zielen orientieren:
a) Verbesserung des Verkehrsflusses unter Einbeziehung einer vernetzten großräumigen Parkraumbewirtschaftung und hierfür erforderlicher Parkleitsysteme;
b) Förderung der Sicherheit der Verkehrsteilnehmer unter Berücksichtigung der Belange von Fußgängern, insbesondere von Fußgängern mit Behinderung;
c) Verbesserung der Vernetzung der Ortsteile unter besonderer Berücksichtigung des Radverkehrs und des ÖPNV;
d) Förderung der Attraktivität des ÖPNV und damit einhergehend Verbesserung Luft- qualität und der Umweltfreundlichkeit durch den Ausbau weiterer Busspuren, bzw. Einräumung eines Vorrangs bei den Ampelschaltungen;
e) Steigerung der Attraktivität des Umfeldes für den Einzelhandel und der Nahversorgung in den Ortsteilen

3. Das Verkehrskonzept wird unter Federführung des Verkehrsausschusses und des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wirtschaftsförderung, Stadthallen und Liegenschaften sowie unter Einbeziehung der bestehenden Akteure erarbeitet. Eine geeignete Informa-tion der Öffentlichkeit über den Beratungsfortschritt ist sicherzustellen.

4. Angestrebter Zeitplan zu Erarbeitung des Verkehrskonzeptes:
a) Bis Ende des IV. Quartals 2017 können Maßnahmen-Vorschläge der Fraktionen, Ver- bände und der Bürgerschaft eingebracht werden.
b) Bis Ende des II. Quartals 2018 werden folgende Ergebnisse angestrebt:
- Vorstellung der zusammengefassten Vorschläge und deren Bewertung - Festlegung der zur Planung erforderlichen Eckwerte des Verkehrskonzeptes
c) Bis Ende des III. Quartals 2018 werden folgende Ergebnisse angestrebt:
- Vorstellung der kalkulierten Kosten für eine gutachterliche Bewertung der geplanten Maßnahmen und Aufstellung einer mittelfristigen Finanzplanung zur Umsetzung des Programms
d) Im IV. Quartal 2018 Einbringung der erforderlichen Maßnahmen in die Haushaltsberatung 2019 und Verabschiedung im Dezember 2018
Zuvor sollen die geplanten Eckpunkte des Verkehrskonzeptes im Rahmen von Bürgerversammlungen in den einzelnen Stadtteilen vorgestellt und diskutiert werden.
e) Durchführung der vertiefenden Maßnahmenanalyse mit Hilfe von Gutachten und Gesprächen (soweit erforderlich). Eine aktive Beteiligung betroffener Gremien und Bürgervertretungen ist anzustreben.
f) Beschlussfassung über das Verkehrskonzept nach erneuter Vorstellung und Diskussion im Rahmen von Bürgerversammlungen.

Beratungsergebnis: Mehrheitlich dafür (1 Gegenstimme Dr. Sonneborn), 0 Enthaltungen

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