Antrag Realisierung des Verkehrskonzepts „Quartier Hüttenstraße“

Antrag gemäß § 9 der GeschO des Rates der Stadt Siegen zur Sitzung des Bauausschuss am 09.04.2013

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

die UWG-Fraktion im Rat der Stadt Siegen bittet folgenden Antrag auf die Tagesordnung des Bauausschuss zu setzen:

Beschlussvorschlag:

Der Bauausschuss des Rates der Stadt Siegen stimmt im Rahmen des Stadtumbau West Siegen-Geisweid der Realisierung des Verkehrskonzepts „Quartier Hüttenstraße“ entsprechend den als Anlagen I und II beigefügten Lageplänen und der dargestellten Finanzierung zu.

Sachverhalt/Begründung:

Der Vorlage Nr. 1711/2013 konnte nicht zugstimmt werden, weil der Ausbau des Kreuzungspunktes Fröbelstraße/Geisweider Straße zu einem signalisierten Vollknoten nicht dem Planungs- und Verkehrskonzept der HTS und Geisweider Straße entspricht. In dem vor genannten Planungs- und Verkehrskonzept aus den 1960-iger Jahren wurde die aufgeständerte HTS als überörtliche Verkehrsverbindung zur Erschließung des Ballungsgebietes Kreuztal – Eiserfeld, die Geisweider Straße, als 4-spurige Erschließungsstraße zur Erschließung der westlich von ihr gelegenen Gewerbe-, Geschäfts- und Wohngebiete sowie als Zubringer der arbeitenden und einkaufenden Bevölkerung aus den angrenzenden Ortsteilen und Nachbargemeinden geplant. Dabei sollten möglichst nur die Hauptverkehrsadern – Bergstraße, Marktstraße, Sohlbacher Straße und Birlenbacher Straße - als Vollknoten in die 4-spurige Geisweider Straße eingebunden werden.

Das Verkehrskonzept „Quartier Hüttenstraße“ ist neben den Sanierungsmaßnahmen an den ehemaligen Gebäuden der Marienschule (Vorlage Nr.660/2011 und Nr. 660/2011 A, Beschluss Haupt- und Finanzausschuss vom 23.03.2011) und der Herstellung eines Grünzugs im Bereich des ehemaligen Schulhofs (Vorlage Nr. 1133/2012, Beschluss Haupt- und Finanzausschuss vom 15.02.2012) Bestandteil des „Maßnahmenkatalog Quartier Hüttenstraße und Rathausumfeld - Maßnahmen, Kosten, Prioritäten“ vom Frühjahr 2009.
Auf die Vorlagen Nr. 2155/2008 und Nr. 2537/2009 sowie die Beschlüsse des Rates vom 12.11.2008 des Haupt- und Finanzausschusses vom 26.08.2009 wird verwiesen.
Um in einem offenen Planungsprozess zu einer breit abgestimmten Konzeption zu gelangen, wurden am 15. und 27.05.2009 in Siegen-Geisweid zwei ganztägige Planungswerkstätten durchgeführt. Der Einladung waren zahlreiche Anwohner/-innen, Vertreter/-innen der Eigentümer und betroffenen Vereine/Institutionen, sowie Vertreter/-innen der Fraktionen und betroffenen Fachabteilungen der Verwaltung gefolgt.

Ein Ergebnis dieser Planungswerkstätten ist das Verkehrskonzept „Quartier Hüttenstraße“ mit folgenden Einzelmaßnahmen:

  1. Ausbau des Kreuzungspunktes Fröbelstraße/Geisweider Straße zu einem signalisierten Vollknoten.
  2. Umgestaltung Hüttenstraße zur Einbahnstraße (Markierungsarbeiten, Umgestaltung Kreuzungspunkt mit der Fröbelstraße).
  3. Umgestaltung des Verkehrsknotens Sohlbacher Straße/Hüttenstraße.
  4. Erneuerung des Straßenbelags in der Königstraße.

Aufgrund der sich für diese verkehrlichen Maßnahmen aussprechenden breiten öffentlichen Mehrheit, wurden sie als Verkehrskonzept „Quartier Hüttenstraße“ in den „Maßnahmenkatalog Quartier Hüttenstraße und Rathausumfeld - Maßnahmen, Kosten, Prioritäten“ aufgenommen.
Die Neuregelung des Verkehrs in der Hüttenstraße bildet die Basis für die Aufwertung des gesamten Quartiers.

1. Neuregelung Hüttenstraße
Die Einbahnstraße verläuft ab Sohlbacher Straße im Norden durch die Hüttenstraße bis zur Fröbelstraße und ab Königstraße im Süden durch die Hüttenstraße bis zur Fröbelstraße. Die Fröbelstraße ist ab Hüttenstraße in Fahrtrichtung bis zur Am Milchhof ebenfalls Einbahnstraße. Die Verkehrsführung in beide Fahrtrichtungen bleibt in der die Hüttenstraße zwischen Birlenbacher Straße und Königsstraße und in der Fröbelstraße zwischen Geisweider Straße und Am Milchhof bestehen. Die Umsetzung mit der Anordnung öffentlicher Parkplätze wird anhand des Lageplans Anlage 1 (der städtischen Vorlage) in der Sitzung erläutert.

1.1 Die Verkehrsmengendaten des Ingenieurbüro Klapp + Müller entfallen, weil nur noch die Anwohner, Besucher, Lieferverkehr sowie Ver- und Entsorgungsverkehre sowie der zukünftig anfallende Verkehr für die Erschließung des Plangebiet Krupp-Gelände zu berücksichtigen sind. Diese sind dann über den gesamten Tag hinweg aus der Fröbelstraße in die Geisweider Straße abzuleiten.

1.2 Ermittlung der Verkehrsmengendaten für den Planungsfall mit veränderter Verkehrsführung und zusätzlichem Verkehrsaufkommen aus dem Plangebiet Krupp-Gelände

Die Verkehrsmengen ermitteln sich aus den Wohnungen. Wobei jede Wohnung mit 1,5 PKW anzusetzen ist. Ein höherer Wert ist nicht erforderlich, weil die Bevölkerungsstruktur zu etwa der Hälfte aus Menschen über 60 Jahren besteht und nicht mehr berufstätig ist. Weiterhin gibt es in dem gesamten Quartier keine Geschäfte mehr. Nur noch eine Zahnarztpraxis und einzelne technische Büros sowie eine Autowerkstatt. Die Moschee am Ende der Königstraße kann unberücksichtigt bleiben, da diese nicht genügend eigene Parkplätze in unmittelbarer Nähe hat. Die Pkw-Besucher parken auf den Parkflächen unter der HTS.

In dem gesamten Quartier, einschl. dem ehemaligen Schulbereich, gibt es etwa 65 Häuser mit ca. 205 Wohnungen. Somit etwa 310 Pkw. Diese Pkw verteilen sich auf die Stoßzeiten 5.30 bis 9 Uhr (80 Pkw abfließend), 13 bis 14.30 Uhr (50 Pkw abfließend) und 15 bis 19 Uhr (120 Pkw zurück). In der restlichen Tageszeit bewegen sich evtl. die restlichen 180 Pkw plus 10% Besucher und Anlieferverkehr mit 3,5 t bis 7,5 t, etwa 50 Stck. Mit der Vermarktung des Krupp-Geländes als Kleingewerbegebiet erhöhen sich die v.g. Zahlen um ca. 15%. Von den gesamten Verkehrsbewegungen wollen hoch angenommen 20 % in die nördliche Richtung, über die Geisweider Straße zur Sohlbacher Straße fahren.

Fazit daraus:
Zwischen 5.30 bis 9 Uhr wollen 20% von 80 Pkw in Richtung Sohlbacher Straße = 16 Pkw
Zwischen 13 – 14.30 Uhr, 20 % von 50 Pkw = 10 Pkw
Im Laufe des Tages 20 % von 180 Pkw = 36 Pkw
Krupp Gelände = 12 Pkw
Besucher und Anlieferverkehr = 10 Pkw
Zwischen 5.30 bis 23 Uhr = 84 Pkw.

Diese v.g. Pkw können problemlos an der Kreuzung Geisweider Straße/Birlenbacher Straße/Stahlwerkstraße als Linksabbieger an der Mittelinsel wenden (max. 4 Pkw/Std.)oder aber auch die neue Lkw-Einbindung nutzen! (Anlage I u. II).

Während der abendlichen Rückfahrzeit zwischen 15 und 19 Uhr wollen evtl. an der Einmündung der Sohlbacher Straße in die Geisweider Straße, um in die Fröbelstraße/ Königstraße zu gelangen, 20 Pkw wenden. Das sind 4 Pkw/Std. Von diesen v.g. 84 Fahrzeugen wollen 10 % der Lkw in Richtung Norden = 9 Lkw.

Diese Lkw werden sofort die Auffahrt der HTS an der Weidenauer Kirche anfahren, wenn sie nicht in die Sohlbacher Straße, Marktstraße oder Bergstraße müssen. Müssen diese Lkw in Richtung Norden von Geisweid, können diese über die Stahlstraße in Richtung Norden fahren und an einer neuen Einmündung in die Geisweider Straße wieder einbiegen. Siehe Anlage I u. II. Für diese Einmündung sind max. 15 m neue Fahrbahn von der Stahlstraße zur Geisweider Straße hin in dem vorhandenen Verbundpflaster unter der HTS neu anzulegen. In diesem Bereich haben die Stahlstraße und die Geisweider Straße die gleiche Höhe und es ist der engste Punkt zwischen den beiden Straßen. Die Kosten sind so gering, dass diese aus Unterhaltungsmitteln finanziert werden können. Evtl. reicht der vorhandene Unterbau auch noch aus!

Für diese geringen Fahrzeugbewegungen ist ein Vollanschluß der Fröbelstraße an die Geisweider Straße nicht gerechtfertigt! Auch dann nicht, wenn die Prognosen zu gering sein sollten.
Weiterhin kann in der Hüttenstraße aufgrund der sehr geringen Fahrzeugbewegungen der geplante Fahrradradweg problemlos als Verkehr in zwei Fahrtrichtungen ausgewiesen werden! Bereits heute, bei dem enormen Stauverkehr, fahren die Fahrradfahrer in beide Richtung zwischen den Fahrzeugen hindurch.
Des Weiteren kann der Fußgänger endlich einmal unbedarft die vorhandenen Gehwege benutzen. Ein Umfahren durch Pkw, die den Gehweg bei Stau in Anspruch nehmen, ist dann nicht mehr gegeben!

2. Aktueller Sachstand der Finanzierung

Die Förderung des Verkehrskonzepts „Quartier Hüttenstraße“ wurde von der Bezirksregierung Arnsberg mit Zuwendungsbescheid Nr.: 02/065/09 vom 09.11.2009 und Zuwendungsbescheid Nr.: 02/037/10 vom 22.11.2010 wie folgt bewilligt:

Maßnahme Zuwendungsfähige Kosten Zuwendung 70% Stadt Siegen 30%
Hüttenstraße 8.000 € 5.600 € 2.400 €
Sohlbacher Str. / Hüttenstraße 90.000 € 63.000 € 27.000 €
Verkehrsfläche Königstraße 71.000 € 49.700 €   21.300 €
Gesamtausgaben 169.000 € 118.300 € 50.700 €

Die weiteren Maßnahmen des Verkehrskonzepts „Quartier Hüttenstraße“:

  • Umgestaltung Hüttenstraße zur Einbahnstraße (Markierungsarbeiten, Umgestaltung Kreuzungspunkt mit der Fröbelstraße),
  • Umgestaltung des Verkehrsknotens Sohlbacher Straße/Hüttenstraße und
  • Erneuerung des Straßenbelags in der Königstraße bewegen sich im vorab dargestellten und bewilligten Kostenrahmen

Ergebnis:

Dem Antrag wurde einstimmig zugestimmt.
Der gewünschte Sachstands- bzw. Erfahrungsbericht wird von der Verwaltung in der übernächsten Ratssitzung mitgeteilt.

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