Antrag Sachstandsbericht Flüchtlingssituation in Siegen
Dinglichkeitsantrag gemäß § 9 der GeschO des Rates der Stadt Siegen
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Mues,
die Situation der Flüchtlinge und deren Unterbringung ist seit Wochen Gegenstand der Berichterstattung in den Medien. Zwangsläufig ist dieses Thema auch Inhalt der Diskussion im privaten und politischen Bereich. Das erkennbar große Engagement der Freiwilligen Feuerwehr, kirchlichen Einrichtungen sowie der Sozialverbände sind positiver Ausdruck einer Willkommenskultur in Siegen. Da insbesondere die Mitglieder des Rates hierzu von den Bürgerinnen und Bürgern angesprochen sind, bitten wir dieses Thema auf die Tagesordnung des Rates am 05. August 2015 zu setzen und einen ausführlichen und umfangreichen Sachstandsbericht hierzu abzugeben. Der Bürgermeister Steffen Mues (CDU) nutze die Ratssitzung, um die UWG wegen dieses Antragsersuchen abzustrafen. Der Bürgermeister Steffen Mues (CDU) hat weit ausholend mit Begriffen wie Überraschungscoup etc. seine Ablehnung dieses wichtigen Themas unterstrichen. Wir sind nach wie vor der Meinung, dass die Öffentlichkeit umgehend und umfassend über die Situation,(Kostenentwicklung, auswirkungen auf den Haushalt der Universitätsstadt Siegen und Bundeszuschüsse) informiert werden sollte. Auch einige anerkennende oder dankende Worte in der Ratssitzung an die Freiwillige Feuerwehr, den kirchlichen Einrichtungen und der Sozialverbände, hätten dem Bürgermeister Steffen Mues gut zu Gesicht gestanden.
Dieser Antrag wurde vom Rat der Universitätsstadt Siegen auf Empfehlung des Bürgermeisters Steffen Mues (CDU) abgelehnt. Warum, können wir nicht nachvollziehen.
Auszug aus der Niederschrift des Rates vom 09.09.2016:
mündlicher Bericht dazu: Antrag der Fraktionen SPD, UWG, DIE LINKE und WAS
Frau Bammann und Herr Schmidt informieren umfassend und gehen dabei auch auf die Anfrage und den Antrag (TOP 3.3 und 4.3) ein. Der Bericht ist wird wie folgt gegliedert:
- Entwicklung der Zuweisungen
- Unterbringung der Flüchtlinge und Asylbewerber
- Betreuung und Beratung der Flüchtlinge und Asylbewerber
- Finanzierung
- Gesundheitskarte Für Flüchtlinge und Asylbewerber
- Kinder aus Flüchtlings- und Asylbewerberfamilien in Siegener Schulen
- Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge
- Notunterkunft für Flüchtlinge in der Turnhalle an der Universität
1. Entwicklung der Zuweisungen
Kalkulation Zuweisung Flüchtlinge und Asylbewerber für das Jahr 2015: Der sog. „Königsteiner Schlüssel“ legt fest, welchen Anteil der Asylbewerber jedes Bundesland aufnehmen muss. Er wird für jedes Jahr entsprechend der Steuereinnahmen und der Bevölkerungszahl der Länder berechnet. Auf NRW entfallen für das Jahr 2015 21,24052%. Für die Verteilung innerhalb NRW gilt gem. FlüAG im Jahr 2015 ein Zuweisungsschlüssel von 0,54705870600 für die Stadt Siegen. Bisher wurden 500.000 Flüchtlingen bundesweit und für NRW 106.201 Personen als Grundlage für eine Hochrechnung der Stadt Siegen angenommen. Dies würde eine Zuweisung von 581 Personen bedeuten. In der vergangenen Woche hat das Bun-desministerium des Inneren die Prognose für das Jahr 2015 auf 800.000 Flüchtlinge und Asylbewerber erhöht. Auf Grundlage dieser neuen Prognose ergibt sich für die Stadt Siegen eine Zuweisung von 930 Personen.
Erfolgte Zuweisungen von Flüchtlingen und Asylbewerber im Jahr 2015: Bis zum 29.07.2015 erfolgte eine Zuweisung von 317 Personen (Vorjahr gesamt 219). Hierunter waren 5 Spätaussiedler und 5 Schutzbedürftige. Unter den Zuweisungen waren aus Albanien 66, aus Syrien, aus Serbien 47, aus dem Kosovo 38 Personen und dann Personen aus 26 weiteren Ländern. (Afghanistan 9, Ägypten 2, Algerien 6, Armenien 6, Aserbeidschan 1, Bangladesch 3, Bosnien-Herzegowina 6, China 1, Eritrea 2, Ghana 4, Guinea 8, Indien 8, Irak 8, Iran 4, Kasachstan 5, Kosovo 38, Mali 1, Marokko 9, Mazedonien 10, Mongolei 7, Nigeria 2, Pakistan 3, Russland 2, Serbien 47, Somalia 3, Syrien 50, Tadschikistan 3, Togo 1, Türkei 1, Ungeklärt 5, Albanien 66 Personen)
2. Unterbringung der Flüchtlinge und Asylbewerber
Frage 1 der Anfrage der Fraktionen SPD, UWG, Die Linke und WAS: Wie und wo soll die hohe Anzahl von Flüchtlingen untergebracht werden?
Belegung der Übergangseinrichtungen:
Für 401 Personen muss derzeit eine Unterbringung sichergestellt werden. In den drei eigenen städtischen und zwei angemieteten Unterkünften werden grundsätzlich folgende Plätze vorgehalten: Übergangseinrichtung Im Wiesenthal = 40 (Soll) = 70 (Ist); Übergangseinrichtung Siegtalstraße = 49 (Soll) = 66 (Ist); Übergangseinrichtung Am Dreesch = 25 (Soll) = 26 (Ist); Übergangseinrichtung Fludersbach = 18 (Soll) = 17 (Ist); Notquartier Köhlerweg = 25 (Soll) = 14 (Ist); Insgesamt = 157 (Soll) = 193 (Ist)
Angemieteter Wohnraum: 208 Personen sind in angemietetem Wohnraum untergebracht. Hierbei handelt es sich um 42 Objekte.
Akquise und Schaffung zusätzlicher Unterbringungsmöglichkeiten: Die Nutzung des Notquartiers Köhlerweg (VfB-Sportheim) endet im Oktober. Die Vorbereitungen für die Herrichtung des Notquartiers in der Turnhalle der Winchen-bachschule laufen derzeit, so dass von einer Fertigstellung Mitte Oktober auszugehen ist. Durch die intensive Wohnraumakquise können in den kommenden Wochen ca. 50 neue Plätze zur Verfügung stehen. Hinzu kommt die geplante Nutzung des KWEA mit kurzfristig ca. 25 Plätzen. Die Schaffung weiterer Unterbringungsmöglichkeiten ist dringend geboten. Gemein-sam mit der ZGW prüft der FB 5 derzeit die Errichtung einer weiteren Unterkunft im Wiesental.
3. Betreuung und Beratung der Flüchtlinge und Asylbewerber
Frage 2 der Anfrage der Fraktionen SPD, UWG, Die Linke und WAS: Wie sieht das Betreuungskonzept aus? Werden zusätzliche Personalstellen benötigt und/oder der Leistungsvertrag mit dem Verein für Soziale Arbeit und Kultur Südwest-falen (VAKS) erweitert?
Punkt 4 des Antrags der Fraktionen SPD, UWG, Die Linke und WAS: Die Verwaltung wird beauftrag, ein Personalkonzept zur Betreuung von Flüchtlingen bis zur nächsten Ratssitzung zu erstellen. In der Stadtverwaltung Siegen sind vorrangig das Arbeitsteam für Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, das Arbeitsteam Wohnen (Übergangswohnheime), der Integrationsbeauftragte und die Ausländerbehörde, bei unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen der ASD und die Amtsvormünder und für die Übergangsein-richtungen die ZGW zuständig. Bereits während des laufenden Jahres, vor allem aber auch im Rahmen der Stellenplangespräche, wurden die personellen Notwendigkeiten erörtert und entsprechende Lösungen gefunden. Im Entwurf des Stellen-plans 2016 werden Mehrstellen in diesen Bereichen ausgewiesen und dem Rat der Stadt Siegen zur Beschlussfassung vorgeschlagen. Der Leistungsvertrag mit dem VAKS e. V. wurde bisher bzgl. des personellen Um-fangs nicht erweitert. Vielmehr wurde mit dem Verein abgestimmt, dass der personelle Mehrbedarf in der Betreuung und Beratung der Flüchtlinge und Asylbewerber durch städtisches Personal übernommen wird. Diese Stellen werden ebenfalls im Stellenplan 2016 ausgewiesen. Für den ehrenamtlichen Bereich wurde bereits ein Betreuungskonzept erstellt und sogenannte Sektoren gebildet, in denen Ehrenamtliche tätig werden, wie z. B. für die Begrüßung, Sprache, WLAN-Ausstattung, Spiel- und Sportangebote.
4. Finanzierung
Frage 3. der Anfrage der Fraktionen SPD, UWG, Die Linke und WAS: Welche finanziellen Auswirkungen hat die hohe Anzahl von Flüchtlingen auf den Haushalt 2015 und 2016?
Die Stadt Siegen erhält Zuweisungen des Landes nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz (FlüAG). Für das Jahr 2015 wurde im Februar der Bescheid zugestellt. Weitere politisch beratene und beschlossene Entlastungen sind bisher nicht beschieden oder mitgeteilt worden. Die Zuweisungen sehen einen Betrag von ca. 1 Mio. € (1.001.369,- €) nach dem FlüAG, eine pauschale Sonderzahlung aufgrund der Auswirkungen des Bundesver-fassungsgerichtsurteils im Jahr 2012 zu den Grundleistungen in Höhe von 175.223 € sowie vom Bund beschlossene Entlastungsmittel von 291.412 €. Dies ergibt eine Gesamtzuweisung von ca. 1,45 Mio. €, die bereits im Haushalt veranschlagt sind. Für das Jahr 2015 wurden im Produkt 005 001 002 Hilfen nach dem Asylbewerber-leistungsgesetz Aufwendungen in Höhe von 3.6 Mio. € und ein Ergebnis von - 2,1 Mio. € kalkuliert. Entgegen den Kalkulationen/Haushaltsplanungen sind bereits Aufwendungen von 3,7 Mio. € in 2015 angefallen, so dass hier mindestens 5,6 Mio. € Aufwendungen auf das Gesamtjahr erwartet werden, sowie ein Produktergebnis von – 3,9 Mio. €. Bei weiter steigenden Zuweisungszahlen werden sich die Aufwendungen noch weiter erhöhen. Im Jahr 2014 wurden im Produkt 005 001 002 Hilfen nach dem Asylbewerberleis-tungsgesetz Aufwendungen in Höhe von 3,35 Mio. € verausgabt und ein Ergebnis von – 2,65 Mio. € erreicht. Weitere Steigerungen der Aufwendungen werden den städtischen Haushalt belasten und das Defizit erhöhen, wenn nicht zugleich die steigenden Aufwendungen durch höhere Landeszuweisungen ausgeglichen werden. Hinzu kommt, dass sowohl die Aufwendungen derzeit schwer zu kalkulieren sind, wie auch die zwar angekündigten aber noch nicht vorliegenden Entlastungen des Bundes und des Landes.
5. Gesundheitskarte Für Flüchtlinge und Asylbewerber
Punkt 3 des Antrags der Fraktionen SPD, UWG, Die Linke und WAS: Die Verwaltung wird beauftragt, für die nächste Sitzung des Rates eine Vorlage zur Einführung einer Gesundheitskarte nach Vorgaben des Landes NRW zu erstellen. In der Sitzung des Ausschuss für Soziales, Familien- und Seniorenfragen hat die Verwaltung am 25.06.2015 mit der Vorlage 486/2015 einen Sachstandsbericht zur Krankenversorgung des Personenkreises mit Anspruch auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) gegeben.
Es ist festzustellen, dass für alle Personen, die der Stadt Siegen zugewiesen werden und die Anspruch auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) haben, ein Anspruch auch auf Leistungen bei Krankheit, Schwangerschaft und Geburt besteht.
Asylbewerber, die leistungsberechtigt nach § 2 AsylbLG sind (Leistungsberechtigte, die sich seit 15 Monaten ohne wesentliche Unterbrechung im Bundesgebiet aufhal-ten und die Dauer des Aufenthalts nicht rechtsmissbräuchlich selbst beeinflusst haben) werden direkt über die Krankenkassen betreut und verfügen über eine Gesundheitskarte.
Alle anderen Personen erhalten über die Sozialverwaltung Krankenscheine für den praktischen Arzt bzw. für den Zahnarzt. Diese Krankenscheine werden den Betroffenen am Anfang eines jeden Quartals bzw. bei Neuzuweisung für das laufende Quartal ausgehändigt, so dass sie im akuten Bedarfsfall sofort einen Arzt aufsuchen können, ohne vorher die Sozialverwaltung kontaktieren zu müssen. Allerdings begrenzen diese Krankenscheine die Leistungen auf die gesetzlichen Regelungen nach § 4 und § 6 Asylbewerberleistungsgesetz.
Für den Bereich der Krankenhilfe im Rahmen der Hilfen nach dem AsylbLG wurden im Jahr 2014 725.000,- € verausgabt. Im Haushalt 2015 sind 815.000,- € veranschlagt. Eine separate Kostenerstattung ist nicht vorgesehen. Die Erstattung ist in der allgemeinen Erstattung des Landes gemäß FlüAG enthalten. Auf die unzureichende Höhe der Landeserstattung wurde verschiedentlich hingewiesen.
Zwischenzeitlich hat das MGEPA des Landes Nordrhein-Westfalen eine Rahmenvereinbarung zur Einführung einer Gesundheitskarte für Empfänger von Leistungen nach den o. g. Vorschriften des Asylbewerberleistungsgesetzes vorbereitet. Im Grundsatz sah die Verwaltung der Stadt Siegen die Einführung einer Gesundheitskarte bisher positiv und hat dies bei den Beratungen auch deutlich gemacht. Die Stadt Siegen muss nun entsprechend ihrer individuellen Situation eine Entscheidung darüber treffen müssen, ob ein Beitritt zur Rahmenvereinbarung unter den in der Vereinbarung näher umrissenen Konditionen sinnvoll und wirtschaftlich ist. Die Verwaltung hat daher die Einbringung einer Vorlage für den zuständigen Fachausschuss und den Rat noch in diesem Jahr vorgesehen.
Eine erste Prüfung kommt allerdings zu dem Ergebnis, dass das System noch nicht ausgereift ist. Es ist fraglich, ob wirklich Einsparungen eintreten können, eher ist von höheren Aufwendungen auszugehen. So ist festzustellen, dass weiterhin ein hoher Anteil von Verwaltungsaufgaben mit dem entsprechenden Personalbedarf bei der Stadt Siegen verbleibt und Doppelstrukturen entstehen. Das Risiko durch Miss-brauch ist nicht abschätzbar. Gerade im Hinblick auf die unsichere Aufenthaltsdauer (Stichworte: Dublin-Verfahren; sichere Herkunftsländer, Untertauchen) ist eine Gültigkeitsdauer von pauschal 24 Monaten kritisch zu bewerten. Es macht auch keinen Sinn, einem Leistungsberechtigten eine 24 Monate gültige Karte ausstellen zu lassen, wenn er bereits nach 15 Monaten (oder nicht selten auch noch früher) in ein Betreuungsverhältnis nach § 264 SGB V (mit anderen Leistungsansprüchen und damit auch anderer Gesundheitskarte) wechselt. Außerdem sollte Berücksichtigung finden, zu welchen Ergebnissen der Bund-Länder-Gipfel am 24. September kommt.
6. Kinder aus Flüchtlings- und Asylbewerberfamilien in Siegener Schulen
Frage 4. der Anfrage der Fraktionen SPD, UWG, Die Linke und WAS: Kann die Schulpflicht der zugewiesenen Flüchtlingskinder und Asylbewerber sichergestellt werden? Gibt es zusätzliche Lehrerstellen für diese Aufgabe? Wie und wo sollen die Flüchtlingskinder unterrichtet werden?
In der Sitzung des Ausschuss für Schul- und Bildungswesen hat die Verwaltung am 21.05.2015 mit der Vorlage 428/2015 einen Sachstandsbericht zu Kindern aus Flüchtlings- und Asylbewerberfamilien an Siegener Schulen gegeben.
Es ist festzustellen, dass mit Zuweisung in die Stadt Siegen für diese Kinder die Schulpflicht gemäß Schulgesetz NRW besteht. („Die Schulpflicht besteht für Kinder von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern und alleinstehende Kinder und Jugendliche, die einen Asylantrag gestellt haben, sobald sie einer Gemeinde zugewiesen sind und solange ihr Aufenthalt gestattet ist. Für ausreisepflichtige ausländische Kin-der und Jugendliche besteht die Schulpflicht bis zur Erfüllung ihrer Ausreisepflicht. Im Übrigen unterliegen Kinder von Ausländerinnen und Ausländern der Schulpflicht, wenn sie in Nordrhein-Westfalen ihren Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt oder ihre Ausbildungs- oder Arbeitsstätte haben.“ § 34 Abs. 1 und 6 SchulG NRW). Der gesetzlichen Schulpflicht kommt die Stadt Siegen als Schulträger in enger Ab-stimmung mit der Schulaufsicht und den Schulen nach. Hier muss beachtet werden, dass zu den schulpflichtigen Kindern aus Flüchtlings- und Asylbewerberfamilien auch noch Kinder aus anderen Gründen zugereister Migranten ohne Deutschkenntnisse hinzukommen.
Folgendes Verfahren greift derzeit: Für die Zuweisung zur Schule sind die Kriterien Alter und Begabungen des Kindes, angestrebte berufliche Perspektiven sowie die Aufnahmekapazität der jeweiligen Schule von Bedeutung.
a) Im Primarbereich gilt weiterhin das Prinzip der wohnortnahen Beschulung. Es erfolgt allerdings auch keine „Bündelung“ von nicht deutsch sprechenden Kindern an wenigen Grundschulen. Auf ein gesundes Mischungsverhältnis in den Klassen ist zu achten. Dennoch ist auch im Primarbereich die Frage der Aufnahmekapazitäten bzw. festgelegten Zügigkeiten wesentlich. Dies gilt insbesondere für Schulen in der Nähe von Übergangswohnheimen bzw. Wohngegenden, in denen verstärkt eine Unterbringung von Flüchtlingen erfolgt. Für den Primarbereich gilt, dass die möglichst wohnortnahe Beschulung unter Berücksichtigung der bestehenden Aufnahmekapazitäten, pädagogischer Erwägungen, der Aspekte des Gemeinsamen Lernens und auch der Schülerbeförderung erfolgt.
Die Schulverwaltung ermittelt ständig die bestehenden Aufnahmekapazitäten an Schulen unter Berücksichtigung der Klassenbildungswerte und der festgesetzten Zügigkeiten bzw. der Raumsituation. Dabei wird die Liste der freien Plätze kontinuierlich fortgeschrieben.
b) Für die Sekundarstufe I gilt, dass das Kommunale Integrationszentrum (KI) zentral für alle Kinder ohne Deutschkenntnisse als Vermittlungszentrale tätig wird: Die Daten nicht deutsch sprechender schulpflichtiger Kinder werden dem KI gemeldet, dort er-fasst und ein Beratungsgespräch durchgeführt. Das Ergebnis wird der Schulaufsicht gemeldet, die mit der Schule Kontakt aufnimmt und über die Aufnahme informiert.
Da die Aufnahmekapazität der bestehenden Sek I-Schulen begrenzt ist, da z. B. an den beiden Hauptschulen Räume fehlen sowie ein pädagogisch schlechtes Mischungsverhältnis von Schülerinnen und Schülern aus dem Gemeinsamen Lernen, Regelschülerinnen und -schülern sowie nicht deutsch sprechenden Kindern entsteht und dies auch bei den Realschulen der Fall ist, muss neben der Integration in bestehende Klassen auch die Bildung von Auffangklassen eine Option sein. Bei den Gymnasien werden nicht deutsch sprechende Kinder derzeit vorrangig am Gymnasium Auf der Morgenröthe beschult. Die dortige Gruppe ist mit zwanzig Kindern bereits jetzt ausgelastet.
Möglicher Standort für eine Auffangklasse soll zunächst die Gesamtschule Eiserfeld sein. Die Kinder könnten dort trotz Auffangklasse im Schulleben integriert werden. Details dieser Lösung sowie die notwendige Lehrerversorgung werden derzeit erarbeitet. Dem Ausschuss für Schul- und Bildungswesen wird hierzu weiter berichtet bzw. er wird soweit notwendig in die Entscheidungsbildung mit einbezogen. Damit Integration gelingen kann, ist das Erlernen der deutschen Sprache besonders wichtig. Verfügt das Lehrpersonal über entsprechende Sprachkenntnisse, Qualifikationen und Lehrmittel, um Deutsch als Fremdsprache zu unterrichten?
Frage 5 der Anfrage der Fraktionen SPD, UWG, Die Linke und WAS: Kann die Schulpflicht der zugewiesenen Flüchtlingskinder und Asylbewerber sichergestellt werden? Gibt es zusätzliche Lehrerstellen für diese Aufgabe? Wie und wo sollen die Flüchtlingskinder unterrichtet werden?
Beispielhaft ist das Netzwerk Deutsch als Zweitsprache (DaZ) zu nennen. Die Gründung der Netzwerke DaZ Grundschule und DaZ Sek. I erfolgte in Kooperation vom Kompetenzteam Siegen-Wittgenstein (KT), also der staatlichen Lehrerfort-bildung, dem Schulamt für den Kreis Siegen-Wittgenstein und dem Kommunalen In-tegrationszentrum Kreis Siegen-Wittgenstein (KI). Ziel ist es, eine kreisweite Vernetzung der Lehrerinnen und Lehrer aller Grundschulen und weiterführenden Schulformen zu schaffen, die sich speziell der Aufgabe stellen, Schülerinnen und Schülern ohne Deutschkenntnisse - möglichst schnell - an die Teilnahme am Regelunterricht heranzuführen, aus erster Hand zu erfahren, wo evtl. Problemstellungen liegen und dafür Hilfestellungen zu entwickeln sowie den Informa-tionsaustausch der DaZ-Lehrkräfte untereinander zu verbessern.
Mittlerweile wurden in den Netzwerken bereits einige Veranstaltungen durchgeführt. Das Kompetenzteam hat zusammen mit der Bezirksregierung Arnsberg verschiede-ne Module für die DaZ-Lehrkräfte angeboten, z.B. „Grundlagen DaZ“ und „Alphabetisierung“. Außerdem gibt es einen regen Austausch hinsichtlich des Materials, das zur Unterrichtung der Schülerinnen und Schüler ohne deutsche Sprachkenntnisse verwendet werden kann. Für den besseren Austausch untereinander wurde eine On-line-Plattform freigeschaltet, auf der die Gruppe miteinander kommunizieren und Daten austauschen kann. Weiterhin hilfreiche Unterstützung bietet auch der städtische Arbeitsschwerpunkt Sprache und Interkulturelle Bildung (vormals RAA).
7. Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (UMF)
Die Verwaltung hat dem Jugendhilfeausschuss in seiner gestrigen Sitzung (08.09) vorgeschlagen, sich mit der Thematik der unbegleiteten Minderjährigen Flüchtlinge (UMF) in einer Sondersitzung am Donnerstag, den 22.10.2015 zu beschäftigen. In der Sitzung soll die Situation von unbegleiteten Minderjährigen Flüchtlingen in Sie-gen, die Vorgehensweisen und Verfahren des ASD, die Unterbringungsmöglichkeiten und die zum Jahr 2016 geltenden neuen gesetzlichen Regelungen ausführlich dar-gestellt und beraten werden.
Mit der zunehmenden Anzahl von Flüchtlingen und Asylbewerber nimmt auch die Zahl der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge zu. UMF werden nach dem SGB VIII/KJHG behandelt und müssen bei „Aufgriff“ in Obhut genommen werden. Die Kosten für die Unterbringung werden vom Landesjugendamt getragen. Die Kosten für den ASD und die Amtsvormünder sind von uns als Kommune zu tragen. In den vergangenen Jahren kam es nur sehr vereinzelt zur Inobhutnahme von UMF in der Stadt Siegen. Mit Stand zum 08.09.2015 befinden sich 17 Kinder und Jugendliche, die rechtlich als unbegleitete minderjährige Flüchtlinge zu werten sind, in der Obhut des Jugendamtes der Stadt Siegen. Neben den steigenden Zahlen der Flüchtlinge und Asylbewerber, die auch einen Anstieg der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge mit sich bringen, ergeben sich durch die Notunterkunft für Flüchtlinge an der Universität Siegen derzeit weitere Inobhutnahmen.
Sollte die gesetzliche Neuregelung analog dem Verteilungsverfahren aller Flüchtlinge und Asylbewerber beschlossen werden, wurde die Zahl der aufzunehmenden UMF kalkuliert: 2013 insgesamt Bund 6.584 NRW 1398 Stadt Siegen 7,6; 2014 insgesamt Bund 17.955 NRW 3.814 Stadt Siegen 20,9; 2015 insgesamt Bund 10.321 NRW 2.192 Stadt Siegen 12.
Zwischenzeitlich wird eine Zahl von 35.000 UMF bundesweit im Jahr 2015 erwartet. Dies würde rechnerisch eine Aufnahme von 41 UMF für die Stadt Siegen bedeuten.
8. Notunterkunft für Flüchtlinge in der Turnhalle an der Universität
Seit dem 27.07.2015 ist die Stadt Siegen im Wege der Amtshilfe nach den §§ 4 ff Verwaltungsverfahrensgesetz NRW Betreiber der Notunterkunft in der Turnhalle an der Universität Siegen. Errichtet wurde die Unterkunft durch den DRK Kreisverband Siegen mit Unterstützung der Feuerwehr Siegen. Die Maßnahme trägt dazu bei die drohende Obdachlosigkeit von Asylsuchenden zu vermeiden. Zunächst wurde der Betrieb durch die Feuerwehr Siegen und hier insbesondere die freiwillige Feuerwehr sichergestellt. Seit dem 10. August sind Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus der Verwaltung der Stadt Siegen für den Betrieb der Flüchtlingsunterkunft in der Turnhalle der Universität Siegen zuständig. Dabei wird das hauptberufliche Team mit großem Engagement von ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern vor Ort unterstützt. Es bestehen inzwischen gut eingespielte Strukturen und Tagesabläufe in der Flüchtlingsunterkunft (von der Ausgabe der Mahlzeiten über den Sicherheitsdienst bis zur Übernachtbetreuung). Insgesamt wurde ein Personalkonzept für den vorläufigen Betrieb ausgearbeitet.
Es sieht wie folgt aus: Weiterhin sind hauptamtliche und ehrenamtliche Mitarbeiter der Siegener Feuerwehr in der Einsatzleitung tätig. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus verschiedenen Abteilungen der Verwaltung bilden das Arbeitsteam, dazu kommen zwei Sozialarbeiter. Die Verwaltungsmitarbeiter kümmern sich mit hohem Engagement um die Organisation vor Ort und die medizinische Versorgung in der Einrichtung, Fahrten zu Gesund-heitsuntersuchungen, die Organisation der Impfungen, Röntgenuntersuchungen, den Transport zu Erstaufnahmeeinrichtungen, die Auszahlung des Taschengeldes oder die Anschaffung von Hygieneartikeln. Bei der Ausgabe der Mahlzeiten im Verpflegungszelt wird außerdem mindestens eine ausgebildete Küchenkraft aus den städtischen Schulmensen eingesetzt, die hierzu Vertragsergänzungen erhalten haben. Für die Übernachtbetreuung wurden Helferinnen und Helfer auf Honorarbasis eingestellt.
Von Seiten der Studierenden werden weiterhin ein Teil der Kinderbetreuung und die Kleiderstube organisiert. Die Notunterkunft ist für 100 Flüchtlinge hergerichtet. Aufgrund der Zuweisungen und Weiterleitungen schwankt die tatsächliche Zahl täglich. Die Belegung des Notquartiers ist abhängig von den Zuweisungen der Bezirksregierung Arnsberg und der dann zu erfolgenden ausländerrechtlichen Registrierung und Zuweisung auf Erstaufnahmereinrichtungen.
Frage 6 der Anfrage der Fraktionen SPD, UWG, Die Linke und WAS: Welche Konzepte und konkreten Programme gibt es, um Flüchtlinge und Asylsuchende möglichst schnell fit für den Arbeits- und Ausbildungsmarkt in Deutschland zu machen?
Die Integration in den Arbeits- und Ausbildungsmarkt fällt nicht in die Zuständigkeit der Stadt Siegen. Trotzdem werden auch hier viele Bemühungen unternommen und Anstrengungen unternommen. So wurde mit dem bbz der IHK der dortige Metallqua-lifizierungskurs entwickelt und die Teilnehmer-Auswahl begleitet, die beim Jugend-amt eingerichtete Koordinierungsstelle zur Jugendsozialarbeit ist eingebunden und die Stelle zur Akquirierung von EU-Fördermitteln unterstützt Träger bei der Antrag-stellung auf entsprechende Förderprogramme.
Mit dem Kreis Siegen-Wittgenstein wird aktuell ein Antrag für ein sog. AMIF-Projekt mit Fördermöglichkeiten für soziale und vorberufliche Integration von Flüchtlingen erarbeitet.
Im Bereich Informationszugang und digitale Medien bestehen Überlegungen in Zu-sammenhang mit dem Programm „Demokratie Leben“, wo 10.000 Euro zusätzlich für zielgerichtete und passgenaue Orientierungshilfen für neu ankommende Flüchtlinge, Vernetzung und Ausbau der Hilfsangebote, Überprüfung von Kommunikationswegen und die Einrichtung eines mehrsprachigen digitalen Willkommensatlas generiert wer-den können.
Für die Antragsteller dankt Herr Langer den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Verwaltung, den Vereinen und den Kirchen sowie allen engagierten Kräften für ihren Einsatz. Durch einen runden Tisch sollen die Anstrengungen der Verwaltung für die Unterbringung und Betreuung anerkannter Flüchtlinge und Asylbewerber Unterstützung erhalten. Bei der Einrichtung einer Internetseite kann der Fachbereich Medien der Universität einbezogen werden. Bezüglich der Gesundheitskarte ist es richtig, die angekündigte Vorlage abzuwarten. Hinsichtlich des Personaleinsatzes ist der Eindruck entstanden, dass die Grenze der Belastbarkeit erreicht ist. Daher wird es für sinnvoll gehalten, die konkreten Bedarfe und Möglichkeiten zu internen Verschiebungen zu ermitteln. Die Verwaltung sollte diesbezügliche Vorschläge dem Rat vorlegen. Herr Groß stellt besonders die unaufgeregte und verlässliche Art der Aufnahme her-aus, das herausragende Engagement des Personals der Verwaltung und auch die grundsätzliche Haltung des Bürgermeisters zur Aufnahme der Flüchtlinge. Zum Antrag selbst hält die Fraktion B‘90/Grüne insbesondere den Vorschlag zu einem runden Tisch für nicht geeignet. Diesbezüglich verweist er auf die schlechten Erfahrungen in Zusammenhang mit Wohnraum für Studierende. Es sind bereits gute lokale Netzwerke vorhanden und es besteht kein Anlass, ein weiteres Gremium dar-über zu stellen. Vielmehr kann er sich vorstellen, dass der Ausschuss für Soziales, Familien- und Seniorenfragen in diesem Thema die Federführung übernimmt und dort die Detailfragen, wie z. B. Internetseite u. ä. zu besprechen. Ein Personalkonzept ist vorhanden und sollte ggfs. noch einmal den zuständigen politischen Gremien vorgestellt werden. Auch Herr Kamieth geht davon aus, dass mit einem runden Tisch unnötig Zeit gebunden wird und Themen diskutiert und bearbeitet werden, wo bereits andere Netz-werke aktiv sind.
Herr Gräbener erläutert, dass die Überlegungen zu einem runden Tisch auch aus der Annahme heraus angestellt wurden, dass angesichts der politischen Lage im Nahen Osten mit weit mehr Flüchtlingen gerechnet werden muss. Daher ist es richtig, alle kleinen und großen Netzwerke zu aktivieren und zu koordinieren, um diese Herkulesaufgabe zu meistern. Im Kompromissfall könnte diese Aufgabe durch den Sozial-ausschuss wahrgenommen werden. Ungeachtet dessen ist ihm Kritik bekannt geworden, dass die Betreuung nur mit einem Verein vertraglich festgelegt ist. Die Bereitschaft anderer Organisationen zu helfen sollte auch genutzt werden. Herr Walter gibt zu bedenken, dass ein runder Tisch mit der Vielzahl der genannten Vereine und Verbände zu groß und handlungsunfähig sein würde. Im Grunde bestehen die erforderlichen Strukturen bereits. Der Sozialausschuss sollte sich ständig mit dem Thema befassen und bei Bedarf andere Ausschüsse oder Sachverständige heranziehen. Herr Langer stellt heraus, dass eine Struktur für die Integration derer, die in Siegen bleiben, geschaffen werden soll. Dies ist seines Erachtens eine gesamtstädtische, politische und gesellschaftliche Aufgabe. Hinsichtlich des Personaleinsatzes stellt sich die Frage, ob die bisherige Sparlinie beibehalten werden kann oder eine personelle Verstärkung erforderlich ist. Zur Geschäftsordnung beantragt Herr Hahn Ende der Rednerliste. Bürgermeister Mues informiert über die notierten Redner.
=> Der Rat der Stadt Siegen stimmt mehrheitlich bei 27 ja-Stimmen und 10 Enthaltungen dem Antrag zu.
Herr Könen nimmt Bezug auf die Einbindung der Sportvereine über den Stadtsportverband und berichtet zum Versicherungsschutz für Flüchtlinge in den Vereinen. Gleiches gilt für die Kooperation mit Schulen. Die Vereine sollten unverzüglich dar-über informiert werden.
Herr Schulte ist der Meinung, dass die vorhandenen Strukturen für die zusätzlichen Aufgaben nicht ausreichend sein werden und ein übergeordnetes Gremium zur Ko-ordination sinnvoll ist. Da sich der Sozialausschuss an die rechtlichen und formalen Regelungen halten muss und im Schwerpunkt politisch besetzt ist stellt er die Eignung in Frage. Herr R. Heupel unterstreicht den Redebeitrag von Herrn Groß und die Position, kein neues Gremium und damit zusätzliche Aufgaben zu schaffen.
Die SPD-Fraktion hält eine wie auch immer benannte Plattform für erforderlich, um sich auszutauschen und Themen zu besprechen, so Herr Rujanski. Die anderen Punkte des Antrags sind in Bearbeitung, das Personalkonzept kann im Ausschuss vorgestellt werden.
Bürgermeister Mues fasst zusammen, dass das Personalkonzept steht und die Aus-wirkungen auf den Stellenplan dargestellt werden. Der Sozialausschuss ist das geeignete Gremium, sich mit den Fragen zu befassen und kann je nach Thema Sach-verständige hinzuziehen.
=> Die Antragsteller verzichten auf eine Abstimmung.