Antrag Schiedsamtsbezirke in Siegen

Antrag gemäß § 9 der GeschO des Rates der Stadt Siegen zur nächsten Sitzung des Rates am 29.06.2016

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

in der letzten Vergangenheit gab es vereinzelt Schwierigkeiten die in der Zuständigkeit der fünf Bezirksausschüsse liegenden, freiwerdenden Schiedsamtsbezirke neu zu besetzen. Wir haben vor diesem Hintergrund in Erfahrung bringen können, dass die Attraktivität dieses wichtigen Amtes insbesondere dadurch gemindert sein könnte, dass aufgrund der lediglich geringen Anzahl anstehender Streitschlichtungsverfahren die Attraktivität dieses Amtes gesunken ist. Durch die Vielzahl der Schiedsamtsbezirke bedingt, haben die Amtsinhaberinnen und Amtsinhaber häufig nur wenige Fälle im Jahr zu erledigen. Dadurch entsteht nicht die zur effizienten Amtsausübung erforderliche Routine; in der Fortbildung erworbenes Wissen geht mangels Anwendung verloren. Dies erschwert die Tätigkeit der Schiedsleute in nicht unbeträchtlichem Maße. Auch eine vergleichende Gegenüberstellung anderer Städte führt zum Ergebnis, dass dort, gemessen an der Einwohnerzahl, eine erheblich geringere Anzahl von Schiedsamtsbezirken gebildet wurde. So gibt es in Detmold lediglich zwei, in Herford drei, in Hagen neun und in Iserlohn lediglich drei Schiedsamtsbezirke.

Vor diesem Hintergrund stellen wir folgenden Antrag:
Der Bürgermeister wird gebeten in Verbindung mit den örtlich zuständigen  Gerichten in Siegen zu überprüfen, ob nicht eine Reduzierung der Schiedsamtsbezirke auf die Anzahl der Bezirksausschüsse sinnvoll und effizienter wäre. Des Weiteren bitten wir den Bürgermeister auf der Basis des erzielten Ergebnisses Beschlussvorschläge zu unterbreiten.

Ergebnis:

Auszug aus der Niederschrift des Rates vom 29.06.2016

Die SPD-Fraktion unterstützt den Antrag ausdrücklich, eine Überprüfung vorzunehmen, erklärt Herr Rujanski. Herr Gräbener schließt sich seinem Vorredner an. Herr R. Heupel verweist darauf, dass sich nicht immer Interessenten für dieses Amt finden. In solchen Fällen kann eine Zusammenlegung von Schiedsbezirken sinnvoll sein. Eine generelle Reduzierung hält die CDU-Fraktion nicht für notwendig.
Frau Stinner ist als ehemalige Schiedsfrau der Meinung, dass der Antrag der Stär-kung des Ehrenamtes entgegenläuft. Zudem ist eine Reduzierung der Schiedsbezir-ke nicht bürgerfreundlich. Zum einen müssen die Streitenden lange Wege in Kauf nehmen, zum anderen fehlt der Schiedsperson möglicher Weise die unmittelbare Kenntnis der örtlichen Gegebenheiten. Wichtiger ist aus ihrer Erfahrung die Kompe-tenz und Akzeptanz der Schiedspersonen. Frau Strunk ergänzt, dass sich Schiedspersonen häufig auch in anderen Bereichen ehrenamtlich engagieren und daher die zeitlichen Ressourcen begrenzt sind. Herr Bertelmann hat Informationen, dass nur wenige Fälle im Jahr zu bearbeiten sind, was zu Lasten der Routine geht.

Beschluss:

Der Bürgermeister wird gebeten, in Verbindung mit den örtlich zuständigen Gerichten in Siegen zu überprüfen, ob nicht eine Reduzierung der Schiedsamtsbezirke auf die Anzahl der Bezirksausschüsse sinnvoll und effizienter wäre. Des Weiteren wird gebeten, auf der Basis des erzielten Ergebnisses Beschlussvorschläge zu unterbreiten.

Beratungsergebnis: Mehrheitlich dafür (einige Gegenstimmen, einige Enthaltungen)

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