Antrag Sozialausschuss

Antrag gemäß § 9 der GeschO des Rates der Stadt Siegen zur nächsten Sitzung des Ausschusses für Soziales, Familien- und Seniorenfragen. Verbesserter Zugang zum Gesundheitssystem für Flüchtlinge nach dem "Bremer Modell"

Sehr geehrter Herr Schulte,

die UWG-Fraktion im Rat der Stadt Siegen beantragt, folgenden Beschluss zu fassen:

Die Verwaltung wird beauftragt, Verhandlungen mit den gesetzlichen Krankenversicherungen aufzunehmen und eine entsprechende Vereinbarung nach § 264 Abs. 1 SGB V zur medizinischen Versorgung der Leistungsberechtigten nach §§ 4/6 AsylbLG zu treffen (nach dem sog. "Bremer Modell").

Begründung:

Die UWG-Fraktion will die medizinische Regelversorgung für Flüchtlinge und Asylbewerber verbessern und deren Krankenbehandlung auf eine gesetzliche Krankenversicherung in Anlehnung an das "Bremer Modell" übertragen. Hierbei erhalten Leistungsberechtigte nach §§ 4 und 6 AsylbLG eine Krankenversicherten-Chipkarte der gesetzlichen Krankenversicherung.

Leistungsberechtigte nach § 2 AsylbLG, also Personen, die länger als 48 Monate in Deutschland und im Leistungsbezug sind, können bereits mit der Chipkarte einer gesetzlichen Krankenkasse nach Wahl einen Arzt ihrer Wahl aufsuchen. Für alle anderen Flüchtlinge ist das AsylbLG gerade bezogen auf die gesundheitliche Versorgung problematisch. Zum einen ist der Zugang zum Gesundheitssystem durch die Beantragung der medizinischen Leistungen beim Sozialamt erschwert, zum anderen ist der Leistungsumfang nach §§ 4 und 6 AsylbLG erheblich eingeschränkt. Die im AsylbLG vorgesehenen Leistungseinschränkungen sind in der Praxis oft umstritten und führen nicht selten zu zeitlichen Verzögerungen der Behandlung zu Lasten der Patienten.

Gemäß § 264 Abs. 1 SGB V (Übernahme der Krankenbehandlung für nicht Versicherungspflichtige gegen Kostenerstattung) kann bereits jetzt die Krankenbehandlung für Flüchtlinge, Asylbewerber und Geduldete auf die Krankenkassen übertragen werden.

Durch die Ausstattung mit KV-Karten könnten Flüchtlinge und Asylsuchende ihre Versorgung über eine Versichertenkarte in Anspruch nehmen, ohne in jedem Fall eine Bewilligung der zuständigen Dienststellen einholen zu müssen. Dies bedeutet einen gleichberechtigten Zugang zu gesundheitlichen Leistungen bei Ärzten, in Krankenhäusern und bei sonstigen Leistungserbringern, wie bei den anderen Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung auch.

Dieses Verfahren würde die Gesundheitsversorgung deutlich verbessern und auch zur "Normalität" im Alltag der Betroffenen bei der Inanspruchnahme der Leistungen im Gesundheitswesen beitragen. Der zusätzliche Weg über das Sozialamt bzw. dem Amtsarzt entfällt.

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