Antrag soziale Benachteiligung von Frauen
Antrag gemäß § 9 der GeschO des Rates der Stadt Siegen zur nächsten Sitzung des Ausschuss für Soziales, Familien und Seniorenfragen
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
die UWG-Fraktion im Rat der Stadt Siegen beantragt, folgenden Beschluss zu fassen:
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt, gemeinsam mit allen relevanten gesellschaftlichen Gruppen (u. a. Politik, Gewerkschaften, Arbeitgeber, Sozialverbände, Vereine) geeignete Maßnahmen zu entwickeln, um die Gleichberechtigung von Frauen und Männern in Siegen zu verbessern.
Begründung:
Das Grundgesetz (Art. 3 Abs. 2) und Landesverfassung NRW garantieren die Gleichstellung von Frauen und Männern. Leider sieht sie Situation in Siegen anders aus.
Am 28.02.2001 hat der Rat der Stadt Siegen zwar auf der Grundlage des Landesgleichstellungsgesetzes (LGG) den Frauenförderplan beschlossen. Die Umsetzung des Frauenförderplans hat sich in der Verwaltung der Stadt Siegen sehr positiv bemerkbar gemacht. Leider ist diese positive Entwicklung nicht in allen Bereichen der Gesellschaft in Siegen erkennbar und es besteht daher Nachholbedarf: Laut einer Studie der Zeitschrift focus (Nr. 22/2016 vom 28.05.2016) über die Benachteiligung von Frauen befindet sich die Stadt Siegen auf Platz 50 von 77 untersuchten Städten. In Bezug auf den lokalen Arbeitsmarkt liegt Siegen danach nur auf Platz 53, bei der Beschäftigungsparität (Frauenbeschäftigungsquote) hat Siegen den schlechtesten Wert aller untersuchten Städte.
Darüber hinaus wurden von der Zeitschrift focus die Aspekte „Einkommen und Qualifikation“ (Bildung, gleiche Bezahlung, Altersarmut), Kriminalität (wie häufig werden Frauen Opfer von Straftaten, insbesondere von Vergewaltigung bzw. sexueller Nötigung) und „Spaß“ (Lebensqualität jenseits der Arbeit) verglichen. Lediglich in Bezug auf Kriminalität befindet sich Siegen auf einem akzeptablen Platz (24).
Diese Situation ist aus Sicht der UWG-Fraktion nicht hinnehmbar. Daher müssen von der Verwaltung geeignete Maßnahmen zur Verbesserung für die Frauen in Siegen getroffen werden.
Ergebnis:
Auszug aus der Niederschrift des Ausschuss für Soziales, Familien- und Seniorenfragen vom 15.09.2016
Herr Langer stellt zunächst klar, dass der Antrag keine Kritik an der Arbeit der Verwaltung zu dieser Thematik darstellen soll. In Bezug auf die im Antrag genannte Studie wurden zwei alarmierende Punkte festgestellt. Zunächst die Altersarmut der Frauen über 65, die in Siegen sehr hoch ist und weiterhin die Beschäftigungsparität. In beiden Bereichen sollte man gemeinsam diskutieren um daran zu arbeiten, Frauen besser zu stellen. Die UWG-Fraktion möchte ein Bewusstsein für die Problematik schaffen und einen Appell an die Gesellschaft richten.
Frau Bialowons-Sting macht darauf aufmerksam, dass die Altersarmut der Frauen bereits Thema im Ausschuss gewesen ist und damals berichtet wurde, dass betroffene Frauen starke Hemmungen haben um Unterstützung zu bitten.
Frau Jung hat den Antrag als Kritik an der Gleichstellungsbeauftragten empfunden, die jedoch sehr gute Arbeit leistet. Wenn mehr Einsatz gefordert wird, müssen auch die finanziellen Möglichkeiten geschaffen werden, um z. B. das Team zu vergrößern. Sie findet den Antrag deshalb nicht auskömmlich. Siegen bietet durch die starke Betreuungssituationen an den Schulen und Kindergärten gute Möglichkeiten für Frauen in Berufstätigkeit.
Frau Kratzel erläutert ihr Tätigkeitsfeld und berichtet über verschiedene Aktionen und Projekte von Trägern und Institutionen in die sie involviert ist. Gleichstellung ist eine gesamtgesellschaftliche Querschnittsaufgabe an der viele Akteure beteiligt sind. Sie als Gleichstellungsbeauftragte kommt ihren Aufgaben und Pflichten, die unter anderem in der Gemeindeordnung festgeschrieben sind nach und hat bereits viel erreicht, wie z. B. den Verhütungsmittelfond. Zur Studie merkt Sie an, dass dort Städte verglichen wurden die stark unterschiedliche Bewohnerzahlen aufweisen. Grundsätzlich empfindet sie das Ergebnis der Studie befriedigend und nennt einige positive Aspekte und Maßnahmen in Siegen. Zum Thema der Altersarmut stimmt sie Frau Bialowons-Sting zu und ergänzt, dass es sich um Frauen handelt, die kaum bzw. nie in die Rentenkassen eingezahlt haben. In diesem Zusammenhang macht sie auf die bedenkliche Situation aufmerksam, dass auch heutzutage viele Frauen in Minijobs arbeiten und keine oder sehr geringe Beiträge in die Rentenkasse einzahlen. Herr Langer wiederholt, dass man keine Kritik an der Verwaltung üben, sondern die Aufmerksamkeit auf die Probleme lenken wollte. Wenn die Verwaltung signalisiert, dass ein weiteres Instrument wie z. B. ein Arbeitskreis nicht benötigt wird und die bisherige Aufstellung auskömmlich ist, dann ist man damit zufrieden. Positiv ist es, dass im Ausschuss darüber diskutiert, die Arbeit der Gleichstellungsbeauftragten beleuchtet und die Sensibilisierung für die Gleichstellung angegangen wurde.
Herr Molzberger hat den Antrag ebenfalls als Kritik an der Verwaltung aufgefasst und hätte eine Anfrage für sinnvoller erachtet. Er hat Zweifel an der Seriosität der Studie. Da man den Antrag für zu unkonkret hält, wird dieser durch die SPD-Fraktion abgelehnt. Herr Cziba sieht zwar Verbesserungspotenzial beim Thema Gleichstellung, den Beschlussvorschlag sieht er jedoch als zu unkonkret an, da keine Maßnahmen genannt werden.
Frau Bialowons-Sting schließt sich den Vorrednern an und bescheinigt Frau Kratzel eine sehr gute Arbeitsleistung. Den Antrag wird man ablehnen, da man der Meinung ist, dass die Aufgabe in den Händen der Gleichstellungsbeauftragten gut aufgehoben ist und dort weitergeführt werden sollte.
Frau Kratzel macht deutlich, dass bereits über die Jahre Systeme aufgebaut wurden, die in diesem Tätigkeitsfeld agieren. Die Einrichtung eines zusätzlichen Arbeitskreises wird deshalb nicht für notwendig erachtet. Zum Thema der Frauenerwerbstätigkeit stellt sie klar, dass Frauen, die sich bewusst für die Familienarbeit entscheiden nicht diskriminiert werden dürfen. Die freie Entscheidung ist dabei das Wichtige. Herr Langer zieht den Antrag daraufhin zurück.