Antrag Stundung von Gewerbesteuer und Grundsteuer
Antrag gemäß § 9 der GeschO des Rates der Stadt Siegen zur nächsten Sitzung des Haupt- und Finanzausschuss
Stundung von Gewerbesteuer und Grundsteuer
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
die UWG-Fraktion im Rat der Stadt Siegen beantragt, folgenden Beschluss zu fassen:
Die Verwaltung wird beauftragt, den Gewerbetreibenden sowie den Grundstückseigentümern in der Stadt Siegen Gewerbesteuern und Grundsteuern bis zum 15.09.2020 großzügig zu stunden.
Begründung:
Die Bewältigung der Corona-Krise bringt drastische Einschränkungen des öffentlichen Lebens mit sich, die sich von Tag zu Tag und teilweise sogar stündlich verschärfen. Gewerbetreibenden drohen aufgrund der behördlich angeordneten Schließungen massive finanzielle Einbußen, Arbeitnehmer fürchten um ihre bisher sicher geglaubten Arbeitsplätze.
Aus diesem Grund hat auch die Siegener Geschäftsstelle des Hotel- und Gaststättenverbands Westfalen e. V. mit der UWG-Fraktion Kontakt aufgenommen.
Um die Liquidität aufrechtzuerhalten und sowohl Gewerbetreibende als auch Privatpersonen zu unterstützen, ist es erforderlich, Gewerbesteuern und Grundsteuern bis zum 15.09.2020 zu stunden.
Auszug aus der öffentlichen Niederschrift über die 56. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wirtschaftsförderung, Stadthallen und Liegenschaften - vom 10.06.2020:
Herr Cavelius beantwortet die Anfrage wie folgt:
Frage:
Hat die Verwaltung wegen der Corona-Krise Gastronomiebetriebe, Gewerbetreibende und Hauseigentümer von Straßenreinigungsgebühren und Müllgebühren befreit?
Antwort:
Bei den Straßenreinigungsgebühren für die Fußgängergeschäftsstraßen, in denen 6- bzw. 7- mal in der Woche gereinigt wird, erfolgte eine Teilgebührenerstattung für den Monat April 2020.
Obwohl eine Reinigung der Straßen weiterhin im gleichen Rhythmus vorgenommen wurde, war der Reinigungsaufwand doch deutlich geringer als bei geöffnetem Einzelhandel bzw. Gastronomiebetrieb.
Eine Teilerstattung erfolgte für folgende Straßen:
- Am Bahnhof
- Bahnhofstraße
- Brüder-Busch-Straße
- Hauptmarkt
- Kölner Straße
Insgesamt erfolgte für die betroffenen Anlieger eine Erstattung in Höhe von 7.712,04 €.
Bei den Abfallgebühren erfolgte keine Erstattung. Jedoch wurden Anträge auf kurzzeitige Abmeldung der Abfallbehälter vor Gewerbe-, insbesondere Gastronomie- und Beherbergungsbetrieben, was eine Reduzierung der Abfallgebühren nach sich zieht, unbürokratisch genehmigt.