Antrag Trödelmärkte IKEA

Antrag gemäß § 9 der GeschO des Rates der Stadt Siegen zur nächsten Sitzung des Bezirksausschuss V – Siegen-West – am 01.03.2018

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

die UWG-Fraktion im Rat der Stadt Siegen beantragt, folgenden Beschluss zu fassen:

Die Verwaltung wird beauftragt, in der nächsten Sitzung des Bezirksausschuss V – Siegen-West -darzulegen, welche konkreten Maßnahmen vorgesehen sind, um die Vermüllung zu beseitigen bzw. zu vermeiden und die Parksituation zu verbessern.

Begründung:

Die Vermüllung der Straßenränder so wie die schlechte Parksituation bei Veranstaltungen von Trödelmärkten auf dem IKEA-Gelände in Siegen-Achenbach nimmt ständig zu. Die stark frequentierten Märkte ziehen immer mehr Besucher an, die aufgrund der schlechten Parkmöglichkeiten verkehrsbehindernd parken. Auch entsorgen viele der Besucher achtlos ihren Müll am Straßenrand.

Auszug aus der öffentlichen Niederschrift über die 11. Sitzung des Bezirksausschuss V Siegen-West am 01.03.2018:

Beschluss:

"Die Verwaltung wird beauftragt, zu einem Besprechungstermin mit Vertretern von Ikea und der Verwaltung, Abteilung Ordnung am 27.03.2018 im Heimathaus Achenbach einzuladen.

Beratungsergebnis: Einstimmig dafür, 0 Enthaltungen  11. BezA V 01.03.2018" 

Auszug aus der öffentlichen Niederschrift über die 12. Sitzung des Bezirksausschuss V Siegen-West am 27.03.2018:

Beschluss:

"Anhand von Kartenausschnitten stellt Herr Langenbach die Bereiche rund um IKEA dar, wo die Stadtreinigung aktiv ist. Er bittet um Informationen, wo genau die Vermüllung und die Parkverstöße festgestellt wurden, um bei der nächsten Veranstaltung gezielt vorzugehen. Seitens IKEA ist die Müllentsorgung mit dem Marktbetreiber vertraglich geregelt. Der Veranstalter erhält darüber hinaus eine verkehrsbehördliche Anordnung mit der Festlegung der Parkordnung, deren Einhaltung dieser mit eigenen Ordnungskräften sicherstellen muss. Beim nächsten Flohmarkt werden jeweils Doppelstreifen von TreSi und der Ordnungsabteilung zur Überwachung des Flohmarktbetriebes sowie des ruhenden Verkehrs eingesetzt werden. Er bittet um Verständnis, dass bei der Vielzahl von Veranstaltungen, gerade in der Freiluftsaison, und der begrenzten Personalkapazität Schwerpunkte bei der Überwachung gesetzt werden müssen.


Herr Langer berichtet, dass die Straßenränder bis zur Autobahnauffahrt trotz Absperrungen zugeparkt werden und dort auch neben den Fahrzeugen Verpackungen u. ä liegen bleiben. Er regt an, den Geschäftsführer des EDEKA-Marktes am Kreisel anzusprechen, ob die dortigen Parkplätze ebenfalls genutzt werden können.

Frau Schneider ist der Meinung, dass der Einsatz der städtischen Ordnungskräfte zu Lasten des Veranstalters gehen müsste.

Frau Pieck sieht eine Lösungsmöglichkeit, wenn die angrenzenden Firmen ihre Parkplätze zur Verfügung stellen unter der Bedingung, dass diese nach der Veranstaltung sauber gemacht werden.

Herr Doppler gibt zu bedenken, dass auch ein Ausweichen auf die Heidenbergstraße denkbar ist. Auch dort sollte kontrolliert werden. Ergänzend weist er darauf hin, dass beim Bau des Autobahnzubringers die Zuständigkeit für die Reinigung zwischen Landesbetrieb und Stadt festgelegt wurde.

Herr Könen berichtet, dass nicht nur Umverpackungen, sondern auch nicht verkaufte Waren einfach am Straßenrand abgestellt werden. Auch dafür müssten die Verursacher ein Ordnungsgeld zahlen.

Frau Scherzberg interessiert, ob und wo Behindertenparkplätze vorgehalten werden.

Es ist die Aufgabe des Veranstalters, für ausreichende Parkmöglichkeiten zu Sorgen, so Herr Langenbach. Wenn dies nicht erfolgt, muss das Gespräch gesucht werden. Er dankt für die Hinweise und wird diese mitnehmen.

=>  Der Bezirksausschuss V - Siegen-West - begrüßt die vorgesehene Vorgehensweise.

12. BezA V 27.03.2018"

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