Antrag Unterbringung und Integration von Flüchtlingen

Antrag gemäß § 9 der GeschO des Rates der Stadt Siegen zur nächsten Sitzung des Rates am 10.12.2014

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Mues,

die UWG-Fraktion im Rat der Stadt Siegen beantragt, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Universitätsstadt Siegen beauftragt die Verwaltung

  1. mit der fachbereichsübergreifenden Erstellung eines ganzheitlichen Konzepts zur besseren Integration von anerkannten Asylbewerbern in Siegen.
  2. mit der Schaffung von 300 zusätzlichen Unterbringungsplätzen für anerkannte Asylbewerber bis Ende 2015. Dabei ist auf eine gleichmäßige Verteilung im Stadtgebiet zu achten, um die Integration zu fördern.
  3. im neuen Haushaltsentwurf (Stellenplan) der Stadt Siegen einen höheren Personalschlüssel für die Betreuung der Flüchtlinge auszuweisen. Dies soll durch Verlagerung von Stellen erreicht werden, nicht durch Schaffung neuer Stellen. Ehrenamtliche Initiativen für die Bildungsarbeit für Kinder und Jugendliche, Jugendverbände und Mentorenprojekte sind in ein Betreuungskonzept einzubinden.

Begründung:

Angesichts weltweit zunehmender kriegsähnlicher Konflikte und drohendem Völkermord bekennt sich der Rat der Stadt Siegen zu seiner Verantwortung, die im Recht auf politisches Asyl im Grundgesetz und in der Genfer Flüchtlingskonvention festgelegt sind. Die steigende Anzahl von Flüchtlingen geht an Siegen nicht vorbei. Die Hilfe, die viele Siegenerinnen und Siegener vor 70 Jahren nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs erfahren haben, soll anderen Menschen auf der Flucht nicht verwehrt werden.

Wir nehmen das zum Anlass, um die Integration und Betreuung der hier lebenden Flüchtlinge zu verbessern. Wir möchten Asylbewerbern und deren Kindern und Jugendlichen gute Startchancen in unserer Stadt bieten. Von Land und Bund erwarten wir

im Rahmen der Verhandlungen über eine Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen einen Lastenausgleich, der die besondere Situation der Stadt Siegen berücksichtigt.

Ergebnis:

Die UWG-Fraktion zieht den Antrag zurück, da sich bereits viele der im Antrag angesprochenen Punkte laut Verwaltung in Bearbeitung befinden. Bezüglich der finanziellen Unterstützung durch das Land NRW wird die Verwaltung nochmals gebeten nachzufragen

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