Antrag Verbesserung der Lebenssituation der Flüchtlinge

Antrag gemäß § 9 der GeschO des Rates der Stadt Siegen zur nächsten Sitzung des Rates am 15.12.2015

Die Fraktionen von SPD, UWG, der Partei Die Linke sowie WAS im Rat der Stadt Siegen beantragen unter Punkt 4.3 folgende Beschlüsse zu fassen:

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, zusätzlich zu den bestehenden Runden Tischen einen gesamtstädtischen Runden Tisch zur Flüchtlingsunterbringung und Verbesserung der Lebenssituation einzuberufen. Als Teilnehmer­kreis für den Runden Tisch sind insbesondere Vertreter der Wohlfahrtsverbände, der Kirchen, des Kreissportbundes Siegen-Wittgenstein e.V., der Heimatvereine, des Integrationsrats, der Siegener Wohnungsgesellschaften, der Kreispolizeibehörde sowie der Fachbereiche für Kinder und Jugend, Ordnungswesen sowie Schule vorzusehen.
  2. Die Verwaltung wird beauftragt, eine Internetseite in den häufig vorkommenden Sprachen für Flüchtlinge und Helfer einzurichten, auf der Hilfsangebote dargestellt werden und ein Kontakt zwischen Flüchtlingen und Helfern hergestellt werden kann.
  3. Die Verwaltung wird beauftragt, für die nächste Sitzung des Rates eine Vorlage zur Einführung einer Gesundheitskarte nach Vorgaben des Landes NRW zu erstellen.
  4. Die Verwaltung wird beauftrag, ein Personalkonzept zur Betreuung von Flüchtlingen bis zur nächsten Ratssitzung zu erstellen.

Begründung:

In Siegen gibt es jetzt schon eine Willkommenskultur, die wir unterstützen und stärken wollen, um so die Lebenssituation von bei uns lebenden Flüchtlingen zu verbessern.
Der gesamtstädtische Runde Tisch soll die jetzt schon vorhandenen Potenziale zur Hilfsbereitschaft koordinieren. Dies können sein: Sprachkurse, Begleitung zu Ärzten und Ämtern, „Familienpatenschaften“, Freizeit- und Spielangebote, Feste, Vermietung von Wohnraum.
Die aktuelle Situation in Siegen zeigt, dass es bei der Unterbringung von Flüchtlingen große Herausforderungen gibt. Die Herrichtung von Gebäuden als Notunterkünfte zur Flüchtlingsunterbringung fordert große Anstrengung bei allen Beteiligten. Da jedoch bei allen Maßnahmen eine frühzeitige Information und Beteiligung aller Akteure unerlässlich ist, ist ein Runder Tisch mit den aufgezeigten Akteuren ein geeignetes wie notwendiges Instrument, um Transparenz herzustellen und die Möglichkeit von Hilfestellungen zu geben.
Durch eine bereits im Vorfeld koordinierte Vorgehensweise aller Beteiligten bei der Planung, Einführung sowie Durchführung erforderlicher Maßnahmen erreichen wir eine effiziente Nutzung aller Hilfsangebote von denen, die sich an der Flüchtlingshilfe beteiligen wollen.
Eine Gesundheitskarte für Flüchtlinge wird nach einem Beschluss der Landesregierung ab 2016 eingeführt. Die Kommunen müssen per Ratsbeschluss entscheiden, ob sie dem Krankenkassen-Modell für Asylbewerber beitreten wollen. Die Stadt Siegen sollte sich hieran im Sinne der Flüchtlinge unbedingt beteiligen.

Auszug aus der öffentlichen Niederschrift über die 12. Sitzung des Rates vom 09.09.2015: "5. Gesundheitskarte Für Flüchtlinge und Asylbewerber

Punkt 3. des Antrags der Fraktionen SPD, UWG, Die Linke und WAS:  Die Verwaltung wird beauftragt, für die nächste Sitzung des Rates eine Vorlage zur Einführung einer Gesundheitskarte nach Vorgaben des Landes NRW zu erstellen.

In der Sitzung des Ausschuss für Soziales, Familien- und Seniorenfragen hat die Verwaltung am 25.06.2015 mit der Vorlage 486/2015 einen Sachstandsbericht zur Krankenversorgung des Personenkreises mit Anspruch auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) gegeben.

Es ist festzustellen, dass für alle Personen, die der Stadt Siegen zugewiesen werden und die Anspruch auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) haben, ein Anspruch auch auf Leistungen bei Krankheit, Schwangerschaft und Geburt besteht.  

Asylbewerber, die leistungsberechtigt nach § 2 AsylbLG sind (Leistungsberechtigte, die sich seit 15 Monaten ohne wesentliche Unterbrechung im Bundesgebiet aufhalten und die Dauer des Aufenthalts nicht rechtsmissbräuchlich selbst beeinflusst haben) werden direkt über die Krankenkassen betreut und verfügen über eine Gesundheitskarte.  
Alle anderen Personen erhalten über die Sozialverwaltung Krankenscheine für den praktischen Arzt bzw. für den Zahnarzt. Diese Krankenscheine werden den Betroffenen am Anfang eines jeden Quartals bzw. bei Neuzuweisung für das laufende Quartal ausgehändigt, so dass sie im akuten Bedarfsfall sofort einen Arzt aufsuchen können, ohne vorher die Sozialverwaltung kontaktieren zu müssen. Allerdings begrenzen diese Krankenscheine die Leistungen auf die gesetzlichen Regelungen nach § 4 und § 6 Asylbewerberleistungsgesetz. Für den Bereich der Krankenhilfe im Rahmen der Hilfen nach dem AsylbLG wurden im Jahr 2014 725.000,- € verausgabt. Im Haushalt 2015 sind 815.000,- € veranschlagt. Eine separate Kostenerstattung ist nicht vorgesehen. Die Erstattung ist in der allgemeinen Erstattung des Landes gemäß FlüAG enthalten. Auf die unzureichende Höhe der Landeserstattung wurde verschiedentlich hingewiesen.

Zwischenzeitlich hat das MGEPA des Landes Nordrhein-Westfalen eine Rahmenvereinbarung zur Einführung einer Gesundheitskarte für Empfänger von Leistungen nach den o. g. Vorschriften des Asylbewerberleistungsgesetzes vorbereitet. Im Grundsatz sah die Verwaltung der Stadt Siegen die Einführung einer Gesundheitskarte bisher positiv und hat dies bei den Beratungen auch deutlich gemacht.  Die Stadt Siegen muss nun entsprechend ihrer individuellen Situation eine Entscheidung darüber treffen müssen, ob ein Beitritt zur Rahmenvereinbarung unter den in der Vereinbarung näher umrissenen Konditionen sinnvoll und wirtschaftlich ist. Die Verwaltung hat daher die Einbringung einer Vorlage für den zuständigen Fachausschuss und den Rat noch in diesem Jahr vorgesehen. Eine erste Prüfung kommt allerdings zu dem Ergebnis, dass das System noch nicht ausgereift ist. Es ist fraglich, ob wirklich Einsparungen eintreten können, eher ist von höheren Aufwendungen auszugehen. So ist festzustellen, dass weiterhin ein hoher Anteil von Verwaltungsaufgaben mit dem entsprechenden Personalbedarf bei der Stadt Siegen verbleibt und Doppelstrukturen entstehen. Das Risiko durch Missbrauch ist nicht abschätzbar. Gerade im Hinblick auf die unsichere Aufenthaltsdauer (Stichworte: Dublin-Verfahren; sichere Herkunftsländer, Untertauchen) ist eine Gültigkeitsdauer von pauschal 24 Monaten kritisch zu bewerten. Es macht auch keinen Sinn, einem Leistungsberechtigten eine 24 Monate gültige Karte ausstellen zu lassen, wenn er bereits nach 15 Monaten (oder nicht selten auch noch früher) in ein Betreuungsverhältnis nach § 264 SGB V (mit anderen Leistungsansprüchen und damit auch anderer Gesundheitskarte) wechselt.
Außerdem sollte Berücksichtigung finden, zu welchen Ergebnissen der Bund-LänderGipfel am 24. September kommt.

3. Betreuung und Beratung der Flüchtlinge und Asylbewerber

Punkt 4. des Antrags der Fraktionen SPD, UWG, Die Linke und WAS:  Die Verwaltung wird beauftrag, ein Personalkonzept zur Betreuung von Flüchtlingen bis zur nächsten Ratssitzung zu erstellen.

In der Stadtverwaltung Siegen sind vorrangig das Arbeitsteam für Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, das Arbeitsteam Wohnen (Übergangswohnheime), der Integrationsbeauftragte und die Ausländerbehörde, bei unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen der ASD und die Amtsvormünder und für die Übergangseinrichtungen die ZGW zuständig. Bereits während des laufenden Jahres, vor allem aber auch im Rahmen der Stellenplangespräche, wurden die personellen Notwendigkeiten erörtert und entsprechende Lösungen gefunden. Im Entwurf des Stellenplans 2016 werden Mehrstellen in diesen Bereichen ausgewiesen und dem Rat der Stadt Siegen zur Beschlussfassung vorgeschlagen.

Der Leistungsvertrag mit dem VAKS e. V. wurde bisher bzgl. des personellen Umfangs nicht erweitert. Vielmehr wurde mit dem Verein abgestimmt, dass der personelle Mehrbedarf in der Betreuung und Beratung der Flüchtlinge und Asylbewerber durch städtisches Personal übernommen wird. Diese Stellen werden ebenfalls im Stellenplan 2016 ausgewiesen.

Für den ehrenamtlichen Bereich wurde bereits ein Betreuungskonzept erstellt und sogenannte Sektoren gebildet, in denen Ehrenamtliche tätig werden, wie z. B. für die Begrüßung, Sprache, WLAN-Ausstattung, Spiel- und Sportangebote."

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