Antrag Videoüberwachung am Bahnhof Siegen

Antrag gemäß § 9 der GeschO des Rates der Stadt Siegen zur Sitzung des Rates am 02.05.2018, Zu Top 5 - Sicherheit und Ordnung in der Universitätsstadt Siegen – Sicherheitskonzept 2018 (Vorlage 1844/2018)

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Mues,

die UWG-Fraktion im Rat der Stadt Siegen beantragt, folgenden Beschluss zu fassen:

Die Verwaltung wird beauftragt, gemeinsam mit der Polizei und den übergeordneten Behörden die Voraussetzungen für eine Genehmigung zur punktuellen und begrenzten Videoüberwachung im Bereich des Bahnhofs Siegen, Bahnhofstraße sowie „Siegen zu neuen Ufern“ zu prüfen und zu erörtern um zeitnah, wie in anderen Kommunen bereits praktiziert, ebenfalls von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen.

Damit der Eingriff in die Persönlichkeitsrechte des Einzelnen so gering wie möglich ausfallen sollten vorerst Auswertungen der vorgehaltenen Daten nur stichpunktartig und bei besonderen Vorkommnissen erfolgen. Die Maßnahme sollte ggfls. auf 1 Jahr begrenzt sein und eine abschließende Bewertung und Entscheidung für einen dauerhaften Einsatz nach Ablauf des Probebetriebs auf der Basis der gemachten Erfahrungen erfolgen.

Die Verwaltung wird gebeten, das Ergebnis der Überprüfung zusammen zu fassen ein mögliches Konzept dem Rat zur endgültigen Entscheidung vorzulegen.

Begründung:

Nach Maßgabe des § 15 a PolG NRW kann die Polizei eine Videoüberwachung einzelner öffentlich zugänglicher Orte durchführen, soweit es sich um so genannte Kriminalitätsschwerpunkte handelt. Sie kann zur Verhütung von Straftaten einzelne öffentlich zugängliche Orte, an denen wiederholt Straftaten

begangen wurden und deren Beschaffenheit die Begehung von Straftaten begünstigt, mittels Bildübertragung beobachten und die übertragenen Bilder aufzeichnen, solange Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass an diesem Ort weitere Straftaten begangen werden.

Darüber hinaus sind Videoüberwachungen im öffentlichen Raum zulässig, wenn auf diese Überwachung in geeigneter Weise durch eine Beschilderung hingewiesen wird.

Wir sind der Auffassung, dass es in Anbetracht der Praxis in vielen Städten dieses Landes über die im Sicherheitskonzept unter 6.10 aufgeführten Kriterien, Möglichkeiten für eine Einführung der Videoüberwachung niederschwelliger Art auch ohne Mord , Totschlag, Völkermord usw. geben muss. Uns sind derartige, der Einführung der Überwachung in diesen Städten vorausgehende konkrete Straftaten, eher nicht bekannt; eine derartige Hürde würde eine Einführung der Videoüberwachung nahezu generell unmöglich machen.

Uns ist bekannt, dass sich nach Polizeiangaben konkrete Straf- und Gewalttaten i.v.g. Bereich „im Rahmen halten“ und überwiegend unterhalb verschiedener Bevölkerungsgruppen auftreten. Neben diesen Tatbeständen gibt es aber auch den Bereich der Belästigungen und Ordnungswidrigkeiten, die ein konkretes Unsicherheitsgefühl bei einem Großteil der Bevölkerung hervorrufen. Eine weitere Verschlechterung der objektiven und subjektiven Aufenthaltsqualität sollten wir als Rat nicht akzeptieren, damit sich Jung und Alt, tags, abends und in der Nacht in unserer Innenstadt wohlfühlen können.

Bereits Mitte letzten Jahres stellte die UWG-Fraktion im Rat der Stadt Siegen einen Antrag zur Sicherheit im öffentlichen Raum. Klicken Sie hier, um zu diesem Antrag zu gelangen.

Auszug aus der öffentlichen Niederschrift über die 35. Sitzung des Rates vom 02.05.2018:

"Beschluss (über den Antrag der UWG-Fraktion):

Die Verwaltung wird beauftragt, gemeinsam mit der Polizei und den übergeordneten Behörden die Voraussetzungen für eine Genehmigung zur punktuellen und begrenzten Videoüberwachung im Bereich des Bahnhofs Siegen, Bahnhofstraße sowie „Siegen – Zu neuen Ufern“ zu prüfen und zu erörtern, um zeitnah, wie in anderen Kommunen bereits praktiziert, ebenfalls von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen.

Damit der Eingriff in die Persönlichkeitsrechte des Einzelnen so gering wie möglich ausfällt, sollten vorerst Auswertungen der vorgehaltenen Daten nur stichpunktartig und bei besonderen Vorkommnissen erfolgen. Die Maßnahme sollte ggfs. auf ein Jahr begrenzt sein und eine abschließende Bewertung und Entscheidung für einen dauerhaften Einsatz nach Ablauf des Probebetriebes auf Basis der gemachten Erfahrungen erfolgen. Die Verwaltung wird gebeten, das Ergebnis der Überprüfung zusammen zu fassen und ein mögliches Konzept dem Rat zur endgültigen Entscheidung vorzulegen.

Beratungsergebnis:  Mehrheitlich dagegen (6 Stimmen dafür (UWG, Stv Eger-Kahleis),     1 Enthaltung (Stv Dr. Sonneborn)

Beschluss (mit Ergänzung des Verwaltungsvorschlages):  

Der Rat der Universitätsstadt Siegen nimmt das vorliegende Sicherheitskonzept zustimmend zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, die personellen und finanziellen Auswirkungen darzustellen.

Beratungsergebnis: Einstimmig dafür, 7 Enthaltungen (UWG, Stv Schulte, Stv Eger-Kahleis)

35. Rat 02.05.2018"

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