Antrag zur innovativen Nutzung von gewerblichen Leerständen
Antrag gemäß § 9 der GeschO des Rates der Stadt Siegen zur nächsten Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wirtschaftsförderung, Stadthallen und Liegenschaften
Innovative Nutzung von gewerblichen Leerständen
die UWG-Fraktion im Rat der Stadt Siegen beantragt, folgenden Beschluss zu fassen:
Die Verwaltung wird beauftragt, leer stehende Gewerbeflächen in der Siegener Innenstadt zur Umnutzung als flexible Büro- und Laborflächen im Sinne der Wirtschaftsförderung und des Strukturwandels aktiv für Start-ups und Ausgründungen, beispielsweise in Zusammenarbeit mit der Universität Siegen, zu vermitteln.
Auch sollen Eigentümer von leer stehenden Innenstadtgebäuden für Umnutzungen oder Neubauten zu Start-up Hubs gewonnen und mit der Gründerszene zusammengebracht werden.
Begründung:
Innenstädte unterliegen einem ständigen Strukturwandel, auch die Universitätsstadt Siegen. Der Leerstand von Gewerbeflächen ist die Folge und prägt oft auch ganze Straßenzüge. Gleichzeitig kann die Nachfrage nach Büro- und Gewerbeflächen im Siegener Stadtgebiet nicht ausreichend befriedigt werden.
Start-ups oder High-Tech-Ausgründungen, beispielsweise aus dem Umfeld der Universität Siegen, wollen in urbaner Atmosphäre arbeiten. Gründer und deren Mitarbeiter wollen kurze Wege, in der Stadt leben und arbeiten, mittags im Café um die Ecke mit Geschäftspartnern beim „Business-Lunch“ das letzte Meeting nachbesprechen. Gründer wollen Wahrnehmung und Sichtbarkeit. Statt eigener Büroräume ist auch das Modell der Coworking-Spaces immer beliebter und denkbar.
Leer stehende ehemalige Handelsflächen sind oft als Skelettbaukonstruktionen flexibel und leicht umbaubar und können für die Gründerszene zu Büro-, Forschungs- und Arbeitsflächen umgenutzt werden. So kann im Stadtgewebe eine Leerstelle wieder gefüllt und durch neue Frequenzen bereichert werden. Die Innenstadt wird belebter und auf den Strukturwandel im Einzelhandel wird eine Antwort gefunden.
Auszug aus der öffentlichen Niederschrift des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wirtschaftsförderung, Stadthallen und Liegenschaften vom 18.02.2021
Der Antrag wurde zurückgezogen.