Beigefügte Beantwortung zu der Ratssitzung vom 20.12.2017 zum Thema Pestizideinsatz

Auszug aus der öffentlichen Niederschrift über die 32.Sitzung des Rates am 20.12.2017:

"2. Fragestunde

  2.1 Verwendung von Herbiziden mit dem Wirkstoff Glyphosat sowie weiterer Pestizide in der Stadt Siegen

  Anfrage der Fraktion B‘90/Grüne  

  Die Antwort wird im Nachgang zur Sitzung zu Protokoll gegeben:

1. In welchem Mengenumfang wurden glyphosathaltige Herbizide seit 2013 im Auftrag der Stadt Siegen (direkt oder von Dienstleistern) auf Grünflächen, Verkehrsbereichs-flächen, Sport- und Spielflächen oder auf anderen kommunalen Flächen in öffentlicher Nutzung insgesamt (und soweit möglich nach Nutzungsbereichen aufgeschlüsselt) ausgebracht?

2. Welche Mengen an Pflanzenschutzmitteln insgesamt wurden seit 2013 im Auftrag der Stadt Siegen (direkt von städtischen Mitarbeiter*innen oder von Dienstleistern) auf öffentlich genutzten kommunalen Flächen ausgebracht (bitte Mengen möglichst aufschlüsseln nach Wirkstoffen, Formulierungen und Einsatzbereich)?

Antwort:

Im Bereich von Verkehrsflächen, auf Sport- und Spielplätzen und auf den Grundstücken städtischer Gebäude werden keine Herbizide eingesetzt. Auch auf städtischen Grünflächen sowie im Stadtwald kommen Pestizide grundsätzlich nicht zum Einsatz. Lediglich zur Bekämpfung des Riesenbärenklau, eines invasiven Neophyten mit hoher Toxizität für den Menschen, werden noch gezielt Herbizide auf städtischen Grünflächen sowie an Gewässerlaufen verwendet. Hierfür liegt jeweils eine Ausnahmegenehmigung der Landwirtschaftskammer NRW vor, die jährlich von der Unteren Naturschutzbehörde des Kreises Siegen-Wittgenstein für die kreisangehörigen Kommunen gestellt wird.

Folgende Mengen kamen bzw. kommen dabei zum Einsatz:

Grünflächen:

2013: Einsatz von 1 Liter glyphosathaltigem Präparat „Round up“
2014: Einsatz von 1 Liter glyphosathaltigem Präparat „Round up“
2015 - 2017: Einsatz von jährlich 1 Liter des Herbizids „Garlon 4“ mit dem Wirkstoff Triclopyr

Gewässerrandstreifen:

Seit dem 01.01.2015 wird kein glyphosathaltiges Herbizid mehr verwendet. Zum Einsatz kommt das Herbizid „Garlon Premium“ mit einer jährlichen Menge von 2-3 Litern.
In beiden Anwendungsbereichen wird die verwendete Herbizidmenge durch den Einsatz eines Dochtstreichgerätes auf das unbedingt erforderliche Maß gehalten. Hierdurch kann die Wirkung des Herbizids auf die jeweilige Bärenklau-Pflanze begrenzt werden. Umliegende Pflanzen und Bodenflächen werden nicht beeinträchtigt.

3. Welche Maßnahmen hat die Verwaltung durchgeführt bzw. geprüft, um die ausgebrachten Pestizidmengen zu reduzieren (z.B. durch den Einsatz nicht-chemischer Methoden)?

Grünflächen / Stadtwald:

Im Schlossgarten am Oberen Schloss wird die Verwendung chemischer Pflanzen-schutzmittel auf Blumenrabatten durch den regelmäßigen Einsatz eines Bodendämpfgerätes vermieden. Hierbei werden alle im behandelten Boden vorhandenen Unkräuter und Unkrautsamen durch den Heißdampf vollständig abgetötet.
In Grünanlagen und Friedhöfen erfolgt ansonsten grundsätzlich eine mechanische Bekämpfung aufkommender Wildkräuter. Im Stadtwald macht bereits seit Jahren der Ein-satz eines Rindenschälgerätes die sonst notwendige Polterbegiftung mit einem Insektizid überflüssig.

Gewässerrandstreifen:

Die Bekämpfung des Riesen-Bärenklau erfolgte seit 1997 zunächst im Rahmen der jährlich ausgeführten Mäharbeiten an Gewässern durch Abmähen der Stauden und getrennte Entsorgung der Dolden zur Verbrennung. Weiterhin wurden die Pflanzen von damaligen Zivildienstleistenden manuell bekämpft. Da die o.g. Maßnahmen keinen nachhaltigen Erfolg zeigten, wurde im Jahr 2005, nach Genehmigung durch die Landwirtschaftskammer NRW, erstmals die Bekämpfung des Riesen-Bärenklau mit einem Herbizid im Streichverfahren durchgeführt. Die Anzahl der Stauden im Stadtgebiet Siegen konnte so von ca. 50.000 - 70.000 Pflanzen im Jahr 2001 auf heute ca. 3.000 - 5.000 Pflanzen zurückgedrängt werden. Dieser Rückgang dürfte auch darauf zurückzuführen sein, dass in den Nachbarkommunen ebenfalls eine verstärkte Bekämpfung unter Einsatz von Herbiziden durchgeführt wird. Da jedoch mit jedem Hochwasser Samen des Riesenbärenklau aus den Oberläufen der Gewässer abgeschwemmt werden, ist auch in Zukunft mit der Ansiedlung des Riesenbärenklaus an Gewässern im Stadtgebiet zu rechnen. Dies macht es erforderlich, die personell aufwändigen Bekämpfungsmaßnahmen auch in Zukunft fortzusetzen. Eine manu-elle Bekämpfung des Riesenbärenklau ist jedoch aus finanzieller und personeller Sicht nicht vertretbar. Maschinelle Verfahren sind wegen der ungünstigen Standorte an Gewässern nicht möglich.

4. Gibt es bei der Verpachtung kommunaler Flächen, z.B. für eine landwirtschaftliche Nutzung, ein im Pachtvertrag verankertes Verbot bzw. Regelungen (welche?) zum Einsatzes von Pestiziden auf diesen Flächen?

Seit Mitte der 90-Jahre ist die Anwendung von Pestiziden im Rahmen der Verpachtung städtischer Grundstücke an private Dritte vertraglich untersagt."

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