Beitrag zum Haushalt 2024 der UWG-Fraktion im Rat der Stadt Siegen
Sitzung des Rates am 13.06.2024
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
sehr geehrte Fachleute aus der Verwaltung,
sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen des Rates,
sehr geehrte Gäste hier im Ratssaal und natürlich online zugeschaltet,
die Erstellung des Haushaltes 2024 stand unter schwierigen Voraussetzungen. Inhaltlich wie auch natürlich handwerklich in der Verarbeitung digitaler Einzelwerte, die zum Teil nicht mehr abrufbar waren. In der Kürze der noch zur Verfügung stehenden Zeit haben trotzdem die bestmöglichen Beratungen stattgefunden. Änderungsanträge sind sinnvollerweise eher über die Fachausschüsse für 2025 einzubringen. Um nicht in ein Haushaltssicherungskonzept abzurutschen, sollte auch die Kröte einer Erhöhung der Grundsteuer B um 110 %-Punkte geschluckt werden. Um es vorwegzunehmen: die UWG steht für eine Steuererhöhung, ob sie nun Grundsteuer B oder Gewerbesteuer heißt oder eine Kombination beider ist, aus Überzeugung nicht zur Verfügung.
Eine Erhöhung der Grundsteuer B heißt:
Alle zahlen! Eigentümer, Mieter aber auch Gewerbetreibende. 4,2 Mio € mehr werden den Haushalt nicht ausgleichen. Eine Erhöhung der Gewerbesteuer ist der Blick in die Glaskugel und niemand kann vorhersagen, wieviel Geld in die Stadtkasse kommt. Mit der Frage: Wie reagieren die Betriebe?
Die immer wieder bemühten Schwerter der Haushaltssicherung oder des Nothaushaltes sollen den Bürgern dabei vor Augen halten, dass wir ohne diese Erhöhungen nicht mehr Herr im eigenen Haushalt sein könnten. Wichtige Leistungen wie zum Beispiel die Planung und insbesondere der Bau eines neuen Hallenbades in Weidenau oder die Freistellung der Kindertagesstätten Gebühren für die Siegener Bürger bis zu der Grenze eines Bruttoeinkommens von 40 000 € können dann sicherlich wie etliche andere freiwillige Leistungen nicht seriös auf den Prüfstand gestellt werden. Freiwillige Leistungen sind natürlich definitionsbedingt schwierig zu vergleichen und schon gar nicht als Argumente zu gebrauchen oder zu missbrauchen.
Sind Fragen wie: Können und/oder wollen wir uns noch freiwillige Leistungen in den oder die Haushalte schreiben?? Überhaupt zulässig? Sind Diskussionen darüber, ob Leistungen, die angeboten und erbracht werden auch bezahlt werden müssen überhaupt zulässig oder zielführend?? Ist es überhaupt zulässig zu fragen, ob Steuererhöhungen eventuell zur Gegenfinanzierung der freiwilligen Leistungen herangezogen werden könnten?? Ein Haushalt kann jedoch nicht am Leben gehalten werden indem immer höhere Steuern beschlossen werden, sondern indem man haushält mit den Einnahmen, die man zur Verfügung hat. Nichts anderes macht man in einem Privathaushalt auch. Das heißt also: Haushalten kann man nur mit den generierten Haushaltsmitteln und nicht über das Wirtschaften mit neuen Steuergeldern. Haben wir überhaupt noch das Fachpersonal, um das notwendige und vielleicht noch finanzierbare zu planen und die Aufträge auch zu vergeben?? Natürlich wollen wir in Siegen ein angenehmes Leben führen. Wir wollen unsere Kinder in trockene und warme Schulen und Turnhallen schicken, Wir möchten über intakte Straßen fahren und Wir müssen den Anspruch haben, mit den vorhandenen Ressourcen auskömmlich umzugehen. Unsere Stadt tot zu sparen wird sicherlich auch keine Lösung darstellen können. Also müssen Ansätze verfolgt werden, die erst einmal begonnene Projekte weiter- und zu Ende zu führen - und keine, wenn auch noch so wünschenswerte - Projekte neu zu planen und umzusetzen, da sie ja mit wieviel Prozent auch immer gefördert werden, aber letztlich von der Stadt ja ausfinanziert werden müssen. Die Devise wird heißen müssen: im Bestand sanieren und erhalten. Danach eventuell neuplanen und bauen. Der Berg nicht erledigter Aufgaben aus vorherigen Jahren muss zuerst abgearbeitet werden. Wie bekommt man diesen Spagat aber hin?? Es liegt sicherlich nicht am fehlenden Geld, an den nicht ausreichend sprudelnden Steuereinnahmen, an den Schlüsselzuweisungen, die nicht zum Wohle der Stadt berechnet werden, sondern sich orientieren an den Gewerbesteuereinnahmen des letzten Jahres. Es läuft wie auch in jedem persönlichen Haushalt auf eine Ausgabendisziplin hinaus. Wir sagen jetzt in 2024, dass wir aus den unterschiedlichen aufgeführten Gründen heraus den Haushalt mit der Erhöhung der Grundsteuer B um 110 % nicht verabschieden werden. Wir prognostizieren: es wird schwieriger!! Im nächsten Jahr sind dann Kommunalwahlen und es wird noch viel schwerer werden, dann unpopuläre aber wichtige Entscheiden zu treffen.
Schlussbemerkung
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
der Haushalt 2024, die Finanzplanung und das entsprechende Investitionsprogramm stellen das Ergebnis der intensiven Arbeit der Verwaltung dar, die mit großer Sorgfalt und ebenso großem Verantwortungsbewusstsein erstellt worden sind. In unseren Beratungen innerhalb der erweiterten Fraktion werden die Vorschläge trotz oder wegen schwieriger und unsicherer Rahmenbedingungen nicht mitgetragen.
Die UWG-Stadtratsfraktion stimmt diesem Haushalt 2024 nicht zu.
Vielen Dank für ihre Aufmerksamkeit!
Achim Bell
Vorsitzender der UWG-Stadtratsfraktion