Einsatz von Laubbläsern in den frühen Morgenstunden

Anfrage gemäß § 8 der GeschO des Rates der Stadt Siegen zur nächsten Sitzung des Ausschuss für Umwelt, Landschaftspflege und Energie

Anfrage gemäß § 8 der GeschO des Rates der Stadt Siegen zur nächsten Sitzung des Ausschuss für Umwelt, Landschaftspflege und Energie

Einsatz von Laubbläsern in den frühen Morgenstunden 

Hier: Oberstadt 

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

wir erhalten in der letzten Zeit vermehrt Beschwerden aus der Bürgerschaft über Lärmbelästigung von motorbetriebenen Laubbläsern im Bereich der Siegener Oberstadt, insbesondere in den frühen Morgenstunden. Da motorbetriebene Laubbläser bekanntermaßen zu den extrem lautstarken und zudem sehr CO²-intensiven Einsatzgeräten gehören, sind elektrisch betriebene Geräte benzinbetriebenen vorzuziehen. Die Verwaltung selbst ruft Bürger dazu auf emissionsarme Geräte zu nutzen.

Auf Anfrage der UWG-Fraktion im Jahr 2018 hat die Verwaltung (Stadtreinigung) nachvollziehbar erklärt, dass aus logistischen Gründen es leider nicht möglich sei, im Bereich der Siegener Oberstadt Änderungen der Reinigungszeiten vorzunehmen. 

Bereits in 2018 wurde uns mitgeteilt, dass die Marktentwicklung dahin tendiere, dass die Laubbläser immer leiser würden, aber die Anschaffung elektrischer Geräte aufgrund der hohen Kosten zu teuer sei. Zwischenzeitlich bietet der Markt zahlreiche akkubetriebene Emissions- und Immissionsarme Laubläsermodelle auch für den gewerblichen Bereich an.

Daher fragen wir an: 

 

Wieviele Laubbläser sind bei der Stadtreinigung und beim Grünflächenamt in Betrieb?

  1. Wie viele dieser Laubbläser sind akkubetrieben?
  2. Sofern noch motorbetriebene Laubbläser verwendet werden, ist es beabsichtigt diese Laubbläser zeitnah durch akkubetriebene Laubbläser auszutauschen?
    Wenn nein, warum nicht?
  3. Sieht die Verwaltung eine Möglichkeit, die Reinigungsarbeiten insbesondere im Oberstadtbereich auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben?

Mit freundlichen Grüßen

Achim Bell

Fraktionsvorsitzender 

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