Gewerbegebiet Martinshardt

Anfrage gem. § 8 Abs. 5 GO des Rates der Stadt Siegen zur nächsten Sitzung des Bauausschuss

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

bezugnehmend auf die Email vom 09.04.2013, der Firma IDENTICA, Dirk Thielmann, Martinshardt 13, 57074 Siegen, weist Herr Thielmann darauf hin, dass im Neubaugebiet Martinshardt an den enorm hohen Felswänden sich bei Niederschlägen und Frost Steingeröll und Steine, letztens ein Stein von 4 cbm, aus der Felswand abrutschen. Weiterhin sind die Firmen verpflichtet, die Auffangmulde zwischen Felswand und Flurstück von diesen Steinausbrüchen frei zu halten. Wir fragen daher an:

  1. Wurde bei der geologischen Voruntersuchung auch auf solche möglichen Gesteinsablösungen hingewiesen?
  2. Sind die Grundstückseigentümer auch bei großen Gesteinsausbrüchen, wie zuvor genannt, zur Beseitigung verpflichtet?
  3. Wer haftet (Haftpflicht- und Personenhaftpflicht) für solche Schäden, die sich aus Gesteinsablösungen ergeben?
  4. Was gedenkt die Stadt Siegen zur Abhilfe vorzunehmen?

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