Schulwegsicherung und Beförderung von Schülerinnen und Schülern
Antrag gemäß § 9 der GeschO des Rates der Stadt Siegen zur nächsten Sitzung des Rates
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
„Die Sicherheit von Schülerinnen und Schülern auf ihrem täglichen Weg von und zur Schulen zu erhöhen gehört zu den wichtigsten Zielen der Verkehrspolitik. Die Zahl der Kinder, die auf dem Schulweg verunglücken, ist immer noch zu hoch“ so formulierte es der Gem. RdErl des Ministeriums für Stadtentwicklung und Verkehr, des Kultusministeriums und des Innenministeriums NW am 05.10.1994. Um dieses Ziel zu erreichen, so der Runderlass weiter „sind Schulwegpläne, die Einrichtung von Schüler- oder auch Elternlotsendiensten und die Beförderung mit dem Schulbus weitere geeignete Mittel“. Diese Aussagen sind heute noch gültig und zugleich richtig und wichtig!
Das zurzeit gültige Schulwegsicherungskonzept von 2002 ist in einigen Bereichen überholt. Durch die erfolgte Zusammenlegung von Schulstandorten, noch anstehenden Änderungen, Verlegungen und auch Schließungen von Schulen jeder Schulform werden Änderungen der Schülerströme eintreten, bzw. sind bereits eingetreten. Insoweit muss es gemeinsames Ziel von Politik und Verwaltung sein, die sich aus diesen Änderungen ergebenden Aktualisierungen des Planes, aber auch die daraus resultierenden Schulwegsicherungsmaßnahmen unverzüglich anzugehen und umzusetzen.
Siegen ist es in den letzten Jahren gelungen, seine Position als Bildungsstandort in der Region weiter auszubauen. Obwohl jeden Tag tausende von Schülerinnen und Schülern aus Siegen und der Region die verschiedenen Schulen unserer Stadt besuchen, fehlt es an einer umfassenden Evaluierung der tatsächlich entstehenden Verkehrsströme sowie an einem Konzept zur sinnvollen Lenkung der Verkehre und zur Sicherung dieser Wege für die Kinder und Jugendlichen.
Ziel dieses aufzustellenden Planes ist zunächst die Bestandsaufnahme und Analyse des gegenwärtigen Zustandes der Verkehrssituation in der Stadt und der Schulwege.
Im nächsten Schritt erst sollen - auch mit den Beteiligten - Verbesserungsvorschläge für die bestehenden Probleme entwickelt werden.
Die UWG Fraktion-Siegen wird häufig von besorgten Eltern auf die große Gefährdung ihrer Kinder durch stark zugenommenen Hol- und Bringverkehr an den Schulzentren im Stadtgebiet Siegen angesprochen. Diesen zum Teil berechtigten Beschwerden wollen wir mit unserem Antrag Rechnung tragen und den überholten Plan aus dem Jahr 2002 umfassend überarbeiten lassen. Bei der Erarbeitung sollen insbesondere die Orientierungshilfen des Ministeriums für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr Berücksichtigung finden und eine verstärkte Beteiligung der Betroffenen sowie des Jugendparlaments an den tatsächlichen Entscheidungsfindungsprozessen erfolgen. Da nach dem Kenntnisstand der Antragsteller eine zeitnahe Erarbeitung des Plans aus Kapazitätsgründen mit städtischen Mitarbeitern/innen nicht möglich ist, soll der Plan durch die Beauftragung eines geeigneten Büros erstellt werden.
Insoweit stellen wir folgenden Beschlussvorschlag:
Zur Sicherung der Schulwege für die Schülerinnen und Schüler Siegens sowie zur besseren Ausrichtung des öffentlichen Nahverkehrs und der anderen Verkehre in der Stadt wird das vorhandene Schulwegsicherungskonzept unter Einbeziehung der Orientierungshilfen für das Land NW bis zum Beginn des Schuljahres 2013/2014 umfassend überarbeitet und neu gefasst. Kinder, Jugendliche, Eltern- und Lehrerschaft sowie das Jugendparlament Siegen werden in die Erarbeitung dieses Schulwegsicherungsplans einbezogen. Die Erstellung des Schulwegsicherungsplans wird ausgeschrieben. Der Schulausschuss ist regelmäßig über den Umsetzungsstand zu unterrichten.
Ergebnis:
Der Rat der Stadt Siegen ist in seiner Sitzung am 19.12.2012 dem Antrag der UWG einstimmig gefolgt.
Das vorhandene, überalterte Schulwegsicherungskonzept wird bis zum Beginn des Schuljahres 2013/2014 umfassend überarbeitet und erneuert. Eltern, Lehrer und das -auf UWG Initiative- neu gebildete Jugendparlament werden in diesen Prozess mit einbezogen.
Die UWG wird diese Aussage des Rates und die Umsetzung weiter verfolgen.