von UWG Siegen

Parksituation vor Lebensmittelmarkt „Am Nordstern“

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

in der Straße „Am Nordstern“ in Siegen-Weidenau hat sich bereits vor mehreren Jahren ein türkischer Lebensmittelmarkt angesiedelt. Dieser erfreut sich großer Beliebtheit und wird entsprechend, besonders freitags mittags und samstags sehr stark frequentiert.

Zum Ärgernis der Anwohner parken die Kunden des Lebensmittelmarktes den kompletten Einmündungsbereich zur Straße „Am Nordstern“ zu. Die Autos werden kreuz und quer in der Straße und vor dem Markt geparkt, ohne Rücksicht auf die Anwohner. Die Sperrfläche im Einmündungsbereich der Straße, die ein Parken nicht erlaubt, wird grundsätzlich von Kunden-PKW’s als Parkfläche genutzt.

Oft müssen sich Anwohner von wild parkenden Kunden des Lebensmittelmarktes auf übelste Weise beschimpfen lassen, wenn sie mit Ihren PKW’s aus der Straße herausfahren oder hineinfahren möchten.

Die vor dem Markt ausgewiesenen Parkflächen mit vier Plätzen werden vom Betreiber des Lebensmittelmarktes mit Waren zugestellt, so dass diese nicht voll oder garnicht genutzt werden können.

Wir halten diese Situation für die Anwohner als nicht zumutbar und fragen daher an:

Liegen der Verwaltung bezüglich der Parksituation im Einmündungsbereich der Straße “Am Nordstern” bereits Beschwerden vor?

Wenn ja,
- Wurde der Bereich freitags und samstags bereits vom Ordnungsamt stärker kontrolliert?
- Welche Maßnahmen wurden weiter ergriffen um das “wilde” Kunden Parken zu unterbinden?
- Wurden bereits Gespräche mit dem Geschäftsinhaber des Lebensmittelmarktes geführt um eine Entschärfung der Situation herbeizuführen?

Wenn nein,
- Was gedenkt die Stadt Siegen gegen das “wilde” Parken zu unternehmen?

Mit freundlichen Grüßen,

Achim Bell

Fraktionsvorsitzender

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von UWG Siegen

Baustelle und Verkehrsberuhigung im Bereich Bürbacher Weg / Im Neuenhof

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

sehr geehrter Herr Tigges,

bereits seit einigen Jahren besteht im Bereich Bürbacher Weg / Im Neuenhof eine provisorische Absicherung / Baustelle. In diesem Bereich wurde das Tempolimit von 50 auf 30 km/h reduziert.

Soweit und bekannt ist, handelt es sich um eine städtische Maßnahme und nicht um eine Maßnahme der Deutschen Bahn AG. In diesem Zusammenhang möchten wir folgende Fragen an Sie richten:

  1. Ist es korrekt, dass die Einrichtung und Verkehrssicherung durch die Stadt Siegen eingeleitet wurde?
  2. Weshalb wurde in diesem Bereich das Tempolimit reduziert und die Verkehrsfläche eingeschränkt?
  3. Steht die Stadt Siegen im Austausch und in Gesprächen mit der Deutschen Bahn AG bezüglich dieser Maßnahme?
  4. Ist es zweckmäßig und notwendig, das Tempo in diesem kurzen Bereich von 50 auf 30 km/h zu reduzieren?
  5. Wann kann mit den Baumaßnahmen und der Wiederherstellung der Verkehrsfläche gerechnet werden?
  6. Welche Baumaßnahmen müssen durchgeführt werden und wie hoch sind die geschätzten Kosten?

Die aktuelle Situation stellt eine erhebliche Belastung für die Einwohner und Verkehrsteilnehmer dar. Eine zeitnahe Klärung und Umsetzung der notwendigen Maßnahmen ist daher wünschenswert.

Wir danken Ihnen im Voraus für Ihre Bemühungen und freuen uns auf Ihre Antwort.

Mit freundlichen Grüßen

Achim Bell
Fraktionsvorsitzender

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Selfie-Points

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

in der Ratssitzung am 06.09.2023 wurde über den Antrag „Selfie-Points“ der UWG-Fraktion beraten. Einstimmig stimmte der Rat der Stadt Siegen diesem Antrag zu. Folgender Beschluss wurde gefasst:

„Die Verwaltung ermittelt attraktive Orte im Stadtbereich einschließlich der Außenbereiche für Selfie-Points und stellt diese zur Beratung im Kulturausschuss sowie im Ausschuss für Stadtentwicklung, Wirtschaftsförderung, Stadthallen und Liegenschaften vor. Des Weiteren führt die Verwaltung Gespräche mit der Stadtmarketing Siegen GmbH um zu klären, ob die Kosten für die Installation von Selfie-Points und die weitere Unterhaltung und Vermarktung von der Stadtmarketing Siegen GmbH übernommen werden kann. Auch weitere Sponsoren aus dem Handel wären vorstellbar.“

Nun ist festzustellen, dass nach nunmehr einem Jahr keine Beratungen im Kulturausschuss oder Ausschuss für Stadtentwicklung, Wirtschaftsförderung, Stadthallen und Liegenschaften stattgefunden haben.

Daher fragen wir an:

  1. Wurden inzwischen Gespräche mit der Stadtmarketing Siegen GmbH geführt und wie weit sind diese fortgeschritten?
    Wenn ja,
    a) wie sehen die Ergebnisse aus?
    a) gibt es bereits Erkenntnisse über eine Kostenübernahme, Standorte, Sponsoren etc.?
    b) warum erfolgte noch keine Baratung im Kultur- und Wirtschaftsförderungsausschuss?

Mit freundlichen Grüßen

Achim Bell
Fraktionsvorsitzender

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Fahrradständer am Leimbachstadion

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

anlässlich des Freundschaftsspieles der Sportfreunde Siegen gegen den 1.FC Köln erreichten uns wiederholte Nachfragen nach geeigneten Abstellplätzen von Fahrrädern am Leimbachstadion.

Auf Nachfrage von Fahrradfahrern nach solchen Plätzen antwortete die Geschäftsstelle der Sportfreunde, dass die Stadt Siegen in direkter Nähe des Stadions über keine Fahrradstellplätze verfüge und die nächste Abstellmöglichkeit im Bereich des Geländes des TÜV`s bestehe. Also konnten nur Zäune und Masten zum Sichern von Fahrrädern genutzt werden. Dies natürlich unkontrolliert und bisweilen störend oder sogar öffentlichkeitgefährdend.

Da die Stadt Siegen immer stärker in den Umweltschutz und Fahrradfreundlichkeit  (Fahrrad + Busspur = Umweltspur) und in Fahrradwege (auch einen ganz neuen und vorbildlich angelegten im Leimbachtal mit Beleuchtung mit eigenen und Fördermitteln erstellt) investiert, würde es jetzt eine gelungene Weiterführung dieser Ideen darstellen, wenn Fahrradständer an geeigneter Stelle am Leimbachstadion eingerichtet würden oder aber bei großen Ereignissen in Anlehnung des Festivals „Kultur Pur“ eine anlassbezogene Stellfläche ausgewiesen werden könnte.

Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird beauftragt, im direktem Umfeld des Leimbachstadions geeignete Flächen für Fahrradständer zu ermitteln und dort eine ausreichende Anzahl an Fahrradständern zu installieren.

Mit freundlichen Grüßen

Achim Bell
Fraktionsvorsitzender

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Nutzung des Aufzuges am Rathaus Siegen durch Bürger

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

am 13. Mai 2024 wurde der neue Aufzug am historischen Rathaus Siegen offiziell in Betrieb genommen. Pressevertretern wurde demonstriert, wie der neue in Glas-Optik gestaltete Aufzug funktioniert. Ab sofort soll auch gehbehinderten Menschen ein barrierefreier Zugang in vier Etagen des Rathauses möglich sein.

Die Nutzung des Aufzuges gestaltet sich für Bürger jedoch kompliziert. Bürger müssen im Vorfeld der Stadtverwaltung Bescheid geben, dass sie den Aufzug nutzen möchten. Ein/e Verwaltungsmitarbeiter/in muss dann zum vereinbarten Termin den Aufzug bedienen und Bürger in der entsprechenden Etage abholen. Diese Prozedur ist mit zusätzlichen Wartezeiten für die Bürger und zusätzlichem Arbeitsaufwand für die Bediensteten der Stadt Siegen verbunden. Auch wird die Selbstbestimmtheit der Bürger stark eingeschränkt. Immer wieder wird beobachtet, dass Bürger frustriert wieder gehen, da der Aufzug nicht ohne zeitraubende Wartezeit und Vorplanung genutzt werden kann. Insbesondere bei schlechter Witterung oder starker Sonneneinstrahlung ist eine längere Wartezeit unzumutbar.

Die UWG-Fraktion hält diese Regelung somit für nicht zielführend.

Daher fragen wir an:

  1. Hält die Verwaltung die Regelung für die Nutzung des Aufzuges für Bürgerfreundlich und wurde bereits eine andere Regelung in Betracht gezogen?
    Wenn ja, wie sieht diese aus?
  2. Kann in absehbarer Zeit mit einer anderen Regelung zur Nutzung des Aufzuges gerechnet werden?
  3. Wie oft wird die Nutzung des Aufzuges durchschnittlich pro Woche angefragt?
  4. Wieviele Beschwerden bezüglich der umständlichen Nutzung gab es bereits?

Des Weiteren fragen wir an:

  1. Wurde die Behindertenbeauftragte in die Planungen für den Aufzug am Rathaus Siegen involviert?
    Wenn nein, warum nicht?
  2. Wurde der Behindertenbeirat in die Planungen für den Aufzug am Rathaus Siegen involviert?
    Wenn nein, warum nicht?
  3. Warum wurde kein Vordach im Außenbereich angebracht, dass Bürger vor Regen, Sonne und Schnee schützt?

Mit freundlichen Grüßen

Achim Bell
Fraktionsvorsitzender

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Beitrag zum Haushalt 2024 der UWG-Fraktion im Rat der Stadt Siegen

Die Erstellung des Haushaltes 2024 stand unter schwierigen Voraussetzungen. Inhaltlich wie auch natürlich handwerklich in der Verarbeitung digitaler Einzelwerte, die zum Teil nicht mehr abrufbar waren. In der Kürze der noch zur Verfügung stehenden Zeit haben trotzdem die bestmöglichen Beratungen stattgefunden. Änderungsanträge sind sinnvollerweise eher über die Fachausschüsse für 2025 einzubringen. Um nicht in ein Haushaltssicherungskonzept abzurutschen, sollte auch die Kröte einer Erhöhung der Grundsteuer B um 110 %-Punkte geschluckt werden. Um es vorwegzunehmen: die UWG steht für eine Steuererhöhung, ob sie nun Grundsteuer B oder Gewerbesteuer heißt oder eine Kombination beider ist, aus Überzeugung nicht zur Verfügung.

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Herrenlose Einkaufswagen

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

immer wieder sieht man „herrenlose“ Einkaufswagen von diversen Supermärkten auf Gehwegen, Plätzen und anderen städtischen Grundstücken herumstehen. Einige Kunden der Supermärkte nutzen diese Einkaufswagen um ihren Einkauf bequem transportieren zu können, bringen die Wagen aber nicht mehr zurück. Oft klettern Kinder auf diese Wagen und fahren damit herum, die Einkaufswagen stellen somit auch eine erhöhte Unfallgefahr insbesondere für Kinder dar.

Kürzlich wurde beobachtet, wie städtische Mitarbeiter diese herrenlosen Einkaufswagen einsammelten und auf städtische Fahrzeuge verluden.

Daher fragen wir an:

  1. Warum werden die Einkaufswagen von der Stadt Siegen eingesammelt?
  2. Was geschieht mit diesen Einkaufswagen, werden diese an die Supermärkte zurückgegeben?
  3. Wenn ja, wird diese Leistung den Supermärkten in Rechnung gestellt?
  4. Wenn nein, warum nicht?
  5. Wurde bereits Kontakt mit den Supermärkten aufgenommen, um eine Lösung für dieses Problem zu finden?

 

Mit freundlichen Grüßen,
Achim Bell

Fraktionsvorsitzender

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von UWG Siegen

Wilde Müllkippen

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

wie in jedem Jahr säubern Sportvereine, Heimatvereine, Schulen, KiTas und andere Gruppen Natur und Landschaft von achtlos weggeworfenem Müll und Unrat. Diese lobenswerten Reinigungsaktionen werden oftmals von der Siegener Stadtreinigung unterstützt, die den gesammelten Müll dann abholt und entsorgt.

Auch im Bereich der Wertstoffdepots wird immer wieder illegal Müll entsorgt, sogar Sperrmüll wird hier abgelegt, obwohl jeder Siegener Bürger diesen zweimal pro Jahr kostenfrei (nach vorheriger Anmeldung) von der Stadtreinigung abholen lassen kann.

Das Problem des achtlos weggeworfenen Mülls bzw. der illegalen Müllkippen löst sich leider nicht. Letztendlich fließen die Kosten der Entsorgung in die Gebührenordnung mit ein und belasten somit das Portemonnaie eines jeden einzelnen Siegener Bürgers.

Daher fragen wir an:

  1. Wieviele illegale Müllkippen bzw. illegal entsorgter Müll wurden von der Siegener Stadtverwaltung in den letzten zwei Jahren beseitigt?
  2. Wie oft konnten die Verursacher festgestellt werden?
  3. Wieviele Anzeigen, Bußgeldbescheide und Verwarnungen gab es in diesem Zusammenhang?
    Wir bitten um eine getrennte Auflistung für die Wertstoffdepot. 
  4. In welcher Höhe belaufen sich die Kosten der Abfuhr und Entsorgung des illegal entsorgten Mülls innerhalb der letzten zwei Jahre.
  5. Was gedenkt die Stadt Siegen gegen die Vermüllung zu tun? Welche zusätzlichen Maßnahmen sind angedacht?
  6. Hält die Stadtverwaltung eine Videoüberwachung (wie in anderen Städten) der Depotstandorte für sinnvoll?

Mit freundlichen Grüßen

Achim Bell

Fraktionsvorsitzender

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von UWG Siegen

Stellenbesetzung in der Stadtverwaltung

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

Die Verwaltung der Stadt Siegen ist unterteilt in fünf Geschäftsbereiche. Zahlreiche Abteilungen quer über die Geschäftsbereiche verteilt sind derzeit bekanntlich unbesetzt, oder in naher Zukunft nicht mehr besetzt. Zu nennen ist hier exemplarisch das Rechnungsprüfungsamt.

Wir möchten mit dieser Anfrage wissen, ob die Verwaltung in ihrer derzeitigen Situation in der Lage ist, verantwortungsvoll und fristgerecht Ihren Verwaltungsaufgaben nachzukommen.

Daher bitten wir um die Beantwortung folgender Fragen:

  1. Wie lange laufen die Arbeitsverträge mit den Dezernatsleitern und ist angestrebt diese zeitnah zu verlängern?
  2. Wie viele Abteilungen der Stadtverwaltung- verfügen derzeit über keinen Abteilungsleiter?
    1. verfügen derzeit über keinen stellvertretenden Abteilungsleiter?
  3. Wie hoch ist die Stellenbesetzungsquote im
    1. höheren Dienst?
    2. im gehobenen Dienst?
    3. im mittleren Dienst der Stadt Siegen?
  4. Wieviele Stellen sind insgesamt bei der Stadt Siegen zurzeit unbesetzt?

Mit freundlichen Grüßen

Achim Bell
Fraktionsvorsitzender

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Gefahrenstelle auf dem städtischen Parkplatz Kampenstraße

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

die UWG-Fraktion im Rat der Stadt Siegen bittet darum folgenden Antrag auf die Tagesordnung des Bauausschuss zu setzen:

Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird beauftragt die Grünanlage auf dem Parkplatz Kampenstraße umgehend in einen baulich einwandfreien Zustand zu bringen. Im Zuge der Ausbesserungsmaßnahmen soll die Grünfläche um den dort gepflanzten Baum herum neu bepflanz werden um ein ansprechendes Bild abzugeben.

Begründung:

Die Grünanlage auf dem städtischen Parkplatz in der Kampenstraße befindet sich in einem desolaten Zustand. Rund um den dort wachsenden Baum ist ein tiefes Loch entstanden, dass große Gefahren für die Parkplatznutzer birgt (siehe auch Anlage). Die Umrandung ist teilweise stark beschädigt, Personen könnten hier schwer stürzen und sich Knochenbrüche zuziehen.

Mit freundlichen Grüßen


Achim Bell
Fraktionsvorsitzender

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Wertstoffdepot Parkplatz Kampenstraße

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

die UWG-Fraktion im Rat der Stadt Siegen bittet darum folgenden Antrag auf die Tagesordnung des Bauausschuss zu setzen:

Beschlussvorschlag

Die Verwaltung wird beauftragt den Bereich um das Wertstoffdepot auf dem Parkplatz Kampenstraße zeitnah in einen baulich einwandfreien Zustand zu bringen. Des Weiteren sollte bei einer Instandsetzung ein barrierefreier Zugang zu den Wertstoffdepots mit umgesetzt werden um auch Personen mit Gehbehinderung einen ungehinderten Zugang zu ermöglichen.

Begründung

Das Wertstoffdepot in der Kampenstraße befindet sich in einem schlechten Zustand. Sowohl die Zuwegung als auch der Platz auf dem die Wertstoffcontainer stehen weist einige Beschädigungen im Pflaster auf, die zu schwerwiegenden Unfällen führen können (siehe auch Bilder in der Anlage).

Im Zuge der Ausbesserung bitten wir darum auch die Grünanlage (Baum-scheibe und Büsche) am Wertstoffdepot wieder in einen einwandfreien und ansprechenden Zustand zu bringen.

Mit freundlichen Grüßen

Achim Bell
Fraktionsvorsitzender

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von UWG Siegen

Parkhaus Hinterstraße

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

das Parkhaus in der Hinterstraße in der Siegener Oberstadt, welches durch die KEG betrieben wird, wurde kürzlich zu Teilen saniert. Inzwischen wurden die Baumaschinen wieder abgezogen, so dass alle Parkplätze wieder zur Verfügung stehen. Jedoch gibt es nach wie vor sichtbare Schäden an der Anlage, die ggfls. auch zu Personenschäden führen können (siehe auch Anlage). Offensichtlich hat es auch im Treppenhaus des Gebäudes keine erkennbaren Verbesserungen gegeben. Nach wie vor ist das Treppenhaus dunkel und riecht unangenehm nach Urin.

Daher fragen wir an:

  1. Wann gedenkt die KEG die Schäden im Bereich der Schrankenanlage auszubessern?
  2. Ist es hier bereits zu gemeldeten Unfällen gekommen?
  3. Wird das Treppenhaus in regelmäßigen Abständen gesäubert?
  4. Sind Verschönerungs- und Reinigungsarbeiten im Treppenhaus geplant? Wenn ja, wann ist damit zu rechnen?

Mit freundlichen Grüßen

Achim Bell
Fraktionsvorsitzender

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von UWG Siegen

Austausch/Errichtung einer Ruhebank im Rebhuhnweg

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

die UWG-Fraktion im Rat der Stadt Siegen bittet darum folgenden Antrag auf die Tagesordnung des Bezirksausschuss II – Siegen-Ost – zu setzen:

Beschlussvorschlag

Der Bezirksausschuss III – Siegen-Ost – beauftragt die Verwaltung die vorhandene Ruhebank im Rebhuhnweg auszutauschen und mit den vorhandenen Mitteln aus dem Bezirksausschuss Ost aufzustellen.

Begründung

Die aktuelle Bank ist aufgrund von Witterungseinflüssen in einem bedenklichen Zustand. Die neue Bank soll eine Breite von mindestens 150 cm haben und eine Rückenlehne aufweisen, um den Besuchern einen komfortablen Aufenthalt zu bieten und gleichzeitig den einzigartigen Blick über das Breitenbachtal zu ermöglichen.

Die Stelle wird reichlich als Treffpunkt von Breitenbacher Familien genutzt, weshalb die neue Bank nicht nur einen funktionalen, sondern auch einen sozialen Aspekt hat. Damit es zu einer weiteren Verbesserung der Umgebung kommt schlagen wir vor, einen dezenten Mülleimer sowie einen Spender für Hundekotbeutel in unmittelbarer Nähe der Bank aufzustellen.

Mit freundlichen Grüßen

Achim Bell
Fraktionsvorsitzender

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Glasfaseranschluss Gewerbegebiet Heidenberg

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

Das Gewerbegebiet am Heidenberg, insbesondere entlang des Garnisonsrings, Wallhausenstraße und Graf-Johann-Straße, spielt eine entscheidende Rolle für die lokale Wirtschaft. Insbesondere Onlinehändler im Gewerbegebiet Heidenberg, heben die aktuellen Herausforderungen bezüglich nicht zeitgemäßer Internetgeschwindigkeiten im Gewerbegebiet Heidenberg hervor. Im Interesse einer effizienten Wirtschaftsentwicklung und unter Berücksichtigung unserer politischen Verantwortung fragen wir daher an:

  1. Kann die Verwaltung Angaben zu den gegenwärtigen maximalen Internetgeschwindigkeiten im Gewerbegebiet Heidenberg machen?
  2. Besteht derzeit ein Glasfaseranschluss im Gewerbegebiet? Sollte dies nicht der Fall sein - Kann die Verwaltung einen Zeitplan
  3. Anbindung weiterer städtischer Gewerbeflächen: Sind andere Städtische Gewerbeflächen bereits erfolgreich an das Glasfasernetz angeschlossen?
    Wir bitten um eine detaillierte Aufschlüsselung (Prozentuale Abdeckung) in welchen Gebieten kein Glasfaseranschluss vorliegt.

Mit freundlichen Grüßen

Achim Bell
Fraktionsvorsitzender

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von UWG Siegen

Leerung der Gelben Tonne und Wertstoffcontainer

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

In Siegen scheint sich die desolate Situation an der Müllfront zu verhärten. Die Nichterfüllung des Auftrages der Fa PreZero, die gelben Mülleimer und auch die Wertstoffbehälter zu leeren, scheint sich zu einem Standardproblem zu entwickeln. Auch die wiederholte Berichterstattung in der Siegener Zeitung, die Stellungnahmen von Sauberkeitspaten und die zunehmende Genervtheit in fast allen Stadtteilen scheinen die Misere nicht spürbar verbessern zu können. Auch die zum Teil verärgerten Hinweise bei der Stadt Siegen (die natürlich nicht zuständig ist) verhallen, ohne Wirkung zu zeigen. Die Stimmung bei den Bürgern und das Erscheinungsbild der Stadt mit den beherrschenden gelben Tonnen, umgeworfenen Behältern und des sich ergießenden Mülls auf Bürgersteige und Straßen erfordern dann aber wohl doch ein tätig werden der Stadt.

Daher fragen wir an:

  1. Welche Möglichkeiten des Einwirkens auf die Erfüllung des Auftrages hat die Stadtverwaltung?
  2. Kann eine für PreZero kostenpflichtige Fremdleerung von der Stadt beauftragt werden? Gibt es hier eine entsprechende vertragliche Regelung?

Aufgaben-Outsourcing ist die eine Möglichkeit. Das Erscheinungsbild der Stadt in einen guten und sehenswerten Zustand zu versetzen eine Pflichtaufgabe für die Stadt.

Mit freundlichen Grüßen

Achim Bell
Fraktionsvorsitzender

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von UWG Siegen

Einrichtung einer Einbahnstraße in der Rathenaustraße, Kaan-Marienborn

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
sehr geehrter Herr Eckhard,

im Interesse der Verkehrssicherheit und einer verbesserten Verkehrslenkung beantragen wir die eingehende Prüfung der Möglichkeit zur Einrichtung einer Einbahnstraße in der Rathenaustraße von Bürbach kommend. Die vorgeschlagene Maßnahme verfolgt mehrere Ziele:

  1. Verringerung des Durchgangsverkehrs: Durch die Einbahnstraßenregelung soll der Durchfahrtsverkehr im Bereich der Rathenaustraße und des Brüderwegs reduziert werden. Hierbei ist die geplante Umleitung über die Hessische Straße auf die Marienborner Straße vorgesehen, um eine entlastende Verkehrslenkung zu ermöglichen.
  2. Vermeidung von Unfallgefahren: Die Umsetzung der Einbahnstraße zielt darauf ab, potenziell unübersichtliche Verkehrssituationen zu minimieren und somit das Unfallrisiko in diesem Bereich zu verringern.
  3. Schaffung zusätzlicher Parkflächen: Durch die Einbahnstraßenregelung soll Raum für die Schaffung zusätzlicher Parkflächen geschaffen werden, ohne dabei den fließenden Verkehr zu beeinträchtigen. Dies trägt nicht nur zur Verbesserung der Parkplatzsituation bei, sondern fördert auch eine geordnete und sichere Verkehrsführung.

Wir legen besonderen Wert darauf, dass die vorgeschlagene Regelung die Nut-zung für Radfahrer und Linienbusse weiterhin gestattet, um eine ganzheitliche Mobilitätslösung zu gewährleisten. Wir bitten um eine gründliche Prüfung dieser Anregung und stehen für weiterführende Informationen sowie einen konstruktiven Austausch zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Achim Bell
Fraktionsvorsitzender

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von UWG Siegen

UWG Siegen begrüßt neues Fraktionsmitglied

Im Rahmen der UWG-Fraktionssitzung konnte die Unabhängige Wählergemeinschaft (UWG) Siegen am Montagabend ein neues Fraktionsmitglied willkommen heißen. Benjamin Grimm, der vor einigen Wochen aus der CDU Siegen ausgetreten ist und sich der Partei der Freien Wähler angeschlossen hat, wird sich der UWG-Fraktion in der Stadt Siegen anschließen. Die UWG-Fraktion wird somit bis zum Ende der aktuellen Legislaturperiode aus insgesamt 7 Ratsmitgliedern bestehen.

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Zustand öffentlicher Brunnenanlagen im Stadtgebiet

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

Siegen putzt sich heraus! Für die 800 Jahrfeier im kommenden Jahr sind viele Veranstaltungen geplant, die Stadt Siegen möchte sich von ihrer attraktivsten Seite präsentieren um möglichst viele Besucher anzuziehen. Die Menschen sollen sich wohlfühlen und möglichst lange in Siegen verweilen.

Öffentliche Brunnenanlagen sind ein beliebter Anlaufpunkt für Alt und Jung, insbesondere in den sehr warmen Sommermonaten. Die Brunnenanlagen tragen im Innenstadtbereich zu einem erträglichen Klima bei und bereichern das Siegener Stadtbild. Einige der Anlagen scheinen jedoch schon länger außer Betrieb zu sein.

Daher bitten wir um die Beantwortung folgender Fragen:

  1. Wie viele städtische Brunnenanlagen gibt es im Stadtgebiet?
  2. Wie viele dieser Anlagen sind nicht betriebsbereit?
  3. Um welche Anlagen handelt es sich?
  4. Wie hoch setzt die Verwaltung die Instandsetzungskosten für die Brunnenanlagen an? Bitte für jede Anlage die Kosten separat aufführen.
  5. Welche dieser Anlagen beabsichtigt die Verwaltung bis zur 800 Jahrfeier wieder in Betrieb zu nehmen?

Mit freundlichen Grüßen

Achim Bell

Fraktionsvorsitzender

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von UWG Siegen

Errichtung eines Unterstandes für den Flowtrail am Fischbacherberg

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Mues,
sehr geehrter Herr Englert,

die UWG-Fraktion bittet darum, folgenden Antrag auf die Tagesordnung des Bezirksausschuss V – Siegen-West – zu setzen:

Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird beauftragt für den Flowtrail auf dem Fischbacherberg einen Unterstand zu errichten, der es den Nutzern des Trails ermöglicht, vor Wind und Regen geschützt kleinere Reparaturen auszuführen oder Pausen einzulegen. Der Unterstand sollte nachhaltig aus regionalem Rohstoff Holz errichtet werden. Des Weiteren beantragen wir, die Errichtung einer Fahrradreparaturstation mit einzuplanen.

Begründung:

Der FlowTrail am Fischbacherberg ist nicht nur regional, sondern auch überregional bekannt und wird von zahlreichen Nutzern frequentiert. Aufgrund seiner Nähe zum Erfahrungsfeld "SCHÖN und GUT" kommen zahlreiche Familien mit Kindern als Radfahrer an diesem Ort vorbei. Die Nutzer des FlowTrails haben den Wunsch geäußert, am oberen Teil, dem Startpunkt, eine wettergeschützte Möglichkeit für kleine Reparaturen und Pausen zu haben.

Auch wir glauben, dass diese Einrichtung nicht nur die Qualität des FlowTrail verbessert, sondern auch eine Steigerung des Angebots für Radtouristen bedeutet. Wir bitten um Ihre Unterstützung und darum, dass dieser Antrag im Bezirksausschuss West beschlossen wird und anschließend im Rat zur Abstimmung kommt.

Beispiele: https://www.ibombo.de

Achim Bell
Fraktionsvorsitzender

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Ehrenamtskarte im Apollo-Theater

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Mues,

die UWG Fraktion im Rat der Universitätsstadt Siegen bittet, nachfolgenden Antrag auf die Tagesordnung der o. g. Sitzung des Kulturausschusses zu setzen.

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Antrag für Selfie-Points

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

in mehreren deutschen Städten und Gemeinden sind Selfie-Points zu finden. Sie zeigen besondere Punkte, wo es sich lohnt ein Selfie – also ein Selbstportrait mit dem Smartphone– zu machen. Diese können dann einfach und schnell in den sozialen Netzwerken wie Facebook, Whats App, Instagram und Twitter hochgeladen werden, wo Sie sich rasant verbreiten. Die Markierungen zeigen Besuchern, wo sich ein Selbstportrait besonders lohnt, sie sind so platziert, dass sie eine perfekte Selbstportrait-Möglichkeit mit den bekanntesten Sehenswürdigkeiten und den schönsten Ecken der Stadt bieten.

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Änderung des Fraktionsvorstandes

Siegen 24.04.2023 | Hans Günter Bertelmann gibt nach fast 22 Jahren den UWG-Fraktionsvorsitz zum 01.Mai 2023 ab. Der vielfach engagierte Kommunalpolitiker aus Langenholdinghausen hatte bereits nach der letzten Kommunalwahl angekündigt, zur Mitte der Legislaturperiode seinen Vorsitz, den er 2001 von seinem Vorgänger Helmut Siebel übernommen hatte, zu diesem Zeitpunkt zur Verfügung zu stellen. Insoweit konnte sich die UWG-Fraktion rechtzeitig auf diese Entscheidung einstellen.

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Anfrage zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristige Maßnahmen

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

Der Bundesrat hat am 10. Februar 2023 der Verlängerung der Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristig wirksame Maßnahmen (EnSikuMaV) zugestimmt. Damit geht die Geltungsdauer der entsprechenden Regierungsverordnung über den 28. Februar 2023 hinaus bis zum 15. April 2023.

Die EnSikuMaV regelt u.a. Maßnahmen zur Energieeinsparung in öffentlichen Gebäuden

  • durch Verbot der Beheizung von Gemeinschaftsflächen (§ 5),
  • die Festlegung von Höchsttemperaturen für öffentliche Arbeitsstätten (§ 6 ),
  • Vorgaben zu Trinkwassererwärmungsanlagen in öffentlichen Nichtwohngebäuden (§ 7)
  • der Beleuchtung öffentlicher Gebäude und Denkmäler (§ 8)
  • die Absenkung der Wassertemperaturen in öffentlichen Bädern

Die Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristige Maßnahmen (EnSikuMaV) ist am 15.04.2023 ausgelaufen. Daher bitten wir um die Beantwortung folgender Frage: Wann können die Einsparmaßnahmen, insbesondere die Absenkung der Wassertemperatur in den Schwimmbädern wieder auf das vorherige Temperaturniveau hochgefahren werden?

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Begrünung von Bushaltestellen in der Stadt Siegen

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

auf Nachfrage der UWG-Fraktion in 2020 teilte die Verwaltung mit, dass 85 – 90% der Buswartehäuschen der Stadt Siegen und der Firma Ströer, Glasdachmodelle bzw. Welldachmodelle und diese somit nicht für eine Begrünung geeignet sind. Die Traglast einzelner „Alt-Modell“ wurde nicht geprüft.

Eine Dachbegrünung filtert Staub, speichert Regenwasser und sorgt für ein besseres Klima. Inzwischen sind einige Kommunen dazu übergegangen, Buswartehäuschen klimafreundlich zu begrünen oder mit Solar-Paneel auszustatten, so auch in der Nachbarkommune Hilchenbach. Laut Landes-verkehrsministerium NRW ist eine Förderung für einen barrierefreien Ausbau von begrünten Bushaltestellen im Rahmen einer gewissen Kostengrenze möglich.

Daher bitten wir um die Beantwortung folgender Fragen:

  • Wurde im Rahmen des barrierefreien Ausbaus von Bushaltestellen in Siegen die Möglichkeit von begrünten Bushäuschen berücksichtigt?
    Wenn nein, warum nicht?

  • Wurde von der Verwaltung geprüft ob für die Begrünung der Buswartehäuschen Fördergelder beantragt werden können?
    Wenn ja, wie ist das Ergebnis?
    Wenn nein, warum nicht?

  • Plant die Verwaltung bei Austausch der alten Wartehäuschen begrünbare Wartehäuschen zu installieren?

  • Gab es Gespräche mit der Firma Ströer, zukünftig andere, begrünungsfähige Bushaltestellen mit einzuplanen?

Mit freundlichen Grüßen,
Achim Bell

Fraktionsvorsitzender

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Anfrage Gewerbegebiet Martinshardt

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

bezugnehmend auf die Email vom 09.04.2013, der Firma IDENTICA, Dirk Thielmann, Martinshardt 13, 57074 Siegen, weist Herr Thielmann darauf hin, dass im Neubaugebiet Martinshardt an den enorm hohen Felswänden sich bei Niederschlägen und Frost Steingeröll und Steine, letztens ein Stein von 4 cbm, aus der Felswand abrutschen. Weiterhin sind die Firmen verpflichtet, die Auffangmulde zwischen Felswand und Flurstück von diesen Steinausbrüchen frei zu halten. Wir fragen daher an:

Wurde bei der geologischen Voruntersuchung auch auf solche möglichen Gesteinsablösungen hingewiesen?
Sind die Grundstückseigentümer auch bei großen Gesteinsausbrüchen, wie zuvor genannt, zur Beseitigung verpflichtet?
Wer haftet (Haftpflicht- und Personenhaftpflicht) für solche Schäden, die sich aus Gesteinsablösungen ergeben?
Was gedenkt die Stadt Siegen zur Abhilfe vorzunehmen?

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von UWG Siegen

Anfrage zur Belegung von Turnhallen

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

uns erreichen aus unterschiedlichen Sportvereinen von Vorsitzenden, Übungsleitern und aktiven Sportlern jetzt vermehrt Anfragen, wie sicher ihre Übungszeiten in den städtischen Turnhallen sind.

In den Nachzeiten:

  • der Flüchtlingswelle/Asylbewerbern von 2015
  • den Corona-bedingten Ausfallzeiten
  • der nun weiter steigenden Nachfrage von Wohnraum bedingt durch Flüchtlinge
  • aus dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine

sind die Möglichkeiten der Stadt Siegen, aktuell wieder Wohnraum zur Verfügung zu stellen, immer mehr ausgeschöpft. Eine nun schon bekannte Variante wäre die Ertüchtigung von Turnhallen zu Wohnraum.
Die Aufnahmequote der Universitätsstadt Siegen ist - laut Information Bürgermeister - zu mehr als 100% erfüllt und eine weitere Aufnahme von Menschen nur noch mit größten Kraftanstrengungen möglich. Die Ängste , Verunsicherungen und Befürchtungen von Sportvereinsfunktionären, Übungsleitern, aktiven Kindern, Jugendlichen und erwachsenen Sportlern ist nun groß, nach langen Zeiten von Einschränkungen wieder Sportstätten für die humanitäre Hilfe zur Verfügung stellen zu müssen.

In diesem Zusammenhang stellen wir folgende Fragen:

  • Ist es zutreffend, dass alle Zeiten in Sporthallen von Schulen und Sportvereinen zu 100% ausgelastet sind?
  • Wie stark müssen Sporthallen in Siegen wieder für die Schaffung von Wohnraum zur Linderung von humanitären Notlagen hergerichtet werden?

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Beitrag zum Haushalt 2023 der UWG-Fraktion im Rat der Stadt Siegen

Sehr geehrte Herr Bürgermeister,
sehr geehrte Damen und Herren des Rates, sehr geehrte Zuschauer und Zuschauerinnen an den Bildschirmen und auf der Tribüne und last but not least, sehr geehrte Vertreter*innen der örtlichen Presse,

Vorab: ich werde mich in unserem Wortbeitrag möglichst kurzfassen, da in 10 Minuten ohnehin bei weitem nicht alles gesagt werden kann und die Tatsache, dass dieser Rat 10 Fraktionen umfasst, inhaltliche Wiederholungen in den Wortbeiträgen, die Aufmerksamkeit und das Interesse bei der zuvor begrüßten Zuhörerschaft nicht gerade steigern dürften. Das Jahr 2023 beginnt, wie das Letzte geendet hat: die Welt ist unsicherer geworden. Der Ukrainekrieg und seine Auswirkungen sind spürbar, die Sicherheit, in der wir alle lange Zeit in unserer persönlichen Welt gelebt haben, ist fragil geworden. Und dennoch eint uns alle der Gedanke, dass diese schaurige Zeit, in der gerade mal weniger als 2000 km entfernt, täglich Menschen miteinander kämpfen und ums Leben kommen, möglichst bald und ohne Ausweitung der Kriegshandlungen ein Ende finden wird. Es ist in der Tat eine Zeitenwende, aber keinesfalls eine Wende, die wir uns alle gemeinschaftlich gewünscht haben.

Im Verhältnis dazu sind die „Kämpfe“, die wir innerhalb des Rates mit nunmehr 10 Fraktionen zur, ich betone die Anführungszeichen, zur jeweils persönlich richtigen Ausgestaltung des Haushalts unserer Stadt ausfechten, noch nicht einmal als Scharmützel zu bezeichnen. Insoweit begrüßen wir die im Verhältnis zu der Beschlussfassung des Haushalts 2022 in diesem Jahr geradezu friedfertigen Diskussionen und das gemeinsame Ringen um den nunmehr von einer großen Mehrheit getragenen und Ihnen allen vorliegenden Antrag zur Ergänzung, Änderung sowie auch begrenzten Ausweitung des eingebrachten Haushaltsentwurfs 2023.

Nun zum Haushalt selbst: Erstmals seit vielen Jahren sprechen wir von einem ausgeglichenen Haushalt. Die Ziele des Haushaltssicherungskonzeptes haben wir damit, zumindest auf dem Papier, für dieses Jahr erreicht. Erreicht haben wir diesen Ausgleich u.a. durch unerwartet deutlich gesteigerte Einnahmen aus der Gewerbesteuer sowie – durch einen verharmlosenden Haushaltstrick, den wir mit Genehmigung unserer Gesetzgebung als Corona-Schaden bezeichnen dürfen und eigentlich zusätzliche Corona- Schulden heißen müsste. Denn: die angefallenen und absehbaren Zusatzschulden müssen wir über einen Zeitraum von 50 Jahren zurückzahlen und beschließen mit der Genehmigung dieses Haushalts gemeinsam eine weitere Hypothek für die nach uns kommenden Generationen.

Darüber hinaus erhöhen wir, nachdem die Kassenkredite in den letzten Jahren deutlich zurückgefahren werden konnten, den Kassenkreditbestand – oder auch Kontokorrentkredit- erneut um weitere 10 Millionen Euro. Weiterhin erhöhen wir die Höhe der Investitionskredite zur Durchführung aller etatisierten Investitionen um - geplant -fast 20 Millionen Euro oder gigantische 22,2 %.

Dem Haushaltsentwurf entnehmen wir zudem, dass wir in der mittelfristigen Finanzplanung bis 2026 von einer Steigerung der Verbindlichkeiten um sage und schreibe 33 Millionen Euro ausgehen müssen. In Anbetracht der noch nicht konkret bekannten und absehbaren Erhöhungen der Finanzierungszinsen und nicht vollends eingerechneten Preissteigerungen in fast allen Ausgabebereichen dürfte bei objektiver Betrachtung eine Gesundung des städtischen Haushalts in weite Ferne rücken.
Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen: Echte Haushaltskonsolidierung sieht anders aus.

Die UWG-Fraktion hat sich in Kenntnis der zuvor skizierten Finanzsituation, die sich eher mit einem sich abzeichnenden Siechtum denn mit einer Gesundung vergleichen ließe, dazu entschieden für dieses Jahr keine weiteren Anträge, die negative finanzielle Auswirkungen für den Haushalt haben könnten, zu stellen. Wir wiederholen lediglich einen bereits im Jahr 2009/ 2011 gestellten und beschlossenen, in den Jahren 2017und 2019 erneut behandelten, gleichsam fast militant nicht ausgeführten Antrag zur Durchführung von Maßnahmen zur Reduzierung der Eingangsgeschwindigkeit in ländlich strukturierte Ortsteile Siegens, erneut auf die Tagesordnung zu setzen.

Da wir aber deutlich mehr an Lösungen, als an Problemen interessiert sind, haben wir nach erneuten Gesprächen mit der Verwaltung die Zuversicht, dass die Umsetzung nach einer heutigen erneuten Etatisierung in den nächsten 2 Jahren erfolgen kann. Liebe Kolleginnen und Kollegen wir schieben einen in die Zukunft gerichteten Auftragsberg um die 70 Millionen Euro vor uns her. Bewältigen können wir, das zeigt die Erfahrung aus der Vergangenheit, im Durchschnitt der Jahre aber nur zwischen 20 und 25 Millionen Euro. Das heißt, ohne weitere Maßnahmen haben wir „Futter“ zumindest für die nächsten ein bis zwei Jahre.

Die UWG-Fraktion wird diesem Haushalt mit den zuvor genannten Bedenken zustimmen. Wir tun dies verbunden mit der Hoffnung, dass mit der für dieses Jahr gefundenen Haushaltsmehrheit in weiteren Gesprächen ein Weg zur deutlichen Reduzierung des Haushaltstaus gefunden werden kann. Wir alle sollten nicht jeder neuen kostenintensiven Maßnahme, so sinnvoll diese bei singulärer Betrachtung auch sein sollte, hinterherlaufen und bei anstehenden Maßnahmen weniger auf das in Anführungszeichen „eigene Klientel“ achten, wie ein ungenannter Parteivertreter es kürzlich bezeichnete.  Unsere Klientel im Bereich Kommunalverwaltung, deren Auftraggeber wir sind, sind alle Bürgerinnen und Bürger dieser Stadt.

Meine sehr geehrten Damen und Herren
Ich komme zum Schluss:
Ich möchte mich im Namen der UWG-Fraktion bei allen Bediensteten der Stadtverwaltung für den im letzten Jahr gezeigten Einsatz und die insgesamt hohe Leistungsqualität recht herzlich bedanken.

Ich wünsche uns allem Gesundheit, Lebensfreude und vor allem Frieden sowie die Beendigung der kriegerischen Auseinandersetzungen in der Ukraine und der gesamten Welt.

Wir arbeiten alle für die Zukunft aller Bürgerinnen und Bürger unserer Stadt Siegen. Wir haben glaube ich alle realisiert, dass es ohne Frieden keine Zukunft geben wird.

Glückauf

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von UWG Siegen

Antrag zur Arbeit der Ausländerbehörde der Universitätsstadt Siegen

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

die UWG-Fraktion im Rat der Stadt Siegen beantragt, folgenden Beschluss zu fassen:

Die Verwaltung wird beauftragt, zeitnah einen ausführlichen Sachstandsbericht vorzulegen, in dem die Aufgaben der Ausländerbehörde der Universitätsstadt Siegen detailliert vorgestellt werden.

Begründung:

In letzter Zeit wurden mehrfach Beschwerden aus der Bürgerschaft laut über die Arbeitsweise sowie über Entscheidungen der Ausländerbehörde der Universitätsstadt Siegen. Um die Arbeit der Ausländerbehörde besser zu verstehen und Entscheidungen transparenter zu machen, ist aus Sicht der UWG-Fraktion ein offener Dialog notwendig, bei dem Problematiken angesprochen und ggf. Lösungsmöglichkeiten erarbeitet werden. Insbesondere für den Bürger belastende Entscheidungen müssen gut kommuniziert und erläutert werden.

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von UWG Siegen

Anfrage zur Ausstattung der Feuerwehr Siegen für Waldbrände

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

als Folge des Klimawandels sind die Sommer in ganz Europa in den vergangenen Jahren sehr heiß und trocken ausgefallen. Vielerorts sind Waldbrände entstanden die nur sehr schwer zu bekämpfen sind. Auch im Siegerland hat der Klimawandel seine Spuren hinterlassen. Die Wälder wurden durch den Borkenkäferbefall weitestgehend zerstört und mussten abgeholzt werden. Das liegengebliebene Geäst ist sehr trocken und stellt eine große Gefahr für Waldbrände da. Des Weiteren ist das Gelände, insbesondere in den abgeholzten Gebieten, oft nur schwer zugänglich und befindet sich weitab einer Wasserversorgung. Daher bitten wir um Beantwortung folgender Fragen:

  1. Über wie viele geländegängige Fahrzeuge (Allradantrieb) zur Bekämpfung von Waldbränden verfügt die Feuerwehr Siegen, wo sind diese stationiert und für welche Einsatzorte (Stadtteile) werden sie eingesetzt?
  2. Über wie viele Tanklöschfahrzeuge verfügt die Feuerwehr Siegen? Sind diese Fahrzeuge auch in steilem und unwegsamem Gelände einsetzbar?
  3. Ist das vorhandene Volumen der Tanklöschfahrzeuge ausreichend für die Bekämpfung von großen Waldbränden?
  4. Wie sieht es mit der Löschwasserversorgung bzw. Sicherstellung (Löschwasserteiche, Brunnen) in abgelegenen Waldgebieten aus? Wie viele flexible Vorhaltebecken stehen für die Bekämpfung der Waldbrände zur Verfügung?
  5. Gibt es für die Waldbrandbekämpfung weitere spezielle Ausrüstung, wie z.B. Feuerpatschen, Waldbrandwerkzeuge und Löschrucksäcke? Wenn nein, ist eine Anschaffung in naher Zukunft angedacht?
  6. Verfügt die Feuerwehr Siegen über Drohnen (mit Infrarotausstattung) zur Überwachung von Waldbrandbereichen und Glutnestern? Wenn nein, ist eine Anschaffung solcher Drohnen geplant?
  7. Findet eine regelmäßige Schulung und Ausbildung der Feuerwehrmänner und –frauen in der Waldbrandbekämpfung statt?

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von UWG Siegen

Anfrage zum Bundesfreiwilligendienst für Menschen mit AsylblG-Bezug

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

zahlreiche Menschen, die im AsylblG-Bezug stehen, nutzen die Möglichkeit, einen Freiwilligendienst (z.B. Bundesfreiwilligendienst) abzuleisten. Die Teilnehmer am Bundesfreiwilligendienst erhalten ein Taschengeld in Höhe von 200,00 Euro, von der Einsatzstelle bzw. deren Träger sind Sozialversicherungsbeiträge abzuführen. Die auszuzahlenden Leistungen verringern sich aufgrund der monatlichen Taschengeldzahlung, außerdem fallen für die Ausländerbehörde keine Sozialversicherungsbeiträge mehr an.

In diesem Zusammenhang ergeben sich für die UWG-Fraktion folgende Fragen:

  1. In welcher Höhe wurden auf diese Weise seit dem Jahr 2015 Sozial-versicherungsbeiträge eingespart? Bitte jährlich auflisten.
  2. In welcher Höhe wurden auf diese Weise seit dem Jahr 2015 auszuzahlende Leistungen nach AsylblG eingespart? Bitte jährlich auflisten.

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von UWG Siegen

Anfrage zur Ausbildungsduldung für Asylbewerber

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

in den Bereichen Handel, Industrie und Handwerk ist ein Mangel an Auszubildenden zu verzeichnen. In diesen Bereichen bewerben sich auch regelmäßig Asylsuchende und stellen hierfür einen Antrag auf Ausbildungsduldung nach § 60c Aufenthaltsgesetz. In diesem Zusammenhang ergeben sich für die UWG-Fraktion folgende Fragen:

  1. Wie viele Anträge wurden seit 2015 jährlich gestellt? Bitte jährliche Angabe.
  2. Wie viele Anträge davon wurden genehmigt? Bitte jährliche Angabe.
  3. Wie viele Anträge wurden abgelehnt? Bitte jährliche Angabe.

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von UWG Siegen

Beitrag zum Haushalt 2022

Nachdem der Haushalt 2021 im Wesentlichen von und unter dem Eindruck von Corona geprägt war, ist die Pandemie im Abklingen und tritt im Angesicht des Angriffs Russlands auf die Ukraine in den absoluten Hintergrund.

Die nachfolgenden Punkte ersetzen die ansonsten übliche Haushaltsrede zur Ausgestaltung des Haushalts 2022. Die Stellungnahme ist neben der Betrachtung der UWG-Fraktion zu den Ausgaben und Einnahmen und der im Jahr 2022 gesehenen Handlungserfordernisse auch deutlich gekennzeichnet von den bisher für unvorstellbar angesehenen Kriegshandlungen in der Ukraine. Ängste, Befürchtungen und Veränderungen, die unser Kanzler Olaf Scholz am Sonntag in seiner Regierungserklärung mit den Worten

Wir sind in einer anderen Welt angekommen“

zusammengefasst hat.

Unsere Stellungnahme soll damit einige wesentliche kommunalpolitischen Standpunkte für die UWG-Fraktion für die Verabschiedung des Haushalts im Jahr 2022 verdeutlichen und stellt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sie soll zudem die Bereitschaft, die auf uns zukommenden krisenbedingten Aufgaben und Probleme zielorientiert und konstruktiv zu begleiten, dokumentieren.

Eine Woche nach Beginn der Kriegshandlungen sind die Menschen in Europa und darüber hinaus zutiefst beunruhigt und verängstigt über das, was nur 2.000 Km von der Bundesrepublik Deutschland in der Ukraine stattfindet.

Und langsam werden erste Folgen des Krieges auch in unserer Region, in unserer Stadt spürbar. Bereits jetzt sind geschätzte 400.000 Menschen, wegen des Ausreiseverbots für Männer, überwiegend Frauen und Kinder, auf der Flucht. Ein Ende ist wegen der sich zuspitzendenden Lage im Kriegsgebiet nicht absehbar. Die ersten Flüchtlinge sind in Siegen angekommen, bedürfen unserer Hilfe, müssen untergebracht und versorgt werden.

Die heimische Wirtschaft, die vielfältige geschäftliche Verbindungen in die Krisenregion und nach Russland unterhält, ist deutlicher Seismometer für die sich abzeichnenden Beben, die auch in unserer heimischen Wirtschaft und damit auch für den Haushalt und die Handlungsfähigkeit unserer Stadt von extremer Bedeutung sind. Unser Haushalt ist über die Gewerbesteuer, dem Gemeindeanteil an der Einkommensteuer sowie der Umsatzsteuer in starkem Maße von der Ertragslage unserer Industrie-Gewerbe- und Handelsbetriebe abhängig. Auch die Schlüsselzuweisungen des Landes sind nur im Kontext unserer Wirtschaftskraft und im Rahmen der Gesamteinnahmen des Bundes und der Länder zu betrachten.

Der vorliegende Entwurf des Haushaltsplanes 2022, den unser Kämmerer zusammen mit den Fachabteilungen unserer Stadtverwaltungen vorgelegt hat, basiert auf den Ergebnissen der Vorjahre und den für 2022 aufgrund der gesetzlichen und durch Beschluss des Rates prognostizierten Kosten. Er ist das Ergebnis eines des bereits ab Sommer 2021 begonnenen Kalkulationsprozess. Noch vor ein, zwei Monaten konnte sich niemand einen Krieg in Europa vorstellen. Jeder ging davon aus, dass Krieg im 21-ten Jahrhundert undenkbar ist. Insoweit ist der vorliegende Entwurf des Haushalts 2022 der Stadt Siegen mit Vor- und Umsicht zu betrachten.

Aufgrund der aktuellen Stimmverteilung sind Mehrheiten im Rat der Stadt Siegen nur im Rahmen von Allianzen zu erhalten. Wir haben daher zusammen mit den Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen, FDP, Linke, Volt, und der neuen Fraktion im Rat GfS einen gemeinsamen Antrag für die Verabschiedung des Haushalts eingebracht. Ein derartiger Antrag ist nur mit Kompromissen möglich. Das Ergebnis ist überraschend gut, zielführend und stellt eine deutliche Alternative zu dem von Schwarz-Rot gestellten Antrag.

Für uns als UWG war und ist es besonders wichtig , die Bürgerschaft wegen der aktuelle ständig steigenden Lebenshaltungskosten so wenig wie möglich durch öffentliche Abgaben zu belasten. Insoweit war für die UWG eine Grundsteuererhöhung von 100%, sowie eine Gewerbesteuererhöhung, wie ursprünglich von der SPD gefordert, nicht machbar. Wir hätten am Liebsten gänzlich auf eine derartige Erhöhung verzichtet. Da wir aber durch die Vorgaben des Landes gezwungen sind, einen ausgeglichenen Haushalt zu präsentieren, haben wir uns „mit Schmerzen“ der ursprünglichen Vorlage des Kämmerers mit einer Erhöhung um 60% genähert. Wir werden einer Grundsteuererhöhung um 60 Prozentpunkte daher zustimmen.

Wir möchten auch deutlich darauf aufmerksam machen, dass wir bei der Veranschlagung und Projektierung von Investitionen zukünftig die tatsächlichen Umsetzungsmöglichkeiten unserer Verwaltung stärker im Auge behalten müssen. Jahr für Jahr wird die Liste der Investitionsmaßnahmen länger. Wir beschließen deutlich mehr Investitionsmaßnahmen als tatsächlich umgesetzt werden können. So schieben wir regelmäßig 20 Mio. nicht erledigte oder begonnene Maßnahmen vor uns her und satteln neue Maßnahmen, die die zukünftigen Haushalte zum Teil extrem belasten zusätzlich auf. Hierbei erfahren sogenannte Leuchtturmmaßnahmen in der Umsetzung nahezu regelmäßig den Vorzug vor Infrastrukturmaßnahmen. Beispielhaft sei hierzu die Beschlussfassung über den Umbau des Bunkers in der Oberstadt genannt. Verschwiegen wird bei der Beschlussfassung, dass man damit die immensen Unterhaltungskosten von geschätzt mehr als eine Millionen Euro/Jahr, soweit kein Geldregen die Stadtkasse saniert, den Grundstein für weitere Grundsteuererhöhungen (ca. 25 Prozentpunkte) gelegt hat. Das bedeutet in der Praxis, dass bei Umsetzung des Bunkerprojekts ungeachtet der Millionenzuschüsse jeder Siegener Haushalt jährlich mit ca. 20 Euro für die Unterhaltung des Bunkerprojekts belastet wird.

Wir haben bereits vor 10 Jahren gefordert, dass zur Verkehrssicherung und der Reduzierung von Verkehrslärmbelästigungen in den Ortseingangsbereichen Maßnahmen zur Reduzierung der Eingangsgeschwindigkeit durchgeführt werden sollten. Der Rat hat daraufhin mit großer Mehrheit beschlossen, jedes Jahr mindestens eine Maßnahme durchzuführen und auf der Basis damaliger Kostenschätzungen 80- bis 100.000 Euro zur Verfügung zu stellen. Geschehen ist bisher nichts. Nun, zu Anfang des Jahres 2022, sind erstmals entsprechende Maßnahmen in zwei Bezirksausschüssen vorgestellt worden. Wir fordern, die hierfür erforderlichen Haushaltsmittel im Haushalt 2022 abzusichern und die Maßnahmen in 2022 durchzuführen. Die weiteren noch ausstehenden Maßnahmen und die hierfür erforderlichen Mittel sollen sodann in die Haushaltsplanung der Folgejahre aufgenommen werden.

Im Vertrauen auf die Ankündigungen aus den Reihen der Politik gehen wir davon aus, dass, wie in anderen Bundesländern bereits erfolgt, auch in NRW die KAG-Kosten für Straßenbaumaßnahmen nach der Landtagswahl alsbald abgeschafft werden. Daher sollen alle in Frage kommenden Straßenbaumaßnahmen in diesem Jahr zurückgestellt werden. Die bereits in den Haushaltsplan aufgenommenen Maßnahmen sollen insoweit mit einem Sperrvermerk versehen werden. Der Rat wird die Entwicklung abwarten und sich im Jahr 2023 erneut mit diesem Thema befassen.

Wie bereits eingangs erwähnt ist die Liste der für uns prioritären Maßnahmen nicht vollständig. Der Ausgleich unseres Haushalts muss dieses Jahr im Vordergrund stehen. Darüber hinaus bleibt abzuwarten, welche Krisenbedingten Belastungen auf uns zukommen. Wir wollen uns aber trotzdem den kommenden Aufgaben mit Zuversicht stellen. In diesen Zeiten müssen alle demokratischen Kräfte zusammenstehen und „Klein-Klein-Schamützel“ nach Möglichkeit vermeiden.

In diesem Sinne möchte ich mich, wie nach Haushaltsreden guter Brauch, gelichwohl schon im Monat März und lediglich im Rahmen eines Textbeitrags, bei den Mitarbeitern*innen der Stadtverwaltung für die im vergangenen Jahr geleistete Arbeit recht herzlich bedanken. Wir wünschen Ihnen und Ihren Familien für das kommende sicherlich nicht leichte Jahr 2022 alles Gute, Gesundheit  und Gottes Segen!

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von UWG Siegen

Kein Feuerwerk an Silvester

Für viele Menschen gehört das Silvesterfeuerwerk zum Jahreswechsel zwar eigentlich immer dazu, doch Corona hat schon im vergangenen Jahr die Gesichter der Städte zum Jahreswechsel verändert. Und momentan haben wir – und ganz besonders die Mitarbeiter in Krankenhäusern und Altenheimen - noch weit mehr unter den Auswirkungen von Corona zu leiden als im letzten Jahr.

Um eine zusätzliche Belastung der Krankenhäuser mitten in der vierten Corona-Welle durch Verletzte an Silvester zu vermeiden, empfiehlt bspw. die Ärztekammer Nordrhein ein generelles Feuerwerksverbot zum Jahreswechsel nach niederländischem Vorbild. Rudolf Henke, Präsident der Ärztekammer, hält das auch in Deutschland für zweckmäßig.

Angesichts der aktuellen prekären Lage und aus Rücksicht auf das coronabedingt ohnehin völlig überlastete Personal in Krankenhäusern und Altenheimen ist es unserer Ansicht nach nur ein Akt der Solidarität, zum Jahreswechsel auf das Böllern zu verzichten. Denn leider beschert der unsachgemäße Umgang mit Feuerwerkskörpern den Kliniken alljährlich volle Notaufnahmen. Und das gilt es doch in der jetzigen Situation möglichst zu vermeiden.

Und nicht zuletzt gelangen alljährlich an Silvester Unmengen von Feinstaub in die Luft und verpesten die Umwelt, die Überreste der Feuerwerkskörper liegen wochenlang herum. Deshalb fordern auch Umweltverbände oder Initiativen wie „Fridays for future“ ein Verbot. Oder sind Nachhaltigkeit und Klimaschutz zum Jahreswechsel plötzlich zu Fremdwörtern geworden?

Deshalb schließen wir uns diesen Aufrufen an und fordern die Verantwortlichen in der Stadt Siegen bzw. dem Kreis Siegen-Wittgenstein dazu auf, im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten ein Böllerverbot auszusprechen: Zeigen auch Sie bitte Ihre Solidarität mit den Beschäftigten in Krankenhäusern und Altenheimen und leisten Sie Ihren Beitrag zum Klimaschutz und tragen Sie so dazu bei, zusätzliche unnötige Belastungen von Mensch und Umwelt zu vermeiden.

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Antrag Baumaßnahme Ganztagshauptschule Achenbach

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Mues,

an der Ganztagshauptschule Achenbach wurden diverse Baumaßnahmen beschlossen.

Die UWG-Fraktion bittet daher nunmehr um einen Sachstandbericht bzgl. Der Sanierung des Bolzplatzes und der ehemaligen Hausmeisterwohnung.

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von UWG Siegen

Anfrage Fahrradprüfungen

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

Fahrradprüfungen sind eine entscheidende Grundlage für sichere und eigenständige Mobilität von Kindern im Straßenverkehr. Leider ist dieser wichtige Bestandteil der Verkehrserziehung für Grundschülerinnen und Grundschüler an einigen Grundschulen in der Universitätsstadt Siegen ausgefallen.


In diesem Zusammenhang bittet die UWG-Fraktion um Beantwortung folgender Frage:

  • Ist geplant, die ausgefallenen Verkehrserziehungsangebote zeitnah nachzuholen?
  • Wenn ja, wann?
  • Wenn nein, welche alternativen Verkehrserziehungsangebote plant die Verwaltung?

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von UWG Siegen

Anfrage Sicherheit in Parkhäusern der Universitätsstadt Siegen

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

Elektrofahrzeuge haben ein besonderes Brandverhalten: Stehen sie erst einmal in Flammen, sind sie nur schwer bis gar nicht zu löschen und können innerhalb von Gebäuden massive Schäden anrichten. Im Rahmen der Betreiberverantwortung muss der Betreiber einer Ladestation gewährleisten, dass von der elektrotechnischen Anlage kein Elektro- oder Brandunfall verursacht wird.

Daher bittet die UWG-Fraktion um Vorlage eines Sachstandsberichts, in dem insbesondere folgende Fragen beantwortet werden:

Sind in den betroffenen Parkhäusern in der Universitätsstadt Siegen zusätzliche Maßnahmen zum Brandschutz getroffen worden?

  • Wenn ja, welche?
  • Wenn nein: Warum nicht? Welche Maßnahmen sollen wann umgesetzt  werden?

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von UWG Siegen

Anfrage Wasserentnahmen Quelle Gosenbach

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

die Quelle des Gosenbach in Siegen-Gosenbach wird von vielen als Naherholungsort aufgesucht. Der Quellbereich wurde vom Heimatverein Gosenbach schön gestaltet und wird gerne zum Verweilen von Spaziergängern genutzt.

Leider findet dort seit einigen Monaten ein regelrechter „Wassertourismus“ statt. Nach einem Bericht im Radio hat sich dieser Trend verstärkt. Bürger aus Siegen und Umgebung sowie auch Bürger aus dem Kreis Olpe und Altenkirchen füllen an der Gosenbacher Quelle Flaschen und Kanister mit dem frischen Quellwasser ab. Anwohner berichten, dass man hier Zeitweise, besonders an den Wochenenden Schlange stehen müsse um an die Quelle zu gelangen. Die PKW’s werden in direkter Umgebung der Quelle kreuz und quer geparkt um die gefüllten Wasserkisten und -Kanister möglichst problemlos ans Auto zu schaffen. Auch ist bekannt, dass Pferdebesitzer hier täglich mehrere Kanister Wasser für ihre Tiere abfüllen.

Im weiteren Talverlauf speist der Gosenbach einen Teich im Bereich des Kreis-Ehrenmals in Gosenbach sowie den Pocheweiher in Niederschelden (siehe auch Bericht der Siegener Zeitung vom 11.10.21). Beide Gewässer leiden unter dem Wassermangel, beide werden nur vom Gosenbach mit Wasser versorgt.

Jährlich informiert die Umweltabteilung darüber, dass insbesondere in den Sommermonaten die Entnahme von Wasser aus Bächen und Flüssen nicht erlaubt ist, insbesondere im Hinblick auf den Schutz der Tier- und Pflanzenwelt. In den vergangenen Jahren hat sich der Klimawandel immer mehr durch lange heiße und trockene Phasen bemerkbar gemacht, die Böden sind bis tief ins Erdreich ausgetrocknet, so dass hier der Schutz der Tier- und Pflanzenwelt eine hohe Priorität haben sollte.

Daher fragen wir an:

  1. Ist der Stadtverwaltung bekannt, dass vermehrt Wasser aus der Gosenbacher Quelle entnommen wird?
  2. Wie positioniert sich die Verwaltung hier, was gedenkt sie dagegen zu tun?

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von UWG Siegen

Die UWG Siegen hat einen neuen Vorstand gewählt

Auf der Jahreshauptversammlung der UWG Siegen wurde Dr. Christian Johannes Henrich mit über 95 Prozent der Stimmen zum neuen Vorsitzenden gewählt. Paul Oppermann verzichtete auf eine erneute Kandidatur, um die UWG mit einem jüngeren Vorstand zukunftsfähig zu machen. Dr. Henrich bedankte sich bei Oppermann für seinen vorbildlichen Einsatz als Vorsitzender, insbesondere während des letzten Kommunalwahlkampfs. Außerdem wurde Silke Grisse als 2. Stellvertreterin im Amt bestätigt. Oppermann bleibt als Beisitzer dem erweiterten Vorstand erhalten. Der neue Vorsitzende betonte, dass die UWG wieder interessant für junge Menschen werden müsse. Dies soll durch eine sichtbarere politische Ausrichtung der UWG Siegen passieren. "Die UWG-Fraktion ist der parlamentarische Arm, der Verein ist aber der Kopf der politischen Arbeit", so Dr. Henrich.

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von UWG Siegen

Antrag Müllvermeidung Wellersberg

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Mues,

die UWG-Fraktion im Rat der Stadt Siegen beantragt, folgenden Beschluss zu fassen:

Die Verwaltung wird beauftragt, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um die zunehmende Vermüllung auf der Panzerstraße zu vermeiden.

Begründung:

Anwohner beklagen sich über die zunehmende Vermüllung auf der Panzerstraße in Höhe des Geländes des  Vereins GHSV Siegen e.V.
Fast täglich, insbesondere jedoch nach Wochenenden oder Feiertagen, ist dort eine zunehmende Vermüllung zu beobachten, darunter gelegentlich auch zerbrochene Flaschen und Gläser. Zudem  wurde offensichtlich an zwei Stellen in unmittelbarer Nähe einer Sitzbank eine ungesicherte Feuerstelle angelegt.

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von UWG Siegen

Antrag Konzept einer „Schwammstadt“

die UWG-Fraktion im Rat der Stadt Siegen beantragt, folgenden Beschluss zu fassen:

Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen,

  1. ob in der Universitätsstadt Siegen das Konzept einer „Schwammstadt“ grundsätzlich durchführbar ist und
  2. mit welchem finanziellen Aufwand bei einer Umsetzung zu rechnen ist.

Begründung:

Verstärkt durch den Klimawandel leiden Städte abwechselnd unter Starkregen und Hitze. Intelligentes Regenwassermanagement kann die Überflutungsgefahr mindern und die Lebensqualität steigern. Bereits im Jahr 2015 hat das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung eine Studie veröffentlicht, in welcher der Begriff „Schwammstadt“ als Prinzip bezeichnet wurde, um für den öffentlichen Raum bestehender Städte nachhaltige Speicher- und Bewässerungssysteme zu entwickeln – als zentrale Zukunftsaufgabe für klimaangepasste Städte.

Das Konzept der Schwammstadt ist eine Idee, um Städte an den Klimawandel anzupassen. Bei dem Konzept geht es darum, Städte zu ertüchtigen, Wasser zu speichern, wenn es im Überfluss da ist, um das Wasser dann zur Verfügung zu haben, wenn man es dringend braucht, zum Beispiel zur Bewässerung von Stadtgrün oder Bäumen im Hochsommer.

Zwar kann eine Schwammstadt die Auswirkungen extremer Unwetter, wie wir sie kürzlich in Deutschland erlebt haben, nicht ausreichend begrenzen, ist aber ein wichtiger Baustein, um den vielfältigen Auswirkungen des Klimawandels zu begegnen. Jedoch können sich Städte so auf die Folgen des Klimawandels besser vorbereiten und seine negativen Effekte schwächen.

Solche Maßnahmen dienen aber nicht nur zur Verbesserung der Sicherheit, sondern auch zur Verbesserung der Lebensqualität. Denn eine grüne Stadt ist auch attraktiver für die Bewohner.

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von UWG Siegen

Antrag zum Erfahrungsbericht über den Einsatz von Bewässerungssäcken (Treegator)

In der Sitzung des Umweltausschuss vom 05.02.2020 berichtete die Grünflächenabteilung im Zuge eines Antrages der UWG-Fraktion über den probeweisen Einsatz von Bewässerungssäcken an ausgesuchten Orten in der Stadt Siegen. Ergebnisse sollten in einer späteren Sitzung vorgestellt werden, dies ist bisher noch nicht geschehen.

Daher bitten wir um einen Sachstands- und Erfahrungsbericht der Grünflächenabteilung, über den Einsatz von Bewässerungssäcken in der nächsten Sitzung des Ausschuss für Umwelt, Klima und Energie.

Auszug aus der Stellungnahme der Verwaltung von der Sitzung für Umwelt, Klima und Energie vom 24.08.2021:

Die Grünflächenabteilung der Stadt Siegen hat seit Frühling 2020 ca. 100 Stück Bewässerungssäcke von zwei verschiedenen Herstellern beschafft und an verschiedensten Baumstandorten im Stadtgebiet in den Einsatz gebracht.

Der Zeitraum von annähernd zwei vollständigen Vegetationsperioden reicht nicht aus, um den Nutzen und die Wirkung der Bewässerungssäcke abschließend zu bewerten. Da das Jahr 2021 bisher Niederschläge in ausreichendem Maße gebracht hat, ist eine Auswertung im aktuellen Jahr praktisch nicht möglich.

Die Bewässerungssäcke eignen sich nach den bisherigen Erfahrungen gut, um an extremen Standorten  mit zusätzlichem Wasser zu versorgen. Dies sind Standorte mit verdichteten Baumscheiben oder dort, wo die  offenen Baumscheiben eher klein sind. Auch in Bereichen mit starkem Oberflächengefälle eignen sich die Bewässerungssäcke gut. Auch zur Versorgung von bereits beeinträchtigten Bäumen (Baumkrankheiten, Anfahrschäden, Streusalzeintrag) eignen sich die Bewässerungssäcke.

Eine Arbeitserleichterung oder eine größere Effizienz bei der Wässerung von Baumstandorten ist bisher noch nicht ablesbar. Die Handhabung wurde als problemlos zurückgemeldet. Die Bewässerung über einen zuvor ausgebildeten Gießrand bzw. eine Gießmulde oder ein bereits bei der Pflanzung in die Pflanzgrube eingebrachtes Bewässerungsrohr wird aus der Praxis heraus allerdings bevorzugt.

Schäden durch Vandalismus waren bisher nicht zu verzeichnen. Allerdings wurden einige wenige Bewässerungssäcke entwendet. Die Bewässerungssäcke werden zum Teil als optisch störend in den Anlagen empfunden. Das zu erwartende erhöhte Abfallaufkommen nach dem Ende der ‚Lebenszeit‘ des Bewässerungssackes (Material Polyethylen) wird ebenfalls als Nachteil gewertet. Die Haltbarkeit der Säcke ist nach den bisherigen Erfahrungen aber deutlich höher als erwartet.

Aufgrund der relativ kurzen Einsatzzeit und des glücklicherweise wieder ‚normalen‘ Niederschlags im Jahr 2021 kann bisher leider nicht mehr als ein Zwischenfazit gezogen werden.

Die Grünflächenabteilung wird die Bewässerungssäcke zunächst weiter gezielt an problematischen Baumstandorten und in Trockenphasen einsetzen, um weitere Erfahrungen zu sammeln. Gleichzeitig werden bei Neupflanzungen weiterhin alle Möglichkeiten ausgenutzt, um die jeweiligen Baumstandorte weitestgehend zu optimieren (Größe der Pflanzgrube, Größe der offenen Baumscheibe, Substrat etc.), um die Bäume an ihren Standorten nachhaltig zu stärken.

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von UWG Siegen

Anfrage zur Lärmbelästigung in Siegen-Geisweid

Vermehrt beschweren sich Geisweider Bürgerinnen und Bürger bei der UWG-Fraktion über die Lärmbelästigung unterhalb der HTS (Gelände des Geisweider Flohmarktes). Freitags undd samstags Abend/Nacht versammeln sich dort zahlreiche Jugendliche und lassen ihre Automotoren laut aufheulen. Der Lärm dringt bis in die Röntgenstraße vor. Corona-Regeln werden ignoriert.

Sind der Stadtverwaltung diese Versammlungen bereits bekannt? Was wird gegen die nächtliche Ruhestörung/Lärmbelästigung unternommen?

Auszug aus der Stellungnahme der Verwaltung von der Sitzung des Bezirksausschusses I - Siegen-Geisweid vom 24.08.2021:

Die angesprochenen Lärmbelästigungen in Siegen-Geisweid ausgehend von den sich dort aufhaltenden Personen sind der Ordnungsbehörde bekannt.
Die Lärmbelästigung der dort befindlichen Personen geht zumeist von den PKW´s aus. Lautes aufheulen von Motoren, starke Beschleunigung oder Hupen sind die häufigsten Beschwerden. Sowohl die Kreispolizeibehörde, als auch die Ordnungsbehörde gehen seit einigen Wochen vermehrt und unter Einsatz von erheblichem Personalaufwand gegen die Lärmbelästigungen sowie mögliche Verstöße gegen die CoronaSchVO vor. Sofern vor Ort Verstöße insbesondere gegen die Kontaktbeschränkungen festgestellt wurden folgte die Einleitung von Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen die beteiligten Personen. Zumeist befanden sich allerdings nicht mehr als zwei Personen in den dort parkenden PKW´s und somit kein Verstoß gegen die Kontaktbeschränkungen.

Seit Ende Mai wird täglich abends dort befindliche Personengruppen von der Örtlichkeit durch die Mitarbeiter des Kommunalen Ordnungsdienstes (KOD) weg geschickt und anschließend die Zufahrt mittels Absperrgittern verschlossen. Die Absperrgitter werden mittlerweile mittels Ketten und Vorhängeschlössern untereinander verbunden und können nicht ohne weiteres auseinandergezogen werden. Zum Zeitpunkt der Sperrung (zumeist gegen 20.00 Uhr) befinden sich in der Regel noch parkende PKW´s auf der Fläche, daher wird im Bereich der Zufahrt über die Brücke in Richtung Tedi / Reddy-Küche eine halbseitige Sperung veranlasst. Die Zufahrt ist mittels Verkehrszeichen untersagt, die Ausfahrt ist weiterhin möglich. Sobald die Absperrung durch die Kollegen des KOD abgeschlossen wird erfolgt eine Rückmeldung an die Kreispolizeibehörde. Diese beseitigen die Sperrung jeweils in der darauffolgenden Nacht damit die Parkfläche morgens und tagsüber wieder normal genutzt werden kann.

Zusammen mit der KPB wurden weitere Maßnahmen wie Kontrollen der Fahrzeuge und Geschwindigkeitsüberwachungen in den vergangenen Wochen und Monaten in dem Bereich durchgeführt.

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von UWG Siegen

Antrag für Maßnahmen zum Hochwasserschutz

Der Klimawandel ist auch bei uns angekommen. Die aktuelle Hochwasserkatastrophe hat gezeigt, dass es auch in Bereichen, die vermeintlich nicht zu den hochwassergefährdeten Bereichen gehören, durch lokale Starkregenereignisse Hochwässer mit bisher unvorstellbaren Schäden entstehen und Leib und Leben von vielen Menschen bedroht sein können. Wir stellen mit Entsetzen fest, wie wenig Schutz bestehende Konzepte bei derartigen Ereignissen den Bürgern bieten können.

Die zum Teil engen Tallagen in unserer Universitätsstadt Siegen bieten viel Raum für Natur und Erholung und sind ein wesentlicher Bestandteil unserer Landschaft. Auch in Siegen gibt es zahlreiche Fließgewässer, bei dem man nach den aktuellen Erfahrungen befürchten muss – oder kann-, dass diese ansonsten überschaubaren Gewässer bei vergleichbaren Schadensereignissen über die Ufer treten und Straßen und Keller überfluten könnten. Die bisher nicht vorstellbare Anzahl von Toten in Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen sind traurige Gewissheit aber auch ein deutliches Signal, die bestehenden Hochwasserschutzkonzepte kritisch auf deren Wirksamkeit zu überprüfen.

Wir bitten daher in einem ersten Schritt, dass der Rat der Stadt Siegen, ggfls. unter Einbeziehung der zuständigen Behörden (Kreis und/oder Bez-Reg.), sobald als möglich einen umfassenden Bericht über die aktuell bestehenden Hochwasserschutzkonzepte für unsere Stadt erhält und dabei bereits jetzt absehbare Handlungserfordernisse, z.B. bei der dringend erforderlichen Umsetzung des Projekts „Uni in die Stadt“ aufgezeigt  werden. Gemeinsames Ziel muss es sein, durch geeignete städtebauliche/wasserbauliche Maßnahmen den Hochwasserschutz zu verbessern bzw. die Auswirkungen und Folgeschäden von Starkregen und Hochwasser soweit als möglich zu reduzieren.

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von UWG Siegen

Beitrag zum Haushalt 2021 der UWG-Fraktion im Rat der Stadt Siegen

In den „Coronajahren“ 2020/21 läuft alles anders. Das Virus bestimmt in wesentlichen Teilen unser Handeln und die politischen Schwerpunkte verschieben sich nachhaltig; den Haushaltsplan 2021 beraten wir daher in einer Ausnahmesituation.

Darum möchten wir zuallererst allen Menschen danken, die sich nun schon seit Monaten in unseren Krankenhäusern, im öffentlichen Dienst, oder in der Versorgung unserer Bevölkerung für ihre Mitmenschen einsetzen. Dieser Dank gilt aber auch den vielen ehrenamtlich Tätigen sowie allen, die die Maßnahmen mittragen und die sich um ihre Mitmenschen kümmern.

In unserem Beitrag zum Haushalt 2020 haben wir die für die UWG-Fraktion beherrschenden 10 Themenschwerpunkte ohne Anspruch auf Vollzähligkeit oder Festlegung einer Reihenfolge nach Wichtigkeit zu definieren, benannt; sie sind weiterhin Richtschnur unseres politischen Handelns, wobei oftmals die Behandlung des einen Themas eng mit einem oder mehreren anderen verzahnt ist oder diese voneinander abhängen.

  1. die allgemeine Haushaltslage dieser Stadt und das Ringen um den Haushaltsausgleich

  2. das Ringen um eine spürbare Veränderung und Verbesserung der gesamten Ökologie mit dem Ziel der Klimaneutralität in unserer Stadt

  3. die mit dem Projekt „Universität in die Stadt“ verbundenen deutlich sichtbaren Infrastrukturmaßnahmen in der Innenstadt,

  4. das große Thema Sicherheit und Ordnung,

  5. die wirtschaftlich Stärkung und Stabilisierung der Einzelhandelsstandorte auch und insbesondere in den sog. 1-B-Lagen wie Geisweid, Weidenau und Eiserfeld,

  6. die Fragen der verkehrlichen Erschließung mit dem großen Thema der Sicherstellung und Weiterentwicklung des ÖPNV,

  7. der weitere Ausbau der Kitas und der weitere Abbau des Renovierungsstaus in unseren Schulen,

  8. die Beseitigung des Renovierungsstaus in unserem teilweise desolaten Straßennetz,

  9. die Schaffung und Sicherstellung der Arbeitsplätze in Siegen, einhergehend mit dem Ausbau weiterer dringend erforderlicher Gewerbeflächen sowie von Möglichkeiten für weiteren Wohnraum mit einer deutlichen Erhöhung des Anteils im Bereich des sozialen Wohnungsbaus,

  10. das große Thema Digitalisierung, wobei die hiermit verbundenen Aufwendungen und Erfordernisse nur andeutungsweise bekannt und abschätzbar sind.

Die von der Corona-Pandemie ausgelöste Wirtschaftskrise wirkt sich durchaus branchenbedingt unterschiedlich aus. Während einige Wirtschaftszweige gut oder nur wenig beeindruckt durch die Wirtschaftskrise kommen, sind andere in starkem Maße in ihrer Existenz bedroht. Dies hat unmittelbaren Einfluss auf die öffentlichen Einnahmen, denn die prognostizierten Steuereinnahmen gingen stärker zurück als selbst in der Finanzkrise 2009. Das trifft insbesondere den kommunalen Bereich, wo die wichtigste eigene Steuerquelle mit der Gewerbesteuer konjunkturabhängig ist. Neben der rein „geschäftsmäßigen“ Bewältigung der Krise hat Corona in immer stärkerem Maße direkte Auswirkungen auf unser aller Leben – und das bedarf verstärkt in verstärktem Maße insbesondere der Betrachtung im Bereich der Kommunalpolitik. Viele Menschen mussten Kinderbetreuung, Unterricht und Arbeitsalltag unter einen Hut bekommen. Viele mussten über alle Belastungsgrenzen hinweg arbeiten, um unsere Stadtgesellschaft am Laufen zu lassen. Manche Berufe dürfen bis heute nicht ausgeübt werden und haben so die Betroffenen gar in Armut und Arbeitslosigkeit getrieben.

Viele Unternehmerinnen und Unternehmer stehen heute vor den Trümmern ihrer Existenz. Und insbesondere ältere und mobilitätseingeschränkte Menschen erleben eine Isolation, die noch vor wenigen Monaten unvorstellbar gewesen wäre. Es wird unsere gemeinsame Aufgabe sein, dafür zu sorgen, dass aus der Finanz- Wirtschafts- und Haushaltskrise, keine Gesellschaftskrise wird. In den kleinsten, aber dennoch wichtigsten Zellen unserer Gesellschaft, in unseren Familien, unserer Nachbarschaft, in unseren Stadtteilen erwachsen enorme kommunale Herausforderungen der Zukunft. Diese können, wenn zielgerichtet verausgabt, durch immense Finanzmittel vom Bund und Ländern zwar gemindert werden; gelöst werden müssen diese aber auf kommunaler Ebene.

Auch deshalb war und ist es von ungeheurer Wichtigkeit, Projekte wie „Uni in die Stadt“ oder das Leerstandsmanagement in der Oberstadt oder in den Einkaufszentren weiter zu forcieren und dauerhaft zu sichern. Die in den letzten Jahren angestoßenen Projekte werden das Stadtbild nachhaltig verändern und echte Akzente für die Zukunftsfähigkeit unserer Stadt setzen. Hierzu bedarf es insbesondere innovativere Ideen, auch der Verwaltung.

Für die Behandlung unserer UWG-Anträge zu den Themen „Innovative Nutzung von gewerblichen Leerständen“ in Zeiten Coronas sowie zur coronaangepassten „Digitalisierungsstrategie Smart-City“ vom 20.11.2020, die erst am 18.02.2021, also ein Vierteljahr nach Antragstellung im Ausschuss für Stadtentwicklung, Wirtschaftsförderung, Stadthallen und Liegenschaften behandelt werden konnten, hatte die Verwaltung nur „ein Schmunzeln“ übrig. Wir von der UWG könnten der Verwaltung am besten helfen, wenn wir sie arbeiten lassen! Das sei ein Geschäft der laufenden Verwaltung. Unser Antrag sei überflüssig gewesen. Alles in Butter!

Nun, 5 Monate nach unserer Antragstellung, nehmen wir einen Antrag der Neuen Koalitionäre von CDU und SPD zur Kenntnis, der genau auf das Thema Leerstandsmanagement für die Oberstadt abzielt und eine neue Nutzung für den leerstehenden Teil des ehemaligen Kaufhofgebäudes als „Kulturmarktplatz“ vorschlägt. Ein weiterer Vorschlag von Volt hat die Prüfung einer möglichen Nutzung als Kinder- und Jugendbücherei zum Inhalt. Genau darum ging es uns! Denn: neue innovative Ideen sind für das Gelingen des Projekts „Uni in die Stadt“ sowie die Belebung der Oberstadt von existentieller Bedeutung. Von derber Kritik seitens der Verwaltung und der Mehrheitskoalitionäre keine Spur. Hier wird deutlich: Es kommt nicht darauf an, was man vorschlägt, sondern wer etwas vorschlägt.

Wir begrüßen, dass der Haushaltsplan nunmehr der Öffentlichkeit via Internet zur Verfügung gestellt wird. Nach wie vor ist aber die Darstellung des Haushaltsplans für die Bürgerinnen und Bürger der Universitätsstadt Siegen kaum lesbar und nicht nachvollziehbar. NKF ohne korrespondierendes Berichtswesen ist nun einmal nicht transparent und einfach durchschaubar. Die Implementierung eines Berichtswesens würde jedoch einen immensen organisatorischen, insbesondere personellen Aufwand Mehraufwand bedeuten. In der Abwägung von Aufwand und Nutzen hat der Rat sich in der Vergangenheit mehrheitlich gegen eine derartige Umsetzung entschieden. Wir sollten daher als Rat in einem kleineren Kreis die jeweiligen Wünsche und Ansprüche zusammen mit der Finanzverwaltung auf das Machbare und den Umfang einer geänderten und transparenteren Darstellung für die Haushaltsaufstellung diskutieren.

Äußerst kritisch sieht die UWG-Fraktion das zusammen mit den Überhängen der Vorjahre in Höhe von 24 Mio. Euro wiederholt total überhöhte veranschlagte neue Investitionsvolumen von über 37 Millionen Euro. Wir haben bereits im Zusammenhang mit der Veranschlagung der Haushalte 2019 und 2020 darauf hingewiesen, dass derartige „Luftschlösser“ dauerhaft nicht darstellbar sind. Hatten wir im Jahr 2019 noch eine Umsetzungsquote von ca.63%, wird diese in 2021, nicht nur wegen der Corona-Pandemie, Personalmangel sowie der erst sehr späten Genehmigungswahrscheinlichkeit, deutlich unter 50 Prozent liegen. Eine derartige Investitionsplanung ist schlichtweg nicht darstellbar. Auch wenn uns bewusst ist, dass für die Realisierung von Zuschussmaßnahmen eine Veranschlagung für zukünftigen Großprojekte erforderlich ist, halten wir die Dimension der anstehenden Investitionsmaßnahmen vor dem Hintergrund, dass 24 Millionen Euro aus Vorjahren noch nicht abgearbeitet werden konnten, mit einer zusätzlichen Veranschlagung von 37 Mio. Euro für Investitionen und zusätzlicher Investitionskredite in Höhe von 6 Mio. Euro gelinde gesagt für „außerirdisch“!


Im Hinblick auf den Klimaschutz sehen wir im Haushalt 2021 wenig Fortschritte – im Gegenteil: der Ausbau erneuerbarer Energien wird noch immer nicht konsequent von der Verwaltung umgesetzt. Wenn wir eindeutige Ratsbeschlüsse ignorieren und beispielhaft neue Gewerbegebiete nicht soweit als technisch möglich und wirtschaftlich vertretbar klimaneutral konzipieren, werden wir die gesteckten Klimaziele ganz sicher nicht erreichen.

Corona zeigt uns gnadenlos, dass Deutschland digitalpolitisch bisweilen noch ein Entwicklungsland ist. Und so sieht es leider auch in der Universitätsstadt Siegen aus. Grundsätzlich ist z.B. Home-Office in der Verwaltung sicher eine der möglich guten Alternativen. Diese und andere (gar nicht so neuen) Arbeitsmethoden sind bekanntermaßen mit mehr als nur einem Schreibtisch und einem Telefon im häuslichen Arbeitszimmer verbunden. Corona hat uns alle überrollt und den kurzfristig notwendig gewordenen Umsetzungsdruck für eine den aktuellen Anforderungen gerecht werdende technische und personelle Ausstattung nachhaltig erhöht. Das haben weder die politischen Gremien noch die Verwaltungen in diesem Maße absehen können. Hier muss deutlich nachgebessert werden, damit die vorhandene Technik auch optimal genutzt werden kann. Solange jedoch Forderungen oder Anregungen der politischen Fraktionen zur Darstellung und Beseitigung von Defiziten beim Ausbau und der Vernetzung der Stadt Siegen seitens der Verwaltung, bewusst oder unbewusst, als böse Kritik verstanden werden, sind weitere Konflikte und nicht gemeinsames, zielgerichtetes Handeln vorgezeichnet. Unser Antrag zielte eindeutig nicht auf Kritik an der Verwaltung. Vielmehr waren die gemeinsame Behandlung und Bewältigung eines von uns ausgemachten, von Corona verstärkten Problemfeldes das Ziel.

Das Thema Sicherheit und Ordnung in Siegen ist für uns sehr wichtig. Wurde das Vorhandensein von Angsträumen in verschiedenen Bereichen unsere Stadt von vielen Ratsvertretern sowie der Verwaltung vor zwei bis drei Jahren noch negiert, hat sich die Betrachtungsweise etwas verändert und der aktuellen Situation angepasst. So wurden, z.B. die Streifen im Bereich der Innenstadt und des Bahnhofs deutlich erhöht und die Zusammenarbeit mit der Polizei, auch mit der Verlegung des Ordnungsamtes in die Unterstadt, intensiviert. Sicherheit und Ordnung bedeutet für uns auch Sauberkeit in unserer Stadt. Die zunehmend rücksichtslose Entsorgung unseres Alltagsmülls auf Grünflachen, Depotstandorten und in den Straßen unserer Stadt waren für uns Anlass, auf das „Bochumer Modell“ mit dem Einsatz von 2 zusätzlichen Abfallkontrolleuren aufmerksam zu machen. Das Thema wurde in die Behandlung des Fachausschusses verwiesen und wir erwarten, dass dies mit dem Ziel der baldigen Umsetzung auch erfolgt.

Ein für uns ausgesprochen wichtiges Thema ist die Einsatzfähigkeit und Ausstattung unserer der Freiwilligen Feuerwehr. Die überwiegend ehrenamtlich tätigen Feuerwehrfrauen und -männer leisten einen oftmals unterschätzten, für unsere gesamte Bevölkerung unverzichtbaren Dienst im Rahmen des Feuer- Katastrophen- und Gesundheitsschutzes. Dies wird fraktionsübergreifend anerkannt und der Rat war immer bemüht im Rahmen des Möglichen für eine entsprechende Ausstattung zu sorgen. Mit den letzten Baumaßnahmen in Trupbach und Eisern wurden wesentliche Schritte zur Verbesserung der Einsatzfähigkeit in den Ortsteilen getan. Wir werden auch zukünftig erhebliche Finanzmittel einsetzen müssen, um den Standard in allen städtischen Bereichen zu gewährleisten. Auch im Bereich der Hammerhütte, im Hain, Weidenau, Sohlbach-Buchen sowie Langenholdinghausen- Birlenbach zeichnen sich Neu, Aus- oder Umbaumaßnahmen an, denen wir uns kurz- oder mittelfristig stellen müssen.

Der öffentliche Dienst leidet zunehmend an der Tatsache, dass zu besetzende Stellen, insbesondere im technischen Bereich, mangels geeigneter Bewerber/innen nicht besetzt werden können. Beispielhaft sei hier die Situation in der Grünflächenabteilung zu nennen. Von den insgesamt 5 Ingenieurstellen sind aktuell nur 3 Stellen besetzt. Zwar ist ab 01.06. 2021 die Nachbesetzung einer Stelle vorgesehen, was aber immer noch eine dann stellenplanmäßige 20-prozentige Unterbesetzung, zumindest für die Hauptvegetationszeit im Jahr 2021 bedeutet. Unberücksichtigt bleiben hierbei die durch aktuelle Maßnahmen (Herrengarten, Schlosspark, Wenscht etc.) zuwachsende Aufgaben. Wie bekannt wurde, bedarf es in diesem Aufgabenbereich einer neuen Personalbedarfsplanung. Hierfür erforderlich wäre die Erstellung eines aktuellen und mittelfristig gültigen Grünflächenkatasters. Dies wäre z. B. eine Aufgabe für eine/n Fachingenieur/in.- der oder die nicht vorhanden ist!

Der Grund liegt zumeist nicht daran, dass auf dem Arbeitsmarkt keine geeigneten Bewerber/innen vorhanden wären. Das Problem liegt erkennbar und deutlich an der großen Kluft zwischen den tariflichen Möglichkeiten der öffentlichen Verwaltungen und den auf dem „freien Arbeitsmarkt“ für den v.g Bewerberkreis gezahlten Löhnen und Gehältern. In dieser Folge bleiben erforderliche Maßnahmen entweder liegen oder müssen an Ingenieurbüros oder Fachfirmen mit dem entsprechenden Knowhow vergeben werden. Das wird zwar am Ende maßnahmenbezogen erheblich teurer, ist aber haushaltsrechtlich zulässig. Hierdurch wird die Diskrepanz zwischen Anspruch und Wirklichkeit einer produktbezogenen Kostenleistungsrechnung im öffentlichen Dienstüberdeutlich! Hier wären z.B. entsprechende Öffnungsmöglichkeiten für eine übertarifliche Vergütung qualifizierter Mitarbeiter/innen ausgesprochen hilfreich. Um dieses Thema für die politischen Vertretungen transparenter und für die zukünftige Betrachtung des Stellenplans nachvollziehbarer zu machen, werden wir die Verwaltung bitten, dieses Thema/diese Problematik einmal für alle Bereiche der Stadtverwaltung auf der Basis der tatsächlichen Situation aufzuarbeiten und in einer Sitzung des HFA als Personalausschuss zu erörtern um, wenn möglich, in einer gemeinsamen Strategie von Politik und Verwaltung, für eine zumindest mittelfristige Verbesserung zu sorgen.

Da coronabedingt monatelang in den Kindergärten keine Kinderbetreuung erfolgen durfte, vertreten wir die Auffassung die Elternbeiträge für die Kinderbetreuung für die betreffenden Monate zu erlassen (Februar bis zum Ende der Schließung in 2021).

Die Schaffung einer zusätzlichen Stelle für die 800-Jahr-Feier der Universitätsstadt Siegen ist für uns indes nicht nachvollziehbar. Diese Aufgabe könnte nach unserer Auffassung durch das Stadtmarketing erledigt werden kann. Die Erstattung der für die Vorbereitung, Durchführung und Vermarktung des Jubiläums erforderliche befristete Personal und Finanzausstattung sollte dann ohne die Ausweitung des Stellenplans durch die Stadt erfolgen.

Nachdem mit der Eröffnung des Rewemarktes im Zentrum des Stadtteils Geisweid nunmehr die Voraussetzungen für die Prüfung einer von vielen Bürgerinnen und Bürgern erhobenen Forderung zur Errichtung eines Aldimarktes sowie einer zentrumsnahen Errichtung von Wohnraum auf dem auf dem Gebiet der Firma Elih gegeben sind, gilt es nunmehr die Realisierungsmöglichkeiten eines solchen Projektes zu prüfen und nach Vorliegen des Prüfungsergebnisses, ein positives Ergebnis vorausgesetzt, zeitnah die Voraussetzungen der Umsetzung mit den Beteiligten zu schaffen. Wir sind davon überzeugt, dass Geisweid von diesem Projekt profitieren wird.

Wir lehnen die im Haushaltsplan vorgesehene Anschaffung von Wohncontainern zur Armutsbekämpfung grundsätzlich ab. Diese Art der Unterbringung halten wir nicht für menschenwürdig. Außerdem wurden bislang von der Verwaltung noch keine konkreten Standorte genannt, eine mögliche Ghettoisierung wollen wir unbedingt verhindern.


Sorge macht uns der Schuldenberg unserer Universitätsstadt. Ich wage hierbei einen Vergleich mit einem Vulkan. Man sieht den Berg und weiß um die Gefahr eines Ausbruchs, baut aber trotzdem ein Haus am Fuße des Vulkans. Ähnlich verhält es sich mit unserem Schuldenberg. Wenn auch Investitionskredite oftmals als gute Kredite, weil kapitalbildend bezeichnet werden, ist der in den letzten 3 Jahren zu verzeichnende Anstieg von ca. 83 Mio. auf über 101 Mio. Euro bei gleichzeitig nach 2016 erstmals in den Haushalten 2020/21 wieder ansteigendem Kassenkreditbestand mit großen Gefahren behaftet. Wenn auch durch die abstruse Leitzinssituation aktuell keine Gefahren bestehen, ja sogar bedingt Vorteile durch Negativzinsen zu erzielen sind, wissen wir alle, dass angesichts des Gesamtschuldenstands bei Wiederanstieg des weltweiten Leitzinses um auf den zuvor genannten Vergleich zurück zu kommen, unsere kommunale Handlungsfähigkeit kollabieren wird.

Viel mehr als die Finanzsituation machen wir uns aktuell Sorgen um die Herausforderung innerhalb unserer Zivilgesellschaft, Sorgen um das soziale Miteinander. Wir alle tragen mit unseren Entscheidungen die Verantwortung dafür, dass niemand vergessen, abgehängt oder allein gelassen wird. Wenn das Geld knapper wird, müssen wir uns noch stärker auf das konzentrieren, was Siegen jetzt wirklich braucht. Wenn der Bund mit teilweise zweifelhaften Begründungen Milliardenbeträge aus dem Hut zaubern kann, dürfen Einsparungen im sozialen Bereich keine Antwort auf Corona sein - ganz im Gegenteil. Die Corona Krise darf nicht dazu führen, soziale Ungerechtigkeiten weiter zu verschärfen, sondern muss uns deutlich machen, dass das soziale System, das soziale Netzwerk und das soziale Miteinander die Keimzelle ist, die unsere Stadtgesellschaft zusammenhält.

Zum Schluss unseres Beitrags möchte ich es nicht versäumen, allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern unserer Stadtverwaltung und ihrer Einrichtungen für die in schweren Coronazeiten und unter erschwerten Bedingungen gebrachten Leistungen Dank zu sagen. Das ist nicht alles selbstverständlich und verdient Anerkennung!

Sie haben einen guten Job gemacht!

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von UWG Siegen

Antrag Sanierung der Treppe an der Hauptschule Achenbach

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

die UWG-Fraktion im Rat der Stadt Siegen bittet, den folgenden Antrag auf die Tagesordnung der o. g. Sitzung zu setzen:

Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird beauftragt die Sanierung der Treppe an der Hauptschule Achenbach unverzüglich vorzunehmen.

Begründung:

Die Treppe an der Hauptschule Siegen-Achenbach in Richtung "Eichert" wird von vielen Schülern, Wanderern und Senioren aus Achenbach stark frequentiert. Da die Treppe jedoch stark beschädigt ist, stellt sie für alle Fußgänger ein erhebliches Gefährdungspotenzial dar.

Auszug aus der öffentlichen Niederschrift über die 8. Sitzung des Bezirksausschuss V - Siegen-West vom 21.07.2011:

"Die Arbeiten sind abgeschlossen."

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von UWG Siegen

Antrag zur Umsetzung der Digitalisierungsstrategie "Smart City"

Umsetzung der Digitalisierungsstrategie "Smart City" der Universitätsstadt Siegen vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie

die UWG-Fraktion im Rat der Stadt Siegen beantragt, folgenden Beschluss zu fassen:

Die Verwaltung wird beauftragt zu analysieren, wie weit die digitale Arbeitswelt der Verwaltung den im Zusammenhang mit der Corona-Krise entstandenen Herausforderungen gewachsen ist und wo es Defizite gibt. Auf der Basis dieser Analyse ist eine Digitalisierungsstrategie zu erarbeiten und die Infrastrukturen sowie die Ausstattung in Hardware und Software entsprechend anzupassen.

Begründung:

Die Corona-Krise ist auch für die Arbeitsprozesse in der Verwaltung eine große Herausforderung. Eine gute IT-Ausstattung ermöglicht es teilweise, die Herausforderungen zu meistern. Die Corona-Krise macht aber auch Defizite deutlich.

Aus der Analyse sollen Schlussforderungen für die Digitale Strategie und die künftige digitale Ausstattung und damit zusammenhängende Arbeitsprozesse gezogen und in Maßnahmen konkret umgesetzt werden. So sollte beispielsweise die Ausrüstung der Verwaltungsgebäude mit einer guten WLAN-Abdeckung und die Ausstattung der gestiegenen Zahl von Home Office Arbeitsplätzen mit Virtual Desktop Infrastructure und entsprechenden Endgeräten schnellstmöglich ausgebaut werden.

Auszug aus der öffentlichen Niederschrift des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wirtschaftsförderung, Stadthallen und Liegenschaften vom 18.02.2021

Der Antrag wurde zurückgezogen.

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von UWG Siegen

Antrag zur innovativen Nutzung von gewerblichen Leerständen

Innovative Nutzung von gewerblichen Leerständen

die UWG-Fraktion im Rat der Stadt Siegen beantragt, folgenden Beschluss zu fassen:

Die Verwaltung wird beauftragt, leer stehende Gewerbeflächen in der Siegener Innenstadt zur Umnutzung als flexible Büro- und Laborflächen im Sinne der Wirtschaftsförderung und des Strukturwandels aktiv für Start-ups und Ausgründungen, beispielsweise in Zusammenarbeit mit der Universität Siegen, zu vermitteln.

Auch sollen Eigentümer von leer stehenden Innenstadtgebäuden für Umnutzungen oder Neubauten zu Start-up Hubs gewonnen und mit der Gründerszene zusammengebracht werden.

Begründung:

Innenstädte unterliegen einem ständigen Strukturwandel, auch die Universitätsstadt Siegen. Der Leerstand von Gewerbeflächen ist die Folge und prägt oft auch ganze Straßenzüge. Gleichzeitig kann die Nachfrage nach Büro- und Gewerbeflächen im Siegener Stadtgebiet nicht ausreichend befriedigt werden.

Start-ups oder High-Tech-Ausgründungen, beispielsweise aus dem Umfeld der Universität Siegen, wollen in urbaner Atmosphäre arbeiten. Gründer und deren Mitarbeiter wollen kurze Wege, in der Stadt leben und arbeiten, mittags im Café um die Ecke mit Geschäftspartnern beim „Business-Lunch“ das letzte Meeting nachbesprechen. Gründer wollen Wahrnehmung und Sichtbarkeit. Statt eigener Büroräume ist auch das Modell der Coworking-Spaces immer beliebter und denkbar.

Leer stehende ehemalige Handelsflächen sind oft als Skelettbaukonstruktionen flexibel und leicht umbaubar und können für die Gründerszene zu Büro-, Forschungs- und Arbeitsflächen umgenutzt werden. So kann im Stadtgewebe eine Leerstelle wieder gefüllt und durch neue Frequenzen bereichert werden. Die Innenstadt wird belebter und auf den Strukturwandel im Einzelhandel wird eine Antwort gefunden.

Auszug aus der öffentlichen Niederschrift des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wirtschaftsförderung, Stadthallen und Liegenschaften vom 18.02.2021

Der Antrag wurde zurückgezogen.

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von UWG Siegen

Antrag zu den Auswirkungen der Corona-Pandemie auf soziale Einrichtungen

Auswirkungen der Corona-Pandemie auf soziale Einrichtungen in der Universitätsstadt Siegen

Die UWG-Fraktion im Rat der Stadt Siegen beantragt, folgenden Beschluss zu fassen:

Die Verwaltung wird beauftragt, den Beschluss dieses Ausschusses vom 18.06.2020 zeitnah umzusetzen und einen ausführlichen Sachstandsbericht über die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Schulen in der Universitätsstadt Siegen zu erstellen und diesen dem Schulausschuss vorzulegen.

Hierfür bitten wir um kurzfristige Einberufung einer Sitzung.

Begründung:

Die Corona-Pandemie schränkt alle Bereiche der Gesellschaft immer mehr ein.

In der Sitzung des Ausschuss für Schul- und Bildungswesen vom 18.06.2020 hat die Verwaltung daher zugesagt, „zu gegebener Zeit“ über die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Schulen in der Universitätsstadt Siegen zu berichten, insbesondere zu den Erfahrungen mit Homeschooling.

Seit diesem Beschluss hat keine Sitzung des Ausschuss für Schul- und Bildungswesen stattgefunden, sodass dieser Bericht bisher nicht erfolgt ist.

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von UWG Siegen

Antrag zur Buchungsmöglichkeit von Bestattungsterminen für den Friedhofswald

Buchungsmöglichkeit von Bestattungsterminen für den Friedhofswald

Die UWG-Fraktion im Rat der Stadt Siegen beantragt, folgenden Beschluss zu fassen:

Die Verwaltung wir beauftragt, ein Online-Portal zur flexiblen Buchung von Bestattungsterminen auf dem Friedhofswald der Universitätsstadt Siegen einzurichten.

Begründung:

Bestattungen im Friedhofswald nehmen immer mehr zu. Für die Bürgerinnen und Bürger muss daher eine Möglichkeit geschaffen werden, bequem online Bestattungstermine zu buchen. Derzeit beklagen Sie sich Bürgerinnen und Bürger häufig über Probleme bei der Terminvereinbarung.

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von UWG Siegen

Antrag für Abfallbehälter im Gewerbegebiet Heidenberg

Aufstellen von Abfallbehältern im Gewerbegebiet Heidenberg

Die UWG-Fraktion im Rat der Stadt Siegen beantragt, folgenden Beschluss zu fassen:

Die Verwaltung wir beauftragt, im Gewerbegebiet Heidenberg Mülltonnen aufzustellen.

Begründung:

Die Straßen im Gewerbegebiet Heidenberg werden über Nacht häufig von parkenden LKW’s genutzt. Viele Gewerbetreibende beklagen allerdings, dass Abfälle von den Fahrern aus dem Fenster geworfen oder wild entsorgt werden. Um dies zu vermeiden, regt die UWG-Fraktion die Aufstellung von Abfallbehältern an.

Auszug aus der öffentlichen Niederschrift aus der Sitzung des Bezirksausschusses V - Siegen-West - vom 11.02.2021

Der Antrag ist mit dem Vollzugsbericht erledigt

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von UWG Siegen

Antrag zur Verkehrssituation im Bereich der Bushaltestelle Achenbach Ortsmitte

Verkehrssituation im Bereich der Bushaltestelle Achenbach Ortsmitte

Der Verkehrsausschuss hatte in seiner Sitzung am 20.11.2018 über Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung im Bereich der Bushaltestelle „Achenbach Ort“ beraten und das Thema zur weiteren Beratung an die Arbeitskommission verwiesen.

Da in der Zwischenzeit keine Änderung der Verkehrssituation erfolgt ist, bittet die UWG-Fraktion nunmehr um einen detaillierten Sachstandsbericht und Weiterleitung an den Verkehrsausschuss.

Auszug aus der öffentlichen Niederschrift aus der Sitzung des Bezirksausschusses V - Siegen-West - vom 11.02.2021

Der Antrag wird zur erneuten Beratung an den Verkehrsausschuss überwiesen.

Beratungsergebnis: Einstimmig dafür, 0 Enthaltungen

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von UWG Siegen

Anfrage zum Sonderprogramm zum Erwerb mobiler Luftfiltergeräte für Schulen und Sporthallen

Das Umweltbundesamt hat am 15.10.2020 eine Handlungsempfehlung veröffentlicht, wie sich mit richtigem Lüften das Risiko einer Infektion mit dem Coronavirus in Schulen reduzieren lässt.

Daraufhin hat die Landesregierung Nordrhein-Westfalen am 27. Oktober 2020 beschlossen, den Erwerb mobiler Luftfiltergeräte für Schulen und Sporthallen zu fördern.

In diesem Zusammenhang bittet die UWG-Fraktion um Beantwortung folgender Fragen:

1. Für welche Schulen und Sporthallen wurden mobile Luftfiltergeräte angeschafft oder sollen angeschafft werden?

2. Hat die Stadt Siegen hierfür Fördermittel des Landes Nordrhein-Westfalen erhalten oder beantragt?

Wenn ja: In welcher Höhe und für welche Luftfiltergeräte?

Wenn nein: Warum wurden keine Fördermittel beantragt?

3. Ist die Anschaffung von weiteren Luftfiltergeräten geplant?

Wenn ja: für welche Schulen und Sporthallen?

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von UWG Siegen

Anfrage zum Breitbandausbau für die städtischen Grundschulen

In der Sitzung vom 06.05.2020 hatte der Rat der Stadt Siegen für das Haushaltsjahr 2020 eine außerplanmäßige Mittelbereitstellung in Höhe von 439.940,31 € für die Glasfaseranbindung von 5 Grundschulen und die Glasfaseranbindung der Förderschule über das Förderprogramm der Gigabitstelle NRW beschlossen (Vorlage Nr. 2926/2020).

In diesem Zusammenhang bittet die UWG-Fraktion um Beantwortung folgender Fragen:

  1. Wurde die Glasfaseranbindung an allen in der Vorlage 2926/2020 genannten 6 Schulen umgesetzt?
  2. Haben die bereitgestellten Haushaltsmittel ausgereicht? Wenn nein: Warum nicht? Wie hoch waren die tatsächlichen Kosten?
  3. Wann und wie soll die Glasfaseranbindung der übrigen 8 genannten Schulen im Jahr 2021 umgesetzt werden?

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von UWG Siegen

Anfrage Feuerwehrfahrzeug für den Löschzug Achenbach

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Mues,

von der Verwaltung war zugesagt worden, dass dem Löschzug Achenbach im dritten Quartal 2020 mit einem neuen Fahrzeug ausgestattet werden soll. Da dies bislang nicht erfolgt ist, bittet die UWG-Fraktion um Mitteilung, wann das Fahrzeug zurr Verfügung gestellt wird.

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von UWG Siegen

Antrag zur Nutzung und Wiederherrichtung des Spielplatzes Ypernstraße

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Mues,

die UWG-Fraktion im Rat der Stadt Siegen beantragt, folgenden Beschluss zu fassen:

Die Verwaltung wird beauftragt,

  1. einen Sachstandsbericht bezüglich der Wiederherrichtung und der künftigen Nutzung des Spielplatzes in der Ypernstraße zu erstellen;
  2. Haushaltsmittel für die Wiederherrichtung des Spielplatzes im Haushalt 2021  bereitzustellen.

Begründung:

Die Nutzung des Spielplatzes Ypernstraße (Jugendtreff Fischbacherberg) hat stark nachgelassen, Geräte sind nicht mehr vorhanden. In der Sitzung des Bezirksausschusses V - Siegen-West vom 27.08.2019 teilte die Verwaltung hierzu mit, dass mit der Abteilung Grünflächen Überlegungen für eine andere Nutzung angestellt worden seien. Vom Stadtteilbüro sei eine Aktion mit den Kindern und Jugendlichen geplant, welche Nutzung sie sich vorstellen können.

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von UWG Siegen

Antrag Photovoltaik im Außenbereich

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Mues,

die UWG-Fraktion im Rat der Stadt Siegen beantragt, folgenden Beschluss zu fassen:

Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, wo und wie Flächen für eine dem Klimanotstand angemessene Nutzung von Freiflächen-Photovoltaik im Außenbereich ausgewiesen werden können.

Begründung:

Im Rahmen des Klimanotstands müssen möglichst alle Potenziale für eine schnelle Reduktion von Treibhausgasen genutzt werden. Eine der wichtigsten Säulen hierbei ist der Ausbau der Erneuerbaren Energien. Neben der Förderung von Solarenergie auf Dächern in der Universitätsstadt Siegen sollte auch evaluiert werden, welche Flächen im Außenbereich für die Freiflächen Photovoltaik geeignet und mit den Zielen von Natur- und Landschaftsschutz vereinbar sind. Beispielsweise autobahn- und bahnnahe Flächen oder Konversionsflächen und Deponien bieten sich hier an, da dort keine Konkurrenz mit anderer Nutzung besteht  und eine Umsetzung im Einklang mit Landschafts- und Naturschutz möglich ist.

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von UWG Siegen

Anfrage Tütenspender für Hundekot und Mülleimer

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Mues,

in der Sitzung des Bezirksausschusses V- Siegen-West - vom 06.07.20220 hatte die Verwaltung berichtet, dass im August 2020 sechs Kombinationen aus Spender und Mülleimer in Trupbach aufgestellt werden sollen. Außerdem wurden von den Ausschussmitgliedern weitere Standortvorschläge genannt.

In diesem Zusammenhang bittet die UWG-Fraktion um Beantwortung folgender Fragen:

1. Wurden die sechs Kombinationen aus Spender und Mülleimer an den vorgesehenen Standorten im Westbezirk aufgestellt?
    Wenn ja: Wann?
    Wenn nein: Warum nicht und  wann ist eine Aufstellung vorgesehen?

2. Sind weitere Standortvorschläge von Ausschussmitgliedern umgesetzt worden bzw. sind weitere Standorte vorgesehen?
    Wenn ja, wo?

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von UWG Siegen

Antrag Lärmschutzmaßnahmen in Seelbach und Trupbach

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Mues,

die UWG-Fraktion im Rat der Stadt Sieegen beantragt, folgenden Beschluss zu fassen:

Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, mit welchen Maßnahmen (z.B. Errichtung einer Lärmschutzwand) ein verbesserter Lärmschutz in Seelbach und Trupbach erreicht werden kann und das Ergebnis an den Verkehrsausschuss weiterzuleiten.

Begründung:

Anwohnerinnen und Anwohner in Seelbach und Trupbach klagen über den immer stärker zunehmenden Verkehrslärm von der Freudenberger Straße. Der stärker zunehmende Verkehrslärm muss mit geeigneten Maßnahmen reduziert werden.

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von UWG Siegen

Anfrage Förderprogramm für Betreiber von Bürgerhäusern und Versammlungsstätten

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Mues,

der Rat der Stadt Siegen hatte in seiner Sitzung am 03.06.2020 die Verwaltung beauftragt, ein Förderprogramm zu erarbeiten, um gemeinnützige Betreiber von Bürgerhäusern und Versammlungsstätten zu unterstützen.

In diesem Zusammenhang bittet die UWG-Fraktion um Mitteilung, wann mit einer Umsetzung des Förderprogramms zu rechnen ist.

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von UWG Siegen

Anfrage zur Umsetzung der Dorfinnenentwicklungskonzepte (DIEK) in Seelbach und Trupbach

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Mues,

die Verwaltung hatte den zuständigen Fachausschüssen unter der Vorlage-Nummer 3016/2020 einen Sachstandsbericht zur Umsetzung der Dorfinnenentwicklungskonzepte (DIEK) in Seelbach und Trupbach vorgelegt. Dabei teilte die Verwaltung mit, dass beinahe alle Maßnahmen aus den DIEKs der Stadtteile Seelbach und Trupbach, die in der Zuständigkeit der Stadtverwaltung liegen, angestoßen wurden.

Die UWG-Fraktion bittet nunmehr um einen detaillierten Sachstandbericht, der die durchgeführten Maßnahmen zu Umsetzung der Dorfinnenentwicklungskonzepte (DIEK) in Seelbach und Trupbach darstellt. Dabei sind auch die Ergebnisse der Bürgerbeteiligung vorzustellen.

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von UWG Siegen

Antrag finanzielle Unterstützung der Bürgerhaus Geisweid gGmbH

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Mues,

die UWG-Fraktion im Rat der Stadt Siegen beantragt, folgenden Beschluss zu fassen: Die Verwaltung wird beauftragt, zeitnah einen ausführlichen Sachstandsbericht bzgl. der finanziellen Unterstützung der Bürgerhaus Geisweid gGmbH zu erstellen und diesen dem Rat vorzulegen. Wir bitten, über diesen Antrag im nichtöffentlichen Teil der Sitzung zu beraten.

Begründung:

In der Sitzung des Rates vom 03.06.2020 war in diesem Zusammenhang folgender Beschluss gefasst worden:

„Die Verwaltung wird beauftragt, in Gesprächen mit der Bürgerhaus Geisweid gGmbH die aktuelle finanzielle Situation der Gesellschaft festzustellen. Zur Abwendung einer Insolvenz soll durch Gewährung eines Darlehens, der Hilfe bei der Suche nach Sponsoren oder, sofern zeitlich zwingend geboten, durch einen Zuschuss bis zur Höhe von 10.000 Euro der Betrieb des Bürgerhauses Geisweid aufrechterhalten werden.“

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von UWG Siegen

Antrag Sicherheitskonzept Siegen-Innenstadt

Überarbeitung des Sicherheitskonzepts der Stadt Siegen im Bereich der Innenstadt

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

die UWG-Fraktion im Rat der Stadt Siegen beantragt, folgenden Beschluss zu fassen:

Die Verwaltung wird beauftragt, das bestehende Sicherheitskonzept der Stadt Siegen so zu überarbeiten, dass Vermüllung, Lärmbelästigungen, das Nicht-Einhalten von Corona-Schutzmaßnahmen usw. in der Innenstadt vermieden werden. Um dies umzusetzen, ist ein offener Bürgerdialog zu führen, damit das Sicherheitskonzept den Interessen der Anwohner und den Interessen der Feiernden gleichermaßen gerecht wird.

Begründung:

An den Wochenenden ergeben sich insbesondere am Marktplatz und an der Fissmer-Anlage zunehmend Probleme wegen größerer Menschenansammlungen, bei denen sich einige der Beteiligten nicht an die Corona-Schutzmaßnahmen halten und außerdem z. T. erhebliche Vermüllung, Lärmbelästigungen und wildes Urinieren verursachen. In der lokalen Presse und in den sozialen Medien wurde ausführlich darüber berichtet und diskutiert.

Zumindest in dieser Hinsicht ist das bestehende Sicherheitskonzept der Stadt Siegen gescheitert und muss zeitnah überarbeitet und angepasst werden.

Auch vor dem Hintergrund des Projekts „Uni (kommt) in die Stadt“ ist Handlungsbedarf geboten, da Marktplatz und Fissmer-Anlage vorwiegend von Studierenden zum Feiern genutzt werden.

Auszug aus der öffentlichen Niederschrift über die 56. Sitzung des Rates vom 26.08.2020:

Die Verwaltung berichtet, dass der Antrag an den Ausschuss für Feuerschutz, Sicherheit und Ordnung verwiesen wurde.

Beratungsergebnis: Einstimmig dafür, 0 Enthaltungen.

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von UWG Siegen

Antrag Abfuhrrhythmus Papiertonne

Änderung des Abfuhrrhythmus der Papiertonne

Die UWG-Fraktion im Rat der Stadt Siegen beantragt, folgenden Beschluss zu fassen:

Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Entsorger SUEZ Deutschland GmbH Gespräche zu führen, um den Abfuhrrhythmus der Papiertonne in der Stadt Siegen zeitnah von einer 4-wöchigen auf eine 14-tägige Abfuhr umzustellen.

Begründung:

Seit Beginn der Corona-Pandemie nutzen die Bürgerinnen und Bürger in deutlich stärkerem Maße Online-Einkäufe. Dieses veränderte Einkaufsverhalten bedingt ein erheblich gestiegenes Aufkommen an Papiermüll, der nicht mehr im Rahmen des bestehenden 4-wöchentlichen Abfuhrrhythmus der Papiertonne bewältigt werden kann. Um ihre Papierabfälle zu entsorgen, nutzen die Bürgerinnen und Bürger dann die vorhandenen Papiercontainer im Stadtgebiet, die jedoch ebenfalls oft völlig überfüllt sind.

Auszug aus der öffentlichen Niederschrift über die 56. Sitzung des Rates vom 26.08.2020:

Der Antrag wird zur Beratung an den Ausschuss für Umwelt, Landschaftspflege und Energie verwiesen.

Beratungsergebnis: Einstimmig dafür, 0 Enthaltungen.

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Antrag Feuerwehrgerätehaus Hammerhütte

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

die UWG-Fraktion im Rat der Stadt Siegen beantragt, folgenden Beschluss zu fassen:

Die Verwaltung wird beauftragt, zeitnah zu prüfen, ob das ehemalige Hotel Klein in der Koblenzer Straße 94 als Standort für das Feuerwehrgerätehaus geeignet ist oder bis Ende des Jahres 2020 den politischen Gremien einen geeigneten Standort vorzustellen.

Begründung:

Dem Ausschuss für Feuerschutz, Sicherheit und Ordnung war in seiner Sitzung am 07.02.2017 vorgetragen worden, „dass das Gerätehaus Hammerhütte weder baulich noch einsatzmäßig ausreicht und nicht erweitert werden kann“ und dass es nicht selten auch Beeinträchtigungen durch parkende Fahrzeuge gibt.

Daher hatte der Ausschuss für Feuerschutz, Sicherheit und Ordnung am 07.02.2017 die Verwaltung beauftragt, „im Rahmen der Quartiersplanung Hammerhütte für einen Neubau des Feuerwehrgerätehauses des Löschzugs Hammerhütte einen geeigneten neuen Standort zu ermitteln.“

Bisher wurde dieser Beschluss jedoch noch nicht umgesetzt und den politischen Gremien ist noch kein neuer Standort vorgestellt worden.

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Antrag Straßeninstandsetzung

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Mues,

die UWG-Fraktion im Rat der Stadt Siegen beantragt, folgenden Beschluss zu fassen:

Die Verwaltung wird beauftragt, zeitnah Straßenbeläge und Bürgersteige im Quartier Hammerhütte instand setzen zu lassen.

Begründung:

Der Zustand der Straßenbeläge und der Bürgersteige - bspw. in der Donnerscheidstraße und in der Straße Effertsufer - stellt schon seit vielen Jahren an einigen Stellen ein großes Gefährdungspotenzial für die Verkehrsteilnehmer dar. Um der Verkehrssicherungspflicht nachzukommen, ist hier Handlungsbedarf gegeben.

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Antrag Baumumrandungen Siegen-Geisweid

Baumumrandungen in Siegen-Geisweid

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

die UWG-Fraktion im Rat der Stadt Siegen beantragt, folgenden Beschluss zu fassen:

Die Verwaltung wird beauftragt, Baumumrandungen im Stadtteil Geisweid so zu erweitern, dass die Bäume ausreichend Lebensraum für ihre Wurzeln haben. Außerdem sollen die Baumumrandungen durch zusätzliche Bepflanzung mit Blumen und Gräsern aufgewertet werden.

Begründung:

Bäume benötigen ausreichend Lebensraum für ihre Wurzeln. Hierfür müssen zahlreiche vorhandene Baumumrandungen im Stadtteil Geisweid erweitert werden, insbesondere dort, wo die Umrandungen vorwiegend aus Pflastersteinen bestehen.

Um Insekten im Stadtgebiet zusätzlichen Lebensraum zu geben und dadurch auch eine zusätzliche Aufwertung dieser Flächen zu erreichen, ist eine weitere Bepflanzung mit Blumen, Gräsern usw. sinnvoll.

Auszug aus der öffentlichen Niederschrift über die 36. Sitzung des Umweltausschusses vom 12.08.2020:

Die Verwaltung berichtet, dass der Antrag zurückgezogen wurde.

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Antrag für den Weiher in Siegen-Achenbach

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

die UWG-Fraktion im Rat der Stadt Siegen beantragt, folgenden Beschluss zu fassen:

Die Verwaltung wird beauftragt, zeitnah geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um ein Umkippen des Weihers in Siegen-Achenbach zu verhindern.

Begründung:

Die derzeitigen Temperaturen verursachen einen starken Anstieg des Nährstoffgehalts sowie in der Folge ein dramatisches Absinken des Sauerstoffgehalts. Dadurch droht der Weiher in Siegen-Achenbach umzukippen. Um dies zu verhindern, sehen wir akuten Handlungsbedarf.

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Anfrage Sachstandbericht zum Thema Neubau/Sanierung/Anbaus des Hallenbades in Weidenau

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

mit dem Abschluss des Vertrags über die Veräußerung des Hallenbades in Siegen wurde erkennbar, dass die Zeit bis zur Fertigstellung eines Neubaus/der Sanierung des Bades in Weidenau stark an die zur Verfügung stehende Zeit bis zum endgültigen Abriss des Hallenbades in Siegen gebunden ist. Will man nicht Gefahr laufen, zumindest befristet nur noch ein Hallenbad in Eiserfeld in Betrieb zu haben, müssen alle Kräfte gebündelt werden, um das Projekt Weidenau zeitnah in die Umsetzungsphase zu bringen. Die Verwaltung hat im Sport- und Bäderausschuss einem umfangreichen Bericht am 27.01.2020 letztmalig auf die anstehenden Arbeiten hingewiesen.


Vor diesem Hintergrund bitten wir in der Ratssitzung am 03.06. folgende Fragen zu beantworten:

  1. Wie weit sind die Vorbereitungen zur Durchführung der EU-weiten Ausschreibung mit der Festlegung des Leistungsumfangs des Projektsteuerers gediehen und wann werden diese dem projektbegleitenden Arbeitskreis zur vorbereitenden Diskussion in den Fraktionen sowie im Fachausschuss vorgestellt?
  2. Wann wird der angekündigte Vorentwurf der Zeichnung für den Anbau den Gremien vorgestellt?
  3. Zu welchem Ergebnis kamen die weitergehenden Voruntersuchungen der Baugrunduntersuchung im Bereich des geplanten Anbaus?
  4. Wie sieht die aktuelle Kostenschätzung für den geplanten Anbau aus?
  5. Wann ist mit der Fertigstellung der gesamten Planungsleitung und der darauf folgenden Ausschreibung zu rechnen?
  6. Zu welchem Zeitpunkt ist mit der Vergabe und dem Baubeginn zu rechnen.
  7. Ist nach dem jetzigen Kenntnisstand davon auszugehen, dass die Fertigstellung des Anbaus vor dem letzten Termin für des Abriss des Hallenbades in Siegen erfolgt?

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Anfrage Spandauer Schule und ehem. Realschule am Häusling

Erfüllung des Raumbedarfs der Spandauer Schule – Ausbau des Gebäudes der ehem. Realschule am Häusling zu einer dreizügigen Ganztagsgrundschule

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Mues,

da die Kosten des Ausbaus im Vergleich zur anfänglichen Kostenschätzung (1.014.000,00 €) massiv gestiegen sind, bittet die UWG-Fraktion zur Konkretisierung der Verwaltungsvorlage um Beantwortung folgender Fragen:

  1. Entspricht diese vorhandene Heizungsanlage dem neuesten technischen Standard?
    Wenn nein: Was würde eine entsprechende Erneuerung der Heizungsanlage kosten?

  2. In welchem Alter befindet sich der Dachstuhl und ist er energetisch ertüchtigt?
    Wenn ja: wann wurde er energetisch ertüchtigt?
    Wenn nein: warum ist eine energetische Ertüchtigung nicht im Konzept enthalten?
    Mit welchen zusätzlichen Kosten ist bei einer energetischen Ertüchtigung zu rechnen?

  3. Ist der Einbau einer PC-Anlage vorgesehen?
    Wenn ja: Mit welcher Leistung und in welchem Umfang? Wie hoch belaufen sich die Kosten?
    Wenn nein: Wir bitten die Verwaltung um eine detaillierte Begründung.

  4. Wie ist der Umbau mit den Zielen der Klimaneutralität vereinbar? Wir bitten um eine detaillierte Darlegung.

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Antrag Jugendtreff Fischbacherberg

Antrag gemäß § 9 der GeschO des Rates der Stadt Siegen zur nächsten Sitzung des Bezirksausschusses V Siegen-West

Jugendtreff Fischbacherberg

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Mues,

die UWG-Fraktion im Rat der Stadt Siegen beantragt, folgenden Beschluss zu fassen:

Die Verwaltung wird beauftragt, zeitnah die defekte Uhr an dem Gebäude des Jugendtreffs Fischbacherberg instand setzen zu lassen.

Begründung:

Die Uhr an dem ehemaligen Kasernengebäude in der Breslauer Straße 2 – 4 ist schon seit längerer Zeit defekt. Da das Gebäude für viele Menschen auf dem Fischbacherberg und dem Heidenberg von großer symbolischer Bedeutung ist, sollte die defekte Uhr zeitnah instandgesetzt werden. Auszug aus der öffentlichen Niederschrift über die 18. Sitzung des Bezirksausschusses V -Siegen-West- vom 06.07.2020:

Beschluss:

Die Verwaltung wird beauftragt, zeitnah die defekte Uhr an dem Gebäude des Jugendtreffs Fischbacherberg instand setzen zu lassen. Beratungsergebnis: Einstimmig dafür, 0 Enthaltungen

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Anfrage zur Erfüllung des Raumbedarfs der Spandauer Schule - Ausbau des Gebäudes der ehem. Realschule am Häusling zu einer dreizügigen Ganztagsgrundschule

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Mues,

da die Kosten es Ausbaus im Vergleich zur anfänglichen Kostenschätzung (1.014.000,00 €) massiv gestiegen sind, bittet die UWG-Fraktion zur Konkretisierung der Verwaltungsvorlage um Beantwortung folgender Fragen:

  1. Entspricht diese vorhandene Heizungsanlage dem neuesten technischen Standard?
        Wenn nein: Was würde eine entsprechende Erneuerung der Heizungsanlage kosten?
  2. In welchem Alter befindet sich der Dachstuhl und ist er energetisch ertüchtigt?
        Wenn ja: warum wurde er energetisch ertüchtigt?
        Wenn nein: warum ist eine energetische Ertüchtigung nicht im Konzept enthalten?
         Mit welchen zusätzlichen Kosten ist bei einer energetischen Ertüchtigung zu rechnen?
  3. Ist der Einbau einer PV-Anlage vorgesehen?
        Wenn ja: Mit welcher Leistung und in welchem Umfang? Wie hoch belaufen sich die Kosten?
        Wenn nein: Wir bitten die Verwaltung um eine detaillierte Begründung.
  4. Wie ist der Umbau mit den Zielen der Klimaneutralität vereinbar? Wir bitten um eine detaillierte Darlegung.

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Antrag Auswirkungen der Corona-Pandemie auf soziale Einrichtungen in der Universitätsstadt Siegen

Auswirkungen der Corona-Pandemie auf soziale Einrichtungen in der Universitätsstadt Siegen

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Mues,

die UWG-Fraktion im Rat der Stadt Siegen beantragt, folgenden Beschluss zu fassen:

Die Verwaltung wird beauftragt, zeitnah einen ausführlichen Sachstandsbericht über die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die sozialen Einrichtungen in der Universitätsstadt Siegen zu erstellen und diesen dem Sozialausschuss vorzulegen.

In dem Sachstandsbericht ist auch darzulegen, welche Gegenmaßnahmen getroffen wurden bzw. welche Gegenmaßnahmen noch vorgesehen sind.

Begründung:

Die Corona-Pandemie verändert alle Bereiche des alltäglichen Lebens und stellt die Gesellschaft vor eine fundamentale Aufgabe. Die Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus haben massive Auswirkungen auf alle Bereiche der Gesellschaft.

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Antrag Auswirkungen der Corona-Pandemie auf Einrichtungen der Jugendhilfe in der Univerisätsstadt Siegen

Auswirkungen der Corona-Pandemie auf Einrichtungen der Jugendhilfe in der Universitätsstadt Siegen

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Mues,

die UWG-Fraktion im Rat der Stadt Siegen beantragt, folgenden Beschluss zu fassen:

Die Verwaltung wird beauftragt, zeitnah einen ausführlichen Sachstandsbericht über die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Einrichtungen der Jugendhilfe in der Universitätsstadt Siegen zu erstellen und diesen dem Jugendhilfeausschuss vorzulegen.

In dem Sachstandsbericht ist auch darzulegen, welche Gegenmaßnahmen getroffen wurden bzw. welche Gegenmaßnahmen noch vorgesehen sind.

Begründung:

Die Corona-Pandemie verändert alle Bereiche des alltäglichen Lebens und stellt die Gesellschaft vor eine fundamentale Aufgabe. Die Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus haben massive Auswirkungen auf alle Bereiche der Gesellschaft.

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Antrag Auswirkungen der Corona-Pandemie auf Schulen in der Universitätsstadt Siegen

Auswirkungen der Corona-Pandemie auf Schulen in der Universitätsstadt Siegen

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Mues,

die UWG-Fraktion im Rat der Stadt Siegen beantragt, folgenden Beschluss zu fassen:

Die Verwaltung wird beauftragt, zeitnah einen ausführlichen Sachstandsbericht über die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Schulen in der Universitätsstadt Siegen zu erstellen und diesen dem Schulausschuss vorzulegen. Hierbei ist nach den Schulformen zu unterscheiden.

In dem Sachstandsbericht ist auch darzulegen, welche Gegenmaßnahmen getroffen wurden bzw. welche Gegenmaßnahmen noch vorgesehen sind.

Begründung:

Die Corona-Pandemie verändert alle Bereiche des alltäglichen Lebens und stellt die Gesellschaft vor eine fundamentale Aufgabe. Die Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus haben massive Auswirkungen auf alle Bereiche der Gesellschaft.

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Anfrage Finanzierung von Betreuungsangeboten an Grundschulen

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

die Auszahlung der Förderung zur Finanzierung von Betreuungsangeboten an Grundschulen soll gemäß dem Ratsbeschluss vom 09.07.2019 analog zu den Landeszuwendungen zum 01.09. und 01.03. eines Schuljahres in Form von Abschlagszahlungen erfolgen.

Hierzu bittet die UWG-Fraktion um Beantwortung folgender Fragen:

  • Sind die Zahlungen zum 01.03.2020 erfolgt?
  • Wenn ja, wann wurden die Mittel ausgezahlt und in welcher Höhe an welche Schule?
  • Wenn nein, bitten wir um eine ausführliche Darlegung der Gründe.

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Anfrage zur Ermäßigung von Gebühren aufgrund der Corona-Pandemie

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

aufgrund der Corona-Pandemie mussten u.a. Gastronomiebetriebe und zahlreiche Gewerbetreibende vorübergehend ihren Betrieb einstellen.

In diesem Zusammenhang bittet die UWG-Fraktion um Beantwortung folgender Fragen:

Hat die Verwaltung wegen der Corona-Krise Gastronomiebetrieb, Gewerbetreibende und Hauseigentümer von Straßenreinigungsgebühren und Müllgebühren befreit?

Wenn ja: nach welchen Kriterien, in welchen Bereichen und in welcher Höhe wurden die von uns begrüßten Reduzierungen vorgenommen?

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von UWG Siegen

Anfrage DigitalPakt Schule

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

mit Verwunderung hat die UWG-Fraktion einen Artikel in der Siegener Zeitung vom 12.05.2020 zur Kenntnis genommen, in dem berichtet wird, dass keine der Städte und Gemeinden im Kreis Siegen-Wittgenstein einen Förderantrag im Förderprogramm „DigitalPakt Schule“ bei der Bezirksregierung Arnsberg eingereicht habe. Dagegen teilt die Verwaltung auf ihrer Homepage mit:

„Die Stadt Siegen hat in den vergangenen Monaten die Planungen zur Ausstattung ihrer Schulgebäude mit Netzwerk-Infrastruktur weiter vorangebracht und wird die Fördermittel aus dem "DigitalPakt Schule" in Höhe von rund 4,2 Millionen Euro fristgerecht abrufen.“

In diesem Zusammenhang bittet die UWG-Fraktion um Beantwortung folgender Fragen:

  • Ist es richtig, dass noch kein Förderantrag der Universitätsstadt Siegen bei der Bezirksregierung Arnsberg eingereicht wurde? Wenn ja, warum nicht?
  • Wann beabsichtigt die Verwaltung, einen Förderantrag im Programm „DigitalPakt Schule“ zu stellen?

Auszug aus der öffentlichen Niederschrift über die 36. Sitzung des Ausschusses für Schul- und Bildungswesen vom 18.06.2020:

Gemeinsame Beantwortung der Fragen 1 und 2:

Seit dem Inkrafttreten des „Digitalpakt Schule“ im Spätsommer des vergangenen Jahres bearbeitet die Verwaltung die Umsetzung des Förderprogramms und damit auch die weitere Digitalisierung der Schulen in der Stadt Siegen.
Durch das Landesministerium für Schule und Bildung (MSB) NRW wurde eine Förderrichtlinie in Gestalt eines Erlasses vorgegeben. Hierbei ist zu beachten, dass anders als zum Beispiel im Landesförderprogramm „Gute Schule 2020“ Förderanträge gestellt werden müssen. Die Abwicklung liegt in der Verantwortung der jeweils örtlich zuständigen Bezirksregierung.
Für den vollständigen Abruf der Schulträgerbudgets – für die Stadt Siegen sind dies 4.186.218 € - müssen die Anträge spätestens bis zum 31.12.2021 bei der Bewilligungsstelle eingereicht werden. Ab dem 01.01.2022 entfällt die Bindung an die Schulträgerbudgets, sodass die noch zur Verfügung stehenden Mittel landesweit vergeben werden können. Neben der Abteilung Schulen und der Zentralen Gebäudewirtschaft sind – zumindest informativ – auch der Digitalisierungskoordinator der Stadt Siegen und die IT-Abteilung eingebunden. Gemäß der Förderrichtlinie und einem sachgerechten Vorgehen wurde verwaltungsseitig zunächst die Schaffung der notwendigen (Netz)Infrastruktur in den Schulgebäuden als Priorität angegangen. Hierfür ist zunächst die Vergabe einer Fachplanung für alle Schulen notwendig, aus der sich dann die Umsetzung ergeben wird. Für diese Vergabe hat die Technische Gebäudewirtschaft zunächst eine Grobschätzung der Kosten erarbeitet. Es ist bereits jetzt ersichtlich, dass ein Großteil der Fördersumme des Digitalpaktes für die Schaffung der Netzinfrastruktur benötigt wird. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass zusätzlich nicht unerhebliche Kosten für begleitende Unterhaltungsmaßnahmen entstehen werden, wie beispielsweise die Erneuerung abgehängter Decken, Beiputz- und Malerarbeiten.
Diese der Bauunterhaltung zuzuordnenden Kosten sind selbstredend nicht förderfähig und folglich aus städtischen Eigenmitteln aufzubringen. Derzeit finden regelmäßig verwaltungsinterne Abstimmungsgespräche statt, in denen die Antragstellung und die weitere Vorgehensweise weiter erarbeitet werden. Die Verwaltung beabsichtigt die gesamten Fördermittel aus dem „DigitalPakt Schule“ in Höhe von rund 4,2 Millionen Euro fristgerecht abzurufen, um die städtischen Schulen mit digitaler Technik für einen modernen und zeitgemäßen Unterricht auszustatten. Es ist beabsichtigt für eine Einzelmaßnahme im Rahmen einer bevorstehenden (derzeitigen) Baumaßnahme an einem Schulstandort einen separaten Antrag auf Förderung durch den Digitalpakt zur Anschaffung von Präsentationstechniken (Beamer usw.) zu stellen, um am Beispiel dieses „Testantrages“ Erfahrungen zu sammeln und möglicherweise entstehende Fragestellungen für die künftige, umfangreichere Antragstellung berücksichtigen zu können. Darüber hinaus hat die Stadt Siegen in diesem Jahr rund 250.000 Euro aus eigenen Mitteln für den WLAN-Ausbau vorgesehen und in den Haushalt 2020 eingestellt. Das Geld wird für Einzelmaßnahmen in den Schulen verwendet.

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Antrag DigitalPakt Schule

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

die UWG-Fraktion im Rat der Stadt Siegen beantragt, folgenden Beschluss zu fassen:

Die Verwaltung wird beauftragt, zeitnah einen ausführlichen Sachstandsbericht über die Digitalisierung der Schulen in der Universitätsstadt Siegen zu erstellen und diesen dem Schulausschuss vorzulegen.

Auszug aus der öffentlichen Niederschrift über die 36. Sitzung des Ausschusses für Schul- und Bildungswesen vom 18.06.2020:

Die Verwaltung wird im nächsten Schulausschuss einen Sachbericht vorlegen.

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von UWG Siegen

Anfrage Verschmutzungen im Bereich der SiegArena

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Mues,

der schlechte Zustand des in verstärktem Maße genutzten Freitzeit- und Erholungsgebietes SiegArena war Gegenstand der der Tagesordnung des Bezirksausschusses am 10.09.2019. Hierzu wurde folgender Beschluss gefasst:

„Die Verwaltung wird gebeten zu ermitteln, an welchen geeigneten Stellen mit welchen Maßnahmen und Kosten, ggfs. mit Hilfe von Sponsoren, eine attraktivere Gestaltung der SiegArena möglich ist. Das Ergebnis soll dem Ausschuss zu gegebener Zeit vorgelegt werden.“

Nun ist die Begrifflichkeit „zu gegebener Zeit“ ein nur grob umrissener Zeitraum. Wir konnten im Zuge der Corona-Krise feststellen, dass dieses Gebiet in Anbetracht der für uns alle eingetretenen persönlichen Einschränkungen in verstärktem Maße für Freizeitaktivitäten der Familien genutzt wird. Nach den Oster-Feiertagen und danach sind Mitglieder der UWG-Fraktion von Bürgern darauf hingewiesen worden, dass noch immer an vielen Stellen angeschwemmter Müll und weggeworfener Unrat herumliegen und Sitzbänke beschmiert sind. Die beigefügten Fotos haben uns Bürger zukommen lassen. Da bislang noch keine Behandlung im Bezirksausschuss erfolgte und wir der Auffassung sind, dass in diesem Bereich dringender Handlungsbedarf besteht, der mit Bordmitteln zumindest teilweise abgearbeitet werden kann, bitten wir um Beantwortung folgender Fragen:

  1. Sieht die Verwaltung die Möglichkeit mit städtischem Personal diesen Bereich regelmäßig zu säubern und zumindest die Bänke instand zu setzen?
  2. Welche Aussagen kann die Verwaltung über den aktuellen Planungstand zur Verbesserung des allseits kritisierten Zustands der SiegArena machen?
  3. Wann erfolgt der angekündigte ausführlichen Sachstandsbericht bzgl. eines Nutzungskonzeptes mit der Bekanntgabe von Planungen, Kosten/ eventuellen Kostenträgern und die konkrete Befassung in den Ausschüssen?

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Antrag Stundung von Gewerbesteuer und Grundsteuer

Stundung von Gewerbesteuer und Grundsteuer

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

die UWG-Fraktion im Rat der Stadt Siegen beantragt, folgenden Beschluss zu fassen:

Die Verwaltung wird beauftragt, den Gewerbetreibenden sowie den Grundstückseigentümern in der Stadt Siegen Gewerbesteuern und Grundsteuern bis zum 15.09.2020 großzügig zu stunden.

Begründung:

Die Bewältigung der Corona-Krise bringt drastische Einschränkungen des öffentlichen Lebens mit sich, die sich von Tag zu Tag und teilweise sogar stündlich verschärfen. Gewerbetreibenden drohen aufgrund der behördlich angeordneten Schließungen massive finanzielle Einbußen, Arbeitnehmer fürchten um ihre bisher sicher geglaubten Arbeitsplätze.

Aus diesem Grund hat auch die Siegener Geschäftsstelle des Hotel- und Gaststättenverbands Westfalen e. V. mit der UWG-Fraktion Kontakt aufgenommen.

Um die Liquidität aufrechtzuerhalten und sowohl Gewerbetreibende als auch Privatpersonen zu unterstützen, ist es erforderlich, Gewerbesteuern und Grundsteuern bis zum 15.09.2020 zu stunden.

Auszug aus der öffentlichen Niederschrift über die 56. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wirtschaftsförderung, Stadthallen und Liegenschaften - vom 10.06.2020:

Herr Cavelius beantwortet die Anfrage wie folgt:

Frage:

Hat die Verwaltung wegen der Corona-Krise Gastronomiebetriebe, Gewerbetreibende und Hauseigentümer von Straßenreinigungsgebühren und Müllgebühren befreit?

Antwort:

Bei den Straßenreinigungsgebühren für die Fußgängergeschäftsstraßen, in denen 6- bzw. 7- mal in der Woche gereinigt wird, erfolgte eine Teilgebührenerstattung für den Monat April 2020.
Obwohl eine Reinigung der Straßen weiterhin im gleichen Rhythmus vorgenommen wurde, war der Reinigungsaufwand doch deutlich geringer als bei geöffnetem Einzelhandel bzw. Gastronomiebetrieb.
Eine Teilerstattung erfolgte für folgende Straßen:

  • Am Bahnhof
  • Bahnhofstraße
  • Brüder-Busch-Straße
  • Hauptmarkt
  • Kölner Straße

Insgesamt erfolgte für die betroffenen Anlieger eine Erstattung in Höhe von 7.712,04 €.

Bei den Abfallgebühren erfolgte keine Erstattung. Jedoch wurden Anträge auf kurzzeitige Abmeldung der Abfallbehälter vor Gewerbe-, insbesondere Gastronomie- und Beherbergungsbetrieben, was eine Reduzierung der Abfallgebühren nach sich zieht, unbürokratisch genehmigt.

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von UWG Siegen

Antrag Filiale der Deutschen Post in Siegen-Achenbach

Die UWG-Fraktion im Rat der Stadt Siegen beantragt, folgenden Beschluss zu fassen:

Die Verwaltung wird beauftragt, sich mit der Deutschen Post in Verbindung zu setzen, um eine Schließung der Filiale in der Achenbacher Straße zu vermeiden.

Begründung:

Eine Schließung der Filiale der Deutschen Post in Siegen-Achenbach wäre insbesondere für die älteren Bürgerinnen und Bürger eine deutliche Einschränkung.

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von UWG Siegen

Antrag Kampagne "Siegen blüht auf"

Die UWG-Fraktion im Rat der Stadt Siegen beantragt, folgenden Beschluss zu fassen:

Die Verwaltung wird beauftragt, genaue Standorte der Wiesen für die Kampagne „Siegen blüht auf!“ und die vorgesehenen Zeiträume der Umsetzung festzulegen und dem Ausschuss mitzuteilen.

Begründung:

In einer der letzten Sitzungen dieses Ausschusses hatte die Verwaltung nur vage Aussagen zu den Standorten und Zeiträumen getroffen. Dies bitten wir zu konkretisieren.

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Anfrage Bushaltestellen in der Ypernstraße

Bereits am 27.08.2019 war die Verwaltung von diesem Ausschuss beauftragt worden, die Buswartehäuschen an der Bushaltestelle „Siegen Fischbacherberg" in Höhe der Breslauer Straße zeitnah wieder herzustellen.

Da dies bisher nicht durchgeführt worden ist, bittet die UWG-Fraktion nun um Mitteilung, wann genau die Bürger mit einer Umsetzung dieses Beschlusses rechnen dürfen.

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Antrag Austausch von beschädigten Abfallbehältern

Die UWG-Fraktion im Rat der Stadt Siegen beantragt, folgenden Beschluss zu fassen:

Die Verwaltung wird beauftragt, die beschädigten Abfallbehälter an Bushaltestellen und öffentlichen Plätzen auf dem Heidenberg und dem Fischbacherberg austauschen zu lassen.

Begründung:

Zahlreiche Abfallbehälter an Bushaltestellen und öffentlichen Plätzen auf dem Heidenberg und dem Fischbacherberg weisen Beschädigungen durch Vandalismus oder sonstige Einflüsse auf. Damit sie wieder benutzt werden können, müssen die defekten Abfallbehälter ausgetauscht werden.

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Antrag Errichtung einer Boccia-Bahn in Siegen-Achenbach im Rahmen des Kreis-Wettbewerbs „Unser Dorf hat Zukunft“ 2020

Errichtung einer Boccia-Bahn in Siegen-Achenbach im Rahmen des Kreis-Wettbewerbs „Unser Dorf hat Zukunft“ 2020

Die UWG-Fraktion im Rat der Stadt Siegen beantragt, folgenden Beschluss zu fassen:

Die Verwaltung wird beauftragt, in Höhe des Verkehrskreisels in der Achenbacher Straße eine Boccia-Bahn zu errichten. Die Planung und Durchführung der Maßnahme, im Rahmen des Kreis-Wettbewerbs „Unser Dorf hat Zukunft“ 2020, soll gemeinsam mit dem Heimat- und Verschönerungsverein Siegen-Achenbach e. V. erfolgen.

Begründung:

Der Wettbewerb „Unser Dorf hat Zukunft“ ist in den vergangenen Jahren zu einem wichtigen Zukunftsinstrument geworden, bei dem bürgerschaftliches Engagement und die Eigenverantwortung der Einwohner im Vordergrund stehen.

Daher beabsichtigt der Stadtteil Siegen-Achenbach, sich erneut für den Kreiswettbewerb „Unser Dorf hat Zukunft“ 2020 zu bewerben. Um die Chancen auf eine erfolgreiche Teilnahme zu erhöhen, soll eine Boccia-Bahn eingerichtet werden.

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Beitrag zum Haushalt 2020 der UWG-Fraktion im Rat der Stadt Siegen

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen des Stadtrates, meine sehr geehrten Damen und Herren der Verwaltung,

mein Gruß geht auch an die interessierten Zuhörer auf der Tribüne und natürlich auch an die Vertreterinnen und Vertreter der Presseorgane,

seien Sie herzlich willkommen!

Die Haushaltsberatungen zum Haushalt 2020, einem Wahljahr, waren nach meiner Einschätzung ausgesprochen unspektakulär.

Anders als in den letzten Jahren, wo um Grundsätzliches gerungen und gestritten wurde, habe ich derartige Auseinandersetzungen nur andeutungsweise, aber völlig unaufgeregt wahrgenommen. Anders als in der sogenannten großen Politik und ich unterlege dies mit den heutigen Anträgen zum Haushalt 2020, sind die Inhalte und Anträge überwiegend von einer großen Mehrheit des Rates getragen.

Die beherrschenden Themen -und ich nenne nur 10 Themen, ohne durch die Reihenfolge der Aufzählung eine Rangordnung in der Wichtigkeit festzulegen – die beherrschenden Themen waren und sind

  1. die allgemeine Haushaltslage dieser Stadt und das Ringen um den Haushaltsausgleich 2022
  2. das Ringen um eine spürbare Veränderung und Verbesserung der gesamten Ökologie mit dem Ziel der Klimaneutralität in unserer Stadt
  3. die mit dem Projekt „Universität in die Stadt“ verbundenen deutlich sichtbaren Infrastrukturmaßnahmen in der Innenstadt,
  4. das große Thema Sicherheit und Ordnung,
  5. die wirtschaftlich Stärkung und Stabilisierung der Einzelhandelsstandorte auch und insbesondere in den sog 1-B-Lagen wie Geisweid, Weidenau und Eiserfeld,
  6. die Fragen der verkehrlichen Erschließung mit dem großen Thema der Sicherstellung und Weiterentwicklung des ÖPNV,
  7. der weitere Ausbau der Kitas und der weitere Abbau des Renovierungsstaus in unseren Schulen,
  8. die Beseitigung des Renovierungsstaus in unserem teilweise desolaten Straßennetz,
  9. die Schaffung und Sicherstellung der Arbeitsplätze in Siegen, einhergehend mit dem Ausbau weiterer dringend erforderlicher Gewerbeflächen sowie von Möglichkeiten für weiteren Wohnraum mit einer deutlichen Erhöhung des Anteils im Bereich des sozialen Wohnungsbaus.
  10. das große Thema Digitalisierung, wobei die hiermit verbundenen Aufwendungen und Erfordernisse nur andeutungsweise bekannt und abschätzbar sind.

Man sieht allein an dieser unvollständigen Aufzählung, dass sich die Aufgabenfülle für Verwaltung und Politik ausgesprochen anspruchsvoll darstellt und mit dem zur Verfügung stehenden Personal- und Finanzrahmen wenn überhaupt nur in der mittelfristigen Betrachtung abzuarbeiten ist.

Ich habe in meinem Beitrag zum Haushalt 2019 bereits darauf hingewiesen, dass wir aus der Erfahrung der Vorjahre im groben Durchschnitt nur ca. 17 Millionen Euro Investitionsmaßnahmen umsetzen können. Der Haushalt 2019 wies ein Investitionsvolumen von 23,3 Millionen Euro aus. Das Ergebnis der abgearbeiteten oder durch Festlegungen und Aufträge fixierte tatsächliche beträgt lediglich ca. 15 Millionen. Das ist eine Umsetzungsquote von ca. 63%.

Der Haushaltsplan  für 2020 weist indes ein Investitionsvolumen von über 28 Millionen aus. Die aufgeführten Schwerpunkte, d.h. Maßnahmen ab 200.000 Euro aufwärts, umfassen allein 47 Projekte aus dem gesamten Aufgabenspektrum. Im Hinblick die von mir dargestellte Aufgabenvielfalt sicherlich berechtigt und wünschenswert. Bei der Betrachtung und Einschätzung der Umsetzungsfähigkeit kommen doch deutliche Fragezeichen auf. Das soll jetzt keine Schelte sein, die im Übrigen für die Gesamtheit von Verwaltung und Politik ausgesprochen werden müsste. Vielmehr sollten wir gemeinsam darauf hinarbeiten, dass der Maßnahmenkatalog sich zukünftig etwas stärker an der tatsächlichen Umsetzungsfähigkeit orientiert. Dies setzt im Sinne von Klarheit und Wahrheit voraus, dass wir uns, wie bereits mehrfach von der UWG gefordert, an eine konkrete Prioritätenliste halten und die beschlossene Liste –soweit sachlich geboten- der Reihenfolge entsprechend abarbeiten.

Ich möchte nun auf einige wenige Schwerpunkte aus der Sicht der UWG-Fraktion eingehen:

Wir haben in der letzten Ratssitzung im Zusammenhang mit der Liste über die nicht ausgeführten Beschlüsse das Thema „Reduzierung der Eingangsgeschwindigkeit in die Ortsteile“ nochmals auf die Umsetzung und Weiterführung dieser Maßnahmen hingewiesen. Der Rat hat der Weiterführung und Abarbeitung dieses Projektes ab diesem Haushaltsjahr bejaht. Ich kann der vorliegenden Veränderungsliste zum Haushalt jedoch keinen Ansatz für 2020 entnehmen. Ich gehen wir davon aus, dass dies ganz einfach übersehen wurde. Ich beantrage daher, dies im Zusammenhang mit dem anstehenden Haushaltsbeschluss nachzuholen und 60.000 € für die Maßnahme 2020 einzustellen.

Die beherrschenden Themen der letzten Monate basieren in starkem Maße auf den im Rahmen der Demonstrationen der Bewegung  „Fridays for Future“ eingeforderten Maßnahmen zum Klimawandel. Wir als UWG finden es gut, dass sich unsere Jugend so nachhaltig für den Klimawandel einsetzt.

Bisher wurde oftmals beklagt, dass unsere Jugend gänzlich unpolitisch sei! Jetzt, wo junge Menschen zu tausenden für ihr berechtigtes Anliegen auf die Straße gehen, ist es vielen auch nicht mehr recht.

Wir sollten den Schulterschluss mit unserer Jugend,

viele sagen auch unserer Zukunft,

wagen und gemeinsam mit deren Ideen und den Erfahrungen der älteren Generationen auf Augenhöhe nach machbaren Lösungen suchen. Und ich erlaube mir eine persönliche Bemerkung: Jetzt, wo die Jugend deutlich gehört wurde, sollten die Freitage wieder zu regelmäßigem Schulbesuch genutzt werden und die Demos auf die unterrichtsfreie Zeit verlegt werden.

Wir wollen auch nicht in Hektik und wilden Aktionismus verfallen. Dieser Rat hat sich in den letzten Jahren und nicht nur seit letztem Jahr auf vielfältige Weise umweltpolitischen Themen angenommen.

Der auf der Basis des Ratsbeschlusses vom 25.09.2019 nunmehr konkretisierte Umsetzungsantrag von CDU und Bündnis90/Die Grünen mit dem ursprünglich 11 nunmehr 12 Punkten umfassenden Maßnahmenkatalog findet unsere inhaltliche Zustimmung.

Hierin enthalten sind viele Antragskomponenten, die in den letzten Jahren von der UWG-Fraktion in den verschiedensten Ausschüssen und Gremien im Rat durch konkrete Anfragen und Anträgen thematisiert wurden. Sei es  

der frühzeitige Ausbau von Ladestationen für E-Mobile (ich glaube in 2014),

der Weg zur plastiktütenfreien Stadt (2015),

die Vermeidung von Einweggeschirr (2016),

der Antrag zu fehlenden Fahrradabstellplätzen im Bereich des Weidenauer Bahnhof (2017 und erneut 2019),

die Einrichtung von Fahrradschnellwegen (2018),

der Aufbau eines dynamischen Parkleitsystems, zum Thema intelligente Ampelschaltung sowie zur Erstellung eines Nutzungskonzepts für die Sieg-Arena (2019) usw.usw.

Auch die Übertragung der nicht verausgabten Mittel für den Bau von Photovoltaikanagen für städtische Gebäude in das Haushaltsjahr 2020 und die Erweiterung auf private Investoren war Inhalt eines UWG-Antrags.

Weit über 20 Anträge der UWG im Laufe diese Ratsperiode, die inhaltlich 1 zu 1 unter den heute zur Abstimmung stehenden, ich nenne in Bündelungsantrag, zu subsumieren sind.  Viele dieser Anträge wurden mit großer Mehrheit beschlossen, einige – ich nenne beispielhaft den Antrag zum frühzeitigen Ausbau von Ladestationen für E-Mobile- wurden auch von Teilen der heutigen Jamaika-Fraktionen abgelehnt. Nun, es nützt nichts nach hinten zu schauen, wir sind froh, dass auch unsere Ideen und Antragsinhalte nunmehr deutlich mehrheitsfähig sind.

Damit Umweltpolitik „funktioniert“, müssen die Menschen aufgeklärt und überzeugt werden. All das muss den Bürgerinnen und Bürgern so nahegebracht werden, dass es „Spaß“ macht oder zumindest akzeptiert wird, beispielsweise das Auto mal stehen zu lassen und mit dem Bus oder dem Fahrrad zu fahren.

Ja, und dann müssen oder sollten gefasste Beschlüsse –ich relativiere- nach Möglichkeit, auch nach dem Zeitplan abgearbeitet werden wie es die Beschlusslage vorsieht. Auf unseren Antrag hin hat der Rat am 07.06.2017 die Erstellung eines Verkehrsentwicklungsplans mit weitreichenden Inhalten, die auch wiederum im Zusammenhang mit dem heute zur Beschlussfassung anstehenden Bündelungsantrag zu sehen sind, auf den Weg gebracht. Der Beschluss spricht zwar von einem angestrebten Zeitplan für die Umsetzung des Maßnahmenbündels im Jahr 2019, die Realität sieht indes so aus, dass wir auch im Jahr 2020 weit von der abschließenden Umsetzungsfähigkeit entfernt sind. Hier müssen wir eindeutig besser werden, da wesentliche Inhalte und Diskussionen von heute mit der Erfüllung des Beschlusses von 2017 zu führen sind.

Das Thema Sicherheit und Ordnung ist ein weiteres Feld, wo wir Beschlüsse im Rahmen des Sicherheitskonzeptes bereits gefasst haben, wo wir aber mit der Ausgestaltung einiger Bereiche –ich sage mal etwas flapsig- etwas hinterherhinken.

Ein großes Ärgernis ist zum Beispiel die zunehmende Vermüllung unserer Stadt. Wir mussten in der jüngsten Vergangenheit eindrücklich in der Presse schier unglaubliche Auswüchse im Bereich unserer Wertstoffdepots  zur Kenntnis nehmen. Neben den eigentlich vorgesehenen Fraktionen von Glas und Pappe wird zwischenzeitlich jegliche Art von Müll, sei es Sperrmüll mit Teilen von Wohnungsauflösungen, sei es Gewerbemüll jeglicher Art, ja selbst Abfälle aus dem Gastronomiebereich finden sich mittlerweile dort wieder.

Die Verwaltung mit dem Bereich der Stadtreinigung ist, dass ist deutlich erkennbar, mit dem jetzigen Personalbestand wohl kaum in der Lage, diesen Missstand befriedigend zu beseitigen. Das bloße Rufen und Fordern von mehr Personal ist jedoch nach unserer Auffassung zu kurz gegriffen. Hier bedarf es eines noch für die Stadt Siegen anzupassenden Konzeptes.

Die UWG-Fraktion hat sich durch eine Berichterstattung des WDRs über den Einsatz von sog. „Abfallkontrolleuren“ in der Stadt Bochum informiert. Unter dem Themenkomplex „Wir sehen rot“ wurden von dem Tochterunternehmen der Stadt, der USB Bochum, auf Beschluss des Rates vom September 2018 4 (vorerst befristete) Personalstellen für Umweltkontrolleure  eingerichtet und nach Qualifizierungsmaßnahmen zum 01.01.2019 mit der Aufgabenwahrnehmung begonnen. Um es im Rahmen meines Beitrages kurz zu machen, Ziel des Einsatzes ist einen Prozess zur Umkehr der negativen Entwicklungen und Zustände in der Stadt mit nachhaltiger Wirkung einzuleiten.

Neben Beratungen soll aber auch die Verfolgung und Ahndung von Umweltverstößen, gleich welcher Art sein. Im Laufe des Jahres 2019 wurden bedingt durch den großen Erfolg des Projektes weitere 2 Mitarbeiter in diesem Bereich eingestellt. Die Kosten des Personalaufwands werden überwiegend durch verhängte Bußgelder getragen; die Synergien durch Minderaufwände bei der Beseitigung von wilden Müllkippen etc. dürften aber auch nicht unerheblich sein.

Wir beantragen daher, dass sich die Verwaltung mit dem dortigen Konzept vertraut macht und, ggfls. im Rahmen einer Vorortinformation unter Beteiligung der beteiligten Fachausschüsse prüft, ob und inwieweit ein derartiges Konzept für Siegen übertragbar sein könnte. Sodann sollte eine Befassung des Ausschusses für Feuerschutz, Sicherheit und Ordnung sowie des Ausschusses für Umwelt, Landschaftspflege und Energie  erfolgen. Die Umsetzung könnte dann im Laufe des Jahres 2020 erfolgen.  

Im Zusammenhang mit dem Thema Sicherheit und Ordnung noch eine Anmerkung: Die UWG hat in der Vergangenheit mehrfach die eine Kameraüberwachung in bestimmten Gefährdungsbereichen der Innenstadt als probate Präventionsmöglichkeit gesehen. Dem steht nach unserer Kenntnis die aktuelle nordrheinwestfälische Gesetzeslage entgegen. Wie man vor diesem Hintergrund auf die Idee kommen konnte, eine Kameraüberwachung im Bereich der Wertstoffdepots für u.U. umsetzungsfähig ansehen kann erschließt sich uns nicht. Egal wie, wir müssen uns dieses Themas widmen und eine nachhaltige Verbesserung erreichen. Wenn wir uns nicht auf ein für Siegen angepasstes, ich nenne es mal Bochumer Konzept oder ähnliches, einigen können, bedarf es in diesem Bereich einer nachhaltigen Personalverstärkung. Die Schaffung von weiteren 5 Planstellen in diesem Bereich dürfte dann nicht zu hoch gegriffen sein.

Stichwort Haushaltsausgleich 2022:

Der Ausgleich unseres dauerhaft kränkelnden Haushalts ist erklärtes gemeinsames Ziel. Hier nützt es nichts mit der plakativen Forderung eines rasenmäherähnlichen Rotstifts über alle Haushaltsstellen und den Bereich der freiwilligen Leistungen hinwegzufahren. Vor dem Hintergrund der überwiegenden Fremdbestimmung unseres Haushalts bedarf es neben intelligenten Lösungsansätzen auch einer deutlichen Zurückhaltung bei den immer wieder aufkommenden neuen Projekten in unserer Stadt.

Wir stellen zwar seit dem Jahr 2016 fest, dass der Trend des ständig steigenden Kassenkreditbestandes von 249 Mio. auf nunmehr 235 Mio. Euro gefallen in 2020 ist. Das ist sicherlich nicht nur, aber auch ein Verdienst von unserem Kämmerer und seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Ich möchte mich daher an dieser Stelle bei Ihnen, Herr Cavelius und ihrem Team, recht herzlich für ihre geleistete Arbeit bedanken. Wir sollten die Mahnungen aus der Kämmerei ernst nehmen und diesen Entschuldungsprozess  weiter beschreiten, da wir bei ggfls. mittelfristig steigenden Zinssätzen nicht nur mit blauen Augen nach Hause gehen werden.

Ein Haushaltsausgleich wird jedoch nur gelingen, wenn die Einnahmen, die maßgeblich von der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit unserer gewerblichen Wirtschaft sowie einer guten Beschäftigungslage  abhängt, nicht nachhaltig einbrechen. Ich hoffe daher für uns alle, dass die im letzten Jahr aufgetretenen, ich nenne es mal Turbulenzen, im Zusammenhang mit Strafzöllen, dem Brexit und nunmehr mit den aktuell weltweit steigenden Corona-Virus-Erkrankungen nicht die teilweise befürchteten negativen Auswirkungen auf unseren haben.

Die UWG-Fraktion wird diesem Haushalt zustimmen. Hierbei gehen wir davon aus, dass unser Hinweis und Antrag bezüglich der Umsetzung der Maßnahme „Reduzierung der Eingangsgeschwindigkeit der Ortsteile“ in die Beschlussfassung einbezogen wird.

Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit und bedanke mich abschließend bei der Verwaltung für die im letzten Jahr geleistete Arbeit.

Glückauf

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von UWG Siegen

Anfrage Maßnahmen zum Klimaschutz

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

in seiner Sitzung am 30.01.2019 hatte der Rat der Stadt Siegen mit einer Mehrheit eine Erweiterung des Haushalts beschlossen, um den Schwerpunkt auf den Klimaschutz zu legen. Dabei wurden für mehrere Maßnahmen insgesamt 500.000 Euro zusätzlich in den Haushalt 2019 eingestellt.

In diesem Zusammenhang bittet die UWG-Fraktion nun um Beantwortung folgender Fragen bzgl. der Verwendung dieser Mittel:

  1. Wie viele der veranschlagten Mittel in Höhe von insgesamt 500.000 Euro wurden verwendet und für welche Maßnahmen und Projekte? Wir bitten um eine detaillierte Aufstellung.
  2. Die Verwaltung wurde beauftragt zu prüfen, ob eine gelbe Tonne anstelle der gelben Säcke in Siegen verwendet werden kann. Wie ist hier der Sachstand? Wann plant die Verwaltung, den Bürgerinnen und Bürgern der Stadt Siegen eine gelbe Tonne zur Verfügung zu stellen?

Auszug aus der öffentlichen Niederschrift über die 34. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Landschaftspflege und Energie:

"Die Beantwortung erfolgte aufgrund der Themenüberschneidung gemeinsam mit TOP 2.3"

Auszug aus dem TOP 2.3:

"Ergänzung zum Prüfauftrag des Protokolls vom 19.09.2019:

Die Rücksprache mit dem Fördermittelgeber hat ergeben, dass Wartehallen, für die noch ei- ne Zweckbindung besteht nicht ohne Rückzahlungsverpflichtung umgebaut werden dürfen. Der abgestimmte geförderte, barrierefreie Standard der Wartehäuschen hat Glasdächer, die eine zusätzliche Ausleuchtung der Wartehäuschen entbehrlich machen. Wartehallen mit Gründächern fördert der Zuschussgeber aus dem zuvor genannten Grund zurzeit nicht.

=> Der Ausschuss für Umwelt, Landschaftspflege und Energie nimmt Kenntnis.

34. AfULE 05.02.2020"

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von UWG Siegen

Anfrage Fahrradabstellplätze an Bahnhaltepunkten Siegen, Weidenau und Geisweid

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

in seiner Sitzung am 06.03.2019 hatte der Rat die Verwaltung beauftragt, ein Konzept zur Schaffung zusätzlicher Fahrradabstellplätze an den Bahnhöfen/Bahnhaltepunkten Siegen, Weidenau, Geisweid und Niederschelden-Nord zu erarbeiten und im Programm „Bike+Ride-Offensive“, ein Kooperationsprojekt des Bundesumweltministeriums und der Deutschen Bahn (DB), zur Förderung anzumelden.

Laut Mitteilung der Deutschen Bahn vom 15.01.2020 wurde bislang von Seiten der Universitätsstadt Siegen noch kein Antrag gestellt. Des Weiteren sind im Haushalt keine Mittel für 2020 eingestellt.

Daher bittet die UWG-Fraktion um Beantwortung folgender Fragen:

  1. Wann beabsichtigt die Verwaltung, den Förderantrag zu stellen?
  2. Wie viele Abstellplätze sollen für welchen Standort beantragt werden?
  3. Warum wurde bisher noch kein Antrag gestellt, obwohl der Rat die Verwaltung mit einstimmigem Beschluss damit beauftragt hatte?
  4. Warum wurden im Haushalt 2020 keine Mittel eigestellt?

Auszug aus der öffentlichen Niederschrift über die 37. Sitzung des Verkehrsausschuss vom 04.02.2020:

"Frau Schreiber beantwortet die Fragen:

Frage 1: Wann beabsichtigt die Verwaltung, den Förderantrag zu stellen?

Am 02.05.2019 hat sich die Verwaltung bei der DB mit 5 Haltepunkten - Niederschelden- Nord, Eiserfeld, Siegen, Weidenau und Geisweid - eingeschrieben. Am 04.06.2019 kam die Bestätigung der Bahn, dass wir in ihr Programm aufgenommen wurden. Am 27.06.2019 hat die DB uns mitgeteilt, dass sie einen Vor-Ort-Termin mit uns abstimmen möchten, da unsere Haltepunkte für eine virtuelle-Online-Ortsbegehung zu groß sind – dies aber noch Zeit in Anspruch nehmen würde. Aufgrund mehrerer Nachfragen unsererseits kam es zu einem ab- gestimmten Termin am 28.01.2020 - der aber dann am 06.01.2020 von der DB auf den 26.03.2020 verschoben wurde. Aufgrund unserer Anfrage, ob man den Termin nicht bitte vorverlegen könne findet er nun aller Voraussicht nach am 05.03.2020 statt.

Nach diesem Ortstermin und der Erstellung der Förderantragsunterlagen durch die DB, was als Ablauf so vorgegeben ist, wird die Verwaltung den Förderantrag stellen.

Frage 2: Wie viele Abstellplätze sollen für welchen Standort beantragt werden?

Je nach Flächenverfügbarkeit für die angebotenen Standardanlagen 14 Stellplätze in einer Sammelschließanlage (Platzbedarf 6 x 3 m), 16 Stellplätze als Doppelstockparker (Platzbedarf 2 m für die Anlage in der Tiefe und 1,70 m davor sowie 50 cm je Rad in der Länge) und/oder 20 Stellplätze als Reihenbügelanlage (Platzbedarf analog Doppelstockpark-Anlage).

Die Verwaltung erhofft sich ein Ergebnis zur Flächenverfügbarkeit am Vor-Ort-Termin am 05.03.2020.

Frage 3: Warum wurde bisher noch kein Antrag gestellt, obwohl der Rat die Verwaltung mit einstimmigem Beschluss damit beauftragt hatte?

Auf die Antwort zur 1. Frage wird verwiesen und ergänzt, dass der Projektablauf von der Deutschen Bahn in 6 Schritten genau vorgegeben ist. Dies kann man im Internet detailliert nachlesen.

Frage 4: Warum wurden im Haushalt keine Mittel eingestellt?

Mittel können erst mit Stellung des Zuschussantrages, der Aussagen über die Anzahl und Art der Abstellanlagen mit den einher gehenden Kosten enthält, beantragt werden.

Da eine Förderquote zwischen 80 - 90% möglich ist, könnten auch erste Haltepunkte je nach Standard aus Sammelhaushaltsstellen - so genannten „Bordmitteln“ - bezahlt werden, falls dies in 2020 noch erforderlich wird.

=> Die Mitglieder des Verkehrsausschusses nehmen Kenntnis."

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von UWG Siegen

Antrag Haushalt 2020 Maßnahmen zum Klimaschutz

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

die UWG-Fraktion im Rat der Stadt Siegen beantragt, folgenden Beschluss zu fassen:

Die Verwaltung wird beauftragt das städtische Programm zur Fassaden- und Dachbegrünung sowie zur Bodenentsiegelung zu erweitern um einen weiteren Schritt in Richtung Klimaneutralität zu gehen.

  1. Schaffung bzw. Verbesserung von finanziellen Anreizen für Haus- und Grundstückseigentümer zur Dach- und Fassadenbegrünung sowie zur Bodenentsiegelung.
  2. Prüfung, auf welchen städtischen Flächen eine Entsiegelung umsetzbar ist.
  3. Verbesserung der Öffentlichkeitsarbeit.
  4. Einwerben von Fördermitteln.
  5. Erhöhung der Haushaltsmittel hierfür auf 20.000,-/30.000,- Euro

Begründung:

Bei Maßnahmen zum Klimaschutz und dem Schutz vor den Auswirkungen des Klimawandels haben Pflanzen eine besondere Bedeutung. Für klassische Pflanzungen bieten innerstädtische Bereiche jedoch nur begrenzten Platz. Dach- und Fassadenbegrünungen – sowohl auf städtischen als auch auf privaten Gebäuden – können deshalb eine sinnvolle Alternative sein. Zudem können Pflanzen oft auch zusätzlich als natürliches Dämmmaterial für die Gebäude fungieren.

Auch die Entsiegelung von Flächen kann einen Beitrag zum Klimaschutz und zum Schutz vor den Auswirkungen des Klimawandels leisten. Bei sogenannten Starkregenereignissen kann dann das Regenwasser schneller versickern und Überschwemmungen kann vorgebeugt werden. Im Zuge des Klimawandels steigen Zahl und Intensität solcher Starkregenereignisse an. Zudem können Pflanzen auf entsiegelten Flächen wieder wachsen und ihre positiven Wirkungen entfalten.

Am 10.04.2019 hat der Rat der Stadt Siegen die „Richtlinie der Universitätsstadt Siegen zur Förderung von privaten Dach- und Fassadenbegrünung“ beschlossen. Dieses Angebot für Bürgerinnen und Bürger, die mehr für den Klimaschutz tun möchten, ist bereits ein guter Ansatz. Um das Ziel der Klimaneutralität zu erreiche, muss die Verwaltung allerdings eine Vorbildfunktion für die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Siegen einnehmen und selbst sowohl Dach- und Fassadenbegrünungen als auch Bodenentsiegelungsmaßnahmen umsetzen. Hierfür ist aber auch eine verstärkte Öffentlichkeitsarbeit vonnöten, um die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Siegen noch mehr von der Notwendigkeit des Klimaschutzes zu überzeugen und die Anstrengungen für mehr Klimaschutz und zur Erreichung der Klimaneutralität in der Stadt Siegen weiter zu intensivieren.

Dem Vernehmen nach wird das städtische Programm zur Dach-- und Fassadenbegrünung noch zögerlich angenommen. Wir möchten daher mit diesem Antrag einerseits mit einer verstärkten Öffentlichkeit auf diese Programm hinweisen und andererseits die Fördersumme von 10.000,- Euro (maximale Einzelfördersumme 800,- Euro) 30.000,- Euro (zusätzlich 10.000 Euro für private Projekte, 10.000 Euro für städtische Projekte) erhöhen.

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von UWG Siegen

Anfrage Finanzierung von Betreungsangeboten an Grundschulen

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

Finanzierung von Betreuungsangeboten an Grundschulen für die Schuljahre 2018/2019 (auf Basis der Verwaltungsvorlage 2519/2019) und 2019/2020 (Verwaltungsvorlage 2518/2019) beschlossen.

In diesem Zusammenhang bittet die UWG-Fraktion um Beantwortung folgender Fragen:

Die Auszahlung der Förderungen soll analog zu den Landeszuwendungen zum 01.09. und 01.03. eines Schuljahres in Form von Abschlagszahlungen erfolgen. Sind die Zahlungen erfolgt? Wenn ja, wann? Wenn nein, bitten wir um eine ausführliche Darlegung der Gründe.

Nach Ende des Schuljahres 2018/2019 sollte eine abschließende Prüfung der Mindereinnahmen erfolgen. Ist diese Prüfung erfolgt? Wenn ja, wann und mit welchem Ergebnis? Wenn nein, wann beabsichtigt die Verwaltung dies zu tun?

Wurden die Mittel für die Ferienbetreuung für das Schuljahr 2018/2019 in voller Höhe ausgezahlt? Wenn ja, wann? Wenn nein, wann beabsichtigt die Verwaltung dies zu tun?

Auszug aus der öffentlichen Niederschrift über die 31. Sitzung des Jugendhilfeausschuss vom 28.01.2020:

"Anfrage gemäß § 8 der Geschäftsordnung der UWG-Fraktion im Rat der Stadt Siegen zur Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 28.01.2020
Finanzierung von Betreuungsangeboten an Grundschulen

Die Auszahlung der Förderungen soll analog zu den Landeszuwendungen zum 01.09. und 01.03. eines Schuljahres in Form von Abschlagszahlungen erfolgen. Sind die Zahlungen erfolgt? Wenn ja, wann? Wenn nein, bitten wir um eine ausführliche Darlegung der Gründe.

Antwort:
Mit Bescheid vom 12. bzw. 13. September 2019 wurde den Maßnahmeträgern der Betreuungsangebote an den städtischen Grundschulen die Höhe der städtischen Förderung anhand der kalkulierten Teilnehmerzahlen bekanntgegeben und um Rücksendung der unterschriebenen Richtlinien und Bewilligungsbedingungen bis 20.09.2019 gebeten. Anschließend erfolgten die Auszahlungen der ersten Raten bis zum 07.10.2019. Die Auszahlung an den Elternverein Hammerhütter Schule erfolgte dabei in monatlichen Ratenzahlungen.
Für die Betreuung an den Offenen Ganztagsschulen erfolgte mit Bescheid vom 27.01.2020 die Mitteilung der endgültigen Förderhöhe anhand der Teilnehmerzahlen zum Stichtag 15.10.2020. Die Mitteilung der endgültigen Förderhöhe für die Grundschulen, die keine Offenen Ganztagsschulen sind, ist bis Ende Januar geplant.

Nach Ende des Schuljahres 2018/2019 sollte eine abschließende Prüfung der Mindereinnahmen erfolgen. Ist diese Prüfung erfolgt? Wenn ja, wann und mit welchem Ergebnis? Wenn nein, wann beabsichtigt die Verwaltung dies zu tun?

Antwort:
Eine abschließende Prüfung der Mindereinnahmen für das Schuljahr 2018/2019 (Defizitausgleich auf Basis der Verwaltungsvorlage 2519/2019) ist noch nicht erfolgt.
Nach Weiterleitung der Elternbeiträge für das Schuljahr 2018/2019, Prüfung der Kassen im Rahmen des Verwendungsnachweises und Bestätigung der Verwendung der Landeszuwendungen für das Schuljahr 2018/2019 gegenüber der Bezirksregierung, kann eine Prüfung der Defizitausgleiche erfolgen. Ein Abschluss der genannten Vorarbeiten ist für den 31.03.2020 geplant.

Wurden die Mittel für die Ferienbetreuung für das Schuljahr 2018/2019 in voller Höhe ausgezahlt? Wenn ja, wann? Wenn nein, wann beabsichtigt die Verwaltung dies zu tun?

Antwort:
Die Mittel für die Ferienbetreuung im Schuljahr 2018/2019 sind noch nicht ausgezahlt. Die Auszahlung soll im Laufe des Schuljahres 2019/2020 abgeschlossen werden.

gez. Vogel"

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von UWG Siegen

Antrag Veranstaltung für Bedürftige an Heiligabend

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

die UWG-Fraktion im Rat der Stadt Siegen beantragt, folgenden Beschluss zu fassen:

Die Verwaltung wird beauftragt, gemeinsam mit örtlichen freien Trägern eine zentrale Veranstaltung für Wohnungslose, Geflüchtete, Alleinstehende und andere Personen an Heiligabend in einem würdigen Rahmen zu organisieren.

Die Veranstaltung soll vorrangig von ehrenamtlichen Helfern durchgeführt werden. Die Verwaltung soll dafür einen angemessen großen Raum (z. B. in den Räumlichkeiten der Siegerland- Bismarckhalle) zur Verfügung stellen und die Veranstaltung logistisch begleiten.

Begründung:

Bei der zunehmenden Zahl der Besucher sind freie Träger oft überfordert. Z. B. kamen zu der Veranstaltung im Sozialkaufhaus Am Heidenberg am 24.12.2018 über 160 Besucher. Die vorhandenen Sitzplatzkapazitäten haben dabei bei Weitem nicht ausgereicht.

Um für die Teilnehmer eine bessere Erreichbarkeit zu gewährleisten, müssen solche Veranstaltungen an einem zentralen Ort in der Stadt Siegen und in einem ausreichend großen Raum durchgeführt werden.

In vielen anderen Kommunen in Nordrhein-Westfalen wurde die Koordination bereits von der Verwaltung übernommen.

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von UWG Siegen

Antrag Abstellmöglichkeiten für Lastenräder, Fahrräder mit Kinderanhängern und E-Bikes

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

die UWG-Fraktion im Rat der Stadt Siegen beantragt, folgenden Beschluss zu fassen:

Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, wo an Kindertagesstätten in der Universitätsstadt Siegen geeignete Abstellmöglichkeiten für Lastenräder, Fahrräder mit Kinderanhängern und E-Bikes geschaffen werden können. Ist dies nicht auf dem Kitagelände möglich, so sollen hierfür Lösungen im öffentlichen Straßenraum geplant werden. Weiter wird die Verwaltung beauftragt, mit den Kindertageseinrichtungen der freien Träger entsprechende Planungen abzustimmen.

Begründung:

Wissenschaftler, Verkehrsexperten, Polizei und andere Experten weisen immer wieder auf Probleme und Gefahren hin, die von sogenannten „Elterntaxis“ ausgehen. Sie beziehen sich dabei nicht nur auf Probleme durch den zusätzlichen Individual-Verkehr, sondern auch auf das Erlernen eines nachhaltigen Mobilitätsverhaltens. Denn die Grundlagen für das spätere Mobilitätsverhalten werden schon im Kita- und Grundschulalter gelegt.

Die zunehmende Verbreitung von Lastenrädern, Fahrrädern mit Kinderanhängern, E-Bikes usw. erleichtert es Eltern ihre Kinder schnell und bequem ohne Auto zu transportieren. Um für die Stadt Siegen bis zum Jahr 2035 die Klimaneutralität zu erreichen, sollte diese Entwicklung gezielt gefördert werden.

Leider besteht gerade im innerstädtischen Bereich oft das Problem fehlender Stellplätze für Gespanne, Lastenräder oder E-Bikes vor Kitas. Eltern vom Heidenberg und der Numbach haben sich bei der UWG-Fraktion über fehlende Abstellmöglichkeiten beklagt.

Werden Fahrräder auf dem Gehweg abgestellt, kommt es häufig zu Konflikten mit Fußgängern. Die Schaffung von entsprechenden Abstellmöglichkeiten ist daher dringend notwendig.

Auszug aus der öffentlichen Niederschrift über die 32. Sitzung des Jugendhilfeausschuss vom 03.03.2020:

"Zunächst erläutert Herr Langer den Antrag.

Als erstes sei es festzustellen, wo Flächen zur Verfügung ständen, so Herr Kamieth.

Die Idee der UWG- Fraktion sei gut und die SPD- Fraktion werde diesen Antrag unterstützen, so Herr Schiltz. Man wolle aber noch darauf hinweisen, dass im Arbeitskreis Radverkehr im- mer darüber gesprochen werde, dass, wenn man entsprechende Flächen für das Abstellen von Fahrrädern zur Verfügung stelle, auch dafür sorgen solle, entsprechende Infrastruktur für das Laden von E-Bikes vorzusehen. Würden an den Kindergärten entsprechende Flächen vorgesehen, sollte man auch dies berücksichtigen.

Anliegen und Antrag sei zu begrüßen und unterstützenswert, so Frau Bleckmann. Die Thematik Elterntaxen sei bereits im Antrag erwähnt, aus klimaschutzpolitischen Gründen sei es zu begrüßen, wenn Kinder nicht mit dem Auto zur Kita gebracht würden. Sie könne sich al- lerdings vorstellen, dass es vielfach bereits ausreiche, einen Platz als Fahrradabstellplatz aus- zuweisen, um das Fahrrad, während man das Kind in die Kita gebe, kurz abstellen zu können. Dies könne bereits ein Anreiz sein. Die Anregung von Herrn Schiltz halte sie auch für sinnvoll, aber hier sehe sie eher die Nutzungsmöglichkeit für die Beschäftigten der Einrichtung. Zu prüfen und zu evaluieren, wo etwas vorhanden sei oder ausgebaut werden könne, sei zu unterstützen.

Herr Kamieth verweist auf einen Radiobericht über die Fahrradentwicklung in den Städten, nach dem es zu einem Verdrängungswettbewerb mit dem Auto- Individualverkehr auf den Straßen kommen werde. Er halte dies für eine spannende Entwicklung.

Herr Langer weist auf Fördermöglichkeiten des Landes für Lastenfahrräder hin.

Beschluss:

Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, wo an Kindertagesstätten in der Universitätsstadt Siegen geeignete Abstellmöglichkeiten für Lastenräder, Fahrräder mit Kinderanhängern und E-Bikes geschaffen werden können. Ist dies nicht auf dem Kitagelände möglich, so sollen hierfür Lösungen im öffentlichen Straßenraum geplant werden. Weiter wird die Verwaltung beauftragt, mit den Kindertageseinrichtungen der freien Träger entsprechende Planungen abzustimmen.

Beratungsergebnis: Einstimmig dafür, 0 Enthaltungen"

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von UWG Siegen

Anfrage Begrünung von Bushaltestellen in der Stadt Siegen

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

in seiner Sitzung vom 19.09.2019 wurde dem Umweltausschuss das Ergebnis des Prüfauftrags vorgetragen. Dabei wurde mitgeteilt, dass eine Begrünung von Bushaltestellen u. a. aus statischen Gründen nicht möglich sei.

Der UWG-Fraktion wurde allerdings von Statikern mitgeteilt, dass – zumindest für den im Bild dargestellten Haltestellentyp - durch vergleichsweise geringfügige Veränderungen eine deutliche Verbesserung der Tragfähigkeit und der Verkehrssicherheit erreicht werden kann.

Daher bittet die UWG-Fraktion um Beantwortung folgender Fragen:

  1. Wer hat die Prüfung der Statik durchgeführt?
  2. Wann wurde diese Prüfung durchgeführt?
  3. Wie sehen die Ergebnisse der Prüfung bei den unterschiedlichen in Siegen vorhandenen Haltestellentypen aus?
  4. Was haben die Gespräche mit der Firma Ströer -Städte Medien GmbH ergeben?

Auszug aus der öffentlichen Niederschrift über die 34. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Landschaftspflege und Energie:

"Frau Schreiber beantwortet die Anfrage wie folgt:

Zu 1) Wer hat die Prüfung der Statik durchgeführt?

Der Prüfingenieur der Stadt Siegen hat die Typenstatik des Ing.-Büros für Tragwerksplanung und Bauwesen, Dillenburg, auf mögliche Reserven zusätzlicher Lasten für eine Dachbegrünung überprüft.
Ergebnis: Die Profile sind mit den angesetzten Lasten, wie Eigengewicht, Wind und Schnee, ausgenutzt und für zusätzliche Belastungen keine Lastreserven vorhanden.

Zu 2) Wann wurde diese Prüfung durchgeführt?

Die Typenstatik des in Siegen seit ca. 10 Jahren verwendeten Wartehallenmodells, wurde am 06.07.2015 berechnet, ist weiterhin gültig und die Prüfung möglicher Lastreserven fand am 18. September 2019 statt.

Zu 3) Wie sehen die Ergebnisse der Prüfung bei den unterschiedlichen in Siegen vorhande- nen Haltestellentypen aus?

85 – 90 % der Wartehallen sind das Glasdachmodell und die Wellendachmodelle von der Firma Ströer und uns in Summe.
Das zweithäufigste Wartehallenmodell, welches auch die Firma Ströer verwendet kann die zusätzlichen Lasten ebenfalls nicht aufnehmen.

Für einzelne „Alt-Modelle“ ist nicht geprüft worden.

Zu 4) Was haben die Gespräche mit der Firma Ströer-Städte Medien GmbH ergeben?

Die Firma Ströer hat die Aufnahme einer zusätzlichen Last durch Begrünung prüfen lassen. Die zusätzliche Last kann das von der Firma Ströer verwendete Wartehallenmodell aus stati- schen Gründen auch nicht aufnehmen.

Ergänzung zum Prüfauftrag des Protokolls vom 19.09.2019:

Die Rücksprache mit dem Fördermittelgeber hat ergeben, dass Wartehallen, für die noch ei- ne Zweckbindung besteht nicht ohne Rückzahlungsverpflichtung umgebaut werden dürfen. Der abgestimmte geförderte, barrierefreie Standard der Wartehäuschen hat Glasdächer, die eine zusätzliche Ausleuchtung der Wartehäuschen entbehrlich machen. Wartehallen mit Gründächern fördert der Zuschussgeber aus dem zuvor genannten Grund zurzeit nicht.

=> Der Ausschuss für Umwelt, Landschaftspflege und Energie nimmt Kenntnis.

34. AfULE 05.02.2020"

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von UWG Siegen

Antrag Tütenspender für Hundekot und Mülleimer

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

immer öfter werden die Hinterlassenschaften (Kot) von Hunden nicht mehr  in Tüten aufgenommen. Wenn dies doch geschieht, steht meist kein Müllbehälter zur Entsorgung der Kotbeutel zur Verfügung so dass die Tüten oft in die Vorgärten oder angrenzenden Feldern geworfen werden.
Dieser Missstand könnte mit Tütensendern und bereitgestellten Mülleimern behoben werden.

Daher bitten wir um  folgenden Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung  wird beauftragt zu prüfen, welche Kosten für die Bereitstellung von Tütenspendern und Mülleimern entstehen und dies in der nächsten Sitzung des Bezirksausschuss West vorzustellen.

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von UWG Siegen

Antrag Ampelmännchen "Henner und Frieder" an zwei Signalanlagen in der Hagener Straße

Die UWG-Fraktion im Rat der Stadt Siegen beantragt, folgenden Beschluss zu fassen:

Die Verwaltung wird gebeten, die Signalanlage am Fußgängerüberweg zwischen den Gebäudekomplexen Hagener Straße 103 und Hagener Straße (Fira Dango & Dienenthal Maschinenbau GmbH) sowie am Fußgängerüberweg Ecke Hagener Straße und in der Hüttenwiese mit den Symbolfiguren „Henner und Frieder“ auszustatten.

Begründung:

Die Firma Dango & Dienenthal Maschinenbau GmbH bittet darum, die beiden Signalanlagen mit diesen Symmbolen auszustatten, da diese die Industriezweige symbolisieren, in denen die Firma seit der Gründung im Jahr 1865 tätig ist. Dabei ist die Firma bereit, die Kosten in Höhe von EUR 50,00 pro Scheibe zu übernehmen (siehe Zusage vom 20.12.2019).

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von UWG Siegen

Antrag Entsorgung von Elektrokleingeräten

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

die UWG-Fraktion im Rat der Stadt Siegen beantragt, folgenden Beschluss zu fassen:

Prüfauftrag: Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob und an welchen Depotcontainer-Standorten in der Stadt Siegen Entsorgungsbehälter für die Entsorgung von Elektrokleingeräten aufgestellt werden können und das Ergebnis in einer der nächsten Sitzungen des Umweltausschusses vorzustellen.

Begründung:

Das Elektro- und Elektronikgesetz (ElektroG) bestimmt, dass ausgediente Elektrogeräte getrennt gesammelt werden müssen und nicht mit dem Restmüll entsorgt werden dürfen. Für eine erfolgreiche Sammlung von Elektrokleingeräten ist ein bequemes und einfaches Sammelsystem notwendig. Viele Kommunen in Nordrhein-Westfalen haben daher ihr Abfallentsorgungsangebot erweitert, indem an Depotcontainer-Standorten zusätzlich Entsorgungsbehälter für die Entsorgung von Elektrokleingeräten aufgestellt wurden, die von der Bevölkerung gut angenommen werden.

Auszug aus der öffentlichen Niederschrift über die 34. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Landschaftspflege und Energie:

Beschluss (geändert):

"Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob und an welchen (beaufsichtigten) Standorten in der Stadt Siegen Entsorgungsbehälter für die Entsorgung von Elektrokleingeräten aufge- stellt werden können und das Ergebnis in einer der nächsten Sitzungen des Umweltaus- schusses vorzustellen.

Beratungsergebnis: Einstimmig dafür,5 Enthaltungen (Keßler, Klaas, Weber, FDP, DIE LINKE)

34. AfULE 05.02.2020"

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von UWG Siegen

Antrag Effiziente Bewässerung städtischer Bäume

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

die UWG-Fraktion im Rat der Stadt Siegen beantragt, folgenden Beschluss zu fassen:

Prüfauftrag: Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob und wie in der Stadt Siegen ein effizienteres Baumbewässerungssystem (z. B. „treegator“) genutzt werden kann und dies in einer der nächsten Sitzungen des Umweltausschusses vorzustellen.

Begründung:

Bei der Bewässerung von Bäumen wird oft sehr viel Wasser verbraucht, da beim Bewässern mit Schlauch oder Gießkanne der Boden das Wasser nicht schnell genug aufnehmen kann. Das Wasser fließt an der Oberfläche weg und dringt unter Umständen nicht tief genug zu den Wurzeln vor.

Bei der Nutzung des Bewässerungssystems „treegator“ wird das Wasser langsam an das Erdreich abgegeben und durchfeuchtet dieses kontinuierlich bis an die Wurzeln der Pflanze. Das Erdreich speichert das Wasser je nach Witterung über mehrere Tage. Somit können die Gießintervalle über einen längeren Zeitraum verteilt werden.

Dieses Verfahren spart Wasser und ist weniger personalintensiv.

Auszug aus der öffentlichen Niederschrift über die 34. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Landschaftspflege und Energie:

Beschluss:

"Die Verwaltung habe sich zunächst einmal darauf festgelegt, mit einer Anreicherung von Kompost zu arbeiten, die wie wasserspeicherndes Granulat eine Verbesserung der Bodenluft sowie der Wasserhaltefähigkeit mit sich bringen, antwortet Herr Bergholz.

Herr F. Weber hat den Eindruck, die Verwaltung befasse sich von sich aus ausreichend mit der Thematik. Er hält einen Prüfauftrag demnach nicht für erforderlich.

Herr Langer zieht den Antrag zurück."

34. AfULE 05.02.2020

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von UWG Siegen

Antrag ÖPNV-Angebot auf dem Heidenberg

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Mues,

die UWG-Fraktion im Rat der Stadt Siegen beantragt, folgenden Beschluss zu fassen:

Die Verwaltung wird beauftragt, sich mit den Verkehrsbetrieben Westfalen-Süd in Verbindung zu setzen, um das ÖPNV-Angebot für die Mitarbeiter der Werkstätten auf dem Heidenberg zu den Stoßzeiten zu optimieren. Weiter wird die Verwaltung beauftragt, in der nächsten Sitzung dieses Ausschusses einen ausführlichen Sachstandsbericht über die Ergebnisse vorzulegen.

Begründung:

Im Gewerbegebiet Heidenberg haben sich zwei Werkstätten eines gemeinnützigen Trägers angesiedelt. Vor allem während der Stoßzeiten zu Arbeitsbeginn und zum Feierabend können die eingesetzten Busse die Nachfrage kaum erfüllen, sodass häufig nicht alle Fahrgäste mitgenommen werden können.

Auszug aus der öffentlichen Niederschrift über die 17. Sitzung des Bezirksausschuss V - Siegen-West vom 10.12.2019:

Beschluss:

"Der Bezirksausschuss V - Siegen-West - bittet die Verwaltung, sich mit den Verkehrsbetrieben Westfalen-Süd in Verbindung zu setzen, um das ÖPNV-Angebot, u. a. für die Beschäftigten der Werkstätten, auf dem Heidenberg zu Stoßzeiten zu optimieren.
Die Verwaltung wird gebeten, in der nächsten Sitzung zu berichten.

Beratungsergebnis: Einstimmig dafür, 0 Enthaltungen"

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von UWG Siegen

Anfrage Bushaltestelle in Höhe des Kreisverkehrs in Siegen-Achenbach

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Mues,

in Zusammenhang mit der Errichtung einer provisorischen Bushaltestelle in Höhe des Kreisverkehrs in Siegen-Achenbach bittet die UWG-Fraktion um Beantwortung folgender Fragen:

Ist es vorgesehen, an dieser Stelle eine feste Haltestelle einzurichten?
Aus welchem Grund wird die reguläre Haltestelle 50 Meter weiter derzeit nicht angefahren?

Auszug aus der öffentlichen Niederschrift über die 17. Sitzung des Bezirksausschuss V - Siegen-West vom 10.12.2019:

"Frau Franke berichtet, dass eine feste Haltestelle eingerichtet werden soll. Warum die reguläre, 50 m entfernt liegende Haltestelle nicht angefahren wird ist der Verwaltung nicht be- kannt. Nach Aussage der VWS werden die Linien C 112 und C 113 dort noch bedient. Die derzeit provisorische Haltestelle diene der Verbindung der Dreisbachsiedlung mit der Innenstadt."

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Antrag Parksituation "Am Rothenberg"

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

die UWG-Fraktion im Rat der Stadt Siegen beantragt, folgenden Beschluss zu fassen:

Die Verwaltung wird beauftragt, einen Sachstandsbericht bzgl. der Verbesserung der Parksituation „Am Rothenberg/Am Eichert“ zu erstellen und in der nächsten Sitzung dieses Bezirksausschusses vorzustellen. Dabei ist auch darzulegen, welche weiteren Maßnahmen – besonders auch im Kreuzungsbereich - geplant sind und wann diese umgesetzt werden sollen.

Begründung:

Der Kreuzungsbereich stellt weiterhin besonders für Schülerinnen und Schüler ein hohes Gefahrenpotenzial dar. Diese Situation ist so nicht mehr hinnehmbar und erfordert ein unverzügliches Handeln der Verwaltung.

Auszug aus der öffentlichen Niederschrift über die 17. Sitzung des Bezirksausschuss V - Siegen-West vom 10.12.2019:

"Frau Franke berichtet, die Kreuzungssituation „Am Eichert/Am Rothenberg“ sei mehrfach in Ortsterminen, auch mit der Polizei, untersucht worden. Die VWS habe dort keine Probleme gemeldet. Aus verkehrsbehördlicher Sicht gebe es keinen Handlungsbedarf, da die Straßenverkehrsordnung die Regelungen für das Parken vorgeben. Sie werde die Ordnungsbehörde bitten dort häufiger zu kontrollieren.

Herr Doppler teilt mit, dass sich die Arbeitskommission und der Verkehrsausschuss mehrfach mit der Thematik befasst haben. Seitens der Politik wurde vereinbart, die Aufstellfläche an der Bushaltestelle in die Böschung zu legen. Hinsichtlich der Vorfahrtsregelung im Kreuzungsbereich bestehe kein Grund für eine Beschilderung, da das Parken dort gesetzlich verboten sei. Zu Bedenken sei auch, dass bei einem Parkverbot das Problem an eine andere Stelle verlagert werde. Die Situation sollte weiter beobachtet werden.

Herr Langer hält fest, dass der Schulbus wegen parkender Fahrzeuge mitten auf der Straße halten müsse, was nicht akzeptabel sei. Wenn seitens der AWO Parkplätze für die Andienung der Werkstätten am Rothenberg benötigt werden müssen auch von dort Alternativen überlegt werden. Zugesagt wurde im Zuge der Verlegung der Dreisbachschule, alle Haltestellen ordentlich herzurichten. Dies sei noch immer nicht geschehen. Wenn der ÖPNV gestärkt werden solle, müsse auch eine entsprechende Infrastruktur vorhanden sein.

Herr Doppler hält es für sinnvoll, den Antrag an den Verkehrsausschuss zu verweisen.

Frau Franke hält fest, dass sich die (auf Bildern) geschilderten Situationen durch das Aufstellen von Verkehrszeichen oder Markierungen nicht beheben lassen. Es müsse eine Überwachung und Ahndung von Verstößen zu den genannten Zeiten erfolgen.

Beschluss:

Der Bezirksausschuss V - Siegen-West - überweist den Antrag zur weiteren Beratung an den Verkehrsausschuss.

Beratungsergebnis: Einstimmig dafür, 0 Enthaltungen"

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Antrag Arbeiten auf dem Autobahnzubringer (B62) im Bereich der Talbrücke Achenbach

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

die UWG-Fraktion im Rat der Stadt Siegen beantragt, folgenden Beschluss zu fassen:

Die Verwaltung wird gebeten, sich mit dem Landesbetrieb Straßen NRW in Verbindung zu setzen, um einen ausführlichen Sachstandsbericht über die weiteren geplanten Arbeiten auf dem Autobahnzubringer (B 62) im Bereich der Talbrücke Achenbach zu erstellen und im Bezirksausschuss vorzustellen. Dabei ist insbesondere darzulegen, welche Maßnahmen zur Verbesserung des Lärmschutzes vorgesehen sind.

Begründung:

Im Zuge der Diskussion um Lärmschutzmaßnahmen 2018 wurde kein Handlungsbedarf wegen erhöhtem Verkehrsaufkommen gesehen, nun aber wurde aufgrund des erhöhten Verkehrsaufkommens die Sicherheit der Talbrücke infrage gestellt und eine Neu-Markierung vorgenommen. Hierüber zeigten sich viele Bürger irritiert und haben an die UWG-Fraktion die Frage herangetragen, wie nun der Lärmschutz weiter verbessert werden soll.

Auszug aus der öffentlichen Niederschrift über die 17. Sitzung des Bezirksausschuss V - Siegen-West vom 10.12.2019:

"Seitens Straßen NRW liegt laut Frau Franke folgende Stellungnahme vor: Das Brückenbau- werk wurde 2018 nachgerechnet. Die danach erforderlichen Kompensationsmaßnahmen wurden zwischenzeitlich durchgeführt (Fahrspurreduzierung auf 2 Spuren bergauf zur A 45, eine bergab Richtung Siegen, Überholverbot für LKW in Fahrtrichtung A 45, LKW Mindestab- stand 50 m). Es hat eine Herabstufung der Brückenklasse gegeben. In 2021 soll eine Tragfähigkeitsverstärkung vorgenommen werden mit dem Ziel, die Herabstufung wieder aufzuheben. Die Restnutzungsdauer der Brücke wird damit bis 2038 verlängert. Die Talbrücke besitzt auf der Nordseite eine Lärmschutzwand von 2,50 m Höhe, eine Verbesserung des Lärmschutzes ist zurzeit von der Autobahnniederlassung Hamm nicht geplant.

Herr Hillnhütter merkt an, dass bergauf die zunächst vorhandene Geschwindigkeitsbe- schränkung auf 50 km/h aufgehoben worden sei, was besonders nachts durch beschleuni- gende Fahrzeuge zu Lärmbelästigungen führe. Dies sei nicht nachvollziehbar.

Herr Doppler schildert die Hintergründe für die Geschwindigkeitsbeschränkung, die Verle- gung der Fahrspur sowie die notwendige Verstärkung der Brücke. Die Voraussetzungen für Lärmschutzmaßnahmen haben sich dadurch nicht geändert.

Die Mitglieder des Bezirksausschusses nehmen die Informationen zur Kenntnis."

Begründung:

Im Zuge der Diskussion um Lärmschutzmaßnahmen 2018 wurde kein Handlungsbedarf wegen erhöhtem Verkehrsaufkommen gesehen, nun aber wurde aufgrund des erhöhten Verkehrsaufkommens die Sicherheit der Talbrücke infrage gestellt und eine Neu-Markierung vorgenommen. Hierüber zeigten sich viele Bürger irritiert und haben an die UWG-Fraktion die Frage herangetragen, wie nun der Lärmschutz weiter verbessert werden soll.

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Antrag Nutzung von Photovoltaik-Anlagen

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Mues,

die UWG-Fraktion im Rat der Stadt Siegen beantragt, folgenden Beschluss zu fassen:

Die Verwaltung wird beauftragt,

  • die noch nicht verbrauchten Mittel in Höhe von 330.000 € aus dem Haushaltsjahr 2019 in das Haushaltsjahr 2020 zu übertragen;
  • ein städtisches Solarprogramm für private Haushalte aufzulegen;
  • bis Mitte 2020 einen Bericht zu erstellen aus dem hervorgeht, in welchen städtischen Objekten mit hohem Energieverbrauch (z. B. Siegerlandhalle, Hallenbäder) eine Nutzung von Solarenergie möglich ist und in welchen nicht, und diesen Bericht dem Umweltausschuss vorzustellen.

Begründung:

Bei der Beantwortung der entsprechenden UWG-Anfrage am 06.11.2019 im Rat der Stadt Siegen wurde mitgeteilt, dass auf öffentlichen Gebäuden kaum Möglichkeiten zur Nutzung von Solaranlagen bestehen. Es sei sinnvoller und effektiver, die Nutzung von Solarenergie bei privaten Haushalten stärker zu fördern.

Wenn die Stadt Siegen bis 2035 klimaneutral werden will, müssen alle Anstrengungen unternommen werden, um dieses Ziel zu erreichen.

Die UWG-Fraktion möchte der Verwaltung bei der Umsetzung des Ziels, klimaneutral zu werden, Wege aufzeigen und diese positiv begleiten.

Auszug aus der öffentlichen Niederschrift von der 33. Sitzung für Umwelt, Landschaftspflege und Energie vom 28.11.2019:

Beschluss:

Die Verwaltung wird beauftragt die noch nicht verbrauchten Mittel in Höhe von 330.000 € in das Haushaltsjahr 2020 zu übertragen.
Beratungsergebnis: Einstimmig dafür, 4 Enthaltungen (SPD)

33. AfULE 28.11.2019

Beschluss:

Die Verwaltung wird beauftragt die Auflegung eines städtischen Solarprogrammes für private Haushalte zu überprüfen.
Beratungsergebnis: Einstimmig dafür, 0 Enthaltungen

33. AfULE 28.11.2019

Beschluss:

Die Verwaltung wird beauftragt bis Mitte 2020 einen Bericht zu erstellen aus dem hervorgeht, in welchen städtischen Objekten mit hohem Energieverbrauch (z. B. Siegerlandhalle, Hallenbäder) eine Nutzung von Solarenergie möglich ist und in welchen nicht, und diesen Bericht dem Umweltausschuss vorzustellen.

Beratungsergebnis: 10 dafür (CDU, B‘90/ Die Grünen, UWG, FDP, LINKE) 3 dagegen (Christian, Fries, Müller), 1 Enthaltung (Lichtenthäler)

33. AfULE 28.11.2019

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Antrag Intelligente Ampelschaltung

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Mues,

die UWG-Fraktion im Rat der Stadt Siegen beantragt, folgenden Beschluss zu fassen:

Prüfauftrag: Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, wie eine intelligente Ampelsteuerung basierend auf einer Echtzeiterfassung des Straßenverkehrs - besonders an Knotenpunkten – in das Verkehrsleitsystem der Universitätsstadt Siegen integriert werden kann.

Zu prüfen ist dabei insbesondere, wie mittels einer intelligenten Ampelsteuerung der ÖPNV durch die Erweiterung der Bevorrechtigung von Bussen gestärkt werden kann. Im Rahmen des Prüfauftrags sollen ein möglicher Zeitrahmen für die Umsetzung sowie die Möglichkeit der Akquise von Fördermitteln dargestellt werden. Zur weiteren Beratung soll dieser Antrag an den Verkehrsausschuss weitergeleitet werden.

Begründung:

Intelligente Ampeln passen ihre Schaltung an die aktuelle Verkehrslage an. Dabei bilden in Echtzeit erhobene Daten die Basis für die Steuerung der Ampeln. Ziel ist es, dazu beizutragen, innerstädtische Staus zu vermindern.

Die Minderung von Staus an Ampeln führt zu einer Reduzierung der Emissionen und stellt damit einen Beitrag zum Klimaschutz dar. Außerdem führt sie zu einem verbesserten Mobilitätskomfort der betroffenen Verkehrsteilnehmer.

Auszug aus der öffentlichen Niederschrift von der 33. Sitzung für Umwelt, Landschaftspflege und Energie vom 28.11.2019:

3.2 Intelligente Ampelschaltung - Antrag der UWG-Fraktion -

Herr Klaas wiederholt seine eingangs geäußerte Auffassung zum vorangegangenen Tagesordnungspunkt. Außerdem weist er darauf hin, dass die im Antrag aufgestellte Fragestellung schon im Klimaschutzbericht unter Punkt 6, Mobilität, beantwortet sei. In diesem wird darüber informiert, dass die verkehrsabhängige Steuerung und Koordinierung der Signalanlagen sowie die Optimierung von Wartezeiten und gezielte Lenkung von Verkehrsströmen kontinuierlich in Arbeit seien.  

In Hinblick auf die Erreichung besserer Emissionswerte durch einen besseren Verkehrsfluss hält Herr Langer die Thematik für sehr wichtig und dringend zu verfolgen. Dies sei auch Hintergrund dieses Antrags gewesen.

Zu der angefragten ÖPNV-Beschleunigung erklärt Herr Hinkel, dass im September 2019 ein Zuwendungsantrag in Absprache mit den Verkehrsbetrieben gestellt wurde. Ziel sei es, die in den Sensoren der Busse ausgegebenen Signale in den Steuergeräten der Lichtsignalanlagen aufzufangen. Dadurch sei eine gewisse An- und Abmeldung der Busse in einem bestimmten Zeit- bzw. Streckenkorridor möglich, welches dazu führe, dass die Lichtsignalanlagen automatisch in die Grünphase schalten können. Der Antrag wurde in Abhängigkeit der Bewilligung für das Jahr 2020 gestellt.

Damit wird der Antrag als erledigt betrachtet.  

33. AfULE 28.11.2019

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Antrag Aufbau eines dynamischen Parkleitssystems

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Mues,

die UWG-Fraktion im Rat der Stadt Siegen beantragt, folgenden Beschluss zu fassen:

Prüfauftrag: Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, inwieweit „intelligente“ Sensoren die Parkplatzsuche erleichtern und damit Emissionen reduzieren können. Zur weiteren Beratung soll dieser Antrag an den Verkehrsausschuss weitergeleitet werden.

Begründung:

Das Einkaufsverhalten von Kundinnen und Kunden hängt unmittelbar mit der Erreichbarkeit der Geschäfte zusammen. Unnötig lange Parkplatzsuche beeinflusst die Entscheidung, auf den Online-Handel zurück zu greifen. Intelligente Sensoren können in der heutigen Zeit in jede Infrastruktur integriert werden.

Mehrere Kommunen in Nordrhein-Westfalen haben mit den Firmen S O NAH, APAG und STAWAG ein Konzept entwickelt, bei dem Straßenlaternen mit solchen intelligenten Sensoren ausgestattet wurden. Die Sensoren erkennen, ob ein Parkplatz frei oder belegt ist. Diese Information wird dann auf einer Website und/oder einer App zur Verfügung zur Verfügung gestellt.

So können sich Kundinnen und Kunden, Anwohner oder Besucher frühzeitig informieren, wo wie viel Parkraum zur Verfügung steht. Auf diese Weise wird unnötiger Parksuchverkehr vermieden und ein Beitrag zur Luftreinhaltung und CO2-Minderung geleistet. Es soll geprüft werden, inwieweit ein solches Konzept auf die Universitätsstadt Siegen übertragbar ist. Auszug aus der öffentlichen Niederschrift von der 33. Sitzung für Umwelt, Landschaftspflege und Energie vom 28.11.2019:

3.1 Aufbau eines dynamischen Parkleitsystems - Antrag der UWG-Fraktion -

Herr Klaas sieht die Zuständigkeit hinsichtlich dieser Thematik nicht beim Ausschuss für Umwelt, Landschaftspflege und Energie, sondern beim Verkehrsausschuss. Er beantragt, die Anträge unter Tagesordnungspunkt 3.1 und 3.2, in den Verkehrsausschuss zu schieben.  

Dieser Auffassung schließt sich Herr M. Müller an.  

Grundsätzlich kann auch Herr Langer dem zustimmen. Jedoch hält er es für wichtig, sich auch bei verkehrlichen Überlegungen und Entscheidungen immer zunächst hinsichtlich des Klimaaspekts zu informieren. Erledige sich dies mit der Stellungnahme der Verwaltung sei von dem Antrag auch abzusehen.  

Daran anknüpfend schlägt Frau Jung  vor, zunächst der Verwaltung das Wort zu erteilen und dann zu sehen, ob sich der Antrag dadurch nicht schon erledigt habe. Sie appelliert außerdem noch einmal an die Ausschussmitglieder, zukünftig im Vorhinein zu klären, in welchem Ausschuss ein Antrag zu stellen ist.

Dem kann Herr Klaas zustimmen, will allerdings eine anschließende Diskussion in diesem Gremium vermeiden.  

Herr Hinkel nimmt Stellung zu dem Antrag. 2018 habe der Rat ein Parkraumbewirtschaftungskonzept beschlossen, in dem auch die Prüfung eines solchen Sensorsystems enthalten ist. Gespräche mit Anbietern haben bereits stattgefunden, im nächsten Jahr solle dieser Ansatz weiter verfolgt und erweitert werden.  

Damit wird der Antrag von dem Ausschuss als erledigt betrachtet.  

33. AfULE 28.11.2019

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Anfrage zu den neuen Photovoltaik-Anlagen in Siegen

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

eine der letzten Maßnahmen im Rahmen der Beschlussfassung des Haushalts 2019 war die Nachforderung vom „Jamaika“ im Laufe des Jahres 400.000 Euro für die Errichtung von Photovoltaikanlagen zur Verfügung zu stellen.

Da nunmehr fast 1 Jahr vergangen ist, bitten wir um die Beantwortung folgender Fragen:

  • Welche Planungsarbeiten und Kosten sind bereits für neue PV-Anlagen seither entstanden?
  • Wann und wo werden neue PV-Anlagen erstellt bzw. in Betrieb genommen?
  • Welche CO²-Einsparungen werden damit erreicht?
  • Welcher Betrag steht aktuell von den für 2019 beschlossenen 400.000 Euro noch zur Verfügung?

Auszug aus der Niederschrift vom 06.11.2019:

"2.1 Neue Photovoltaikanlagen in Siegen

Anfrage der UWG-Fraktion  

Herr Schumann beantwortet die Fragen:

1. Welche Planungsarbeiten und Kosten sind bereits für neue PV-Anlagen seither   entstanden?

Es sind bisher keine ansetzbaren Kosten für die Planung oder Installation von PV-Anlagen entstanden.  Die Verwaltung hat im Frühjahr 2019 ein Informationsgespräche mit einem externen Fachingenieur im Bereich „Technischen Gebäude Ausstattung“ geführt. Thema war die Wirtschaftlichkeit von Photovoltaikanlagen im Eigentum der Stadt Siegen:    

Als Ergebnis war festzuhalten, dass eine PV-Anlage aufgrund der geltenden Einspeisevergütungen nur dann wirtschaftlich betrieben werden kann, wenn der hier erzeugte Strom im städtischen Gebäude direkt verbraucht werden kann. Bei den Gebäuden, die geeignete Dachflächen aufweisen, handelt es sich hauptsächlich um Schulgebäude oder Turnhallen, die jedoch nur einen geringen Stromverbrauch haben. Sobald an städtischen Gebäuden  bereits Heizungsanlagen mit Kraft-Wärme-Kopplung (14 Anlagen) betrieben werden, wird bereits das mögliche Stromkontingent genutzt, so dass diese Gebäude zusätzlich für Photovoltaiknutzung ausfallen.  

2. Wann und wo werden neue PV-Anlagen erstellt bzw. in Betrieb genommen?

Auf der Grundlage der unter Nr. 1 erhaltenen Informationen sind aktuell keine neuen PVAnlagen geplant.  Die aktuell gültige Einspeisevergütung für derartige Anlagen (10 – 40 kWp installierte Leistung) beträgt 9,64 ct/kWh (ab 1.1.2020). Bei dieser Vergütung kann die Stadt Siegen auf Schulen im Siegener Stadtgebiet keinen wirtschaftlichen Betrieb mit kommunalen PVEigenanlagen erreichen. Es müsste ein deutlich höherer Eigennutzungsanteil (Nutzung des selbst produzierten Stroms zur Produktionszeit) erzielt werden als es auf Schulgebäuden in Siegen nach aktuellem Stand möglich ist. Durch Ferien- und Wochenendzeiten ist dies aber deutlich eingeschränkt. Für private Betreiber hingegen ist dies in Siegen auf dem eigenen Hausdach bei einem höheren Eigennutzungsanteil in Verbindung mit dem höheren Spareffekt bei höheren Bezugspreisen für den Haushaltsstrom durchaus wirtschaftlich.  Dennoch wurden auch in den vergangenen Jahren die städtischen Dächer (z.B. im Zusammenhang mit anstehenden Sanierungen) immer auf die Eignung für PV-Anlagen geprüft und bei Sanierungen die Möglichkeit von Photovoltaikanlagen vorgesehen. Mit dem Beschluss des Rates vom 25.09.2019 hat die Stadt Siegen beschlossen, zwei bestehende PV-Anlagen auf städtischen Dächern anzukaufen, wodurch sich der kommunale Anteil an regenerativer Energieerzeugung erhöht. Bei diesen Anlagen ist aufgrund der höheren Einspeisevergütung ein wirtschaftlicher Betrieb durch die Stadt Siegen möglich.

3. Welche CO2-Einsparungen werden damit erreicht?

Aus der Antwort zur Frage 2 ergibt es sich, dass in diesem Bereich keine zusätzliche Einsparung erzielt werden konnte.

4. Welcher Beitrag steht aktuell von den für 2019 beschlossenen 400.000 € noch zur   Verfügung?

Von den im Haushalt 2019 zur Verfügung gestellten 400.000 € soll der Erwerb der beiden unter Frage 2 genannten Photovoltaikanlagen abgerechnet werden. Damit ständen aktuell noch ca. 333.000,- € der zusätzlichen Haushaltsmittel zur Verfügung.  

49. Rat 06.11.2019"

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Antrag zur Verkehrssituation in der Berleburger Straße am Siegener Giersberg

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

die Wittgensteiner Straße, die Parallelstraße zur Berleburger Straße ist im Mittleren Teil oft so zugeparkt, dass eine Durchfahrt sehr erschwert wird bzw. nur mit ständigen Ausweichmanövern möglich ist. Aus diesem Grund nehmen zahlreiche Autofahrer und Anwohner der Wittgensteiner Straße die Berleburger Straße als Abkürzung zum Giersberg bzw. zum oberen Teil der Wittgensteiner Straße, wenn Sie vom Giersberg aus kommen. Des Weiteren wird die Berleburger Straße als Parkplatz für Anwohner der Wittgensteiner Straße so stark genutzt, dass Anwohner der Berleburger Straße zum Teil keinen Parkplatz mehr in ihrer Straße finden.

Die „Durchfahrer" fahren größtenteils mit stark überhöhter Geschwindigkeit, aus der sich folgende Gefahrensituationen ergeben haben:

Trotz angebrachter Spiegel ist eine gefahrlose Ausfahrt aus der Garage nicht möglich. Erschwerend kommt hinzu, dass sich auf der einen Seite kein Bürgersteig befindet, so dass die Autofahrer unmittelbar an der Grundstücksgrenze vorbei „rasen“. Das Betreten der Berleburger Straße vom Grundstück auf die Straße ist aus o.g. Grund ebenfalls gefährlich, insbesondere für ältere Menschen die ggf. das herannahende Auto zu spät hören. Sichtkontakt ist durch die bauliche Situation (fehlender Bürgersteig) oft erst zu spät möglich. Kinder sind ebenso wie ältere Menschen besonders gefährdet, ein Spiel oder beispielsweise Radfahrübungen auf der Straße sind selbst unter Aufsicht gefährlich.
Haus- und Wildtiere werden überfahren (Katzen, Eichhörnchen). Es kommt immer wieder zu brenzligen Manövern, insbesondere als Radfahrer (eigenes Erleben mit entgegenkommenden Fahrzeugen).

Daher bitten wir darum, folgenden Beschluss zu fassen:

Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, ob die Berleburger Straße in eine Anliegerstraße umgewandelt werden kann. Auch die Parkberechtigung mit Anwohnerparkausweisen sollte hier berücksichtigt werden. Des Weiteren soll geprüft werden, ob durch Anbringung von verkehrsberuhigenden Schwellen die Geschwindigkeit der durchfahrenden Fahrzeuge gemäßigt werden kann und ob eine Sperrung für die Durchfahrt zur Wittgensteiner Straße möglich ist.

Auszug aus der öffentlichen Niederschrift von der 36.Sitzung des Verkehrsausschusses vom 19.11.2019:

Beschluss:

"Der Verkehrsausschuss des Rates der Universitätsstadt Siegen beschließt den Antrag in die  Arbeitskommission zu verweisen.

36. VerkA 19.11.2019"

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Bürgerfest Geisweid

Beim Bürgerfest in Geisweid, am 13. Oktober, war die UWG-Fraktion mit einem Stand für die Bürger vertreten. Wir suchten und fanden viel Kontakt zu den Besuchern und fragten Sie nach Ihren Interessen in der hiesigen Politik. Zudem informierten wir über unsere Fraktion und über die Möglichkeit aktiv mitzuwirken, sowohl in Form von Feedback, als auch der aktiven Teilnahme.

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Antrag Bienen heimischer Imker im Stadtgebiet

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

die UWG-Fraktion im Rat der Stadt Siegen bittet darum folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss:

Die Verwaltung wird beauftragt in Kontakt mit heimischen Imkern zu treten und diesen zu erlauben ihre Bienenstöcke auf städtischem Gebiet aufzustellen. Bevorzugt sollte dies im Bereich von Grünanlagen und Friedhöfen geschehen.

Begründung:

Die Stadt Siegen setzt sich vielfältig für den Insektenschutz ein, so ist z.B. die Aktion „Blütenzauber“ zu Beginn des Jahres gestartet worden die viel Anklang in der Bevölkerung gefunden hat. Auch wurden viele Grünstreifen mit bienenfreundlichen Blühpflanzen angelegt.

Über diese Maßnahmen hinaus benötigen die Insekten auch weiterhin unsere Unterstützung. Dies kann durch die Ansiedlung von Bienen im Stadtgebiet ausgebaut werden. Bienen finden in der Stadt sehr abwechslungsreiche Nahrung, die durchgehend von März bis Oktober zur Verfügung steht, sie fliegen bis zu fünf Kilometer und finden somit immer Nahrung. Des Weiteren ist der Pestizideinsatz gering, es gibt ungedüngte Blumenwiesen und Brachflächen die sich für die Nahrungssuche anbieten.

Die heimischen Imker sollten hier mit ins Boot geholt werden. So sollte diesen erlaubt werden Ihre Bienenstöcke auf städtischen Flächen aufzustellen, hierfür eigenen sich hervorragend die Parks und Grünanlagen. Die aufwändige Pflege und Betreuung der Bienenvölker wird somit durch qualifizierte Personen erfolgen und die Stadt Siegen kann einen weiteren Beitrag zum Insektenschutz leisten.

Als positiver Nebeneffekt stehen der Stadt Siegen mehr Imker zur Verfügung die beim Ausschwärmen von Bienenvölkern schnellstmöglich kontaktiert werden müssen. Dies würde auch die Arbeit der Feuerwehr und Polizei erleichtern.

Des Weiteren würde sich die UWG-Fraktion auch über mehr Insektenhotels und Schmetterlingshäuser an den vielen neu angelegten Blühflächen im Stadtgebiet freuen.

Auszug aus der öffentlichen Niederschrift der 32. Sitzung am 19.09.2019 des Ausschusses für Umwelt, Landschaftspflege und Energie:

Beschluss:

Nach dem Vortrag der Verwaltung wird der Antrag, mit Imkern in Kontakt zu treten, um zu erlauben, dass Bienenstöcke auf städt. Grundstücken aufgestellt werden dürfen, durch Herrn Dylong zurückgezogen, da kein Handlungsbedarf mehr gesehen wird.

Beratungsergebnis: Ohne Abstimmung 32. AfULE 19.09.2019

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von UWG Siegen

Antrag Behebung von Sicherheitsmängeln auf dem Fischbacherberg

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Mues,

die UWG-Fraktion im Rat der Stadt Siegen beantragt, folgenden Beschluss zu fassen:

Die Verwaltung wird beauftragt,

zeitnah die beschädigte Zaunanlage am Bolzplatz, die defekte Skateranlage in der Ypernstraße, die beschädigten Einzäunungen der Altglas- und Altpapier-Container sowie die zerstörten Abfalleimer wiederherzurichten;
das Buswartehäuschen an der Bushaltestelle „Siegen Fischbacherberg“ in Höhe der Breslauer Straße zeitnah wieder herzustellen;
einen Sachstandsbericht zu erstellen, aus dem hervorgeht, wann und in welcher Form der Beschluss des Bezirksausschuss VI Siegen-West vom 15.11.2017 umgesetzt wurde, wonach die die Edith-Langner-Anlage auf dem Fischbacherberg vor Verwüstung durch Wild geschützt und zeitnah wiederhergestellt werden sollte.

Begründung:

Die genannten Beschädigungen stellen ein erhebliches Sicherheitsrisiko dar. Die Universitätsstadt Siegen muss umgehend ihrer Verkehrssicherungspflicht in diesem Bereich nachkommen.

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von UWG Siegen

Antrag Begrünung von Bushaltestellen in der Stadt Siegen

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Mues,

die UWG-Fraktion im Rat der Stadt Siegen beantragt, folgenden Beschluss zu fassen:

Beschlussvorschlag:

Um dem Artensterben entgegenzuwirken, hat die Stadt Utrecht Bushaltestellen begrünt. Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, ob und wie das Konzept der Stadt Utrecht auf die Universitätsstadt Siegen übertragen werden kann und dies in einer der nächsten Sitzungen des Umweltausschusses vorzustellen.

Begründung:

Begrünte Dächer schaffen Raum für Bienen, Hummeln und andere Insekten und können auf diese Weise den Erhalt der Artenvielfalt unterstützen.

Da die Dächer der Bushaltestellen nicht so hoch wie viele andere Flachdächer sind, herrschen durch wenig Wind und gute Sonneneinstrahlung beste Voraussetzungen, um den Insekten ein zusätzliches Nahrungsangebot zu ermöglichen. Zudem filtern die Pflanzen auch Feinstaub aus der Luft.

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von UWG Siegen

Antrag Parkplatzsituation auf dem IKEA-Gelände bei Großveranstaltungen

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

die UWG-Fraktion im Rat der Stadt Siegen beantragt, folgenden Beschluss zu fassen:

Die Verwaltung wir beauftragt, einen ausführlichen Sachstandsbericht über die Parksituation bei Großveranstaltungen im Umfeld des IKEA-Geländes zu erstellen. Hierbei ist insbesondere darzulegen, welche Maßnahmen die Verwaltung zur Verbesserung der Situation getroffen hat.

Begründung:

Bei Großveranstaltungen auf dem IKEA-Gelände kommt es regelmäßig zu chaotischen Zuständen (siehe Bilder) im Umfeld, da Besucher „wild“ parken. Die UWG-Fraktion hat kein Verständnis dafür, dass insbesondere das Parken im Wald und im absoluten Halteverbot toleriert wird

Auszug aus der öffentlichen Niederschrift über die 16.Sitzung des Bezirksausschuss VI Siegen-West vom 27.08.2019:

"Der Bezirksausschuss V - Siegen-West - wünscht eine intensivere Kontrolle des ruhenden Verkehrs und würde eine personelle Verstärkung des Außendienstes begrüßen.  

16. BezA V 27.08.2019"

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von UWG Siegen

Feuerwehrfest Feuersbach

Im Rahmen des  Feuerwehrfestes am 20. Juni in Siegen-Feuersbach, wurde der Anbau des neuen Gerätehauses, sowie das neue Löschfahrzeug offiziell übergeben. Das Mitglied der UWG-Fraktion, sowie des Ausschusses für Feuerschutz, Sicherheit und Ordnung der Stadt Siegen, Robert Grisse, war bei der Feierlichkeit zu Gast und verfolgte die Übergabe.

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Offene Fraktionssitzung

Zu Beginn dieser Woche fand unsere „offene Fraktionssitzung“ im Rathaus Siegen statt. An dieser sich alle Mitglieder und interessierte Freunde der UWG-Fraktion am Montag versammelten und die aktuellen Informationen im Rat sowie in deren Ausschüsse vorstellten und darüber hinaus besprachen.  

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von UWG Siegen

Gründung der Löschlöwen

Am Montagabend fanden sich zur Gründung der vierten Kinderfeuerwehr in Siegen-Eiserfeld Kinder, Eltern, Feuerwehrleute sowie Ehrengäste im Gerätehaus ein. Die Mitglieder der UWG und des Ausschusses für Feuerschutz, Sicherheit und Ordnung der Stadt Siegen, Robert Grisse und Randolf Peczinna, waren ebenfalls zu Gast.

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von UWG Siegen

Förderverein der Feuerwehr mit großzügiger Spende bedacht

Beim diesjährigen Feuerwehrfest in Langenholdinghausen am 15. Juni übergab Hans-Günter Bertelmann die Spendensumme von insgesamt 1.400 €, an die Vorstandsmitglieder der Fördervereine Henning Schwunk (Birlenbach), Thiemo Rosenthal (Langenholdinghausen) und Thomas Kamper (Meiswinkel). Der Fraktionsvorsitzende der UWG, Hans-Günter Bertelmann vollendete im Februar dieses Jahres sein 65. Lebensjahr und ließ seine Geburtstagsgeschenke in Form von Spenden den Fördervereinen der freiwilligen Feuerwehr aus Birlenbach, Langholdinghausen und Meiswinkel zugutekommen.

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von UWG Siegen

Antrag Verkehrssicherheit in der Fortunastraße

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

in der Sitzung am 13.12.2018 wurde über bauliche Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit (insbesondere Parksituation) in der Fortunastraße beraten. Die UWG-Fraktion bittet nunmehr um einen detaillierten Sachstandsbericht.

Auszug aus der öffentlichen Niederschrift über die 16.Sitzung des Bezirksausschuss IV Siegen am 27.08.2019:

Beschluss:

"Der Bezirksausschuss V - Siegen-West - bittet den Verkehrsausschuss um erneute Beratung im Hinblick darauf, dass sich durch Wegfall der Buslinie eine neue Situation ergeben hat.  

Beratungsergebnis: Einstimmig dafür, 0 Enthaltungen  16. BezA V 27.08.2019"

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von UWG Siegen

Ergänzungsantrag Weiterentwicklung des Serviceportals Siegen

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Mues,

die UWG-Fraktion beantragt, im Rat der Stadt Siegen folgenden Beschluss zu fassen:

Das Serviceportal der Stadt Siegen soll an das Servicekonto. NRW angebunden werden und eine Anmeldung auch über das Servicekonto. NRW möglich sein.
Online-Leistungen anderer Behörden sollen nach Möglichkeit über das Serviceportal Siegen als erweiterter Service angeboten werden.
Das Serviceportal erhält eine Feedback-Funktion, über die Vorschläge, Wünsche und Anregungen kommuniziert werden können.

Begründung:

Einmal online registrieren und dann die gespeicherten Daten vielfach nutzen: Dies ist die Idee des Servicekonto.NRW. Bürgerinnen und Bürger können ihre einmal erfassten Daten in allen angeschlossenen Portalen und Online-Angeboten nutzen. Dazu gehören Online-Angebote von Städten, Gemeinden und Kreisen ebenso wie die von Ministerien und Behörden der Landesverwaltung NRW. Das Servicekonto.NRW ist ein gemeinsames Angebot des Ministeriums für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen und des Dachverbands kommunaler IT-Dienstleister (KDN). https://servicekonto.nrw/serviceaccount/faq.html

Auch Serviceangebote anderer Behörden werden von Bürgerinnen und Bürgern häufig der Kommunalverwaltung der Stadt Siegen zugeordnet. Dort, wo das möglich ist, sollten diese Serviceangebote – wie beispielsweise die Beantragung eines Führungszeugnisses oder die Abfrage des Punktestandes beim Kraftfahrbundesamt – auch über das Serviceportal der Stadt Siegen erreichbar sein.

Über eine Feedback-Funktion können die Nutzerinnen und Nutzer Rückmeldungen zum Service-Portal geben. Diese können dazu dienen, Fehler zu erkennen und das Portal zu verbessern. Zahlreiche Kommunen in NRW nutzen für ihr Serviceportal die gleiche, von der regio IT entwickelte, technische Plattform und bieten die im Antrag genannten Features an. Auch die Stadt Siegen sollte ihr Serviceportal kontinuierlich weiterentwickeln mit dem Fokus auf noch mehr Kund*innen- und Benutzer*innen Freundlichkeit.

Auszug aus der öffentlichen Niederschrift von der 44.Sitzung des Rates am 10.04.2019:

Beschluss:

"Die Verwaltung der Stadt Siegen hat eine Vorlage (Nr. 2404/2019) zur vorliegenden Anfrage der UWG Fraktion erstellt und diese würde zur Kenntnis genommen."

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von UWG Siegen

Anfrage Erbbauzins Universitätsstadt Siegen

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Mues,

bezugnehmend auf die Entwicklung, dass immer häufiger Investoren/ Gesellschafter als Erbbauberechtigte von Erbbauzinsen befreit werden, bitten wir aufgrund von Pressemitteilung und Gesprächen innerhalb der UWG Fraktion sowie Vereinen und Trägern um Beantwortung folgender Fragen:

  1. Wie viele Erbbaugrundstücke der Universitätsstadt Siegen sind von Erbbauzinsen befreit?
  2. Wie hoch waren die ausfallenden Einnahmen für die Stadtkasse in den letzten 5 (Fünf) Jahren?
  3. Wie lautet die Begründung für das Vorgehen der Verwaltung Grundstücke von Erbbauzinsen zu befreien?
  4. Gilt diese Befreiung für alle in gleichem Maße oder gibt es individuelle Unterschiede?

Auszug aus der öffentlichen Niederschrift über die 40. Sitzung des Haupt- und Finanzausschuss vom 27.03.2019:

"Herr Schmidt beantwortet für die Geschäftsbereiche 4 und 5 zusammenfassend:

Frage 1: Wie viele Erbbaugrundstücke der Universitätsstadt Siegen sind von Erbbauzinsen be- freit?

Aktuell sind 4 Erbbaurechte von der Erbbauzinszahlung bereit. Das zugunsten der Firma Becon bestellte Erbbaurecht an der ehemaligen „Hammerhütter Schule“ befindet sich derzeit noch in der Umsetzungsphase (Vertragsabschluss 19.11.2018).

Frage 2: Wie hoch waren die ausfallenden Einnahmen für die Stadtkasse in den letzten (fünf) Jahren?

In den Jahren 2014 bis 2018 sind der Stadtkasse Einnahmen in Höhe von 99.362,00 € entgan- gen.

Frage 3: Wie lautet die Begründung für das Vorgehen der Verwaltung Grundstücke von Erb- bauzinsen zu befreien?

In der Arbeitsgemeinschaft gem. § 78 SGB VIII wurden die freien Träger über mögliche Planun- gen informiert und es wurde nach Umsetzungsinteressen gefragt (Interessensbekundungsver- fahren). Im weiteren Verfahren fand in der Vergangenheit eine gemeinsame Beratung und Ab- stimmung mit den freien Trägern darüber statt, wer welche Planung umsetzen möchte. Dies wurde schließlich in den städtischen Gremien im Rahmen der Tagesstättenbedarfsplanung be- richtet und nach Beschlussfassung zu den einzelnen Maßnahmen umgesetzt. In den Vertrags- verhandlungen wurde auf Pachtzinszahlungen verzichtet, solange das Grundstück für die Nut- zung als Kita und nach Ablauf der Kita-Vertragszeit im Einvernehmen mit der Stadt für gemein- nützige soziale Zwecke genutzt wird.

In den Verhandlungen mit Trägern / Investoren von Kitas, für die keine ausreichenden städti- schen Investitionszuschüsse zum Bau gewährt wurden, wurde auf die Zahlung von Erbbau- pachtzinsen verzichtet, weil diese Kosten ansonsten letztlich aus dem Kitabudget aufzubringen wären und damit für die Finanzierung - z. B. der pädagogischen Arbeit - nicht zur Verfügung ge- standen hätten. Die Laufzeit der Erbbauverträge ist unterschiedlich. Gleichzeitig wurde verhan- delt, dass der Träger keinen Mietvertrag für die von einem Investor errichtete Kita unterzeichnen darf, der Mieten oberhalb der gesetzlichen Zuschüsse des Jugendamtes zur Kaltmiete vorsieht.

Frage 4: Gilt diese Befreiung für alle in gleichem Maße oder gibt es individuelle Unterschiede?

Bisher wurde nur für die Errichtung von Kindergärten / Kindertagesstätten auf die Zahlung von Erbbauzinsen verzichtet."

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von UWG Siegen

Antrag Nutzungskonzept Sieg-Arena

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Mues,

die UWG-Fraktion im Rat der Stadt Siegen beantragt, folgenden Beschluss zu fassen:

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, bis zum vierten Quartal 2019 ein Konzept zu erstellen, um die Sieg bzw. das Siegufer im Bereich der Sieg-Arena (Eintracht bis Eiserfeld) attraktiver zu gestalten.
  2. Im Zuge der Haushaltsplanung 2020 wird die Verwaltung gebeten, die Mittel einzustellen.
  3. Die Verwaltung wird beauftragt, geeignete Maßnahmen zur Reduzierung von Vandalismus-Schäden zu ergreifen.

Begründung:

Um ein attraktiveres Stadtbild zu erreichen, sind gestalterische Maßnahmen und begehbare Flussufer ein bedeutender Beitrag. Dadurch steigen insbesondere der Nah-Erholungswert und die Lebensqualität für die Anwohner. Dies kann erreicht werden, indem das Flussufer sichtbarer und erreichbarer gemacht wird, um sich dort aufzuhalten.

Eine solche Aufwertung kann durch folgende Maßnahmen erfolgen:

Anlegen von Blumenwiesen und so genannter Insektenhotels,
Errichtung kleiner Treppenanlagen,
Errichten von Spielgeräten für Kinder,
Erneuerung defekter Ruhebänke entlang der vorhandenen Wege,
Konzept zur Vermeidung von Müll,
Errichtung von Fahrrad-Mülleimern,
zeitnahes Entfernen von Abfällen, die bei Hochwasser angeschwemmt werden.

Um den Kostenaufwand zu minimieren, sollte geprüft werden, ob die Arbeiten von bzw. mit solchen Kooperationspartnern durchgeführt werden können, die langzeitarbeitslose Menschen im Rahmen des Gesetzes zur „Schaffung neuer Teilhabechancen für Langzeitarbeitslose auf dem allgemeinen und sozialen Arbeitsmarkt“ – Teilhabechancengesetz (§§ 16 e, 16 i SBG II) in den Arbeitsmarkt integrieren.

Ein ähnlicher Antrag der Grünen vom 02.05.2018 zur Aufwertung der Uferbereiche der Gewässer in Siegen (Fuß- und/oder Radwege entlang der Sieg und Ferndorf) wurde bisher leider nicht umgesetzt.

Der Ausbau der Sieg-Arena (Beleuchtung, Winterdienst, Schilder entlang der Strecke etc.) wurde überwiegend aus Spenden finanziert Damit diese Anlage nicht so stark vom Vandalismus betroffen wird, können bspw. folgende Maßnahmen getroffen werden: Polizeistreife per Fahrrad, Aufstellen von Schildern (siehe Parkanlage an der Sieg im Bereich Eiserfeld).

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von UWG Siegen

Anfrage Kindergarten Oranienstraße

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

die Verwaltung wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten:

  • Wie hoch waren die Investitionen an dem Kindergartengebäude in den letzten fünf Jahren?
  • Sind alle Sicherheitsmängel in der Übergangseinrichtung, die in der letzten Begehung beanstandet wurden, behoben worden?

Wenn nein,

2.1 welche Mängel wurden bisher beseitigt?
2.2 bis wann werden die restlichen Mängel behoben?

Auszug aus der öffentlichen Niederschrift über die 28. Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom 12.03.2019: Die Beantwortung finden Sie hier!

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von UWG Siegen

Anfrage Fällung von Bäumen auf städtischen Grünflächen

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

immer öfter wird auch das Siegerland von Stürmen heimgesucht, Wälder müssen aufgrund von Bruchgefahr für Spaziergänger gesperrt werden, Häuser werden beschädigt etc. Auch viele Bäume in den Grünanlagen der Stadt Siegen sind von Astbruch oder gar Umsturz betroffen. So wurde z.B. im März 2019 im Bereich Morgenröthe/Zur schönen Aussicht (Niederschelden) eine Weide beschädigt, die später durch die Grünflächenabteilung der Stadt Siegen gefällt wurde.

Daher fragen wir an:

1. War die komplette Fällung der Weide notwendig, obwohl nur ein Teil des Baumes beschädigt war?

2. Hätte die Fällung aufgrund der stattgefundenen Blüte des Baumes, im Hinblick auf das vermehrte Insekten- und Bienensterben, auf einen späteren Zeitraum verschoben werden können?

3. Wenn Bäume in städtischen Grünanlagen aufgrund einer Beschädigung gefällt werden (Sturm, Krankheit etc.), wird dann grundsätzlich ein neuer, gleichwertiger Baum an gleicher Stelle bzw. in direkter Umgebung nachgepflanzt?

Auszug aus der Niederschrift über die 30.Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Landschaftspflege und Energie vom 09.05.2019:

2.1 Fällung von Bäumen auf städtischen Grünflächen - Anfrage der UWG-Fraktion -

Herr Heitze beantwortet die Anfrage wie folgt:  

Frage 1: War die komplette Fällung der Weide notwendig, obwohl nur ein Teil des Baumes beschädigt war ?

Ja, der Baum wurde durch Sturmtief Eberhard stark beschädigt. Am 11.3.2019 erhielt 4/6 die Meldung einer Bürgerin, dass eine dreistämmige Weide teilweise ausgebrochen sei. Im Rahmen der nach solch einem Ereignis notwendigen Baumkontrolle durch unsere zertifizierte Baumkontrolleurin wurde am 12.3.2019 die Verkehrsgefährdung durch diesen Baum festgestellt. Dieser steht an einer Grundstücksgrenze und oberhalb eines Verkehrsweges. Die Weide bestand aus drei ungleichen Stämmlingen. Der stärkste Stämmling ist im Sturm umgebrochen. Dadurch verloren die schwächeren Stämmlinge den Windschutz und damit die Baumkrone die Bruchsicherheit. Einer dieser Stämmlinge weist zudem eine starke Faulstelle auf. Zum ökologischen Erhalt des Baumes wurden die zwei übrigen Stämmlinge in Form eines Kopfbaumes geschnitten. Eine komplette Fällung hat nicht stattgefunden.

Frage 2:  Hätte die Fällung aufgrund der stattgefundenen Blüte des Baumes, im Hinblick auf das vermehrte Insekten- und Bienensterben, auf einen späteren Zeitraum verschoben werden können?

Nein. Die fehlende Bruchsicherheit erforderte eine kurzfristige Handlung.

Frage 3: Wenn Bäume in städtischen Grünanlagen aufgrund einer Beschädigung gefällt werden (Sturm, Krankheit, etc.) wird dann grundsätzlich ein neuer, gleichwertiger Baum an gleicher Stelle, bzw. in direkter Umgebung nachgepflanzt?

Grundsätzlich ja. Die Ersatzpflanzung erfolgt nach Baumschutzsatzung aufgrund der Empfehlung der Baumkommission. Bäume, die im Rahmen eines Pflege- und Verjüngungseingriffs zur Fällung kommen, erhalten keine Ersatzpflanzung, da es sich hier um einen Gehölzbestand handelt, der die entstandene Lücke in einigen Jahren wieder schließt. Der Kopfbaumschnitt gilt als Pflegeschnitt zum Erhalt des Baumes, damit gilt dieser nicht als Fällung und ist somit auch nicht auszugleichen. Die gegenständliche Weide war und ist aufgrund der Summe der Stammumfänge nicht durch die Baumschutzsatzung geschützt.

=> Der Ausschuss für Umwelt, Landschaftspflege und Energie nimmt Kenntnis.  

30. AfULE 09.05.2019

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von UWG Siegen

Anfrage Durchgehende Öffnungszeiten eines Parkhauses in Bahnhofsnähe

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

der Verkehrsausschuss hat in seiner Sitzung am 20.03.2018 die Verwaltung beauftragt, mit der KEG Gespräche zu führen mit dem Ziel, durchgehende Öffnungszeiten (24 Stunden pro Tag) bei mindestens einem Parkhaus in Bahnhofsnähe (Apollo-Parkhaus oder Parkhaus Reichwalds Ecke) zu erreichen.

Nach einem Jahr bittet die UWG-Fraktion nunmehr um einen detaillierten Sachstandsbericht.

Auszug aus der Niederschrift des Verkehrsausschusses vom 15.05.2019

Beschluss:

Die Mitglieder des Verkehrsausschusses kommen überein, vor dem Hintergrund des Berichtes und der Diskussion das Thema zunächst in den Fraktionen zu besprechen.

Beratungsergebnis: Einstimmig dafür, 0 Enthaltungen
  
33. VerkA 15.05.2019  

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von UWG Siegen

Dringlichkeitsantrag Ausfälle von Linienbussen der Verkehrsbetiebe Westfalen Süd GmbH

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

die UWG-Fraktion im Rat der Stadt Siegen beantragt, folgenden Beschluss zu fassen:

Die Verwaltung wird beauftragt, eine Sondersitzung des Verkehrsausschusses einzuberufen, in dem über die Problematik der Ausfälle von Linienbussen der Verkehrsbetriebe Westfalen Süd GmbH und der neuen Linienführungen beraten werden soll. Hierzu sollten Vertreter der WERNGroup geladen werden und Stellung beziehen.

Begründung:

Seit mehreren Wochen fallen immer wieder aufgrund anhaltend hoher Krankmeldungen der Busfahrer Linienbusse im gesamten Verkehrsgebiet der VWS aus. Das ist aus Sicht der UWG-Fraktion auf Dauer nicht hinnehmbar, zumal außer der bloßen Information der Fahrgäste scheinbar keine Maßnahmen seitens der WERNGroup unternommen werden, um dem Problem effektiv zu begegnen.

Auszug aus der öffentlichen Niederschrift über die 32.Sitzung des Verkehrsausschusses (Sondersitzung) vom 15.04.2019:

Beschluss:

[...]

"Seitens der Wern Group wird davon ausgegangen, dass sich bis nach den Ferien die Situation wieder normalisiert und keine Ausfälle mehr zu verzeichnen sind.

Bei der Fortschreibung des Nahverkehrsplanes solle ein Augenmerk auf die Attraktivitätssteigerung des ÖPNV gelegt und die Arbeitskommission des Verkehrsausschusses eingebunden werden.

Der Verkehrsausschuss des Rates der Stadt Siegen nimmt Kenntnis."                        

32. VerkA 15.04.2019

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von UWG Siegen

Antrag Aussetzung der KAG-Beiträge

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

die UWG-Fraktion im Rat der Stadt Siegen beantragt folgenden Beschluss zu fassen:

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt Siegen beschließt, bis zur endgültigen gesetzlichen Regelung des Landes Nordrhein-Westfalen im Laufe dieses Jahres auf die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen (KAG) zu verzichten. Die Verwaltung wird aufgefordert nach Verabschiedung einer neuen gesetzlichen Regelung Vorschläge für die dann zukünftige Handhabung zu erarbeiten und dem Rat zur Beschlussfassung vorzulegen.

Begründung:

Die weitere Antragsbegründung erfolgt in der Sitzung.

Auszug aus der öffentlichen Niederschrift über die 44.Sitzung des Rates vom 10.04.2019:

Beschluss:

"[...] Die UWG-Fraktion halte die Praxis für falsch, dass Eigentümer und Mieter in Anspruch genommen werden für die Herstellung von Straßen, die jeder nutze, so Herr Bertelmann. Die Finanzierung aus Geldern der Allgemeinheit führe zu mehr Steuergerechtigkeit. Angesichts der rechtlichen Bewertung eines möglichen Beschlusses zieht er den Antrag der UWG-Fraktion zurück.

=> Die UWG-Fraktion zieht ihren Antrag zurück."

44. Rat 10.04.2019

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von UWG Siegen

Anfrage Hammerhütter Schule - Fällung von fünf geschützten Bäumen

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

zur Fällung von fünf geschützten Bäumen auf dem Grundstück der ehemaligen Hammerhütter Schule erbitten wir folgende Fragen zu beantworten:

Liegt eine Baugenehmigung für die Nutzungsänderung vor, aus der hervorgeht, dass die Baumfällung notwendig ist? Wenn ja, wann wann wurde diese erteilt?
Warum wurden die stadtteilprägenden Bäume außerhalb des Kindergartenbereichs (im Wohnbereich) gefällt? Wir bitten um eine detaillierte Begründung.
Liegt bzw. lag das Gutachten über die Feuchtigkeitsschäden, aus dem die Entscheidungen zur genannten Vorgehensweise hervorgehen, der Fachverwaltung vor?
In welcher Art und Weise wird eine Ersatzpflanzung vorgenommen und wo ist diese festgehalten oder kommuniziert worden?

Auszug aus der öffentlichen Niederschrift über die 29. Sitzung des Ausschuss für Umwelt, Landschaftspflege und Energie am 21.03.2019:

"Herr Dr. Kraft beantwortet die Anfrage der UWG-Fraktion wie folgt:

Frage 1:
Liegt eine Baugenehmigung für die Nutzungsänderung vor, aus der hervorgeht, dass die Baumfällung notwendig ist? Wenn ja, wann wurde diese erteilt ?

Antwort:
Der Bauantrag für die Nutzungsänderung der ehemaligen Hammerhütter Schule ist am 07.03.2019 bei der Bauaufsichtsbehörde eingegangen und wird derzeit geprüft. Ausschlag- gebend für die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung gemäß Baumschutzsatzung war bzw. ist jedoch nicht die Baugenehmigung sondern die vom Bauherrn vorgesehene Abdichtung und die Sanierung der Kellerwände. Diese ist ebenso wie die vorgesehene Sanierung der Dachflächen oder weitere geplante Estricharbeiten baugenehmigungsfrei.

Frage 2:
Warum wurden die stadtteilprägenden Bäume außerhalb des Kindergartenbereichs (im Wohnbereich) gefällt ? Wir bitten um eine detaillierte Begründung.
Antwort:
Vom neuen Eigentümer des ehemaligen Schulgebäudes ist die Durchführung einer Außen- wandsanierung geplant, um die massiven Feuchtigkeitsschäden im Kellergeschoss der Im- mobilie zu beseitigen. Hierfür ist eine mind. 2m breite Aufgrabung entlang der Außenwände erforderlich. Da die Bäume lediglich 2-3m vom Gebäude entfernt standen, war ihr Erhalt nicht möglich. Durch die Sanierungsmaßnahme wären ansonsten bei allen Bäumen große Teile der Wurzeln entfernt bzw. irreparabel geschädigt worden.

Frage 3:
Liegt bzw. lag das Gutachten über die Feuchtigkeitsschäden, aus dem die Entscheidungen zur genannten Vorgehensweise hervorgehen, der Fachverwaltung vor ?
Antwort:
Art und Ausmaß der Feuchteschäden in dem Gebäude der ehemaligen Hammerhütter Schule sind der Verwaltung seit vielen Jahren bekannt. Die Notwendigkeit zur umfassenden Sanie- rung wurde im Rahmen der Kaufpreisermittlung bereits mit berücksichtigt.

Frage 4:
In welcher Art und Weise wird eine Ersatzbepflanzung vorgenommen und wo ist diese festgehalten oder kommuniziert worden ?
Antwort:
Dem Antragsteller wurde im Rahmen der o.g. Ausnahmegenehmigung die Pflanzung von neun heimischen Laubbäumen als Ersatz verpflichtend aufgegeben. Diese Bäume sind auf dem Grundstück der ehemaligen Hammerhütter Schule zu pflanzen. Hierüber wurde auch die städtische Baumkommission in ihrer Sitzung am 08. Februar 2019 informiert.

Herr Dylong bedankt sich für die Antworten. Jedoch empfindet er die Fällungen der Bäume als unverständlich. Wenn Feuchtigkeitsschäden des Gebäudes Grund für DAS Vorgehen sei- en, sei es ihm unerklärlich, dass näher stehende, kleine Bäume nicht gefällt würden. Außer- dem sei nach seinen Erkundigungen auch der Feuchtigkeitsanteil der Schule nicht so hoch.

Dass vorerst nur ein Teil der Bäume gefällt wurde, sei richtig, bestätigt Herr Dr. Kraft. Jedoch sei dies aus rein formellem Hintergrund geschehen, die Fällung der restlichen Bäumen sei ebenso notwendig und würde folgen.

Auf Herrn Dylongs Zweifel bezüglich der Feuchtigkeitsschäden reagiert Herr Schumann mit Unverständnis. Nach jahrelanger Nutzung seien eindeutig massive Feuchtigkeitsschäden vorhanden."

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von UWG Siegen

Antrag Fahrradabstellplätze an Bahnhaltepunkten in Siegen, Weidenau und Geisweid

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

die UWG-Fraktion im Rat der Stadt Siegen beantragt folgenden Beschluss zu fassen:

Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird beauftragt, ein Konzept zur Schaffung zusätzlicher Fahrradabstellplätze an Bahnhaltepunkten zu erarbeiten und im Programm „Bike+Ride-Offensive“, ein Kooperationsprojekt des Bundesumweltministeriums und der Deutschen Bahn (DB), zur Förderung anzumelden.

Begründung:

Alle politischen Akteure sind sich über die Notwendigkeit einer umfassenden Mobilitätswende einig. Hierfür ist der Umstieg auf C02-neutrale Verkehrsträger zwingend notwendig. Durch die Initiative Bike+Ride sollen bis 2022  100.000 neue Fahrradstellplätze deutschlandweit errichtet werden. Damit Siegen von dem Programm profitieren kann, ist es dringend notwendig die für die erfolgreiche Teilnahme erforderlichen Schritte jetzt anzustoßen.

Auszug aus der öffentlichen Niederschrift über die 43.Sitzung des Rates vom 06.03.2019:

Beschluss:

"Die Verwaltung wird beauftragt, ein Konzept zur Schaffung zusätzlicher Fahrradabstellplätze an den Bahnhöfen/Bahnhaltepunkten Siegen, Weidenau, Geisweid und Niederschelden-Nord zu erarbeiten und im Programm „Bike+Ride-Offensive“, ein Kooperationsprojekt des Bundesumweltministeriums und der Deutschen Bahn (DB), zur Förderung anzumelden.

Beratungsergebnis: Einstimmig dafür, 1 Enthaltung 43. Rat 06.03.2019"

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von UWG Siegen

Antrag Abbiegeassistenten zur Nachrüstung und bei Neuanschaffung städtischer Fahrzeuge

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

die UWG-Fraktion im Rat der Stadt Siegen beantragt folgenden Beschluss zu fassen:

Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird beauftragt, bei Neuanschaffungen von LKW und anderen Großfahrzeugen für die Stadt Siegen und deren Eigenbetriebe einen Abbiegeassistenten in das Leistungsverzeichnis aufzunehmen. Die bestehende Flotte soll sukzessive mit Abbiegeassistenten nachgerüstet werden.

Die Verwaltung wird zudem beauftragt, in Gespräche mit der VWS Verkehrsbetriebe Westfalen-Süd GmbH einzutreten mit dem Ziel, die VWS-Busflotte ebenfalls mit Abbiegeassistenten auszustatten. Hierzu gibt es seit 2019 ein Programm des Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur, das die Aus- und Nachrüstung fördert.

Begründung:

Die Zahl der durch abbiegende LKW getöteten Radfahrenden steigt nach Auskunft des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Clubs ADFC kontinuierlich an: von 28 im Jahr 2013 auf 38 im Jahr 2017. Im Jahr 2018 sind laut ADFC bereits über 40 Menschen durch einen Abbiegeunfall getötet worden. Abbiegeassistenten sorgen für mehr Überblick in Abbiegesituationen, geben den LKW-Fahrenden und allen beteiligten Verkehrsteilnehmenden mehr Sicherheit und können Leben retten. Die Stadt Siegen sollte hier eine Vorbildfunktion haben und die verfügbaren technischen Möglichkeiten so schnell wie möglich zum Einsatz bringen.

Auszug aus der öffentlichen Niederschrift über die 43.Sitzung des Rates vom 06.03.2019:

Beschluss:

"Die Verwaltung wird beauftragt, bei Neuanschaffungen von LKW und anderen Großfahrzeugen für die Stadt Siegen und deren Eigenbetriebe einen Abbiegeassistenten in das Leistungsverzeichnis aufzunehmen. Die bestehende Flotte soll sukzessive mit Abbiegeassistenten nachgerüstet werden.

Die Verwaltung wird zudem beauftragt, in Gespräche mit den Verkehrsbetrieben WestfalenSüd GmbH einzutreten mit dem Ziel, die VWS-Busflotte ebenfalls mit Abbiegeassistenten auszustatten. Hierzu gibt es seit 2019 ein Programm des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur, das die Aus- und Nachrüstung fördert.

Beratungsergebnis: Einstimmig dafür, 2 Enthaltungen 43. Rat 06.03.2019"

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von UWG Siegen

Haushaltsrede 2019 UWG-Fraktion Siegen

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

eigentlich ist es doch jedes Mal das Gleiche, die Fraktionsvorsitzenden reden eine Rede, es findet ein Schlagabtausch mit den unterschiedlichsten Vorwürfen und Beanstandungen, insbesondere mit landes- ober bundespolitischen Themen oder Entscheidungen statt und anschließend gehen wir mit dem Gefühl nach Hause, den anderen Fraktionen nunmehr gezeigt zu haben, wie die Vorstellung der jeweiligen Fraktion für dieses Jahr aufgestellt ist.

Die öffentliche Wahrnehmung dieser Prozedur ist eher begrenzt, die mittel- oder langfristige Nachwirkung geht leider gegen Null.

Ich nenne dies eine besondere Art des Schattenboxens.

Mit diesen Grundbemerkungen möchte ich nunmehr auf unsere verkürzte Betrachtung des Haushalts 2019 eingehen und unsere ausschließlich kommunale, auf die Stadt Siegen reduzierte Sichtweise darstellen.

Der Haushalt 2018 hat eine gute Entwicklung erfahren und die Prognose 2019 ist insgesamt ausgesprochen positiv. Wer hätte sich vor 2 Jahren ernsthaft mit Überzeugung vorgestellt, dass es tatsächlich eine Chance für die Erreichung Konsolidierungsziels 2022 gibt. Die Steuereinnahmen sprudeln bei einer großen Zahl der Städte und Gemeinden, wobei wir mit Bedauern für die heimische Wirtschaft eine derartige Tendenz in Siegen nicht feststellen können. Gleichwohl sind die finanziellen Zuflüsse über die Prognose hinaus erfreulich ansteigend, so dass unser gemeinsames Ziel der Haushaltskonsolidierung deutliche Konturen annimmt.

Wenn nicht im Rahmen der gesamtwirtschaftlichen und politischen Entwicklung eine nachhaltige  Reduzierung der Einnahmen auf allen Ebenen bei Bund, Ländern sowie Städte und Gemeinden erfolgt. Oder wir, ungeachtet der gesamtwirtschaftlichen Lage nicht selbst, insbesondere auf der Seite des Rates, durch immer neue schöne und öffentlichkeitswirksame Projekte für  erhöhte Ausgaben sorgen und damit das Projektziel verfehlen.

Dabei bräuchten wir bis weit nach der Kommunalwahl keine neuen Projekte und Investitionen mehr zu beschließen.

Denn das, was wir bisher beschlossen haben, Maßnahmen aus dem oder den Vorjahren sowie die Maßnahmen für 2019 übersteigen mit ca. Mitte 30 Millionen insgesamt mal wieder das tatsächlich Leistbare bei weitem.

Wir wissen aus der Erfahrung der Vorjahre, dass wir im groben Durchschnitt nur
ca. 17 Millionen Euro Investitionsmaßnahmen per Anno umsetzen können. Für mehr reichen die personellen und sächlichen Ressourcen einfach nicht. So geistert z. B. die Zentralisierung der Bauhöfe mehrere Jahre lang durch die Investitionspläne der Stadt ohne dass eine erkennbare Umsetzungsabsicht vorhanden ist, da jeweils neuen, vermeintlich wichtigeren Maßnahmen eine höhere Priorität zugeordnet wird. Dabei verstoßen wir bei der Veranschlagung neuer Maßnahmen zudem regelmäßig gegen die Bestimmungen des Haushaltsrechts wonach wir z.B. Baumaßnahmen im Finanzplan erst dann veranschlagen dürfen, wenn Baupläne, Kostenberechnungen und Erläuterungen vorliegen. Die Unterlagen müssen auch die voraussichtlichen Jahresauszahlungen und die Angaben zur Kostenbeteiligung Dritter und die für die Dauer der Nutzung entstehenden jährlichen Haushaltsbelastungen, also Zinsen und Unterhaltungskosten ausweisen.

Aber, seien wir doch mal ehrlich: Die Forderungen der Komm. Haushaltsverordnung sind beispielhaft:

bei den Maßnahmen „Zentralisierung der Bauhöfe“ hinsichtlich eines geforderten Bauzeitenplans,

bei der Spandauer- sowie der Diesterwegschule, hinsichtlich der konkreten Planungen und damit verbundene Kostenkalkulationen und Folgekosten nun wirklich nur andeutungsweise erfüllt.

Verstehen Sie mich nicht falsch! Ich bin mir bewusst, dass diese Vorschrift in der Tat nur sehr schwer gänzlich umsetzbar ist. Ich möchte auch nicht mit Fingern auf Verwaltung oder andere politische Fraktionen zeigen. Ich möchte uns alle nur für zukünftige Maßnahmen etwas mehr sensibilisieren.

In Anbetracht des, ich nenne es mal Investitionsüberhang, sollten wir uns deutlich für die nächsten 1-2 Jahre überlegen, ob wir jeder bezuschussten Maßnahme hinterherlaufen.

Wenn Sie die Bürger von Siegen fragen, was Sie belastet, so werden Sie außerhalb der Innenstadt sehr oft die Aussage hören: „wir fühlen uns in unserem Stadtteil abgehängt; wir werden nicht wirklich wahr-  und ernst genommen“. Vereinfacht ausgedrückt heißt das, die überwiegenden Investitionen gehen nach Siegen Mitte. Die Stadtteile verfallen.

Die Infrastrukturmaßnahmen gingen in der Tat in den letzten Jahren überwiegend in die Mitte. Siegen zu neuen Ufern, Universität in der Innenstadt sowie das Projekt Oberstadt waren und sind zentrale Projekte, die das Negativimage der Stadt verbessern sollten. – und das haben sie auch bereits nachhaltig.

Die Politik hat es aber versäumt, guten Projekten in den Stadtteilen (Einzelhandel) einen positiven Stellenwert zu geben. Vielmehr wurden durch politisches Geplänkel Sand ins Getriebe geworfen und Maßnahmen verzögert. Beispielhaft : Geisweid mit den Alternativen am Rathaus, Busbahnhof sowie eines Aldis auf dem Elihgelände.

Überhaupt müssen wir dem Einzelhandel mehr Aufmerksamkeit schenken. Der Handel in der Innenstadt sowie in den Zentren Weidenau, Geisweid und Eiserfeld bedarf unserer Unterstützung. Dabei sind die Ausdehnungen der Parkverbotszonen sowie der gebührenpflichtigen Kurzzeitparkflächen – Stichwort Erwerb von weiteren Parkscheinautomaten – absolut kontraproduktiv. Wir kommen damit zwar dem grünen Ziel, der Vertreibung des Individualverkehrs aus der Innenstadt näher, eine Stärkung des Einzelhandels und damit der peripheren Stadtzentren sieht indes anders aus.

Auch wenn es ein alter Hut ist, der Schaffung weiterer Gewerbeflächen sind wir im letzten Jahr nicht näher gekommen. Wer gesehen hat, wie schnell die Gewerbeflächen im Leimbachtal allen Unkenrufen zum Trotz vermarktet waren, kann unschwer ermessen, dass es einen großen weiteren Bedarf an Gewerbeflächen gibt. Dass, gleichsam mit der Ansiedlung von Gewerbebetrieben, ein Bedarf an weiterem qualifiziertem Wohnraum besteht, ist eine Binsenwahrheit. Wir brauchen neue Arbeitsplätze und Steuereinnahmen, damit wir uns die Herausforderungen der Zukunft erlauben können.

Mit dem neuen Wohnlandraumkonzept haben wir die Grundlagen geschaffen, zumindest diesen Missstand nachzubessern und vielleicht auch abzustellen. Wir müssen und werden als Unabhängige Wählergemeinschaft bei der Umsetzung dieser Maßnahmen dabei auch das Angebot an bezahlbarem Wohnraum mit einem verstärkten Angebot des öffentlich geförderten Wohnraums nicht aus den Augen verlieren.

Ein wesentlicher Ausgabenblock sind die Kosten der Sozial- und Jugendhilfe. Hier laufen uns die Kosten ganz einfach weg. Durch unsere verfestigte Auffassung, dass die in diesem Bereich gesetzten Standards aufrecht erhalten bleiben sollen – und das ist auch gut so, geraten wir deutlich in die Zwickmühle.

Gleichwohl ist es nicht sträflich, wenn wir die Ausgaben und deren Steigerungen im Auge behalten und auch einmal über den Tellerrand hinaus schauen.

Der Märkische Kreis war vor 4 bis 5 Jahren im Vergleich der südwestfälischen Kreise Schlusslicht bei den Kosten. Dort hat man z.B. im Bereich der Vergabe von Leistungen an die Sozialen Träger durch ausschreibungsähnliche Vergaben ohne Reduzierung der Standards wesentliche Einsparungen erzielt, mit der Folge, dass  man nun Spitzenreiter im zuvor genannten Vergleichsring ist. Der Unterschiedsbetrag zwischen dem Kreis Siegen Wittgenstein und dem Märkischen Kreis ist mit ca. 100 €/Einwohner nun schon deutlich. Damit ist der Märkische Kreis nicht mehr Spitze, sondern Nr. 1

Die UWG Kreistagsfraktion hat zum Haushalt 2019 einen Antrag gestellt, diesen Bereich einer besonderen Prüfung zu unterziehen. Die ersten Gespräche sollen demnächst geführt werden und wir kündigen an, im ersten Halbjahr 2019 einen entsprechenden Antrag für die Stadt Siegen einzubringen.

Wenn wir uns nicht um die sog. großen Brocken kümmern, werden wir keinen wirklichen Erfolg in unseren Bemühungen zur Kostenreduzierung einfahren.

Nochmal zurück zum Thema Haushaltskonsolidierung. Ein Dauerbrenner bei den Belastungen des Haushalts war deutlich die Kreisumlage. Wie jedes Jahr hat die kreisseitig eingeforderte Kreisumlage große Kritik erfahren, da der Stellungnahme der Bürgermeisterkonferenz mit ihren jeweils nach unten abweichenden Forderungen bisher immer nur begrenzt gefolgt wurde. Dieses Jahr war eine Senkung der geplanten Umlage um 1,5 Prozent, ca. 6 Millionen Euro, als angemessen gefordert worden.

Die Sichtweise der im Kreistag vertretenen Fraktionen hatte eine Bandbreite von
0-0,5% und 1,5-1,66 %.

Ich habe mich, wie in den letzten Jahren auch deutlich für eine stärkere Entlastung der Städte und Gemeinden eingesetzt. Unsere, die UWG-Forderung, betrug 1,5% Senkung. Als Begründung haben wir angeführt, dass wir als Kreis den Vorschlag der Bürgermeisterkonferenz ernst nehmen und insbesondere vor dem Hintergrund der Konsolidierungslinie 2022 ein Zeichen setzen sollten.

Nach langen Verhandlungen, an denen sich alle beteiligten Fraktionen ernsthaft und ohne Taktieren bemühten, einen tragfähigen Beschluss herbeizuführen, einigten wir uns auf die von den BMs geforderten 1,5 %. Dies erfolgte mit dem deutlichen Hinweis, dass man, soweit diese „zusätzliche Luft“, anders als empfohlen, zur Erweiterung von Ausgaben führen sollte, nächstes Jahr eine andere Linie fahren würde.

Unter dem Eindruck der letztjährigen Haushaltsberatung und der sogar erst als Tischvorlage am Sitzungstag vorgelegten Zusatzanträge (ich erinnere an die Schnapsidee der Errichtung eines Baumwipfelpfads im Bereich des Tiergartens usw.) wurde im Ältestenrat einvernehmlich und ohne jegliche Gegenrede festgelegt, dass Zusatzanträge zum Haushalt, die eine finanzielle Auswirkung haben, spätestens zum vorgeschalteten Haupt- und Finanzausschuss vorgelegt werden sollten. Damit sollte eine politische Behandlung vor der Haushaltsberatung im Rat ermöglicht werden.

In diesem Kontext dieser Vereinbarung sehen wir auch die grün-gelben Zusatzanträge aus Jamaika.

Nun, die diesjährigen Zusatzanträge mit einem Ausgabevolumen von über ½ Millionen Euro lagen zum HFA nicht vor. Der Eingang bei der Verwaltung war einen Tag später, bei den Fraktionen, eingegangen sind die Anträge am Freitag, dem 25.01. Wiederum wurden Zusatzanträge ohne die Möglichkeit einer politischen Behandlung erst unmittelbar vor der Behandlung im Rat gestellt und sollen dann wohl auch dieses Jahr wieder durchgeboxt werden.

Formell zulässig, da Zusatzanträge zur Sache.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, wie soll man dieses Verhalten einer Mehrheitskoalition beurteilen? Was soll von den Vertretern dieser Mehrheit halten, die eine vor Monaten getroffene Vereinbarung einfach ignorieren und beiseite schieben? Ich habe zu Zeiten einer absoluten Mehrheit der CDU mal gesagt: Ihr seid besoffen von der Mehrheit. Ich stelle in Anbetracht der fortgesetzten einseitigen Handlungsweise, nunmehr an 3 Fraktionen gerichtet, fest: Die Volltrunkenheit in diesem Sinne ist wieder aufgelebt.

Für mich, meine sehr geehrten Kollegen und Kolleginnen aus dem karibischen Inselstaat legen Sie mit diesem Verhalten ein deutliches Zeugnis Ihrer Wertschätzung gegenüber uns Nichtkoalitionären ab. Das hätte man auch anders machen können!

(Sie sollten sich schämen!)

Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren,

im Kontext zu den eingangs gemachten Ausführungen begrüßen wir den von der Verwaltung vorgelegten Haushaltsentwurf mit den Ergänzungen. Wir werden diesem Haushalt gerne unsere Zustimmung geben.

Sollten allerdings bei der Behandlung der Anträge, die Zusatzanträge der Mehrheitskoalitionäre mit Eingangsdatum 25.01. eine Mehrheit erfahren, werden wir den Haushalt als deutliches Zeichen der Missbilligung gegenüber den Antragstellern ablehnen.

Danksagung an Verwaltung

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von UWG Siegen

Anfrage Personelle Besetzung der Kindergärten

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

in der letzten Zeit häufen sich klagen von Eltern über die nicht ausreichende personelle Besetzung in einzelnen Kindergärten.

In diesem Zusammenhang bitten wir um Beantwortung folgender Fragen:

Ist diese Problematik der Verwaltung bekannt? Wenn ja, worin liegen die Probleme derzeit?

Wie überprüft die Verwaltung, dass die angegebenen Stellen von den Trägern auch tatsächlich besetzt werden?

Wie werden im Rahmen der Qualitätssicherung die einzuhaltenden Standards geprüft? Werden zum Beispiel auch unangekündigte Betriebsbesichtigungen vorgenommen? Wenn ja, wie oft?

Auszug aus der öffentlichen Niederschrift über die 27 Sitzung des Jugendhilfeausschuss vom 22.01.2019:

"Die nachstehenden Antworten beziehen sich auf die gesetzlichen Standards und berühren nicht die Diskussion, ob diese qualitativ oder quantitativ auskömmlich seien, so Herr Dr. Jung.

Er beantwortet die Anfrage der UWG- Fraktion wie folgt:

Die Angelegenheit ist bekannt. Neben krankheitsbedingten Ausfällen und Personalfluk- tuation, die zu kurzfristigen Vakanzen führen und nicht vermeidbar sind, ist vor allem der Fachkräftemangel im Kontext des weiteren Ausbau von Plätzen in Tageseinrichtungen zu nennen, die zu diesen Problemen führen. Hinsichtlich der krankheitsbedingten Ausfälle haben alle Einrichtungen und Träger Notfallpläne und Vertretungsregelungen, die An- wendung finden.

Vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels hat die Landesregierung Gespräche mit Verbänden und kommunalen Vertretungen zu neuen Personalregelungen im Zuge der Reform des Kinderbildungsgesetzes NRW aufgenommen. Es sollen weitere Berufe in die Personalvereinbarung aufgenommen und die Ausbildungsanstrengungen für den Erzie- her*innenberuf verstärkt werden, zum Beispiel durch zusätzliche praxisintegrierte Aus- bildungsgänge. Ein entsprechender zusätzlicher Ausbildungsgang startet zum kommen- den Schuljahr auch in Siegen.

Eine Überprüfung findet im Zuge der jährlichen Antragstellung zu den Betriebskosten und im jährlichen Verwendungsnachweis statt, in dem der Träger durch Unterschrift die Richtigkeit der Angaben bestätigt.Zudem finden mit den Trägern regelmäßige Gespräche zu diesem Thema – auch vor Ort - statt. Es ist bislang nie ein Fall bekannt geworden, in dem ein Träger bewusst gegen die Personalmindestverordnung oder die Personalverein- barung verstoßen hat.

Die Erlaubnis für den Betrieb einer Tageseinrichtung erteilt das Landesjugendamt gemäß § 45 SGB VIII. Es ist danach auch zuständig für die Überprüfung der Voraussetzungen für den Betrieb der Einrichtung. Gemäß § 46 SGB VIII soll die zuständige Behörde (Landesju- gendamt) „nach den Erfordernissen des Einzelfalls an Ort und Stelle überprüfen, ob die Voraussetzungen für die Erteilung der Erlaubnis weiter bestehen“. Das örtliche Jugendamt und – wenn vorhanden – der Spitzenverband des Trägers sollen gemäß § 46 SGB VIII an der Überprüfung beteiligt werden.Im Sinne einer partnerschaftlichen und vertrauens- vollen Zusammenarbeit zwischen dem örtlichen Jugendamt und Trägern von Tageseinrichtungen finden keine unangekündigten Betriebsbesichtigungen statt. Auftretende Probleme werden gemeinsam thematisiert und es wird nach adäquaten Regelungen gesucht und es werden Lösungen gefunden.

Der Jugendhilfeausschuss der Universitätsstadt Siegen nimmt die Beantwortung der Anfrage zur Kenntnis."

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von UWG Siegen

Anfrage Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme außerunterrichtlicher Betreuungsangebote an Grundschulen der Universitätsstadt Siegen, Vorlage Nr. 946/2016

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

der Jugendhilfeausschuss und der Ausschuss für Schul- und Bildungswesen hatten am 23.06.2016 unter der Vorlagenummer 946/2016 mehrere Beschlüsse gefasst. In diesem Zusammenhang bitten wir um Beantwortung folgender Fragen:

  1. Haben sich die Mehreinnahmen durch die Umstellung tatsächlich ergeben. Wenn ja, in welcher Höhe pro Schüler? Wir bitten um eine getrennte Aufstellung für die Jahre 2017 und 2018.
  2. Hat, wie zugesagt, nach einem Jahr eine Evaluation stattgefunden? Wenn ja, wie wurde diese in den politischen Gremien kommuniziert? Wenn nein, welche Gründe sprachen dagegen?
  3. Wie viele Kinder sind nach der Geschwisterregelung (§ 11 a Abs. 1) in den Jahren 2017 und 2018 von den Beiträgen befreit worden?
  4. Entsprechend dem oben zitierten Beschluss sollte zur Vorbereitung, Umsetzung und Evaluation der Ergebnisse ein Arbeitskreis unter Beteiligung der Schulen und Maßnahmenträger eingerichtet werden.
    • Wann wurde der Arbeitskreis und unter welcher Bezeichnung eingerichtet?
    • Wann fanden die entsprechenden Sitzungen mit welchen Beteiligten statt und welche Ergebnisse konnten hierbei erzielt werden?

Auszug aus der öffentlichen Niederschrift über die 27. Sitzung des Jugendhilfeausschuss vom 22.01.2019:

Die Beantwortung finden Sie hier!

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von UWG Siegen

Anfrage Angemieteter Wohnraum

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

wie uns in der Sitzung des Ausschuss für Soziales, Familien- und Seniorenfragen am 08.11.2018 mitgeteilt wurde, hält die Verwaltung der Universitätsstadt Siegen ca. 70 Wohnungen für Flüchtlinge vor. Es wurde aber nicht deutlich, ob dieser Wohnraum auch aktuell voll genutzt wird. Aufgrund der sich immer weiter verschärfenden Situation auf dem Wohnungsmarkt und den daraus entstehenden Problemen, wäre es aus Sicht der UWG-Fraktion wünschenswert, sollte es Leerstände geben, diese abzustellen. Freier ungenutzter Wohnraum sollte dann umgehend seinem eigentlichen Nutzen zugeführt werden. Hier würden sich z.B. Möglichkeiten bei der Vermietung an Studenten ergeben, welche vertraglich kurzzeitig und flexibel sein können. Wir bitten daher die Verwaltung zu prüfen, ob dies Nötig (Leerstände) und Möglich (vertragliche Rahmenbedingungen) ist.

Wir bitten in diesem Zusammenhang um die Beantwortung folgender Fragen:

Wie viele Wohnungen werden derzeit von der Verwaltung der Universitätsstadt Siegen für Flüchtlinge angemietet?
Wie hoch ist die derzeitige Auslastung bzw. Belegungsrate dieses Wohnraums?
Wie hoch ist der Kostenaufwand für die Universitätsstadt Siegen im laufenden und kommenden Haushaltsjahr?
Sind die Wohnungen zweckgebunden, oder wäre es möglich bei Nichtauslastung, den Wohnraum befristet anderweitig zu nutzen, z.B. durch Studenten?

Auszug aus der öffentlichen Niederschrift über die 21. Sitzung des Ausschuss für Soziales, Familien- und Seniorenfragen:

Die Beantwortung der Anfrage finden Sie hier!

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von UWG Siegen

Antrag Dringlichkeitsentscheidung Mittelverwendung Armutsbekämpfung

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

die Verwaltung wird beauftragt, unter Berücksichtigung der im Haushalt 2018 bestehender Mittel zur Armutsbekämpfung für die freien Träger der Universitätsstadt Siegen, eine Vorlage zur nächsten Ratssitzung vorzulegen.

Begründung:


Wie uns in der letzten Sitzung des Ausschusses für Soziales-, Familien- und Seniorenfragen vom 08.11.2018 mitgeteilt wurde, werde es keine Zuschüsse seitens der Universitätsstadt Siegen an freie Träger 2018 geben.

Zitat aus der letzten Vorlage 1617/2017:

"Sowohl Sozialverwaltung wie auch der zuständige Fachausschuss waren sich einig, dass das Café Patchwork als wichtiger Teil der sozialen Infrastruktur der Stadt Siegen auch künftig bezuschusst werden soll. Dabei sollten allerdings auch die weiteren Unterstützungsangebote anderer freier Träger berücksichtigt werden."

Die UWG Ratsfraktion beantragt insofern eine Dringlichkeitsentscheidung zur damaligen Vorlage 1617/2017 mit besonderem Bezug zur Mittelverwendung. Insbesondere weil keine weiteren Fachausschüsse zu diesem Thema mehr tagen. Aus unserer Sicht besteht hierzu dringender Handlungsbedarf.

Auszug aus der öffentlichen Niederschrift über die 41.Sitzung des Rates vom 19.12.2018:

Beschluss:

"Der Rat der Universitätsstadt Siegen beschließt die Verteilung der Zuschüsse zur Förderung von Angeboten zur Verbesserung der Lebenssituation armutsgefährdeter und bedürftiger Menschen in Siegen für das Jahr 2018 in der vorgeschlagenen Form.

Beratungsergebnis: Einstimmig dafür, 0 Enthaltungen  41. Rat 19.12.2018"

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von UWG Siegen

Antrag Fortunastraße

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Mues,

die UWG-Fraktion im Rat der Stadt Siegen beantragt, folgenden Beschluss zu fassen:

Die Verwaltung wird beauftragt bauliche Maßnahmen einzuleiten, um die Verkehrssicherheit in der Fortunastraße zu erreichen. Die Verwaltung wird weiter beauftragt, das Ergebnis dem Bauausschuss sowie dem Verkehrsausschuss zur weiteren Beratung zuzuleiten.

Begründung:

Bewohner und Besucher nutzen überwiegend den Bürgersteig zum Parken, sodass Fußgänger gezwungen sind, die Straße zu nutzen. Insbesondere Kinder sind dadurch stark gefährdet. Hier sehen wir dringenden Handlungsbedarf.

Weitere Begründung erfolgt mündlich.

Auszug aus der öffentlichen Niederschrift über 15. Sitzung des Bezirksausschusses V Siegen-West vom 13.12.2018:

Beschluss:

Der Bezirksausschuss V - Siegen-West – überweist den Antrag zur weiteren Beratung an den Fachausschuss.

15. BezA V 13.12.2018 Beratungsergebnis: Einstimmig dafür, 0 Enthaltungen

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von UWG Siegen

Anfrage Beleuchtung von Fußwegen

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Mues,

die Beleuchtungskommission hat in ihrer Sitzung im Mai beschlossen, dass sowohl am Aufgang zum Witschert 8 als auch der Fußweg zwischen der Memeler Straße und der Achenbacher Straße die Beleuchtung erneuert wird.

Da dies bis heute nicht umgesetzt ist, bitten wir in diesem Zusammenhang um Beantwortung folgender Frage:

Ist mit einer Installation der o. g. Beleuchtung zu rechnen? Wenn ja, wann? Wenn nein, warum nicht? Wir bitten um eine detaillierte Erläuterung.

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von UWG Siegen

Antrag Hubacher Weg

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Mues,

die UWG-Fraktion im Rat der Stadt Siegen beantragt, folgenden Beschluss zu fassen:

Die Verwaltung wird gebeten, zur nächsten Sitzung des Bezirksausschusses einen detaillierten Sachstandsbericht bzgl. des Brückenbaus Hubacher Weg und der Sanierung Hubacher Weg vorzulegen.

Auszug aus der öffentlichen Niederschrift über die 14. Sitzung des Bezirksausschuss V Siegen-West vom 15.11.2018:

Beschluss:

Die Verwaltung wird gebeten, in der nächsten Sitzung des Bezirksausschusses V - Siegen- West - die Planungen für den Ausbau der Brücke „Hubacher Weg“ und die Sanierung der Straße „Hubacher Weg“ vorzustellen

14. BezA V 15.11.2018

Beratungsergebnis: Einstimmig dafür, 0 Enthaltungen

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von UWG Siegen

Antrag Zebrastreifen im Bereich der Bushaltestelle Achenbach Ortsmitte

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

auf Wunsch zahlreicher Bürger aus dem Bereich Achenbach beantragt die UWG-Fraktion, dass im Bereich der Bushaltestelle „Achenbach Ort“ ein Zebrastreifen angelegt und vor und hinter dem Zebrastreifen eine Parkverbotszone gekennzeichnet wird. Alternativ kann auch eine andere Maßnahme der Verkehrsberuhigung geprüft werden. Durch diese Maßnahmen soll der Verkehr beruhigt werden und das Überqueren der Straße „Im Langenseifen“ insbesondere für Kinder sicherer werden.

Begründung:

In der Ortsmitte, in Höhe der alten Schule, befinden sich zwei gegenüberliegende Bushaltestellen. Viele Kinder (vor allem Grundschulkinder beim Schulhinweg und Schulrückweg), aber auch Erwachsene müssen die Straße täglich überqueren. Häufig biegen aus dem Kurvenbereich der Achenbacher Straße Fahrzeuge mit hoher Geschwindigkeit in die Straße Im Langenseifen ab. Aufgrund der dort parkenden Autos sind dann die Personen kaum oder erst sehr spät zu erkennen, was die Überquerung der Straße ohne Ampel noch gefährlicher macht.

Auszug aus der öffentlichen Niederschrift über die 30. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 20.11.2018:

Beschluss:

"Der Verkehrsausschuss des Rates der Universitätsstadt Siegen beschließt den Antrag in die Arbeitskommission zu Verweisen.

Beratungsergebnis: Einstimmig dafür, 0 Enthaltungen"

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Antrag Busverbindungen in der Stadt Siegen

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Mues,

die Verwaltung wird beauftragt, die im Zusammenhang mit den bereits in der Presse thematisierten Beschwerden von Schulen und Elternschaft hinsichtlich der mit Fahrplanänderung aufgetretenen Probleme im Schulbusverkehr zu überprüfen und mit der VWS Gespräche über kurzfristige Verbesserungsmöglichkeiten zu führen und den Schulausschuss und, soweit es den allgemeinen Personennahverkehr betrifft, auch Verkehrsausschuss über das Ergebnis zu unterrichten.

Begründung:

Zahlreiche Bürger haben sich bei der UWG-Fraktion über Probleme nach der Fahrplanumstellung beklagt. Beispielsweise können Schüler der Hammerhütter Grundschule nicht zur 2. Schulstunde zur Schule fahren, sondern müssen schon zur ersten Schulstunde fahren, obwohl dann eine Betreuung noch nicht gewährleistet ist. Dies ist nach unseren Informationen auch kein Einzelfall. Vergleichbares gilt auch für andere allgemeinbildende Schulen, für die bei Unterrichtsschluss nach der 5. und 6. Schulstunde keine Busverbindung vorhanden ist. Andere Bürger beklagen sich darüber, dass z.B. keine direkte Verbindung mehr vom Rothenberg zum Siegener Bahnhof existiert, sondern dass der Weg jetzt deutlich umständlicher geworden ist.

Die UWG-Fraktion sieht deshalb erheblichen Nachbesserungsbedarf.

Auszug aus der öffentlichen Niederschrift über die 30. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 20.11.2018:

"(…) Voranzustellen ist, dass für die Stadt Siegen als Schulträger eine sichere und zuverlässige Schülerbeförderung im Rahmen der gegebenen Bedingungen von hoher Bedeutung ist.  

Dies spiegelt sich auch in der umfangreichen Organisation und dem hohen finanziellen Aufwand wieder. So ist die Verwaltung außer mit den städtischen Schulen auch permanent im Austausch mit den Verkehrsbetrieben Westfalen-Süd, die die Schülerbeförderung in unserer Region durchführen. In den allermeisten der Verwaltung mitgeteilten Fällen, können Probleme so schnell gelöst werden.  

Die umfangreiche Fahrplanumstellung der Verkehrsbetriebe Westfalen-Süd zum Schuljahresbeginn 2018/19 in diesem Sommer hat einen hohen Abstimmungsaufwand vor und nach der Umstellung hervorgerufen.

(…)

=> Der Verkehrsausschuss des Rates der Universitätsstadt Siegen nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.

30. VerkA 20.11.2018"

Für genauere Informationen zur Umsetzung des Nahverkehrsplan besuchen Sie gerne den hiesigen Sitzungskalender!

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Antrag Umsetzung des Sicherheitskonzeptes der Stadt Siegen

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Mues,

am 05.07.2017 hat die UWG-Fraktion beantragt, ein neues Sicherheitskonzept für die Stadt Siegen, angepasst auf die aktuelle Situation, aufzustellen. Diesem Antrag ist der Rat der Stadt Siegen nach erfolgter Befassung in den zuständigen Gremien nachgekommen. Aufgrund einer gewissen Häufung von Übergriffen, die teilweise auch Niederschlag in der örtlichen Presse gefunden haben, bitten wir um einen aktuellen Sachstandsbericht zu den ersten Erfahrungen mit diesem neuen Sicherheitskonzept. Hierbei bitten wir insbesondere darauf einzugehen, wie der aktuelle Umsetzungsstand des Konzeptes ist und welche Teile noch umgesetzt werden müssen, in wie weit die Ordnungsverwaltung eine Videoüberwachung ungeachtet der aktuellen rechtlichen Umsetzbarkeit für zweckmäßig ansieht.

In diesem Zusammenhang wurde bekannt, dass zumindest in einem städtischen Parkhaus die Kameras abgebaut wurden. Wir sind der Auffassung, dass diese, zumindest im Bereich der Frauenparkplätze, nicht nur aus Gründen des subjektiven Sicherheitsgefühls der Parkhausnutzer erforderlich sind.

Auszug aus der öffentlichen Niederschrift über die 39.Sitzung des Rates am 10.10.2018:

Beschluss:

"Der Antrag zum Bericht über die Umsetzung des Sicherheitskonzeptes wird an den Ausschuss für Feuerschutz, Sicherheit und Ordnung überwiesen.

Beratungsergebnis: Mehrheitlich dafür (einige Gegenstimmen, einige Enthaltungen)

39. Rat 10.10.2018"

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von UWG Siegen

Antrag Einsatz von Laubbläsern in der Stadtverwaltung

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

die UWG-Fraktion im Rat der Stadt Siegen beantragt, folgenden Beschluss zu fassen: Die Verwaltung wird beauftragt, im Rahmen der Haushaltsberatungen 2019 Laubbläser mit geringeren Emissions- und Immissionswerten anzuschaffen.

Begründung:

Wir erhalten in der letzten Zeit vermehrt Beschwerden aus der Bürgerschaft über Lärmbelästigung von motorbetriebenen Laubbläsern, insbesondere in den frühen Morgenstunden. Die Verwaltung (Arbeitsgruppe 2/2-3 Stadtreinigung) hat nachvollziehbar erklärt, dass aus logistischen Gründen es leider nicht möglich ist, in diesem Bereich Änderungen der Reinigungszeiten vorzunehmen. Da motorbetriebene Laubbläser bekanntermaßen zu den extrem lautstarken und zudem sehr CO²-intensiven Einsatzgeräten gehören, sind elektrisch betriebene Geräte benzinbetriebenen vorzuziehen. Die Verwaltung selbst ruft Bürger dazu auf emissionsarme Geräte zu nutzen. Mit dem Austausch dieser Geräte würde ein wesentlicher Beitrag zur Lebensqualität in den Wohngebieten und zur Verbesserung des Arbeitsschutzes für die Mitarbeiter der Stadtreinigung geleistet. Im Rahmen der Vorbildfunktion der Stadtverwaltung der Stadt Siegen sollte daher ein kurz- bis mittelfristiger Austausch dieser Geräte erfolgen. Daher beantragen wir bereits jetzt, die hierfür erforderlichen Haushaltsmittel (zumindest für Geräte die in Wohngebieten eingesetzt werden) in den Haushalt 2019 einzustellen.

Auszug aus der öffentlichen Niederschrift über die 27.Sitzung des Ausschuss für Umwelt, Landschaftspflege und Energie am 15.11.2018:

"Der Ansatz des Antrags sei grundsätzlich richtig, erklärt Herr Diehl. Allerdings sei dies in der Umsetzung schwierig, da es sich bei Laubbläsern um sehr laute Geräte handle, von denen man keine Lärmreduzierung erwarten dürfe. Die aktuelle Marktentwicklung tendiere zwar dazu, dass die Geräte immer leiser würden, allerdings sei dann häufig die Kapazität nicht ausreichend. Außerdem lägen die Kosten bei elektrisch betriebenen Geräten bei ca. 2000 € pro Gerät, was in etwa das Dreifache der Kosten der aktuellen Geräte sei.

Herr Schneider schlägt vor, den Antrag in die Haushaltsberatung zu schieben und einen entsprechenden Posten für neue, leisere Geräte einzurichten. Eine Ersetzung aller Geräte und damit verbundene Neuanschaffung von leiseren Geräten oder aber eine sukzessive Erneuerung seien auf jeden Fall sinnvoll, findet Frau Bleckmann. Der aktuelle Stand der Technik müsse berücksichtigt werden. Herr M. Müller schlägt eine alternative Formulierung des Beschlussvorschlags vor. Eine Mittelbereitstellung solle nur erfolgen, wenn Bedarf vorhanden ist. Der Antrag solle nicht in der vorliegenden Form beschlossen werden, unterstreicht Herr H. Müller. Die UWG-Fraktion könne diesen Bei Bedarf noch einmal später in die Haushaltsberatung einbringen. Herr Fries begrüßt den Vorschlag, nach Bedarf einen entsprechenden Haushaltsansatz zu bilden und die Geräte zu erneuern. Die alten Geräte seien noch funktionstüchtig und sollten nicht einfach ersetzt werden.

Frau Krumm unterstützt diesen Vorschlag ebenfalls und zieht den Antrag zurück.

=> Der Antrag wurde zurückgezogen und in die Haushaltsplanberatung geschoben.

27. AfULE 15.11.2018"

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von UWG Siegen

Antrag Heimatförderprogramm der Landesregierung

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Mues,

die UWG-Fraktion im Rat der Stadt Siegen beantragt, folgenden Beschluss zu fassen:

Die Verwaltung wird beauftragt, im Rahmen des Heimatförderprogramms der NRW-Landesregierung (Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung) einen Förderantrag im Bereich des „Heimat-Preis“ zu stellen.

Begründung:

Für innovative Heimatprojekte wird ab 2019 ein Preis ausgelobt, der die konkrete Arbeit belohnen und zugleich nachahmenswerte Praxisbeispiele liefern soll. Anträge können bereits jetzt gestellt werden.

Die Auszeichnungen sind eine Wertschätzung der (überwiegend) ehrenamtlich Engagierten. Kommunen sollen den Preis vergeben, die Sieger stellen sich anschließend dem Wettbewerb auf Landesebene. Kleinere Gemeinden erhalten vom Land ein Preisgeld von 5.000 Euro, Kreise von 10.000 Euro, größeren Kommunen werden 15.000 Euro zur Verfügung gestellt, sofern sie sich per Rats- oder Kreistagsbeschluss zur Teilnahme entscheiden.

Auszug aus der öffentlichen Niederschrift über die 39. Sitzung des Rates vom 10.10.2018:

Beschluss:  

"Die Verwaltung wird beauftragt, im Rahmen des Heimatförderprogramms der NRW Landesregierung (Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung) einen Förderantrag im Bereich des „Heimat-Preis“ zu stellen. Darüber wird geprüft, inwieweit Anträge in den Förderelementen „Heimatwerkstatt“, Heimatfonds“, „Heimatscheck“ und „Heimatzeugnis“ gestellt werden können. Das Ergebnis wird dem Rat vorgelegt.  

Beratungsergebnis: Einstimmig dafür, 0 Enthaltungen  39. Rat 10.10.2018"

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von UWG Siegen

Stellungnahmen zum Zusammenschluss der UWG-Fraktion und der WAS-Fraktion

Zum 01 Juli 2018 schließen sich die UWG-Fraktion im Rat der Stadt Siegen und die WAS-Fraktion im Rat der Stadt Siegen gemeinsam zu einer UWG-Fraktion zusammen.
Immer wieder wurde festgestellt, dass die UWG und die WAS bezogen auf ihre Positionen und Vorstellungen in Beschlüssen des Rates für die Stadt Siegen gleiche oder ähnliche Ansichten hatten. Ein Zusammenschluss der zwei Fraktionen, vor allem mit Blick auf die Kommunalwahl 2020 und die gleiche Zielgruppe der Wählerschaft bei dieser Wahl, ist demnach ein sinnvoller Schritt. Für die Stadt Siegen und die Siegern Bürger präsentiert sich die neu formierte UWG-Fraktion als die kommunalpolitische Alternative zu den Parteien in Siegen.

Weitere Informationen finden Sie in den folgenden Texten der Siegener UWG-Ratsfraktion und der Siegener WAS-Ratsfraktion:  

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von UWG Siegen

Antrag Einrichtung von Fahrradschnellwegen

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Mues,

die UWG-Fraktion im Rat der Stadt Siegen beantragt, folgenden Beschluss zu fassen: Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob in der Stadt Siegen die Einrichtung von zwei Radschnellwegen (Nord–Süd–Richtung und Ost–West–Richtung) realisiert werden kann.

Begründung:

Die Mobilität auf zwei Rädern erlebt eine dynamische Entwicklung, der Radverkehr in Deutschland nimmt kontinuierlich zu. Insbesondere nutzen in Siegen Berufspendler, Schüler und Studenten diese Möglichkeit. Damit der Radverkehr weiter an Attraktivität zunehmen kann, möchten wir nun die Planung und den Bau von Radschnellwegen in der Stadt Siegen forcieren.

Um eine Verlagerung vom Pkw auf das Fahrrad erreichen zu können, muss eine Radverkehrsinfrastruktur mit hoher Qualität geschaffen werden. Radschnellwege können dabei eine entscheidende Rolle spielen. Aber auch Aspekte wie Klimaschutz, Kostenersparnis und eine Verbesserung der Lebensqualität sprechen für diese neue Form der Verkehrsinfrastruktur.

Auch die Möglichkeit, dass Pendler auf eine komfortable Radwegeführung anstelle einer Straßen- und Parkplatznutzung mit Autos umsteigen, ist hoch und fördert die breite Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger.

Auszug aus der öffentlichen Niederschrift über die 28.Sitzung des Verkehrsausschuss vom 03.07.2018:

"Herr Haßler verweist auf den Arbeitskreis Radverkehr, der sich mit solchen Themen explizit beschäftigt. Der Antrag sollte in diesen verwiesen werden.

Herr Langer erklärt sich mit einer Verweisung in den Arbeitskreis einverstanden. Es muss jedoch kontinuierlich und zeitnah daran weitergearbeitet werden. Siegen muss im Hinblick auf diese neue Mobilität, besonders auch mit Blick auf die Studierenden in der Innenstadt, weiter daran arbeiten.

=> Der Antrag wird seitens der UWG-Fraktion zurückgezogen."

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von UWG Siegen

Anfrage ehemaliges Bürogebäude Landesbetrieb Straßen NRW

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Mues,

die UWG-Fraktion im Rat der Stadt Siegen beantragt, folgenden Beschluss zu fassen:

die Verwaltung wird beauftragt, einen Sachstandsbericht zur nächsten Sitzung des Bauausschusses zu erstellen mit den Schwerpunkten

  • Weiternutzung des Gebäudes
  • Ausführlicher Bericht der Denkmalbehörde

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von UWG Siegen

Antrag Begrünung der Mauer an der Achenbacher Straße

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

die UWG-Fraktion im Rat der Stadt Siegen beantragt, folgenden Beschluss zu fassen:

Die Verwaltung wird beauftragt, die Mauer an der Achenbacher Straße mit Rankpflanzen zu versehen.

Begründung:

Im Rahmen des Wettbewerbs „Unser Dorf hat Zukunft 2017“ wurde von der Bewertungskommission u. a. angeregt, die nicht sehr attraktive Mauer zu begrünen. Dieser Anregung soll nun Rechnung getragen werden.

Auszug aus der öffentlichen Niederschrift über die 13.Sitzung des Bezirksausschuss V-Siegen-West:

" => Die UWG-Fraktion zieht den Antrag zurück.

13. BezA V 12.06.2018"

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von UWG Siegen

Beigefügte Beantwortung zu der Ratssitzung vom 20.12.2017 zum Thema Pestizideinsatz

"2. Fragestunde

  2.1 Verwendung von Herbiziden mit dem Wirkstoff Glyphosat sowie weiterer Pestizide in der Stadt Siegen

  Anfrage der Fraktion B‘90/Grüne  

  Die Antwort wird im Nachgang zur Sitzung zu Protokoll gegeben:

1. In welchem Mengenumfang wurden glyphosathaltige Herbizide seit 2013 im Auftrag der Stadt Siegen (direkt oder von Dienstleistern) auf Grünflächen, Verkehrsbereichs-flächen, Sport- und Spielflächen oder auf anderen kommunalen Flächen in öffentlicher Nutzung insgesamt (und soweit möglich nach Nutzungsbereichen aufgeschlüsselt) ausgebracht?

2. Welche Mengen an Pflanzenschutzmitteln insgesamt wurden seit 2013 im Auftrag der Stadt Siegen (direkt von städtischen Mitarbeiter*innen oder von Dienstleistern) auf öffentlich genutzten kommunalen Flächen ausgebracht (bitte Mengen möglichst aufschlüsseln nach Wirkstoffen, Formulierungen und Einsatzbereich)?

Antwort:

Im Bereich von Verkehrsflächen, auf Sport- und Spielplätzen und auf den Grundstücken städtischer Gebäude werden keine Herbizide eingesetzt. Auch auf städtischen Grünflächen sowie im Stadtwald kommen Pestizide grundsätzlich nicht zum Einsatz. Lediglich zur Bekämpfung des Riesenbärenklau, eines invasiven Neophyten mit hoher Toxizität für den Menschen, werden noch gezielt Herbizide auf städtischen Grünflächen sowie an Gewässerlaufen verwendet. Hierfür liegt jeweils eine Ausnahmegenehmigung der Landwirtschaftskammer NRW vor, die jährlich von der Unteren Naturschutzbehörde des Kreises Siegen-Wittgenstein für die kreisangehörigen Kommunen gestellt wird.

Folgende Mengen kamen bzw. kommen dabei zum Einsatz:

Grünflächen:

2013: Einsatz von 1 Liter glyphosathaltigem Präparat „Round up“
2014: Einsatz von 1 Liter glyphosathaltigem Präparat „Round up“
2015 - 2017: Einsatz von jährlich 1 Liter des Herbizids „Garlon 4“ mit dem Wirkstoff Triclopyr

Gewässerrandstreifen:

Seit dem 01.01.2015 wird kein glyphosathaltiges Herbizid mehr verwendet. Zum Einsatz kommt das Herbizid „Garlon Premium“ mit einer jährlichen Menge von 2-3 Litern.
In beiden Anwendungsbereichen wird die verwendete Herbizidmenge durch den Einsatz eines Dochtstreichgerätes auf das unbedingt erforderliche Maß gehalten. Hierdurch kann die Wirkung des Herbizids auf die jeweilige Bärenklau-Pflanze begrenzt werden. Umliegende Pflanzen und Bodenflächen werden nicht beeinträchtigt.

3. Welche Maßnahmen hat die Verwaltung durchgeführt bzw. geprüft, um die ausgebrachten Pestizidmengen zu reduzieren (z.B. durch den Einsatz nicht-chemischer Methoden)?

Grünflächen / Stadtwald:

Im Schlossgarten am Oberen Schloss wird die Verwendung chemischer Pflanzen-schutzmittel auf Blumenrabatten durch den regelmäßigen Einsatz eines Bodendämpfgerätes vermieden. Hierbei werden alle im behandelten Boden vorhandenen Unkräuter und Unkrautsamen durch den Heißdampf vollständig abgetötet.
In Grünanlagen und Friedhöfen erfolgt ansonsten grundsätzlich eine mechanische Bekämpfung aufkommender Wildkräuter. Im Stadtwald macht bereits seit Jahren der Ein-satz eines Rindenschälgerätes die sonst notwendige Polterbegiftung mit einem Insektizid überflüssig.

Gewässerrandstreifen:

Die Bekämpfung des Riesen-Bärenklau erfolgte seit 1997 zunächst im Rahmen der jährlich ausgeführten Mäharbeiten an Gewässern durch Abmähen der Stauden und getrennte Entsorgung der Dolden zur Verbrennung. Weiterhin wurden die Pflanzen von damaligen Zivildienstleistenden manuell bekämpft. Da die o.g. Maßnahmen keinen nachhaltigen Erfolg zeigten, wurde im Jahr 2005, nach Genehmigung durch die Landwirtschaftskammer NRW, erstmals die Bekämpfung des Riesen-Bärenklau mit einem Herbizid im Streichverfahren durchgeführt. Die Anzahl der Stauden im Stadtgebiet Siegen konnte so von ca. 50.000 - 70.000 Pflanzen im Jahr 2001 auf heute ca. 3.000 - 5.000 Pflanzen zurückgedrängt werden. Dieser Rückgang dürfte auch darauf zurückzuführen sein, dass in den Nachbarkommunen ebenfalls eine verstärkte Bekämpfung unter Einsatz von Herbiziden durchgeführt wird. Da jedoch mit jedem Hochwasser Samen des Riesenbärenklau aus den Oberläufen der Gewässer abgeschwemmt werden, ist auch in Zukunft mit der Ansiedlung des Riesenbärenklaus an Gewässern im Stadtgebiet zu rechnen. Dies macht es erforderlich, die personell aufwändigen Bekämpfungsmaßnahmen auch in Zukunft fortzusetzen. Eine manu-elle Bekämpfung des Riesenbärenklau ist jedoch aus finanzieller und personeller Sicht nicht vertretbar. Maschinelle Verfahren sind wegen der ungünstigen Standorte an Gewässern nicht möglich.

4. Gibt es bei der Verpachtung kommunaler Flächen, z.B. für eine landwirtschaftliche Nutzung, ein im Pachtvertrag verankertes Verbot bzw. Regelungen (welche?) zum Einsatzes von Pestiziden auf diesen Flächen?

Seit Mitte der 90-Jahre ist die Anwendung von Pestiziden im Rahmen der Verpachtung städtischer Grundstücke an private Dritte vertraglich untersagt."

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von UWG Siegen

Antrag Videoüberwachung am Bahnhof Siegen

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Mues,

die UWG-Fraktion im Rat der Stadt Siegen beantragt, folgenden Beschluss zu fassen:

Die Verwaltung wird beauftragt, gemeinsam mit der Polizei und den übergeordneten Behörden die Voraussetzungen für eine Genehmigung zur punktuellen und begrenzten Videoüberwachung im Bereich des Bahnhofs Siegen, Bahnhofstraße sowie „Siegen zu neuen Ufern“ zu prüfen und zu erörtern um zeitnah, wie in anderen Kommunen bereits praktiziert, ebenfalls von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen.

Damit der Eingriff in die Persönlichkeitsrechte des Einzelnen so gering wie möglich ausfallen sollten vorerst Auswertungen der vorgehaltenen Daten nur stichpunktartig und bei besonderen Vorkommnissen erfolgen. Die Maßnahme sollte ggfls. auf 1 Jahr begrenzt sein und eine abschließende Bewertung und Entscheidung für einen dauerhaften Einsatz nach Ablauf des Probebetriebs auf der Basis der gemachten Erfahrungen erfolgen.

Die Verwaltung wird gebeten, das Ergebnis der Überprüfung zusammen zu fassen ein mögliches Konzept dem Rat zur endgültigen Entscheidung vorzulegen.

Begründung:

Nach Maßgabe des § 15 a PolG NRW kann die Polizei eine Videoüberwachung einzelner öffentlich zugänglicher Orte durchführen, soweit es sich um so genannte Kriminalitätsschwerpunkte handelt. Sie kann zur Verhütung von Straftaten einzelne öffentlich zugängliche Orte, an denen wiederholt Straftaten

begangen wurden und deren Beschaffenheit die Begehung von Straftaten begünstigt, mittels Bildübertragung beobachten und die übertragenen Bilder aufzeichnen, solange Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass an diesem Ort weitere Straftaten begangen werden.

Darüber hinaus sind Videoüberwachungen im öffentlichen Raum zulässig, wenn auf diese Überwachung in geeigneter Weise durch eine Beschilderung hingewiesen wird.

Wir sind der Auffassung, dass es in Anbetracht der Praxis in vielen Städten dieses Landes über die im Sicherheitskonzept unter 6.10 aufgeführten Kriterien, Möglichkeiten für eine Einführung der Videoüberwachung niederschwelliger Art auch ohne Mord , Totschlag, Völkermord usw. geben muss. Uns sind derartige, der Einführung der Überwachung in diesen Städten vorausgehende konkrete Straftaten, eher nicht bekannt; eine derartige Hürde würde eine Einführung der Videoüberwachung nahezu generell unmöglich machen.

Uns ist bekannt, dass sich nach Polizeiangaben konkrete Straf- und Gewalttaten i.v.g. Bereich „im Rahmen halten“ und überwiegend unterhalb verschiedener Bevölkerungsgruppen auftreten. Neben diesen Tatbeständen gibt es aber auch den Bereich der Belästigungen und Ordnungswidrigkeiten, die ein konkretes Unsicherheitsgefühl bei einem Großteil der Bevölkerung hervorrufen. Eine weitere Verschlechterung der objektiven und subjektiven Aufenthaltsqualität sollten wir als Rat nicht akzeptieren, damit sich Jung und Alt, tags, abends und in der Nacht in unserer Innenstadt wohlfühlen können.

Bereits Mitte letzten Jahres stellte die UWG-Fraktion im Rat der Stadt Siegen einen Antrag zur Sicherheit im öffentlichen Raum. Klicken Sie hier, um zu diesem Antrag zu gelangen.

Auszug aus der öffentlichen Niederschrift über die 35. Sitzung des Rates vom 02.05.2018:

"Beschluss (über den Antrag der UWG-Fraktion):

Die Verwaltung wird beauftragt, gemeinsam mit der Polizei und den übergeordneten Behörden die Voraussetzungen für eine Genehmigung zur punktuellen und begrenzten Videoüberwachung im Bereich des Bahnhofs Siegen, Bahnhofstraße sowie „Siegen – Zu neuen Ufern“ zu prüfen und zu erörtern, um zeitnah, wie in anderen Kommunen bereits praktiziert, ebenfalls von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen.

Damit der Eingriff in die Persönlichkeitsrechte des Einzelnen so gering wie möglich ausfällt, sollten vorerst Auswertungen der vorgehaltenen Daten nur stichpunktartig und bei besonderen Vorkommnissen erfolgen. Die Maßnahme sollte ggfs. auf ein Jahr begrenzt sein und eine abschließende Bewertung und Entscheidung für einen dauerhaften Einsatz nach Ablauf des Probebetriebes auf Basis der gemachten Erfahrungen erfolgen. Die Verwaltung wird gebeten, das Ergebnis der Überprüfung zusammen zu fassen und ein mögliches Konzept dem Rat zur endgültigen Entscheidung vorzulegen.

Beratungsergebnis:  Mehrheitlich dagegen (6 Stimmen dafür (UWG, Stv Eger-Kahleis),     1 Enthaltung (Stv Dr. Sonneborn)

Beschluss (mit Ergänzung des Verwaltungsvorschlages):  

Der Rat der Universitätsstadt Siegen nimmt das vorliegende Sicherheitskonzept zustimmend zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, die personellen und finanziellen Auswirkungen darzustellen.

Beratungsergebnis: Einstimmig dafür, 7 Enthaltungen (UWG, Stv Schulte, Stv Eger-Kahleis)

35. Rat 02.05.2018"

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von UWG Siegen

Spende an den Verein Handycap Siegen e.V.

Wir, die UWG-Fraktion im Rat der Stadt Siegen, haben unser Sitzungsgeld dem Verein Handycap Siegen e.V. gespendet. Der gemeinnützige Verein wurde am 18.12.2007 in Siegen gegründet und engagiert sich vor allem für behinderte und unheilbar kranke Kinder und Jugendliche. Nähere Informationen zu dem Verein gibt es auf dessen Homepage: http://www.handycapsiegen.de

Dort kann man beispielsweise erfahren, welche Wünsche kranken Kindern und Jugendlichen über die Jahre bereits erfüllt wurden.

Wir freuen uns, den Verein Handycap Siegen e.V. mit unserer Spende unterstützen zu können!

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von UWG Siegen

Antrag Fortunastraße

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

die UWG-Fraktion im Rat der Stadt Siegen beantragt, folgenden Beschluss zu fassen:

Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob die Fortunastraße zu einer verkehrsberuhigten Zone („Spielstraße“) umgewidmet werden kann oder welche anderen Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung geeignet sind.

Begründung:

Bewohner und Besucher nutzen überwiegend den Bürgersteig zum Parken, sodass Fußgänger, insbesondere die Kinder gezwungen sind, die Straße zu nutzen. Hier sehen wir dringenden Handlungsbedarf.

Die weitere Begründung erfolgt in der Sitzung.

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von UWG Siegen

Anfrage Flächen für Wildblumenwiesen

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Siegen hatte in seiner Sitzung am 24.05.2017 beschlossen, Flächen für Wildblumenwiesen zur Verfügung zu stellen. In diesem Zusammenhang bittet die UWG-Fraktion im Rat der Stadt Siegen nun um Beantwortung folgender Fragen:

Hat die Verwaltung Anfragen von Vereinen oder Instituten erhalten, entsprechende Flächen zur Verfügung zu stellen?
Wenn ja, von wem und welche Flächen?
Welche sonstigen Maßnahmen hat die Verwaltung unternommen, um dieses Ziel umzusetzen und welche Flächen wurden bisher vorgeschlagen oder zur Verfügung gestellt?

Auszug aus der öffentlichen Niederschrift über die 24. Sitzung des Ausschuss für Umwelt, Landschaftspflege und Energie vom 17.04.2018:

"Frau Fischer beantwortet die Anfrage wie folgt:

Frage 1: Hat die Verwaltung Anfragen von Vereinen oder Instituten erhalten, entsprechende Flächen zur Verfügung zu stellen? Wenn ja, von wem und welche Flächen ?

22.02.2018

„Ja, vom BUND (Herr Zapletal).
Es wurde bei der Grünflächenabteilung angefragt, auf welchen Flächen Wildblumenwiesen hergerichtet werden könnten. Eine Liste mit potenziellen Flächen wurde Herrn Zapletal am 05.04.2018 vorgestellt und mitgegeben. Eine Rückmeldung hierzu steht noch aus.“

Frage 2: Welche sonstigen Maßnahmen hat die Verwaltung unternommen, um dieses Ziel umzusetzen und welche Flächen wurden bisher vorgeschlagen oder zur Verfügung gestellt?

„Folgende Maßnahmen wurden bereits umgesetzt oder sind geplant:

Wildblumenwiese

  • Siegtalstraße gegenüber Hausnummer 53
  • Goldammerweg Skaterplatz
  • Friedhof Geisweid
  • Heeser-/Sandstraße
  • B54 Mittelstreifen/Höhe Rathausparkhaus
  • Fischbacherberg/Breslauer Str.

Wildstaudenpflanzung

  • Kreisel Achenbach
  • Kreisel Bismarckstraße
  • Beet Foto Saal, Weidenauer Str.
  • Kübel Deutsche Bank
  • Kübel Klafeldermarkt bei Sparkasse
  • Kübel ZOB Siegen
  • Hochbeete Bahnhofstraße
  • Kreisel Eiserfeld
  • Kreisel Eiserfeld/HTS + Beete
  • Eiserfeld Dorfplatz
  • Eiserfeld kleiner Dorfplatz

Blumenzwiebeln

  • Eiserfelder Straße 270, Narzissenmischung
  • Kreisel Achenbach
  • Hochbeete Bahnhofstraße
  • Kreisel Eiserfeld
  • Kreisel Eiserfeld/HTS + Beete drumherum
  • Eiserfeld Dorfplatz
  • Eiserfeld kleiner Dorfplatz

ca. 260m2 ca. 180m2 ca. 500 m2 ca.70 m2

ca. 150 m2 ca. 350 m2 ca. 450 m2 ca. 4x1,5 m2 ca. 40 m2 ca. 5x 1m2

ca. 250 m2 ca. 130 m2 ca. 180 m2 ca. 80 m2

ca. 250lfm

Des Weiteren sollen im Stadtgebiet einige Baumscheiben und kleinere, schwer zu bepflan- zende Bereiche mit Wildblumen eingesät werden. Saatgut für ca. 200 m2 ist vorhanden.“

Herr Langer bittet zukünftig entsprechende Anfragen von Vereinen oder Instituten an die zuständige Abteilung weiterzuleiten. Nach Informationen der UWG-Fraktion wurde eine an die Arbeitsgruppe „Wirtschaftsförderung“ gerichtete Anfrage von dort negativ beschieden.

=> Der Ausschuss für Umwelt, Landschaftspflege und Energie des Rates der Stadt Siegen nimmt Kenntnis."

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von UWG Siegen

Antrag Fuß- und Radweg zwischen Trupbach und Siegen

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

die UWG-Fraktion im Rat der Stadt Siegen beantragt, folgenden Beschluss zu fassen:

Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird beauftragt, kurzfristig den unbefestigten Fuß- und Radweg in der Numbach auszubauen.

Begründung:

Die Verwaltung hat auf Initiative des Seniorenbeirats feste Zusagen gemacht, die bisher nicht umgesetzt wurden. Die UWG-Fraktion bittet nun die Verwaltung, diese Zusagen zeitnah umzusetzen.

Auszug aus der öffentlichen Niederschrift über die 12. Sitzung des Bezirksausschuss V Siegen-West am 27.03.2018:

"=> Der Bezirksausschuss V - Siegen-West - geht davon aus, dass das Verbindungsstück im Sommer 2018 ausgebaut wird.  

12. BezA V 27.03.2018"

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von UWG Siegen

Antrag Schulwegsicherung Sonnenhangschule

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

die UWG-Fraktion im Rat der Stadt Siegen beantragt, folgenden Beschluss zu fassen:

Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird beauftragt, geeignete Maßnahmen zur Schulwegsicherung im Bereich der Sonnenhangschule zu ergreifen.

Begründung:

Durch haltende Fahrzeuge ist die Sicht für andere Verkehrsteilnehmer und für die Schulkinder stark eingeschränkt. Selbst bei der Einhaltung der zulässigen Geschwindigkeit von 30 km/h entstehen so gefährliche Situationen.

Es gibt außerdem keine Hinweise (Schilder, Markierungen o. ä.), die auf die Schulkinder hinweisen. Auch daraus entstehen hier ebenfalls oft Gefahrensituationen.

Aus Sicht der UWG-Fraktion ist diese Situation nicht mehr länger hinnehmbar. Es müssen umgehend geeignete Maßnahmen zur Schulwegsicherung getroffen werden.

Auszug aus der öffentlichen Niederschrift über die 12. Sitzung des Bezirksausschuss V Siegen-West am 27.03.2018:

"Nachtrag der Verwaltung:

Die Arbeitskommission des Verkehrsausschusses hat am sich 17.04.2018 mit dem Anliegen befasst. Nach Besichtigung der Örtlichkeit wurde empfohlen, Bodenmarkierungen „30“ aufzubringen und das Gefahrzeichen „Schulkinder“ zu beschildern. Die Schulverwaltung wird gebeten, gemeinsam mit den VWS zu besprechen, was in Zusammenhang mit dem Hol- und Bringdienst der Schulkinder auf dem Schulgelände ermöglicht werden kann.
   
Beschluss:

Der Bezirksausschuss V - Siegen-West - überweist den Antrag an die Arbeitskommission des Verkehrsausschusses.

Beratungsergebnis: Einstimmig dafür, 0 Enthaltungen  12. BezA V 27.03.2018"

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von UWG Siegen

Pressemitteilung der UWG-Fraktion im Rat der Stadt Siegen

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Antrag Baumaßnahme Hubacher Weg

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

die UWG-Fraktion im Rat der Stadt Siegen beantragt, folgenden Antrag auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung zu setzen:

Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird beauftragt, in der nächsten Sitzung des Bezirksausschuss V – Siegen-West –einen Sachstandsbericht über die Baumaßnahme im Hubacher Weg abzugeben.

Begründung:

Die Begründung erfolgt in der Sitzung.

Auszug aus der öffentlichen Niederschrift über die 11. Sitzung des Bezirksausschuss V Siegen-West am 01.03.2018:

Beschluss:

"Die Verwaltung/Abteilung Straße und Verkehr soll einen Sachstandsbericht zu der Baumaßnahme abgeben.

Beratungsergebnis: Einstimmig dafür, 0 Enthaltungen  11. BezA V 01.03.2018"

Auszug aus der öffentlichen Niederschrift über die 12. Sitzung des Bezirksausschuss V Siegen-West am 27.03.2018:

Beschluss:

"Der Bezirksausschuss V - Siegen-West - bittet um schnellstmögliche Umsetzung der Straßenbaumaßnahme und Vorstellung der Gesamtplanung unter Berücksichtigung eines Suggestivstreifens für Radfahrer.  

Beratungsergebnis: Einstimmig dafür, 0 Enthaltungen  12. BezA V 27.03.2018"

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von UWG Siegen

Antrag Trödelmärkte IKEA

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

die UWG-Fraktion im Rat der Stadt Siegen beantragt, folgenden Beschluss zu fassen:

Die Verwaltung wird beauftragt, in der nächsten Sitzung des Bezirksausschuss V – Siegen-West -darzulegen, welche konkreten Maßnahmen vorgesehen sind, um die Vermüllung zu beseitigen bzw. zu vermeiden und die Parksituation zu verbessern.

Begründung:

Die Vermüllung der Straßenränder so wie die schlechte Parksituation bei Veranstaltungen von Trödelmärkten auf dem IKEA-Gelände in Siegen-Achenbach nimmt ständig zu. Die stark frequentierten Märkte ziehen immer mehr Besucher an, die aufgrund der schlechten Parkmöglichkeiten verkehrsbehindernd parken. Auch entsorgen viele der Besucher achtlos ihren Müll am Straßenrand.

Auszug aus der öffentlichen Niederschrift über die 11. Sitzung des Bezirksausschuss V Siegen-West am 01.03.2018:

Beschluss:

"Die Verwaltung wird beauftragt, zu einem Besprechungstermin mit Vertretern von Ikea und der Verwaltung, Abteilung Ordnung am 27.03.2018 im Heimathaus Achenbach einzuladen.

Beratungsergebnis: Einstimmig dafür, 0 Enthaltungen  11. BezA V 01.03.2018" 

Auszug aus der öffentlichen Niederschrift über die 12. Sitzung des Bezirksausschuss V Siegen-West am 27.03.2018:

Beschluss:

"Anhand von Kartenausschnitten stellt Herr Langenbach die Bereiche rund um IKEA dar, wo die Stadtreinigung aktiv ist. Er bittet um Informationen, wo genau die Vermüllung und die Parkverstöße festgestellt wurden, um bei der nächsten Veranstaltung gezielt vorzugehen. Seitens IKEA ist die Müllentsorgung mit dem Marktbetreiber vertraglich geregelt. Der Veranstalter erhält darüber hinaus eine verkehrsbehördliche Anordnung mit der Festlegung der Parkordnung, deren Einhaltung dieser mit eigenen Ordnungskräften sicherstellen muss. Beim nächsten Flohmarkt werden jeweils Doppelstreifen von TreSi und der Ordnungsabteilung zur Überwachung des Flohmarktbetriebes sowie des ruhenden Verkehrs eingesetzt werden. Er bittet um Verständnis, dass bei der Vielzahl von Veranstaltungen, gerade in der Freiluftsaison, und der begrenzten Personalkapazität Schwerpunkte bei der Überwachung gesetzt werden müssen.


Herr Langer berichtet, dass die Straßenränder bis zur Autobahnauffahrt trotz Absperrungen zugeparkt werden und dort auch neben den Fahrzeugen Verpackungen u. ä liegen bleiben. Er regt an, den Geschäftsführer des EDEKA-Marktes am Kreisel anzusprechen, ob die dortigen Parkplätze ebenfalls genutzt werden können.

Frau Schneider ist der Meinung, dass der Einsatz der städtischen Ordnungskräfte zu Lasten des Veranstalters gehen müsste.

Frau Pieck sieht eine Lösungsmöglichkeit, wenn die angrenzenden Firmen ihre Parkplätze zur Verfügung stellen unter der Bedingung, dass diese nach der Veranstaltung sauber gemacht werden.

Herr Doppler gibt zu bedenken, dass auch ein Ausweichen auf die Heidenbergstraße denkbar ist. Auch dort sollte kontrolliert werden. Ergänzend weist er darauf hin, dass beim Bau des Autobahnzubringers die Zuständigkeit für die Reinigung zwischen Landesbetrieb und Stadt festgelegt wurde.

Herr Könen berichtet, dass nicht nur Umverpackungen, sondern auch nicht verkaufte Waren einfach am Straßenrand abgestellt werden. Auch dafür müssten die Verursacher ein Ordnungsgeld zahlen.

Frau Scherzberg interessiert, ob und wo Behindertenparkplätze vorgehalten werden.

Es ist die Aufgabe des Veranstalters, für ausreichende Parkmöglichkeiten zu Sorgen, so Herr Langenbach. Wenn dies nicht erfolgt, muss das Gespräch gesucht werden. Er dankt für die Hinweise und wird diese mitnehmen.

=>  Der Bezirksausschuss V - Siegen-West - begrüßt die vorgesehene Vorgehensweise.

12. BezA V 27.03.2018"

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von UWG Siegen

Bericht der westfälischen Rundschau vom 24.01.2018

Pressemitteilung der UWG und Bericht der Westfälischen Rundschau nach Massenschlägerei am 17.01.18 in Siegen

Am 17.01.2018 gab es einen großen Polizeieinsatz mit 10 Einsatzfahrzeugen am Siegener Bahnhof.

Als Arne Fries zum neuen Beigeordneten in Siegen gewählt wurde, betonte er "Ich möchte, dass sich herumspricht, dass Siegen kein Ort für Schurken ist." Mit einer "verlässlichen Ordnungspartnerschaft" u. a. mit der Polizei sollte gewährleistet werden, dass Siegen eine "friedliche, saubere, sichere Stadt" ist. Angesichts der Ereignisse am 17. Januar können wir das aber nicht erkennen. Am 05.07.2017 hatte die UWG-Fraktion im Rat der Stadt Siegen einen Antrag für mehr Sicherheit im öffentlichen Raum bzw. eine neues Sicherheitskonzept eingereicht. Leider ist im zuständigen Fachausschuss bis heute noch nicht einmal ein Zwischenbericht vorgelegt worden.

Die UWG-Fraktion fordert daher Bürgermeister Steffen Mues auf, schnellstens ein Sicherheitskonzept zu erarbeiten.

Hierbei sind auch Videoüberwachungsanlagen an zentralen Konfliktpunkten (Bahnhofsbereich, Siegen – Zu neuen Ufern) zu überprüfen. Die in einigen Städten hiermit gemachten Erfahrungen, insbesondere bei der Täteridentifizierung lassen derartige Maßnahmen als sinnvoll erscheinen. Zusätzlich müssen geeignete Präventionsmaßnahmen getroffen werden, damit Jugendliche in Siegen wieder Möglichkeiten für eine sinnvolle Freizeitgestaltung haben.

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von UWG Siegen

Antrag Querungshilfe Höllenwaldstraße

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Mues,

die UWG-Fraktion im Rat der Stadt Siegen beantragt, folgenden Beschluss zu fassen:

Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob an der Höllenwaldstraße, in Höhe des von der Waldesruh kommenden Fußweges, eine Querungshilfe für Fußgänger errichtet werden kann.

Begründung:

Der vorhandene Fahrbahnteiler wird von den Verkehrsteilnehmern kaum beachtet, das Tempo der Fahrzeuge wird meist nicht verringert. Insbesondere Senioren und Kinder können die Straße dort nicht mehr sicher überqueren.

Diese Situation ist so nicht länger hinzunehmen. Um die Verkehrssicherheit zu verbessern, ist daher aus Sicht der UWG-Fraktion dringender Handlungsbedarf gegeben.

Auszug aus der öffentlichen Niederschrift über die 16. Sitzung des Bezirksausschuss VI Siegen Eiserfeld am 01.03.2018:

Beschluss:

"Der Bezirksausschuss VI - Siegen-Eiserfeld hält es für erforderlich, in dem genannten Straßenabschnitt der Höllenwaldstraße in Höhe des von der Waldesruh kommenden Fußweges die Sicherheit für querende Fußgänger zu verbessern. Die Verwaltung wird gebeten, mit dem Straßenbaulastträger „Straßen NRW“ für eine Lösung zu sorgen.  

Beratungsergebnis: Einstimmig dafür, 0 Enthaltungen  16. BezA VI 01.03.2018"

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von UWG Siegen

Antrag Ausstiegskonzept für Pestizideinsatz auf öffentlichen Grün- und Forstflächen

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Mues,

Glyphosat ist der weltweit am häufigsten eingesetzte Wirkstoff zur „Unkrautbekämpfung“. Er wird über grüne Pflanzenteile aufgenommen und über den Saftstrom in der ganzen Pflanze verteilt. Glyphosat wird gegen unerwünschte Beikräuter auf landwirtschaftlichen Flächen (Acker-, Wein- und Obstbau, Wiesen und Weiden), im Wald, auf Kommunalflächen (Plätze, Parks), in Haus- und Kleingärten (Rasen, Wege), an Friedhöfen sowie auf Straßenrändern und Bahndämmen verwendet.

Glyphosathaltige Produkte können in nahezu jedem Baumarkt/Gartencenter gekauft werden. Glyphosat wird in verschiedenen Mischungen und unter verschiedenen Markennamen (wie z.B. Roundup®) vertrieben. In Deutschland sind derzeit 70 Produkte zugelassen.

In den letzten Jahren verdichten sich die Hinweise, dass der Wirkstoff Glyphosat und weitere Zusatzstoffe sowie deren Abbauprodukte gefährlicher sind als bisher angenommen. Die Internationale Agentur für Krebsforschung der WHO kommt nun (März 2015) nach zahlreichen Untersuchungen zu dem Schluss, dass Glyphosat „als wahrscheinlich krebserregend“ einzustufen ist.

Ebenso steht es im Verdacht, bei Tieren und Menschen die Fortpflanzung und Embryonal- bzw. Fötalentwicklung negativ zu beeinflussen. Auch trägt der Einsatz von Glyphosat Mitschuld an der Abnahme von Blühpflanzen. Diese wiederum werden aber unbedingt als Nahrung für Bienen und andere Bestäuberinsekten gebraucht. Die Fachleute sind sich weitgehend einig, dass für einen großen Teil dieser Entwicklung Pestizide (der meistgebrauchte Wirkstoff in Pestiziden ist Glyphosat) sowie Neonicotinoide verantwortlich sind, die nicht nur Organismen, die auf dem Acker leben, besonders alle Insekten.

Zu Herbiziden wie Glyphosat gibt es u.a. folgende Alternativen:

  • Förderung der Akzeptanz und Anlegung einer natürlichen („wilden“) Vielfalt an Pflanzen, denn „geputzte“ Äcker und Gärten, Einheitsflora und Einheitsrasen sind nicht natürlich! Diese natürlichen Flächen bieten dann auch Rückzugsraum und Nahrung für Bienen und andere Insekten.
  • Schaffung von Blumenwiesen statt kommunaler Rasenflächen.
  • Nutzung von anderen Herbiziden mit weniger ungünstigen Umwelteigenschaften wie z.B. Finalsan oder Einsatz von Flämmgeräten zur Beikrautvernichtung.
  • Förderung des Biologischen Landbaus und der Bio-Gärtnerei bzw. Verzicht auf Pestizide (Fruchtfolgen, Beikrautbeseitigung händisch oder maschinell).

Ein kurzfristiges EU-weites Verbot ist lediglich an der politischen Uneinigkeit des EU-Parlaments gescheitert; aufgrund der bundespolitischen Diskussion ist mit einem bundesweiten Verbot in den nächsten 2 bis 3 Jahren zu rechnen.

Aus diesem Grund schlägt die UWG Fraktion vor, dass die Stadt Siegen sich in Form einer freiwilligen Selbstbindung verpflichtet, bei der Pflege kommunaler Grünflächen auf die Verwendung von Glyphosat-haltigen Pestiziden zu verzichten und Alternativen zu suchen.

Vor diesem Hintergrund stellen wir folgenden Antrag:

  1. Die Stadtverwaltung entwickelt ein Konzept für eine zeitnahe Beendigung des Einsatzes synthetischer Pestizide, darunter Glyphosat, auf öffentlichen Grünflächen/Forstflächen und Flussläufe in unserer Stadt. Das Konzept beinhaltet einen Maßnahmenplan mit zeitlichen Schritten bis zum völligen Verzicht auf den Einsatz von synthetischen Pestiziden.
  2. Die Stadtverwaltung stellt dar, in welchen Bereichen sie bei der Umstellung auf pestizidfreie Methoden immer noch Probleme sieht und welche alternativen Lösungsmöglichkeiten dafür künftig infrage kommen.
  3. Geprüft wird u. a. welchen Beitrag neue Methoden wie die Nutzung von Heißdampfgeräten in Siegen für die Pflege von öffentlichen Grünanlagen leisten könnten.
  4. In den Pachtverträgen für städtische Grünflächen bzw. landwirtschaftlich genutzten Flächen wird festgelegt, dass keine glyphosathaltigen Herbizide eingesetzt werden dürfen.
  5. In die Ausschreibungen von Dienstleistungen für die Pflege städtischer Grünflächen wird der Verzicht auf den Einsatz synthetischer Pestizide aufgenommen.
  6. Die Stadtverwaltung tritt in Austausch mit anderen Kommunen, um gegenseitig von Lösungsansätzen und Erfahrungen zu profitieren.
  7. Die Bevölkerung wird informiert und vor dem Hintergrund des anstehenden bundesweiten Verbots gebeten, in eigenen Gärten keine glyphosathaltigen Unkrautvernichtungsmittel mehr einzusetzen. Listen dieser Unkrautvernichtungsmittel können im Internet abgedruckt werden. Damit soll das Bewusstsein über die gesundheitlichen Gefahren und die umweltschädlichen Wirkungen auf Pflanzen und Bestäuberinsekten von Pestiziden erhöht werden.

Auszug aus der öffentlichen Niederschrift über die 33. Sitzung des Rates am 21.02.2018:

Ergebnis:

Herr Schumann verweist verwaltungsseitig auf die Beantwortung einer Anfrage in der Sitzung des Rates am 20.12.2017 zum Pestizideinsatz auf öffentlichen Grün- und Forstflächen und verliest diese noch einmal. Herr Langer erklärt, dass die Antragsteller andere Informationen hatten.

=> Aufgrund des Berichtes der Verwaltung erklären die Antragsteller den Antrag für erledigt.

Die Beantwortung, die der Ratssitzung vom 20.12.2017 beigefügt wurde, kann hier eingesehen werden.

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von UWG Siegen

Haushaltsrede 2018 der UWG von Günther Langer

Sehr geehrte Herr BM Steffen Mues,
sehr geehrte Damen und Herren,

wir stehen auch zu Beginn des Jahres 2018 und in den nächsten Jahren in unserer Stadt weiter vor großen Herausforderungen, die es gilt, gemeinsam mit der Bürgerschaft und der Verwaltung hier im Rat zu meistern. Es sind m. E. wegweisende Herausforderungen, auf die ich in meiner Rede noch näher eingehen werde. Vorweg möchte ich aber feststellen, aus Sicht meiner Fraktion es auch weiterhin keinen Spielraum für unkalkulierbare Experimente gibt. Die Haushaltssituation der Stadt zwingt uns weiter zu einem klaren und verantwortungsvollen Kurs für Siegen.

Trotz der notwendigen und konsequenten Fortsetzung der Sparpolitik müssen die Lebensadern in der ganzen Stadt vital bleiben und die erforderlichen Einsparungen unter sozialen Gesichtspunkten erfolgen. Natürlich sind die finanziellen Handlungsspielräume begrenzt. Dennoch darf sich unsere Stadtpolitik nicht nur auf die Verwaltung von Vorhandenem konzentrieren, sondern es müssen auch Wege aufgezeigt werden, um die Zukunftsfähigkeit zu gestalten.

Deshalb unsere Maxime:

VERTRAUEN IN DIE ZUKUNFT UNSERER STADT

Wir werden jetzt und in den kommenden Jahren weiter dafür streiten müssen, dass die kommunale Selbstverwaltung mit Substanz, erleb- und auch fühlbare Realität wird. D. h., die kommunale Selbstverwaltung braucht einen entsprechenden finanziellen Gestaltungsspielraum; die Kommunen dürfen nicht vergessen werden.

Kommunen können ihren Aufgaben und Verpflichtungen gegenüber ihren Bürgern nur gerecht werden, wenn ihre finanzielle Leistungsfähigkeit auch gesichert ist. Deshalb müssen auch weiterhin unsere Forderungen an Bund und Land sein:

  • Entlastung der Kommunen von Sozialausgaben
  • Sicherung der kommunalen Investitionskraft
  • Abbau der Alt-Schulden

Sehr geehrte Damen und Herren,

nach eingehenden Beratungen in den verschiedenen Fachausschüssen beschließen und verabschieden wir heute den Haushaltsplan für 2018, nachdem die Verwaltung ihn als Entwurf im Herbst hier im Rat eingebracht hat. Die Kämmerei hat bei der Einbringung das gesamte Zahlenwerk mit ca. 850 Seiten umfassend dargestellt und auf die wichtigsten Eckpunkte mit den Auswirkungen für die Stadt hingewiesen. Trotz der positiven wirtschaftlichen Entwicklung müssen wir weitere Kassenkredite von über 14 Mio. € aufnehmen.

Die Höhe der Kassenkredite ist seit Beginn des Jahres 2009 von rd. 90 Mio. € auf aktuell rd. 258 Mio. € angestiegen. (17.12.2017) Dies bedeutet einen Anstieg von rd. 168 Mio. € in diesem Zeitraum. Nachhaltige Finanzpolitik sieht für uns anders aus: die persönliche Belastung jedes Siegener Bürgers ist seit 2009 von ca. 870 € auf ca. 2.500 € in diesem Jahr gestiegen – Tendenz weiter steigend.

SIEGEN GESTALTEN

Es ist wahr: Zwischen den Herausforderungen der Stadt Siegen und ihren Möglichkeiten, die Entwicklungen vor Ort nachhaltig zu steuern, klafft heute ein dramatisches Spannungsfeld.

Natürlich müssen die externen Rahmenbedingungen kommunaler Handlungsfähigkeit nachhaltig verbessert werden.

"Politik und Verwaltung müssen in Siegen nach unserer Auffassung den Themen Klimaschutz, Armutsbekämpfung, Sauberkeit im öffentlichen Raum, solide Finanzen, die Erschließung neuer Gewerbegebiete und bezahlbarer Wohnraum mehr Aufmerksamkeit schenken. Trotz positiver wirtschaftlicher Entwicklung hat sich für die Siegener Bürger hier in den letzten 3 Jahren zu wenig spürbar verändert.

Die UWG fordert die Stadtverwaltung daher auf, hier aktiver zu werden, und zwar:

  1. die Umsetzung der nachhaltigen Stadt- und Verkehrsplanung intensiver voranzutreiben,
  2. die Themen Klimaschutz, Armutsbekämpfung, bezahlbarer Wohnraum, Sauberkeit im öffentlichen Raum und die Schaffung neuer Gewerbegebiete bei Nachhaltigkeitskonzepten verstärkt zu berücksichtigen,
  3. die Bereitschaft der Bürger, sich persönlich für mehr Nachhaltigkeit vor Ort zu engagieren, stärker zu nutzen und digitale Technologien zur Lösung von Fachproblemen, aber auch für eine verbesserte Bürgerbeteiligung einzusetzen.

Versorgung und Schaffung von Wohnraum

Die Versorgung mit gutem und bezahlbarem Wohnraum gehört mit zu der wichtigsten Daseinsvorsorge einer Kommune. Für die UWG-Fraktion ist es schon immer das erklärte Ziel, den wohnungssuchenden Menschen einen angemessenen und bezahlbaren Wohnraum zur Verfügung zu stellen. Deshalb befürworten wir alle Maßnahmen des Bundes und Landes, die die Kommunen unterstützen, entsprechenden Wohnraum schaffen zu können. Hier sehen wir im Haushalt aber kaum Ansätze, die die Probleme lösen. Unserer Ansicht nach muss ein städtisches Programm aufgelegt werden, wodurch der Ausbau von Dachgeschosswohnungen gefördert und der Leerstand bei Einliegerwohnungen beseitigt wird. Nur so kann man kurzfristig und nachhaltig Wohnraum schaffen, ohne Flächenressourcen zu verbrauchen.

Dabei kommt auch dem sozialen Wohnungsbau eine besondere und wichtige Bedeutung zu. Auch unsere städtischen Wohnungsbaugesellschaft KEG muss in diesem Punkt aktiver werden, dafür benötigt sie aber unsere politische Unterstützung. Leider werden von Seiten der Verwaltungsspitze momentan häufig Prestige-Projekte favorisiert, Projekte für sozial Schwächere im Bausektor sind leider Fehlanzeige. Die letzte Wahl hat gezeigt, dass bei Missachtung dieser Wählerschicht extreme Parteien deutlichen Zuspruch erhalten.

Demographischer Wandel

Der demographische Wandel ist sicherlich für die Zukunft unserer Gesellschaft eine nicht unbedeutende Herausforderung. Dennoch ist er für die UWG-Fraktion kein Anlass zu negativen Prognosen, wie gelegentlich immer wieder diskutiert wird. Ich finde, es ist eine positive Entwicklung, wenn die Menschen älter werden. Die älteren Menschen von heute verfügen über Kompetenzen und Erfahrungen, die für das gesellschaftliche Zusammenleben wichtig sind. In keiner Generation zuvor hatten so viele ältere Menschen die Chance, über viele Jahre hinweg und bei vergleichsweise guter Gesundheit frei von beruflichen und familiären Pflichten das Leben nach ihren Interessen und Bedürfnissen zu gestalten.

Das Ziel der UWG ist, dass Siegen eine lebenswerte Stadt auch für das Leben im Alter ist und bleibt. Es ist uns wichtig, die Belange älter werdender Menschen und nachkommender jüngerer Generationen in ihrer ganzen Vielfalt zu erfassen und in den Planungen für die künftige Stadtentwicklung zu berücksichtigen. Was die Senioren betrifft: Eine Stadt, die „seniorengerecht“ ist, wird „allen gerecht“.

Wir in Siegen sind hier m. E. auf einem guten Weg.

Bildung: Schulen und Kitas

Die bestmögliche Bildung und Förderung für jedes Kind und jeden Jugendlichen, unabhängig von der Finanzkraft der Eltern, wird auch weiterhin das Ziel unserer Kommunalpolitik, bleiben.

Ich betone ausdrücklich: Investitionen für Kinder und Jugendliche sind gut angelegtes Geld, welches letztlich gut verzinst sein wird. Eine umfassende Bildung von Beginn an und ein guter Schulabschluss sind nach wie vor die Grundlagen für Aufstiegsperspektiven und Teilhabemöglichkeiten.

Die UWG-Fraktion wird sich weiterhin dafür einsetzen und mithelfen, dass trotz schwieriger finanzieller Ressourcen die Möglichkeiten für Kinder und Jugendliche weitestgehend geschaffen werden, um auch gleiche Chancen für die Teilnahme an unserem Lebensstandard zu erhalten.

Die Entwicklung unserer Kinder und Jugendlichen hat hohe Priorität. Schulen, Kitas und die anderen Kinder- und Jugendeinrichtungen stehen bei uns mit an vorderster Stelle.

Dies zeigen auch die bekannten Ansätze im Haushalt 2018, die unsere volle Zustimmung erfährt.

Sauberkeit und Sicherheit im öffentlichen Raum

In meiner letzten Haushaltsrede 2015 hatte ich ausgeführt, dass unsere Grünflächen und Parks ein hohes Gut sind. Ich sage dies auch heute, da in den vergangenen Monaten die Grünflächenpflege in unserer Stadt immer wieder aus der Bürgerschaft kritisiert wurde. Nicht so sehr die Innenstadt und „Siegen zu neuen Ufern“, sondern insbesondere die anderen Stadtteile.

Ich betone ausdrücklich, dass diese Kritik nicht an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des städtischen Grünbereichs gerichtet ist, denn diese leisten im Rahmen der gegebenen und vorhandenen finanziellen und personellen Ressourcen eine gute Arbeit, wie man tagein, tagaus sehen kann.

Wir bitten alle Fraktionen, Gespräche mit Beteiligung der Fachverwaltung ins Leben zu rufen, die sich mit den Themen „Grünflächenunterhalt“ umfassend beschäftigen möchten. Die Ergebnisse sollten dann in der letzten Sitzung 2018 des Umweltausschuss präsentiert und erörtert werden. Welche finanziellen Mittel stehen zur Verfügung und wie können diese auf die einzelnen Stadtteile gleichmäßig und gerecht verteilt werden.

Nach unserer Auffassung muss ein überarbeitetes Straßenreinigungskonzept gemeinsam erstellt werden, das sowohl den gesetzlichen Aspekten, den steigenden Anforderungen aus der Bürgerschaft hinsichtlich der Sauberkeit und dem Service, aber auch den Anforderungen im Hinblick der demographischen Entwicklung der Gesellschaft Rechnung tragen soll und alle Stadtteile gleichberechtigt berücksichtigt. Vielen Bürgern fällt es auf, dass die Innenstadt und Siegen zu neuen Ufern besonders gepflegt wird, Stadtteile wie Geisweid oder Weidenau aber anscheinend defizitär behandelt werden.

Auch für mehr Sicherheit im öffentlichen Raum besteht weiter akuter Handlungsbedarf. In der Sitzung des Rates am 05.07. war die Erstellung eines Sicherheitskonzeptes beschlossen worden. Wir als UWG-Fraktion wollen, dass Siegen auch in Zukunft sicher bleibt. Unsere Bahnhöfe, Straßen, Parks und Plätze dürfen keine „Angsträume" sein. Die Stadt Siegen muss für mehr Sicherheit und schnelle Hilfe, gerade in öffentlichen Räumen sorgen, damit sich jeder in Siegen überall frei bewegen kann.

Umso weniger ist es für uns nachzuvollziehen, dass die Verwaltung seinerzeit keinen Handlungsbedarf sah, nun aber trotzdem drei zusätzliche Mitarbeiter für das Jahr 2018 einplant und einen privaten Sicherheitsdienstes in den Abendstunden in diesem Jahr bei Siegen zu neuen Ufern eingesetzt hat.

Wir sind verwundert, dass der Verwaltungsauftrag bis heute nicht umgesetzt worden ist. Scheinbar erachtet die Verwaltung diese Thematik als nicht so relevant.

Stellenplan

In diesem Zusammenhang sehen wir auch in dem vorgelegten und heute zu beschließenden Stellenplan 2018 die richtige Setzung von Schwerpunkten, was die personelle Ausstattung in verschiedenen Bereichen der Verwaltung betrifft. Gegenüber 2017 ist eine Stellenmehrung von 11 Planstellen vorgesehen.

Die Stellenmehrungen beziehen sich vordergründig auf die Bereiche: Öffentliche Ordnung, Feuerwehr und Asylverfahren. Gerade der Ausbau des Stellenplans im Bereich öffentliche Ordnung wird der UWG-Forderung nach mehr Kontrollen und mehr Präsenz der Ordnungskräfte gerecht. Hier sehen wir ein richtiges Zeichen von Seiten der Verwaltung.

Auch die Feuerwehr personell besser auszustatten, ist eine positive und sachgerechte Entwicklung, die zu unser aller Sicherheit beiträgt.

Ebenso zeigen die erhöhten Fallzahlen und die dadurch enorme Arbeitsbelastung der städtischen Mitarbeiter im Bereich ASD ihre Auswirkung. Eine Entlastung und angemessene Fallbearbeitung kann unseres Erachtens nur durch zusätzliche 2 Stellen geschaffen werden. Hier warten wir die interne Umstrukturierung der Sozialverwaltung ab. Sollte es notwendig sein, muss hier kurzfristig nachgebessert werden.

Ehrenamt ist das Fundament unserer Gesellschaft

Bei uns in Siegen engagiert sich eine große Zahl von Menschen ehrenamtlich in ganz verschiedenen Bereichen der Gesellschaft. Ohne die Hilfe dieser Menschen würden viele Bereiche des öffentlichen und sozialen Lebens kaum mehr existieren.

Bürgerschaftliches Engagement ist meines Erachtens gerade in der heutigen Zeit eine wichtige Voraussetzung für die Zukunftsfähigkeit unserer Gesellschaft. Das Ehrenamt schafft soziales Kapital und trägt zu mehr gesellschaftlichem Zusammenhalt bei. Es ist für uns wichtig, den zahlreichen Aktivitäten der Bürger, Rückhalt und Entfaltungsraum zu bieten. So bieten wir – wo immer es möglich ist – unsere Unterstützung an.

Die UWG-Fraktion bedankt sich bei allen ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern, die sich an den Runden Tischen engagieren. Dieses großartige Engagement macht auch eine gute Willkommenskultur in Siegen deutlich.

Zusammenfassend möchte ich festhalten:

Wirtschaftlicher Strukturwandel, die demografische Entwicklung und die Integration von Menschen werden unsere Stadt weiterhin fordern. Wir wollen mithelfen und dazu beitragen, sie als lebenswerte, sichere und familienfreundliche Stadt zu erhalten und weiterzuentwickeln.

Wir brauchen weitere nachhaltige städtebauliche Konzepte für die Stadtteilentwicklung in Siegen. Wenn unsere Stadt lebenswert bleiben soll, müssen beispielsweise die oben genannten Punkte umgesetzt werden.

Sehr geehrte Damen und Herren,

abschließend bedanken wir uns beim Verwaltungsvorstand, bei allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Stadt Siegen, dem Personalrat und den mit im Konzern Stadt verbundenen Unternehmen für ihre geleistete Arbeit im Interesse unserer Stadt.

Ein besonderer Dank gilt dem Kämmerer Herrn Wolfgang Cavelius und seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der Kämmerei und den Fachbereichen, die unseren Anfragen und noch notwendigen Erläuterungen zum Haushalt immer zeitnah nachkamen.

Ich habe eingangs meiner Rede gesagt, wir stehen auch zu Beginn des Jahres 2018 und in den nächsten Jahren in unserer Stadt weiter vor großen Herausforderungen, die es gilt, gemeinsam mit der Bürgerschaft und der Verwaltung hier im Rat zu meistern.

In diesem Sinne:

VERTRAUEN WIR IN DIE ZUKUNFT UNSERER STADT und bündeln die Kräfte für einen klaren und verantwortungsvollen Kurs für unsere Stadt Siegen.

Die UWG-Stadtratsfraktion stimmt dem heute vorliegenden Haushalt 2018 mit der Änderungsliste der Verwaltung zu.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

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von UWG Siegen

Haushaltsklausurtagung 2018 in Feudingen

Stadtkämmerer Wolfgang Cavelius war am 01.12.2017 bei der UWG Fraktion der Stadt Siegen zu Gast, um den vorliegenden Entwurf der Haushaltssatzung 2018 und die Besonderheiten des diesjährigen Haushalts zu erläutern. Besonders thematisiert wurde die Finanzsituation der Stadt Siegen. Auch auf die mittelfristige Finanzplanung und den angestrebten Haushaltsausgleich zum Jahr 2022 ging er ein. Zudem wurde über die aktuell anstehenden Investitionsmaßnahmen und die Ausgabenblöcke Jugend, Soziales, Schule und Bau- und Verkehrswesen gesprochen. Im Anschluss an seinen Vortrag gab es die Möglichkeit Fragen zu stellen. Am 02.12.2017 wurden der Vortrag und die Erörterung in der intern geführten Diskussion über die Positionierung zum Haushalt mit einbezogen.

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von UWG Siegen

Antrag fehlende Fahrradabstellplätze im Bereich des Weidenauer Bahnhofs

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Mues,

die UWG-Fraktion im Rat der Stadt Siegen bittet, folgenden Antrag auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Verkehrsausschuss zu setzen:
Der Verkehrsausschuss des Rates der Stadt Siegen beschließt:

Beschlussvorschlag:

Der Verkehrsausschuss beschließt, im Bereich des Weidenauer Bahnhofs die bereits vorhandenen Fahrradabstellplätze auf das möglichst längste Maß zu erweitern.

Begründung:

Nachdem der Busbahnhof in Siegen-Weidenau fertiggestellt wurde, muss man feststellen, dass die Fahrradstellplätze in den angebotenen Bereichen gut angenommen werden. Jedoch fehlt ein weiteres Angebot an Stellplätzen, um einen geordneten Zustand beizubehalten. Für viele Fahrradfahrer ist kein Fahrradabstellplatz mehr vorhanden, an dem man sein Fahrrad diebstahlsicher abstellen kann.

Auszug aus der öffentlichen Niederschrift über die 25. Sitzung des Verkehrsausschusses am 23.01.2018:

Beschluss (geändert):

"Der Verkehrsausschuss des Rates der Stadt Siegen wünscht die Fahrradabstellmöglichkeiten am Bahnhof Weidenau zu verbessern. Darüber sowie über die Verbesserung der Abstellmöglichkeiten im gesamten Stadtgebiet soll der Arbeitskreis Radverkehrsplan beraten.

Beratungsergebnis: Einstimmig dafür, 0 Enthaltungen

25. VerkA 23.01.2018" 

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Die Streetart der Unterführung an der Siegerlandhalle wird erneuert!

Mitte September brachte die UWG Siegen die Thematik rund um den mangelhaften Zustand der Unterführung an der Siegerlandhalle ins Rollen. Wie die westfälische Rundschau berichtet, ist eine künstlerische Erneuerung durch den Verein "Style Fiasko" für kommendes Frühjahr in Planung. Für den gesamten Artikel der westfälischen Rundschau klicken Sie hier.

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Auswärtige Fraktionssitzung 2017

Am Montag, den 13.11.2017, fand die Fraktionssitzung der UWG Siegen im Kesselhaus in Trupbach statt. Nach der Sitzung ließen die Fraktionsmitglieder den Abend beim gemütlichen Beisammensein ausklingen.

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Wir hatten Recht!

Wie die UWG Fraktion bereits 2015 kritisiert hat, ist eine Landesgartenschau für die Stadt Siegen nicht finanzierbar und würde die Schulden der Stadt in die Höhe treiben.

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Bericht der Siegener Zeitung über Umfrageergebnisse der UWG in Geisweid

Die Siegener Zeitung berichtet von den Umfrageergebnissen der UWG-Umfrage in Geisweid. Die Umfrage soll deutlich machen, was die Geisweider Bürger besorgt und was man ihrer Meinung nach im Siegener Stadtteil verbessern könnte.

Zum vollständigen Bericht der Siegener Zeitung gelangen Sie hier.

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Jahresübung der Löschzüge 10 und 11 der Freiwilligen Feuerwehr Siegen am 20.10.2017

In den Abendstunden des 20.10.2017 folgte die UWG einer Einladung der Freiwilligen Feuerwehr Siegen. Geladen wurde zu einer Jahresübung der Löschzüge 10 (Eisern) und 11 (Eiserfeld) der Freiwilligen Feuerwehr Siegen sowie dem DRK Siegen-Süd statt. Übungsort war das Firmengelände der Firma Stahlbau Hoffmann in Eisern.

Neben der Menschenrettung, der Brandbekämpfung und der Betreuung von Personen wurde auch die Zusammenarbeit der verschiedenen Einheiten von Feuerwehr und Hilfsorganisationen geübt.

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Antrag Leerstände von Gewerbeimmobilien

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Mues,

die UWG-Fraktion im Rat der Stadt Siegen beantragt, folgenden Beschluss zu fassen:

Die Verwaltung wird beauftragt, bis zur nächsten Sitzung des Ausschuss für Stadtentwicklung, Wirtschaftsförderung, Stadthallen und Liegenschaften einen Sachstandsbericht bzgl. der Leerstände von Gewerbeimmobilien und deren Verwertungsmöglichkeiten, beispielhaft genannt seien das Berghotel Johanneshöhe, die Fa. Pfeifer und IKEA, abzugeben. Hierbei bitten wir auch darauf einzugehen, inwieweit die Verwaltung bei länger leer stehenden Immobilien oder ungenutzten Grundstücken auf dem Verhandlungswege Möglichkeiten für eine anderweitige gewerbliche Nutzung erörtert.

Begründung:

Durch die Insolvenz des Berghotels Johanneshöhe, die Übernahme der Firma Pfeifer und dem seit Jahren geplanten, aber bis heute nicht durchgeführten Erweiterungsbau der Firma IKEA haben sich Leerstände ergeben, die in Zeiten knapper Ressourcen für die wirtschaftliche Entwicklung unserer Stadt schädlich sind.

Die insgesamt nur sehr kurze Zeit, in denen die in den letzten Jahren geschaffenen Gewerbeflächen wieder vollständig vermarktet wurden, macht deutlich, dass wir weiterhin einen hohen Bedarf an Gewerbeflächen haben. Bis zur leider erst mittelfristig möglich Umsetzung der geplanten gewerblichen Erweiterungsflächen müssen Leerstände soweit als möglich vermieden werden. Insoweit müssen im Interesse der Verbesserung der städtischen Finanzen einerseits, als auch eines notwendigen Ausgleichs der in der Vergangenheit durch Schließung oder Abwanderung verloren gegangenen Arbeitsplätze andererseits, alle Möglichkeiten zur Verbesserung wahrgenommen werden. Hier sind Politik und Verwaltung in besonderem Maße gefordert.

Aus Sicht der UWG-Fraktion ist es daher dringend notwendig, hier Klarheit über diese Leerstände und deren Verwertungsmöglichkeiten zu verschaffen.

Auszug aus der öffentlichen Niederschrift über die 30. Sitzung des Rates am 20.09.2017:

Ergebnis:

Bürgermeister Mues weist darauf hin, dass im öffentlichen Teil keine Auskunft über einzelne Immobilien und deren Vermarktungsstand gegeben werden kann.

Die UWG-Fraktion möchte lediglich einen Bericht in der nächsten Sitzung des Wirtschaftsförderungsausschusses erhalten, so Herr Bertelmann. Im Antrag sind nur einige Immobilien exemplarisch aufgeführt.

Herr Runge berichtet, dass der städtischen Wirtschaftsförderung nahezu alle ungenutzten, untergenutzten oder zur Nachnutzung anstehenden Immobilien bekannt sind und ein intensiver Kontakt mit den Eigentümern gepflegt wird. Teilweise erfolgt - recht erfolgreich - eine Vermarktung in Absprache mit diesen in der städtischen Immobilienbörse. In Gesprächen mit Interessenten wird auch immer wieder auf solche Immobilien hingewiesen, gerade auch im Hinblick auf die Freiziehung von Flächen von den Unternehmen, die im Oberen Leimbachtal bzw. Martinshardt neu angesiedelt sind. Er benennt einige Beispiele, wo z. B. erfolgreich ein Ringtausch mit anderen Firmen vorgenommen werden konnte. In dem Zusammenhang ist auch auf die Beantwortung einer Anfrage im Fachausschuss vom 20.04.2015 zu einem ähnlichen Thema zu verweisen. Abschließend hält er fest, dass die Vermittlung verwaltungsseitig als originäre Aufgabe der Wirtschaftsförderung gesehen wird.

Beschluss:

Die Verwaltung wird beauftragt, bis zur nächsten Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wirtschaftsförderung, Stadthallen und Liegenschaften einen Sachstandsbericht bzgl. der Leerstände von Gewerbeimmobilien und deren Verwertungsmöglichkeiten, beispielhaft genannt seien das Berghotel Johanneshöhe, die Fa. Pfeifer und IKEA, abzugeben. Hierbei bitten wir auch darauf einzugehen, inwieweit die Verwaltung bei länger leer stehenden Immobilien oder ungenutzten Grundstücken auf dem Verhandlungsweg Möglichkeiten für eine anderweitige gewerbliche Nutzung erörtert.

Beratungsergebnis: Einstimmig dafür, mehrere Enthaltungen

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von UWG Siegen

Höhenrettung

Am Samstag, den 02.09.2017, folgten die Mitglieder des Ausschuss für Feuerschutz, Sicherheit und Ordnung, Heike Krumm und Karl-Robert Grisse, so wie Günther Langer einer Einladung der Gruppe „Spezielle Rettung aus Höhen und Tiefen“ der Freiwilligen Feuerwehr Siegen. Unter anderem wurde eine Personenrettung am Reklameturm von IKEA geübt, bei der auch eine „Selbstrettungsübung“ (abseilen) durchgeführt wurde. Die spezielle Ausbildung zur Höhenrettung verlangt den Feuerwehrleuten viel ab. Eine gute Ausbildung, gute Kondition und natürlich Schwindelfreiheit sind die Voraussetzungen für eine sichere Rettung aus großer Höhe.

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Antrag Fußgängerunterführung Siegerlandhalle

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

die UWG-Fraktion im Rat der Stadt Siegen beantragt, folgenden Beschluss zu fassen:

Die Verwaltung wird beauftragt, die Fußgängerunterführung am Kongresszentrum Siegerlandhalle unverzüglich einer Grundreinigung zu unterziehen und die Graffiti-Schmierereien entfernen zu lassen.

Begründung:

Die Unterführung befindet sich in einem katastrophalen Zustand, der Durchgang zur Siegerlandhalle ist durch Müll, Schmierereien an den Wänden und Urin verschmutzt, der Gestank ist unerträglich. Hier ist ein Angstraum entstanden, der viele Bürger abschreckt. Das Kongresszentrum Siegerlandhalle ist ein „Aushängeschild“ der Stadt Siegen. Daher ist es für die UWG-Fraktion nicht nachvollziehbar, dass an der angrenzenden Fußgängerunterführung nicht gegen Verschmutzungen, Graffiti-Schmierereien und unangenehme Gerüche vorgegangen wird. Die UWG-Fraktion sieht deshalb hier sofortigen Handlungsbedarf und bittet um die Zustimmung des Ausschusses.

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von UWG Siegen

14. Siegerländer AOK Firmenlauf

Am Donnerstag, den 13.07.2017 fand zum 14. Mal der Siegerländer AOK Firmenlauf statt.

Trotz eines regnerischen Starts in den Tag, starteten rund 9000 Läufer am frühen Abend von der Tiergartenstraße quer durch die Siegener Innenstadt.

Unter den 9000 Läufern waren auch Mitglieder und Freunde der UWG Siegen.

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Neue Kollegen im Vorstand

Mit drei neuen Gesichtern kann der neue Vorstand nun voller Tatendrang loslegen. Da wären zum einen der neue Vorsitzende Stephan Daub, 2. stellvertretende Vorsitzende Silke Grisse und Geschäftsführer Markus Otto. Das Vorstandsteam bedankt sich bei allen Mitgliedern der UWG e.V. für das Vertrauen und hofft auf rege Unterstützung des Vereins, bei der Umsetzung vieler neuer Ideen.

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Antrag Entwicklung eines Verkehrskonzeptes

Die UWG-Fraktion im Rat der Stadt Siegen beantragt, folgenden Beschluss zu fassen:

1. Die Verwaltung wird zur Optimierung des innerörtlichen Verkehrs in der Stadt Siegen beauftragt, bis Mitte 2018 ein gesamtstädtisches Verkehrskonzept zu erarbeiten und die hierzu erforderlichen Haushaltsmittel in den nachfolgenden Haushaltsjahren in den Haushalt einzustellen.

2. Das Verkehrskonzept soll sich u.a. an folgenden Zielen orientieren:

a)  Verbesserung des Verkehrsflusses unter Einbeziehung einer vernetzten großräumigen Parkraumbewirtschaftung und hierfür erforderlicher Parkleitsysteme;
b)  Förderung der Sicherheit der Verkehrsteilnehmer unter Berücksichtigung der Belange von Fußgängern, insbesondere von Fußgängern mit Behinderung;
c) Verbesserung der Vernetzung der Ortsteile unter besonderer Berücksichtigung des Radverkehrs und des ÖPNV;
d) Förderung der Attraktivität des ÖPNV und damit einhergehend Verbesserung der Luftqualität und der Umweltfreundlichkeit durch den Ausbau weiterer Busspuren, bzw. Einräumung eines Vorrangs bei den Ampelschaltungen;
e) Steigerung der Attraktivität des Umfeldes für den Einzelhandel und der Nahversorgung in den Ortsteilen

3. Das Verkehrskonzept wird unter Federführung des Verkehrsausschusses und des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wirtschaftsförderung, Stadthallen und Liegenschaften sowie unter Einbeziehung der bestehenden Akteure erarbeitet. Eine geeignete Information der Öffentlichkeit über den Beratungsfortschritt ist sicherzustellen.

4. Angestrebter Zeitplan zu Erarbeitung des Verkehrskonzeptes:

a) Bis Ende des IV. Quartals 2017 können Maßnahmen-Vorschläge der Fraktionen, Verbände und der Bürgerschaft eingebracht werden.
b) Bis Ende des II. Quartals 2018 werden folgende Ergebnisse angestrebt:
- Festlegung der zur Planung erforderlichen Eckwerte des Verkehrskonzeptes
- Vorstellung der zusammengefassten Vorschläge und deren Bewertung
c) Bis Ende des III. Quartals 2018 werden folgende Ergebnisse angestrebt:
- Vorstellung der kalkulierten Kosten für eine gutachterliche Bewertung der geplanten Maßnahmen und Aufstellung einer mittelfristigen Finanzplanung zur Umsetzung des Programms
d) Im IV. Quartal 2018 Einbringung der erforderlichen Maßnahmen in die Haushaltsberatung 2019 und Verabschiedung im Dezember 2018

Zuvor sollen die geplanten Eckpunkte des Verkehrskonzeptes im Rahmen von Bürgerversammlungen in den einzelnen Stadtteilen vorgestellt und diskutiert werden.

e) Durchführung der vertiefenden Maßnahmenanalyse mit Hilfe von Gutachten und Gesprächen (soweit erforderlich). Eine aktive Beteiligung betroffener Gremien und Bürgervertretungen ist anzustreben.
f) Beschlussfassung über das Verkehrskonzept nach erneuter Vorstellung und Diskussion im Rahmen von Bürgerversammlungen.

Begründung:

Die Stadt Siegen hat kein aktuelles gesamtstädtisches Verkehrsentwicklungskonzept. Nach Auffassung der UWG-Fraktion besteht hier dringender Nachholbedarf. Eine fraktionsübergreifende Diskussion in konstruktiver Atmosphäre ist sinnvoll. Mit dem vorliegenden Antrag sollen die beteiligten Akteure aktiviert werden, gemeinsam, konstruktiv und mehrheitsbildend an diesem Thema zu arbeiten. Darüber hinaus soll die Öffentlichkeit soweit als möglich in den Entwicklungsprozess eingebunden werden.

Auszug aus der öffentlichen Niederschrift der 28. Sitzung des Rates vom 07.06.2017:

Der Rat der Universitätsstadt Siegen beschließt:

Der Verkehrsentwicklungsplan für die Universitätsstadt Siegen wird im Jahr 2018 erneuert / überarbeitet. Die notwendigen Mittel sind im Haushalt 2018 einzustellen.

1. Die Verwaltung wird zur Optimierung des innerörtlichen Verkehrs in der Stadt Siegen beauftragt, bis Mitte 2018 ein gesamtstädtisches Verkehrskonzept zu erarbeiten und die hierzu erforderlichen Haushaltsmittel in den nachfolgenden Haushaltsjahren in den Haushalt einzustellen.

2. Das Verkehrskonzept soll sich u.a. an folgenden Zielen orientieren:
a) Verbesserung des Verkehrsflusses unter Einbeziehung einer vernetzten großräumigen Parkraumbewirtschaftung und hierfür erforderlicher Parkleitsysteme;
b) Förderung der Sicherheit der Verkehrsteilnehmer unter Berücksichtigung der Belange von Fußgängern, insbesondere von Fußgängern mit Behinderung;
c) Verbesserung der Vernetzung der Ortsteile unter besonderer Berücksichtigung des Radverkehrs und des ÖPNV;
d) Förderung der Attraktivität des ÖPNV und damit einhergehend Verbesserung Luft- qualität und der Umweltfreundlichkeit durch den Ausbau weiterer Busspuren, bzw. Einräumung eines Vorrangs bei den Ampelschaltungen;
e) Steigerung der Attraktivität des Umfeldes für den Einzelhandel und der Nahversorgung in den Ortsteilen

3. Das Verkehrskonzept wird unter Federführung des Verkehrsausschusses und des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wirtschaftsförderung, Stadthallen und Liegenschaften sowie unter Einbeziehung der bestehenden Akteure erarbeitet. Eine geeignete Informa-tion der Öffentlichkeit über den Beratungsfortschritt ist sicherzustellen.

4. Angestrebter Zeitplan zu Erarbeitung des Verkehrskonzeptes:
a) Bis Ende des IV. Quartals 2017 können Maßnahmen-Vorschläge der Fraktionen, Ver- bände und der Bürgerschaft eingebracht werden.
b) Bis Ende des II. Quartals 2018 werden folgende Ergebnisse angestrebt:
- Vorstellung der zusammengefassten Vorschläge und deren Bewertung - Festlegung der zur Planung erforderlichen Eckwerte des Verkehrskonzeptes
c) Bis Ende des III. Quartals 2018 werden folgende Ergebnisse angestrebt:
- Vorstellung der kalkulierten Kosten für eine gutachterliche Bewertung der geplanten Maßnahmen und Aufstellung einer mittelfristigen Finanzplanung zur Umsetzung des Programms
d) Im IV. Quartal 2018 Einbringung der erforderlichen Maßnahmen in die Haushaltsberatung 2019 und Verabschiedung im Dezember 2018
Zuvor sollen die geplanten Eckpunkte des Verkehrskonzeptes im Rahmen von Bürgerversammlungen in den einzelnen Stadtteilen vorgestellt und diskutiert werden.
e) Durchführung der vertiefenden Maßnahmenanalyse mit Hilfe von Gutachten und Gesprächen (soweit erforderlich). Eine aktive Beteiligung betroffener Gremien und Bürgervertretungen ist anzustreben.
f) Beschlussfassung über das Verkehrskonzept nach erneuter Vorstellung und Diskussion im Rahmen von Bürgerversammlungen.

Beratungsergebnis: Mehrheitlich dafür (1 Gegenstimme Dr. Sonneborn), 0 Enthaltungen

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von UWG Siegen

Antrag Sicherheit im öffentlichen Raum

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Mues,

die UWG-Fraktion im Rat der Stadt Siegen beantragt, folgenden Beschluss zu fassen:

Wie in der Haushaltsrede angekündigt, wird die Verwaltung gebeten, Zielsetzungen und geeignete Maßnahmen darzustellen, wie die Sicherheit im öffentlichen Raum – insbesondere in Innenstadtbereichen wie z. B. Siegen zu neuen Ufern, Bahnhof Siegen, Bahnhof/Einkaufzentrum Weidenau, Einkaufzentrum Geisweid, Kreisel Am Heidenberg sowie sonstigen Problem-Bereichen - in enger Kooperation mit der Polizei unter Berücksichtigung der jeweiligen gesetzlichen Verantwortlichkeiten - erhöht werden kann und dem Rat im vierten Quartal 2017 ein neues Sicherheitskonzept für den öffentlichen Raum vorzulegen. Die Erarbeitung der erforderlichen Entwicklungsschritte soll in enger Zusammenarbeit mit dem Ausschuss für Feuerschutz, Sicherheit und Ordnung erfolgen. Es ist dabei zu prüfen, ob und wie im Rahmen des Konzeptes „Mehr Präsenz und Ahndung durch personell verstärkten Ordnungsdienst“ und eine Qualifizierung des City Service Team incl. Streetworker die Präsenz und der Einsatz und evtl. durch zusätzliche Planstellen optimiert werden können. Weiter soll geprüft werden, wie eine verstärkte Ordnungspartnerschaft / Kooperation für den Bereich Bahnhof und Unterstadt mit den zuständigen Stellen der Landes- und Bundes(Bahn)polizei optimiert werden kann.

Die eingeleiteten  Sofortmaßnahmen zur Umfeld-Verbesserung im Bereich „Siegen zu neuen Ufern“ müssen z.B. durch eine dauerhaft ausreichende Reinigungsfrequenz, insbesondere abends und an Wochenenden, das Aufstellen zusätzlicher Aschenbecher, verstetigt werden. Des Weiteren sollte um der Vermüllung entgegenzuwirken und wie bereits vor Jahren von uns im Zusammenhang mit der Kaugummiproblematik bereits schon einmal vorgeschlagen, insbesondere vor Großveranstaltungen unter Einbeziehung der Händlerschaft durch zeitlich begrenzte Kampagnen auf die Notwendigkeit der Müllvermeidung hingewiesen werden.

Darüber hinaus sollte geprüft werden, ob und wie durch geeignete Maßnahmen, wie z. B. der Einrichtung einer „Sicherheitszone“, Menschen vor Beeinträchtigungen besser geschützt werden können, da insbesondere Frauen sich abends und nachts nicht sicher fühlen.

Begründung:

Es besteht akuter Handlungsbedarf für mehr Sicherheit und Sauberkeit im Öffentlichen Raum. Die Bürgerschaft hat -auch durch die internationalen Zwischenfälle bedingt- ein spürbar erhöhtes Sicherheitsbedürfnis. Diesem berechtigten Anliegen müssen wir durch geeignete Konzepte Rechnung tragen.

Wir wollen, dass Siegen auch in Zukunft sicher bleibt. Unsere Bahnhöfe, Straßen, Parks und Plätze dürfen keine „Angsträume“ sein. Die Stadt Siegen muss für mehr Sicherheit und schnelle Hilfe, gerade in öffentlichen Räumen sorgen, damit sich jeder in Siegen überall frei bewegen kann. Wir setzen auf bessere Beleuchtung und Einsehbarkeit sowie Notrufmöglichkeiten.

Die UWG möchte insbesondere nachts wieder mehr Sicherheitspersonal auf den Plätzen und „Problembereichen“ in der Stadt Siegen. An den Siegener Bahnhöfen und anderen Hot-Spots wollen wir mit gezielter Polizeipräsenz und Einbindung der Anwohner/-innen für mehr Sicherheit sorgen. Hierfür sollten die Ordnungsbehörde zusammen mit dem City-Service-Team organisatorisch und fachlich gestärkt werden. Hierzu gehört auch dass diese Kräfte durch flexible Arbeitszeitmodelle dann zur Verfügung stehen, wenn erfahrungsgemäß „ordnungsbehördliche Begleitung“ erforderlich ist. Ziel muss es sein, auf eine gezielte Primärprävention zu setzen, anstatt auf symbolische Großeinsätze, die viel kosten und wenig dauerhafte Sicherheit bringen.

Auszug aus der öffentlichen Niederschrift über die 29. Sitzung des Rates vom 05.07.2017:

Beschluss (über den Verfahrensantrag):

Der Antrag wird zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Feuerschutz, Sicherheit und Ordnung überwiesen.

Beratungsergebnis: Mehrheitlich dafür (Mehrere Gegenstimmen)

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Jahreshauptversammlung der UWG am 07.04.2017

Einen Schwerpunkt der gut besuchten Jahreshauptversammlung der UWG Siegen bildeten die Vorstandswahlen.

Wahlen: Der langjährige Vorsitzende Achim Bell stand aus persönlichen Gründen nicht mehr für dieses Amt zur Verfügung. Seine Aufgaben als Ratsmitglied und Vorsitzender des Sport- und Bäderausschusses wird er weiter wahrnehmen. Einstimmig wählte die Versammlung Stephan Daub zum neuen Vorsitzenden. Als Geschäftsführer wurde Markus Otto ebenfalls einstimmig bestätigt. Da Stephan Daub bisher das Amt des 2. stellv. Vorsitzenden innehatte, wurde eine Nachwahl erforderlich. Hierfür stellten sich Franz Englert und Silke Grisse zur Verfügung. Letztere setzte sich in geheimer Abstimmung durch.

Rückblick: Peter Steinseifer würdigte als Stellvertreter die Arbeit des langjährigen Vorsitzenden, der bereits Ende 2016 sein Amt als Vorsitzender zur Verfügung gestellt hatte. Dadurch war ausreichend Zeit für eine Kandidatenauswahl gegeben. Auch der neue Vorsitzende dankte Achim Bell und überreichte als kleine Anerkennung ein Weinpräsent sowie ein Jahreslos der "Aktion Mensch".

Ausblick: Erklärtes Ziel ist es, den Vorstand der Unabhängigen Wählergemeinschaft zu verjüngen und den Frauenanteil im Vorstand zu erhöhen. Die UWG möchte hierdurch für die zukünftigen Jahre und Wahlen mehr jüngere Wähler sowie potentielle Mitstreiter gewinnen.

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Die UWG stellt sich vor - Fraktionssitzung

Fraktionssitzungen der UWG finden im Rathaus der Stadt Siegen statt. Doch was wird in so einer Fraktionssitzung besprochen? Und wie sieht der Ablauf aus? Für alle Interessierten gibt es hier Antworten auf genau diese Fragen. Der Fraktionsvorsitzende der UWG, Hans Günter Bertelmann, eröffnet die Sitzung. Seine Aufgabe ist es außerdem, die Gespräche in der Fraktionssitzung zu leiten und zu moderieren. Hierbei sollen die Wortmeldungen zu den unterschiedlichen kommunalen Themen gebündelt und nach Möglichkeit eine gemeinsame Meinung gebildet werden. Dies ist nicht immer einfach, denn: die UWG kennt keinen Fraktionszwang, wie es bei den Parteien üblich ist!

Eine Fraktionssitzung beginnt mit Berichten zu den verschiedenen Sitzungen der Ausschüsse, die in der vorherigen Woche stattgefunden haben. Die jeweiligen Sprecher der Ausschüsse berichten noch einmal kurz davon, worum es in den Sitzungen ging, was besprochen wurde und zu welchem Ergebnis man gekommen ist. Danach haben alle Teilnehmer der Fraktionssitzung die Möglichkeit in einer offenen Diskussion über das Thema Fragen zu stellen und Einwände zu geben.

Nach den Berichten über die vergangenen Sitzungen der Ausschüsse wird über die Kommenden gesprochen. Die Sprecher der jeweiligen Ausschüsse, stellen nun nacheinander die Themen vor. Sie berichten, worüber in den einzelnen Sitzungen entschieden werden soll und wie die Informationslage zu den Themen aussieht. Außerdem äußern sie, was zu kritisieren ist und warum. Dann haben die Teilnehmer der Fraktions­sitzung wieder die Möglichkeit Fragen zu stellen und auch Fragen einzuwerfen, die sie noch in der Sitzung des jeweiligen Ausschusses stellen würden.

Während der gesamten Fraktionssitzung wird von Frau Krumm Protokoll geführt. Sie schreibt mit, was von den einzelnen Rednern gesagt wird und wie die Sitzung verläuft. Der Fraktionsvorsitzende, Herr Bertelmann, berichtet zum Schluss noch von Einladungen zu verschiedenen Veranstaltungen, die die UWG bekommen hat, sowie sonstige Themen von allgemeiner Bedeutung. Nach der Beendigung der Fraktionssitzung hat der Stadtverband Gelegenheit, Informationen weiter zu geben, bzw. eigene Themen anzusprechen oder zu erörtern...

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Haushaltsklausurtagung 2017 in Feudingen

Am 10.02.17 war Herr Stadtkämmerer Wolfgang Cavelius zu Gast und erläuterte den vorliegenden Entwurf der Haushaltssatzung 2017 und die Besonderheiten des diesjährigen Haushalts. Hierbei ging er insbesondere auf die Finanzsituation der Stadt Siegen und die mittelfristige Finanzplanung, insbesondere den angestrebten Haushaltsausgleich zum Jahr 2022 ein. Besondere Aufmerksamkeit erfuhren die aktuell anstehenden Investitionsmaßnahmen und die Ausgabenblöcke Jugend, Soziales, Schule und Bau- und Verkehrswesen. Nach dem Vortrag konnten Fragen gestellt und beantwortet werden. Der Vortrag und die Erörterung wurden in der am 11.02.2017 intern geführten Diskussion über die Positionierung zum Haushalt einbezogen.

Das konkrete Ergebnis und die Positionierung der Fraktion entnehmen Sie bitte der am 22.02.2017 im Rat der Stadt Siegen durch den Fraktionsvorsitzenden Hans Günter Bertelmann gehaltene Haushaltsrede.

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Haushaltsrede 2017 des Fraktionsvorsitzenden der UWG Günter Bertelmann

Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen des Stadtrates, sehr geehrte Damen und Herren,

die diesjährige, im Rahmen der vorgesehenen Beteiligung der Ausschüsse des Rates, durchgeführte Vorbehandlung des Entwurfs der Haushaltssatzung, ist eher unspektakulär verlaufen. Wesentliche Einwendungen, Anregungen oder Forderungen innerhalb der jeweils zugeordneten Produktebereiche sind überwiegend unterblieben.

Es wird, und das ist auch denjenigen, die sich mit der Einführung des NKF eine größere Transparenz des Haushalts erhofft haben, mittlerweile klar, dass mit dem vorliegenden Entwurf keine wirkliche Grundlage für eine politische Beurteilung zu erhalten ist, da wesentliche Elemente der Steuerung, wie eine konkrete, jahresbezogene Kostenleistungsrechnung und ein darauf aufbauendes Berichtswesen mit einer permanenten Zielsetzungs- und Erreichungskontrolle noch nicht wirklich implementiert wurden. Das ist kein Vorwurf, das ist lediglich eine Feststellung und das Aufzeigen einer großen Aufgabe für Verwaltung und Politik in der Zukunft. Wir sind übrigens in Siegen in guter Gesellschaft mit vielen anderen Städten in NRW.

Deshalb deutlich nicht als Vorwurf an die Verwaltung, die diesen Haushaltsentwurf über alle Fachbereiche mit großem Fleiß und Aufwand vorgelegt haben. Ich sage das mehr an die Adresse der Politik, also an uns alle. Wir müssen uns lösen von der Praxis, nach der wir immer noch geneigt sind, einzelne Maßnahmen haushaltsstellen- und eurogenau zu betrachten, anstatt anhand von politisch definierten Zielen, den jeweiligen Zielerreichungsrad mit dem für das konkrete Ziel zur Verfügung gestellten Finanzrahmen abzugleichen.

Im Rahmen der gesamtstädtischen Maßnahmen und Ziele, die im Übrigen zumeist von einer großen Mehrheit getragen werden, sind für uns als Unabhängige Wählergemeinschaft folgende Maßnahmen von besonderer Bedeutung:

  • Weiterentwicklung des Prozesses „Universität in die Stadt“:
    Wir sind der Auffassung, dass dieser Prozess das Leuchtturmprojekt für Siegen darstellt. Wir müssen zusammen mit unserer Universität die Chance nutzen, mehr Uni in die Innenstadt zu bringen und damit das studentische Leben vom Berg Tabor, genannt Haardter Berg, in die Innenstadt zu verlagern und auch dort wahrnehmbarer zu machen.
  • Stetige Sanierung unserer Schulen:
    Hierfür wurden in den letzten Jahren bereits große Anstrengungen unternommen. Wir schieben aber immer noch einen immensen Unterhaltungsstau vor uns her. Das Landesprogramm „Gute Schule 2020“ hat genau dieses Ziel, unsere Schullandschaft und deren baulicher und unterhaltungsmäßiger Zustand bis zum Jahr 2020 nachhaltig zu verbessern. Dabei muss gewährleistet sein, dass die 2,2 Mio. € aus dem Programm dauerhaft „on Top“ und nicht anstatt eingesetzt werden.
  • Stichwort Gewerbesteuer:
    Die Entwicklung der Gewerbesteuer ist dramatisch und für Siegen branchenspezifisch. Deshalb müssen wir alle Anstrengungen aufbringen um die gewerbliche Infrastruktur zu verbessern. All die Zweifler, die gebetsmühlenartig erklärt haben, dass wir keine weiteren Gewerbegebiete benötigen, werden durch die für uns erwartet schnelle Belegung der Standorte im Leimbach/Martinshardt Lügen gestraft. Die Entwicklung der dortigen Gewerbeflächen zeigt es uns deutlich auf: Wir brauchen dringend weitere Gewerbeflächen in Siegen und damit muss auch der Entwicklung des Gewerbegebiets Oberschelden/ Seelbach oberste Priorität eingeräumt werden. Parallel müssen wir aber auch noch weitere Gebiete auf ihre Durchführbarkeit untersuchen.
  • Zustand unserer Straße:
    Auch im Bereich der Straßenunterhaltung geht der Verfall schneller als wir mit unserer Struktur aktuell finanziell und/oder personell ausgleichen und bewältigen können. Hier sind größere Anstrengungen von Nöten! Auch sollten wir die alte Praxis der Erstellung einer jährlich zu aktualisierenden Prioritätenliste für den Straßenbau wiederaufleben lassen und die einmal festgelegte Rangfolge innerhalb eines Jahres nur dann verändern, wenn konkret nachvollziehbare Gründe für die Veränderung vorliegen. So schaffen wir Transparenz und Sicherheit für die Bürgerschaft.
  • Sauberkeit und Ordnung:
    Mittlerweile ist es schon zur Tradition geworden, das Thema Sauberkeit in der Stadt wieder anzusprechen. Noch immer ist es um die Sauberkeit auf Straßen, Plätzen und in Parks nicht zum Besten bestellt. Noch immer gibt es Verbesserungsbedarf. Sauberkeit und Ordnung werden wahrgenommen und stellen eine der Visitenkarten, die wir unseren Besuchern und unseren Bürgern entgegen bringen können, dar.
    Wir sind der Auffassung, dass die auf Initiative der UWG-Fraktion erfolgte Einrichtung des City-Service-Teams in der aktuellen Form nur ein erster Schritt sein kann. Wir müssen auf diesem Gebiet mehr tun, d.h. auch, dass wir die Mitarbeiter/innen des Cityservice-Teams für die heutigen Anforderungen und Erfordernisse besser qualifizieren und damit einhergehend -auch besser bezahlen- müssen.
    Wir werden hierzu im Laufe des ersten Halbjahres ein Konzept vorstellen.
  • Arbeitskreis Finanzen:
    Der Arbeitskreis Finanzen hat im letzten Jahr 4-mal getagt. Gebracht hat das wenig.
    Das Ergebnis war aber vorauszusehen, da der Arbeitskreis über keine eigenen Kompetenzen verfügt und die Politik, je nach Ausrichtung im eigenen politischen Spektrum nicht wirklich sparwillig oder auch -fähig war.
    Wir können daher feststellen, dass die Bedenken der UWG-Fraktion hinsichtlich der Effektivität dieses Arbeitskreises berechtigt waren. Insofern möchten wir die Anregung unseres Kämmerers gerne noch einmal aufnehmen und regen an, das Thema zukünftig in einem direkt unterhalb des Rates angesiedelten Beschlussgremium zu behandeln.
  • Entwicklung unserer Randbezirke und Ortsteile:
    Wir dürfen bei all den im Innenstadtbereich erforderlichen Investitionen unsere Ortsteile nicht von der Entwicklung abhängen. Es ist zugegebenermaßen in Eiserfeld und Niederschelden einiges getan und angeschoben worden. Wir müssen uns aber deutlich auch Gedanken über die anderen Ortsteile machen. In Geisweid, wo im zentralen Einkaufszentrum ein Geschäft nach dem anderem schließt, muss ohne Verzögerung nunmehr geliefert werden, wollen wir den Ortsteil nicht vor die Wand fahren.

All dies zeigt, gleichwohl die Ampeln für die finanzielle Gesundung unserer Stadt eher auf Rot stehen, dass wir mit den angestoßenen Projekten, zuletzt mit dem Projekten „Rund um den Siegberg“, der Sanierung unserer Hallenbäder usw. unsere Schubkarre schon sehr voll geladen haben.

Aber, meine sehr geehrten Damen und Herren nach 2022 wird alles gut, da haben wir einen ausgeglichenen Haushalt, da können wir uns sogar eine Landesgartenschau leisten. Stimmt das wirklich?

Ich bin davon überzeugt, dass daran wohl kaum einer in diesem Plenum glaubt.

Bei der ersten Vorstellung des möglichen Projekts „Landesgartenschau in Siegen“ hat der Moderator hinsichtlich der Finanzierbarkeit darauf hingewiesen, dass man im Zeitalter schmaler finanzieller Ressourcen Prioritäten setzen müsse. Das bedeutet im Klartext, dass wir, soweit wir uns für die Durchführung entscheiden, andere Dinge unterlassen oder zumindest für Jahre zurückstellen müssen. Jetzt werden Sie sagen, dass dies für 2017 noch keine Rolle spielt. Sie wissen dabei genau, dass dies so nicht stimmt. Wir werden in diesem Haushaltsjahr bereits die Weichen stellen.

Und die Prioritäten der UWG Siegen stehen deutlich dafür, dass wir unsere Kraft für die zuvor bereits auf die Schubkarre geladenen Projekte verwenden wollen und müssen. Die Landesgartenschau ist ein wundervolles Projekt- ohne Wenn und Aber!

Leider können wir sie uns nicht leisten!

Denn:
Seit 1993 (bis auf 2 Jahre) schreiben wir rote Zahlen. Jedes Jahr stellen wir ein Haushaltssicherungskonzept auf, jedes Jahr laufen wir Gefahr, dem Nothaushalt näher zu kommen. Aber wir haben ja die Lösung, denn Jahr für Jahr stellen wir dar, wie positiv sich der Haushalt in den nächsten Jahren entwickeln wird und wir nach jeweils 5 Jahren wieder einen ausgeglichenen Haushalt haben werden. So auch dieses Jahr. Und machen dann wir munter weiter wie bisher.

Ich möchte Ihnen noch einmal die Entwicklung unserer Finanzen in diesem Jahrtausend von 2001 bis 2017 vor Augen halten.

Im Jahr 2001 betrug der Höchstbetrag der Liquiditätskredite 80 Mio DM. Der Haushalt 2017 weist einen Höchstbetrag von bis zu 295 Mio € fast das 7 ½ fache aus. Allein die Liquiditätskredite schreiben jedem Siegener Bürger –ohne die Investitionskredite- bis zu ca. 2900€ zu, in 2001 waren es gerade mal ca. 390 €. Nur war die Situation in 2001 noch eine andere. Da betrug der Leitzins 4,5 %, heute beträgt er 0,05 Prozent. Heute bekommen wir Kredite je nach Laufzeit für unter 1 – maximal 2 Prozent, damals zahlte die Stadt Siegen Kreditzinsen jenseits 6-7 %.

Nur, damals kostete 1 % Zinserhöhung 400000€, heute sind es annähernd 3 Millionen- jedes Jahr!

Meine sehr geehrten Damen und Herren, wenn Sie sich unsere Wunschziellinie 2022 anschauen, und die dazugehörende mögliche Entwicklung der Kreditzinsen, dann geht dieser Haushalt von allem aus, nur nicht von einer Zinserhöhung. Die Amerikaner haben ihren Leitzins bereits erhöht, die wirtschaftliche und politische Gesamtlage wird sich eher zum Negativen entwickeln; Zinssteigerungen sind eher wahrscheinlich.

Betrachten wir nun die einmal den Eigenkapitalverzehr: seit dem Start in das NKF im Jahre 2009 hat sich das Eigenkapital von 100% innerhalb von nur 9 Haushaltsjahren auf prognostizierte 37% Ende 2017 reduziert. Nahezu 2/3 Eigenkapitalverzehr in nur 9 Jahren.

Und nun meine Damen und Herren, setzt das Wunder von Siegen an!

Nachdem wir in nur 9 Jahren einen Eigenkapitalverzehr in Höhe von 263 Mio Euro verzeichnen, sieht unsere Prognose – weil wir ja den Haushalt ausgleichen müssen für die nächsten 5 Jahre, also bis 2022, lediglich einen Eigenkapitalverzehr von insgesamt 5,1% sprich 23, Mio Euro vor.

Und das gänzlich ohne großes Gegensteuern!

Meine Damen und Herren, wer das in Anbetracht der aktuellen politischen Situation und des politischen Handelns wirklich glaubt, der glaubt auch an den Weihnachtsmann, für den ist der Osterhase keine Kindergeschichte sondern gelebte Realität!

Das Schlimme an der ganzen Sache ist, unsere Landesregierung wirkt an dieser Darstellungsform auf unterschiedlichste Weise mit! So weiß jeder, dass aufgrund der aktuellen Beschäftigungssituation, Lohnerhöhungen von lediglich einem Prozent mit der Realität wenig zu tun haben. Genau dies sieht sind aber die von der Landesregierung vorgegebene und in die mittelfristige Finanzplanung aufzunehmende Personalkostensteigerungsrate vor.

Im öffentlichen Dienst gab es gerade einen ersten Abschluss für das Jahr 2017 von 2%, ab 2018 wird eine weitere lineare Erhöhung von 2,35% zu zahlen sein. Ausgehend davon, dass die Zahlen auch im kommunalen Bereich in NRW  übernommen werden, weichen die bereits jetzt bekannten Mehraufwendungen in dieser einen Position in den Jahren 2017 und 2018 hochgerechnet auf den 31.12.2022 um ca. 6,7 Mio. € vom Planentwurf ab.

Auf der Basis der immer wieder zugrunde gelegten Durchschnittskosten von 40000€/Mitarbeiter/in müssten für die tatsächlichen Lohnkosten über die bereits vorgesehenen Einsparungen allein in 2017 mindestens 15 weitere Stellen dauerhaft eingespart werden.

Die Liste derartiger – ich nenne sie mal Rundungsfehler oder Kalkulationsfehler-  könnte man beliebig verlängern.

Fazit ist, meine sehr geehrte Damen und Herren, dieser Haushaltsplan geht, was die mittelfristige Betrachtung angeht, weit an der Realität vorbei. Wenn wir so weitermachen, werden wir statt Gesundung bereits 2018 die 300 Mio. Kassenkreditgrenze in Realo „knacken“.

Wir sind daher der Auffassung, dass dieser Haushaltsplan durchaus Märchencharakter hat. Ich habe bei der Wahl dieser Begrifflichkeit meinen alten Brockhaus von 1955 bemüht, hiernach sind „Märchen eine phantasievoll ausgeschmückte Erzählung, bei der die Naturgesetze aufgehoben sind und das Wunder vorwaltet; die Helden haben wunderbare Erlebnisse und kommen mit zaubermächtigen Helfern oder wundersamen Hilfsmitteln an das gewünschte Ziel“.

Ende des Zitats.

Die Helden sehen wir bei diesem Vergleich dabei nicht beim Bürgermeister und seiner Verwaltung, sondern in denjenigen die diesem Entwurf heute die Wahrhaftigkeit bescheinigen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren,

einem nach unserer Vorstellung derart an der Realität vorbeigehenden Plan können und wollen wir unsere Zustimmung nicht geben.

Wir werden daher gegen den Beschlussvorschlag stimmen.

Glückauf!

Günter Bertelmann

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von UWG Siegen

Anfrage zum Hallenbad in Siegen-Weidenau

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

die UWG-Fraktion im Rat der Stadt Siegen bittet folgende Anfrage im nächsten Bauausschuss zu beantworten. Wenn erforderlich im Stadtplan mit (evtl.) Planunterlagen vorzustellen.
Am 30.11.2016 wurde in der 23. Sitzung des Rates der Stadt Siegen beschlossen das Hallenbad Siegen-Weidenau zu sanieren oder durch einen Neubau zu ersetzen!

Hiermit fragen wir an:

Wird der Neubau einer Sanierung des jetzigen Hallenbades vorgezogen? Wenn ja:

  1. Wird dann das jetzige Hallenbad am jetzigen Standort abgebrochen und durch einen Neubau ersetzt?
  2. Gibt es alternative Standorte in Weidenau?
    Wenn ja, was wird dann aus dem jetzigen Standort?
  3. Wo wäre/n der/die alternative/n Standort/e?
  4. Wie wird die erforderliche Parksituation mit wieviel Parkplätzen dann geregelt?
  5. Wenn ja, was wird dann aus dem jetzigen Standort?

Auszug aus der Niederschrift: Hallenbad in Siegen-Weidenau Anfrage der UWG-Fraktion

Frau Thomas beantwortet die Anfrage wie folgt:

Alle Fragen der UWG sind Bestandteil des Ratsbeschlusses vom 30.11. Im Rahmen des damaligen Tagesordnungspunktes wurde bereits mitgeteilt, dass die Untersuchungsaufträge zur Haushaltsplanberatung im Sport- und Bäderausschuss und im Rat bearbeitet werden.

Ein ausführlicher Sachstandsbericht zum Beschluss des Rates der Universitätsstadt Siegen vom 30.11.2016 wurde dem Sport- und Bäderausschuss in seiner Sitzung am 25.01.2017 im nichtöffentlichen Teil gegeben.

Weitergehende Informationen, die u.a. auch die Grundstücksfrage betreffen, werden dem Rat spätestens zur Sitzung am 22.02.2017 im Rahmen der Haushaltsplanberatung vorgelegt.

Im Übrigen enthielt der vorgenannte Ratsbeschluss die Formulierung: "Das Hallenbad Weidenau wird in seiner jetzigen Form aufgegeben und durch einen Neubau ersetzt", insofern ist die Eingangsfragestellung irritierend.

Im Übrigen werden die Fragen wie folgt beantwortet:

1. Wird dann das jetzige Hallenbad am jetzigen Standort abgebrochen und durch einen Neubau ersetzt?

Antwort zu 1.:

Da zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Standortentscheidung getroffen wurde, ist eine Antwort nicht möglich.

2. Gibt es alternative Standorte in Weidenau? Wenn ja, was wird dann aus dem jetzigen Standort

3. Wo wäre/n der/die alternative/m Standort/e?

Antwort zu 2. und zu 3.:

Die Suche nach alternativen Standorten ist noch nicht abgeschlossen.

Eventuelle Grundstücke sollten in Tallage in Weidenau auf der Achse Siegen - Geisweid liegen. Bewertungskriterien wie Grundstücksgröße, Zuschnitt, Eigentumsverhältnisse, Verfügbarkeit, Erschließung, Parkplätze, Anbindung ÖPNV, Planungsrecht und sonstige Hindernisse werden dabei untersucht.

4. Wie wird die erforderliche Parksituation mit wieviel Parkplätzen dann geregelt?

Antwort zu 4.:

Die Berechnung und Ausweisung von Stellplätzen erfolgt im Baugenehmigungsverfahren. Die Bemessung richtet sich dabei nach der Größe des Ba-des, so dass zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Stellplatzanzahl genannt werden kann.

5. Wenn ja, was wird dann aus dem jetzigen Standort?

Antwort zu 5.:

Siehe Antwort zu 1.

=> Der Bauausschuss des Rates der Stadt Siegen nimmt die Beantwortung der Anfrage zur Kenntnis.

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von UWG Siegen

Anfrage Leistungsvertrag über Beratung und Betreuung von Menschen mit Migrationshintergrund

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

der Ausschuss für Soziales, Familien- und Seniorenfragen des Rates der Stadt Siegen hatte in seiner Sitzung am 15.09.2016 über den Leistungsvertrag zwischen der Stadt Siegen und dem Verein für Soziale Arbeit und Kultur Südwestfalen e. V. über die Beratung und Betreuung von Menschen mit Migrationshintergrund beraten. Von der Verwaltung war ausgeführt worden, dass das Ausschreibungsverfahren vorbereitet werde und der Starttermin unproblematisch sei. Zu diesem Zeitpunkt war noch unklar, für welches Ausschreibungsverfahren sich die Verwaltung entscheidet. Nach Auskunft der Verwaltung bestand lediglich die Tendenz, ein zweistufiges Verfahren mit vorherigem Teilnahmewettbewerb durchzuführen. Dies war schon damals von der UWG sehr kritisch gesehen worden. Da das Vergabeverfahren bis heute nicht im Vergabeausschuss thematisiert worden ist, bittet die UWG-Fraktion im Rat der Stadt Siegen nun um Beantwortung folgender Fragen:

  1. Für welches Ausschreibungsverfahren hat sich die Verwaltung entschieden – mit oder ohne vorherigen Teilnahmewettbewerb?
  2. Falls ein Ausschreibungsverfahren stattgefunden hat, wie viele Bewerbungen sind bei der Verwaltung auf die Ausschreibung eingegangen?
  3. Ist die Beratung und Betreuung von Menschen mit Migrationshintergrund auch ab dem 01.01.2017 weiter gewährleistet?

Ergebnis:

Auszug aus der Niederschrift des Bauausschuss vom 21.12.2016

Herr Schmidt beantwortet die Fragen:

zu Frage 1:

Die Leistung über die Beratung und Betreuung von Flüchtlingen, Asylbewerbern und Aussiedlern (Menschen mit Migrationshintergrund) soll erstmals ausgeschrieben werden. Anlass ist, dass der bestehende Vertrag nicht ausreichend ist, um die Betreuung und Beratung in Umfang und Qualität aller nach Siegen zugewiesen und hier lebenden Personen sicherzustellen. Hinzu kommen die vielfältigen Änderungen und Ergänzungen im Vergaberecht. So sind ab einem Auftragswert in Höhe von 750.000,- EUR netto auch soziale und andere besondere Dienstleistungen in einem EU-weiten Verfahren auszuschreiben. Bedingt durch den Umfang (Vertragsdauer, Umfang der zu erbringenden Leistung) des künftigen Vertrages ist eine europaweite Ausschreibung im offenen Verfahren (öffentliche Ausschreibung) vorgesehen.
Ist die Leistung beschreibbar, kann ein offenes Verfahren durchgeführt werden. Da-bei werden unmittelbar Angebote eingeholt. Mit den Vergabeunterlagen kann der zu schließende Vertrag und eine Preisabfrage veröffentlicht werden. Nach der Angebotsabgabe erfolgt die Prüfung und Wertung in vier Stufen (formelle Prüfung, Eignungsprüfung, Angemessenheit der Preise, Auswahl wirtschaftlichstes Angebot). Die Verwaltung hat auch ein „Nicht offenes Verfahren“ (2-stufiges Verfahren mit Teilnahmewettbewerb und Angebotseinholung) sowie das „Verhandlungsverfahren (auch mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb) geprüft. Schon durch die erstmalige Ausschreibung der Leistung hat sich die Prüfung umfangreicher dargestellt, als zunächst eingeschätzt. Hinzu kommt, dass alle Vergabeverfahren inkl. der verwaltungsinternen Abläufe und Beteiligung der politischen Gremien einen langen Vorlauf haben. Die Ausschreibung konnte daher noch nicht erfolgen. Die Vergabe ist nun zum 01.04.2017 geplant.

zu Frage 2:

Antwort entfällt.

zu Frage 3:

Die Beratung und Betreuung ist selbstverständlich auch weiterhin sichergestellt. Der bestehende und zum 31.12.2016 gekündigte Vertrag wird bis zum 31.03.2017 im Einvernehmen mit dem Träger fortgesetzt.

Die Mitglieder des Rates nehmen Kenntnis.

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von UWG Siegen

Antrag Vermeidung von Einweg-Geschirr

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

die UWG-Fraktion im Rat der Stadt Siegen beantragt, folgenden Beschluss zu fassen:
Die Verwaltung wird beauftragt, zukünftig bei allen bei allen Veranstaltungen der Stadt Siegen kein Plastik-Einweg-Geschirr mehr zu verwenden.

Begründung:

Wie bekannt, gibt es in unserer Wegwerfgesellschaft Einweg-Plastikgeschirr im Überfluss. Einmal benutzt landet dieses dann – bestenfalls - im Müll. In der freien Natur entsorgt, belastet Plastikmüll unsere Umwelt und Weltmeere in großem Ausmaß. Die Stadt Siegen sollte hier eine Vorbildfunktion einnehmen und einen Beitrag zur Vermeidung weiterer Umweltverschmutzung leisten.

Auszug aus der Niederschrift des Ausschuss für Umwelt, Landschaftspflege und Energie vom 10.11.2016:


Herr Vetter verweist auf die schriftliche Antragsbegründung. Die Verwaltung müsse die Einhaltung der Auflagen stärker kontrollieren.
Auf Nachfrage von Herrn Langenbach erklärt er, dass im Antrag mit „alle Veranstaltungen der Stadt Siegen“ alle Veranstaltungen auf städtischem Grund gemeint sind.
Die Verwaltung unternehme bereits viel und gebe den Veranstaltern enge Rahmenbedingungen vor, so Herr Klaas. Dem vorliegenden Beschlussvorschlag der UWG-Fraktion könne nicht zugestimmt werden. Dieser müsse dahingehend erweitert werden, dass möglichst recyclingfähige Materialien zu verwenden seien. Die entsprechenden Parameter sollten hier diskutiert werden. Für die SPD-Fraktion teilt Herr M. Müller mit, dass ihm die Vermeidung von Plastikmüll ebenfalls ein sehr wichtiges Anliegen sei. Er werde dem Antrag aber nicht zustimmen, da die Verwaltung bereits Einiges angestoßen habe und das Thema weiter bearbeite. Ergänzend dazu merkt Herr Christian an, dass viele Vereine und ihre ehrenamtlich Tätigen von immer neuen Vorgaben verärgert seien. Daher sei es wichtig, dass die Stadt Siegen den Vereinen bzw. Werbegemeinschaften die Vorgaben kommuniziere, Konsens erziele und unterstützend tätig sei. Es müsse konkretisiert werden, was mit „kein Einweg-Plastik-Geschirr“ gemeint sei, so Frau Bleckmann, und Alternativen benannt werden. Bestenfalls sollten recyclebares Geschirr und Becher aus recyceltem Material benutzt werden. Auch die Entsorgung bzw. die Mülltrennung sollte thematisiert werden. Herr Schneider sieht es kritisch, die Vereine immer mehr in die Pflicht zu nehmen. Die Vorgaben sollten sich nach der Größe der Veranstaltung richten und umsetzbar sein. Es gebe auch Grenzen. Herr Klaas hält eine zu starke Reglementierung ebenfalls für bedenklich. Schlimmstenfalls würde ein Stück Festkultur in Siegen verloren gehen. Er macht den Vorschlag, dass sich die Verwaltung und der Arbeitskreis „Abfallwirtschaft“ zusammensetzen, eine Konzeption erarbeiten und in einer der nächsten Sitzungen über Möglichkeiten berichten. Frau Buchner-Heinz merkt an, dass der Grundgedanke der UWG-Fraktion lobenswert, aber in der Praxis schwer umsetzbar sei. Nach Ansicht von Frau Strunk kann von Bürgerinnen und Bürgern, die Veranstaltungen/Feste besuchen, ein gewisses Maß an Verantwortung eingefordert werden. Es dürfe nicht jeder seinen Müll hinschmeißen, wo es ihm beliebe. Sie fasst die Beratung zusammen.
Herr Vetter erklärt, auf eine Abstimmung des Antrages nicht zu bestehen. Die Diskussion habe weiteren Beratungsbedarf aufgezeigt. Im Arbeitskreis „Abfallwirtschaft“ sollte gemeinsam eine Lösung gefunden werden.

Frau Strunk hält als Ergebnis der Beratung fest, dass Anfang nächsten Jahres der Arbeitskreis „Abfallwirtschaft“ einberufen und dieses Thema auf die Tagesordnung gesetzt werden soll.

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von UWG Siegen

Antrag Schulweg App

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Mues,

die UWG-Fraktion im Rat der Stadt Siegen beantragt, folgenden Beschluss zu fassen:
Die Verwaltung wird beauftragt, die Schulweg-App des "Büros für Forschung, Entwicklung und Evaluation (bueffee GbR)" zu prüfen, ob diese auch den Eltern von Siegener Schulkindern, den Lehrkräften an Siegener Schulen und den Schülerinnen und Schülern selbst bekannt gemacht werden soll und zu empfehlen ist.

Begründung:

Siegen birgt als Großstadt für Grundschulkinder viele unbekannte und manchmal auch nicht ungefährliche Verkehrssituationen: Viele Autos auf mehreren Spuren, versperrte Sicht durch parkende Autos, große unübersichtliche Kreuzungen mit Bussen und ungeordnete Kurzzeit- wie Langzeit-Baustellen.
Dabei bringt der zu Fuß oder mit dem Fahrrad zurückgelegt Schulweg eindeutige Vorteile mit sich: als Ausgleich zum Sitzen im Unterricht können so nicht nur die Pausen sondern auch der bewegte Schulweg zu Gesundheit und Ausgeglichenheit beitragen.
Doch nicht nur physisch, sondern auch psychisch hat der Schulweg einen hohen Wert: Er fördert die Selbstständigkeit der Kinder und somit auch das Verantwortungs- und Selbstbewusstsein.
Um den Schulweg sicherer zu gestalten und somit den Eltern und Kinder den Schritt vom „Elterntaxi“ zum selbst zurückgelegten Schulweg zu erleichtern, möchten wir den Einsatz bzw. die Bekanntmachung der Schulweg-App als Ergänzung zu den Siegener Schulwegsicherungstplänen prüfen lassen.
Als weiterer Nutzen ergibt sich eine zeitnahe Information an die Stadtverwaltung, um Gefahrenstellen im Straßenverkehr zu erkennen, abzustellen oder zumindest davor zu warnen. Auf der Seite www.schulwegcheck.de ist zu lesen:

"Schülerinnen und Schüler erstellen die Pläne selbst mit der Schulwegcheck-App (Android). Die Kommune erhält so wichtige Hinweise zur Beseitigung von gefährlichen Stellen und kann schnell reagieren. [...] Ganz aktuell kann mit dem Schulwegcheck auch die bewegte Schule organisiert werden. Ob Schnitzeljagd, Umweltbildungslehrpfade oder regionale und Wirtschaftsgeschichte bewegt zu erleben sind nun ebenso möglich, wie Schulprojekte im internationalen Schüleraustausch."

Auszug aus der Niederschrift des Ausschuss für Schul- und Bildungswesen vom 10.11.2016:

Ergebnis:

Frau Thomas verliest eine Stellungnahme der Abteilung 7/1 Straße und Verkehr:

Konkrete Pilotprojekte zur kostenfreien Schulweg-App laufen derzeit in Bonn und Wuppertal. Die Abteilung 7/1 wird Kontakt aufnehmen.
Die Abteilung 7/1 wird - schon im eigenen Interesse - prüfen, ob der Gebrauch der Schulweg-App des „Büros für Forschung, Entwicklung und Evaluation“ zur Schul-wegsicherung und zur Erstellung von Schulwegplänen eine sinnvolle Erleichterung sein kann - und nach Prüfung dem Ausschuss berichten.

Daraufhin möchte Herr Bell den Antrag vertagen bis weitere Informationen vorliegen.

Beschluss:

Der Ausschuss für Schul- und Bildungswesen des Rates der Stadt Siegen vertagt die Entscheidung über den Antrag der UWG-Fraktion, bis die Verwaltung Informationen zur Schulweg-App vorliegen hat.

Beratungsergebnis: Einstimmig dafür, 0 Enthaltungen

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von UWG Siegen

Antrag RWE-Aktien

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

die UWG-Fraktion im Rat der Stadt Siegen beantragt, folgenden Beschluss zu fassen:
Die Verwaltung wird beauftragt, bis zur nächsten Sitzung des Rates eine Beschlussvorlage bezüglich des Umgangs mit dem von der Stadt Siegen gehaltenen RWE-Aktienpaket vorzulegen. Hierbei sollen folgende alternative Optionen geprüft und in ihren bilanziellen Auswirkungen auf den städtischen Haushalt untersucht werden:

  1. vollständige oder teilweise Veräußerung des Aktienbestandes,
  2. vollständiger oder teilweiser Tausch von RWE-„Alt“-Aktien gegen „NewCo“-Aktien,
  3. Wahrung des Status Quo.

Begründung:

Der rasante Kursverfall der von der Stadt Siegen gehaltenen RWE-Aktien erfordert eine Reaktion. Spätestens seit der Entscheidung des RWE-Vorstandes im Februar 2016, für Stammaktien keine Dividende auszuschütten, was infolge der desaströsen betriebswirtschaftlichen Lage auch für die Folgejahre zu erwarten ist, entfällt ein wichtiger Grund, am Aktienpaket festzuhalten. Die Rahmendaten weisen darauf hin, dass sich der Kurswert der Aktien in den kommenden Jahren nicht erhöhen wird. Die geplante Aufspaltung des Konzerns in ein auf der Nutzung fossiler Energien fußendes Alt-RWE und ein auf die Nutzung regenerativer Energien ausgerichtetes Unternehmen (NewCo) ohne kommunalen Einfluss zeigt das Risiko einer noch weiteren Talfahrt der RWE-Aktie auf. Die Gefahr, dass die Stadt Siegen beim Festhalten am Alt-RWE-Aktienbesitz völlig leer ausgeht, ist nicht von der Hand zu weisen.

Veränderung des Aktienbestandes betreffend RWE-Aktien:

Auszug aus der Niederschrift des Rates vom 21.09.2016:

Die Fraktion DIE LINKE wird den Antrag unterstützen, so Herr Gräbener, und hält es für sinnvoll, Alternativen zu den RWE-Aktien zu suchen.
Nach Auffassung von Herrn Walter sind diese Überlegungen zeitlich verfrüht, da noch keine konkreteren Informationen über den Börsengang von Innogy vorliegen. Er regt an, im AK Finanzen bzw. im Haupt- und Finanzausschuss Zwischenberichte zu geben, sobald genauere Einschätzungen möglich sind. Herr Rujanski sieht keine Eile, eine Analyse und einen Verfahrensvorschlag bereits für die nächste Sitzung des Rates (wie beantragt) zu fordern. Er schlägt daher die Formulierung "in einer der nächsten Sitzungen des Rates" vor. Herr Groß regt an, im AK Finanzen zu gegebener Zeit über die weitere Vorgehensweise zu beraten und dort eine Empfehlung an den Haupt- und Finanzausschuss bzw. den Rat zu formulieren. Herr Langer als Antragsteller hält es für zweckdienlich, wenn spätestens zur Beratung des Haushaltsentwurfs eine Entscheidung getroffen ist, ob die Aktien verkauft werden oder nicht. Mit dem Vorschlag von Herrn Groß ist er einverstanden. Die öffentliche Diskussion würde dann spätestens im Rat möglich.
Herr Schulte möchte nicht nur über die finanziellen Aspekte beraten, sondern auch eine inhaltliche Auseinandersetzung. Wichtig ist für ihn auch, welche Ziele die Stadt Siegen mit einem Aktienbestand verbindet und welche Einflussmöglichkeiten auf die Geschäftspolitik eines Unternehmens bestehen. Daher kann er es nicht befürworten, wenn die Diskussion nur im internen Arbeitskreis stattfindet.

Bürgermeister Mues fasst den Antrag und die Änderungsvorschläge zu folgendem Vorschlag zusammen:

Beschluss:

Der Rat der Universitätsstadt Siegen beauftragt die Verwaltung, für den Arbeitskreis Finanzen eine Analyse zum weiteren Umgang mit dem von der Stadt Siegen gehaltenen RWE-Aktienpaket vorzubereiten. Hierbei sollen folgende Optionen geprüft und hinsichtlich ihrer bilanziellen Auswirkungen auf den städtischen Haushalt untersucht werden:

  1. Vollständige oder teilweise Veräußerung des Aktienbestandes
  2. Vollständiger oder teilweiser Tausch von RWE-"Alt"-Aktien gegen "NewCo"-Aktien
  3. Wahrung des Status Quo

Nach Beratung im Arbeitskreis wird das Thema an den Haupt- und Finanzausschuss bzw. den Rat überwiesen.
Beratungsergebnis: Einstimmig dafür, 3 Enthaltungen (WAS, Stv Könen)

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von UWG Siegen

Anfrage zum Konzept zur Reduzierung des Verbrauchs von Einweg-Plastiktüten in Siegen

Der Ausschuss für Umwelt, Landschaftspflege und Energie des Rates der Stadt Siegen hatte in seiner Sitzung am 08.09.2016 das Konzept zur Reduzierung des Verbrauchs von Einweg-Plastiktüten in Siegen beschlossen.
Darin werden u.a. klare Vorgaben zur Verwendung von Mehrweggeschirren und -bestecken bei Veranstaltungen auf öffentlichen Flächen gemacht.

Die UWG-Fraktion ist daher sehr verwundert, dass sowohl beim Siegener Ufer-Fest (02.09. bis 04.09.2016) als auch beim Geisweider Bürgerfest (09.10.2016) Plastikgeschirr und Plastikbecher verwendet wurde.

In diesem Zusammenhang bittet die UWG-Fraktion im Rat der Stadt Siegen daher um Beantwortung folgender Fragen:

  1. Warum wurde der Beschluss des Umweltausschusses bei dem Bürgerfest in Geisweid nicht umgesetzt?
  2. Warum hat die Verwaltung sich nicht schon beim Ufer-Fest darum bemüht, umweltfreundliches Geschirr und Besteck zu verwenden?
  3. Warum wurde in der Vergangenheit bei Großveranstaltungen in der Stadt Siegen nicht zumindest eine Mülltrennung vorgenommen?  

Ergebnis:

Auszug aus der Niederschrift des Ausschuss für Umwelt, Landschaftspflege und Energie vom 10.11.2016

Herr Langenbach beantwortet die Anfrage wie folgt:

zu Frage 2:

In der Vorlage "Konzept zur Reduzierung des Verbrauchs von Einweg-Plastiktüten in Siegen" im AFULE am 08.09.2016 wurde dargestellt, dass die Gestattungen von Veranstaltungen auf öffentlichen Flächen im Stadtgebiet mit Auflagen zur ausschließlichen Verwendung von Mehrweggeschirr versehen werden. Ebenso wurde die Nutzung von Mehrweggeschirr in den städtischen Hallen und Bürgerhäusern erläutert.

Bei beiden o.g. Veranstaltungen wurde dementsprechend verfahren und die Gestattungen mit der Auflage versehen "…dürfen ausschließlich Mehrweggeschirre und -bestecke verwendet werden. Getränke dürfen ausschließlich in Mehrwegbehältnissen verabreicht werden. Für ausreichende Spülmöglichkeit ist zu sorgen." Insbesondere beim Uferfest sind in der Organisationszentrale auch keine Meldungen wegen Verstößen gegen die Auflage in der Gestattung eingegangen.

Dahingehende ordnungsbehördliche Kontrollen erfolgen stets nur stichprobenartig, falls keine besondere Veranlassung anderes begründet. Da die betreffende Veranstaltung zudem eine "quasi städtische Veranstaltung“ war, erfolgte keine gezielte Nachschau sondern lediglich Vorfeldkontrollen hinsichtlich etwaiger Gefahrenquellen wie z.B. Einhaltung von Rettungswegbreiten, Abnahme der Getränkeschankanlagen (Flüssiggas) etc.

Darüber hinaus können derartige ordnungsrechtliche Kontrollen schon aus Personalgründen nicht bei jeder in Siegen stattfindenden Veranstaltung geleistet werden. Den Hinweis der UWG wird die Abteilung 6/2 zum Anlass nehmen, bei ähnlichen Veranstaltungen zukünftig ein besonderes Augenmerk auf die Einhaltung der o. g. ordnungsrechtlichen Auflagen zu richten.

zu Frage 3:

Grundsätzlich wird zwischen folgenden großen Abfallfraktionen unterschieden:

  • Restabfall
  • Bioabfall
  • Leichtverpackungen (LVP)
  • Altpapier
  • Altglas


Im Rahmen von Großveranstaltungen ist davon auszugehen, dass weder Altglas, das über Wertstoffcontainer gesammelt und entsorgt wird, noch relevante Mengen an Alt-papier anfallen. Darüber hinaus sind bei Veranstaltungen die Standbetreiber verpflichtet, die anfallenden Leichtverpackungen (grüner Punkt/gelber Sack) selbst zu entsorgen.

In den Gestattungen wird dementsprechend gefordert, dass eine ausreichende Zahl von Abfallbehältern aufzustellen und bei Bedarf zu entleeren ist. Die auf der Veran-staltungsfläche entstehenden Verunreinigungen sind durch den Veranstalter zu beseitigen. Angefallene Abfälle aus Glas und Papier sind getrennt zu sammeln und in Wertstoffcontainern zu deponieren.

Für die Entsorgung verbleiben daher Rest- und Bioabfall von Imbissständen. Hierbei muss berücksichtigt werden, dass beispielsweise benutzte Pappteller und Pappbecher nicht zum Altpapier gehören, sondern in den Restabfall. Kunststoffbestecke gehören ebenfalls in den Restabfall und nicht wie vielfach gehandhabt in den gelben Sack. Bio-abfall entsteht auf Großveranstaltungen im Grunde genommen nur, wenn die gekauften Speisen nicht vollständig aufgegessen werden. Auch hier ist von einer vernachlässigbaren Menge auszugehen.

Ein zusätzliches Problem entsteht, wenn Besucher sich nicht korrekt verhalten und Mischabfälle in die Tonnen für die sortenreinen Abfälle werfen würden und damit den Erfolg der Trennung zu Nichte machen.

Aus den vorgenannten Gründen war und ist auch künftig eine über die bestehenden Regelungen hinausgehende Abfalltrennung bei Großveranstaltungen entbehrlich.

Der Ausschuss für Umwelt, Landschaftspflege und Energie des Rates der Uni-versitätsstadt Siegen nimmt Kenntnis.

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von UWG Siegen

Antrag Schulwegsicherung „Am Rothenberg"

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

die UWG-Fraktion im Rat der Stadt Siegen beantragt, folgenden Beschluss zu fassen:
Die Verwaltung wird beauftragt, unverzüglich den verkehrssicheren Umbau der Bushaltestelle „Am Rothenberg“ umzusetzen und ein vernünftiges Parksystem einzurichten.
Soweit die Verwaltung Bedenken hinsichtlich der dringlichen Behandlung hat, bitten wir den Antrag im Rat am 21.09.2016 zu behandeln.

Begründung:

Im Rahmen der Schulwegsicherung haben der Rat und die Ausschüsse bereits mehrfach über die Umgestaltung der Bushaltestelle „Am Rothenberg“ beraten. Keiner der gefassten Beschlüsse wurde aber bis heute umgesetzt. Schülerinnen und Schüler müssen weiterhin im Kreuzungsbereich einsteigen und gehen dabei ein hohes Risiko ein, von vorbeifahrenden Fahrzeugen erfasst zu werden. Seitdem die Haltestelle „Am Ginsterhang“ von den Bussen nicht mehr angefahren wird, ist die Situation für die Schülerinnen und Schüler an der Haltestelle „Am Rothenberg“ noch angespannter geworden.
Die Situation ist so nicht mehr hinzunehmen und erfordert ein unverzügliches Handeln der Verwaltung.

Beschluss:

Der Antrag würde in die nicht öffentliche Verkehrsschaukommission überwiesen.

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von UWG Siegen

Antrag soziale Benachteiligung von Frauen

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

die UWG-Fraktion im Rat der Stadt Siegen beantragt, folgenden Beschluss zu fassen:

Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird beauftragt, gemeinsam mit allen relevanten gesellschaftlichen Gruppen (u. a. Politik, Gewerkschaften, Arbeitgeber, Sozialverbände, Vereine) geeignete Maßnahmen zu entwickeln, um die Gleichberechtigung von Frauen und Männern in Siegen zu verbessern.

Begründung:

Das Grundgesetz (Art. 3 Abs. 2) und Landesverfassung NRW garantieren die Gleichstellung von Frauen und Männern. Leider sieht sie Situation in Siegen anders aus.

Am 28.02.2001 hat der Rat der Stadt Siegen zwar auf der Grundlage des Landesgleichstellungsgesetzes (LGG) den Frauenförderplan beschlossen. Die Umsetzung des Frauenförderplans hat sich in der Verwaltung der Stadt Siegen sehr positiv bemerkbar gemacht. Leider ist diese positive Entwicklung nicht in allen Bereichen der Gesellschaft in Siegen erkennbar und es besteht daher Nachholbedarf: Laut einer Studie der Zeitschrift focus (Nr. 22/2016 vom 28.05.2016) über die Benachteiligung von Frauen befindet sich die Stadt Siegen auf Platz 50 von 77 untersuchten Städten. In Bezug auf den lokalen Arbeitsmarkt liegt Siegen danach nur auf Platz 53, bei der Beschäftigungsparität (Frauenbeschäftigungsquote) hat Siegen den schlechtesten Wert aller untersuchten Städte.
Darüber hinaus wurden von der Zeitschrift focus die Aspekte „Einkommen und Qualifikation“ (Bildung, gleiche Bezahlung, Altersarmut), Kriminalität (wie häufig werden Frauen Opfer von Straftaten, insbesondere von Vergewaltigung bzw. sexueller Nötigung) und „Spaß“ (Lebensqualität jenseits der Arbeit) verglichen. Lediglich in Bezug auf Kriminalität befindet sich Siegen auf einem akzeptablen Platz (24).
Diese Situation ist aus Sicht der UWG-Fraktion nicht hinnehmbar. Daher müssen von der Verwaltung geeignete Maßnahmen zur Verbesserung für die Frauen in Siegen getroffen werden.

Ergebnis:

Auszug aus der Niederschrift des Ausschuss für Soziales, Familien- und Seniorenfragen vom 15.09.2016

Herr Langer stellt zunächst klar, dass der Antrag keine Kritik an der Arbeit der Verwaltung zu dieser Thematik darstellen soll. In Bezug auf die im Antrag genannte Studie wurden zwei alarmierende Punkte festgestellt. Zunächst die Altersarmut der Frauen über 65, die in Siegen sehr hoch ist und weiterhin die Beschäftigungsparität. In beiden Bereichen sollte man gemeinsam diskutieren um daran zu arbeiten, Frauen besser zu stellen. Die UWG-Fraktion möchte ein Bewusstsein für die Problematik schaffen und einen Appell an die Gesellschaft richten.
Frau Bialowons-Sting macht darauf aufmerksam, dass die Altersarmut der Frauen bereits Thema im Ausschuss gewesen ist und damals berichtet wurde, dass betroffene Frauen starke Hemmungen haben um Unterstützung zu bitten.
Frau Jung hat den Antrag als Kritik an der Gleichstellungsbeauftragten empfunden, die jedoch sehr gute Arbeit leistet. Wenn mehr Einsatz gefordert wird, müssen auch die finanziellen Möglichkeiten geschaffen werden, um z. B. das Team zu vergrößern. Sie findet den Antrag deshalb nicht auskömmlich. Siegen bietet durch die starke Betreuungssituationen an den Schulen und Kindergärten gute Möglichkeiten für Frauen in Berufstätigkeit.
Frau Kratzel erläutert ihr Tätigkeitsfeld und berichtet über verschiedene Aktionen und Projekte von Trägern und Institutionen in die sie involviert ist. Gleichstellung ist eine gesamtgesellschaftliche Querschnittsaufgabe an der viele Akteure beteiligt sind. Sie als Gleichstellungsbeauftragte kommt ihren Aufgaben und Pflichten, die unter anderem in der Gemeindeordnung festgeschrieben sind nach und hat bereits viel erreicht, wie z. B. den Verhütungsmittelfond. Zur Studie merkt Sie an, dass dort Städte verglichen wurden die stark unterschiedliche Bewohnerzahlen aufweisen. Grundsätzlich empfindet sie das Ergebnis der Studie befriedigend und nennt einige positive Aspekte und Maßnahmen in Siegen. Zum Thema der Altersarmut stimmt sie Frau Bialowons-Sting zu und ergänzt, dass es sich um Frauen handelt, die kaum bzw. nie in die Rentenkassen eingezahlt haben. In diesem Zusammenhang macht sie auf die bedenkliche Situation aufmerksam, dass auch heutzutage viele Frauen in Minijobs arbeiten und keine oder sehr geringe Beiträge in die Rentenkasse einzahlen. Herr Langer wiederholt, dass man keine Kritik an der Verwaltung üben, sondern die Aufmerksamkeit auf die Probleme lenken wollte. Wenn die Verwaltung signalisiert, dass ein weiteres Instrument wie z. B. ein Arbeitskreis nicht benötigt wird und die bisherige Aufstellung auskömmlich ist, dann ist man damit zufrieden. Positiv ist es, dass im Ausschuss darüber diskutiert, die Arbeit der Gleichstellungsbeauftragten beleuchtet und die Sensibilisierung für die Gleichstellung angegangen wurde.

Herr Molzberger hat den Antrag ebenfalls als Kritik an der Verwaltung aufgefasst und hätte eine Anfrage für sinnvoller erachtet. Er hat Zweifel an der Seriosität der Studie. Da man den Antrag für zu unkonkret hält, wird dieser durch die SPD-Fraktion abgelehnt. Herr Cziba sieht zwar Verbesserungspotenzial beim Thema Gleichstellung, den Beschlussvorschlag sieht er jedoch als zu unkonkret an, da keine Maßnahmen genannt werden.

Frau Bialowons-Sting schließt sich den Vorrednern an und bescheinigt Frau Kratzel eine sehr gute Arbeitsleistung. Den Antrag wird man ablehnen, da man der Meinung ist, dass die Aufgabe in den Händen der Gleichstellungsbeauftragten gut aufgehoben ist und dort weitergeführt werden sollte.
Frau Kratzel macht deutlich, dass bereits über die Jahre Systeme aufgebaut wurden, die in diesem Tätigkeitsfeld agieren. Die Einrichtung eines zusätzlichen Arbeitskreises wird deshalb nicht für notwendig erachtet. Zum Thema der Frauenerwerbstätigkeit stellt sie klar, dass Frauen, die sich bewusst für die Familienarbeit entscheiden nicht diskriminiert werden dürfen. Die freie Entscheidung ist dabei das Wichtige. Herr Langer zieht den Antrag daraufhin zurück.

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von UWG Siegen

Antrag Installation einer Schuldenuhr

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

die UWG-Fraktion im Rat der Stadt Siegen beantragt, folgenden Beschluss zu fassen:
Die Verwaltung wird beauftragt, zur Verdeutlichung der Verschuldung der Stadt Siegen eine „Schuldenuhr“ zu installieren. Dies kann entweder durch eine am Rathaus angebrachte Uhr oder durch eine virtuelle Schuldenuhr an prominenter Stelle auf der Homepage der Stadt Siegen erfolgen.

Begründung:

Im März 2016 wurde der UWG-Fraktion bei den Äußerungen über den Umgang mit dem Herrengarten-Komplex von anderen Fraktionen ein „Spiel mit dem Feuer“ vorgeworfen. Angesichts der massiven Steuererhöhungen der Jamaika-Koalition und der Haushaltssperre waren diese Warnungen der UWG-Fraktion aber vollkommen berechtigt.
Um für die Bürgerinnen und Bürger die Schuldenproblematik der Stadt Siegen transparenter zu gestalten, ist eine Schuldenuhr, die das Fortschreiten der Verschuldung durch sekundenweise Aktualisierung verdeutlicht, ein vielfältig eingesetztes Mittel.
In Nordrhein-Westfalen wird diese Verdeutlichung der Schulden schon in vielen Städten und Gemeinden genutzt. Die Kosten für die Einrichtung und für die laufenden Kosten sind jeweils überschaubar. Beispielsweise hat die Einrichtung einer Schulden-Uhr am Rathaus der Gemeinde Bienenbüttel Kosten von 200 Euro verursacht, die laufenden jährlichen Kosten betragen 80 Euro.

Ergebnis:

Auszug aus der Niederschrift des haupt- und Finanzausschusses vom 07.09.2016

Verweisend auf einen entsprechenden Antrag im Jahr 2011 hält es die UWG-Fraktion nach wie vor für angebracht, so Herr Langer, die Bevölkerung sachlich über den Schuldenstand zu informieren und diesen vor Beginn neuer Leuchtturm-Projekte zu reduzieren. Als Beispiel nennt er einige Ruhrgebietsstädte. Herr Pfeifer erklärt für die SPD-Fraktion den Vorschlag als populistisch. Er diene nicht der Aufklärung sondern trage vielmehr zu der irrigen Annahme bei, das Geld würde zum Fenster herausgeworfen. Es sei falsch, wirtschaftliches Handeln auf das Vermeiden bzw. die Senkung von Schulden zu reduzieren und Investitionen in die Zukunft zu unterlassen.

Herr Gräbener sieht eine Hauptursache der schwierigen Haushaltssituation in der Missachtung des Konnexitätsprinzips. Eine Schuldenuhr sei nur dann sinnvoll, wenn auch die ausstehenden Zahlungen von Bund und Land angezeigt und täglich aktualisiert würden. Herr Dr. Sonneborn unterstützt die Anbringung einer Schuldenuhr als eine zwar unbequeme, aber notwendige Idee. Er hält diese angesichts der in seinen Augen wirtschaftlich widersinnigen Überlegungen zu mehr Gewerbegebieten für mehr Gewerbesteuer, zu einer Landesgartenschau oder zu einem neuen Hallenbad für einen richtigen Warnhinweis. Herr Boller ist der Meinung, dass man mit einer einfachen Schuldenuhr dem sehr komplexen Thema nicht gerecht werden kann. Beispielsweise ist es notwendig, zwischen Kassenkrediten und Investitionskrediten zu differenzieren. Die Bürgerinnen und Bürger können sich in den öffentlichen Sitzungsunterlagen über die finanzielle Situation der Stadt Siegen informieren. Dass es mit dem Vorschlag nur um Populismus geht zeigt auch die Begründung des Antrags, die eher zur Verwirrung als zur Information beiträgt.
Herr Walter schließt an, dass der Fordernde auch sein Handeln darauf ausrichten muss. Dieser Regel ist z. B. das städtische Mitglied der UWG bei der Abstimmung über den Kreishaushalt nicht gefolgt, wo erhebliche Mittel zugunsten der Stadt hätten bewirkt werden können. Herr Heupel hält abschließend fest, dass die Mitglieder des Rates nicht nur verantwortlich für einen sparsamen Mitteleinsatz sind, sondern auch dafür Sorge tragen, dass die Stadt attraktiv und lebenswert bleibt. Trotz aller Gegenargumente bleibt die UWG-Fraktion bei ihrem Vorschlag, so Herr Langer. Bürgermeister Mues sieht ein Hindernis darin, dass die in Siegen zu berücksichtigenden Fakten nicht berücksichtigt und dargestellt werden könnten. Aufgrund der wirtschaftlichen Struktur der Industrieunternehmen kann die Stadt Siegen an dem seit mehreren Jahren bestehenden Gewerbesteuerboom nicht partizipieren. Eine Schuldenuhr ist vor diesem Hintergrund nicht hilfreich.

Beschluss:

Die Verwaltung wird beauftragt, zur Verdeutlichung der Verschuldung der Stadt Sie-gen eine „Schulden-Uhr“ zu installieren. Dies kann entweder durch eine am Rathaus angebrachte Uhr oder durch eine virtuelle Schulden-Uhr an prominenter Stelle auf der Homepage der Stadt Siegen erfolgen.

Beratungsergebnis: 1 Stimmen dafür, 16 dagegen, 0 Enthaltungen

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von UWG Siegen

Anfrage Kurdische Gesellschaft

Wie wir der Siegener Presse entnehmen konnten, hat die Verwaltung für die Durchführung einer einwöchigen Aktion der Kurdischen Gesellschaft eine Sondernutzungsgenehmigung für einen Informationsstand wo man sich u.a. für die Freilassung des Führers der Terrororganisation PKK, Abdullah Öcalan ausgesprochen hat, genehmigt. Die PKK wurde durch die Bundesregierung bereits im Jahre 1993 verboten; ein EU-weites Verbot der PKK besteht seit 2002. Die Bundesregierung hat eine Aufhebung des Verbots der kurdischen Arbeiterpartei PKK trotz deren Neuausrichtung, zuletzt im Jahr 2015, abgelehnt. Insoweit dürfte nach unserem Rechtsverständnis zumindest die tatsächliche inhaltliche Ausrichtung des Informationsstandes nicht genehmigungsfähig sein. Wir bitten daher um die Beantwortung folgender Fragen:

  1. Ist die Stadtverwaltung der Auffassung, dass Aktionen gleichen oder vergleichbaren Inhalts rechtlich zulässig sind?
  2. Da eine Zuständigkeit der Polizei, -zumindest für die Genehmigung, bzw. die nachträgliche Rücknahme der Genehmigung nicht gegeben ist, bitten wir um Mitteilung wie es in Siegen zu dieser Genehmigung kommen konnte, bzw. welche Argumente dafür gesprochen haben, dass die Genehmigung trotz der in Siegen entstandenen Auseinandersetzungen zwischen Türken und Kurden und dreier Polizeieinsätze aufrechterhalten geblieben ist.
  3. Des Weiteren konnten wir der Presse entnehmen, dass sich der Kurdische Verein dem Integrationsrat der Stadt Siegen parallel vorgestellt hat. Wir bitten um Auskunft, ob auch dort eine gleichartige Ausrichtung der Vorstellung bezüglich der Freilassung des Abdullah Öcalan gegeben war.
  4. War das Aufhängen eines Transparentes in der Größenordnung >2,5 m. Länge über dem Infostand im oberen Teil der Stadtmauer von der Genehmigung erfasst, bzw. ist das Aufhängen derartiger Werbebanner bei vergleichbaren Aktionen zulässig oder widerspricht dies dem Ortsrecht?

Die Anfrage wurde aufgrund der zwischenzeitlich eingetretenen Veränderungen zurückgezogen.

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von UWG Siegen

Antrag Schiedsamtsbezirke in Siegen

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

in der letzten Vergangenheit gab es vereinzelt Schwierigkeiten die in der Zuständigkeit der fünf Bezirksausschüsse liegenden, freiwerdenden Schiedsamtsbezirke neu zu besetzen. Wir haben vor diesem Hintergrund in Erfahrung bringen können, dass die Attraktivität dieses wichtigen Amtes insbesondere dadurch gemindert sein könnte, dass aufgrund der lediglich geringen Anzahl anstehender Streitschlichtungsverfahren die Attraktivität dieses Amtes gesunken ist. Durch die Vielzahl der Schiedsamtsbezirke bedingt, haben die Amtsinhaberinnen und Amtsinhaber häufig nur wenige Fälle im Jahr zu erledigen. Dadurch entsteht nicht die zur effizienten Amtsausübung erforderliche Routine; in der Fortbildung erworbenes Wissen geht mangels Anwendung verloren. Dies erschwert die Tätigkeit der Schiedsleute in nicht unbeträchtlichem Maße. Auch eine vergleichende Gegenüberstellung anderer Städte führt zum Ergebnis, dass dort, gemessen an der Einwohnerzahl, eine erheblich geringere Anzahl von Schiedsamtsbezirken gebildet wurde. So gibt es in Detmold lediglich zwei, in Herford drei, in Hagen neun und in Iserlohn lediglich drei Schiedsamtsbezirke.

Vor diesem Hintergrund stellen wir folgenden Antrag:
Der Bürgermeister wird gebeten in Verbindung mit den örtlich zuständigen  Gerichten in Siegen zu überprüfen, ob nicht eine Reduzierung der Schiedsamtsbezirke auf die Anzahl der Bezirksausschüsse sinnvoll und effizienter wäre. Des Weiteren bitten wir den Bürgermeister auf der Basis des erzielten Ergebnisses Beschlussvorschläge zu unterbreiten.

Ergebnis:

Auszug aus der Niederschrift des Rates vom 29.06.2016

Die SPD-Fraktion unterstützt den Antrag ausdrücklich, eine Überprüfung vorzunehmen, erklärt Herr Rujanski. Herr Gräbener schließt sich seinem Vorredner an. Herr R. Heupel verweist darauf, dass sich nicht immer Interessenten für dieses Amt finden. In solchen Fällen kann eine Zusammenlegung von Schiedsbezirken sinnvoll sein. Eine generelle Reduzierung hält die CDU-Fraktion nicht für notwendig.
Frau Stinner ist als ehemalige Schiedsfrau der Meinung, dass der Antrag der Stär-kung des Ehrenamtes entgegenläuft. Zudem ist eine Reduzierung der Schiedsbezir-ke nicht bürgerfreundlich. Zum einen müssen die Streitenden lange Wege in Kauf nehmen, zum anderen fehlt der Schiedsperson möglicher Weise die unmittelbare Kenntnis der örtlichen Gegebenheiten. Wichtiger ist aus ihrer Erfahrung die Kompe-tenz und Akzeptanz der Schiedspersonen. Frau Strunk ergänzt, dass sich Schiedspersonen häufig auch in anderen Bereichen ehrenamtlich engagieren und daher die zeitlichen Ressourcen begrenzt sind. Herr Bertelmann hat Informationen, dass nur wenige Fälle im Jahr zu bearbeiten sind, was zu Lasten der Routine geht.

Beschluss:

Der Bürgermeister wird gebeten, in Verbindung mit den örtlich zuständigen Gerichten in Siegen zu überprüfen, ob nicht eine Reduzierung der Schiedsamtsbezirke auf die Anzahl der Bezirksausschüsse sinnvoll und effizienter wäre. Des Weiteren wird gebeten, auf der Basis des erzielten Ergebnisses Beschlussvorschläge zu unterbreiten.

Beratungsergebnis: Mehrheitlich dafür (einige Gegenstimmen, einige Enthaltungen)

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von UWG Siegen

Anfrage Mietpreise für Sozialschwache

Günstiger Wohnraum wird, insbesondere bedingt durch die große Anzahl von Studierenden und die steigende Anzahl unterzubringender Flüchtlinge nach unserem Kenntnisstand kaum angeboten. Die Mieten sind stetig steigend; Wohnungen deren qm-Preise im Bereich bis zu 5,00 € liegen sollen kaum noch auf dem Markt vorhanden sein. Dies trifft dann auch immer häufiger Empfänger von Sozialhilfe- und Hartz-IV-Leistungen, wo die festgelegten Obergrenzen für derartige Leistungen unterhalb der auf dem Markt angebotenen Mietwohnungen liegen. Um die Situation und die daraus erwachsenen Handlungserfordernisse besser beurteilen zu können, bitten wir um die Beantwortung der nachfolgenden Fragen:

  1. Wie beurteilt die Verwaltung den Wohnungsmarkt in der Stadt Siegen für die Empfänger der o.g. Sozialleistungen?
  2. Gibt es genügend Wohnraum für 5 € pro Quadratmeter?
  3. Gibt es Erkenntnisse über den Umfang (Anzahl) über Entscheidungen von Job-Center und Sozialverwaltung über die Angemessenheit von Mietraum und Miethöhe?
  4. Ist es richtig, dass die Obergrenze der Sozialleistungen für die Kaltmiete pro Quadratmeter unterhalb der Mietpreis-Obergrenze gemäß Wohnraumförderungsbestimmungen liegt?
  5. Gibt es in der Stadt Siegen aktuell Bauprojekte für günstigen Wohnraum (<5 €/m²)?
  6. Wenn ja, um wie viele Wohneinheiten und welche Art von Wohnungen handelt es sich?

Auszug aus der Niederschrift (Seite 3) vom 10.03.2016:

Herr Schmidt beantwortet die Anfrage der UWG-Fraktion wie folgt:

Vorbemerkung: Die Zuständigkeit für die Wohnraumförderung (z. B. Bewilligung von Fördermitteln) und die Festlegung der Kriterien für angemessenen Wohnraum liegt beim Kreis Siegen-Wittgenstein. Der zuständige Geschäfts-/Fachbereich hat daher bereits das Gespräch mit den entsprechenden Bereichen der Kreisverwaltung ge-sucht und der Bürgermeister hat die Thematik in die Bürgermeisterkonferenz einge-bracht.

1. Wie beurteilt die Verwaltung den Wohnungsmarkt in der Stadt Siegen für die Empfänger von Sozialhilfe- und Hartz-IV-Leistungen?

Antwort: Die Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen und Asylbewerbern stellt derzeit eine der größten Herausforderungen für die Stadt Siegen dar. Zielsetzung ist eine möglichst schnelle Unterbringung und Vermittlung in vorhandenen regulären Wohnraum. Darüber hinaus wird es kurz- und mittelfristig notwendig sein zusätzlichen Wohnraum zu schaffen.
In der Stadt Siegen war die ausreichende Wohnraumversorgung für Bezieher von Sozialleistungen bereits vor dem massiven Anstieg des Zuzugs von Flüchtlingen und Asylbewerbern zu den vorgegebenen Angemessenheitsgrenzen schwierig. Verwiesen wird hier u.a. auf das Wohnungsmarktkonzept (Vorlage 143/2014). Die Situation hat sich nun noch einmal deutlich verschärft.
Im fünften LEG-Wohnungsmarktreport (auch freifinanzierte und private Wohnungen) von 2014 wird beispielsweise festgestellt, dass seit 2009 eine Mietsteigerung von 15 – 30 % im Kreisgebiet erfolgt ist, so dass die durchschnittlichen Mieten in der Stadt Siegen bei 6,15 €/m² liegen.

2. Gibt es genügend Wohnraum für 5 € pro Quadratmeter?

Antwort: Nach Einschätzung der Verwaltung gibt es keinen ausreichenden bezahlba-ren Wohnraum in der Stadt Siegen. Zu berücksichtigen ist, dass das Defizit an Wohnraum je nach Haushaltsstruktur variiert. Die größte Nachfrage und das kleinste Angebot bestehen im Bereich der kleinen Wohnungen für 1-Personenhaushalte. Bei der städtischen Wohnungsvermittlungsstelle sind 60 % der Wohnungssuchenden 1-Personenhaushalte. Nur 8 % der freigemeldeten Wohnungen sind aber für 1 Person. Ebenso finden sich auf dem privaten Wohnungsmarkt kaum angemessene Wohnungen. Nur 7 - 13 % der Wohnungen liegen im vorgegebenen Rahmen.

3. Gibt es Erkenntnisse über den Umfang (Anzahl), über Entscheidungen von Job-Center und Sozialverwaltung und über die Angemessenheit von Mietraum und Miethöhe?

Antwort: Aus dem Bereich des Jobcenters Siegen liegen keine Angaben vor. Der Verwaltung ist aber bekannt, dass es viele Haushalte gibt, die in Wohnungen über der Angemessenheitsgrenze leben und die übersteigenden Miet- und Nebenkosten von ihrem ohnehin geringen Lebensunterhalt zahlen müssen.
Für den Bereich der Personen im Bezug von Leistungen nach dem AsylbLG ist fest-zustellen, dass laufend Vorsprachen zu Wohnungsangeboten und auch Mietverträgen stattfinden. Eine Statistik hierzu wird nicht geführt. Hinzuweisen ist, dass die städtische Leistungsabteilung eine Bewertung des "Gesamtpaketes“ vornimmt, d. h. maximal zustehende Wohnungsgröße (53 / 67, 80, 95 usw.) x 5,00 € Grundmiete zuzüglich 1,40 Nebenkosten (ohne Heizkosten) ergeben den maximalen Höchstbetrag.

4. Ist es richtig, dass die Obergrenze der Sozialleistungen für die Kaltmiete pro Quadratmeter unterhalb der Mietpreis-Obergrenze gemäß Wohnraumförde-rungsbestimmungen liegt?

Antwort: Die Kriterien für angemessenen Wohnraum nach Größe und Kaltmiete wurden seit Gültigkeit des neuen SGB II (sog. „Hartz IV) im Jahre 2005 nicht verändert bzw. angepasst. Da die Mieten auch zuvor nicht angehoben wurden, sind diese mindestens 15 Jahre nicht mehr vom Kreis Siegen-Wittgenstein angepasst worden.
Die Miethöhe im sozialen Wohnungsbau liegt bereits bei 30 % der Wohnungen über 5,- €. Nach den derzeitigen Angemessenheitskriterien können Empfänger von Leistungen nach SGB II und SGB XII noch nicht einmal alle freigemeldeten Sozialwohnungen beziehen, da nur 5 € pro m² übernommen werden.
Bei Erstbezug einer neu errichteten Sozialwohnung liegt die Miete bei 5,25 € pro m² (Siegen liegt im Mietniveau 3). Die kalten Betriebskosten (ohne Heizung) betragen (besonders in Hochhäusern) bis zu 2,32 € pro m². Übernommen werden höchstens 1,68 €. Da diese Wohnungen nicht ausreichend zur Verfügung stehen, zahlen zunehmend viele Menschen die übersteigenden Miet- und Nebenkosten von ihrem ohnehin zu geringen Einkommen oder Regelsatz.

5. Gibt es in der Stadt Siegen aktuell Bauprojekte für günstigen Wohnraum (<5 €/m2)?

Antwort: Der Kreis Siegen-Wittgenstein ist seit 2007 Bewilligungsbehörde für den Bau von öffentlich geförderten Wohnungen. Daher liegen hierzu keine Angaben vor. Es ist aber darauf hinzuweisen, dass der in den vergangenen Jahren erfolgte gering-fügige Neubau nicht das Auslaufen der Bindungen von ehemals öffentlich geförderten Wohnungen ersetzt. Laut Modellrechnung der NRW Bank sinkt die Zahl der 2385 Sozialwohnungen in Siegen bis zum Jahre 2025 nochmals um 39 %.

6. Wenn ja, um wie viele Wohneinheiten und welche Art von Wohnungen handelt es sich?

Antwort: Da die Frage 5 nicht mit „Ja“ beantwortet wurde erübrigt sich eine Antwort zu Frage 6.

Frau Bammann ergänzt, dass heute ein Gespräch zu dieser Thematik zwischen dem Bürgermeister und dem Landrat stattgefunden hat. In diesem Jahr sollen die Voraus-setzungen für den Haushalt 2017 geschaffen werden, damit sich der Kreistag intensiv mit dem Thema auseinandersetzen kann um eine angemessene Regelung zu finden.

Herr Langer möchte erfahren, ob geplant ist den Betrag pro Quadratmeter, der als Grundmiete anerkannt wird, auf mindestens 5,50 € zu erhöhen, damit die Chance besteht, das sozial schwächere Personen Wohnraum anmieten können.

Frau Bammann erläutert, dass der Kreis die Sozialhilfe an die Stadt delegiert hat. Es besteht somit seitens der Stadt kein Handlungsspielraum für eine Erhöhung der Leis-tungen. Durch das Gespräch mit dem Landrat wird dies nun seitens des Kreises bearbeitet. Eine Umsetzung wird jedoch erst im Haushalt 2017 möglich sein.

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von UWG Siegen

Leben ohne Plastik in Siegen

Bitte unterstützen Sie uns, dass wir auch auf dem Weg zur plastiktütenfreien Stadt erfolgreich sind.

Bei Fragen melden Sie sich gerne. UWG – Siegen Fraktion

Tel. Nr. 0271- 4041455

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von UWG Siegen

Haushaltsrede 2016 des Fraktionsvorsitzenden der UWG Günter Bertelmann

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
sehr geehrte Damen und Herren des Rates,

Ich möchte mich, weil nach unserer Auffassung die kleingliedrige Beschäftigung mit einzelnen Einnahme- und Ausgabebereichen keineswegs zielführend ist, eher grundsätzlich mit unserer Finanzsituation und Möglichkeiten zur Bewältigung der Unterfinanzierung beschäftigen und kritisch auseinandersetzen. Auf eine Bewertung der von Jamaika und SPD eingereichten Zusatzanträge werde ich dabei allerdings nicht verzichten

„Defizitplan der Stadt Siegen für das Haushaltsjahr 2016“ könnte man als Überschrift für das mit neutraler Bezeichnung „Entwurf Haushalt 2016“ heute zur Behandlung und Beschlussfassung vorliegende Werk, wählen. So kann man eine von vornehinein mit einem Negativergebnis von fast 22 Millionen Euro ausgestattete Planung auch nennen.

Dieses Ergebnis ist nicht mit einem finanzpolitischen Schnupfen zu vergleichen. Es ist, um bei dem Vergleich mit einer Erkrankung zu bleiben, die Diagnose einer seit langem andauernden schweren chronischen Erkrankung, die viele Städte und Gemeinden in Deutschland befallen hat.
Um auf den Krankheitsverlauf einzugehen ein paar Fakten.
Im Jahre 2009 wurde den kränkelnden Kommunen ein neues Instrumentarium für die Haushaltswirtschaft gegeben. Nach Kameralistik kam NKF. Und wenn wir uns die Haushaltssatzung des Jahres 2009 anschauen, werden wir feststellen, dass wir zum damaligen Zeitpunkt von Erträgen in Höhe von 215 Millionen Euro und Aufwendungen in Höhe 231 Millionen Euro ausgegangen sind. Der damalige Höchstbetrag für die Inanspruchnahme von Kassenkrediten –also der Kontokorrentkredite- wurde auf 115 Millionen Euro festgesetzt. Die Grundsteuer lag bei 420%, der Gewerbesteuer-satz betrug 450 v.H. Mit maximal 2 Millionen Euro waren die Kredite für Investitionen gedeckelt.

Vergleichen wir nun den vorliegenden Entwurf 2016 mit den damaligen Zahlen, so stellen wir fest, dass die Steigerungsraten bei den Erträgen -252 Millionen Euro (plus 17, 2%) und bei den Aufwendungen 274 Millionen (plus 18,6 %) auf den ersten Blick eher moderat sind. Bei genauer Betrachtung haben diese beiden – und auch die da-zwischenliegenden- eins gemein: Wir haben konsequent und beständig mehr ausgegeben, als uns zur Verfügung stand.

Nun kann man ja sagen, das sind Aufwendungen, die zur Aufrechterhaltung und Sicherstellung der kommunalen Aufgaben in diesem Umfang erforderlich waren und auch noch sind. Ok !

Wenn wir uns nun die Investitionsseite anschauen, stellen wir fest, dass bei stark gefallenen Zinssätzen die Investitionskredite um gar 115 % gestiegen sind. Was bedeutet dies in der angewandten Praxis?

Es bedeutet, meine sehr geehrten Damen und Herren, dass wir permanent über unsere Verhältnisse leben. Es bedeutet, dass wir immer mehr bestellen, als wir uns leisten können – und, dass wir permanent so weiter machen.

Die Tatsache, dass die Stadt Siegen da nicht alleine ist, dass es anderen Städten, insbesondere an der Ruhrschiene noch erheblich schlechter geht, ist da wenig tröstlich.
Wir sind uns bei der Anamnese der Entwicklung dieser finanzpolitischen Katastrophe sicherlich darin einig, dass diese in starkem Maße durch die permanente Unterdeckung der zur Verfügung gestellten Finanzierungsmittel beeinflusst wird. Bund und Länder bestellen ebenfalls mehr als sie bereit –oder auch in der Lage- sind zu bezahlen.

Werfen wir nun noch einmal einen Blick auf die Entwicklung der Kassenkredite. Und beachten wir dabei die alte Weisheit, wonach derjenige, der dauerhaft über sei-ne Verhältnisse lebt, unbarmherzig Baden geht!
Mit der Festsetzung der maximalen Kassenkredite auf 280 Millionen Euro verzeichnen wir seit 2009 eine Steigerung der Realverschuldung um 143 %.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Höhe der dauerhaft in Anspruch genommenen Kassenkredite überschreiten die prognostizierten Gesamtjahreseinnahmen um fast 30 Millionen Euro oder fast 20%. Eine Privatperson wäre in einer vergleichbaren Situation überschuldet, kreditwürdig wären wir in Anbetracht des Eigenkapitalverzehrs der letzten Jahre schon lange nicht mehr.

Zusammenfassend zitiere ich unseren neuen Kämmerer, Herrn Cavelius, der seine Diagnose des Debakels, zugegeben stark vereinfacht, aber gleichwohl zutreffend bei allen Fraktionen zusammengefasst hat, indem er sagt:
Wir haben nicht nur ein Einnahmeproblem – wir haben überwiegend ein Ausgabeproblem.

Die Landesregierung hat unmissverständlich zum Ausdruck gebracht, dass alle Städte und Gemeinden, die über keinen ausgeglichenen Haushalt verfügen, verpflichtet werden, diesen bis zum Jahre 2022 auszugleichen. Ich habe dieses Verfahren und den Zeitraum mit der Überschrift „Linie 22“ versehen.

Das Projekt „Linie 22“ kann aber nur erfolgreich sein, wenn sich alle Fraktionen im Rat der Stadt Siegen dieses Ziel zu Eigen machen. Wenn wir gemeinsam nach Wegen suchen aus dieser Misere heraus zu kommen und wenn wir, zumindest die bereits getroffenen Einsparbeschlüsse, konsequent umsetzen.
Ich möchte dies am Beispiel des durch den Rat mit großer Mehrheit getroffenen Beschlusses, wonach im Zeitraum von 2014 bis 2018 jede zweite freiwerdende Stelle, -47,5-, nicht wieder besetzt werden sollen, deutlich machen.
Wurde dieser Beschluss umgesetzt? Nein!

Nun liegt uns ein als Antrag 1 bezeichneter, fast gleichlautender Antrag vor, der dieses Ziel aber erst bis zum Jahr 2022 definiert. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir brauchen Ihren Antrag nicht, wir haben bereits einen Beschluss, der uns auf-gibt, vergleichbare Einsparungen bereits bis zum Jahr 2018 zu generieren. Dieser Beschluss ist kein Einsparvorschlag, im Gegenteil streckt er die Sparmaßnahmen und die Effekte um glatte 4 Jahre. Er gefährdet damit die Linie 22.
Erstaunt entnehmen wir zudem dem Antrag, dass man dieses Ziel u. a, mit der Reduzierung von Hierarchien in der Stadtverwaltung erreichen wolle. Und genau das haben - bis auf die FDP- die antragstellenden Fraktionen vehement abgelehnt, indem man den auf Intension von UWG und FDP bereits beschlossenen Antrag zur Abschaffung der Fachbereichsleitungsebene wieder einkassiert und aufgehoben hat. Und dies zu einem Zeitpunkt, zu dem man diesem Ziel durch altersbedingte Abgänge bereits kurzfristig hätte umsetzen können.
Ich bin mal gespannt wie diese Reduzierung der Hierarchien in der Praxis aussehen soll. Zur Umsetzung dieses Zieles bedarf es zudem einer umfangreichen Aufgaben-kritik sowie einer detaillierteren Kostenrechnung für alle städtischen Aufgaben. Denn, wie bei der Beschlussfassung zur Stellenreduzierung 2014-2018, sagen Sie wiederum nicht, wie das Ziel erreicht werden soll. Die Verwaltung hat hierzu, gleichwohl 2 Jahre ins Land gegangen sind, bisher ebenfalls keine Ausführungen gemacht. Eine Stellungnahme des Personalrats hierzu ist uns auch nicht bekannt. Insofern würden wir eine derartige Stellungnahme vor der Beschlussfassung über diesen Antrag sehr begrüßen.

Ich gehe nunmehr, weil es thematisch passt auf den Antrag 6, Flüchtlingskosten, ein. Diesen Antrag werden wir gerne unterstützen, da wir nur so die Aussage von Bund und Land überprüfen können, wonach die den Städten und Gemeinden durch die Flüchtlingsproblematik entstehenden Kosten erstattet werden sollen.
Aus den mit allen Landesregierungen, egal welcher politischen Prägung, gemachten Erfahrungen wissen wir, dass Zuschüsse für neue Aufgaben oftmals, nach anfänglich meist auskömmlicher Finanzierung, nach und nach geringer werden und am Ende sogar gänzlich ausbleiben können.
Wir haben daher die Befürchtung dass die Bewältigung dieser großen Aufgabe, die in unserer Gesellschaft mit großem Verständnis und sehr viel Engagement der Mitbürger angenommen worden ist, nicht dauerhaft die aktuell noch zugesicherte Unterstützung von Bund und Land erfährt.

Ich möchte nun auf Ihren Antrag 2 zu den Hallenbädern eingehen. Vor zwei Monaten, gab der Nachrichtensender Freies Jamaika bekannt, dass die notwendigen Beschlüsse zu Erhalt oder zur Schließung des Löhrtorbades, mit dem Haushalt 2016 erfolgen sollten.
Weil Sie eine konkrete Beschlussfassung scheuen, verschieben Sie die Entscheidung erneut und wollen sich hinter einem neuen Gutachten verschanzen.

Für den Beschluss „Schließung des Löhrtorbades Ja oder Nein“ brauchen wir kein Gutachten. Dafür haben wir bereits eins und die dortigen Aussagens, wonach wir ein Bad zu viel hätten, sind bereits vorhanden, an den Umständen hat sich nichts geändert und die Unwirtschaftlichkeit der 3 Bäder ist anhand der in den letzten Jahren angefallenen Kosten deutlich nachgewiesen. Hier bedarf es lediglich eines Beschlusses Ja oder nein.

Indem Sie den Untersuchungsumfang für das Gutachten mit einem Neubau des Hal-lenbades Weidenau oder – wie es unter 1b Ihres Antrags zu lesen ist – gar mit einem Neubau eines Zentralbades in Weidenau, was ja eine Schießung von Löhrtor und Eiserfeld bedeuten würde, definieren, verlassen Sie die Linie 22 vollständig. Dies wird richtig Geld kosten, was wir nicht haben. Ich habe mal „gegoogelt“. In Kiel sind 23,6 Millionen veranschlagt, im Schulsportbad an der Erft waren 30 Millionen veranschlagt, zwischenzeitlich waren die Kosten bei 40 Millionen und enden wird man bei 70 Millionen.
Ein Zentralbad, und das sollten Sie den Bürgerinnen und Bürgern in Siegen zugleich sagen, bedeutet zudem einen Kahlschlag im Vereinssport und allein aus den Grün-den der damit auftretenden Wegezeiten, eine nachhaltige Reduzierung des Schulschwimmens.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir können uns derartige Spielereien nicht leisten.

Jeder Euro, der im Januar 2016 verausgabt wird, kommt erst im Februar / März 2017 in die Kassen dieser Stadt!

Das Projekt Siegen zu neuen Ufern werden wir 2016 fertigstellen. Damit ist es aber nicht getan. Dieses Projekt kann nur dann zu einem vollen Erfolg werden, und das dürften alle Befürworter bei der Beschlussfassung gewusst haben, wenn wir unmittelbar danach den Bereich Herrengarten / Brüder Busch Straße neu ordnen. Das wird teuer werden. Gleichwohl müssen wir diesen Weg beschreiten und neue Maßnahmen nach Möglichkeit unterlassen.

Die Anträge 3 und 4 werde ich gemeinsam abhandeln.

In der jetzigen Situation können derartige Steuererhöhungen nur dann gegenüber dem Bürger und der Wirtschaft vertreten werden, wenn die Mehreinnahmen ausschließlich zur Reduzierung des Defizits eingesetzt und gleichzeitig Sparmaßnahmen ausgemacht und tatsächlich realisiert werden.
Die Steuerhöhungen der vergangenen Jahre, das hat die Erfahrung gezeigt, wurden nachweislich nicht dafür aufgewendet. Vielmehr zeigt die Erfahrung, dass wir immer neue Maßnahmen oder Projekte finden, alle schön toll, die aber leider über keine auskömmliche Finanzierung verfügen und keinesfalls eine Umkehr des bisher beschrittenen Wegs der nachhaltigen Haushaltsverschlechterung bedeuten würden. Ich mache dies an dem Projekt Landesgartenschau fest.

Die Endabrechnung derartiger Aktionen zeigt, dass die Ausrichterstädte einer Landesgartenschau allesamt auf Millionenbeträgen sitzen geblieben sind.
Schon bei der Finanzierung des Gutachtens, für welches Sie die Finanzierung mit Sponsorengeldern und für die Stadt haushaltsneutral garantierten, spielen Sie mit gezinkten Karten.
Indem Sie die Übernahme dieser Kosten durch die Sparkasse - sagen wir mal - erbeten haben, ist Ihnen ganz genau bekannt, dass genau diese Mittel, die in der Vergangenheit überwiegend im Jugend- und Sozialbereich der Stadt Siegen zur Finanzierung von Maßnahmen, die für die die Stadt keine Mittel aufbringen kann, eingesetzt wurden. Und genau bei diesen Maßnahmen werden sie im Jahr 2016 fehlen. Ausschüttungen gibt es in einer Beteiligungsgesellschaft nur einmal.

Dem Antrag 5, die Elternbeiträge im Bereich der Kindertageseinrichtungen für Einkommen über ab 60.000 € zu erhöhen werden wir zustimmen. Wir halten diese Maßnahme für vertretbar.

Soweit zu den Anträgen.

Wie sollte unserer Meinung nach, der Weg zur Realisierung der Linie 22 aussehen?
Herr Cavelius hat als Kämmerer den Vorschlag gemacht, dass in einem gesonderten Gremium, welches auch mit Beschlusskompetenzen ausgestattet sein sollte, Möglichkeiten zur Reduzierung von Ausgaben und zur Verbesserung der Einnahmesituation erörtert und diese dem Rat zur abschließenden Beschlussfassung vorgelegt werden sollten.
Wir haben diesen Vorschlag in unserer Fraktion diskutiert und halten diesen Weg für erfolgversprechend, wenn alle Fraktionen das Ziel 2022 im Auge behalten.
Wir plädieren daher dafür, dass z.B. der Haupt- und Finanzausschuss dieses Thema aufgreifen und bis zur Sommerpause im Rahmen von regelmäßigen Sondersitzungen Möglichkeiten der Haushaltsverbesserung erarbeiten und dem Rat zur Beschlussfassung vorlegen sollte.
Dabei kann Totsparen nicht die Maxime sein. Wir müssen gezielt Handlungsfelder z. B. Maßnahmen im Bereich der Wirtschaftsförderung und im sozialen Bereich definieren, um auch zukünftig die Handlungsfähigkeit unsere Stadt zu erhalten. Hierbei sollten wir insbesondere parteipolitische Positionen vernachlässigen und die Gesundung unseres städtischen Haushalts in den Vordergrund stellen. Die dann getroffenen Beschlüsse sollten verbindliche Richtschnur für das Handeln sein und das Erreichen eines Haushaltsausgleichs bis zum Jahr 2022 ermöglichen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, selbst wenn der von der Stadt aufgestellte Konsolidierungsplan eingehalten werden kann, werden wir am Ende – günstigstenfalls – einen Kassenkreditbestand von zusätzlichen 40 Millionen Euro gleich 320 Millionen Euro verzeichnen. Wir würden also mit mindestens 320 Millionen Euro Kassenkredite erstmals keine Erhöhung der Schulden zu verzeichnen haben.
320 Millionen Gründe um den von uns vorgeschlagenen Weg gemeinsam zu gehen.

Da wir bisher nicht den Eindruck haben, dass wir auf dem richtigen Weg sind, wer-den wir diesem Haushalt unsere Zustimmung verweigern.
Vielleicht wird das ja zukünftig anders!

Sehr geehrter Herr Bürgermeister, auch ich möchte meine Ausführungen nicht beenden ohne den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Stadtverwaltung für die in diesem Jahr geleistete Arbeit zu danken.
Ich möchte hierbei ausdrücklich darauf hinweisen, dass trotz aller Schwierigkeiten, die bei der Erfüllung des qualitativ anspruchsvollen Aufgabenspektrums ständig auftreten, wiederum sehr gute Arbeit geleistet wurde. Insbesondere der hohe Einsatz bei der Unterbringung der nach Siegen zugewiesenen Flüchtlinge ist nicht selbstverständlich und bedarf hoher Anerkennung.

Ich wünsche Ihnen und Ihren Familien noch eine schöne Rest- Adventszeit, ein fröhliches Weihnachtsfest und vor allem Gesundheit im neuen Jahr 2016.

Glückauf!

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von UWG Siegen

Antrag Beitragspflicht Im Söntchen

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Mues,

hiermit bittet die UWG-Fraktion im Rat der Stadt Siegen, folgenden Antrag auf die Tagesordnung der nächsten Ratssitzung am 15.12.2015 aufzunehmen.
Änderung der Beitragspflicht nach § 8 KAG für die Anwohner der Straße „Im Söntchen“ von z.Z. (siehe § 3 (7))
50 % für die Anlieger und 50 % für die Allgemeinheit auf  30 % für die Anlieger und 70 % für die Allgemeinheit (einschl. Fremdverkehr) sowie befahren des Wendehammers durch die Busse im Linksverkehr.

Begründung:

Mit Ratsbeschluss vom 21.10.2015 hat der Rat der Stadt Siegen die Umwandlung der Geschwister–Scholl-Schule und der Realschule am Schießberg in eine Allgemeine Gesamtschule am Schießberg ab dem Schuljahr 2016 beschlossen. Durch den weiterlaufenden Schulbetrieb der Haupt- und Realschule parallel zur neuen „Allgemeinen Gesamtschule“ wird sich der Busverkehr in der Straße „Im Söntchen“ erhöhen!

Zurzeit wird der Schülerverkehr mit Standardbussen (80 Personen) durch 14 Fahrten/Tag bedient. Mit diesen Bussen können bis zu 80 Personen befördert werden. In der Übergangszeit zur Umwandlung in die Gesamtschule sollen nun 17 Fahrten/Tag vorgenommen werden. „1“ Standardbus hat ein Leergewicht von 11 Tonnen. Mit Belegung hat jeder Bus ca. 16 Tonnen Gesamtgewicht. Das ergibt täglich eine Fahrbahnbelastung von ca. 272 t/Tag.

Die Straße „Im Söntchen“, mit 16 Flurstücken, ist z.Z. bis auf drei Flurstücke mit 13 Häusern bebaut. Bei 17 Wohnungen sind insgesamt 20 Autos und 1 Wohnwagen vorhanden. Durchschnittlich hat heutzutage ein Pkw mit 2 Personen ein Gesamtgewicht von 1,4 Tonnen. Bei 3,5 Fahrten aller Autos/Tag ergibt das täglich eine Fahrbahnbelastung von 98 to/Tag.

oder 25% der Fahrbahnbelastung erfolgt auf die Anlieger und 75% der Fahrbahnbelastung gehen zu Lasten der Allgemeinheit ohne Fremdverkehr

Einen Radweg einschl. Sicherheitsstreifen gibt es nicht und die Parkstreifen sind nur für die Busse gedacht.

Der größte Teil der Fahrbahn ist bereits durch den enormen Busverkehr beschädigt und muss in absehbarer Zeit saniert werden. Weiterhin rutscht der untere Teil des Wendehammers, der im angeschütteten Bereich liegt, durch die Schubkräfte beim Befahren des Wendehammers (von oben herum) im Rechtsverkehr durch die schweren Busse stark nach unten ab. Ist außerdem im Winter bei dem Gefälle sehr gefährlich! Nach Rücksprache mit der VWS könnten beide v.g. Punkte durch befahren des Wendhammers von unten herum (im Linksverkehr) behoben werden. Der VWS wäre das sogar lieber!

Auszug aus der Niederschrift des Rates vom 10.02.16:

Verwaltungsseitig verweist Herr Stojan zunächst auf die ständige Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte. Bei der Zuordnung einer Straße bei der Erhebung von Bei-trägen handelt es sich um eine ausschließlich von der Verwaltung vorzunehmende Anwendung von Ortsrecht, die der vollen gerichtlichen Nachprüfung, und nicht einer politischen Entscheidung unterliegt. Die Frage der Führung der Buslinie ist in der Arbeitskommission des Verkehrsausschusses zu behandeln.

Herr Walter hat Bedenken, dass hier bei Zustimmung ein Präzedenzfall geschaffen werden könnte, da es eine Vielzahl von Straßen mit vergleichbaren Situationen im Stadtgebiet gibt.

Die SPD-Fraktion sieht keine Veranlassung vom Satzungsrecht abzuweichen und lehnt den Antrag als Schaufensterantrag ab, so Herr Rujanski.

Die CDU-Fraktion schließt sich den Vorrednern an, erklärt Herr R. Heupel.

Herr Bertelmann hält fest, dass die Einstufung überprüft werden sollte, da sich generell im Laufe der Zeit die Nutzung einer Straße verändern kann.

Herr Harnacke zitiert ein Urteil des VG Münster zur bestimmungemäßen Benutzung der Straße durch Busse in Zusammenhang mit der Beitragspflicht. Insofern hält er eine abweichende Entscheidung für rechtlich bedenklich. Gleiches gilt für den Verzicht auf Einnahmen für den städtischen Haushalt.

Beschluss:

Der Rat der Universitätsstadt Siegen beschließt Änderung der Beitragspflicht nach § 8 KAG für die Anwohner der Straße „Im Söntchen“ von z. Z. 50% Anlieger und 50% Allgemeinheit in 30% Anlieger und 70% Allgemeinheit sowie befahren des Wende-hammers durch die Busse im Linksverkehr.

Beratungsergebnis: 4 Stimmen dafür (UWG) , 55 dagegen, 3 Enthaltungen (Stv Eger-Kahleis, Stv Dr. Sonneborn, Stv Dr. Henrich)

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von UWG Siegen

Antrag Umwidmung Bromberger Straße als Spielstraße

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Mues,

die UWG-Fraktion im Rat der Stadt Siegen beantragt, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung, die Bromberger Straße ab 150 m vor dem Spielplatz als Spielstraße umzuwidmen.

Begründung:

Um die Sicherheit der spielenden Kinder zu erhöhen, hält die UWG-Fraktion diese Maßnahme für sinnvoll. Die Verwaltung sieht nach Rücksprache keine Probleme bei der Umsetzung.

Der Antrag wurde an die Verkehrsschaukommission verwiesen.

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Antrag Siegen auf dem Weg zur plastiktütenfreie Stadt

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Mues,

die UWG-Fraktion im Rat der Stadt Siegen beantragt, folgenden Beschluss zu fassen:

Die Verwaltung wird gebeten, in Absprache mit den örtlichen Werbegemeinschaften im gesamten Stadtgebiet, ein Projekt (in Anlehnung an das Projekt „Billerbeck ohne Plastiktüten“) ins Leben zu rufen, damit auch die Universitätsstadt Siegen zukünftig plastiktütenfrei wird. Die Verwaltung wird beauftragt, eine Vorbildfunktion einzunehmen und bei allen städtischen Veranstaltungen Plastikmüll zu vermeiden, insbesondere kein Plastikgeschirr mehr zu verwenden.

Begründung:

Wie bekannt ist, gibt es in unserer Wegwerfgesellschaft Plastiktüten im Überfluss. Oft werden sie nur einmal benutzt und landen dann – bestenfalls - im Müll. In der freien Natur entsorgt, belasten sie unsere Umwelt und Weltmeere in großem Ausmaß. In Anlehnung an das Modellprojekt der Stadt Billerbeck “Unplastic Billerbeck - auf dem Weg zur plastiktütenfreien Stadt“ plädieren wir für ein Projekt dieser Art auch für Siegen, um einen Beitrag zur weiteren Vermeidung von Umweltverschmutzung zu leisten. Als möglichen Starttermin für das Projekt schlagen wir den nächsten „Tag der Umwelt“ 2016 vor.

Auszug aus der Niederschrift des Rates vom 10.02.2016:

Zur Begründung führt Herr Bertelmann an, dass mittlerweile eine enorme Verunreinigung der Meere, eine Halbwertzeit von mehreren Dekaden sowie ein Übergang von Plastikteilen in die Nahrungsmittelkette festzustellen sind. Die Stadt Siegen sollte sowohl in ihrer Funktion als kommunales Vorbild als auch als Partner der Unternehmen öffentlichkeitswirksam tätig werden, für einen Verzicht auf Plastiktüten werben und sensibilisieren. Die in der Praxis angesprochenen Kundinnen und Kunden haben sich überwiegend positiv geäußert und dem Thema gegenüber aufgeschlossen ge-zeigt. Darüber hinaus sollte die Stadtverwaltung als Vorbild bei eigenen Veranstaltungen auf Plastikgeschirr verzichten. Dies gilt auch für die Flüchtlingsunterkünfte. Er wirbt dafür, gemeinsam an das Verantwortungsbewusstsein aller zu appellieren.

Herr Stojan merkt verwaltungsseitig an, dass das Thema im Fachausschuss im Herbst letzten Jahres angestoßen und um Prüfung gebeten wurde. Die Verwaltung hatte ihre Aktivitäten seinerzeit zurückgestellt, da bereits Gespräche zwischen dem Handelsverband und dem Umweltministerium zu einer einvernehmlichen Regelung aufgenommen wurden. Aktuell ist dazu eine Regelung vereinbart worden, wie den Medien zu entnehmen ist. Für die Verwaltung werden damit die Aktionsfelder auf kommunaler Ebene deutlich. Er regt daher an, auf dieser Grundlage die Diskussion über weitere Maßnahmen im Umweltausschuss fortzusetzen.

Das Problem des Plastikmülls und die (Spät-)Folgen für Mensch und Umwelt sind hinreichend bekannt, führt Herr Rujanski aus. Für die SPD-Fraktion stellt sich daher vielmehr die Frage der Herangehensweise. Die Verwaltung sollte sich weniger mit der Thematik befassen. Vielmehr sind die Vorschläge der Einzelhandelsverbände abzuwarten.

Daher regt er eine Verweisung an die zuständigen Ausschüsse (Umwelt und Wirt-schaftsförderung) an, um dem Antrag grundsätzlich folgen zu können. Anderenfalls werde sich die SPD-Fraktion bei einer Abstimmung über den Antrag selbst enthalten. Ungeachtet dessen sollte sich die Diskussion nicht nur auf die Einkaufstüten des Handels beschränken, sondern auch die Verwendung anderer Plastiktüten und –behältnisse umfassen. Hier wäre das Geschirrmobil ein Stichwort.

Herr R. Heupel stellt fest, dass das im Antrag genannte Pilotprojekt in der Gemeinde Billerbeck mit Fördermitteln aus der Umweltstiftung NRW unterstützt wurde und sich auf die Stadt Siegen nicht übertragen lässt. Daher ist es richtig, gemeinsam mit den Verbänden und Händlern nach Lösungen zu suchen und Umsetzungsmöglichkeiten im Ausschuss zu diskutieren.

Herr Gräbener hält es dem entgegen nicht für zielführend, die Diskussion einfach in die Ausschüsse zu verschieben. Ein Beschluss des Rates würde die bereits vorhandenen Initiativen der Verwaltung in diesem Bereich unterstützen. Er findet es er-schreckend, dass Plastikmüll bereits in die Nahrungskette eingedrungen ist.

Die Fraktion B‘90/Grüne unterstützt das Anliegen inhaltlich selbstverständlich, so Frau Strunk. Zum Prozedere verweist sie auf die Diskussion im Fachausschuss und den einvernehmlichen Auftrag an die Verwaltung, Vorschläge zu erarbeiten, wie dieses wichtige Thema weiter bearbeitet werden kann. Daher schlägt sie vor, den An-trag an den Fachausschuss zu überweisen und dort unter Einbindung der Verwaltungsvorschläge und ggfs. unter Hinzuziehung des Arbeitskreises Abfall über Umsetzungsmöglichkeiten zu beraten.

Die WAS-Fraktion könnte sich der Ziffer 1 des Antrages so anschließen, erklärt Herr Schulte. Zu Ziffer 2 ist auf die Aktivitäten der Verwaltung zu verweisen. Da aus Sicherheitsgründen nicht überall auf Plastiktüten, -geschirr o. ä. verzichtet werden kann, sollte eine entsprechende Ergänzung „nach Möglichkeit zu vermeiden“ erfolgen. Im Übrigen fehlt ihm eine inhaltliche Begründung zu Ziffer 2.

Herr Walter sieht keinen Anreiz für ein anderes Verhalten der Verbraucher, solange Plastiktüten gegen ein geringes Entgelt, und vor allem wesentlich billiger als Papier-tüten, erhältlich sind. Aktionen wie in dem Modellprojekt in Billerbeck sind in Siegen nicht möglich. Er sieht keine Veranlassung, städtischerseits Geld in Projekte und Maßnahmen zu investieren, die im Grunde in der Zuständigkeit der Verbände und des Handels ohne Einschränkungen durchgeführt werden können. Ungeachtet dessen kann das Anliegen durch einen entsprechenden Appell unterstützt werden.

Herr Schneider ergänzt, der Antrag sollte als Anstoß für die Diskussion im Fachaus-schuss gesehen werden. Er hat den Eindruck, dass sich sowohl bei den Konsumenten als auch beim Handel sich ein zunehmendes Problembewusstsein entwickelt.

Herr Langer sieht durchaus Gesprächsbedarf mit Veranstaltern und Handel über die Verwendung von Plastiktüten hinaus. Als Beispiel nennt er die Verwendung von Plastikgeschirr auf dem Weihnachtsmarkt. Insoweit ist auch der Wirtschaftsförderungsausschuss angesprochen. Mit dem Antrag möchte die UWG-Fraktion die Initiative starten, sich intensiver als bisher mit dem Thema auseinanderzusetzen.

Herr Bertelmann unterstreicht in der weiteren Diskussion das Anliegen der UWG-Fraktion, eine grundsätzliche Position des Rates festzuhalten, die dann in den zu-ständigen Gremien vertieft werden kann. Einer entsprechenden Ergänzung des Beschlusses will er sich nicht verschließen. In diesem Kontext möchte er auch das Thema „Gelbe Tonne“ platzieren.

Herr Groß formuliert einen Kompromissvorschlag, der sowohl auf die bereits laufen-den Aktivitäten der Verwaltung eingeht als auch die Aussagen im Antrag der UWG beinhaltet.

Herrn Bertelmann geht es um die Sache. Er hält es für angezeigt, über das normale Verwaltungshandeln hinaus ein konkretes, zu definierendes Projekt zu initiieren. Auch die Stadt sollte verpflichtet werden, Plastikmüll zu reduzieren.

Herr Gräbener erklärt, dass sich die Fraktion DIE LINKE bei der Abstimmung enthalten wird. Er hat den Eindruck aus der Diskussion gewonnen, dass es weniger um die Sache, als vielmehr um Machtpositionen geht.

Nach kurzer Absprache stellt Bürgermeister Mues nachstehenden, von Herrn Groß formulierten Antrag zur Abstimmung:

Beschluss:

Der Rat der Stadt Siegen begrüßt, dass die Verwaltung die Initiative zur Plastikvermeidung im Herbst 2015 aufgegriffen hat und bereits zum Thema arbeitet.
Der Rat der Stadt Siegen bittet in diesem Kontext um einen Sachstandsbericht im III. Quartal 2016, auch unter Berücksichtigung der im Antrag der UWG-Fraktion aufgeführten Aussagen und Ideen.

Beratungsergebnis: 39 Stimmen dafür, 2 dagegen (Stv Eger-Kahleis, Stv Dr. Sonneborn), 21 Enthaltungen (SPD, DIE LINKE)

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Anfrage Machbarkeits- und Wirtschaftlichkeitsstudie als Vorbereitung auf mögliche Bewerbung zu Landesgartenschau Siegen

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

der Rat der Universitätsstadt Siegen hat in seiner letzten Sitzung nach eingehender Erörterung den Beschluss gefasst, eine Machbarkeits- und Wirtschaftlichkeitsstudie als Vorbereitung auf eine mögliche Bewerbung zu einer zukünftigen Landesgartenschau in Siegen zu beauftragen, soweit die Kosten dieser Studie zu 100% aus Sponsorengeldern getragen werden. Einige Mitglieder der „Jamaika – Koalition“ erweckten bereits in der Ratssitzung den Eindruck, dass derartige Sponsoren bereits vorhanden wären. Aus verständlichen Gründen könne insbesondere im Öffentlichen Teil der Ratssitzung hierzu keine weiteren Ausführungen gemacht werden.

Wir gehen davon aus, dass die Beteiligungsgesellschaften der Universitätsstadt Siegen aus Gründen einer dann gegebenen indirekten Finanzierung durch die Stadt nicht in Frage kommen. Insoweit ist es nicht unerheblich ist, wer als Sponsor für eine derart herausragende Veranstaltung mit weit über die Stadtgrenzen hinausgehender Aufmerksamkeit auftritt. Wir bitten daher um die Beantwortung der nachfolgenden Fragen:

  1. Gibt es bereits einen –oder mehrere- Sponsoren dessen/deren konkrete und Zusage zur Kostenübernahme für die Erarbeitung einer seriösen und alle erforderlichen Kriterien umfassenden Machbarkeitsstudie vorliegt?
  2. Wer ist/wer sind der/die Sponsor/en?
  3. Wie hoch ist das geschätzte finanzielle Auftragsvolumen für diese Studie?
  4. Wer soll die Kriterien für den Untersuchungsbereich definieren?
  5. Wann soll der Auftrag vergeben werden?
  6. Wie sieht der weitere Zeitplan aus?

Die Anfrage wurde in einer nichtöffentlichen Sitzung des Rates am 22.10.2015 behandelt. Da sie im nichtöffentlichen Teil der Ratssitzung ist, können wir dieses Thema leider nicht weiter kommentieren.

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Anfrage Zukunft der Jugendherberge in der Siegener Oberstadt

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

der Rat der Universitätsstadt Siegen hat vor ca. 3 Jahren den Verkauf der Jugendherberge in der Oberstadt an das Studentenwerk Siegen zwecks Herrichtung von ca. 50 Studentenwohnungen aus zum Teil unterschiedlichen Gründen mehrheitlich abgelehnt. In der Folge der Beschlussfassung wurde u. a. der Abbruch des Gebäudes und die nachfolgende Einbindung der neuen Freifläche in den Schlosspark ins Auge gefasst.
Nun, nach ca. 3 Jahren, in denen das Gebäude leer steht und ungenutzt geblieben ist, bitten wir um die Beantwortung folgender Fragen:

Steht der Abbruch des Gebäudes und die nachfolgende Nutzung als Grünfläche weiterhin auf der Agenda?
Ist das Studentenwerk in Anbetracht der anstehendenden Realisierung des „Campus Siegen“ weiterhin am Erwerb des Gebäudes interessiert?
Gibt es andere Interessenten mit u.U. anderen Nutzungskonzepten für das Gebäude?
Gibt es in Anbetracht der finanziellen Situation der Stadt konkrete Nutzungs- oder Verwertungskonzepte, die in einem absehbaren Zeitraster den wirtschaftlich und stadtentwicklungspolitisch inakzeptablen Zustand eines dauerhaft leerstehenden Gebäudes –und damit einhergehender stetigen Verschlechterung der Substanz- in der Siegener Oberstadt beendet?

Ergebnis:

Auszug aus der Niederschrift des Rates vom 22.10.2015

zu Frage 1:

Als Grundlage für den umfassenden Städtebauförderantrag für den Zeit-raum 2015-2022 mit einem Gesamtvolumen von rund 23 Millionen Euro hat der Rat der Universitätsstadt Siegen mit den Beschlüssen des innerstädtischen Grünflächen-konzeptes (Vorlage Nr. 2258/2014) sowie der Fortschreibung des integrierten Handlungskonzeptes „Rund um den Siegberg“ (Vorlage Nr. 187/2014) dem Abriss der ehemaligen Jugendherberge sowie der damit verbundenen Erweiterung des Schlossparks zugestimmt. Mit Schreiben vom 09.10. dieses Jahres hat die Bezirks-regierung Arnsberg den Antrag bewilligt.

Die Maßnahme „Abriss der ehemaligen Jugendherberge und Erweiterung des Schlossparks“ wurde mit 1,56 Mio. € beziffert, davon rd. 1,1 Mio. € Fördermittel, und ist zeitlich mit oberster Priorität versehen. Das bedeutet, dass der Beginn der Realisierung für 2016 vorgesehen ist.

Es ist vorgesehen, die politischen Gremien zu jeder Einzelmaßnahme des Stadter-neuerungsprogramms in Form von Durchführungsbeschlüssen zu beteiligen. Daher werden seitens der Verwaltung auch im Rahmen der Vergabe von Planungs- und Bauleistung für den Abriss der Jugendherberge und die anschließende Erweiterung des Schlossparks entsprechende Verwaltungsvorlagen erarbeitet.

Damit sind auch die Fragen 2, 3 und Frage 4 beantwortet.

Die Mitglieder des Rates nehmen Kenntnis.

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Fairtrade-Stadt Siegen

...sich die Stadt Siegen als Fairtrade-Town bewerben sollte. Daraufhin wurde eine Steuerungsgruppe gebildet, die sich seitdem mehrmals im Jahr trifft, um die Aktivitäten Siegens auf dem Weg zur "Fairtrade-Stadt" zu koordinieren.

Voraussetzung für die Bewerbung als "Fairtrade-Town" war die Erfüllung bestimmter Kriterien. So muss es in Siegen beispielsweise genügend Einzelhändler, Gastronomen, öffentliche Einrichtungen, Vereine, Schulen und Kirchengemeinden geben, die fair gehandelte Produkte anbieten.

Am Dienstag, 13. Oktober 2015, wurde nun die Universitätsstadt Siegen im Rahmen einer Siegelverleihung von der Organisation TransFair offiziell zur "Fairtrade-Town" ernannt.

Beim Großbauprojekt "Siegen - Zu neuen Ufern" wurden für die Pflasterung der Gehwege in der Sandstraße, Am Kölner Tor und auf dem Kunstweg Natursteine aus Granit eingesetzt, bei deren Herstellung durch einen "Fair-Stone"-Kooperationsvertrag auf die Einhaltung von fairen und sicheren Arbeitsbedingungen geachtet und nicht zuletzt Kinderarbeit ausgeschlossen wird.

Was genau hinter dem Fairtrade-Konzept steckt, präsentiert die Organisation TransFair e.V. auf ihrer Internetseite mit dem Kurzfilm "Das Fairtrade-System".

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Die UWG und Ihre Position zur Gesamtschule

Es stimmt, dass ein wesentlicher Grund für die Gründung der Unabhängigen Wählergemeinschaft - UWG - Siegen in der Errichtung der ersten Gesamtschule in Siegen lag. Es stimmt auch, dass die UWG dabei vehement gegen diese Errichtung votiert hat. Es stimmt weiterhin, dass wir die Errichtung weiterer Gesamtschulen kritisch begleitet haben!
Dabei spielte jedoch die Frage „Ob“ niemals eine Rolle; vielmehr ging es uns immer um das „Wie“!
Für uns war und ist der Eltern-Schüler-Lehrer(innen)-Wille bei dieser Frage von zentraler Bedeutung. Die UWG hatte sich damals dagegen gewehrt, dass für die Errichtung einer Schule eine andere –vor 26 Jahren war es das einzige Ganztagsgymnasium auf dem Giersberg- geschlossen werden sollte.
Ganz aktuell ist das Ansinnen zur Gründung einer die 3. Gesamtschule in Siegen. Wurden doch erst im vergangenen Jahr mehr als 140 Kinder von den bestehenden zwei Gesamtschulen abgewiesen. Es gibt also in Siegen einen ganz klaren Elternwillen in Richtung Gesamtschule. Dieser Elternwille wurde und wird von der UWG voll unterstützt. Denn heute ist die Situation durch das Anmeldeverhalten der Eltern einerseits und der ohnehin reduzierten Schülerzahlen eine andere. Ein Schulsterben in den Bereichen der Haupt- und Realschulen ist deutlich absehbar. Schulschließungen in diesem Bereich werden nicht zu vermeiden sein!
Wir wollen aber keine übers Knie gebrochene Hauruck Aktion. Bei der 3. Gesamtschule wollten wir im Interesse der Kinder, Eltern und Lehrer nur eine ruhige und vernünftige Planung.


Wir möchten eben nicht Gefahr laufen, dass nächstes Jahr unsere Kinder in halbfertigen Räumlichkeiten Unterrichtet werden.

Wir möchten nicht, dass Schulkonzepte nicht fertig sind und oder einfach von anderen Schulen kopiert werden.

Wir möchten nicht, dass der Lehrkörper schnell und hastig zusammengewürfelt an den Start gehen muss.

Wir möchten Planung mit Sinn und Verstand, damit die 3. Siegener Gesamtschule von den ersten Tagen an ein voller Erfolg für Kinder Lehrer und Eltern wird.

Vor diesem Hintergrund haben waren wir gegen eine dritte Gesamtschule bereits zum Schuljahr 2016/2017. Wir würden der Gründung dieser 3. Gesamtschule in Siegen etwas mehr Zeit gönnen.

Deshalb plädieren wir für eine Errichtung erst ab dem Schuljahr 2017/18!

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von UWG Siegen

Wie ist das mit der Landesgartenschau?

Wenn es nach dem Willen der CDU, FDP und dem Bündnis 90 die Grünen gegangen wäre, hätte der Rat mit dieser Mehrheit die Bewerbung für die Landesgartenschau beschlossen. Erst die vehemente Intervention von der UWG, SPD, WAS und Linke haben eine Entscheidung zum Nachteil für die Stadt Siegen verhindert. Durch Vermittlung des Bürgermeisters wird jetzt erst einmal eine, für die Stadt Siegen kostenneutrale Machbarkeitsstudie in Auftrag gegeben. Die unabhängige Wählergemeinschaft (UWG) ist grundsätzlich nicht gegen die Landesgartenschau in Siegen. Aber in Zeiten leerer Kassen, kann die Stadt Siegen es sich nicht leisten, in solche Projekte Zeit, Geld und Arbeitskraft zu investieren. Es ist uns keine Landesgartenschau bekannt die sich gerechnet hat. Immer sind für die jeweilige Stadt, Kosten in Millionenhöhe entstanden. Auch Siegen wird mit Kosten von geschätzten 7 - 9 Milionen Euro dabei sein, dieses Geld muß aus dem Stadtsäckel bereitgestellt werden und fehlt dann in den Schulen, beim Strassenbau und und und...

Sicher, es gibt wie für fast alles Zuschüsse. Aber auch Zuschussorientierte Projekte kosten echtes Geld und können eine Kommune in den Ruin treiben. Niemand wird sich ein Haus kaufen, wenn er dann das Geld zur Unterhaltung des Gebäudes nicht aufbringen kann oder die Mittel mit Krediten finanzieren muß und sich sonst nichts mehr leisten kann. Wenn Siegen einen ausgeglichenen Haushalt hat und die Landesgartenschau nicht von künftgen Generationen, unter Verzicht sonstiger notwendigen Investitionen, bezahlt werden muß, ist die UWG sofort bereit sich für das Projekt Landesgartenschau einzusetzen.

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von UWG Siegen

Anfrage zu Flüchtlingen

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Mues,

aufgrund der aktuellen Prognose von voraussichtlich ca. 930 zugewiesenen Flüchtlingen, bitten wir um Beantwortung der folgenden Fragen:

  1. Wie und wo soll die hohe Anzahl von Flüchtlingen untergebracht werden?
  2. Wie sieht das Betreuungskonzept aus? Werden zusätzliche Personalstellen benötigt und/oder der Leistungsvertrag mit dem Verein für Soziale Arbeit und Kultur Südwestfalen (VAKS) erweitert?
  3. Welche finanziellen Auswirkungen hat die hohe Anzahl von Flüchtlingen auf den Haushalt 2015 und 2016?
  4. Kann die Schulpflicht der zugewiesenen Flüchtlingskinder und Asylbewerber sichergestellt werden? Gibt es zusätzliche Lehrerstellen für diese Aufgabe? Wie und wo sollen die Flüchtlingskinder unterrichtet werden?
  5. Damit Integration gelingen kann, ist das Erlernen der deutschen Sprache besonders wichtig. Verfügt das Lehrpersonal über entsprechende Sprachkenntnisse, Qualifikationen und Lehrmittel, um Deutsch als Fremdsprache zu unterrichten?
  6. Welche Konzepte und konkreten Programme gibt es, um Flüchtlinge und Asylsuchende möglichst schnell fit für den Arbeits- und Ausbildungsmarkt in Deutschland zu machen?
  7. Welche Baustellen/Probleme gibt es darüber hinaus aus Sicht der Verwaltung?

Auszug aus der öffentlichen Niederschrift über die 12. Sitzung des Rates vom 09.09.2015:

"2. Unterbringung der Flüchtlinge und Asylbewerber
Frage 1. der Anfrage der Fraktionen SPD, UWG, Die Linke und WAS:

Wie und wo soll die hohe Anzahl von Flüchtlingen untergebracht werden?

Belegung der Übergangseinrichtungen

Für 401 Personen muss derzeit eine Unterbringung sichergestellt werden.
In den drei eigenen städtischen und zwei angemieteten Unterkünften werden grund- sätzlich folgende Plätze vorgehalten:

Soll Ist Übergangseinrichtung Im Wiesenthal =40 =70 Übergangseinrichtung Siegtalstraße =49 =66 Übergangseinrichtung Am Dreesch =25 =26 Übergangseinrichtung Fludersbach =18 =17 Notquartier Köhlerweg =25 =14 157 193

Angemieteter Wohnraum

208 Personen sind in angemietetem Wohnraum untergebracht. Hierbei handelt es sich um 42 Objekte.

Akquise und Schaffung zusätzlicher Unterbringungsmöglichkeiten

Die Nutzung des Notquartiers Köhlerweg (VfB-Sportheim) endet im Oktober. Die Vorbereitungen für die Herrichtung des Notquartiers in der Turnhalle der Winchen- bachschule laufen derzeit, so dass von einer Fertigstellung Mitte Oktober auszuge- hen ist.

Durch die intensive Wohnraumakquise können in den kommenden Wochen ca. 50 neue Plätze zur Verfügung stehen. Hinzu kommt die geplante Nutzung des KWEA mit kurzfristig ca. 25 Plätzen.
Die Schaffung weiterer Unterbringungsmöglichkeiten ist dringend geboten. Gemein- sam mit der ZGW prüft der FB 5 derzeit die Errichtung einer weiteren Unterkunft im Wiesental.

3. Betreuung und Beratung der Flüchtlinge und Asylbewerber

Frage 2. der Anfrage der Fraktionen SPD, UWG, Die Linke und WAS:
Wie sieht das Betreuungskonzept aus? Werden zusätzliche Personalstellen benötigt und/oder der Leistungsvertrag mit dem Verein für Soziale Arbeit und Kultur Südwest- falen (VAKS) erweitert?

In der Stadtverwaltung Siegen sind vorrangig das Arbeitsteam für Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, das Arbeitsteam Wohnen (Übergangswohnhei- me), der Integrationsbeauftragte und die Ausländerbehörde, bei unbegleiteten min- derjährigen Flüchtlingen der ASD und die Amtsvormünder und für die Übergangsein- richtungen die ZGW zuständig. Bereits während des laufenden Jahres, vor allem aber auch im Rahmen der Stellenplangespräche, wurden die personellen Notwen- digkeiten erörtert und entsprechende Lösungen gefunden. Im Entwurf des Stellen- plans 2016 werden Mehrstellen in diesen Bereichen ausgewiesen und dem Rat der Stadt Siegen zur Beschlussfassung vorgeschlagen.

Der Leistungsvertrag mit dem VAKS e. V. wurde bisher bzgl. des personellen Um- fangs nicht erweitert. Vielmehr wurde mit dem Verein abgestimmt, dass der personel- le Mehrbedarf in der Betreuung und Beratung der Flüchtlinge und Asylbewerber durch städtisches Personal übernommen wird. Diese Stellen werden ebenfalls im Stellenplan 2016 ausgewiesen.

Für den ehrenamtlichen Bereich wurde bereits ein Betreuungskonzept erstellt und sogenannte Sektoren gebildet, in denen Ehrenamtliche tätig werden, wie z. B. für die Begrüßung, Sprache, WLAN-Ausstattung, Spiel- und Sportangebote.

Frage 3. der Anfrage der Fraktionen SPD, UWG, Die Linke und WAS:
Welche finanziellen Auswirkungen hat die hohe Anzahl von Flüchtlingen auf den Haushalt 2015 und 2016?

Die Stadt Siegen erhält Zuweisungen des Landes nach dem Flüchtlingsaufnahmege- setz (FlüAG). Für das Jahr 2015 wurde im Februar der Bescheid zugestellt. Weitere politisch beratene und beschlossene Entlastungen sind bisher nicht beschieden oder mitgeteilt worden.

Die Zuweisungen sehen einen Betrag von ca. 1 Mio. € (1.001.369,- €) nach dem FlüAG, eine pauschale Sonderzahlung aufgrund der Auswirkungen des Bundesver- fassungsgerichtsurteils im Jahr 2012 zu den Grundleistungen in Höhe von 175.223 € sowie vom Bund beschlossene Entlastungsmittel von 291.412 €. Dies ergibt eine Gesamtzuweisung von ca. 1,45 Mio. €, die bereits im Haushalt veranschlagt sind.

Für das Jahr 2015 wurden im Produkt 005 001 002 Hilfen nach dem Asylbewerber- leistungsgesetz Aufwendungen in Höhe von 3.6 Mio. € und ein Ergebnis von - 2,1 Mio. € kalkuliert.
Entgegen den Kalkulationen/Haushaltsplanungen sind bereits Aufwendungen von 3,7 Mio. € in 2015 angefallen, so dass hier mindestens 5,6 Mio. € Aufwendungen auf das Gesamtjahr erwartet werden, sowie ein Produktergebnis von – 3,9 Mio. €. Bei weiter steigenden Zuweisungszahlen werden sich die Aufwendungen noch weiter erhöhen.

Im Jahr 2014 wurden im Produkt 005 001 002 Hilfen nach dem Asylbewerberleis- tungsgesetz Aufwendungen in Höhe von 3,35 Mio. € verausgabt und ein Ergebnis von – 2,65 Mio. € erreicht.

Weitere Steigerungen der Aufwendungen werden den städtischen Haushalt belasten und das Defizit erhöhen, wenn nicht zugleich die steigenden Aufwendungen durch höhere Landeszuweisungen ausgeglichen werden. Hinzu kommt, dass sowohl die Aufwendungen derzeit schwer zu kalkulieren sind, wie auch die zwar angekündigten aber noch nicht vorliegenden Entlastungen des Bundes und des Landes.

6. Kinder aus Flüchtlings- und Asylbewerberfamilien in Siegener Schulen

Frage 4. der Anfrage der Fraktionen SPD, UWG, Die Linke und WAS:
Kann die Schulpflicht der zugewiesenen Flüchtlingskinder und Asylbewerber sicher- gestellt werden? Gibt es zusätzliche Lehrerstellen für diese Aufgabe? Wie und wo sollen die Flüchtlingskinder unterrichtet werden?

In der Sitzung des Ausschuss für Schul- und Bildungswesen hat die Verwal- tung am 21.05.2015 mit der Vorlage 428/2015 einen Sachstandsbericht zu Kindern aus Flüchtlings- und Asylbewerberfamilien an Siegener Schulen ge- geben.

Es ist festzustellen, dass mit Zuweisung in die Stadt Siegen für diese Kinder die Schulpflicht gemäß Schulgesetz NRW besteht. („Die Schulpflicht besteht für Kinder von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern und alleinstehende Kinder und Jugendli- che, die einen Asylantrag gestellt haben, sobald sie einer Gemeinde zugewiesen sind und solange ihr Aufenthalt gestattet ist. Für ausreisepflichtige ausländische Kin- der und Jugendliche besteht die Schulpflicht bis zur Erfüllung ihrer Ausreisepflicht. Im Übrigen unterliegen Kinder von Ausländerinnen und Ausländern der Schulpflicht, wenn sie in Nordrhein-Westfalen ihren Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt oder ihre Ausbildungs- oder Arbeitsstätte haben.“ § 34 Abs. 1 und 6 SchulG NRW)Der gesetzlichen Schulpflicht kommt die Stadt Siegen als Schulträger in enger Ab- stimmung mit der Schulaufsicht und den Schulen nach. Hier muss beachtet werden, dass zu den schulpflichtigen Kindern aus Flüchtlings- und Asylbewerberfamilien auch noch Kinder aus anderen Gründen zugereister Migranten ohne Deutschkenntnisse hinzukommen.

Folgendes Verfahren greift derzeit:

Für die Zuweisung zur Schule sind die Kriterien Alter und Begabungen des Kindes, angestrebte berufliche Perspektiven sowie die Aufnahmekapazität der jeweiligen Schule von Bedeutung.

a) Im Primarbereich gilt weiterhin das Prinzip der wohnortnahen Beschulung. Es erfolgt allerdings auch keine „Bündelung“ von nicht deutsch sprechenden Kindern an wenigen Grundschulen. Auf ein gesundes Mischungsverhältnis in den Klassen ist zu achten. Dennoch ist auch im Primarbereich die Frage der Aufnahmekapazitäten bzw. festgelegten Zügigkeiten wesentlich. Dies gilt insbesondere für Schulen in der Nähe von Übergangswohnheimen bzw. Wohngegenden, in denen verstärkt eine Unterbrin- gung von Flüchtlingen erfolgt.

Für den Primarbereich gilt, dass die möglichst wohnortnahe Beschulung unter Be- rücksichtigung der bestehenden Aufnahmekapazitäten, pädagogischer Erwägungen, der Aspekte des Gemeinsamen Lernens und auch der Schülerbeförderung erfolgt.

Die Schulverwaltung ermittelt ständig die bestehenden Aufnahmekapazitäten an Schulen unter Berücksichtigung der Klassenbildungswerte und der festgesetzten Zü- gigkeiten bzw. der Raumsituation. Dabei wird die Liste der freien Plätze kontinuierlich fortgeschrieben.

b) Für die Sekundarstufe I gilt, dass das Kommunale Integrationszentrum (KI) zent-
ral für alle Kinder ohne Deutschkenntnisse als Vermittlungszentrale tätig wird: Die Daten nicht deutsch sprechender schulpflichtiger Kinder werden dem KI gemeldet, dort er- fasst und ein Beratungsgespräch durchgeführt. Das Ergebnis wird der Schulaufsicht gemeldet, die mit der Schule Kontakt aufnimmt und über die Aufnahme informiert.

Da die Aufnahmekapazität der bestehenden Sek I-Schulen begrenzt ist, da z. B. an den beiden Hauptschulen Räume fehlen sowie ein pädagogisch schlechtes Mi- schungsverhältnis von Schülerinnen und Schülern aus dem Gemeinsamen Lernen, Regelschülerinnen und -schülern sowie nicht deutsch sprechenden Kindern entsteht und dies auch bei den Realschulen der Fall ist, muss neben der Integration in beste- hende Klassen auch die Bildung von Auffangklassen eine Option sein.

Bei den Gymnasien werden nicht deutsch sprechende Kinder derzeit vorrangig am Gymnasium Auf der Morgenröthe beschult. Die dortige Gruppe ist mit zwanzig Kin- dern bereits jetzt ausgelastet.

Möglicher Standort für eine Auffangklasse soll zunächst die Gesamtschule Eiserfeld sein. Die Kinder könnten dort trotz Auffangklasse im Schulleben integriert werden. Details dieser Lösung sowie die notwendige Lehrerversorgung werden derzeit erar- beitet. Dem Ausschuss für Schul- und Bildungswesen wird hierzu weiter berichtet bzw. er wird soweit notwendig in die Entscheidungsbildung mit einbezogen.

Damit Integration gelingen kann, ist das Erlernen der deutschen Sprache besonders wichtig. Verfügt das Lehrpersonal über entsprechende Sprachkenntnisse, Qualifikati- onen und Lehrmittel, um Deutsch als Fremdsprache zu unterrichten?

Frage 5. der Anfrage der Fraktionen SPD, UWG, Die Linke und WAS:
Kann die Schulpflicht der zugewiesenen Flüchtlingskinder und Asylbewerber sicher- gestellt werden? Gibt es zusätzliche Lehrerstellen für diese Aufgabe? Wie und wo sollen die Flüchtlingskinder unterrichtet werden?

Beispielhaft ist das Netzwerk Deutsch als Zweitsprache (DaZ) zu nennen.
Die Gründung der Netzwerke DaZ Grundschule und DaZ Sek. I erfolgte in Koopera- tion vom Kompetenzteam Siegen-Wittgenstein (KT), also der staatlichen Lehrerfort- bildung, dem Schulamt für den Kreis Siegen-Wittgenstein und dem Kommunalen In- tegrationszentrum Kreis Siegen-Wittgenstein (KI).

Ziel ist es, eine kreisweite Vernetzung der Lehrerinnen und Lehrer aller Grundschu- len und weiterführenden Schulformen zu schaffen, die sich speziell der Aufgabe stel- len, Schülerinnen und Schülern ohne Deutschkenntnisse - möglichst schnell - an die Teilnahme am Regelunterricht heranzuführen, aus erster Hand zu erfahren, wo evtl.


Problemstellungen liegen und dafür Hilfestellungen zu entwickeln sowie den Informa- tionsaustausch der DaZ-Lehrkräfte untereinander zu verbessern.

Mittlerweile wurden in den Netzwerken bereits einige Veranstaltungen durchgeführt. Das Kompetenzteam hat zusammen mit der Bezirksregierung Arnsberg verschiede- ne Module für die DaZ-Lehrkräfte angeboten, z.B. „Grundlagen DaZ“ und „Alphabeti- sierung“. Außerdem gibt es einen regen Austausch hinsichtlich des Materials, das zur Unterrichtung der Schülerinnen und Schüler ohne deutsche Sprachkenntnisse verwendet werden kann. Für den besseren Austausch untereinander wurde eine On- line-Plattform freigeschaltet, auf der die Gruppe miteinander kommunizieren und Da- ten austauschen kann.

Weiterhin hilfreiche Unterstützung bietet auch der städtische Arbeitsschwerpunkt Sprache und Interkulturelle Bildung (vormals RAA).

Frage 6. der Anfrage der Fraktionen SPD, UWG, Die Linke und WAS:
Welche Konzepte und konkreten Programme gibt es, um Flüchtlinge und Asylsu- chende möglichst schnell fit für den Arbeits- und Ausbildungsmarkt in Deutschland zu machen?


Die Integration in den Arbeits- und Ausbildungsmarkt fällt nicht in die Zuständigkeit der Stadt Siegen. Trotzdem werden auch hier viele Bemühungen unternommen und Anstrengungen unternommen. So wurde mit dem bbz der IHK der dortige Metallqua- lifizierungskurs entwickelt und die Teilnehmer-Auswahl begleitet, die beim Jugend- amt eingerichtete Koordinierungsstelle zur Jugendsozialarbeit ist eingebunden und die Stelle zur Akquirierung von EU-Fördermitteln unterstützt Träger bei der Antrag- stellung auf entsprechende Förderprogramme.

Mit dem Kreis Siegen-Wittgenstein wird aktuell ein Antrag für ein sog. AMIF-Projekt mit Fördermöglichkeiten für soziale und vorberufliche Integration von Flüchtlingener- arbeitet.
Im Bereich Informationszugang und digitale Medien bestehen Überlegungen in Zusammenhang mit dem Programm „Demokratie Leben“, wo 10.000 Euro zusätzlich für zielgerichtete und passgenaue Orientierungshilfen für neu ankommende Flüchtlinge, Vernetzung und Ausbau der Hilfsangebote, Überprüfung von Kommunikationswegen und die Einrichtung eines mehrsprachigen digitalen Willkommensatlas generiert werden können."

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von UWG Siegen

Antrag Verbesserung der Lebenssituation der Flüchtlinge

Die Fraktionen von SPD, UWG, der Partei Die Linke sowie WAS im Rat der Stadt Siegen beantragen unter Punkt 4.3 folgende Beschlüsse zu fassen:

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, zusätzlich zu den bestehenden Runden Tischen einen gesamtstädtischen Runden Tisch zur Flüchtlingsunterbringung und Verbesserung der Lebenssituation einzuberufen. Als Teilnehmer­kreis für den Runden Tisch sind insbesondere Vertreter der Wohlfahrtsverbände, der Kirchen, des Kreissportbundes Siegen-Wittgenstein e.V., der Heimatvereine, des Integrationsrats, der Siegener Wohnungsgesellschaften, der Kreispolizeibehörde sowie der Fachbereiche für Kinder und Jugend, Ordnungswesen sowie Schule vorzusehen.
  2. Die Verwaltung wird beauftragt, eine Internetseite in den häufig vorkommenden Sprachen für Flüchtlinge und Helfer einzurichten, auf der Hilfsangebote dargestellt werden und ein Kontakt zwischen Flüchtlingen und Helfern hergestellt werden kann.
  3. Die Verwaltung wird beauftragt, für die nächste Sitzung des Rates eine Vorlage zur Einführung einer Gesundheitskarte nach Vorgaben des Landes NRW zu erstellen.
  4. Die Verwaltung wird beauftrag, ein Personalkonzept zur Betreuung von Flüchtlingen bis zur nächsten Ratssitzung zu erstellen.

Begründung:

In Siegen gibt es jetzt schon eine Willkommenskultur, die wir unterstützen und stärken wollen, um so die Lebenssituation von bei uns lebenden Flüchtlingen zu verbessern.
Der gesamtstädtische Runde Tisch soll die jetzt schon vorhandenen Potenziale zur Hilfsbereitschaft koordinieren. Dies können sein: Sprachkurse, Begleitung zu Ärzten und Ämtern, „Familienpatenschaften“, Freizeit- und Spielangebote, Feste, Vermietung von Wohnraum.
Die aktuelle Situation in Siegen zeigt, dass es bei der Unterbringung von Flüchtlingen große Herausforderungen gibt. Die Herrichtung von Gebäuden als Notunterkünfte zur Flüchtlingsunterbringung fordert große Anstrengung bei allen Beteiligten. Da jedoch bei allen Maßnahmen eine frühzeitige Information und Beteiligung aller Akteure unerlässlich ist, ist ein Runder Tisch mit den aufgezeigten Akteuren ein geeignetes wie notwendiges Instrument, um Transparenz herzustellen und die Möglichkeit von Hilfestellungen zu geben.
Durch eine bereits im Vorfeld koordinierte Vorgehensweise aller Beteiligten bei der Planung, Einführung sowie Durchführung erforderlicher Maßnahmen erreichen wir eine effiziente Nutzung aller Hilfsangebote von denen, die sich an der Flüchtlingshilfe beteiligen wollen.
Eine Gesundheitskarte für Flüchtlinge wird nach einem Beschluss der Landesregierung ab 2016 eingeführt. Die Kommunen müssen per Ratsbeschluss entscheiden, ob sie dem Krankenkassen-Modell für Asylbewerber beitreten wollen. Die Stadt Siegen sollte sich hieran im Sinne der Flüchtlinge unbedingt beteiligen.

Auszug aus der öffentlichen Niederschrift über die 12. Sitzung des Rates vom 09.09.2015: "5. Gesundheitskarte Für Flüchtlinge und Asylbewerber

Punkt 3. des Antrags der Fraktionen SPD, UWG, Die Linke und WAS:  Die Verwaltung wird beauftragt, für die nächste Sitzung des Rates eine Vorlage zur Einführung einer Gesundheitskarte nach Vorgaben des Landes NRW zu erstellen.

In der Sitzung des Ausschuss für Soziales, Familien- und Seniorenfragen hat die Verwaltung am 25.06.2015 mit der Vorlage 486/2015 einen Sachstandsbericht zur Krankenversorgung des Personenkreises mit Anspruch auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) gegeben.

Es ist festzustellen, dass für alle Personen, die der Stadt Siegen zugewiesen werden und die Anspruch auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) haben, ein Anspruch auch auf Leistungen bei Krankheit, Schwangerschaft und Geburt besteht.  

Asylbewerber, die leistungsberechtigt nach § 2 AsylbLG sind (Leistungsberechtigte, die sich seit 15 Monaten ohne wesentliche Unterbrechung im Bundesgebiet aufhalten und die Dauer des Aufenthalts nicht rechtsmissbräuchlich selbst beeinflusst haben) werden direkt über die Krankenkassen betreut und verfügen über eine Gesundheitskarte.  
Alle anderen Personen erhalten über die Sozialverwaltung Krankenscheine für den praktischen Arzt bzw. für den Zahnarzt. Diese Krankenscheine werden den Betroffenen am Anfang eines jeden Quartals bzw. bei Neuzuweisung für das laufende Quartal ausgehändigt, so dass sie im akuten Bedarfsfall sofort einen Arzt aufsuchen können, ohne vorher die Sozialverwaltung kontaktieren zu müssen. Allerdings begrenzen diese Krankenscheine die Leistungen auf die gesetzlichen Regelungen nach § 4 und § 6 Asylbewerberleistungsgesetz. Für den Bereich der Krankenhilfe im Rahmen der Hilfen nach dem AsylbLG wurden im Jahr 2014 725.000,- € verausgabt. Im Haushalt 2015 sind 815.000,- € veranschlagt. Eine separate Kostenerstattung ist nicht vorgesehen. Die Erstattung ist in der allgemeinen Erstattung des Landes gemäß FlüAG enthalten. Auf die unzureichende Höhe der Landeserstattung wurde verschiedentlich hingewiesen.

Zwischenzeitlich hat das MGEPA des Landes Nordrhein-Westfalen eine Rahmenvereinbarung zur Einführung einer Gesundheitskarte für Empfänger von Leistungen nach den o. g. Vorschriften des Asylbewerberleistungsgesetzes vorbereitet. Im Grundsatz sah die Verwaltung der Stadt Siegen die Einführung einer Gesundheitskarte bisher positiv und hat dies bei den Beratungen auch deutlich gemacht.  Die Stadt Siegen muss nun entsprechend ihrer individuellen Situation eine Entscheidung darüber treffen müssen, ob ein Beitritt zur Rahmenvereinbarung unter den in der Vereinbarung näher umrissenen Konditionen sinnvoll und wirtschaftlich ist. Die Verwaltung hat daher die Einbringung einer Vorlage für den zuständigen Fachausschuss und den Rat noch in diesem Jahr vorgesehen. Eine erste Prüfung kommt allerdings zu dem Ergebnis, dass das System noch nicht ausgereift ist. Es ist fraglich, ob wirklich Einsparungen eintreten können, eher ist von höheren Aufwendungen auszugehen. So ist festzustellen, dass weiterhin ein hoher Anteil von Verwaltungsaufgaben mit dem entsprechenden Personalbedarf bei der Stadt Siegen verbleibt und Doppelstrukturen entstehen. Das Risiko durch Missbrauch ist nicht abschätzbar. Gerade im Hinblick auf die unsichere Aufenthaltsdauer (Stichworte: Dublin-Verfahren; sichere Herkunftsländer, Untertauchen) ist eine Gültigkeitsdauer von pauschal 24 Monaten kritisch zu bewerten. Es macht auch keinen Sinn, einem Leistungsberechtigten eine 24 Monate gültige Karte ausstellen zu lassen, wenn er bereits nach 15 Monaten (oder nicht selten auch noch früher) in ein Betreuungsverhältnis nach § 264 SGB V (mit anderen Leistungsansprüchen und damit auch anderer Gesundheitskarte) wechselt.
Außerdem sollte Berücksichtigung finden, zu welchen Ergebnissen der Bund-LänderGipfel am 24. September kommt.

3. Betreuung und Beratung der Flüchtlinge und Asylbewerber

Punkt 4. des Antrags der Fraktionen SPD, UWG, Die Linke und WAS:  Die Verwaltung wird beauftrag, ein Personalkonzept zur Betreuung von Flüchtlingen bis zur nächsten Ratssitzung zu erstellen.

In der Stadtverwaltung Siegen sind vorrangig das Arbeitsteam für Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, das Arbeitsteam Wohnen (Übergangswohnheime), der Integrationsbeauftragte und die Ausländerbehörde, bei unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen der ASD und die Amtsvormünder und für die Übergangseinrichtungen die ZGW zuständig. Bereits während des laufenden Jahres, vor allem aber auch im Rahmen der Stellenplangespräche, wurden die personellen Notwendigkeiten erörtert und entsprechende Lösungen gefunden. Im Entwurf des Stellenplans 2016 werden Mehrstellen in diesen Bereichen ausgewiesen und dem Rat der Stadt Siegen zur Beschlussfassung vorgeschlagen.

Der Leistungsvertrag mit dem VAKS e. V. wurde bisher bzgl. des personellen Umfangs nicht erweitert. Vielmehr wurde mit dem Verein abgestimmt, dass der personelle Mehrbedarf in der Betreuung und Beratung der Flüchtlinge und Asylbewerber durch städtisches Personal übernommen wird. Diese Stellen werden ebenfalls im Stellenplan 2016 ausgewiesen.

Für den ehrenamtlichen Bereich wurde bereits ein Betreuungskonzept erstellt und sogenannte Sektoren gebildet, in denen Ehrenamtliche tätig werden, wie z. B. für die Begrüßung, Sprache, WLAN-Ausstattung, Spiel- und Sportangebote."

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von UWG Siegen

Anfrage Vergabe von Aufträgen im sozialen und im Dienstleistungsbereich

Anfrage zur nächsten Sitzung des Rates am 09.09.2015:

Da es keine klaren Vergaberichtlinien im sozialen sowie im Dienstleistungs-Bereich der Universitätsstadt Siegen gibt, bittet die UWG-Fraktion um Beantwortung folgender Fragen:

Welche gesetzlichen und freiwilligen Leistungen sind seit dem Haushaltsjahr 2014 durch freie Vergabe erfolgt?
Gibt es Leistungsverträge, die sich seit dem Haushaltsjahr 2014 durch freie Vergabe verändert haben? Wenn ja, welche?
Soweit Angaben zu den Punkten 1 und 2 erfolgen, bitten wir um Mitteilung an welche Leistungsträger diese Aufträge erteilt wurden, bzw. in welchem Umfang bestehende Leistungsverträge verändert wurden.

Beantwortung der Anfrage Vergabe von Aufträgen im sozialen und im Dienstleistungs-Bereich:

Auszug aus der Niederschrift des Rates vom 09.09.2015

Herr Schmidt beantwortet die Fragen:

Die Thematik der Vergabe von Leistungen im Bereich der sozialen Dienstleistungen im Bereich der Aufgaben nach dem SGB VIII wurde zuletzt mehrfach in den zuständigen Fachausschüssen angesprochen. Die Mitglieder der Fachausschüsse und der Verwaltung sind übereingekommen, die Thematik sorgfältig aufzuarbeiten und zur Beratung in die städtischen Gremien einzubringen. Dies ist auch weiter so beabsichtigt. Eine entsprechende Vorlage soll bis zum Jahresende erstellt werden.
Zu Frage 1:
Im Bereich der sozialen Leistungen wurden seit dem Haushaltsjahr 2014 keine freiwilligen und keine gesetzlichen Leistungen neu vergeben.
Zu Frage 2:
Leistungsverträge über soziale Leistungen werden von den zuständigen Fachausschüssen und vom Rat beraten und beschlossen. Es wurde seit dem Haushaltsjahr 2014 nur ein Leistungsvertrag beschlossen:

Vertrag mit dem Verein „Frauen helfen Frauen“ zur Finanzierung der Frauenberatungsstelle und weiterer Unterstützungsangebote für Frauen in Not
Zu zwei weiteren Verträgen wurden Änderungen den zuständigen Ausschüssen mitgeteilt:

Vereinbarung mit der Diakonie in Südwestfalen – Wohnungslosenhilfe – über den Betrieb eines Übernachtungshauses und Tagesaufenthalts für das Jahr 2015
Leistungsvertrag zwischen der Stadt Siegen und dem Verein für Soziale Arbeit und Kultur Südwestfalen e. V. über die Beratung und Betreuung von Menschen mit Migrationshintergrund.
Es ist beabsichtigt, letztgenannten Vertrag für das Jahr 2016 zu überarbeiten und den städtischen Gremien vorzulegen.
Auf Nachfrage von Herrn Bertelmann macht Herr Schmidt deutlich, dass rechtliche Fragen nur individuell, auf den speziellen Fall und Vertrag bezogen, geklärt werden können. Für einen Vertrag hat es eine rechtliche Anfrage geben, was in die o. g. Vorlage mit einfließen wird.

=> Die Mitglieder des Rates nehmen Kenntnis.

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von UWG Siegen

Antrag Sachstandsbericht Flüchtlingssituation in Siegen

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Mues,

die Situation der Flüchtlinge und deren Unterbringung ist seit Wochen Gegenstand der Berichterstattung in den Medien. Zwangsläufig ist dieses Thema auch Inhalt der Diskussion im privaten und politischen Bereich. Das erkennbar große Engagement der Freiwilligen Feuerwehr, kirchlichen Einrichtungen sowie der Sozialverbände sind positiver Ausdruck einer Willkommenskultur in Siegen. Da insbesondere die Mitglieder des Rates hierzu von den Bürgerinnen und Bürgern angesprochen sind, bitten wir dieses Thema auf die Tagesordnung des Rates am 05. August 2015 zu setzen und einen ausführlichen und umfangreichen Sachstandsbericht hierzu abzugeben. Der Bürgermeister Steffen Mues (CDU) nutze die Ratssitzung, um die UWG wegen dieses Antragsersuchen abzustrafen. Der Bürgermeister Steffen Mues (CDU) hat weit ausholend mit Begriffen wie Überraschungscoup etc. seine Ablehnung dieses wichtigen Themas unterstrichen. Wir sind nach wie vor der Meinung, dass die Öffentlichkeit umgehend und umfassend über die Situation,(Kostenentwicklung, auswirkungen auf den Haushalt der Universitätsstadt Siegen und Bundeszuschüsse) informiert werden sollte. Auch einige anerkennende oder dankende Worte in der Ratssitzung an die Freiwillige Feuerwehr, den kirchlichen Einrichtungen und der Sozialverbände, hätten dem Bürgermeister Steffen Mues gut zu Gesicht gestanden.

Dieser Antrag wurde vom Rat der Universitätsstadt Siegen auf Empfehlung des Bürgermeisters Steffen Mues (CDU) abgelehnt. Warum, können wir nicht nachvollziehen.

Auszug aus der Niederschrift des Rates vom 09.09.2016:

mündlicher Bericht dazu: Antrag der Fraktionen SPD, UWG, DIE LINKE und WAS

Frau Bammann und Herr Schmidt informieren umfassend und gehen dabei auch auf die Anfrage und den Antrag (TOP 3.3 und 4.3) ein. Der Bericht ist wird wie folgt gegliedert:

  • Entwicklung der Zuweisungen
  • Unterbringung der Flüchtlinge und Asylbewerber
  • Betreuung und Beratung der Flüchtlinge und Asylbewerber
  • Finanzierung
  • Gesundheitskarte Für Flüchtlinge und Asylbewerber
  • Kinder aus Flüchtlings- und Asylbewerberfamilien in Siegener Schulen
  • Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge
  • Notunterkunft für Flüchtlinge in der Turnhalle an der Universität

1. Entwicklung der Zuweisungen

Kalkulation Zuweisung Flüchtlinge und Asylbewerber für das Jahr 2015: Der sog. „Königsteiner Schlüssel“ legt fest, welchen Anteil der Asylbewerber jedes Bundesland aufnehmen muss. Er wird für jedes Jahr entsprechend der Steuereinnahmen und der Bevölkerungszahl der Länder berechnet. Auf NRW entfallen für das Jahr 2015 21,24052%. Für die Verteilung innerhalb NRW gilt gem. FlüAG im Jahr 2015 ein Zuweisungsschlüssel von 0,54705870600 für die Stadt Siegen. Bisher wurden 500.000 Flüchtlingen bundesweit und für NRW 106.201 Personen als Grundlage für eine Hochrechnung der Stadt Siegen angenommen. Dies würde eine Zuweisung von 581 Personen bedeuten. In der vergangenen Woche hat das Bun-desministerium des Inneren die Prognose für das Jahr 2015 auf 800.000 Flüchtlinge und Asylbewerber erhöht. Auf Grundlage dieser neuen Prognose ergibt sich für die Stadt Siegen eine Zuweisung von 930 Personen.
Erfolgte Zuweisungen von Flüchtlingen und Asylbewerber im Jahr 2015: Bis zum 29.07.2015 erfolgte eine Zuweisung von 317 Personen (Vorjahr gesamt 219). Hierunter waren 5 Spätaussiedler und 5 Schutzbedürftige. Unter den Zuweisungen waren aus Albanien 66, aus Syrien, aus Serbien 47, aus dem Kosovo 38 Personen und dann Personen aus 26 weiteren Ländern. (Afghanistan 9, Ägypten 2, Algerien 6, Armenien 6, Aserbeidschan 1, Bangladesch 3, Bosnien-Herzegowina 6, China 1, Eritrea 2, Ghana 4, Guinea 8, Indien 8, Irak 8, Iran 4, Kasachstan 5, Kosovo 38, Mali 1, Marokko 9, Mazedonien 10, Mongolei 7, Nigeria 2, Pakistan 3, Russland 2, Serbien 47, Somalia 3, Syrien 50, Tadschikistan 3, Togo 1, Türkei 1, Ungeklärt 5, Albanien 66 Personen)

2. Unterbringung der Flüchtlinge und Asylbewerber

Frage 1 der Anfrage der Fraktionen SPD, UWG, Die Linke und WAS: Wie und wo soll die hohe Anzahl von Flüchtlingen untergebracht werden?

Belegung der Übergangseinrichtungen:

Für 401 Personen muss derzeit eine Unterbringung sichergestellt werden. In den drei eigenen städtischen und zwei angemieteten Unterkünften werden grundsätzlich folgende Plätze vorgehalten: Übergangseinrichtung Im Wiesenthal = 40 (Soll) = 70 (Ist); Übergangseinrichtung Siegtalstraße = 49 (Soll) = 66 (Ist); Übergangseinrichtung Am Dreesch = 25 (Soll) = 26 (Ist); Übergangseinrichtung Fludersbach = 18 (Soll) = 17 (Ist); Notquartier Köhlerweg = 25 (Soll) = 14 (Ist); Insgesamt = 157 (Soll) = 193 (Ist)
Angemieteter Wohnraum: 208 Personen sind in angemietetem Wohnraum untergebracht. Hierbei handelt es sich um 42 Objekte.
Akquise und Schaffung zusätzlicher Unterbringungsmöglichkeiten: Die Nutzung des Notquartiers Köhlerweg (VfB-Sportheim) endet im Oktober. Die Vorbereitungen für die Herrichtung des Notquartiers in der Turnhalle der Winchen-bachschule laufen derzeit, so dass von einer Fertigstellung Mitte Oktober auszugehen ist. Durch die intensive Wohnraumakquise können in den kommenden Wochen ca. 50 neue Plätze zur Verfügung stehen. Hinzu kommt die geplante Nutzung des KWEA mit kurzfristig ca. 25 Plätzen. Die Schaffung weiterer Unterbringungsmöglichkeiten ist dringend geboten. Gemein-sam mit der ZGW prüft der FB 5 derzeit die Errichtung einer weiteren Unterkunft im Wiesental.

3. Betreuung und Beratung der Flüchtlinge und Asylbewerber

Frage 2 der Anfrage der Fraktionen SPD, UWG, Die Linke und WAS: Wie sieht das Betreuungskonzept aus? Werden zusätzliche Personalstellen benötigt und/oder der Leistungsvertrag mit dem Verein für Soziale Arbeit und Kultur Südwest-falen (VAKS) erweitert?
Punkt 4 des Antrags der Fraktionen SPD, UWG, Die Linke und WAS: Die Verwaltung wird beauftrag, ein Personalkonzept zur Betreuung von Flüchtlingen bis zur nächsten Ratssitzung zu erstellen. In der Stadtverwaltung Siegen sind vorrangig das Arbeitsteam für Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, das Arbeitsteam Wohnen (Übergangswohnheime), der Integrationsbeauftragte und die Ausländerbehörde, bei unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen der ASD und die Amtsvormünder und für die Übergangsein-richtungen die ZGW zuständig. Bereits während des laufenden Jahres, vor allem aber auch im Rahmen der Stellenplangespräche, wurden die personellen Notwendigkeiten erörtert und entsprechende Lösungen gefunden. Im Entwurf des Stellen-plans 2016 werden Mehrstellen in diesen Bereichen ausgewiesen und dem Rat der Stadt Siegen zur Beschlussfassung vorgeschlagen. Der Leistungsvertrag mit dem VAKS e. V. wurde bisher bzgl. des personellen Um-fangs nicht erweitert. Vielmehr wurde mit dem Verein abgestimmt, dass der personelle Mehrbedarf in der Betreuung und Beratung der Flüchtlinge und Asylbewerber durch städtisches Personal übernommen wird. Diese Stellen werden ebenfalls im Stellenplan 2016 ausgewiesen. Für den ehrenamtlichen Bereich wurde bereits ein Betreuungskonzept erstellt und sogenannte Sektoren gebildet, in denen Ehrenamtliche tätig werden, wie z. B. für die Begrüßung, Sprache, WLAN-Ausstattung, Spiel- und Sportangebote.

4. Finanzierung

Frage 3. der Anfrage der Fraktionen SPD, UWG, Die Linke und WAS: Welche finanziellen Auswirkungen hat die hohe Anzahl von Flüchtlingen auf den Haushalt 2015 und 2016?
Die Stadt Siegen erhält Zuweisungen des Landes nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz (FlüAG). Für das Jahr 2015 wurde im Februar der Bescheid zugestellt. Weitere politisch beratene und beschlossene Entlastungen sind bisher nicht beschieden oder mitgeteilt worden. Die Zuweisungen sehen einen Betrag von ca. 1 Mio. € (1.001.369,- €) nach dem FlüAG, eine pauschale Sonderzahlung aufgrund der Auswirkungen des Bundesver-fassungsgerichtsurteils im Jahr 2012 zu den Grundleistungen in Höhe von 175.223 € sowie vom Bund beschlossene Entlastungsmittel von 291.412 €. Dies ergibt eine Gesamtzuweisung von ca. 1,45 Mio. €, die bereits im Haushalt veranschlagt sind. Für das Jahr 2015 wurden im Produkt 005 001 002 Hilfen nach dem Asylbewerber-leistungsgesetz Aufwendungen in Höhe von 3.6 Mio. € und ein Ergebnis von - 2,1 Mio. € kalkuliert. Entgegen den Kalkulationen/Haushaltsplanungen sind bereits Aufwendungen von 3,7 Mio. € in 2015 angefallen, so dass hier mindestens 5,6 Mio. € Aufwendungen auf das Gesamtjahr erwartet werden, sowie ein Produktergebnis von – 3,9 Mio. €. Bei weiter steigenden Zuweisungszahlen werden sich die Aufwendungen noch weiter erhöhen. Im Jahr 2014 wurden im Produkt 005 001 002 Hilfen nach dem Asylbewerberleis-tungsgesetz Aufwendungen in Höhe von 3,35 Mio. € verausgabt und ein Ergebnis von – 2,65 Mio. € erreicht. Weitere Steigerungen der Aufwendungen werden den städtischen Haushalt belasten und das Defizit erhöhen, wenn nicht zugleich die steigenden Aufwendungen durch höhere Landeszuweisungen ausgeglichen werden. Hinzu kommt, dass sowohl die Aufwendungen derzeit schwer zu kalkulieren sind, wie auch die zwar angekündigten aber noch nicht vorliegenden Entlastungen des Bundes und des Landes.

5. Gesundheitskarte Für Flüchtlinge und Asylbewerber

Punkt 3 des Antrags der Fraktionen SPD, UWG, Die Linke und WAS: Die Verwaltung wird beauftragt, für die nächste Sitzung des Rates eine Vorlage zur Einführung einer Gesundheitskarte nach Vorgaben des Landes NRW zu erstellen. In der Sitzung des Ausschuss für Soziales, Familien- und Seniorenfragen hat die Verwaltung am 25.06.2015 mit der Vorlage 486/2015 einen Sachstandsbericht zur Krankenversorgung des Personenkreises mit Anspruch auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) gegeben.
Es ist festzustellen, dass für alle Personen, die der Stadt Siegen zugewiesen werden und die Anspruch auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) haben, ein Anspruch auch auf Leistungen bei Krankheit, Schwangerschaft und Geburt besteht.
Asylbewerber, die leistungsberechtigt nach § 2 AsylbLG sind (Leistungsberechtigte, die sich seit 15 Monaten ohne wesentliche Unterbrechung im Bundesgebiet aufhal-ten und die Dauer des Aufenthalts nicht rechtsmissbräuchlich selbst beeinflusst haben) werden direkt über die Krankenkassen betreut und verfügen über eine Gesundheitskarte.
Alle anderen Personen erhalten über die Sozialverwaltung Krankenscheine für den praktischen Arzt bzw. für den Zahnarzt. Diese Krankenscheine werden den Betroffenen am Anfang eines jeden Quartals bzw. bei Neuzuweisung für das laufende Quartal ausgehändigt, so dass sie im akuten Bedarfsfall sofort einen Arzt aufsuchen können, ohne vorher die Sozialverwaltung kontaktieren zu müssen. Allerdings begrenzen diese Krankenscheine die Leistungen auf die gesetzlichen Regelungen nach § 4 und § 6 Asylbewerberleistungsgesetz.
Für den Bereich der Krankenhilfe im Rahmen der Hilfen nach dem AsylbLG wurden im Jahr 2014 725.000,- € verausgabt. Im Haushalt 2015 sind 815.000,- € veranschlagt. Eine separate Kostenerstattung ist nicht vorgesehen. Die Erstattung ist in der allgemeinen Erstattung des Landes gemäß FlüAG enthalten. Auf die unzureichende Höhe der Landeserstattung wurde verschiedentlich hingewiesen.
Zwischenzeitlich hat das MGEPA des Landes Nordrhein-Westfalen eine Rahmenvereinbarung zur Einführung einer Gesundheitskarte für Empfänger von Leistungen nach den o. g. Vorschriften des Asylbewerberleistungsgesetzes vorbereitet. Im Grundsatz sah die Verwaltung der Stadt Siegen die Einführung einer Gesundheitskarte bisher positiv und hat dies bei den Beratungen auch deutlich gemacht. Die Stadt Siegen muss nun entsprechend ihrer individuellen Situation eine Entscheidung darüber treffen müssen, ob ein Beitritt zur Rahmenvereinbarung unter den in der Vereinbarung näher umrissenen Konditionen sinnvoll und wirtschaftlich ist. Die Verwaltung hat daher die Einbringung einer Vorlage für den zuständigen Fachausschuss und den Rat noch in diesem Jahr vorgesehen.
Eine erste Prüfung kommt allerdings zu dem Ergebnis, dass das System noch nicht ausgereift ist. Es ist fraglich, ob wirklich Einsparungen eintreten können, eher ist von höheren Aufwendungen auszugehen. So ist festzustellen, dass weiterhin ein hoher Anteil von Verwaltungsaufgaben mit dem entsprechenden Personalbedarf bei der Stadt Siegen verbleibt und Doppelstrukturen entstehen. Das Risiko durch Miss-brauch ist nicht abschätzbar. Gerade im Hinblick auf die unsichere Aufenthaltsdauer (Stichworte: Dublin-Verfahren; sichere Herkunftsländer, Untertauchen) ist eine Gültigkeitsdauer von pauschal 24 Monaten kritisch zu bewerten. Es macht auch keinen Sinn, einem Leistungsberechtigten eine 24 Monate gültige Karte ausstellen zu lassen, wenn er bereits nach 15 Monaten (oder nicht selten auch noch früher) in ein Betreuungsverhältnis nach § 264 SGB V (mit anderen Leistungsansprüchen und damit auch anderer Gesundheitskarte) wechselt. Außerdem sollte Berücksichtigung finden, zu welchen Ergebnissen der Bund-Länder-Gipfel am 24. September kommt.

6. Kinder aus Flüchtlings- und Asylbewerberfamilien in Siegener Schulen

Frage 4. der Anfrage der Fraktionen SPD, UWG, Die Linke und WAS: Kann die Schulpflicht der zugewiesenen Flüchtlingskinder und Asylbewerber sichergestellt werden? Gibt es zusätzliche Lehrerstellen für diese Aufgabe? Wie und wo sollen die Flüchtlingskinder unterrichtet werden?
In der Sitzung des Ausschuss für Schul- und Bildungswesen hat die Verwaltung am 21.05.2015 mit der Vorlage 428/2015 einen Sachstandsbericht zu Kindern aus Flüchtlings- und Asylbewerberfamilien an Siegener Schulen gegeben.
Es ist festzustellen, dass mit Zuweisung in die Stadt Siegen für diese Kinder die Schulpflicht gemäß Schulgesetz NRW besteht. („Die Schulpflicht besteht für Kinder von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern und alleinstehende Kinder und Jugendliche, die einen Asylantrag gestellt haben, sobald sie einer Gemeinde zugewiesen sind und solange ihr Aufenthalt gestattet ist. Für ausreisepflichtige ausländische Kin-der und Jugendliche besteht die Schulpflicht bis zur Erfüllung ihrer Ausreisepflicht. Im Übrigen unterliegen Kinder von Ausländerinnen und Ausländern der Schulpflicht, wenn sie in Nordrhein-Westfalen ihren Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt oder ihre Ausbildungs- oder Arbeitsstätte haben.“ § 34 Abs. 1 und 6 SchulG NRW). Der gesetzlichen Schulpflicht kommt die Stadt Siegen als Schulträger in enger Ab-stimmung mit der Schulaufsicht und den Schulen nach. Hier muss beachtet werden, dass zu den schulpflichtigen Kindern aus Flüchtlings- und Asylbewerberfamilien auch noch Kinder aus anderen Gründen zugereister Migranten ohne Deutschkenntnisse hinzukommen.
Folgendes Verfahren greift derzeit: Für die Zuweisung zur Schule sind die Kriterien Alter und Begabungen des Kindes, angestrebte berufliche Perspektiven sowie die Aufnahmekapazität der jeweiligen Schule von Bedeutung.
a) Im Primarbereich gilt weiterhin das Prinzip der wohnortnahen Beschulung. Es erfolgt allerdings auch keine „Bündelung“ von nicht deutsch sprechenden Kindern an wenigen Grundschulen. Auf ein gesundes Mischungsverhältnis in den Klassen ist zu achten. Dennoch ist auch im Primarbereich die Frage der Aufnahmekapazitäten bzw. festgelegten Zügigkeiten wesentlich. Dies gilt insbesondere für Schulen in der Nähe von Übergangswohnheimen bzw. Wohngegenden, in denen verstärkt eine Unterbringung von Flüchtlingen erfolgt. Für den Primarbereich gilt, dass die möglichst wohnortnahe Beschulung unter Berücksichtigung der bestehenden Aufnahmekapazitäten, pädagogischer Erwägungen, der Aspekte des Gemeinsamen Lernens und auch der Schülerbeförderung erfolgt.
Die Schulverwaltung ermittelt ständig die bestehenden Aufnahmekapazitäten an Schulen unter Berücksichtigung der Klassenbildungswerte und der festgesetzten Zügigkeiten bzw. der Raumsituation. Dabei wird die Liste der freien Plätze kontinuierlich fortgeschrieben.
b) Für die Sekundarstufe I gilt, dass das Kommunale Integrationszentrum (KI) zentral für alle Kinder ohne Deutschkenntnisse als Vermittlungszentrale tätig wird: Die Daten nicht deutsch sprechender schulpflichtiger Kinder werden dem KI gemeldet, dort er-fasst und ein Beratungsgespräch durchgeführt. Das Ergebnis wird der Schulaufsicht gemeldet, die mit der Schule Kontakt aufnimmt und über die Aufnahme informiert.
Da die Aufnahmekapazität der bestehenden Sek I-Schulen begrenzt ist, da z. B. an den beiden Hauptschulen Räume fehlen sowie ein pädagogisch schlechtes Mischungsverhältnis von Schülerinnen und Schülern aus dem Gemeinsamen Lernen, Regelschülerinnen und -schülern sowie nicht deutsch sprechenden Kindern entsteht und dies auch bei den Realschulen der Fall ist, muss neben der Integration in bestehende Klassen auch die Bildung von Auffangklassen eine Option sein. Bei den Gymnasien werden nicht deutsch sprechende Kinder derzeit vorrangig am Gymnasium Auf der Morgenröthe beschult. Die dortige Gruppe ist mit zwanzig Kindern bereits jetzt ausgelastet.
Möglicher Standort für eine Auffangklasse soll zunächst die Gesamtschule Eiserfeld sein. Die Kinder könnten dort trotz Auffangklasse im Schulleben integriert werden. Details dieser Lösung sowie die notwendige Lehrerversorgung werden derzeit erarbeitet. Dem Ausschuss für Schul- und Bildungswesen wird hierzu weiter berichtet bzw. er wird soweit notwendig in die Entscheidungsbildung mit einbezogen. Damit Integration gelingen kann, ist das Erlernen der deutschen Sprache besonders wichtig. Verfügt das Lehrpersonal über entsprechende Sprachkenntnisse, Qualifikationen und Lehrmittel, um Deutsch als Fremdsprache zu unterrichten?
Frage 5 der Anfrage der Fraktionen SPD, UWG, Die Linke und WAS: Kann die Schulpflicht der zugewiesenen Flüchtlingskinder und Asylbewerber sichergestellt werden? Gibt es zusätzliche Lehrerstellen für diese Aufgabe? Wie und wo sollen die Flüchtlingskinder unterrichtet werden?
Beispielhaft ist das Netzwerk Deutsch als Zweitsprache (DaZ) zu nennen. Die Gründung der Netzwerke DaZ Grundschule und DaZ Sek. I erfolgte in Kooperation vom Kompetenzteam Siegen-Wittgenstein (KT), also der staatlichen Lehrerfort-bildung, dem Schulamt für den Kreis Siegen-Wittgenstein und dem Kommunalen In-tegrationszentrum Kreis Siegen-Wittgenstein (KI). Ziel ist es, eine kreisweite Vernetzung der Lehrerinnen und Lehrer aller Grundschulen und weiterführenden Schulformen zu schaffen, die sich speziell der Aufgabe stellen, Schülerinnen und Schülern ohne Deutschkenntnisse - möglichst schnell - an die Teilnahme am Regelunterricht heranzuführen, aus erster Hand zu erfahren, wo evtl. Problemstellungen liegen und dafür Hilfestellungen zu entwickeln sowie den Informa-tionsaustausch der DaZ-Lehrkräfte untereinander zu verbessern.
Mittlerweile wurden in den Netzwerken bereits einige Veranstaltungen durchgeführt. Das Kompetenzteam hat zusammen mit der Bezirksregierung Arnsberg verschiede-ne Module für die DaZ-Lehrkräfte angeboten, z.B. „Grundlagen DaZ“ und „Alphabetisierung“. Außerdem gibt es einen regen Austausch hinsichtlich des Materials, das zur Unterrichtung der Schülerinnen und Schüler ohne deutsche Sprachkenntnisse verwendet werden kann. Für den besseren Austausch untereinander wurde eine On-line-Plattform freigeschaltet, auf der die Gruppe miteinander kommunizieren und Daten austauschen kann. Weiterhin hilfreiche Unterstützung bietet auch der städtische Arbeitsschwerpunkt Sprache und Interkulturelle Bildung (vormals RAA).

7. Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (UMF)

Die Verwaltung hat dem Jugendhilfeausschuss in seiner gestrigen Sitzung (08.09) vorgeschlagen, sich mit der Thematik der unbegleiteten Minderjährigen Flüchtlinge (UMF) in einer Sondersitzung am Donnerstag, den 22.10.2015 zu beschäftigen. In der Sitzung soll die Situation von unbegleiteten Minderjährigen Flüchtlingen in Sie-gen, die Vorgehensweisen und Verfahren des ASD, die Unterbringungsmöglichkeiten und die zum Jahr 2016 geltenden neuen gesetzlichen Regelungen ausführlich dar-gestellt und beraten werden.
Mit der zunehmenden Anzahl von Flüchtlingen und Asylbewerber nimmt auch die Zahl der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge zu. UMF werden nach dem SGB VIII/KJHG behandelt und müssen bei „Aufgriff“ in Obhut genommen werden. Die Kosten für die Unterbringung werden vom Landesjugendamt getragen. Die Kosten für den ASD und die Amtsvormünder sind von uns als Kommune zu tragen. In den vergangenen Jahren kam es nur sehr vereinzelt zur Inobhutnahme von UMF in der Stadt Siegen. Mit Stand zum 08.09.2015 befinden sich 17 Kinder und Jugendliche, die rechtlich als unbegleitete minderjährige Flüchtlinge zu werten sind, in der Obhut des Jugendamtes der Stadt Siegen. Neben den steigenden Zahlen der Flüchtlinge und Asylbewerber, die auch einen Anstieg der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge mit sich bringen, ergeben sich durch die Notunterkunft für Flüchtlinge an der Universität Siegen derzeit weitere Inobhutnahmen.
Sollte die gesetzliche Neuregelung analog dem Verteilungsverfahren aller Flüchtlinge und Asylbewerber beschlossen werden, wurde die Zahl der aufzunehmenden UMF kalkuliert: 2013 insgesamt Bund 6.584 NRW 1398 Stadt Siegen 7,6; 2014 insgesamt Bund 17.955 NRW 3.814 Stadt Siegen 20,9; 2015 insgesamt Bund 10.321 NRW 2.192 Stadt Siegen 12.
Zwischenzeitlich wird eine Zahl von 35.000 UMF bundesweit im Jahr 2015 erwartet. Dies würde rechnerisch eine Aufnahme von 41 UMF für die Stadt Siegen bedeuten.

8. Notunterkunft für Flüchtlinge in der Turnhalle an der Universität

Seit dem 27.07.2015 ist die Stadt Siegen im Wege der Amtshilfe nach den §§ 4 ff Verwaltungsverfahrensgesetz NRW Betreiber der Notunterkunft in der Turnhalle an der Universität Siegen. Errichtet wurde die Unterkunft durch den DRK Kreisverband Siegen mit Unterstützung der Feuerwehr Siegen. Die Maßnahme trägt dazu bei die drohende Obdachlosigkeit von Asylsuchenden zu vermeiden. Zunächst wurde der Betrieb durch die Feuerwehr Siegen und hier insbesondere die freiwillige Feuerwehr sichergestellt. Seit dem 10. August sind Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus der Verwaltung der Stadt Siegen für den Betrieb der Flüchtlingsunterkunft in der Turnhalle der Universität Siegen zuständig. Dabei wird das hauptberufliche Team mit großem Engagement von ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern vor Ort unterstützt. Es bestehen inzwischen gut eingespielte Strukturen und Tagesabläufe in der Flüchtlingsunterkunft (von der Ausgabe der Mahlzeiten über den Sicherheitsdienst bis zur Übernachtbetreuung). Insgesamt wurde ein Personalkonzept für den vorläufigen Betrieb ausgearbeitet.
Es sieht wie folgt aus: Weiterhin sind hauptamtliche und ehrenamtliche Mitarbeiter der Siegener Feuerwehr in der Einsatzleitung tätig. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus verschiedenen Abteilungen der Verwaltung bilden das Arbeitsteam, dazu kommen zwei Sozialarbeiter. Die Verwaltungsmitarbeiter kümmern sich mit hohem Engagement um die Organisation vor Ort und die medizinische Versorgung in der Einrichtung, Fahrten zu Gesund-heitsuntersuchungen, die Organisation der Impfungen, Röntgenuntersuchungen, den Transport zu Erstaufnahmeeinrichtungen, die Auszahlung des Taschengeldes oder die Anschaffung von Hygieneartikeln. Bei der Ausgabe der Mahlzeiten im Verpflegungszelt wird außerdem mindestens eine ausgebildete Küchenkraft aus den städtischen Schulmensen eingesetzt, die hierzu Vertragsergänzungen erhalten haben. Für die Übernachtbetreuung wurden Helferinnen und Helfer auf Honorarbasis eingestellt.
Von Seiten der Studierenden werden weiterhin ein Teil der Kinderbetreuung und die Kleiderstube organisiert. Die Notunterkunft ist für 100 Flüchtlinge hergerichtet. Aufgrund der Zuweisungen und Weiterleitungen schwankt die tatsächliche Zahl täglich. Die Belegung des Notquartiers ist abhängig von den Zuweisungen der Bezirksregierung Arnsberg und der dann zu erfolgenden ausländerrechtlichen Registrierung und Zuweisung auf Erstaufnahmereinrichtungen.
Frage 6 der Anfrage der Fraktionen SPD, UWG, Die Linke und WAS: Welche Konzepte und konkreten Programme gibt es, um Flüchtlinge und Asylsuchende möglichst schnell fit für den Arbeits- und Ausbildungsmarkt in Deutschland zu machen?
Die Integration in den Arbeits- und Ausbildungsmarkt fällt nicht in die Zuständigkeit der Stadt Siegen. Trotzdem werden auch hier viele Bemühungen unternommen und Anstrengungen unternommen. So wurde mit dem bbz der IHK der dortige Metallqua-lifizierungskurs entwickelt und die Teilnehmer-Auswahl begleitet, die beim Jugend-amt eingerichtete Koordinierungsstelle zur Jugendsozialarbeit ist eingebunden und die Stelle zur Akquirierung von EU-Fördermitteln unterstützt Träger bei der Antrag-stellung auf entsprechende Förderprogramme.
Mit dem Kreis Siegen-Wittgenstein wird aktuell ein Antrag für ein sog. AMIF-Projekt mit Fördermöglichkeiten für soziale und vorberufliche Integration von Flüchtlingen erarbeitet.
Im Bereich Informationszugang und digitale Medien bestehen Überlegungen in Zu-sammenhang mit dem Programm „Demokratie Leben“, wo 10.000 Euro zusätzlich für zielgerichtete und passgenaue Orientierungshilfen für neu ankommende Flüchtlinge, Vernetzung und Ausbau der Hilfsangebote, Überprüfung von Kommunikationswegen und die Einrichtung eines mehrsprachigen digitalen Willkommensatlas generiert wer-den können.

Für die Antragsteller dankt Herr Langer den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Verwaltung, den Vereinen und den Kirchen sowie allen engagierten Kräften für ihren Einsatz. Durch einen runden Tisch sollen die Anstrengungen der Verwaltung für die Unterbringung und Betreuung anerkannter Flüchtlinge und Asylbewerber Unterstützung erhalten. Bei der Einrichtung einer Internetseite kann der Fachbereich Medien der Universität einbezogen werden. Bezüglich der Gesundheitskarte ist es richtig, die angekündigte Vorlage abzuwarten. Hinsichtlich des Personaleinsatzes ist der Eindruck entstanden, dass die Grenze der Belastbarkeit erreicht ist. Daher wird es für sinnvoll gehalten, die konkreten Bedarfe und Möglichkeiten zu internen Verschiebungen zu ermitteln. Die Verwaltung sollte diesbezügliche Vorschläge dem Rat vorlegen. Herr Groß stellt besonders die unaufgeregte und verlässliche Art der Aufnahme her-aus, das herausragende Engagement des Personals der Verwaltung und auch die grundsätzliche Haltung des Bürgermeisters zur Aufnahme der Flüchtlinge. Zum Antrag selbst hält die Fraktion B‘90/Grüne insbesondere den Vorschlag zu einem runden Tisch für nicht geeignet. Diesbezüglich verweist er auf die schlechten Erfahrungen in Zusammenhang mit Wohnraum für Studierende. Es sind bereits gute lokale Netzwerke vorhanden und es besteht kein Anlass, ein weiteres Gremium dar-über zu stellen. Vielmehr kann er sich vorstellen, dass der Ausschuss für Soziales, Familien- und Seniorenfragen in diesem Thema die Federführung übernimmt und dort die Detailfragen, wie z. B. Internetseite u. ä. zu besprechen. Ein Personalkonzept ist vorhanden und sollte ggfs. noch einmal den zuständigen politischen Gremien vorgestellt werden. Auch Herr Kamieth geht davon aus, dass mit einem runden Tisch unnötig Zeit gebunden wird und Themen diskutiert und bearbeitet werden, wo bereits andere Netz-werke aktiv sind.

Herr Gräbener erläutert, dass die Überlegungen zu einem runden Tisch auch aus der Annahme heraus angestellt wurden, dass angesichts der politischen Lage im Nahen Osten mit weit mehr Flüchtlingen gerechnet werden muss. Daher ist es richtig, alle kleinen und großen Netzwerke zu aktivieren und zu koordinieren, um diese Herkulesaufgabe zu meistern. Im Kompromissfall könnte diese Aufgabe durch den Sozial-ausschuss wahrgenommen werden. Ungeachtet dessen ist ihm Kritik bekannt geworden, dass die Betreuung nur mit einem Verein vertraglich festgelegt ist. Die Bereitschaft anderer Organisationen zu helfen sollte auch genutzt werden. Herr Walter gibt zu bedenken, dass ein runder Tisch mit der Vielzahl der genannten Vereine und Verbände zu groß und handlungsunfähig sein würde. Im Grunde bestehen die erforderlichen Strukturen bereits. Der Sozialausschuss sollte sich ständig mit dem Thema befassen und bei Bedarf andere Ausschüsse oder Sachverständige heranziehen. Herr Langer stellt heraus, dass eine Struktur für die Integration derer, die in Siegen bleiben, geschaffen werden soll. Dies ist seines Erachtens eine gesamtstädtische, politische und gesellschaftliche Aufgabe. Hinsichtlich des Personaleinsatzes stellt sich die Frage, ob die bisherige Sparlinie beibehalten werden kann oder eine personelle Verstärkung erforderlich ist. Zur Geschäftsordnung beantragt Herr Hahn Ende der Rednerliste. Bürgermeister Mues informiert über die notierten Redner.

=> Der Rat der Stadt Siegen stimmt mehrheitlich bei 27 ja-Stimmen und 10 Enthaltungen dem Antrag zu.

Herr Könen nimmt Bezug auf die Einbindung der Sportvereine über den Stadtsportverband und berichtet zum Versicherungsschutz für Flüchtlinge in den Vereinen. Gleiches gilt für die Kooperation mit Schulen. Die Vereine sollten unverzüglich dar-über informiert werden.
Herr Schulte ist der Meinung, dass die vorhandenen Strukturen für die zusätzlichen Aufgaben nicht ausreichend sein werden und ein übergeordnetes Gremium zur Ko-ordination sinnvoll ist. Da sich der Sozialausschuss an die rechtlichen und formalen Regelungen halten muss und im Schwerpunkt politisch besetzt ist stellt er die Eignung in Frage. Herr R. Heupel unterstreicht den Redebeitrag von Herrn Groß und die Position, kein neues Gremium und damit zusätzliche Aufgaben zu schaffen.

Die SPD-Fraktion hält eine wie auch immer benannte Plattform für erforderlich, um sich auszutauschen und Themen zu besprechen, so Herr Rujanski. Die anderen Punkte des Antrags sind in Bearbeitung, das Personalkonzept kann im Ausschuss vorgestellt werden.
Bürgermeister Mues fasst zusammen, dass das Personalkonzept steht und die Aus-wirkungen auf den Stellenplan dargestellt werden. Der Sozialausschuss ist das geeignete Gremium, sich mit den Fragen zu befassen und kann je nach Thema Sach-verständige hinzuziehen.

=> Die Antragsteller verzichten auf eine Abstimmung.

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von UWG Siegen

Anfrage Bekämpfung von Neophyten

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

das Problem, dass Neophyten sich ungehindert im Stadtgebiet sowie auch in den Nachbarkommunen ausbreiten ist bereits seit mehreren Jahren bekannt. Die Stadt Siegen hat hier bereits vielfältige Maßnahmen ergriffen, so erfolgt beispielsweise die Bekämpfung des gefährlichen Bärenklau seit 2006 mit Herbiziden. Auch das Drüsige Springkraut ist weiter auf dem Vormarsch, so findet man es inzwischen nicht nur an Flussläufen, sondern auch weit verbreitet in Siegens Wäldern. Die Samen können bis zu sieben Jahren im Boden überdauern. Einige der Neophyten sind durchaus als gefährlich einzustufen, so führt z.B. die Berührung des Bärenklau zu starken Verbrennungen, die Pollen der Beifuß-Ambrosie können starke allergische Reaktionen herbeiführen.

Daher bitten wir um die Beantwortung folgender Fragen:

Hat es innerhalb der letzten 2 bis 3 Jahre spürbare Fortschritte bei der Bekämpfung von Neophyten gegeben?
Wie groß sind die Aussichten die weitere Ausbreitung effizient einzudämmen?
Wurde in der Vergangenheit die Bekämpfung der Neophyten in Zusammenarbeit mit Nachbarkommunen durchgeführt? Wenn dies nicht der Fall ist,
Sieht die Verwaltung eine evtl. Zusammenarbeit mit Nachbarkommunen als sinnvoll an?
Wird die Bevölkerung ausreichend über die Problematik mit Neophyten informiert und somit sensibilisiert, insbesondere über den Umgang bei der Entfernung des Bärenklau (Gefahr von Verbrennungen)?
Sieht die Verwaltung eine Möglichkeit die Bevölkerung über weitere Maßnahmen zu informieren (z.B. Versenden von Infobroschüren an Grundstückseigentümer) und somit eine bessere Mitarbeit der Bevölkerung zu erreichen?

Auszug aus der Niederschrift des Ausschuss für Umwelt, Landschaftspflege und Energie vom 17.09.2015:

Herr Dr. Kraft beantwortet die Anfrage wie folgt:

Zu Frage 1:
Innerhalb des Stadtgebietes Siegen und - soweit bekannt - auch innerhalb des Kreises Siegen-Wittgenstein wird derzeit nur der Riesenbärenklau als Neophyt an Gewässern bekämpft. Die Bekämpfung erfolgt an den Gewässern im Stadtgebiet seit vielen Jahren im Rahmen der Geschäftsbesorgung für die Stadt durch den Entsorgungsbetrieb der Stadt Siegen (ESi) und wird aus städtischen Haushaltsmitteln bestritten. Erfolge in der Bekämpfung sind anhand der Anzahl der jährlich bekämpften Herkulesstauden erkennbar. Die Anzahl der jährlich bekämpften Stauden im Stadt-gebiet Siegen ist inzwischen von ca. 50-70.000 Pflanzen im Jahr 2001 auf heute ca. 3-5.000 Pflanzen zurückgegangen. Dieser Rückgang dürfte darauf zurückzuführen sein, dass in den Nachbarkommunen verstärkt eine Bekämpfung ebenfalls unter Ein-satz von Herbiziden durchgeführt wird. Da jedoch mit jedem Hochwasser Samen des Riesenbärenklau aus den Oberläufen der Gewässer abgeschwemmt werden, ist auch in Zukunft mit der Ansiedlung des Riesenbärenklau an Gewässern im Stadtgebiet zu rechnen. Dies macht es erforderlich, die personell aufwändigen Bekämpfungsmaßnahmen durch den ESi auch in Zukunft fortzusetzen.
Das drüsige Springkraut hat sich mittlerweile großflächig bis flächendeckend an den größeren Gewässern ausgebreitet. Es kann realistischerweise von dort mit vertretbarem Aufwand nicht mehr entfernt werden. Insbesondere an der Sieg und der Ferndorf breiten sich außerdem Vorkommen des japanischen Staudenknöterichs weiter aus. Auch seine Entfernung ist sehr aufwendig und mit vertretbarem Aufwand kaum mehr möglich, zumal noch keine nachhaltigen Bekämpfungsmethoden erprobt wurden.
Die Ausbreitung der Beifuß-Ambrosie beschränkt sich im Stadtgebiet derzeit noch auf Einzelfunde in Privatgärten (Verbreitung durch verunreinigtes Vogelfutter!).
Soweit der Verwaltung Informationen über Neophyten auf städtischen Grundstücken (Grünflächen, Stadtwald) vorliegen, erfolgt eine zeitnahe Bekämpfung der Pflanzen durch Mitarbeiter der Abteilung Grünflächen.

Zu Frage 2:
Die Bekämpfung der mittlerweile großflächigen Neophytenbestände an Gewässern ist auch angesichts der geringen langfristigen Erfolgsaussichten mit vertretbarem finanziellem und personellem Aufwand kaum noch möglich. Künftige Bekämpfungsmaßnahmen werden sich deshalb in erster Linie auf sensible Bereiche (z.B. Schutz-gebiete, Grünflächen in der Stadt, Gefährdung für Personen) beschränken müssen. Eine besondere Bedeutung kommt in diesem Zusammenhang der Öffentlichkeitsarbeit zu, um ein Problembewusstsein insb. bei Grundstückseigentümern, Baufirmen oder Privatpersonen zu schaffen.

Zu Frage 3:
Die Bekämpfung von Neophyten an Gewässern wird in erster Linie von den jeweils betroffenen Kommunen durchgeführt, wobei der Kreis Siegen-Wittgenstein koordinierend tätig ist. Unter Federführung des Kreises erfolgt zudem ein regelmäßiger Informations- und Erfahrungsaustausch der Kommunen im Kreisgebiet über Art und Um-fang der Bekämpfungsmaßnahmen.

Zu Frage 4:
Ein gemeinsames und abgestimmtes Vorgehen der Kommunen bei der Bekämpfung des Riesenbärenklau an Gewässern erfolgt bereits unter Koordinierung des Kreises Siegen-Wittgenstein.

Zu Frage 5:
Seit mehreren Jahren bereits informiert die Abteilung Umwelt regelmäßig über die Problematik der Neophyten die Öffentlichkeit. Die städtische Internetseite enthält ausführliche Infos zum Thema. Zwei Faltblätter zu Neophyten wurden veröffentlicht:

Neophyten im Garten (2012)
Umgang mit Neophyten auf Baustellen (2013)
In der örtlichen Presse wird regelmäßig auf die Neophyten-Problematik aufmerksam gemacht, zuletzt auf die Beifuß-Ambrosie am 14. Juli 2015. Im Frühjahr 2015 wurde vom Kreis Siegen-Wittgenstein eine Broschüre mit dem Thema „Invasive Neophyten auf Baustellen“ veröffentlicht; sie kann auch über die Abt. Umwelt bezogen werden.

Zu Frage 6:
Bei konkreten Meldungen von Neophytenbeständen auf privaten Grundstücken wer-den die jeweiligen Grundstückseigentümer von der Abteilung Umwelt angeschrieben und dazu aufgefordert, Bekämpfungsmaßnahmen einzuleiten, um eine weitere Ausbreitung der Pflanzen zu verhindern. In der Regel ist dieser Appell erfolgreich. Eben-so wurden alle Fischereipächter in Siegen angeschrieben und dazu aufgefordert, neue Neophyten-Vorkommen an Gewässern zu melden bzw. selbst zu beseitigen.

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von UWG Siegen

Antrag Zufahrt Fischbacherberg

Die UWG-Fraktion im Rat der Stadt Siegen hat beantragt, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Bezirksausschuss V spricht sich für die Errichtung eines Schrankensystems für Notfälle zwischen der Straße „Am Witschert“ und der Graudenzer Straße aus und bittet die Verwaltung kurzfristig die erforderlichen Schritte einzuleiten.

Begründung:

Bürger haben sich besorgt darüber geäußert, dass beispielsweise bei einem Verkehrsunfall wie an der Einmündung der Ypernstraße in die Achenbacher Straße oder im Winter durch querstehende Busse Feuerwehr- und Rettungsfahrzeuge nicht mehr oder nicht rechtzeitig den Fischbacherberg erreichen können. Deshalb regen wir an, z. B. den Forstwirtschaftsweg zwischen dem Witschert und der Graudenzer Straße mit einem Schrankensystem zu versehen, das in Notfällen schnell geöffnet werden kann. Dabei ist sicherzustellen, dass der Weg nicht als „Schleichweg“ von anderen Verkehrsteilnehmern genutzt werden kann.

Auszug aus der öffentlichen Niederschrift über die 3. Sitzung des Bezirksausschuss V - Siegen -West am 21.09.2015:

Beschluss:

"Der Bezirksausschuss V – Siegen-West – bittet die Verwaltung, die Vorschläge zur Sicherstellung einer Zufahrt für Rettungsfahrzeuge für das Wohngebiet Fischbacherberg über

  • Wirtschaftsweg zwischen „Am Witschert“ und „Graudenzer Straße“ und
  • Wirtschaftsweg zwischen „In der Weidenbach“ und „Liegnitzer Straße“

mit den in der Sitzung vorgestellten Absperrbügeln umzusetzen.  

Beratungsergebnis: Einstimmig dafür, 0 Enthaltungen  3. BezA V 21.09.2015"

 

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von UWG Siegen

Antrag Schulentwicklungsplanung 2015/2016 - 2019/2020

Pressestimmen zu unserem Antrag: Westfälische Rundschau; Siegener Zeitung

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Mues,

aufgrund der in den vergangenen Jahren ständig steigenden Anmeldezahlen für den Gesamtschulbereich ist insbesondere um dem Eltern- und Schülerwillen gerecht zu werden die Errichtung einer dritten Gesamtschule erforderlich. Die Verwaltungslage 410/2015 stellt die dafür erforderlichen Schritte, Maßnahmen und Beteiligungsverfahren in anschaulicher Weise dar. Insoweit wird die Vorlage seitens der UWG-Fraktion ausdrücklich begrüßt.
Die v.g. Voraussetzungen sind umfänglich und erfordern einen ausreichenden zeitlichen Vorlauf.

Wir stellen daher folgenden Antrag: Soweit sich der Rat mehrheitlich für die Errichtung einer Gesamtschule an den Standorten der Realschule Am Schießberg und der Geschwister-Scholl-Hauptschule ausspricht, erfolgt die Umsetzung frühestens zum Schuljahr 2017/2018.

Weitere Begründung erfolgt in der Sitzung des Rates am 24.06.2015.

Auszug aus der öffentlichen Niederschrift über die 10. Sitzung des Rates am 24.06.2015:

Beschluss:

"Soweit sich der Rat mehrheitlich für die Errichtung einer Gesamtschule an den Standorten der Realschule Am Schießberg und der Geschwister-Scholl-Hauptschule ausspricht, erfolgt die Umsetzung frühestens zum Schuljahr 2017/2018.

Beratungsergebnis: Mehrheitlich dagegen (4 Stimmen dafür (UWG), 0 Enthaltungen  10. Rat 24.06.2015"

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von UWG Siegen

Anfrage offene Kinder- und Jugendsozialarbeit im Dr.-Ernst-Schuppener-Haus

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Mues,

zahlreiche Bürger haben sich bezüglich der offenen Kinder- und Jugendsozialarbeit im Bereich Heidenberg/ Fischbacherberg an die UWG-Fraktion gewandt. Viele sind über die geplanten Einsparungen von 130.000 Euro besorgt und sind der Meinung, dass "am falschen Ende gespart wird". Daher bitten wir um die Beantwortung folgender Fragen:

Wie viele Mitarbeiter aus den bestehenden Jugendtreffs sollen zum Dr.-Ernst-Schuppener-Haus versetzt werden?
Wann wurden darüber die Gespräche mit den betroffenen Mitarbeitern und dem Personalrat geführt?
Wie ist der aktuelle Sachstand in Bezug auf die Umsetzung des Pädagogischen Konzepts im Dr.-Ernst-Schuppener Haus?

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von UWG Siegen

Anfrage Siegtalstraße (OD Niederschelden), Vorlage 355/2015

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Mues,

im Bauausschuss am 21.04.2015 wurde in der Beratung der Vorlage 355/2015 seitens des Stadtbaurates, Herr Stojan, zum Ausbau der Siegtalstraße von der UWG befragt:

Ist mit der Gemeinde Mudersbach, Rheinland-Pfalz, die geplante Entwicklung im Bereich der Siegtalstraße zwischen dem Bahnübergang und der Landesgrenze zur Vermeidung von Fehlentwicklungen abgestimmt worder?

Es ist ja bekannt, dass die HTS zur Fertigstellung erst in Rheinland-Pfalz wieder die B 62 einbindet. Gibt es seitens der Gemeinde Mudersbach Überlegungen dort auch ein Einkaufszentrum zu errichten?

Da uns noch keine detaillierte Antwort gegeben wurde, bitten wir um Erläuterung der Abstimmungsergebnisse mit der Gemeinde Mudersbach.

Auszug aus der öffentlichen Niederschrift über die 10. Sitzung des Bauausschusses vom 16.06.2015:

"Zur Erläuterung der Abstimmungsergebnisse mit der Gemeinde Mudersbach im Rahmen des Baues der Siegtalstraße führt Herr Weidt folgendes aus:

„Wie der Stadtbaurat am 21.04.2015 ausführte, sind die Straßenplanungen der Ge- meinde Mudersbach auf Rheinlandpfälzer Seite der Bauverwaltung bekannt. Der Bürgermeister der Gemeinde Mudersbach wurde in den vergangenen Jahren im Rahmen der verschiedenen Arbeitskreissitzungen über die Planungen der Stadt Sie- gen informiert, er hat zum Teil persönlich an den Sitzungen der Arbeitskreise teilge- nommen. Allerdings ist der Stadt Siegen derzeit nicht bekannt, ob im Ortsteil Nieder- schelderhütte der Gemeinde Mudersbach Planungen für ein Einkaufszentrum oder ähnliches in Rede stehen.“

Herr Vetter erkundigt sich nach dem Datum des letzten Treffens mit der Gemeinde Mudersbach.

Nachtrag der Verwaltung zur Frage von Herrn Vetter:

Der Stadt Siegen wurden vom zuständigen Planungsträger in Rheinland-Pfalz die Planungen für die Siegtalstraße jenseits der Landesgrenze im März 2015 überlassen. In diesem Zusammenhang gab es auch telefonische Kontakte mit dem Landesbetrieb Mobilität. Ein Gespräch mit der Gemeinde Mudersbach in der Angelegenheit fand zuletzt im Jahre 2008 statt."

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von UWG Siegen

Antrag Sport- und Bäderausschuss

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Mues,

die UWG-Fraktion im Rat der Stadt Siegen beantragt, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Sport- und Bäderausschuss beauftragt die Verwaltung einen Sachstandsbericht zu erstellen, über die bestehenden Investitionslücken an den Sportstätten in der Stadt Siegen. Es soll zudem eine Auflistung erstellt werden, aus der hervorgeht, in welchem Zeitraum diese Investitionslücken voraussichtlich abgebaut sind.

Begründung:

Aufgerüttelt durch einen Beitrag des WDR vom 06.06.2015 anlässlich des tollen und erfolgreichen Landesturnfestes wurde im anschließenden Interview mit einem Teilnehmer dieses Sportevents zu der Qualität und Präsentation der Sportstätten berichtet. Dabei wurde seine Kritik an den oftmals zu sehenden Schwachstellen in Funktion und Optik der Sportstätten deutlich benannt.

Auszug aus der öffentlichen Niederschrift über die 6. Sitzung des Sport- und Bäderausschuss vom 23.09.2015:

"Frau Bammann erinnert an den am 21.01.2015 gefassten Beschluss des Sport- und Bäderausschusses, dass die Verwaltung in Eigenregie eine Sportstättenentwicklungsplanung zum 1. Quartal 2016 erstellt. Sie schlägt vor, diese Planung abzuwarten und den Antrag zurückzustellen. Zudem werde heute unter TOP 9 zu dem Thema ein Sachstandsbericht gegeben.

Für die UWG-Fraktion erklärt sich Herr Bell mit der Vorgehensweise einverstanden.

=> Der Antrag der UWG-Fraktion wird zurückgezogen.
  6. SpBA 23.09.2015"

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von UWG Siegen

Antrag Standort Berliner Bär

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Mues,

mit Beschlussvorschlag für den Kulturausschuss am 21.04.2015 soll dieser abschließend entscheiden, dass der als Zeichen der Partnerschaft zwischen den Städten Siegen und Berlin-Spandau bis zum Beginn der Baumaßnahme Kölner Straße aufgestellte „Berliner Bär“ nunmehr vor der City Galerie aufgestellt werden soll. Zur Versachlichung der zum Teil überspitzt emotional geführten Behandlung diese Themas, möchte ich die Entstehungsgeschichte der Verlagerung noch einmal deutlich machen.

Die Verwaltung hat im Jahr 2013 in der Diskussion mit dem Kulturausschuss deutlich gemacht, dass nach Ansicht der Planer im Rahmen des Gesamtprojektes „Siegen – Zu neuen Ufern“ der Berliner Bär an dieser Stelle nicht mehr verbleiben solle.

Der Kulturausschuss hat sich nach eingehender Diskussion diesem Votum mit einer Gegenstimme angeschlossen (Kulturausschuss 21.05.2013). Unser damaliges Mitglied hat sich nach ursprünglichem Bedenken, ebenfalls dieser Argumentation angeschlossen, sich aber gleichfalls für die Aufstellung des Berliner Bären als sichtbares Zeichen der bestehenden Städtepartnerschaft an einer adäquaten Stelle innerhalb der Stadt Siegen ausgesprochen.

Über mögliche, alternative Standorte sollte zu einem späteren Zeitpunkt entschieden werden. In der Folge einer Behandlung dieses Themas in der Kulturausschusssitzung vom 16.07.2013 wurde nach Diskussion die Verwaltung beauftragt bis zur nächsten Ausschusssitzung eine Verwaltungsvorlage mit geeigneten, geprüften Standortvorschlägen zu erarbeiten. In der zuvor erfolgten Diskussion über mögliche Aufstellungsorte wurden bereits einige Vorschläge (Hof der Spandauer Schule, kleine Grünfläche zwischen Morleystraße und Gerichtsgebäude usw.) als ungeeignet abgelehnt. Die zuständige Beigeordnete sicherte am 12.09.13 für die nächste Sitzung des Ausschusses die Präsentation verschiedener geeigneter Standortvorschläge für den Berliner Bär zu, vorher sollte noch ein Votum des Partnerschaftsvereins eingeholt werden. Eine Behandlung dieses Themas sowie die zugesicherte Präsentation von Vorschlägen stand wiederum nicht auf der Tagesordnung der nächsten Sitzung. Aus dem nichtöffentlichen Teil der Niederschrift zu dieser Sitzung (18.11.2013) geht jedoch hervor, dass das Thema vom Ausschuss aufgegriffen wurde; man kam überein, dass die Verwaltung nächstes Jahr, also 2014, eine Vorlage bezüglich des neuen Standorts einbringen werde.

Aus der Niederschrift vom 18.03.2014 geht hervor, dass sich unser Ausschussmitglied, Frau Tielsch, verwundert zeigte, dass das Thema „Berliner Bär“ wiederum nicht auf der Tagesordnung sei. Frau Bammann berichtete daraufhin über ein Gespräch mit dem Partnerschaftsverein, bei dem dieser eindringlich darauf hingewiesen habe, dass bei der Standortwahl zwingend zu berücksichtigen sei, dass der Bär für die Bevölkerung sichtbar und greifbar sein müsse. Sie habe dem Partnerschaftsverein vorgeschlagen, sich mit dem für Baumaßnahmen zuständigen Beigeortneten, Herr Stojan, ins Benehmen zu setzen, sodass bei der Planung für die Baumaßnahmen 2015 in der Bahnhofstraße ein Standort mit berücksichtigt werden könne.

Wie ich zwischenzeitlich in Erfahrung bringen konnte, hat es eine telefonische Abstimmung zwischen dem Beigeordneten Stojan und dem Vorsitzenden des Partnerschaftsvereins Herrn Sigurt Hofacker gegeben. In diesem Gespräch wurde der in der Vorlage fixierte Aufstellungsort an der City Galerie seitens Herrn Stojan vorgeschlagen. Herr Hofacker hat glaubhaft dargestellt, dass er einer derartigen Lösung nur dann zustimmen könne, wenn eine Wiederaufstellung am alten Platz aus sicherheitstechnischen Gründen scheitern würde. Eine generelle Zustimmung zu diesem vorgeschlagenen Aufstellungsort an der City Galerie hat es also nicht gegeben.

Eine, wie verwaltungsseitig zugesichert, ausgearbeitete Vorlage mit möglichen anderen Standorten hat es bis zum heutigen Tage auch nicht gegeben.

Nun soll der Kulturausschuss in seiner Sitzung am 21.04.2015 über den Aufstellungsbeschluss für den Berliner Bär entscheiden.

Beschlussvorschlag:

Sehr geehrter Herr Bürgermeister, in Anbetracht der Tatsache, dass Partnerschaftsangelegenheiten sowie wesentliche, die Städteplanung, -gestaltung betreffende Maßnahmen, und um eine solche handelt es sich hierbei, zumindest dem Haupt- und Finanzausschuss vorbehalten sind, beantrage ich (bitte ich Sie) die Behandlung des Kulturausschusses, wie in vielen anderen Fällen auch, als Vorberatung für eine spätere Entscheidung zu betrachten. In Anbetracht der sich abzeichnenden intensiven öffentlichen Diskussion sollten Verwaltung und Bürgerschaft die Möglichkeit haben, Vorschläge einzubringen und, ähnlich wie bei der Aufstellung von Henner & Frieder, hierzu ein Votum abgeben können. Über das hierzu einzuleitende Verfahren sollte der Haupt- und Finanzausschuss in seiner nächsten Sitzung möglichst einvernehmlich entscheiden.

Ergebnis:

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt, zum endgültigen Standort „Berliner Bär“ eine Abstimmungsmöglichkeit für die Bevölkerung auf der Homepage der Stadt Siegen einzurichten. Zur Abstimmung gestellt werden sollen der neu vorgeschlagene Standort an der City-Galerie und der Standort im Bereich Kölner Tor. Das Ergebnis der Befragung soll vorbehaltlich der Zustimmung des HFA umgesetzt werden. Beratungsergebnis: 10 Stimmen dafür, 6 dagegen (SPD, DIE LINKE), 0 Enthaltungen

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von UWG Siegen

Antrag Nutzung des Bürgersteigs an der Achenbacher Straße für Fahrräder

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Mues,

die UWG-Fraktion bittet um Prüfung durch die Verwaltung, ob der Bürgersteig an der Achenbacher Straße aufwärts breit genug für Fußgänger und Radfahrer ist. Sollte dies zutreffen, bitten wir den so parallel zur Achenbacher Straße verlaufenden Bürgersteig in das Radwegekonzept der Stadt Siegen mit aufzunehmen.

Ergebnis: Der Antrag wurde zur Prüfung in an den Arbeitskreis „Entwicklung eines Radverkehrswegekonzeptes“ überwiesen.

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von UWG Siegen

Antrag Sozialausschuss

Sehr geehrter Herr Schulte,

die UWG-Fraktion im Rat der Stadt Siegen beantragt, folgenden Beschluss zu fassen:

Die Verwaltung wird beauftragt, Verhandlungen mit den gesetzlichen Krankenversicherungen aufzunehmen und eine entsprechende Vereinbarung nach § 264 Abs. 1 SGB V zur medizinischen Versorgung der Leistungsberechtigten nach §§ 4/6 AsylbLG zu treffen (nach dem sog. "Bremer Modell").

Begründung:

Die UWG-Fraktion will die medizinische Regelversorgung für Flüchtlinge und Asylbewerber verbessern und deren Krankenbehandlung auf eine gesetzliche Krankenversicherung in Anlehnung an das "Bremer Modell" übertragen. Hierbei erhalten Leistungsberechtigte nach §§ 4 und 6 AsylbLG eine Krankenversicherten-Chipkarte der gesetzlichen Krankenversicherung.

Leistungsberechtigte nach § 2 AsylbLG, also Personen, die länger als 48 Monate in Deutschland und im Leistungsbezug sind, können bereits mit der Chipkarte einer gesetzlichen Krankenkasse nach Wahl einen Arzt ihrer Wahl aufsuchen. Für alle anderen Flüchtlinge ist das AsylbLG gerade bezogen auf die gesundheitliche Versorgung problematisch. Zum einen ist der Zugang zum Gesundheitssystem durch die Beantragung der medizinischen Leistungen beim Sozialamt erschwert, zum anderen ist der Leistungsumfang nach §§ 4 und 6 AsylbLG erheblich eingeschränkt. Die im AsylbLG vorgesehenen Leistungseinschränkungen sind in der Praxis oft umstritten und führen nicht selten zu zeitlichen Verzögerungen der Behandlung zu Lasten der Patienten.

Gemäß § 264 Abs. 1 SGB V (Übernahme der Krankenbehandlung für nicht Versicherungspflichtige gegen Kostenerstattung) kann bereits jetzt die Krankenbehandlung für Flüchtlinge, Asylbewerber und Geduldete auf die Krankenkassen übertragen werden.

Durch die Ausstattung mit KV-Karten könnten Flüchtlinge und Asylsuchende ihre Versorgung über eine Versichertenkarte in Anspruch nehmen, ohne in jedem Fall eine Bewilligung der zuständigen Dienststellen einholen zu müssen. Dies bedeutet einen gleichberechtigten Zugang zu gesundheitlichen Leistungen bei Ärzten, in Krankenhäusern und bei sonstigen Leistungserbringern, wie bei den anderen Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung auch.

Dieses Verfahren würde die Gesundheitsversorgung deutlich verbessern und auch zur "Normalität" im Alltag der Betroffenen bei der Inanspruchnahme der Leistungen im Gesundheitswesen beitragen. Der zusätzliche Weg über das Sozialamt bzw. dem Amtsarzt entfällt.

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von UWG Siegen

Antrag Verbesserter Zugang zum Gesundheitssystem für Flüchtlinge nach dem "Bremer Modell"

Sehr geehrter Herr Schulte,

die UWG-Fraktion im Rat der Stadt Siegen beantragt, folgenden Beschluss zu fassen:

Die Verwaltung wird beauftragt, Verhandlungen mit den gesetzlichen Krankenversicherungen aufzunehmen und eine entsprechende Vereinbarung nach § 264 Abs. 1 SGB V zur medizinischen Versorgung der Leistungsberechtigten nach §§ 4/6 AsylbLG zu treffen (nach dem sog. „Bremer Modell“).

Begründung:

Die UWG-Fraktion will die medizinische Regelversorgung für Flüchtlinge und Asylbewerber verbessern und deren Krankenbehandlung auf eine gesetzliche Krankenversicherung in Anlehnung an das „Bremer Modell“ übertragen. Hierbei erhalten Leistungsberechtigte nach §§ 4 und 6 AsylbLG eine Krankenversicherten-Chipkarte der gesetzlichen Krankenversicherung.

Leistungsberechtigte nach § 2 AsylbLG, also Personen, die länger als 48 Monate in Deutschland und im Leistungsbezug sind, können bereits jetzt mit der Chip-Karte einer gesetzlichen Krankenkasse nach Wahl einen Arzt ihrer Wahl aufsuchen. Für alle anderen Flüchtlinge ist das AsylbLG gerade bezogen auf die gesundheitliche Versorgung problematisch. Zum einen ist der Zugang zum Gesundheitssystem durch die Beantragung der medizinischen Leistungen beim Sozialamt erschwert, zum anderen ist der Leistungsumfang nach §§ 4 und 6 AsylbLG erheblich eingeschränkt. Die im AsylbLG vorgesehenen

Leistungseinschränkungen sind in der Praxis oft umstritten und führen nicht selten zu zeitlichen Verzögerungen der Behandlung zu Lasten der Patienten.

Gemäß § 264 Abs. 1 SGB V (Übernahme der Krankenbehandlung für nicht Versicherungspflichtige gegen Kostenerstattung) kann bereits jetzt die die Krankenbehandlung für Flüchtlinge, Asylbewerber und Geduldete auf die Krankenkassen übertragen werden.

Durch die Ausstattung mit KV-Karten könnten Flüchtlinge und Asylsuchende ihre Versorgung über eine Versichertenkarte in Anspruch nehmen, ohne in jedem Fall eine Bewilligung der zuständigen Dienststellen einholen zu müssen. Dies bedeutet einen gleichberechtigten Zugang zu gesundheitlichen Leistungen bei Ärzten, in Krankenhäusern und bei sonstigen Leistungserbringern, wie bei den anderen Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung auch.

Dieses Verfahren würde die Gesundheitsversorgung deutlich verbessern und auch zur „Normalität“ im Alltag der Betroffenen bei der Inanspruchnahme der Leistungen im Gesundheitswesen beitragen. Der zusätzliche Weg über das Sozialamt bzw. dem Amtsarzt entfällt.

Auszug aus der öffentlichen Niederschrift über die 4. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Familien- und Seniorenfragen vom 25.06.2015:

"5.2 Sachstandsbericht zur Krankenversorgung des Personenkreises mit Anspruch auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)

Vorlage Nr. 486/2015   dazu. Antrag der UWG Fraktion

Herr Langer macht deutlich, dass dies kein originärer Antrag der UWG-Fraktion ist, sondern auf eine Initiative der Fraktion B‘90/GRÜNE auf Landesebene zurückgeht. Mit diesem Antrag soll gemeinsam eine Verbesserung für die Flüchtlinge erreicht werden. Unter anderem sollen diese eine Krankenversorgung erhalten können, ohne die medizinischen Leistungen beim Sozialamt beantragen zu müssen. Ziel des Antrages ist es auch eine Vereinfachung für die Verwaltungsmitarbeiter zu schaffen. Er berichtet von einigen Kommunen, die sich in diesem Bereich ebenfalls engagieren und tätig geworden sind.

Herr Schmidt erläutert, dass es zwar Bemühungen von einzelnen Kommunen gibt, jedoch keine Vereinbarungen mit den Krankenkassen geschlossen werden konnten. Man sieht in der vorgeschlagenen Änderung ebenfalls eine Entlastung für die Verwaltung. Personelle Einsparungen bei der Ausgabe von Krankenscheinen könnten als Ressourcen bei der Unterbringung und Betreuung der Flüchtlinge eingebracht werden. Inhaltlich arbeiten Verwaltung und Politik deckungsgleich.

Herr Bender bringt einen weiterführenden Beschlussvorschlag (siehe Beschluss unten) ein, welcher von der Koalition unterstützt wird. Für ihn ist es wichtig dieses politische Zeichen zu setzen und er hofft, seinen Vorschlag als Antrag gemeinsam beschließen zu können.

Die SPD-Fraktion kann sich dem Antrag anschließen, da bereits ähnliche Überlegungen angestellt wurden, so Herr Molzberger.

Frau Opterbeck teilt mit, dass sich die CDU-Fraktion dem Antrag von Herrn Bender anschließt.

Herr Schulte für die WAS-Fraktion, Frau Bosch für die Fraktion DIE LINKE und Herr Dr. Bauch für die FDP-Fraktion unterstützen ebenfalls den Antrag von Herrn Bender an.

Beschluss über den durch B‘90/GRÜNE geänderten Antrag:

  1. Die Stadt Siegen erklärt ihren grundsätzlichen Willen, schnellstmöglich die Gesundheitskarte für Flüchtlinge einzuführen, um die gesundheitliche Versorgung von Asylbewerberinnen und – bewerbern zu verbessern und die Kommune hinsichtlich des Verwaltungsaufwands zu entlasten.
  2. Die Verwaltung wird aufgefordert, in diesem Sinne tätig zu werden und die notwendigen inhaltlichen und organisatorischen Vorbereitungen zu treffen.
  3. Die Landesregierung wird gebeten, die begonnenen Verhandlungen mit den Verbänden der Krankenkassen für eine Landesrahmenvereinbarung, der die Kommunen beitreten können, baldmöglichst abzuschließen. Die kommunalen Spitzenverbände sollen in die Gespräche einbezogen werden.
  4. Die Landesregierung wird zudem gebeten, die Verhandlungen mit dem Bund und den Ländern mit dem Ziel fortzusetzen, die zwischen Bund und Länder getroffene Vereinbarung zur gesundheitlichen Versorgung von Asylbewerberinnen und – bewerbern so auszugestalten, dass die gesetzlichen Rahmenbedingungen für eine Einführung der Gesundheitskarte für Flüchtlinge auf der Basis der erfolgreichen Modelle aus Bremen und Hamburg geschaffen und für die Krankenkassen verbindlich gemacht werden.  

Beratungsergebnis: Einstimmig dafür, 0 Enthaltungen

=> Der Ausschuss für Soziales, Familien- und Seniorenfragen des Rates der Stadt Siegen nimmt den Sachstandsbericht zur Kenntnis.

4. AfSFS 25.06.2015"

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von UWG Siegen

Anfrage Edith-Langner-Anlage am Fischbacherberg

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Mues,

Mitglieder des Heimat- und Verschönerungsvereins Siegen-Achenbach e. V. sowie des Vereins Fischbacherberg aktiv e. V. haben gegenüber der UWG-Fraktion den Zustand der Edith-Langner-Anlage auf dem Fischbacherberg beklagt. Durch Wildschäden und unsachgemäße Beschneidung der Bäume ist die Anlage in einem sehr schlechten Zustand.

Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt, die Edith-Langner-Anlage wieder in einen guten Zustand zu versetzen und die Wildschäden zu beseitigen.

Ergebnis: Die Kirchbäume in der Anlage wurden aufgrund eines Pilzbefalls entfernt. Die Nachpflanzung soll im Herbst 2015 erfolgen. Die Wildschäden sollen Zug um Zug beseitigt und eine neue Bepflanzung der Beete vorgenommen werden.

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von UWG Siegen

Anfrage Neubesetzung von Stellen

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Mues,

im vergangenen Jahr wurden zahlreiche Einsparmöglichkeiten beschlossen, u. a. auch dass jede zweite freiwerdende Stelle nicht wiederbesetzt werden soll. In diesem Zusammenhang bittet die UWG um Beantwortung der folgenden Fragen:

Wie viele Stellen sind nach dem entsprechenden Ratsbeschluss 2014 (Genehmigung des Haushaltes) durch...

  1. ... Erreichen der Altersgrenze,
  2. ... Auslaufen befristeter Verträge,
  3. ... Kündigung von Seiten der Mitarbeiter sowie
  4. ... Kündigung von Seiten der Verwaltung frei geworden?

Wie viele dieser Stellen wurden wieder neu besetzt?
Gibt es für jeden Mitarbeiter eine Planstelle und ist diese im Stellenplan ausgewiesen?

Auszug aus der öffentlichen Niederschrift über die 7. Sitzung des Rates vom 18.02.2015:

"Herr Schneider macht zunächst eine Vorbemerkung und beantwortet anschließend die Fragen:

Im vergangenen Jahr wurden zahlreiche Einsparmöglichkeiten beschlossen, u.a. auch, dass jede zweite freiwerdende Stelle nicht wieder besetzt werden soll.

Die Formulierung des Haushaltssicherungskonzeptes 2014, auf die sich die Anfrage bezieht, lautet präzise:
Nach einer vom Fachbereich 2 erstellten Übersicht der altersbedingten Abgänge (Er- reichen des 65. Lebensjahres) werden in den Jahren 2014 bis 2018 voraussichtlich 109 Vollzeitstellenanteile frei. Es besteht Einvernehmen, dass dieses Potential als Einsparquote nicht voll ausgeschöpft werden kann, sondern realistisch eine 50%ige Quote erreicht werden kann und muss.

Aus dieser Formulierung wird deutlich, dass die Verwaltung die Realisierung der Ein- sparquote nicht nach der „Rasenmäher-Methode“ bzw. nach dem Zufallsprinzip er- reichen will, sondern dass die Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit der städti- schen Dienststellen und die Aufgabenerfüllung Priorität genießen.

Beispiel: Wenn im Zeitraum des HSK 2014 insgesamt 6 Feuerwehrbeamte aus dem aktiven Dienst ausscheiden, so können zur Erreichung der Vorga- ben des Brandschutzbedarfsplanes nicht 3 Stellen gestrichen werden.

Zur Frage 1:

Wie viele Stellen sind nach dem entsprechenden Ratsbeschluss 2014 (Genehmigung des Haushaltes) durch

  1. Erreichen der Altersgrenze
  2. Auslaufen befristeter Verträge
  3. Kündigung von Seiten der Mitarbeiter sowie
  4. Kündigung von Seiten der Verwaltung frei geworden?

Zu den einzelnen Positionen:
zu a: Erreichen der Altersgrenze
zu b: Auslaufen befristeter Verträge
zu c: Kündigung von Seiten der Mitarbeiter
zu d: Kündigung von Seiten der Verwaltung
Neben den konkret nachgefragten Anlässen haben weitere 25 Beschäftigte das Ar- beits- oder Dienstverhältnis zur Stadt Siegen aufgegeben. Zum Beispiel durch den Wechsel innerhalb des öffentlichen Dienstes (Beamte der Kreisleitstelle).

Frage 2:

Wie viele dieser Stellen wurden wieder neu besetzt?

Im Saldo der aufgezeigten personalwirtschaftlichen Anlässe sind die in Anlage 1 zur Verwaltungsvorlage 149/2014 A aufgeführten Stellen nicht wieder neu besetzt wor- den.

Frage 3:

Gibt es für jeden Mitarbeiter eine Planstelle und ist diese im Stellenplan ausgewie- sen?

Mit Beschluss des Rates vom 19.02.2014 zum Stellenplan 2014 als Grundlage der Personalwirtschaft sind

212,16 vollzeitverrechnete Beamtenstellen

915,51 vollzeitverrechnete Stellen Tariflich Beschäftigter zur Verfügung gestellt worden.

Im Lohnabrechnungsverfahren LOGA wurden im Monat Januar 2015 Ausgaben für 208,83 vollzeitverrechneter Beamtenstellen

906,92 vollzeitverrechneter Stelle Tariflich Beschäftigter angewiesen.

=> Der Rat der Stadt Siegen nimmt die Beantwortung zur Kenntnis."

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von UWG Siegen

Haushaltsrede 2015 der UWG von Günther Langer

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Mues,
sehr geehrte Damen und Herren!

wir sprechen heute über die Finanzen der Universitätsstadt Siegen, den Haushaltsplan 2015. Bereits die Einbringungsrede des Haushaltsplan 2015 des Bürgermeisters machte klar, dass es eine Kraftanstrengung war, diesen Haushalt in dieser Form auf den Weg zu bringen. Und auch die Beratungen in den Ausschüssen unterstrichen dieses eindeutig. Es gibt keinen Spielraum für große Wünsche, keinen Spielraum für Hirngespinste und vor allem keinen Spielraum für neue große Ausgaben. Die meisten Beratungen verliefen schnell und fachlich.

Die Kämmerei hat in ihrem Vorbericht zum Haushaltsentwurf übersichtlich dargelegt, wie sich die finanzielle Lage der Stadt Siegen darstellt. Hierfür darf ich mich zunächst einmal beim Vertreter des Kämmerers und seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bedanken.

Dabei wird uns ein Spiegel vorgehalten und die dramatische finanzielle Situation der Stadt Siegen anhand von Diagrammen und Zahlen dargestellt. Niemand kann sagen, dass die finanzielle Situation der Stadt Siegen nicht anhand der Zahlen nachvollzogen werden kann.

Der vom BM Mues in der Ratssitzung im Oktober 2014 eingebrachte Haushaltsplanentwurf wies ein Defizit von rund 25 Mio. Euro aus. Der Entwurf ist seit 2010 weder strukturell noch formell ausgeglichen. Das Defizit bleibt aber unter den gesetzlichen Schwellenwerten, sodass wir nicht in den Nothaushalt abrutscht sind.

Die optimistischen Schätzungen der Gewerbesteuer­entwicklung aus dem Jahre 2014 haben sich leider nicht eingestellt.

Bezüglich des Jahres 2014 muss mit Mindererträgen der Gewerbesteuer von mindestens 4,5 Millionen € auf 47 Million € gerechnet werden. Für das Jahr 2015 geht die Kämmerei von Gewerbesteuereinnahmen i.H.v. 51 Millionen € aus.

Wir erinnern uns: bei der mittelfristigen Finanzplanung lagen die erwarteten Gewerbesteuereinnahmen für 2014 bei rund 60 Millionen €. Wer Berichte aus anderen Städten verfolgte, konnte unschwer feststellen, dass sowohl in anderen Städten in den Kreisen Siegen-Wittgenstein und Olpe als auch in Nordrhein-Westfalen die Situation vielfach anders aussieht.

Die Kritik seitens der CDU aus dem letzten Jahr an die UWG und FDP war unangebracht. Gerade die CDU sollte einmal genau auf den Schuldenstand von Jahr 2000 (48 Mill.) hinschauen, wo sie ja die Verantwortung politisch übernommen hat, und den Schuldenstand bis heute auf eine Rekordschuld von mehr als 240 Mill. gebracht hat. In 15 Jahren 500%, das ist von einer verantwortungsvollen Haushaltspolitik weit entfernt.

Meine Damen und Herren, nur in Siegen spüren wir von den sprudelnden Gewerbeeinnahmen nichts.

Woran liegt das?

Die Industrie- und Handelskammer hat dies in der Vergangenheit sehr deutlich in ihrer Stellungnahme zu verschiedenen Anlässen auf den Punkt gebracht: Es führt an einer nachhaltigen Stärkung der Siegener Steuerkraft und hier insbesondere der Gewerbesteuerbasis, durch die Entwicklung und Vermarktung aktiver Gewerbeflächen auch weiterhin kein Weg vorbei“. Auch müssen wir auf einen gesunden Mix in der Unternehmens-Struktur in neuen Gewerbegebieten achten!

Und nun will auch noch die Jamaika –Koalition die Gewerbesteuer erhöhen. Die UWG Fraktion sagt wie bereits im letzten Jahr ohne klare Umsetzung der Haushaltkon-   solidierung eindeutig nein. Was wurde alles im vorigen Jahr beschlossen und was ist tatsächlich umgesetzt?

Die Erkenntnis, dass nicht nur durch Bestandspflege, sondern nur durch zusätzliche Ausweisung von neuen Gewerbeflächen neue Arbeitsplätze geschaffen werden können und Unternehmen angesiedelt und höhere Gewerbesteuer erzielt werden können, wird auch durch die Stellungnahme der IHK bestätigt.

Unser Hauptproblem liegt also in der Einnahmeseite

Hier Vergleichs-Zahlen zur Gewerbesteuer in den Umlandgemeinden:

Gewerbesteuer.

Burbach         22 Mill.          1525,87 € pro Einwohner

Erntebrück     8 Mill           1043,99 € pro Einwohner

Kreuztal         36 Mill           1018,72   pro Einwohner

Siegen           47 Mill          465,34 pro Einwohner

Auch die UWG-Fraktion hätte sich gewünscht, dass die Jamaika-Koalition auch mit den anderen Fraktionen Gespräche geführt hätte, um den steinigen Weg der Haushalts-Konsolidierung gemeinsam zu lösen. Leider wurden solche Chancen nicht wahrgenommen. Stattdessen will das Mehrheitsbündnis im Rat wohl mit dem Kopf durch die Wand und lebt einen Machtrausch aus, der transparente Politik vermissen lässt.

Von einer Parteienkonstellation, die neu angetreten ist, die über eine Mehrheit im Stadtrat verfügt, von der muss man erwarten dürfen, dass sie sich der Zukunftsfragen annimmt, dass sie auch schwierige und unangenehme Aufgaben anpackt. Aber was erleben wir? Wenig, ohne Gestaltungskraft, kein Gestaltungswille, ohne zündende Ideen!

Wenn Ihnen aber schon im ersten Jahr kaum etwas einfällt, was soll das denn werden in den nächsten fünf Jahren? Was ist mit den Zukunftsthemen dieser Stadt? Was ist mit den - zumindest aus unserer Sicht - drängenden Fragen in der Sozialpolitik, in der Bildungspolitik, in der Verkehrspolitik, im Städtebau, in dem Flächenrecycling, die energetische Sanierung Städtischer Liegenschaften?

Wo ist beim Bäderkonzept die energetische Sanierung! Die Bäder sollten optimiert werden, statt eines zu schließen.

Sie haben mit diesem Haushalt tatsächlich nur die Bürger belastende Akzente gesetzt. Sie wollen Steuern und Gebühren erhöhen und einen ausgeglichenen Haushalt in 2022 darstellen! Und das war’s.

Wir erinnern uns noch an die vollmundigen Reden des Fraktionsvorsitzenden der Grünen  im den letzten Jahr. In sehr eindrucksvollen Haushaltrede vor der Wahl wurde damals die Erhöhung der Grundsteuer B abgelehnt und auf die soziale Auswirkung hingewiesen.

Wo sind und bleiben die Debatten in den Fachausschüssen, endlich einmal über die politischen Ziele, die die Stadt in den jeweiligen Arbeitsfeldern verfolgen sollte, zu führen oder sogar einmal Ziele festzulegen? Oder die katastrophalen Aufschlüsselungen im Personaletat ist ebenfalls ein großes Ärgernis.

Und jetzt? Nach nur wenigen Monaten scheint die neue Jamaika-Mehrheit im Rat schon alle Fahnen eingerollt zu haben,

„Dabei sein ist alles“

„Jamaika“ reicht der Hinweis auf die finanzielle Lage der Stadt, um diese Maßnahmen und Ihre Untätigkeit auf allen möglichen Gebieten zu rechtfertigen. Die Erkenntnis, dass die finanzielle Situation der Stadt keine großen bzw. gar keine Sprünge mehr zulässt, ist keine wirkliche Neuigkeit.

Bei einem Haushaltsvolumen von 237 Millionen Euro kann man auf der anderen Seite aber auch nicht davon sprechen, kein Geld zu haben.

Die Jamaika-Koalition lässt den Bürgermeister und die Kämmerei gewähren und fragt nicht, ob Aufgaben noch nötig sind, Aufgaben effizienter durchgeführt werden könnten. Sie machen nur unbedeutende Sparvorschläge. Sie heben stattdessen Steuern und Gebühren an. Wirkliche Initiativen zur Haushaltskonsolidierung können wir leider nicht erkennen.

Wie kann man angesichts solcher Zahlen noch gestalten?

Das erste und wichtigste ist der Zusammenhalt. Wie kann eine städtische Gesellschaft, die in ihrer Vielschichtigkeit immer mehr auseinanderdriftet zusammengehalten werden? Wie gelingt es den Reichtum von Vielfalt zu erkennen? Wie können wir dafür sorgen, dass jeder der in dieser Stadt lebt, ob für einen kurzen oder längeren Zeitraum, ein Stück Heimat in unserer Stadt findet?

Dass Siegen von der Identifikation der Bürgerinnen und Bürger mit ihrer Stadt lebt, ist in ganz hervorragender Art und Weise an den Projekten der einzelnen Stadtteilen zu sehen , aber insbesondere im Projekt „Siegen zu neuen Ufern“ sichtbar, die Lob und Anerkennung weit über die Stadtgrenzen hinaus erfahren haben. Als gemeinsames Projekt von Verwaltung, Politik und Bürgerschaft wurde hier von Anfang an im Dialog mit den Bürgerinnen und Bürgern geplant und entwickelt.

Hier einer besonderen Anerkennung an die Fraktionen der Grünen und der SPD. Sie haben lange für dieses Projekt gekämpft.  Danke sagen möchte die UWG-Fraktion auch an die Verwaltung für die gute Umsetzung.

Was uns aber ärgert, ist dass die kalkulierten Kosten doch deutlich höher ausfallen als geplant. Hier muss eine bessere Controlling und klare Leistungsrichtlinien entwickelt werden.  Es kann nicht sein das ständig im Vergabeausschuss Nachträge in Laufe eines Jahres in Millionenhöhe von der Verwaltung nachgefordert werden. Und das alles ohne Einbeziehung der Öffentlichkeit.

Familiengerechte Stadt Siegen?

Meine sehr geehrten Damen und Herren,

von großer Bedeutung für die Zukunftsfähigkeit unserer Stadt ist es auch, diejenigen zu unterstützen, die die Keimzellen unserer Gesellschaft bilden: Familien und Kinder. Ein Hauptaugenmerk muss dabei auf die Bereiche der Prävention. Hier sehen wir einen zu geringen Einsatz der Fachverwaltung zur Lösung der Aufgaben.

Heute stehen verteilt über das gesamte Stadtgebiet über 3277 Kindertagesbetreuungsplätze zur Verfügung, davon 1587 mit einer Übermittagbetreuung an. Das ermöglicht den Eltern ein flexibles Angebot, insbesondere um Beruf oder Ausbildung und Familie besser vereinbaren zu können. Auch hier muss die Finanzierbarkeit im Mittelpunkt unserer weiteren Überlegungen stehen.

Auf diesem Weg liegen auch die Angebote der Offenen Ganztagsschulen. Den Schulen kommt eine bedeutende Schlüsselrolle bei der Entwicklung unserer Kinder zu und diese bestmöglich zu unterstützen und zu fördern.

Die Vorgehensweise um die Standorte Mitte der Grundschule war nach unserer Ansicht ein Desaster. Die Standortsicherung neben der Obenstruth- und der Friedrich-Flender-Schule steht auch die Nordschule wackelig dar. Dass eine gut funktionierende Christl. Bekenntnisschule von Seiten der CDU kaputt gemacht wird stimmt uns sehr traurig.

Auch fehlt uns die Finanzierbarkeit der Beschlüsse in der Schulpolitik. Kantinenbau in der Grundschule Hammerhütte und in der ehemaligen Realschule für die Gesamtschule Eiserfeld.

Vielfältigen Wohnraum schaffen

Vor großen Herausforderungen stehen wir als nachhaltig und in Zukunft sich verändernde Stadt auch im Bereich des Wohnungsbaus. Wir müssen Wohnraum schaffen. Wohnraum für alle, das ist das Motto. Wir brauchen Wohnungen, damit sie generationsübergreifend bezahlbar sind. Der Streit über das Schimmelhochhaus an der Koblenzerstraße zeigt aber vielmehr das wir noch in der Provinz leben. Die ständigen Angriffe auf das Studentenwerk wirken schon langsam peinlich. Keiner wird in diesen Konflikt als Gewinner herausgehen.

Die Vorschläge der CDU die Fläche des Hochhauses in Parkplätz oder Grünsteifen umzuwandeln, erstaunt uns sehr. Warum waren Sie vor der Wahl über 3 Jahre Leerstand des Gebäudes so untätig? Wo liegen Ihre wirklichen Motive in diesem Konflikt.

Wo sind die alternativen Vorschläge des Bürgermeisters und der CDU, wie auch der FDP  für Standort- und Bebauungsmöglichkeiten für bezahlbaren Wohnraum für Studenten, mit Unterstützung der Bemühungen für das Studentenwerk als öffentlich-rechtliche Körperschaft?

Siegen – die internationale Stadt

Denn Siegen ist eine internationale Stadt. Menschen aus 123 Nationen leben hier friedlich zusammen und bereichern unsere Stadt ganz wesentlich. Sie tragen erheblich mit dazu bei, dass Siegen eine Stadt der Vielfalt der Kulturen ist.

Bei aller Kritik an den Mehrheitsfraktionen zum Haushalt sind wir aber an einem Punkt auch sehr froh, dass wir uns in diesem Rat sehr einig sind. Denen, die zu uns flüchten vor Gewalt und Terror, vor Hunger und Not in ihren Heimatländern, denen stehen wir gemeinsam bei. Angesichts der Bilder aus den Krisengebieten wird jedem klar: Diese Menschen kommen zu uns, um zu bleiben. Danke Ihnen allen für Ihre klare Haltung und danke auch von hier aus an die vielen Ehrenamtlichen, ohne die die Betreuung und Integration so nicht zu bewältigen wäre, und an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung, die sich mit hohem Engagement und sehr oft über den Feierabend hinaus für eine menschenwürdige Unterbringung und eine gute Betreuung einsetzen.

Verkehr als Chance nutzen

 Ausbau der Infrastruktur, Verbesserungen für eine gut erreichbare Stadt schaffen: Am Hauptbahnhof Siegen mit seiner fehlenden Infrastruktur muss dringend gehandelt werden, damit Siegen nach langem Warten ein ansprechendes Eingangstor für täglich viele Bahnreisende erhält.

Dazu gehört auch eine verbesserte Anbindung an den öffentlichen Personennahverkehr.

Vor allem saubere Busse der Verkehrsbetriebe müssen ganz oben auf der Agenda stehen. Nicht die Bürger verursachen die Staubbelastung sondern VWS und städtische Fahrzeuge.

Die Optimierung des ÖPNV zu den Einrichtungen der UNI in Siegen-Mitte und Weidenau ist ein guter Ansatz. Es fehlt aber ein vergleichbares Angebot aus der nördlichen Region (Geisweid). Hier gibt es auch noch viel Wohnraum für Studenten der z. Zt. leer steht

Seitens der Stadt müssen wir auch die Attraktivität der Radverkehrswege weiter fördern. Stillstand bedeutet auch hier Rückschritt. Die wenigen Radwege stoßen heute an ihre Kapazitätsgrenzen oder entsprechen nicht mehr dem Stand der Technik – Stichwort E-Bikes –. Deshalb müssen wir neue Ansätze entwickeln, um dem Radverkehr den erforderlichen Verkehrsraum zu geben und die Innovationen im Radverkehr in Fortschritte ummünzen zu  können. Das gleiche Gilt auch für die E-Autos.

Meine Damen und Herren, sie zeigen für 2022 einen ausgeglichen Haushalt, indem Sie die Ausgaben fast unverändert lassen und sich mit Einnahmen schön rechnen.

Nach dem HSK für 2014 sollte sich eine Unterdeckung von 15 Mio. ergeben aus denen aber 25 Mio. wurden. Eine Differenz von 10 Mio.

Rechnet man für die Jahre 2015 – 2022 so weiter, so ergibt

sich für 2022 kein ausgeglichener Haushalt, sondern wir rutschen auf ein Niveau ab, das wir aus z.B. Gelsenkirchen kennen.

Nachfolgend einige Beispiele für Ansätze, die in unseren Augen unzutreffend sind.

Den Zinsaufwand halten Sie bis 2022 ungefähr auf dem gleichen Niveau. Hierbei haben Sie einen Zins von ca.

0,6 % unterstellt. Kassenkredite sind aber kurzfristige Verbindlichkeiten. Bis 2022 diesen Zins zu unterstellen ist problematisch. Keiner kennt den Zeitpunkt wann sich das Zinsniveau wieder ändert. Bei einer weit- oder umsichtigen Betrachtung fehlt hier eindeutig eine Anpassung. Eine Zinserhöhung von nur einem Prozentpunkt bringt eine Mehrbelastung von ca. 2,5 Mio. Euro

Nehmen Sie das Beispiel unserer Hallenbäder. Wie schon eingangs erwähnt, Energieschleudern in unserer schönen Umweltzone!

Das heißt keine grüne Plakette.

Es ist aus dem Haushaltsplan keine energetische Sanierung der Gebäude zu erkennen. Feststellen kann man aber eine nur moderate Steigerung der Energiekosten. Da Sie hier alle mit steigenden Energiekosten Ihre eigene Erfahrung haben möchten wir als UWG-Fraktion hier diesen Punkt nicht weiter vertiefen.

Im Jahr 2014 hat der Rat den Beschluss gefasst jährlich 400 T €. Personalkosten einzusparen. Im Stellenplan werden Einsparungen von Stellen offeriert die den Haushalt gar nicht belastet. Bei den Einsparungen werden 444500 € ausgewiesen, gleichzeitig werden für die Mehrstellen 216.000€ ausgewiesen. Unter dem Strich eine Einsparung von nur 228500€. Wir erwarten vom BM Mues endlich ein vernünftiges Personalmanagement für die Beschäftigten der Stadt Siegen.

Heute noch müssen die Weichen gestellt werden um für 2022 einen ausgeglichenen Haushalt zu erzielen. Dabei müssen alle Leistungen auf den Tisch.

Wir müssen freiwillige und den Standard der gesetzlichen Aufgaben gründlich überprüfen, neu bestimmen und notfalls reduzieren. An dieser Stelle wäre es ein fataler Fehler sich einer Klientelpolitik hinzugeben. Es wäre ein Verrat an unseren Wählerinnen und Wählern wenn wir die Haushaltssituation noch länger schön reden.

Meine Damen und Herrn des Rates,

hier liegt die große Aufgabe des Rates in den nächsten Jahren.

Und doch bietet die Beratung über den Haushalt 2015 und die folgenden Jahre die Chance und die Notwendigkeit gemeinsam mit der Bürgerschaft über die Zukunft unserer Stadt nachzudenken und sie mit dieser zu gestalten. Wir alle incl. Bürgermeistersind von den Wählerinnen und Wählern mit einem Vertrauensvorschuss ausgestattet worden, diese Stadt weiter zu gestalten, ob politisch rechts, ob links ob Mitte. Deshalb wird der Erfolg unserer Politik davon abhängen, ob es uns gelingt ein Bild von der Zukunft dieser Stadt zu entwickeln. Wie werden wir in Siegen in Zukunft leben und insbesondere wovon werden wir leben? Deshalb ist es wichtig alle gemeinsam in diesen Prozess einzubeziehen. Es ist unsere gemeinsame Pflicht diesen Anspruch zu erfüllen. Lasst uns diese Zeit nutzen, Siegen 2022 in den Blick zu nehmen, auch in finanziell schwierigen Zeiten.

Wir als UWG sind dazu bereit.

Somit bleiben für uns nur eine Ablehnung des Haushalts und das Angebot an die „Jamaika“-Mehrheit für die Zukunft unserer Stadt, ob wir alle bereit sind darüber zu diskutieren und zu handeln.

Recht herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

 

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von UWG Siegen

Anfrage Schulwegsicherungskonzept

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Mues,

der Rat der Stadt Siegen hat am 19.12.2012 auf Antrag der UWG-Fraktion einstimmig beschlossen, das Schulwegsicherungskonzept bis zum Beginn des Schuljahres 2013/2014 umfassend zu überarbeiten und den Ausschuss für Schul- und Bildungswesen sowie den Verkehrsausschuss regelmäßig über den Umsetzungsstand zu unterrichten.

Die UWG-Fraktion kann bis heute keinen Fortschritt erkennen und bittet daher um Beantwortung folgender Fragen:

Warum ist der Beschluss des Rates noch nicht umgesetzt?
Wann ist mit einer Vorlage des neuen Schulwegsicherungskonzeptes zu rechnen? Hierbei sind nun insbesondere auch die Beschlüsse des Rates zur Neuordnung der Schullandschaft in Siegen zu berücksichtigen.
Frau Schreiber beantwortet die Fragen und zitiert zunächst den Beschluss des Rates vom 19.12.2012 zur Schulwegsicherung.

Im Rat wurde danach regelmäßig im Rahmen der Beschlusskontrolle über den Umsetzungsstand berichtet. Da die UWG-Fraktion trotz des Sachstandes noch mit der Vorlage eines neuen Schulwegsicherungskonzeptes rechnet ist dazu weiter auszuführen:

Zu 1.: Zum Zeitpunkt des Beschlusses lagen für sämtliche Schulen Schulwegpläne vor, die jedoch aktualisiert werden mussten bzw. müssen. Alle Schulen sind über Gehwege, abmarkierte Sicherheitsstreifen an Straßen, signalisierte Überwege und Fußgänger-überwege (Zebrastreifen) sicher erreichbar. Um den Eltern, insbesondere Zugezogenen, die Schulwege von Grundschülern anhand von Plänen bzw. Flyern zu empfehlen werden die Schulwegpläne erstellt.

Zu 2.: Die Verwaltung arbeitet kontinuierlich weiter an der Erstellung von Schulwegplänen (Flyern) und wird diese dann veröffentlichen. Der letzte wurde am 20.08.2014 vorgestellt und ausgehändigt.

Auszug aus der öffentlichen Niederschrift über die 6. Sitzung des Rates vom 10.12.2014:

"Frau Schreiber beantwortet die Fragen und zitiert zunächst den Beschluss des Rates vom 19.12.2012 zur Schulwegsicherung.
Im Rat wurde danach regelmäßig im Rahmen der Beschlusskontrolle über den Um- setzungsstand berichtet. Da die UWG-Fraktion trotz des Sachstandes noch mit der Vorlage eines neuen Schulwegsicherungskonzeptes rechnet ist dazu weiter auszu- führen:

1. Warum ist der Beschluss noch nicht umgesetzt?

Zum Zeitpunkt des Beschlusses lagen für sämtliche Schulen Schulwegpläne vor, die jedoch aktualisiert werden mussten bzw. müssen. Alle Schulen sind über Gehwege, abmarkierte Sicherheitsstreifen an Straßen, signalisierte Überwege und Fußgänger- überwege (Zebrastreifen) sicher erreichbar. Um den Eltern, insbesondere Zugezoge- nen, die Schulwege von Grundschülern anhand von Plänen bzw. Flyern zu empfeh- len werden die Schulwegpläne erstellt. Aktuell bestehen 21 Grundschulen im Stadt- gebiet. Zum Zeitpunkt des Beschlusses lag für keine der Schulen ein aktueller, druckreifer Plan vor. In der Zwischenzeit wurden drei Schulwegpläne unter Beteili- gung aller Einzubeziehenden aktualisiert , einer ist kurz vor der Fertigstellung. Von insgesamt 21 Schulen konnten vier Schulen Schulwegpläne in Form von Flyern zur Verfügung gestellt werden.

2. Wann ist mit der Vorlage des neuen Schulwegsicherungskonzeptes zu rech- nen? Hierbei sind nun insbesondere auch die Beschlüsse des Rates zur Neu- ordnung der Schullandschaft in Siegen zu berücksichtigen.

Ein starres Schulwegsicherungskonzept wird es nicht geben können, da sich zum einen die Schullandschaft und zum anderen die Verkehrseinrichtungen ändern und die Änderungen berücksichtigt werden müssen. Schulwegsicherung ist daher eine stetige Aufgabe der Verwaltung. Die Verwaltung reagiert auf jeden Hinweis, z. B. von Eltern und Lehrern, der einen Schulweg betrifft. Erforderliche Maßnahmen werden in enger Zusammenarbeit mit den Schulen geprüft und umgesetzt. Die Verwaltung ar- beitet kontinuierlich weiter an der Erstellung von Schulwegplänen (Flyern) und wird diese dann veröffentlichen. Der letzte wurde am 20.08.2014 vorgestellt und ausge- händigt.

=> Der Rat der Stadt Siegen nimmt Kenntnis."

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von UWG Siegen

Antrag Unterbringung und Integration von Flüchtlingen

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Mues,

die UWG-Fraktion im Rat der Stadt Siegen beantragt, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Universitätsstadt Siegen beauftragt die Verwaltung

  1. mit der fachbereichsübergreifenden Erstellung eines ganzheitlichen Konzepts zur besseren Integration von anerkannten Asylbewerbern in Siegen.
  2. mit der Schaffung von 300 zusätzlichen Unterbringungsplätzen für anerkannte Asylbewerber bis Ende 2015. Dabei ist auf eine gleichmäßige Verteilung im Stadtgebiet zu achten, um die Integration zu fördern.
  3. im neuen Haushaltsentwurf (Stellenplan) der Stadt Siegen einen höheren Personalschlüssel für die Betreuung der Flüchtlinge auszuweisen. Dies soll durch Verlagerung von Stellen erreicht werden, nicht durch Schaffung neuer Stellen. Ehrenamtliche Initiativen für die Bildungsarbeit für Kinder und Jugendliche, Jugendverbände und Mentorenprojekte sind in ein Betreuungskonzept einzubinden.

Begründung:

Angesichts weltweit zunehmender kriegsähnlicher Konflikte und drohendem Völkermord bekennt sich der Rat der Stadt Siegen zu seiner Verantwortung, die im Recht auf politisches Asyl im Grundgesetz und in der Genfer Flüchtlingskonvention festgelegt sind. Die steigende Anzahl von Flüchtlingen geht an Siegen nicht vorbei. Die Hilfe, die viele Siegenerinnen und Siegener vor 70 Jahren nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs erfahren haben, soll anderen Menschen auf der Flucht nicht verwehrt werden.

Wir nehmen das zum Anlass, um die Integration und Betreuung der hier lebenden Flüchtlinge zu verbessern. Wir möchten Asylbewerbern und deren Kindern und Jugendlichen gute Startchancen in unserer Stadt bieten. Von Land und Bund erwarten wir

im Rahmen der Verhandlungen über eine Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen einen Lastenausgleich, der die besondere Situation der Stadt Siegen berücksichtigt.

Ergebnis:

Die UWG-Fraktion zieht den Antrag zurück, da sich bereits viele der im Antrag angesprochenen Punkte laut Verwaltung in Bearbeitung befinden. Bezüglich der finanziellen Unterstützung durch das Land NRW wird die Verwaltung nochmals gebeten nachzufragen

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von UWG Siegen

Antrag Schulentwicklungsplanung 2015/2016 bis 2018/2019

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

gleichwohl der Arbeitskreis für Bildungsplanung einer von der normalen Vorlagefrist abweichende Einbringung der Vorlage 155/2014 zugestimmt hat, beantragen wir hiermit die Behandlung der Vorlage in der heutigen Sitzung abzusetzen.

Begründung:

Die Vorlage ist in ihrer Komplexität hinsichtlich der Auswirkungen zu den Beschlussvorschlägen 1 bis 7 absolut unzureichend erläutert. Sie weicht auch hinsichtlich der Regelungsinhalte weit über die im Arbeitskreis angerissenen Folgen und Auswirkungen hinaus. So sind weder die kurzfristigen noch mittelfristigen räumlichen und finanziellen Auswirkungen dargestellt. Ebenso konnten wir feststellen, dass bei einer nur stichpunktartigen Überprüfung der angegebenen Schülerzahlen zum Teil deutliche Abweichungen zwischen der aktuellen Darstellung der Verwaltung und der tatsächlich vorhandenen Schülerzahl vorhanden sind. Die Vorlage ist am Montagmorgen in der UWG-Fraktion eingegangen. Eine derart kurze Vorlaufzeit ist nach unserer Auffassung, auch wenn es gilt Fristen zu wahren, in Anbetracht der Auswirkungen für eine sachgerechte Behandlung der dargestellten Inhalte keinesfalls ausreichend.

Wir beantragen daher den Tagesordnungspunkt abzusetzen und, ggfls. in einer Sondersitzung innerhalb der nächsten 14 Tage über die Beschlussvorlage zu entscheiden.

Auszug aus der öffentlichen Niederschrift über die 3. Sitzung des Ausschuss für Schul- und Bildungswesen am 21.10.2014:

Beschluss (über den Antrag der UWG-Fraktion):

Der Ausschuss für Schul- und Bildungswesen des Rates der Stadt Siegen beschließt, die Behandlung des Tagesordungspunktes 5 des öffentlichen Teiles von der Tagesordnung abzusetzen.

Beratungsergebnis: 1 Stimme dafür (UWG), 14 dagegen, 0 Enthaltungen

3. AfSuB 21.10.2014

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von UWG Siegen

Antrag Aktuelle Situation der Karstadt-Filiale in Siegen

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

die UWG-Fraktion im Rat der Stadt Siegen bittet darum die Tagesordnung des Rates am 01.10.2014 um den Tagesordnungspunkt „Aktuelle Situation und Erkenntnisse zurErhaltung/Schließung der Karstadt-Filiale Siegen“ im nichtöffentlichen Teil zu erweitern.

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von UWG Siegen

Antrag Bauunterhaltung des ehemaligen Spritzenhauses „Zinnwald“ Siegen

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

das ehemalige „historische Spritzenhaus Zinnwald“ wurde am 11.10.2010 in die Denkmalliste der Stadt Siegen eingetragen. Im Februar 2014 wurde das Objekt erneut bewertet und die Unterschutzstellung mit ergänzender Denkmalwertbegründung fortgeschrieben. Über die Nutzung des Feuerwehrgerätehauses wurde bereits 1998 ein Leihvertrag mit der Löschgruppe Langenholdinghausen der Feuerwehr Siegen abgeschlossen, nachdem die Durchführung größerer Instantsetzungs- und Unterhaltungsarbeiten auf Kosten der Stadt Siegen erfolgt. Der Abteilung Liegenschaften wurde durch den Förderverein der Freiwilligen Feuerwehr bereits in 2014/2013 einige Baumängel mitgeteilt, eine abschließende Entscheidung über die Finanzierbarkeit konnte insbesondere aus haushaltstechnischen Gründen Ende 2013 noch nicht getroffen werden. Da die Instandsetzungsarbeiten (Erneuerung der Dachrinne einseitig sowie Reparatur des Torrahmens nebst Erstellung einer Wasserablaufrinne vor diesem Tor) keine sehr großen finanziellen Aufwendungen erfordern und bei Unterlassung der Unterhaltungsarbeiten jedoch umfangreichere und nur mit erheblich größerem Finanzaufwand zu behebende Folgeschäden zu erwarten sind, empfehlen wir diese Schäden kurzfristig zu beseitigen.

Insoweit wären wir dankbar, wenn in der Sitzung des Bezirksausschusses I am 13.05.2014 dieses Thema auf die Tagesordnung gesetzt würde und die Verwaltung einen Bericht über den aktuellen Sachstand sowie einen Terminplan für die Durchführung der Reparaturarbeiten abgeben könnte.

Auszug aus der öffentlichen Niederschrift über die 22. Sitzung des Bezirksausschuss I - Siegen- Geisweid- am 13.05.2014:

Beschluss:

"Der Bezirksausschuss I – Siegen-Geisweid – bittet die Verwaltung nachdrücklich, mit dem Förderverein Kontakt aufzunehmen und zu klären. welche Maßnahmen zur Substanzerhaltung dringend erforderlich sind und auf der Basis die Kosten zu ermitteln. Die Maßnahmen sollen zur Vermeidung von Folgeschäden möglichst kurzfristig umgesetzt werden.  

Der Ausschuss bittet um Bericht in der nächsten Sitzung.

Beratungsergebnis: Einstimmig dafür, 0 Enthaltungen  22. BezA I 13.05.2014"

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von UWG Siegen

Antrag Straßenbau „Im Samelsfeld“

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Mues,

die Verwaltung hatte verbindlich zugesagt, dass die Straßenbaumaßnahme „Im Samelsfeld“ im Jahr 2014 begonnen werden sollte. Da das Jahr 2014 nunmehr vorüber ist, bittet die UWG-Fraktion um einen Sachstandbericht in der nächsten Sitzung des Bezirksausschuss West.

Ergebnis:

Die Verwaltung erläuterte, das im 5-Jahres-Instandsetzungsplan aus dem Jahr 2010 der Ausbau für das Jahr 2012 mit der Einschränkung der Finanzierbarkeit im Rahmen des Haushalts enthalten war. Im Arbeitsprogramm „Planung“ 2014 der Abteilung Straße und Verkehr war die Maßnahme mit Ergänzung um ein Teilstück der Achenbacher Furt ab dem ersten Quartal 2014 vorgesehen. Im Arbeitsprogramm „Bau“ sei nichts eingeplant. Aufgrund der finanziellen Situation sei die Verwaltung aufgefordert, im Haushalt Maßnahmen zu verschieben, die Festlegung der Prioritäten erfolgt dann durch die Politik. Bedingt durch die Fortschreibung der Baukosten erfolgte eine Splittung der Finanzierung auf 2015/2016. Nach einer erneuten Kostenanpassung auf nunmehr 1,7 Mio. Euro in 2015 ist die Maßnahme nunmehr für 2017/2018 vorgesehen. Positiv anzumerken sei die nahezu fertiggestellte Entwurfsplanung, die dann im Ausschuss vorgestellt werden kann.  Herr Langer merkte an, dass der Ausbau gegenüber den Anwohnern angekündigt wurde. Die Straße sei in Teilbereichen so schlecht, dass auch Schäden an den privaten Grundstücken entstehen. Die Probleme beständen aber leider auch in anderen Bereichen.

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von UWG Siegen

Anfrage U3-Betreuung in Siegen

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

der zweite Zwischenbericht zur Evaluation des Kinderförderungsgesetzes, der am 18. Mai 2011 durch die Bundesregierung vorgestellt wurde, stellt fest, dass durchschnittlich 39 Prozent der Eltern von Kindern im Alter bis zu drei Jahren ein Betreuungsangebot wünschen. Die formulierten Ziele der Jugendämter im bundesweiten Vergleich zeigen, dass der Ausbau auf kommunaler Ebene zumeist so geplant wird, dass bis zum Jahr 2013 ein Großteil des tatsächlichen Bedarfs abgedeckt werden kann. Bis August 2013 wollen die Jugendämter deutschlandweit im Durchschnitt für 38 Prozent der Kinder unter drei Jahren einen Betreuungsplatz schaffen. Auch für Siegener Familien ist das Thema von großer Bedeutung. Um Eltern und Kindern gerecht zu werden, muss der Bedarf nach Kinderbetreuung gedeckt werden. Dazu ist auch eine fundierte Bedarfsplanung nötig.

Daher bitten wir um die Beantwortung folgender Fragen:

  1. Wie viele Eltern von Kindern unter drei Jahren im Stadtgebiet von Siegen wünschen eine Kinderbetreuung in Kindertagesstätten oder durch Tagesmütter?
  2. In wie weit kann das Angebot an U3-Plätzen diesem Bedarf gerecht werden?
  3. Wird der Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz ab 2013 erfüllt?
  4. Wie verteilt sich das Angebot auf Tagesmütter und Kindertagesstätten?
  5. Gibt es Wartelisten in den Kindertageseinrichtungen? (Bitte um Auflistung der Wartezahlen pro Kita)
  6. Nach welchen Kriterien werden Kinder abgelehnt?
  7. Wie werden die tatsächlichen Bedarfe nach Kinderbetreuung in Siegen ermittelt?
  8. Welche Faktoren werden bei der Bedarfsplanung berücksichtigt?

Ergebnis:

Zu 1.)
Die Anzahl der Eltern die eine Betreuung wünschen steigt stetig. Derzeit ist ein Platzangebot von 30 % vorhanden, Es wird jedoch mit einer Quote von ca. 50 % gerechnet.
Zu 2.)
Bislang konnten entsprechende Plätze immer vermittelt werden.
Zu 3.)
Für Kinder vom 3. Lebensjahr bis Schuleintritt wird der Rechtsanspruch erfüllt. Für Kinder vom 1. Bis 3. Lebensjahr ist bis zum 01.08.2013 der Rechtsanspruch nicht umzusetzen.
Zu 4.)
25 % Tagespflege und 75 % Tageseinrichtungen.
Zu 5.)
Da viele Eltern Wartelisten in verschiedenen Einrichtungen belegen ist ein genauer Überblick nicht möglich. Wird aber zum Jahresende nachgereicht.
Zu 6.)
Diese Kriterien werden von den Einrichtungen festgelegt. Es gilt das Diskriminierungsverbot.
Zu 7.)
Anhand von Planungsgesprächen mit Einrichtungen, Eltern etc.
Zu 8.)
Faktoren sind: Kinder- und Jugendpolitische Entwicklungen, Gesetze , Verordnungen, Vorgaben und Standards des Landesjugendamtes ebenso wie finanzielle Rahmenbedingungen.

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von UWG Siegen

Stellungnahme: UWG-Fraktion begrüßt das Aus des Projekts Uni-Schule

Kritik am Rektor unberechtigt.

Wenn auch unser Vertreter im Schulausschuss eine andere Position einnimmt, hat die große Mehrheit UWG Fraktion im Rat der Stadt Siegen das Projekt Uni-Schule wegen der sich abzeichnenden Auswirkungen für die anderen Schulen kritisch begleitet und nach genauerer Kenntnis der Folgen abgelehnt. Die UWG kennt keinen Fraktionszwang, insoweit gehört eine andere Auffassung durchaus zu unserem demokratischen Selbstverständnis.

Die Kritik an der Positionierung des Rektors der Universität zur Umsetzbarkeit der Uni-Schule ist indes für uns unberechtigt; sie ist vielmehr konsequent und nach unserer Auffassung im Interesse des Schulfriedens in dieser Stadt beeindruckend verantwortungsvoll. Anders als viele Befürworter, die anfangs eine gleiche Position bezogen und nach der mit nur einer Stimme des Rates erfolgten Zustimmung bereit waren das Projekt nunmehr nach dem Motto „Mehrheit ist Mehrheit“ durchzupeitschen, steht der Rektor mit dieser Auffassung zu seinem Wort, wonach das Projekt Uni-Schule in Siegen nur dann einen Sinn mache, wenn es von einer großen Mehrheit getragen würde.

Bezeichnend ist auch, dass man den Rektor für den eigenen Rückzug aus dem Projekt (mit-)verantwortlich macht und erklärt, dass man bei der Standortdebatte nicht mitmache. Hierbei wird geflissentlich verschwiegen, dass man lediglich keinen Mut hat, aus den in der Vorlage der Verwaltung genannten und möglichen Varianten und den sich jeweils daraus für die benachbarten Schulen abzeichnenden Folgen in Anbetracht der Nähe zur Kommunalwahl einen Standort auszuwählen und zu beschließen.

Abschließend bleibt festzustellen, dass es manchmal mehr Mut bedarf, eine anfänglich als positiv eingestufte Maßnahme nach genauerer Kenntnis der Folgen und Abwägung der Folgen am Ende des Prozesses abzulehnen. Aus diesem Grunde ist auch die Kritik am Bürgermeister nicht sachgerecht.

Hans Günter Bertelmann
Fraktionsvorsitzender

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von UWG Siegen

Schuldenuhr für Siegen

Unter die Rubrik „Aprilscherz“ stellte Hans-Dieter Ernst (Die Linke) einen Antrag der UWG-Fraktion im Rat. Ihre Idee, eine Schuldenuhr am Siegener Rathaus anzubringen, stieß in der Sitzung auf wenig Gegenliebe. Nur die CDU-Politikerin Brigitte Eger-Kahleis war nicht grundsätzlich gegen diesen Vorschlag – hätte aber nur dafür gestimmt, wenn die UWG garantiert hätte, die Folgekosten der Uhr zu tragen.
Denn die Anschaffungskosten, so Günter Langer, seien durch Sponsoren gedeckt. „Viele Bürger wissen nicht wie sehr die Stadt verschuldet ist“, so der UWG-Politiker.

Linke und CDU ziehen an einem Strang
Die Uhr solle für mehr Transparenz im Haushalt sorgen und die Auswirkung von Zins und Zinseszins der Investitionskredite und das Anwachsen der Verschuldung der Stadt verdeutlichen. Ende 2010 entfielen in der Stadt Siegen, die gemeinsam mit Wilnsdorf zu den am stärksten pro Kopf verschuldeten Kommunen im Kreis gehört, je 3458 Euro Schulden auf jeden Einwohner.

Ähnliche Uhren stehen am Eingang der Zentrale des Bundes der Steuerzahler in Berlin und in Düsseldorf – letztere zeigt mittlerweile die Zeit an, weil die Stadt schuldenfrei ist.

„Es ist selten, dass ich an den Kollegen von der Linken anknüpfen kann“, so Ute Höpfner-Diezemann zu Ernsts Aussage, die Argumentation sei nicht schlüssig, weil sich bereits jetzt jeder über die Verschuldung informieren könne. Sie sah noch einen weiteren negativen Aspekt der Idee: Es wirke nicht unbedingt motivierend. „Es tut dem Image der Stadt nicht gut“, fasste die CDU-Politikerin zusammen.

„Das ist kein Geld, das auf schwarzen Konten verschwindet“, gab Michael Groß (Grüne) zu bedenken. Dieser Eindruck könne aber durch eine Schuldenuhr bei den Bürgern entstehen. Auch die FDP und die SPD waren dagegen und verwiesen darauf, dass man eher gefordert sei, „intelligent zu wirtschaften“, wie es Peter Mörbitz (SPD) ausdrückte.

UWG-Fraktionsvorsitzender Hans-Günter Bertelmann versuchte die Idee seiner Fraktion zu retten, indem er der Schuldenuhr einen eher symbolischen Charakter zusprach und scherzte: „Wenn der Antrag für die Schuldenuhr am Rathaus abgelehnt wird – wir werden schon noch einen Platz dafür finden.“ Vergeblich: Der Rat entschied geschlossen gegen die UWG, bei einer Enthaltung von CDU-Politikerin Brigitte Eger-Kahleis.

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von UWG Siegen

Rückforderung von Fördermitteln zum Bau des Apollo-Theaters

Mit Erstaunen hat die UWG-Fraktion im Rat der Stadt Siegen den Artikel „Stadt soll Geld zurückzahlen“ in der Siegener Zeitung vom 24.02.2014 zur Kenntnis genommen, in dem darüber berichtet wird, dass die Bezirksregierung Arnsberg Fördermittel in Höhe von 10,433 Millionen Euro plus Zinsen zurückfordert.

Für die UWG-Fraktion ist es äußerst befremdlich, dass sowohl die Fraktionen als auch die Mitglieder des Stadtrates darüber erst aus der Presse erfahren und nicht, wie es sein müsste, spätestens in der Ratssitzung am 19. Februar, im Rahmen der Haushaltsberatung 2014/15. Auch die Bürgerinnen und Bürger der Stadt haben ein Anrecht, darauf, von der Verwaltungsspitze ausreichend und zeitnah über die Rückzahlungsforderung und deren Gründe informiert zu werden.

Das entsprechende Schreiben der Bezirksregierung datiert vom 7. Februar, sodass ausreichend Zeit gewesen wäre, alle Ratsfraktionen darüber zu informieren. Der Bürgermeister hätte auch ausreichend Zeit gehabt, die Gründe vor der letzten Ratssitzung in Arnsberg zu klären und nicht erst, nachdem darüber in der Presse berichtet wurde.

Dabei hätte der Verwaltungschef aus den Erfahrungen des vergangenen Jahres seine Lehren ziehen müssen, als mit einem Defizit von 15 Millionen Euro geplant wurde, das Haushaltsjahr schließlich aber mit 30 Millionen Euro neuen Schulden abgeschlossen wurde.

Ein solches Vorgehen zeugt weder von einer strukturierten Haushaltsführung noch von einer seriösen Informationspolitik der Stadtverwaltung und der Verwaltungsspitze insbesondere gegenüber dem Stadtrat und seinen gewählten Mitgliedern und gegenüber der Öffentlichkeit. Wenn die Bürger der Stadt nicht frühzeitig unterrichtet werden, muss das den Eindruck erwecken, dass der Vorgang um die Rückforderung von Apollo-Fördermitteln von der Verwaltungsspitze nicht nur verschleppt, sondern auch verschleiert werden soll und damit der Öffentlichkeit vorenthalten wird.

Dieses Verhalten des Bürgermeisters betrachtet die UWG-Fraktion als nicht akzeptabel und hinnehmbar.

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von UWG Siegen

Rückforderung Fördermittel Apollo-Theater

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

die UWG-Fraktion hat aus einem Presseartikel („Stadt soll Geld zurückzahlen“ in der Siegener Zeitung vom 24.02.2014) erfahren, dass die Bezirksregierung beabsichtigt, Fördermittel in Höhe von 10,433 Millionen Euro zzgl. Zinsen für den Bau des Apoll-Theaters von der Stadt Siegen zurück zu fordern.

Hierzu bitten wir um Beantwortung folgender Fragen:

Seit wann liegt der Verwaltung das Anhörungsschreiben vor und was wird hier der Stadtverwaltung vorgeworfen?
Warum wurden die Fraktionen im Rat der Stadt Siegen nicht in der Haushaltsberatung am 12.02.2014 über die Umstände informiert?
Sollte eine Rückforderung berechtigt sein, wie soll es haushaltsverträglich im Haushalt 2014/15 dargestellt werden?

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Rückforderung von Fördermitteln zum Bau des Apollo-Theaters

Mit Erstaunen hat die UWG-Fraktion im Rat der Stadt Siegen den Artikel „Stadt soll Geld zurückzahlen“ in der Siegener Zeitung vom 24.02.2014 zur Kenntnis genommen, in dem darüber berichtet wird, dass die Bezirksregierung Arnsberg Fördermittel in Höhe von 10,433 Millionen Euro plus Zinsen zurückfordert.

Für die UWG-Fraktion ist es äußerst befremdlich, dass sowohl die Fraktionen als auch die Mitglieder des Stadtrates darüber erst aus der Presse erfahren und nicht, wie es sein müsste, spätestens in der Ratssitzung am 19. Februar, im Rahmen der Haushaltsberatung 2014/15. Auch die Bürgerinnen und Bürger der Stadt haben ein Anrecht, darauf, von der Verwaltungsspitze ausreichend und zeitnah über die Rückzahlungsforderung und deren Gründe informiert zu werden.

Das entsprechende Schreiben der Bezirksregierung datiert vom 7. Februar, sodass ausreichend Zeit gewesen wäre, alle Ratsfraktionen darüber zu informieren. Der Bürgermeister hätte auch ausreichend Zeit gehabt, die Gründe vor der letzten Ratssitzung in Arnsberg zu klären und nicht erst, nachdem darüber in der Presse berichtet wurde.

Dabei hätte der Verwaltungschef aus den Erfahrungen des vergangenen Jahres seine Lehren ziehen müssen, als mit einem Defizit von 15 Millionen Euro geplant wurde, das Haushaltsjahr schließlich aber mit 30 Millionen Euro neuen Schulden abgeschlossen wurde.

Ein solches Vorgehen zeugt weder von einer strukturierten Haushaltsführung noch von einer seriösen Informationspolitik der Stadtverwaltung und der Verwaltungsspitze insbesondere gegenüber dem Stadtrat und seinen gewählten Mitgliedern und gegenüber der Öffentlichkeit. Wenn die Bürger der Stadt nicht frühzeitig unterrichtet werden, muss das den Eindruck erwecken, dass der Vorgang um die Rückforderung von Apollo-Fördermitteln von der Verwaltungsspitze nicht nur verschleppt, sondern auch verschleiert werden soll und damit der Öffentlichkeit vorenthalten wird.

Dieses Verhalten des Bürgermeisters betrachtet die UWG-Fraktion als nicht akzeptabel und hinnehmbar.

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Rückforderung Fördermittel Apollo-Theater

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

die UWG-Fraktion hat aus einem Presseartikel („Stadt soll Geld zurückzahlen“ in der Siegener Zeitung vom 24.02.2014) erfahren, dass die Bezirksregierung beabsichtigt, Fördermittel in Höhe von 10,433 Millionen Euro zzgl. Zinsen für den Bau des Apoll-Theaters von der Stadt Siegen zurück zu fordern.

Hierzu bitten wir um Beantwortung folgender Fragen:

  1. Seit wann liegt der Verwaltung das Anhörungsschreiben vor und was wird hier der Stadtverwaltung vorgeworfen?
  2. Warum wurden die Fraktionen im Rat der Stadt Siegen nicht in der Haushaltsberatung am 12.02.2014 über die Umstände informiert?
  3. Sollte eine Rückforderung berechtigt sein, wie soll es haushaltsverträglich im Haushalt 2014/15 dargestellt werden?

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Haushaltsrede 2014 des Fraktionsvorsitzenden der UWG Günter Bertelmann

Herr Bürgermeister,
meine Damen und Herren,

wenn ich mir die Beschlüsse, die wir in den letzten Jahren gefasst haben ansehe, dann sind sehr viele, auch dicke Brocken, gemeinsam beschlossen worden. Darauf ist ja von SPD und CDU umfangreich hingewiesen worden. Ich sage ganz ehrlich, dass wir auch gegen Arbeitslosigkeit sind, dass wir auch für ein Gewerbegebiet mit einem Autobahnanschluss einstehen, dass Straßen und Brücken saniert werden müssen, was eine Mammutaufgabe in Siegen ist. Selbstverständlich unterstützen wir auch den Ausbau der Radwege. Auch der Campus Siegen. „Siegen – zu neuen Ufern“, der zunächst nicht unsere Unterstützung gefunden hatte wird von uns auch unterstützt, denn wir können uns es gar nicht leisten, dass das ein Flop wird. Insofern, meine Damen und Herren, hätten wir es durchaus gut gefunden, wenn wir dort einen Projektmanager, wie bei Apollo oder Siegerlandhalle, eingesetzt hätten. Dann würden uns die Kosten dort nicht davonlaufen, so wie es sich zumindest anfühlt. Wir sind auch für soziale Sicherheit und könnten dazu einen fünf- bis sechsseitigen Beitrag leisten, den ich Ihnen aber erspare. Wir werden auch keinen Exkurs zur Politik der Bundes- und Landesregierung machen.

Daher mache ich jetzt nahtlos auf Seite 7 meiner Notizen weiter.

Das, was eigentlich interessiert sind die Unterschiede. Warum macht die UWG bei diesem Haushalt nicht mit? Wir haben uns die Sache nicht leicht gemacht.

Ich möchte da einige Konkretisierungen vornehmen. Wir haben ja eine umfangreiche Liste vorliegen, die zum Teil schon diskutiert wurde. Wir sind der Auffassung, dass es in einer solchen Situation zwei Möglichkeiten gibt, und wir haben die falsche gewählt. Richtig wäre gewesen, ausgewogene Maßnahmen im Einnahme- und Ausgabenbereich vor-zunehmen. Wir sind der Auffassung, dass diese Punkte nicht ausgewogen sind. Ich möchte das auch konkretisieren:

Der Vorschlag, in den Jahren 2014 – 2018 von den rechnerisch 95 freiwerdenden Stellen 50% einzusparen ohne auch nur andeutungsweise zu sagen wie, ohne auch nur andeutungsweise zu sagen, welche Aufgaben wegfallen sollen, aber ganz konkret das Einsparpotenzial, nämlich 8,9 Mio. €, zu benennen ist nach unserer Auffassung ausgesprochen merkwürdig und auch etwas unseriös. Hier sollt man die Pferde nicht scheu machen bevor man nicht konkrete Bereiche benannt und Sparpotenziale definiert hat. Das muss natürlich mit Politik, mit Verwaltung und mit Personalvertretung erfolgten. Dies glaube ich in der vorgelegten Form aber nicht. Und wenn ich dann noch weiß, dass wir den vorhin von Klaus-Volker Walter bereits zitierten Vorschlag zum Wegfall der Fachbereichsleiterebene, übrigens ein Vorschlag von Ulli Mock, der diese Führungsebene zusätzlich eingezogen hat, und insbesondere die CDU hatte damals nachhaltig dagegen gesprochen. Mit dem Wegfall der Fachbereichsleiterebene hätten wir durchaus brutto 800.00 € bis 900.000 € einsparen können, netto wären vielleicht 500.000 bis 600.000 € übrig geblieben. Fest steht auf jeden Fall, in dem man das zurückgenommen hat, bei den 95 Stellen geht es nicht um den Wegfall von Führungskräftestellen, sondern hier werden Sachbearbeiterebenen überwiegend betroffen sein. Da bin ich sehr gespannt, auf die Vorschläge die da kommen.

Das Thema „Gewinnabführung SVB“ ist ja Gott sei Dank vom Tisch, auch da haben wir lange für attraktive Preise der SVB geworben und damit unseren Beitrag zur Konkurrenzfähigkeit des Unternehmens getan. Wir haben auch definiert, was wir in den nächsten 10 Jahren machen wollen und dafür Rücklagen gebildet. Das ist ein 10-Jahres-Programm, davon sollten wir uns nicht schon im zweiten Jahr verabschieden.

Die Erhöhung der Parkgebühren, wenn ich das hier lese: „Mit dem Abschluss der Baumaßnahme „Siegen – zu neuen Ufern“ im Jahr 2016 ist eine Anhebung der Parkgebühren auch im interkommunalen Vergleich vertretbar.“ Wir haben genau auf diese Problematik hingewiesen als es darum ging, die Parkpalette wegfallen zu lassen, dass dies Gefahren in sich birgt. Nun holt uns das ein. Mit wem wollen wir uns im interkommunalen Vergleich vergleichen? Mit der Rhein-Ruhr-Schiene oder unseren direkten Nachbarn in Kreuztal, Olpe usw. Dort gibt es nämlich bezahlbaren oder kostenlosen Parkraum, und dort gehen die Menschen hin. Wir wollen auf keinen Fall eine Schwächung Siegens als Einzelhandelszentrum zulassen.

Ein weiterer Punkt ist die Erhöhung der Grundsteuer. Die Grundsteuer, so höre ich immer wieder, soll ja die gerechteste Steuer sein, weil sie jeden betrifft. Sei betrifft in der Tat alle, aber ist das gerecht, wenn wir uns die unterschiedliche Leistungsfähigkeit der Betroffenen, insbesondere die der Mieter im Verhältnis zu Eigenheimbesitzern, ansehen. Der Verwaltungsvorschlag, um 30%-Punkte zu erhöhen wird sogar noch getoppt durch SPD und CDU, die die Gerechtigkeit erhöhen wollen und 40% als Erhöhungsbetrag an-setzen. Und um anschließend der Gerechtigkeitsdebatte die Krone aufzusetzen, werden die von den Bürgern die in den letzten Jahren zu viel gezahlten Abfallbeseitigungsgebühren nicht zurückerstattet, sondern mit der Gerechtigkeitssteuer verrechnet. Meine sehr geehrten Damen und Herren, das müssen sie dem Bürger erstmal deutlich machen. Er hat in den letzten Jahren zu viel an Gebühren bezahlt, die sollen nicht zurückgezahlt werden. Damit das nicht erfolgt erhöhen wir die Grundsteuer und in entsprechender Weise ist dann die Rückzahlungsverpflichtung der Stadt nicht gegeben. Meine Damen und Herren, das hat ein Geschmäckle.

Genauso sieht es aus mit der Erhöhung der Vergnügungssteuer. Wir hatten Einvernehmen erzielt, dass wir Mehreinnahmen aus der Vergnügungssteuer insbesondere für die Suchtprävention einsetzen wollen – ja, 15 %. Nur, als wir damals darüber sprachen waren es 50 %, nur war dieser Rat letztlich nicht dazu bereit. Daher scheint der Präventionsgedanke nicht im Vordergrund gestanden zu haben. Wir sind besorgt darüber, weil insbesondere bei einer Toplage von 20% und absehbaren Klagen wir hinten rüber fallen. Wir sollten es dem belassen, was wir haben.

Die Zweitwohnungssteuer, da hat Herr Groß schon etwas zu gesagt. Ich hätte mir hier auch etwas mehr Mut gewünscht. Sie wird ja die sogenannte Studentensteuer genannt. Man sollte das tun und gleichzeitig einige Dinge nicht unterlassen. Wenn ich mir die Liste hier anschaue, wird ein wesentlicher Teil der Zweitwohnungssteuer zur Haushaltskonsolidierung eingesetzt. Ich denke, wenn wir die Stadt Siegen als Universitätsstadt ernst nehmen, dann sollten wir die Einnahmen zur Attraktivierung dieser universitären Stadt zum Beispiel durch vergünstigte Theatereintritte, Bäder usw. , dann werden die auch frequentiert und letztlich weiß auch jeder Student, dass das Geld, was im Grunde genommen als Zweitwohnungssteuer eingeht, auch richtig genutzt wird.

Ein ganz großes Ding ist in der Konsolidierungsliste enthalten, in dem wir im Vorfeld festlegen, wie viele Schulen wir schließen, wie viel Geld wir damit einzusparen haben und uns dann letztendlich zusammensetzen wollen, um ein Schulentwicklungskonzept zu beschließen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir haben so schlechte Erfahrungen mit unserer Schulpolitik gemacht, wir sollten das nicht weiterführen. Diese Art des Umgangs mit unseren Schulen zeigt mir aber, dass es so weiter geht. Wir werden das natürlich nicht vor der Wahl festlegen, sondern erst nach der Wahl. Meine Damen und Herren, so geht es nicht! Mit dem Löhrtorgymnasium hat es angefangen, Dreisbachschule war auch keine Erfolgsstory. Die Haardter-Berg-Schule haben wir umfangreich ausgebaut, einen Mensabereich eingebaut, um sie dann zu schließen. Einsparung, wo haben wir die vor-genommen? Weiter geht es in der Winchenbachschule, wo wir eine Interimslösung machen obwohl wir im Grunde seit zwei Jahren wissen, dass diese Schule auf Grund der Situation im Wohngebiet nicht geeignet ist. Die UWG wird keiner Schulschließung zu-stimmen, wo eine ausreichende Anzahl an Bewerbern vorhanden ist. Sie haben das offensichtlich auch schon festgelegt, ich wünsche ihnen dabei viel Spaß. Die Schulpolitik ist eine Politik, die den Bürger unmittelbar betrifft und der Bürger hat ein Recht mal lang-sam zu erfahren, wo dieser Zug hinfahren soll, und zwar nicht in einer Hoppla-Hopp-Politik, wo ein Häschen nach dem anderen aus dem Hut gezaubert wird sondern ganz einfach in einer langfristigen Perspektive, wo gemeinsam mit dem Bürger Schulentwicklungspolitik projektiert wird, wo jeder weiß, in zwei bis drei Jahren ist dies oder jenes zu erwarten. Das wäre der richtige Weg und dann wird dieser Stress, den wir in der Vergangenheit hatten, auch der Vergangenheit angehören.

Die Anhebung der Elternbeiträge durch Senkung der Einkommensgrenzen halten auch wir für verkehrt. Ich denke, wir haben gerade mit der Gleichschaltung des Kreises eine Regelung gefunden, die Siegen und die Region als eltern- und kinderfreundlich darstellt. Auf diesem Weg sollten wir uns weiter bewegen, wir sollten aber keine weiteren Nebelkerzen da hineinbringen indem wir, wie ich gehört habe die Einkommensgrenze im Kreis auf 40.00 € senken. Ich denke, das sollten wir zum jetzigen Zeitpunkt nicht tun.

Die Abschaffung des Förderprogramms zum Erwerb leerstehender Immobilien: Herr Rujanski ist darauf eingegangen dass ihm das weh tut. Uns tut das noch mehr weh und wir möchten es nicht opfern. Wir haben gerade erst vor kurzem die Regelungen getroffen, wie wir abrechnen wollen, wie wir die Einkommen festlegen und wollen dies nun vier Wochen später in die Tonne werfen. Nein, meine Damen und Herren, nicht mit uns!

Ein weiterer Punkt ist, wie wir lesen konnten, dass wir die Überwachung des ruhenden und fahrenden Verkehrs verstärken wollen und dort Mehreinnahmen generieren. In der Vergangenheit hieß es immer: Die Überwachung des ruhenden Verkehrs dient der Verkehrssicherheit und bringt kein Geld ein, sondern kostet vielmehr noch was. Aber das ist uns die Verkehrssicherheit wert. Nun lesen wir, dass es anders ist und das wir Geld generieren wollen. Wir finden das verkehrt und stimmen dem in dieser Form und mit diesem Signal nicht zu. Wenn wir uns mehr unserem City-Service-Team zuwenden und darüber nachdenken ob es richtig ist, wenn zwei oder drei Leute morgens früh durch die Innenstadt marschieren, wo noch nicht viel los ist oder ob zu anderen Zeiten, wo wir es uns wünschen würden, diese hilfreichen Menschen, die die Ordnung in der Stadt Siegen aufrecht erhalten bzw. verbessern sollen, besser eingesetzt werden können. Wir haben neulich in der Presse ein Bild gesehen, wie es um den Bahnhof herum aussah. Der Eine oder Andere wird vergleichbares an anderer Stelle festgestellt haben. Hier haben wir im Bereich Ordnung und Sauberkeit Nachholbedarf und darum sollten wir uns kümmern.

Die Überprüfungsanträge sind auch schon angesprochen worden. Wenn ich eine Überprüfung vornehme, die KAG-Beiträge um mindestens 20 % zu erhöhen, dann hört sich das für den unbedarften Leser vielleicht nicht viel an. Wenn ich aber weiß, dass gleichzeitig die Erschließungsbeiträge in vielen Bereichen so hoch sind, wie die Grundstückskosten, dann wäre das nicht unbedingt ein Signal, um Menschen nach Siegen zu ziehen, um junge Familien nach Siegen zu ziehen. Wir lehnen eine derartige Erhöhung bereits jetzt ab.

Auch die Ausflüsse aus dem Bädergutachten sind bekannt, wir haben uns lange darüber unterhalten. Wir möchten soweit es irgendwie geht die Siegener Bäderlandschaft erhalten. Sie sollten sich auch dazu äußern, und das nach Möglichkeit nicht erst nach der Wahl.

Zum Schluss wird deutlich, warum wir diesem Haushalt nicht zustimmen können. Mit vielen Dingen sind wir einverstanden, sehen aber letztlich in dem, was uns als Konsolidierungsbeitrag vorgelegt wird, nicht den großen Wurf und sind damit nicht einverstanden. Wir lehnen diesen Haushalt ab.

Zu allerletzt möchte ich den Mitarbeitern dieses Hauses unseren ausdrücklichen Dank aussprechen. Ich denke, das Jahr 2013 war nicht ganz einfach, es wird dieses Jahr nicht einfacher, auch durch die angedachten Maßnahmen. Hier gilt es, vertrauensvoll mit dem Personalrat, mit dem Personal Dinge zu entwickeln, die in der letzten Konsequenz so zum jetzigen Zeitpunkt nicht fixierbar sind.

 

Vielen Dank

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Anfrage Rückforderung Fördermittel Apollo-Theater

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

die UWG-Fraktion hat aus einem Presseartikel („Stadt soll Geld zurückzahlen“ in der Siegener Zeitung vom 24.02.2014) erfahren, dass die Bezirksregierung beabsichtigt, Fördermittel in Höhe von 10,433 Millionen Euro zzgl. Zinsen für den Bau des Apoll-Theaters von der Stadt Siegen zurück zu fordern.

Hierzu bitten wir um Beantwortung folgender Fragen:

  1. Seit wann liegt der Verwaltung das Anhörungsschreiben vor und was wird hier der Stadtverwaltung vorgeworfen?
  2. Warum wurden die Fraktionen im Rat der Stadt Siegen nicht in der Haushaltsberatung am 12.02.2014 über die Umstände informiert?
  3. Sollte eine Rückforderung berechtigt sein, wie soll es haushaltsverträglich im Haushalt 2014/15 dargestellt werden?

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Antrag Bushaltestellen Rothenberg und Eicher

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

aufgrund der vor einiger Zeit gefassten politischen Beschlüsse (Schulzusammenlegungen) ist es erforderlich, zur Schulwegsicherung die provisorischen Bushaltestellen Am Rothenberg und Am Eichert zu Bushaltestellen mit Haltebuchten und Überdachungen auszubauen. Zahlreiche Eltern beklagen uns gegenüber den schlechten Zustand der Haltestellen.

Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird beauftragt, entsprechende Mittel im Haushaltsplan 2014 einzustellen und den Umbau der Haltestellen zu veranlassen.

Auszug aus der öffentlichen Niederschrift über die 23. Sitzung des Verkehrsausschuss am 12.09.2013:

"Nach kurzer Aussprache kommen die Ausschussmitglieder überein, den Antrag an die Arbeitskommission zu überweisen um zunächst zu klären, wie und in welchem Umfang ein Ausbau erfolgen könnte.  

23. VerkA 12.09.2013"

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Antrag Mülleimer Siegen-Achenbach

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

die UWG-Fraktion im Rat der Stadt Siegen bittet, den folgenden Antrag auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Bezirksausschusses V - Siegen-West - zu setzen:

Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird beauftragt, die durch Vandalismus beschädigten Mülleimer auf dem Heidenberg/Fischbacherberg und an der Erinnerungsstätte der Belgischen Garnison unverzüglich wieder aufzustellen.
Die UWG-Fraktion fordert, dass die Entleerung bei entsprechender Nutzung / Befüllung bedarfsgerecht erfolgt.

Begründung:

Für die UWG-Fraktion ist es nicht nachvollziehbar, dass die Stadt Siegen diese wichtige Aufgabe in den Randgebieten deutlich vernachlässigt. In der Innenstadt sind ausreichend Mülleimer vorhanden und werden z. T. täglich geleert. Es ist nicht nachvollziehbar, dass bspw. Müllsäcke - trotz telefonischer Information an die zuständigen Mitarbeiter der Stadt Siegen – mehrere Tage lang nicht abgeholt werden.

Auszug aus der öffentlichen Niederschrift über die 13.Sitzung des Bezirksausschusses V-Siegen-West vom 12.06.2013:

"Mit Erstaunen nimmt Herr Diehl die Antragstellung zur Kenntnis. Bislang verlief die Zusammenarbeit mit dem Heimatverein nach kurzer telefonischer Kontaktaufnahme problemlos.
Der Austausch der durch Vandalismus beschädigten Mülleimer wurde bereits in Auf- trag gegeben. Die Lieferung wird in Kürze erwartet.

Grundsätzlich sind zwei Fahrzeuge täglich im Stadtgebiet unterwegs, um Müll einzu- sammeln.

Herr Langer begründet die Antragstellung. Er berichtet, dass trotz Anruf bei der Ab- teilung 8/2 die Müllsäcke nicht zeitnah abgeholt wurden. Dies hatte zur Folge, dass der vorher durch Freiwillige des Heimatvereins mühsam gesammelte Müll wieder in der Umgebung verteilt wurde. Dies sei für die freiwilligen Müllsammler äußerst frust- rierend zu beobachten.

Frau Jung schlägt vor, dass sich der Heimatverein zwecks Abholtermins direkt mit der Abteilung 8/2 abspricht.

Herr Doppler fügt den Vorschlag hinzu, ein Zwischenlager einzurichten.

Herr Diehl macht geltend, dass die Säcke nach telefonischer Mitteilung abgeholt werden. Allerdings fehlen teilweise die personellen Kapazitäten für eine bedarfsge- rechte Abholung.

Das kann Herr Langer nachvollziehen, fordert aber in der Sache mehr Sensibilität. Darüber hinaus zieht er seinen Antrag zurück.

Herr Plate fügt hinzu, dass auf dem Platz der Johanna-Ruß-Schule häufig Müll abge- laden wird und bittet die Abteilung 8/2 sich darum zu kümmern.13. BezA V 12.06.2013"

=> Der Antrag wurde zurückgezogen.

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Antrag Auswirkungen Zensus 2011

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

mit der nunmehr erfolgten Veröffentlichung „Zensus 2011“ steht fest, dass der sich seit langem abzeichnende „Bevölkerungsschwund“ unter die magische Einwohnerzahl 100.000 erheblich schneller vollzogen hat, als von allen Beteiligten erwartet und befürchtet. Die Gründe hierfür sind sicherlich mannigfaltig und bedürfen hier keiner weiteren Erörterung. Umso nachhaltiger zeichnen sich die hieraus ergebenden finanziellen, organisatorischen und personellen Konsequenzen ab. So hat z.B. neben den allgemeinen finanziellen Auswirkungen eine Einstufung in die Größenklasse (KGSt) 4 erhebliche Auswirkungen auf die Organisation und die Besoldungsstruktur einer Stadt.
Wir wären Ihnen daher dankbar, wenn Sie uns auf der Basis des aktuellen Kenntnisstandes einen ersten Sachstandsbericht über die Auswirkungen dieser für die Stadt Siegen so schädlichen Entwicklung geben würden.

Auszug aus der öffentlichen Niederschrift über die 45. Sitzung des Rates am 18.09.2013:

Ergebnis:

"Vorlage Nr. 2041/2013  

=> Der Rat der Universitätsstadt Siegen nimmt den Bericht über die neue amtliche Einwohnerzahl als Ergebnis des Zensus 2011 und dessen Folgen für die Stadt Siegen zur Kenntnis.

45. Rat 18.09.2013 "

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von UWG Siegen

Anfrage Nutzung Unteres Schloss durch die Universität

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

„Grünes Licht zum Abriss des alten Gefängnisses“ lautete eine Pressemitteilung von Samstag, 13.04.2013. Dem erstaunten Leser wurde damit zur Kenntnis gegeben, dass nach einer vorher erfolgten Diskussion über die Bedeutung des Gefängnisses während der NS-Zeit nunmehr eine Stellungnahme des Landeskonservator vorliegt, nach der eine Denkmalwürdigkeit des alten Gefängnistraktes nicht gegeben sei. In der Folge dieses Untersuchungsergebnisses sollen zwei Flügel des Unteren Schlosses abgerissen und die ursprünglich in diesem Bereich geplante Unterbringung der Uni-Bibliothek nunmehr in einem an gleicher Stelle, an die Gebäudestruktur angepassten Neubau, untergebracht werden. Nachdem bereits mehr als drei Monate durch die ausführlichen, zuvor bereits erwähnten Untersuchungen verloren gehen, erklärten die Verantwortlichen des Bau- und Liegenschaftsbetriebes, dass man sich „erst einmal vierzehn Tage in heftigstes Nachdenken“ begeben wolle. Dem Pressebericht folgend soll, „wenn alles optimistisch laufe“ erst im Dezember eine Auftragsvergabe und damit ein Baubeginn im kommenden Jahr erfolgen.

In diesem Zusammenhang stellen wir folgende Fragen:

  1. Gibt es Erkenntnisse zu welchen Ergebnissen dieses „heftigste Nachdenken“ geführt hat?
  2. Wird der geplante Beginn der Bauarbeiten zum Umbau des Unteren Schlosses insgesamt durch diese Entwicklung beeinträchtigt? Und wenn ja, welche Auswirkungen hat dies auf die gesamte Baumaßnahme bzw. die Fertigstellung und Inbetriebnahme durch die Universität?

Auszug aus der öffentlichen Niederschrift über die 41. Sitzung des Rates vom 22.05.2013:

1. Gibt es Erkenntnisse zu welchen Ergebnissen dieses „heftigste Nachden- ken“ (des Bau- und Liegenschaftsbetriebes) geführt hat?

Antwort:

Der Bau- und Liegenschaftsbetrieb des Landes NRW hat in der vergangenen Woche dem Rektorat der Universität Siegen eine erste Konzeption vorgelegt, wie nach Auswertung der Untersuchungsergebnisse mit dem ehemaligen Gefängnis- trakt im Unteren Schloss umzugehen ist. Nach Auskunft der Niederlassungsleite- rin des BLB soll der sogenannte „Wittgensteiner Flügel“ erhalten bleiben und vor- sichtig denkmalgerecht und konservatorisch behandelt werden.

Der aus den 30er Jahren stammende Anbau wird aufgegeben, da er von begrenz- tem historischem Wert, bautechnisch abgängig und mit vielen funktionalen Män- geln behaftet ist. An seine Stelle soll ein neuer Anbau an den „Wittgensteiner Flü- gel“ treten. Im Zusammenhang zwischen Anbau und historischer Substanz wird eine funktionsgerechte, barrierefreie Bibliothek für den Campus Siegen-Altstadt entstehen.

2. Wird der geplante Beginn der Bauarbeiten zum Umbau des Unteren Schlos- ses insgesamt durch diese Entwicklung beeinträchtigt?
Und wenn ja, welche Auswirkungen hat dies auf die gesamte Baumaßnahme bzw. die Fertigstellung und Inbetriebnahme durch die Universität?

Antwort:

Wenn alle Planungen zielgerichtet und straff weitergeführt werden, ist vorgesehen im September 2013 konkrete Planunterlagen für den „Wittgensteiner Flügel“ mit Bibliothek zu präsentieren, die Grundlage für die Ausschreibung werden.
Erste Arbeiten am Schlossgebäude sollen noch im Herbst 2013 beginnen und für den „Kurländer Flügel“ und den „Corps des logis“ bis Ende 2015 abgeschlossen sein.

Diese Bauteile können dann auch von der Universität in Betrieb genommen wer- den. Ob bis dahin die Baumaßnahmen am „Wittgensteiner Flügel“ einschließlich Anbau abgeschlossen sein werden, kann derzeit vom BLB wegen des intensiven Abstimmungsbedarfs mit zahlreichen Projektbeteiligten noch nicht beantwortet werden.

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Nutzung Unteres Schloss durch die Universität

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

„Grünes Licht zum Abriss des alten Gefängnisses“ lautete eine Pressemitteilung von Samstag, 13.04.2013. Dem erstaunten Leser wurde damit zur Kenntnis gegeben, dass nach einer vorher erfolgten Diskussion über die Bedeutung des Gefängnisses während der NS-Zeit nunmehr eine Stellungnahme des Landeskonservator vorliegt, nach der eine Denkmalwürdigkeit des alten Gefängnistraktes nicht gegeben sei. In der Folge dieses Untersuchungsergebnisses sollen zwei Flügel des Unteren Schlosses abgerissen und die ursprünglich in diesem Bereich geplante Unterbringung der Uni-Bibliothek nunmehr in einem an gleicher Stelle, an die Gebäudestruktur angepassten Neubau, untergebracht werden. Nachdem bereits mehr als drei Monate durch die ausführlichen, zuvor bereits erwähnten Untersuchungen verloren gehen, erklärten die Verantwortlichen des Bau- und Liegenschaftsbetriebes, dass man sich „erst einmal vierzehn Tage in heftigstes Nachdenken“ begeben wolle. Dem Pressebericht folgend soll, „wenn alles optimistisch laufe“ erst im Dezember eine Auftragsvergabe und damit ein Baubeginn im kommenden Jahr erfolgen.

In diesem Zusammenhang stellen wir folgende Fragen:

  1. Gibt es Erkenntnisse zu welchen Ergebnissen dieses „heftigste Nachdenken“ geführt hat?
  2. Wird der geplante Beginn der Bauarbeiten zum Umbau des Unteren Schlosses insgesamt durch diese Entwicklung beeinträchtigt? Und wenn ja, welche Auswirkungen hat dies auf die gesamte Baumaßnahme bzw. die Fertigstellung und Inbetriebnahme durch die Universität?

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Schulausschuss gegen Uni-Schule

Wie zu erwarten, hat der Siegener Schulausschuss in seiner Sitzung am Dienstag dem Rat der Krönchenstadt empfohlen, die Suche nach einem geeigneten Standort für die sog. Universitätsschule und die Vorarbeiten für eine Bewerbung am NRW-Schulversuch Primus einzustellen.

Die Empfehlung wurde einstimmig ausgesprochen - "damit sind wir nicht an der Idee gescheitert, sondern an der Standortfrage", so Michael Groß (Grüne), stellv. Vorsitzender des Ausschusses. "Bitter", befand Joachim Pfeifer, schulpolitischer Sprecher der Sozialdemokraten, da habe Siegen "eine Chance vertan" und zugleich sein "dreigliedriges Restschulsystem zementiert". Kritik an der "konservativen Mehrheit", die Pfeifers Meinung nach die Uni-Schule verhindert hat.

Rückenstärkung für Rektor und Bürgermeister

Diese Mehrheit wehrte sich im Vorfeld der Sitzung. Unter anderem z. B. die UWG, die stellvertretend Bürgermeister Steffen Mues (CDU) und Uni-Rektor Prof. Dr. Holger Burckhardt verteidigte: Ersterer habe am Ende mit seiner Ablehnung der Uni-Schule Mut bewiesen, mit wachsendem Kenntnisstand seine Meinung zu revidieren. Und Rektor Burckhardt habe von Anfang an klar gemacht, dass die Schule von einer breiten Mehrheit getragen werden müsse, so Hans Günter Bertelmann, der betonte, dass seine Fraktion das Projekt von Beginn an kritisch begleitet habe. Sein Fazit: "Einige verschweigen geflissentlich, dass man lediglich keinen Mut hat, aus den von der Verwaltung vorgeschlagenen Varianten und den sich jeweils daraus für die benachbarten Schulen abzeichnenden Folgen in Anbetracht der Nähe zur Kommunalwahl einen Standort auszuwählen und zu beschließen!"

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von UWG Siegen

Unischule: Knappe Mehrheit dafür

Mit einer knappen Mehrheit hat der Rat der Stadt Siegen am Montag, 22.04.2013, für die Einrichtung einer Uni-Schule gestimmt. Prof. Dr. Holger Burckhart glaubt unter den Voraussetzungen jedoch kaum an eine Umsetzung.

mir - Eine neue Schule, wie sie die Uni-Schule sein will und soll, bräuchte eigentlich eine breite Unterstützung. Nicht nur bei interessierten Pädagogen, Eltern und Kindern, auch in der Politik. Die blieb am Montag aus, am Ende der Sondersitzung des Rates stand beim zweiten Auszählen ein knappes 34 zu 33 für das Konzept des Schulversuchs. Beim ersten Zählen hatte es noch ein Patt (und damit eine Ablehnung) gegeben. Achim Bells (UWG) Ja (im Rücken des Bürgermeisters sitzend) war übersehen worden. Die Konsequenz: Die Stadt Siegen erarbeitet jetzt für den Schulausschuss und den am 22. Mai tagenden Rat eine Vorlage zur Umsetzung der Uni-Schule, wobei in erster Linie Standort und Finanzierung gemeint sind.

Standort in Siegen-Mitte angepeilt

Speziell der Standort dürfte auch schon die fast 40 Zuschauer - in der Mehrzahl Lehrer und Eltern - interessiert haben. Zumindest vier Siegener Gymnasien waren personell auf der Tribüne vertreten. Und keine Schule hatte vorab klar den Hut in den Ring geworfen, die Uni-Schule unbedingt und auf jeden Fall haben zu wollen. Egal, die Politik schielt zuvorderst auf einen Standort in Siegen-Mitte, wie zu hören war. Eine Festlegung auf eine bestimmte Schule hat es demnach vorab noch nicht gegeben. Zumindest zwei Gymnasien dürften in der engeren Auswahl stehen.

"Eine 51:49-Prozent-Entscheidung im Bildungsbereich ist sicher keine Basis"

Am Dienstagmorgen meldete sich gleich Uni-Rektor Prof. Dr. Holger Burckhart zu Wort: "Die Stadt Siegen ist vollkommen souverän in dieser Entscheidung. Wir haben ein sicher interessantes und zukunftsweisendes Schulkonzept vorgelegt und ich nehme wahr, dass dies auch seitens der politischen Verantwortungsträger und der Bürgerinnen und Bürger der Stadt so gesehen wird. Andererseits verlangt das Konzept auch Einschnitte in die Schullandschaft. Dies zu balancieren, war die Aufgabe des Rates." Schulpolitik und speziell die Umsetzung von Schulreform sei aber immer auch mit Verabschiedung von Bekanntem und Vertrautem verbunden. Dies schmerze und führe zu Unmut. Deshalb bedürfe ein solcher Schritt einer deutlichen Mehrheit, die Burckhart bei Dreiviertel ansetzen würde: "Eine 51:49-Prozent-Entscheidung im Bildungsbereich ist sicher keine Basis. Dementsprechend kann ich mir kaum vorstellen, dass eine Uni-Schule in der angedachten Konstellation umsetzbar ist."

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von UWG Siegen

Gewerbegebiet Martinshardt

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

bezugnehmend auf die Email vom 09.04.2013, der Firma IDENTICA, Dirk Thielmann, Martinshardt 13, 57074 Siegen, weist Herr Thielmann darauf hin, dass im Neubaugebiet Martinshardt an den enorm hohen Felswänden sich bei Niederschlägen und Frost Steingeröll und Steine, letztens ein Stein von 4 cbm, aus der Felswand abrutschen. Weiterhin sind die Firmen verpflichtet, die Auffangmulde zwischen Felswand und Flurstück von diesen Steinausbrüchen frei zu halten. Wir fragen daher an:

  1. Wurde bei der geologischen Voruntersuchung auch auf solche möglichen Gesteinsablösungen hingewiesen?
  2. Sind die Grundstückseigentümer auch bei großen Gesteinsausbrüchen, wie zuvor genannt, zur Beseitigung verpflichtet?
  3. Wer haftet (Haftpflicht- und Personenhaftpflicht) für solche Schäden, die sich aus Gesteinsablösungen ergeben?
  4. Was gedenkt die Stadt Siegen zur Abhilfe vorzunehmen?

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von UWG Siegen

Antrag Unischule

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

auf der Grundlage sich weiter reduzierender Schülerzahlen in allen Schulformen werden die hieraus resultierenden Entscheidungserfordernisse einen, wenn nicht den kommunalpolitischen Schwerpunkt der kommenden Monate darstellen.

Dass diese Entscheidungen nicht einfach werden und nur mit großem Bedacht sowie auf der Basis umfangreicher Kenntnisse erfolgen können und sollen, ist sicherlich fraktionsübergreifend konsensfähig.
Das anstehende Votum über ein Pro oder Contra zur Einrichtung einer Unischule in Siegen ist zwingend in diese Abwägungsprozesse einzubeziehen.
Hierbei gilt es, den Schulfrieden in dieser Stadt insgesamt nicht zu gefährden. Der damalige Protest bei der Einrichtung der Gesamtschule in Siegen sowie bei der Frage des Erhalts des Löhrtor-Gymnasiums, welches, entgegen aller Prognosen, steigende Anmeldezahlen vorweisen kann, haben den Stellenwert eines sensiblen Umgangs mit diesen Themenbereichen überdeutlich gemacht. Die in den letzten Monaten geführte öffentliche Diskussion tritt nunmehr nach Vorstellung des pädagogischen Konzepts mit der Behandlung im Rahmen einer Sondersitzung des Schulausschusses am 15. April in die sog. „Heiße Phase“. Danach sollen verwaltungsseitig für die Sitzung des Rates am 22.05. Vorschläge für mögliche Standorte dieser Schule, die mit mindestens je 75 Schüler/innen im Bereich der Eingangsklassen der Grundschulen sowie der weiterführenden Schulen ab Klasse 5 an den Start gehen sollen, unterbreitet werden. Der Rat und seine Gremien müssen dann, in Anbetracht der durch das Land NRW vorgegeben Bewerbungsfrist, spätestens in seiner Sitzung am 10.07.2013 einen Beschluss über die Einrichtung der Schule, sowie, unterstellt es gäbe einen positiven Beschluss, eine Entscheidung über den endgültigen Standort treffen.

In Anbetracht der Tatsache, dass sich die Siegener Gymnasien in den letzten Jahren durch unterschiedliche Konzepte (sei es das Angebot G8/G9, sei es der auf der Verlängerung der Schulstunden auf 60 Minuten ermöglichte Vormittagsbetrieb, das Angebot eines ganztägigen Schulbetriebes oder der Bildung pädagogischer Schwerpunkte usw.) mit ihren jeweiligen Angeboten qualifiziert haben, wählen Eltern und Schüler/innen „ihr Gymnasium“ verstärkt nach diesen –unterschiedlichen- Kriterien aus. Da mindestens ein Gymnasium von der Einrichtung einer Unischule betroffen wäre, dürfte die Zeit bis zur endgültigen Beschlussfassung für unsere gymnasiale Schullandschaft nicht gerade friedlich verlaufen.

Gleiches gilt für den Bereich der Grundschulen, deren Anmeldezahlen vor dem Hintergrund nicht vorhandener Schuleinzugsbezirke sowie einer gravierend rückläufigen Schülerzahlentwicklung oftmals nur noch 1-zügig betrieben werden, bzw. bei weiter sinkendenden Zahlen ihre 2-zügikeit verlieren können. Da die Betroffenheit des Grundschulbereichs stark abhängig von der Örtlichkeit der Errichtung einer Unischule sein dürfte, wird bis zu einer endgültigen Entscheidung des Rates auch dieser Bereich „stark verunsichert“ in die nächsten Monate gehen.

Sehr geehrter Herr Bürgermeister, wir sind in Sorge um den Schulfrieden in Siegen!
Daher bitten wir Sie, das Thema Unischule zum Thema einer möglichst kurzfristig nach der Schulausschusssitzung anzuberaumenden Sondersitzung des Rates zu machen.
Wir denken, die Bürger dieser Stadt haben es verdient, dass sich auch der Rat in Anbetracht der Tragweite der erforderlichen schulpolitischen Weichenstellungen für die zukünftige Schulentwicklungsplanung bereits im jetzigen Erkenntnisstand grundsätzlich mit diesem Thema auseinander setzen sollte.

Auszug aus der öffentlichen Niederschrift über die 23. Sitzung des Ausschusses für Schul- und Bildungswesen vom 15.04.2013:

"Beschluss:

Der Ausschuss für Schul- und Bildungswesen des Rates der Stadt Siegen berät das von der Universität Siegen erarbeitete pädagogische Rahmenkonzept zur Unischule im Rahmen des PRIMUS-Modellschul-Projekts. Auf Grundlage des Beratungsergebnisses wird die Verwaltung beauftragt, im Mai 2013 eine Verwaltungsvorlage in die politischen Gremien einzubringen, in der mögliche Standorte für diese Schule benannt werden.

Beratungsergebnis: Einstimmig dagegen, 0 Enthaltungen"

Weitere Ergebnisse hier.

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von UWG Siegen

Antrag Präventionsmaßnahmen gegen Spielsucht

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

Die UWG bittet den folgenden Antrag auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Rates zu setzen:

Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird beauftragt in der nächsten Ratssitzung einen ausführlichen Sachstandsbericht über getroffene Präventionsmaßnahmen gegen Spielsucht vorzustellen. Hierbei bitten wir die mit der Erhöhung des Steuersatzes verbundenen Mehreinnahmen, so wie die gemäß Ratsbeschluss für Präventionsmaßnahmen gegen Spielsucht aufgewendeten Mittel, die daraus erfolgten und durchgeführten Maßnahmen darzustellen. Weiterhin bitten wir um eine Aussage über die aus der bisherigen Praxis gewonnenen Erfahrungen und die sich daraus ergebenden Konsequenzen und Handlungserfordernisse zu treffen.
Gemäß Beschluss des Rates sollten bis zu 50% der Mehreinnahmen für Präventionsmaßnahmen aufgewendet werden. Da die Einnahmen deutlich gestiegen sind, bitten wir hierzu um einen ausführlichen Bericht.

Ergebnis:

Dem Antrag wurde einstimmig zugestimmt.
Der gewünschte Sachstands- bzw. Erfahrungsbericht wird von der Verwaltung in der übernächsten Ratssitzung mitgeteilt.

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von UWG Siegen

Antrag Zweizügigkeit der Grundschule Fischbacherberg

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

die UWG-Fraktion im Rat der Stadt Siegen bittet folgenden Antrag auf die Tagesordnung des Schulausschuss zu setzen:

Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird beauftragt, eine Zweizügigkeit der Grundschule Fischbacherberg für das Schuljahr 2013/2014 zu prüfen.

Begründung:

Aufgrund der besonderen Wohnsituation auf dem Fischbacherberg bittet die UWG-Fraktion die Möglichkeit einer Zweizügigkeit zu prüfen:

Von den 29 Schülern der Eingangsklasse haben 28 Schüler einen Hartz-IV-Hintergrund.
Ein großer Teil der Schülerinnen und Schüler haben einen Migrationshintergrund und infolge dessen auch sprachliche Schwierigkeiten und teilweise auch Entwicklungsstörungen in Bezug auf soziale Beziehungen.
Aufgrund der Wohnsituation und der vergleichsweise hohen Fluktuation auf dem Fischbacherberg ist unserer Ansicht ein gewisser „Puffer“ erforderlich. Bisher mussten wegen der Einzügigkeit bereits mehrere Schüler abgewiesen werden.
Die Schule ist auf 4-zügigkeit ausgelegt und wurde für über 1,7 Millionen Euro saniert. Für die Bewohnerinnen und Bewohner ist es nicht nachvollziehbar, dass nicht alle Schüler wohnortnah beschult werden können.

Auszug aus der öffentlichen Niederschrift über die 23. Sitzung des Ausschusses für Schulausschuss vom 15.04.2013:

"Beschluss:

Der Ausschuss für Schul- und Bildungswesen des Rates der Stadt Siegen beauftragt die Verwaltung, eine Zweizügigkeit der Grundschule Fischbacherberg für das Schul- jahr 2013/2014 zu prüfen.

Beratungsergebnis: 11 Stimmen dagegen, 1 Stimme dafür (UWG), 0 Enthaltungen"

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von UWG Siegen

Antrag Realisierung des Verkehrskonzepts „Quartier Hüttenstraße“

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

die UWG-Fraktion im Rat der Stadt Siegen bittet folgenden Antrag auf die Tagesordnung des Bauausschuss zu setzen:

Beschlussvorschlag:

Der Bauausschuss des Rates der Stadt Siegen stimmt im Rahmen des Stadtumbau West Siegen-Geisweid der Realisierung des Verkehrskonzepts „Quartier Hüttenstraße“ entsprechend den als Anlagen I und II beigefügten Lageplänen und der dargestellten Finanzierung zu.

Sachverhalt/Begründung:

Der Vorlage Nr. 1711/2013 konnte nicht zugstimmt werden, weil der Ausbau des Kreuzungspunktes Fröbelstraße/Geisweider Straße zu einem signalisierten Vollknoten nicht dem Planungs- und Verkehrskonzept der HTS und Geisweider Straße entspricht. In dem vor genannten Planungs- und Verkehrskonzept aus den 1960-iger Jahren wurde die aufgeständerte HTS als überörtliche Verkehrsverbindung zur Erschließung des Ballungsgebietes Kreuztal – Eiserfeld, die Geisweider Straße, als 4-spurige Erschließungsstraße zur Erschließung der westlich von ihr gelegenen Gewerbe-, Geschäfts- und Wohngebiete sowie als Zubringer der arbeitenden und einkaufenden Bevölkerung aus den angrenzenden Ortsteilen und Nachbargemeinden geplant. Dabei sollten möglichst nur die Hauptverkehrsadern – Bergstraße, Marktstraße, Sohlbacher Straße und Birlenbacher Straße - als Vollknoten in die 4-spurige Geisweider Straße eingebunden werden.

Das Verkehrskonzept „Quartier Hüttenstraße“ ist neben den Sanierungsmaßnahmen an den ehemaligen Gebäuden der Marienschule (Vorlage Nr.660/2011 und Nr. 660/2011 A, Beschluss Haupt- und Finanzausschuss vom 23.03.2011) und der Herstellung eines Grünzugs im Bereich des ehemaligen Schulhofs (Vorlage Nr. 1133/2012, Beschluss Haupt- und Finanzausschuss vom 15.02.2012) Bestandteil des „Maßnahmenkatalog Quartier Hüttenstraße und Rathausumfeld - Maßnahmen, Kosten, Prioritäten“ vom Frühjahr 2009.
Auf die Vorlagen Nr. 2155/2008 und Nr. 2537/2009 sowie die Beschlüsse des Rates vom 12.11.2008 des Haupt- und Finanzausschusses vom 26.08.2009 wird verwiesen.
Um in einem offenen Planungsprozess zu einer breit abgestimmten Konzeption zu gelangen, wurden am 15. und 27.05.2009 in Siegen-Geisweid zwei ganztägige Planungswerkstätten durchgeführt. Der Einladung waren zahlreiche Anwohner/-innen, Vertreter/-innen der Eigentümer und betroffenen Vereine/Institutionen, sowie Vertreter/-innen der Fraktionen und betroffenen Fachabteilungen der Verwaltung gefolgt.

Ein Ergebnis dieser Planungswerkstätten ist das Verkehrskonzept „Quartier Hüttenstraße“ mit folgenden Einzelmaßnahmen:

  1. Ausbau des Kreuzungspunktes Fröbelstraße/Geisweider Straße zu einem signalisierten Vollknoten.
  2. Umgestaltung Hüttenstraße zur Einbahnstraße (Markierungsarbeiten, Umgestaltung Kreuzungspunkt mit der Fröbelstraße).
  3. Umgestaltung des Verkehrsknotens Sohlbacher Straße/Hüttenstraße.
  4. Erneuerung des Straßenbelags in der Königstraße.

Aufgrund der sich für diese verkehrlichen Maßnahmen aussprechenden breiten öffentlichen Mehrheit, wurden sie als Verkehrskonzept „Quartier Hüttenstraße“ in den „Maßnahmenkatalog Quartier Hüttenstraße und Rathausumfeld - Maßnahmen, Kosten, Prioritäten“ aufgenommen.
Die Neuregelung des Verkehrs in der Hüttenstraße bildet die Basis für die Aufwertung des gesamten Quartiers.

1. Neuregelung Hüttenstraße
Die Einbahnstraße verläuft ab Sohlbacher Straße im Norden durch die Hüttenstraße bis zur Fröbelstraße und ab Königstraße im Süden durch die Hüttenstraße bis zur Fröbelstraße. Die Fröbelstraße ist ab Hüttenstraße in Fahrtrichtung bis zur Am Milchhof ebenfalls Einbahnstraße. Die Verkehrsführung in beide Fahrtrichtungen bleibt in der die Hüttenstraße zwischen Birlenbacher Straße und Königsstraße und in der Fröbelstraße zwischen Geisweider Straße und Am Milchhof bestehen. Die Umsetzung mit der Anordnung öffentlicher Parkplätze wird anhand des Lageplans Anlage 1 (der städtischen Vorlage) in der Sitzung erläutert.

1.1 Die Verkehrsmengendaten des Ingenieurbüro Klapp + Müller entfallen, weil nur noch die Anwohner, Besucher, Lieferverkehr sowie Ver- und Entsorgungsverkehre sowie der zukünftig anfallende Verkehr für die Erschließung des Plangebiet Krupp-Gelände zu berücksichtigen sind. Diese sind dann über den gesamten Tag hinweg aus der Fröbelstraße in die Geisweider Straße abzuleiten.

1.2 Ermittlung der Verkehrsmengendaten für den Planungsfall mit veränderter Verkehrsführung und zusätzlichem Verkehrsaufkommen aus dem Plangebiet Krupp-Gelände

Die Verkehrsmengen ermitteln sich aus den Wohnungen. Wobei jede Wohnung mit 1,5 PKW anzusetzen ist. Ein höherer Wert ist nicht erforderlich, weil die Bevölkerungsstruktur zu etwa der Hälfte aus Menschen über 60 Jahren besteht und nicht mehr berufstätig ist. Weiterhin gibt es in dem gesamten Quartier keine Geschäfte mehr. Nur noch eine Zahnarztpraxis und einzelne technische Büros sowie eine Autowerkstatt. Die Moschee am Ende der Königstraße kann unberücksichtigt bleiben, da diese nicht genügend eigene Parkplätze in unmittelbarer Nähe hat. Die Pkw-Besucher parken auf den Parkflächen unter der HTS.

In dem gesamten Quartier, einschl. dem ehemaligen Schulbereich, gibt es etwa 65 Häuser mit ca. 205 Wohnungen. Somit etwa 310 Pkw. Diese Pkw verteilen sich auf die Stoßzeiten 5.30 bis 9 Uhr (80 Pkw abfließend), 13 bis 14.30 Uhr (50 Pkw abfließend) und 15 bis 19 Uhr (120 Pkw zurück). In der restlichen Tageszeit bewegen sich evtl. die restlichen 180 Pkw plus 10% Besucher und Anlieferverkehr mit 3,5 t bis 7,5 t, etwa 50 Stck. Mit der Vermarktung des Krupp-Geländes als Kleingewerbegebiet erhöhen sich die v.g. Zahlen um ca. 15%. Von den gesamten Verkehrsbewegungen wollen hoch angenommen 20 % in die nördliche Richtung, über die Geisweider Straße zur Sohlbacher Straße fahren.

Fazit daraus:
Zwischen 5.30 bis 9 Uhr wollen 20% von 80 Pkw in Richtung Sohlbacher Straße = 16 Pkw
Zwischen 13 – 14.30 Uhr, 20 % von 50 Pkw = 10 Pkw
Im Laufe des Tages 20 % von 180 Pkw = 36 Pkw
Krupp Gelände = 12 Pkw
Besucher und Anlieferverkehr = 10 Pkw
Zwischen 5.30 bis 23 Uhr = 84 Pkw.

Diese v.g. Pkw können problemlos an der Kreuzung Geisweider Straße/Birlenbacher Straße/Stahlwerkstraße als Linksabbieger an der Mittelinsel wenden (max. 4 Pkw/Std.)oder aber auch die neue Lkw-Einbindung nutzen! (Anlage I u. II).

Während der abendlichen Rückfahrzeit zwischen 15 und 19 Uhr wollen evtl. an der Einmündung der Sohlbacher Straße in die Geisweider Straße, um in die Fröbelstraße/ Königstraße zu gelangen, 20 Pkw wenden. Das sind 4 Pkw/Std. Von diesen v.g. 84 Fahrzeugen wollen 10 % der Lkw in Richtung Norden = 9 Lkw.

Diese Lkw werden sofort die Auffahrt der HTS an der Weidenauer Kirche anfahren, wenn sie nicht in die Sohlbacher Straße, Marktstraße oder Bergstraße müssen. Müssen diese Lkw in Richtung Norden von Geisweid, können diese über die Stahlstraße in Richtung Norden fahren und an einer neuen Einmündung in die Geisweider Straße wieder einbiegen. Siehe Anlage I u. II. Für diese Einmündung sind max. 15 m neue Fahrbahn von der Stahlstraße zur Geisweider Straße hin in dem vorhandenen Verbundpflaster unter der HTS neu anzulegen. In diesem Bereich haben die Stahlstraße und die Geisweider Straße die gleiche Höhe und es ist der engste Punkt zwischen den beiden Straßen. Die Kosten sind so gering, dass diese aus Unterhaltungsmitteln finanziert werden können. Evtl. reicht der vorhandene Unterbau auch noch aus!

Für diese geringen Fahrzeugbewegungen ist ein Vollanschluß der Fröbelstraße an die Geisweider Straße nicht gerechtfertigt! Auch dann nicht, wenn die Prognosen zu gering sein sollten.
Weiterhin kann in der Hüttenstraße aufgrund der sehr geringen Fahrzeugbewegungen der geplante Fahrradradweg problemlos als Verkehr in zwei Fahrtrichtungen ausgewiesen werden! Bereits heute, bei dem enormen Stauverkehr, fahren die Fahrradfahrer in beide Richtung zwischen den Fahrzeugen hindurch.
Des Weiteren kann der Fußgänger endlich einmal unbedarft die vorhandenen Gehwege benutzen. Ein Umfahren durch Pkw, die den Gehweg bei Stau in Anspruch nehmen, ist dann nicht mehr gegeben!

2. Aktueller Sachstand der Finanzierung

Die Förderung des Verkehrskonzepts „Quartier Hüttenstraße“ wurde von der Bezirksregierung Arnsberg mit Zuwendungsbescheid Nr.: 02/065/09 vom 09.11.2009 und Zuwendungsbescheid Nr.: 02/037/10 vom 22.11.2010 wie folgt bewilligt:

Maßnahme Zuwendungsfähige Kosten Zuwendung 70% Stadt Siegen 30%
Hüttenstraße 8.000 € 5.600 € 2.400 €
Sohlbacher Str. / Hüttenstraße 90.000 € 63.000 € 27.000 €
Verkehrsfläche Königstraße 71.000 € 49.700 €   21.300 €
Gesamtausgaben 169.000 € 118.300 € 50.700 €

Die weiteren Maßnahmen des Verkehrskonzepts „Quartier Hüttenstraße“:

  • Umgestaltung Hüttenstraße zur Einbahnstraße (Markierungsarbeiten, Umgestaltung Kreuzungspunkt mit der Fröbelstraße),
  • Umgestaltung des Verkehrsknotens Sohlbacher Straße/Hüttenstraße und
  • Erneuerung des Straßenbelags in der Königstraße bewegen sich im vorab dargestellten und bewilligten Kostenrahmen

Ergebnis:

Dem Antrag wurde einstimmig zugestimmt.
Der gewünschte Sachstands- bzw. Erfahrungsbericht wird von der Verwaltung in der übernächsten Ratssitzung mitgeteilt.

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von UWG Siegen

Antrag Rauchmelder

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

jährlich sterben in Deutschland bei Wohnungsbränden 400-500 Menschen. Die meisten Brandopfer verunglücken nachts. Gefährlich ist dabei nicht so sehr das Feuer, sondern der Rauch. Die meisten Brandopfer sterben an den Folgen einer Rauchvergiftung. Hier haben sich Rauchmelder schon oft als Lebensretter bewährt.

Durch eine Änderung der Bauordnung NRW soll nun versucht werden Bauherren/Eigentümer zur Installation von Rauchmeldern zu verpflichten. Auch die Feuerwehr Siegen hat aktuell und in der Vergangenheit auf die Notwendigkeit von Rauchmeldern hingewiesen, u.a. mit einem Flyer des Ministeriums für Bauen und Wohnen des Landes Nordrhein-Westfalen.

Um diese Bemühungen des Landes NRW und der Feuerwehren zu unterstützen und um nochmals die Notwendigkeit von Rauchmeldern ins Bewusstsein der Siegener Bürger zu bringen, bitten wir folgenden Beschlussvorschlag zu befürworten:

Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird beauftragt, zusammen mit jährlichen Bescheiden der Stadt Siegen an die Hauseigentümer, z.B. mit dem Bescheid über Grundbesitzabgaben, den Flyer des Ministeriums für Bauen und Wohnen NRW zu versenden, um nochmals auf die Notwendigkeit von Rauchmeldern hinzuweisen. Eventuell kann dies auch, in Zusammenarbeit mit der Feuerwehr Siegen, durch weitere Zusatzinformationen erweitert werden.

Auszug aus der öffentlichen Niederschrift über die 10. Sitzung des Ausschuss für Feuerschutz, Sicherheit und Ordnung vom 07.05.2013:

Beschluss (über den geänderten Antrag der UWG-Fraktion):

"Der Ausschuss für Feuerschutz, Sicherheit und Ordnung des Rates der Stadt Siegen bittet die Verwaltung zu prüfen, ob bei der nächsten Gelegenheit im Rahmen einer Versendung von flächendeckenden Bescheiden eine Information über die Notwen- digkeit eines Rauchmelders beigefügt werden kann.

Beratungsergebnis: Einstimmig dafür, 0 Enthaltungen"

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von UWG Siegen

Haushaltsrede 2013 des Fraktionsvorsitzenden der UWG Günter Bertelmann

Herr Bürgermeister,
meine Damen und Herren,

wenn man sich die landläufige Meinung anhört und die Presseberichte sieht müsste man meinen, dass es den Städten und Gemeinden recht gut geht, dass Steuern und Einnahmen sprudeln und dass Möglichkeiten bestehen, die in langen Defizitjahren aufgehäuften Schulden zumindest teilweise wieder abzubauen. Das ist zumindest für die Stadt Siegen falsch. Dafür gibt es viele Gründe, aber ein Grund ist maßgeblich: Bund und Länder bestellen mehr, als sie bereit sind zu zahlen. Da können wir mit Rot-Grün, mit Schwarz-Gelb oder mit sonst wem reden, da sind alle gleich. Das was sie bestellen wird nicht oder nur unzureichend bezahlt.

Das ist bei der U3-Betreuung so gewesen. Auch wenn es besser geworden ist, auskömmlich ist es nicht. Wenn man einen Vergleich mit der freien Wirtschaft wagen würde, würde jeder Subunternehmer, der derartige Aufträge mit der so desaströsen Zahlungsmoral ausführt, indie Insolvenz gehen. So sieht es auch in den Städten und Gemeinden aus. Trotzdem sind wir insgesamt gut aufgestellt, die Verwaltung leistet gute Arbeit und wir müssen zur Kenntnis nehmen, dass wir mit dem, was wir zur Verfügung haben, relativ viel tun.

Die Schlüsselzuweisungen sind zwar innerhalb der Kommunen geschlüsselt, aber das hat ja seinen Hintergrund. Es ist auch schon darauf hingewiesen worden, mengenmäßig sind diese Schlüsselzuweisungen abhängig von dem, was ursprünglich verteilt werden kann. In der letzten Konsequenz sieht es so aus: Wer Schlüsselzuweisungen bekommt, hat keine ausreichende Wirtschaftskraft. Wir haben steigende Schlüsselzuweisungen, die Finanzkraft der Stadt hat sich also reduziert in den letzten Jahren.

Die Kreisumlage ist dazu auch so ein Thema. Der Kreis ist ähnlich schlecht finanziert und hat in letzter Konsequenz den Umlagehaushalt, um sich bei den Schwächsten in dieser Gruppe, den Gemeinden, gütlich zu halten. Das tut er auch. Ich denke aber, dass das, was letzte Woche (im Kreistag) beschlossen worden ist, indem auf die Forderungen der Bürgermeisterkonferenz eingegangen wurde, dem Rechnung getragen hat. Ich finde nur nicht richtig, in diesem Kontext Vorwürfe zu machen, dass man Schulden nicht verteilt hat oder keine neuen aufgenommen hat. Herr Rujanski, auch die Ausgleichsrücklage sind Schulden beim Kreis. Wenn man damit verantwortungsvoll umgeht ist das keine schlechte Sache. Ich glaube hier ist ein gutes Ergebnis auch für die Stadt Siegen erzielt worden.

Der wesentliche Anteil an unseren Aufwendungen sind die sozialen Leistungen und der Bereich Jugend- und Familienhilfe. Die sind für uns im Grunde genommen nicht beeinflussbar und auch hier gilt das Prinzip, dass nicht alles ausreichend finanziert ist, was wir eigentlich machen wollen.

Stark konjunkturabhängig ist die Gewerbesteuer. Wenn man zur Kenntnis nimmt, dass wir 2008 ca. 20 Mio. mehr an Gewerbesteuer eingenommen haben, als wir für das Jahr 2013 prognostizieren, dann wissen wir wo der Hammer hängt und wo wir letztendlich finanziell angesiedelt sind.

Die Kassenkredite mit 170 Mio. sind bei den Zinssätzen momentan sicherlich zu ertragen aber ich möchte keine Wette eingehen, dass die Zinsen auch in drei, vier oder fünf Jahren vergleichbar niedrig sind. Und lassen sie die Zinsen die Zinsen in 6 oder 7 Jahren weiter ausrutschen, das wird uns in unserer Konsolidierungslinie nachhaltig beeinflussen.
Soweit also die Rahmenbedingungen, die sind erst einmal negativ.

Wie sieht es dann mit Verbesserungsmöglichkeiten aus?
Hier vermisse ich ein Stück weit auch in den vorherigen Haushaltsreden Konzepte. Ich denke, da müssen wir insgesamt stärker nachdenken, dass wir nicht nur in den Haushaltsreden das begleiten, was wir gemacht haben, sondern wir müssen das eine oder andere tun. Für uns ist wichtig, dass die Dinge, die wir beschlossen haben - ob die UWG-Fraktion das mit getragen hat oder nicht - z. B. „Siegen - zu neuen Ufern“, dass diese Maßnahmen funktionieren. Da sind wir letztendlich zum Erfolg verurteilt, weil alles andere richtiges Geld kosten würde. Da sollten wir an einem Strang ziehen, was die Umsetzung anbelangt. Da packe ich auch die Umfeldgestaltung mit bei, das ist nicht nur der Abriss der Siegplatte. Und, Herr Bürgermeister, 2020 ist mir, was den Herrengarten und andere Dinge anbelangt, zu weit weg. Wenn das Konzept funktionieren soll muss alles aus einem Guss sein und dieses Quartier insgesamt auf neue Beine gestellt werden.

Wir müssen die Zukunftsaufgaben unserer Stadt meistern, und da gehört insbesondere auch die Schulentwicklungsplanung zu, die heute auch schon einmal angesprochen worden ist. Seit Jahren eiern wir da im Grunde genommen umher. Eine Planung die dieses Wort verdient gibt es real nicht, denn sonst wüssten wir schon viel mehr über die Auswirkungen des Demografiefaktors auf einzelne Schulen und die Schullandschaft insgesamt. Wir sagen jetzt wieder, wir müssen uns über den Bereich Grundschulen unterhalten, das werden im Sommer. Schulentwicklungsplanung, und da schauen wir einfach ins Gesetz, ist ganz einfach mehr. Da erwarte ich die Auswirkungen auf die gesamte Schullandschaft, da erwarte ich die Beteiligung der anderen Städte und Gemeinden, da erwarte ich Konzepte. Diese Konzepte liegen bisher nicht vor.

Die Universitätsschule ist sicherlich ein gutes Konzept. Aber ohne Rücksicht auf die gesamte Schullandschaft, ohne Rücksicht auf die Kosten die wir alle noch nicht kennen? Ein Blankoscheck, das kann es nicht sein. Wenn wir ein solches positives Objekt in der Stadt haben, dann müssen wir das mit den Eltern tun, mit den Schulen, mit den Schulkonferenzen. Da müssen die benachbarten Schulen beteiligt werden. Da muss man vielleicht fragen, wo machen wir es gemeinsam? Und wir müssen bei der Schulentwicklungsplanung und letztendlich auch bei der Universitätsschule die Auswirkungen der Veränderung der Schullandschaft in unseren Nachbargemeinden sehen. Auch das tun wir nicht, zumindest nicht in ausreichender Form.

Ich komme auf das Thema Gewerbeflächen. Ich denke, das was wir bisher beschlossen haben müssen wir konsequent, stetig und möglichst schnell umsetzen. Die Tatsache, das Leimbachtal und Martinshardt eine Erfolgsgeschichte geworden sind, das hat in dieser Rat mit großer Mehrheit auf den Weg gebracht. Das ist eine Sache des Bürgermeisters, aber auch eine Sache des Rates, der letztendlich die Vorgaben dazu gegeben hat.

Wir müssen Einsparpotenziale suchen, meine Damen und Herren. Wenn man sich den Haushalt ansieht haben wir den größten Ausgabeposten im Bereich der Sozialausgaben und der Jugendausgaben. Jeder, der da auch nur andeutungsweise antippt, ohne Leistungsstandards reduzieren zu wollen, der wird von vorne herein gebremst. Ich denke, auch diesen Bereich kann man mit einbeziehen und wenn man die Menschen mitnimmt in einer derartigen Untersuchung, dann lassen sich auch da Einsparpotenziale generieren. Beispiel Heimerziehung: Wir reden seit Jahren davon, dass uns diese Kosten weglaufen und nehmen ganz einfach zur Kenntnis, dass 6.000 Euro pro Kind pro Monat hinzunehmen sind. Da hat der Kreistag in der letzten Wochen einen Beschluss gefasst der dahin geht, dass wir sagen: Ok, wir wollen prüfen, ob dieser Bereich nicht doch billiger geht zumindest was den Betrieb einer solchen Einrichtung angeht. Da wird der Kreis auch auf die Städte und Gemeinden im Umkreis zugehen und ich könnte mir vorstellen, da etwas gemeinsam mit dem Kreis auf die Beine zu stellen.

Ich denke, wir sollten hier zumindest eine neutrale Untersuchung dieses Feldes zulassen. Wir können ja anschließend sagen: alles Murks oder kein Ergebnis. Aber vorher schon zu sagen „ das geht nicht“, gibt’s nicht.

Ein weiteres ist das Thema sind Doppelstrukturen. Wir haben auch das im Kreistag besprochen. Es geht nicht um Doppelstrukturen bei der Verwaltung, die sehe ich überhaupt nicht. Es geht vielmehr um Doppelstrukturen bei der Leistungserbringung, ob man da nicht effizienter werden, eine bessere Vernetzung finden kann. Wenn ich sehe dass die Schuldenberatung in vielen Bereichen gemacht wird, warum kann man das nicht zusammen machen? Die Konzepte, um Schulden loszuwerden sind immer gleich. Warum soll man das an mehreren Stellen parallel anbieten und nicht gemeinsam tun und durch eine bessere Vernetzung Synergien erzielen? Es geht nicht darum, Kosten in größerem Umfang zu sparen, sondern darum, sich auf den Weg zu machen und die Kurve nach oben abzuflachen. Diese Prüfung sollte neutral erfolgen.

Den Haushalt selbst tragen wir gerne mit, soweit es den Verwaltungsvorschlag betrifft. Wenn wir diese Konsolidierungslinie 2017 einhalten wollen dann sollten wir da nicht großartig noch etwas dazu packen. Nun kann man sagen, der gemeinsame Vorschlag (von CDU, FDP und GRÜNEN) ist nicht „großartig“, vielleicht hätte auch die SPD noch ein paar kleinere Vorschläge, wir hätten auch noch welche und die Linken auch. Wir denken, dass dies nicht zielführend ist in diesem Jahr. Wir sollten uns auf die Konsolidierungslinie einlassen, die der Kämmerer vorgeschlagen hat. 80.000 Euro für die unbürokratische Umsetzung von kleinen aber wirksamen Maßnahmen, was heißt das? Ich kann damit nichts anfangen. Es wäre viel besser, wenn wir uns mit den Dingen beschäftigen würden, die wir in der Vergangenheit beschlossen haben, die aber noch nicht oder nur teilweise umgesetzt worden sind. Aber ich habe ja auch heute gelernt: Wenn sich der Bürgermeister dafür einsetzt wird es umgesetzt und ansonsten, naja.

Wir werden dem Zusatzantrag nicht zustimmen und vielmehr den Haushalt in seiner ursprünglichen Form mit den Ergänzungen mit tragen. Einen Haushalt mit weiteren Zusätzen werden wir ablehnen.

Zum Thema Überstunden im Bereich der Feuerwehr: Meine Damen und Herren, wir sollten uns davor hüten hier Schuldige zu suchen. Wir sollten vielmehr nach Lösungen suchen. Das ist letztlich das, was die Feuerwehrleute, was die Menschen von uns erwarten. Wenn da schon in einer Haushaltsrede sagt: „ja der Personalrat“. Also bitte, bei der Übertragung von Überstunden in dieser Größenordnung hätte der Personalrat von der Verwaltung beteiligt werden müssen. Umgedreht wird da kein Schuh draus.

Zum Abschluss meiner Ausführungen möchte ich mich im Namen der UWG-Fraktion für die geleistete Arbeit bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Stadtverwaltung bedanken.

Ich wünsche Ihnen und Ihren Familien ein gesegnetes Weihnachtsfest und ein gesundes und erfolgreiches Jahr 2013!

Glück Auf!

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von UWG Siegen

Antrag Richtlinien für die Verwendung der Bezirksausschussmittel

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

in der Sitzung am 02.05.2012 hat der Rat nach erfolgter Behandlung in den Bezirksausschüssen sowie im Haupt- und Finanzausschuss die Richtlinie für die Verwendung der Bezirksausschussmittel beschlossen. Hierbei wurden die Anregungen der Bezirksausschüsse nicht oder nur unvollständig berücksichtigt.
Der Bezirksausschuss I hat in seiner Sitzung am 14.09.2011 einstimmig vorgeschlagen, die Abgabefrist für Zuschussanträge ersatzlos fallen zu lassen, da ohnehin nur Maßnahmen im Rahmen des eigenen – geringen – Budgets gefördert werden können. Die Begründung war einhellig dahingehend, dass eine derartige Einengung des Spielraums zu Schwierigkeiten führen würde, da die möglichen Zuwendungsempfänger einen Bedarf u. U. erst in der zweiten Jahreshälfte feststellen würden. Dieser Argumentation hat sich der Rat leider nicht angeschlossen. Die Folge ist bekannt; bereits zum jetzigen Zeitpunkt ist erkennbar, dass es zu Schwierigkeiten in einzelnen Bezirksausschüssen kommt und die zur Verfügung gestellten Mittel erst gar nicht verausgabt werden können.
Insbesondere nach den Erfahrungen diesen Jahres sind wir der Auffassung, dass die getroffene Regelung unzweckmäßig ist und insbesondere der gewünschten Vereins- und Bürgerfreundlichkeit nicht gerecht wird und stellen daher folgenden Antrag:
Die Abgabefrist für Zuschussanträge in der Richtlinie über die Verwendung der Bezirksausschussmittel entfällt ersatzlos.

Auszug aus der öffentlichen Niederschrift über die 34. Sitzung des Rates vom 21.11.2012:

Beschluss:

"Der Rat der Stadt Siegen beschließt: Die Abgabefrist für Zuschussanträge in der Richtlinie über die Verwendung der Bezirksausschussmittel wird auf den 31.10. eines Jahres festgelegt.

Beratungsergebnis: Mehrheitlich dafür (einige Gegenstimmen), einige Enthaltungen"

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von UWG Siegen

Sandstraße: Baustelle behindert Läden

Die Fußgängerfrequenz in der Sandstraße hat sich reduziert.

"Siegen - Zu neuen Ufern" - alles gut, alles bestens. Heute sollen die letzten Brocken der Siegplatte fallen. Und der Bürgermeister will sich dazu nach dem Mittag selbst in den Bagger setzen, um das Werk zu vollenden, verlautete es am Mittwoch. Welche ein Szenario. Da passte es Steffen Mues nun gar nicht, dass die UWG zum (Teil-)Thema Baustelle Sandstraße/Hindenburgbrücke einen Dringlichkeitsantrag für den am Mittwoch tagenden Rat gestellt hatte.

Beschilderung nicht ausreichend
"Für die Geschäfte an der Sandstraße ist die Frage von enormer Bedeutung", ließ sich UWG-Sprecher Hans Günter Bertelmann nicht beirren. "Es gibt keine ausreichende Beschilderung. Vor allem nicht für Ortsunkundige. Der Fußgängerverkehr ist nachhaltig eingeschränkt." Die Sperrung der Fußgängerüberquerung an Reichwalds Ecke müsse aufgehoben und zum Beispiel durch eine Baustellenampel ersetzt werden.

Kleiner Schlagabtausch
Ja, ob denn eine Sache wie die Beschilderung wirklich in den Rat gehöre, war Mues etwas mürrisch. Und Helga Gaden (SPD) assistierte, im entsprechenden Arbeitskreis sei alles besprochen worden. Was, das mochte sie nicht sagen. Klaus Volker Walter (FDP) passte das nicht: "Keiner weiß, was im Arbeitskreis gesagt wurde." Nach dem kleinen Schlagabtausch kam die dringliche Sache denn doch noch auf die Tagesordnung der Sitzung. Noch vor der Einbringung des Etats 2013 mit den langen Reden von Bürgermeister und Kämmerer.

Michael Stojan: "Wir sind auf einem guten Weg"
Zum Thema Baustelle Sandstraße äußerte sich dann Stadtbaurat Michael Stojan. Jede Woche sei man im Gespräch mit den Anliegern, auch um die Beschilderung zu klären. "Wir sind auf einem guten Weg, es gibt ein hohes Einvernehmen." Und an die Adresse der UWG: "Halten Sie uns nicht von der Arbeit ab."

"Teils derbe Kritik"
Nochmals Bertelmann: "Die Maßnahme an der Hindenburgbrücke sollte erst in drei, vier Wochen kommen. Der Überweg zur Sandstraße ist gesperrt, die Läden dort kriegen Probleme. Wir sind von Geschäft zu Geschäft gegangen. Es gab teils derbe Kritik." Nach Bekanntwerden der Kritik sei man Ende letzter Woche tätig geworden, weitere Schilder seien beauftragt, versuchte der städtische Baustellenleiter Thomas Griese die Lage zu entschärfen. Nicht ganz erfolgreich. Angela Jung (Grüne) legte nach. Ortsfremde wüssten nicht recht, wie sie die Großbaustelle mitten in Siegen umfahren müssten, um ans Ziel zu kommen. "Und die Radfahrer sind vergessen worden. Sie wissen nicht, wo sie herfahren dürfen und wo nicht."

Das Schlusswort hatte sich Bürgermeister Steffen Mues vorbehalten. "Ich bin positiv überrascht, wie gut es mit dem Verkehr und der Umleitung über die HTS läuft." Täglich ein- oder zweimal werde es schwierig. Etwa an der City-Galerie. Aber die sechs, acht Minuten Verzögerung seien nicht schlimm. Mues: "Das Verständnis bei den Leuten ist da."

(Siegener Zeitung, 25.10.2012)

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von UWG Siegen

Anfrage Siegen ist sauber - Sauberkeitspaten

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

im Juni 2011 wurde die Aktion "Sauberkeitspaten" von der Stadt Siegen ins Leben gerufen. Bürgerinnen und Bürger wurden u. a. über die lokale Presse aufgefordert, sich ehrenamtlich für eine saubere Stadt Siegen zu engagieren. Im Dezember 2011 begrüßte die Verwaltung im Rahmen eines kleinen Kennenlern-Treffens die ersten Interessierten. Da das Thema Sauberkeit der Stadt bei der UWG einen hohen Stellenwert einnimmt, findet dieses Projekt auch bei der UWG-Fraktion große Zustimmung. Nach nunmehr sechzehnmonatiger Laufzeit der Aktion "Sauberkeitspaten" fragen wir daher an:

  1. Wie groß war die Resonanz zu Beginn der Aktion und wie viele "Sauberkeitspaten" haben sich insgesamt gemeldet und wie viele sind zurzeit noch aktiv?
  2. Gibt es merklich mehr Meldungen zu "wilden Müllkippen" und überfüllten Abfallbehältern seit Bekanntmachung in der Presse?
  3. Uns wurde von zwei Interessenten Berichtet, dass die Gestellung der Arbeitsmittel teilweise recht schwierig sei, bzw. das Material nicht zur Verfügung gestellt werden konnte. Trifft diese Aussage zu?
  4. Wieviel Arbeitsmaterial wurde bereits an die "Sauberkeitspaten" ausgegeben?
  5. Erhalten die "Sauberkeitspaten" eine/n Bescheinigung/Ausweis mit der/dem sie sich als "Sauberkeitspate der Stadt Siegen" ausweisen können?
  6. Sind für die Zukunft Maßnahmen angedacht, weitere "Sauberkeitspaten" für die Stadt Siegen zu gewinnen?

Antworten zu den Fragen:

zu Frage 1: Den Start in die Aktion hat die Stadtreinigung unter Rückgriff auf die hier bereits früher bekannten ehrenamtlichen Mitbürger unternommen. Es wurden außerdem Heimat- und Dorfverschönerungsvereine, Kleingärtnervereine, Naturschutzorganisationen aber auch städtische Jugendeinrichtungen, Schulen und alle Kindergärten angeschrieben. Im Laufe der Zeit gingen hier ca. 40 Zusagen von Privatpersonen zur Mithilfe ein. Daneben sind weitere 10 Organisationen, wie Vereine, Stadtteilbüros und Familienzentren oder Kindergärten gemeldet. Außerdem sind drei Firmen aktiv dabei. Bislang gab es lediglich eine Abmeldungen von einer Firma, die sich aber wohl unter falschen Voraussetzungen zur Mitarbeit bereiterklärt hatte und diese Zusage später revidierte. Die Mitteilungen in der Presse haben leider nicht zu einem spürbaren Anstieg der registrierten Sauberkeitspaten geführt.
zu Frage 2: Nein, eine merkliche Steigerung ist nicht erkennbar. Dafür werden aber wilde Müllablagerungen früher gemeldet und dadurch auch früher beseitigt. Darüber hinaus werden teilweise kleinere Müllablagerungen durch die Sauberkeitspaten selbst entfernt und kommen somit erst gar nicht zur Meldung.
zu Frage 3: Uns wurde von zwei Interessenten berichtet, dass die Gestellung der Arbeitsmittel teilweise recht schwierig sei, bzw. das Material nicht zur Verfügung gestellt werden konnte. Trifft diese Aussage zu?
zu Frage 4: Grundsätzlich werden Arbeitsmittel, wie Handschuhe, Müllsäcke oder auch Greifzangen bei Bedarf und in angemessenem Umfang an die Sauberkeitspaten ausgegeben. Probleme bei der Bereitstellung dieser Arbeitsmittel bestehen aus Sicht der Verwaltung nicht. Da das Hauptaufgabenfeld der Sauberkeitspaten nicht das eigenständige Müllsammeln ist, sondern es vielmehr darum geht, Verunreinigungen an die Stadtreinigung zu melden, haben bislang erst fünf Personen auf Nachfrage eine Greifzange erhalten. Der hiermit eingesammelte Müll wird in aller Regel selbst über die eigene Restmülltonne entsorgt bzw. nach Mitteilung an die Stadtreinigung, von dieser abgeholt.
zu Frage 5: Bisher sind keine offiziellen Dokumente ausgestellt worden, da diese in der Regel den Eindruck erwecken, dass eine Beschäftigung für die Stadt Siegen ausgeübt wird. Da mit der Ausübung des Ehrenamtes keine Befugnisse verbunden sind, wurden keine Ausweise ausgestellt. Es wird derzeit geprüft, in welcher geeigneten Form der ehrenamtliche Einsatz dokumentiert werden kann.
zu Frage 6: Im Rahmen wiederkehrender Öffentlichkeitsarbeit sollen weitere Paten gewonnen werden, die insbesondere in Bereichen tätig werden, die bisher unterrepräsentiert sind. Außerdem werden die, um ein sauberes Stadtbild bemühten Bürgerinnen und Bürger, die an die Stadtreinigung herantreten, auf die Möglichkeit zur Übernahme einer Patenschaft hingewiesen.

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Baumaßnahme Siegen: Sandstraße und Hindenburgbrücke

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Mues,

das Projekt „Siegen – Zu neuen Ufern“ wird das Gesicht und die Funktionalität der Innenstadt nachhaltig verändern und soll das Stadtzentrum zukunftsfähig machen. Mit dem Beginn der Baumaßnahme wird die Dimension des Projekts für jeden deutlich und sichtbar. Klar und unvermeidbar ist, dass für die zwei- bis dreijährige Bauzeit Einschränkungen und/oder Veränderungen für Anwohner, Betreiber von Geschäfte, Passanten und Verkehrsteilnehmer auftreten werden. Hierbei gilt es, insbesondere im Sinne einer Akzeptanzstärkung und der Bildung von Verständnis für die zuvor genannten Einschränkungen, diese so gering und kurzzeitig wie möglich zu halten. Das bedeutet, dass z.B. Absperrungen für anstehende Bauabschnitte erst unmittelbar vor Beginn der jeweiligen Baumaßnahme vorgenommen werden. Hierdurch soll insbesondere vermieden werden, dass Besucher und Verkehrsteilnehmer die Innenstadt meiden und die finanziellen Einbußen der Gewerbetreibenden im betroffenen Quartier so gering wie möglich gehalten werden.

Die aktuelle Verkehrsführung im Bereich Hindenburgbrücke/Sandstraße beinhaltet eine Sperrung der Hindenburgbrücke in Richtung Sandstraße mit der Folge, dass die Erreichbarkeit der Südstadt (Richtung Kochs Ecke, Autobahnauffahrt Eiserfeld und Freudenberg) nur über die Hufeisenbrücke bzw. mit einer komplizierten Wegeführung Richtung Kaisergarten möglich ist. Eine wegweisende Beschilderung, die insbesondere ortsunkundige Verkehrsteilnehmer über die aktuelle Verkehrslage informiert ist leider bisher nicht ausreichend vorhanden. Anmerken möchten wir in diesem Zusammenhang, dass die konkreten Baumaßnahmen auf der Hindenburgbrücke (Entfernung der Bordsteine, Beginn der Baumaßnahme) nach unserer Kenntnis erst in vier bis fünf Wochen erfolgen wird und somit zumindest zurzeit die aktuelle Verkehrsführung mit der damit verbundenen Reduzierung der Erreichbarkeit des Siegener Südens und Freudenberg noch nicht zwingend gegeben ist.
Am Schlimmsten wirkt sich nach unserer Einschätzung die totale Sperrung der Fußgängerüberquerung vom Bereich Reichwalds Ecke in Richtung Kölner Tor aus.

Der Fußweg über die Hindenburgbrücke Richtung Post mit der Fußgängerüberquerung und zurück Richtung Sandstraße ist unübersichtlich und wird von den Passanten nicht angenommen. Am Freitagmorgen, 19.10., gegen
11 Uhr benutzten in 10 Minuten nur insgesamt 5 Fußgänger diesen Bürgersteig. Die finanziellen Auswirkungen auf die dort anliegenden Geschäfte, Büros und Praxen lassen sich unschwer abschätzen. Hier gilt es zur Vermeidung von Geschäftsschließungen nach Möglichkeiten für eine unverzügliche Wiederöffnung der Fußgängerüberquerung zu suchen. Diese könnte z.B. durch eine Ampelschaltung (Baustellenampel) erfolgen.

Da die Auswirkungen auf die dortigen Geschäfte, insbesondere in der bevorstehenden Vorweihnachtszeit, ein nach unserer Auffassung sofortiges Einschreiten erfordert, bitten wir Sie auf dem Wege der Dringlichkeit folgenden Antrag auf die Tagesordnung des Rates am 24.10.2012 zu setzen:

Für die aktuellen und zukünftigen Baumaßnahmen mit Auswirkungen auf die Verkehrsführung wird zeitgleich mit der jeweiligen Umstellung eine auch für ortsunkundige eine nachvollziehbare Beschilderung vorgenommen.
Die Sperrung der Fußgängerüberquerung im Bereich Reichwalds Ecke wird durch eine andere Regelung (z.B. durch eine Baustellenampelschaltung) wieder aufgehoben.  
Es soll geprüft werden, ob die bereits vorgenommene Sperrung des Rechtsabbiegeverkehr zumindest bis zum Beginn der konkreten Baumaßnahme auf der Hindenburgbrücke befristet zurückgenommen werden kann.

Abstimmung/Ergebnis:

Die Verwaltung führte aus, dass auf der Basis des Antrages die Punkte 1 + 2 kurzfristig erledigt werden. Der Punkt 3 sei nicht durchführbar. Da absehbar war, dass eine Abstimmung kein anderes Ergebnis gebracht hätte und SPD, CDU, Grüne und Linke mehrheitlich die Zurücknahme der Sperrung der Hindenburgbrücke abgelehnt hätten, wurde zwecks Verhinderung einer Ablehnung des Dringlichkeitsantrages auf eine Abstimmung verzichtet.

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Dringlichkeitsantrag Baumaßnahme Siegen: Sandstraße und Hindenburgbrücke

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Mues,

das Projekt „Siegen – Zu neuen Ufern“ wird das Gesicht und die Funktionalität der Innenstadt nachhaltig verändern und soll das Stadtzentrum zukunftsfähig machen. Mit dem Beginn der Baumaßnahme wird die Dimension des Projekts für jeden deutlich und sichtbar. Klar und unvermeidbar ist, dass für die zwei- bis dreijährige Bauzeit Einschränkungen und/oder Veränderungen für Anwohner, Betreiber von Geschäfte, Passanten und Verkehrsteilnehmer auftreten werden. Hierbei gilt es, insbesondere im Sinne einer Akzeptanzstärkung und der Bildung von Verständnis für die zuvor genannten Einschränkungen, diese so gering und kurzzeitig wie möglich zu halten. Das bedeutet, dass z.B. Absperrungen für anstehende Bauabschnitte erst unmittelbar vor Beginn der jeweiligen Baumaßnahme vorgenommen werden. Hierdurch soll insbesondere vermieden werden, dass Besucher und Verkehrsteilnehmer die Innenstadt meiden und die finanziellen Einbußen der Gewerbetreibenden im betroffenen Quartier so gering wie möglich gehalten werden.

Die aktuelle Verkehrsführung im Bereich Hindenburgbrücke/Sandstraße beinhaltet eine Sperrung der Hindenburgbrücke in Richtung Sandstraße mit der Folge, dass die Erreichbarkeit der Südstadt (Richtung Kochs Ecke, Autobahnauffahrt Eiserfeld und Freudenberg) nur über die Hufeisenbrücke bzw. mit einer komplizierten Wegeführung Richtung Kaisergarten möglich ist. Eine wegweisende Beschilderung, die insbesondere ortsunkundige Verkehrsteilnehmer über die aktuelle Verkehrslage informiert ist leider bisher nicht ausreichend vorhanden. Anmerken möchten wir in diesem Zusammenhang, dass die konkreten Baumaßnahmen auf der Hindenburgbrücke (Entfernung der Bordsteine, Beginn der Baumaßnahme) nach unserer Kenntnis erst in vier bis fünf Wochen erfolgen wird und somit zumindest zurzeit die aktuelle Verkehrsführung mit der damit verbundenen Reduzierung der Erreichbarkeit des Siegener Südens und Freudenberg noch nicht zwingend gegeben ist.
Am Schlimmsten wirkt sich nach unserer Einschätzung die totale Sperrung der Fußgängerüberquerung vom Bereich Reichwalds Ecke in Richtung Kölner Tor aus.

Der Fußweg über die Hindenburgbrücke Richtung Post mit der Fußgängerüberquerung und zurück Richtung Sandstraße ist unübersichtlich und wird von den Passanten nicht angenommen. Am Freitagmorgen, 19.10., gegen
11 Uhr benutzten in 10 Minuten nur insgesamt 5 Fußgänger diesen Bürgersteig. Die finanziellen Auswirkungen auf die dort anliegenden Geschäfte, Büros und Praxen lassen sich unschwer abschätzen. Hier gilt es zur Vermeidung von Geschäftsschließungen nach Möglichkeiten für eine unverzügliche Wiederöffnung der Fußgängerüberquerung zu suchen. Diese könnte z.B. durch eine Ampelschaltung (Baustellenampel) erfolgen.

Da die Auswirkungen auf die dortigen Geschäfte, insbesondere in der bevorstehenden Vorweihnachtszeit, ein nach unserer Auffassung sofortiges Einschreiten erfordert, bitten wir Sie auf dem Wege der Dringlichkeit folgenden Antrag auf die Tagesordnung des Rates am 24.10.2012 zu setzen:

Für die aktuellen und zukünftigen Baumaßnahmen mit Auswirkungen auf die Verkehrsführung wird zeitgleich mit der jeweiligen Umstellung eine auch für ortsunkundige eine nachvollziehbare Beschilderung vorgenommen.
Die Sperrung der Fußgängerüberquerung im Bereich Reichwalds Ecke wird durch eine andere Regelung (z.B. durch eine Baustellenampelschaltung) wieder aufgehoben.  
Es soll geprüft werden, ob die bereits vorgenommene Sperrung des Rechtsabbiegeverkehr zumindest bis zum Beginn der konkreten Baumaßnahme auf der Hindenburgbrücke befristet zurückgenommen werden kann.

Abstimmung/Ergebnis:

Die Verwaltung führte aus, dass auf der Basis des Antrages die Punkte 1 + 2 kurzfristig erledigt werden. Der Punkt 3 sei nicht durchführbar. Da absehbar war, dass eine Abstimmung kein anderes Ergebnis gebracht hätte und SPD, CDU, Grüne und Linke mehrheitlich die Zurücknahme der Sperrung der Hindenburgbrücke abgelehnt hätten, wurde zwecks Verhinderung einer Ablehnung des Dringlichkeitsantrages auf eine Abstimmung verzichtet.

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von UWG Siegen

Schulwegsicherung und Beförderung von Schülerinnen und Schülern

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

„Die Sicherheit von Schülerinnen und Schülern auf ihrem täglichen Weg von und zur Schulen zu erhöhen gehört zu den wichtigsten Zielen der Verkehrspolitik. Die Zahl der Kinder, die auf dem Schulweg verunglücken, ist immer noch zu hoch“ so formulierte es der Gem. RdErl des Ministeriums für Stadtentwicklung und Verkehr, des Kultusministeriums und des Innenministeriums NW am 05.10.1994. Um dieses Ziel zu erreichen, so der Runderlass weiter „sind Schulwegpläne, die Einrichtung von Schüler- oder auch Elternlotsendiensten und die Beförderung mit dem Schulbus weitere geeignete Mittel“. Diese Aussagen sind heute noch gültig und zugleich richtig und wichtig!
Das zurzeit gültige Schulwegsicherungskonzept von 2002 ist in einigen Bereichen überholt. Durch die erfolgte Zusammenlegung von Schulstandorten, noch anstehenden Änderungen, Verlegungen und auch Schließungen von Schulen jeder Schulform werden Änderungen der Schülerströme eintreten, bzw. sind bereits eingetreten. Insoweit muss es gemeinsames Ziel von Politik und Verwaltung sein, die sich aus diesen Änderungen ergebenden Aktualisierungen des Planes, aber auch die daraus resultierenden Schulwegsicherungsmaßnahmen unverzüglich anzugehen und umzusetzen.

Siegen ist es in den letzten Jahren gelungen, seine Position als Bildungsstandort in der Region weiter auszubauen. Obwohl jeden Tag tausende von Schülerinnen und Schülern aus Siegen und der Region die verschiedenen Schulen unserer Stadt besuchen, fehlt es an einer umfassenden Evaluierung der tatsächlich entstehenden Verkehrsströme sowie an einem Konzept zur sinnvollen Lenkung der Verkehre und zur Sicherung dieser Wege für die Kinder und Jugendlichen.
Ziel dieses aufzustellenden Planes ist zunächst die Bestandsaufnahme und Analyse des gegenwärtigen Zustandes der Verkehrssituation in der Stadt und der Schulwege.
Im nächsten Schritt erst sollen - auch mit den Beteiligten - Verbesserungsvorschläge für die bestehenden Probleme entwickelt werden.

Die UWG Fraktion-Siegen wird häufig von besorgten Eltern auf die große Gefährdung ihrer Kinder durch stark zugenommenen Hol- und Bringverkehr an den Schulzentren im Stadtgebiet Siegen angesprochen. Diesen zum Teil berechtigten Beschwerden wollen wir mit unserem Antrag Rechnung tragen und den überholten Plan aus dem Jahr 2002 umfassend überarbeiten lassen. Bei der Erarbeitung sollen insbesondere die Orientierungshilfen des Ministeriums für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr Berücksichtigung finden und eine verstärkte Beteiligung der Betroffenen sowie des Jugendparlaments an den tatsächlichen Entscheidungsfindungsprozessen erfolgen. Da nach dem Kenntnisstand der Antragsteller eine zeitnahe Erarbeitung des Plans aus Kapazitätsgründen mit städtischen Mitarbeitern/innen nicht möglich ist, soll der Plan durch die Beauftragung eines geeigneten Büros erstellt werden.

Insoweit stellen wir folgenden Beschlussvorschlag:

Zur Sicherung der Schulwege für die Schülerinnen und Schüler Siegens sowie zur besseren Ausrichtung des öffentlichen Nahverkehrs und der anderen Verkehre in der Stadt wird das vorhandene Schulwegsicherungskonzept unter Einbeziehung der Orientierungshilfen für das Land NW bis zum Beginn des Schuljahres 2013/2014 umfassend überarbeitet und neu gefasst. Kinder, Jugendliche, Eltern- und Lehrerschaft sowie das Jugendparlament Siegen werden in die Erarbeitung dieses Schulwegsicherungsplans einbezogen. Die Erstellung des Schulwegsicherungsplans wird ausgeschrieben. Der Schulausschuss ist regelmäßig über den Umsetzungsstand zu unterrichten.

Ergebnis:

Der Rat der Stadt Siegen ist in seiner Sitzung am 19.12.2012 dem Antrag der UWG einstimmig gefolgt.
Das vorhandene, überalterte Schulwegsicherungskonzept wird bis zum Beginn des Schuljahres 2013/2014 umfassend überarbeitet und erneuert. Eltern, Lehrer und das -auf UWG Initiative- neu gebildete Jugendparlament werden in diesen Prozess mit einbezogen.
Die UWG wird diese Aussage des Rates und die Umsetzung weiter verfolgen.

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Antrag Schulwegsicherung und Beförderung von Schülerinnen und Schülern

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

„Die Sicherheit von Schülerinnen und Schülern auf ihrem täglichen Weg von und zur Schulen zu erhöhen gehört zu den wichtigsten Zielen der Verkehrspolitik. Die Zahl der Kinder, die auf dem Schulweg verunglücken, ist immer noch zu hoch“ so formulierte es der Gem. RdErl des Ministeriums für Stadtentwicklung und Verkehr, des Kultusministeriums und des Innenministeriums NW am 05.10.1994. Um dieses Ziel zu erreichen, so der Runderlass weiter „sind Schulwegpläne, die Einrichtung von Schüler- oder auch Elternlotsendiensten und die Beförderung mit dem Schulbus weitere geeignete Mittel“. Diese Aussagen sind heute noch gültig und zugleich richtig und wichtig! Das zurzeit gültige Schulwegsicherungskonzept von 2002 ist in einigen Bereichen überholt. Durch die erfolgte Zusammenlegung von Schulstandorten, noch anstehenden Änderungen, Verlegungen und auch Schließungen von Schulen jeder Schulform werden Änderungen der Schülerströme eintreten, bzw. sind bereits eingetreten. Insoweit muss es gemeinsames Ziel von Politik und Verwaltung sein, die sich aus diesen Änderungen ergebenden Aktualisierungen des Planes, aber auch die daraus resultierenden Schulwegsicherungsmaßnahmen unverzüglich anzugehen und umzusetzen.

Siegen ist es in den letzten Jahren gelungen, seine Position als Bildungsstandort in der Region weiter auszubauen. Obwohl jeden Tag tausende von Schülerinnen und Schülern aus Siegen und der Region die verschiedenen Schulen unserer Stadt besuchen, fehlt es an einer umfassenden Evaluierung der tatsächlich entstehenden Verkehrsströme sowie an einem Konzept zur sinnvollen Lenkung der Verkehre und zur Sicherung dieser Wege für die Kinder und Jugendlichen. Ziel dieses aufzustellenden Planes ist zunächst die Bestandsaufnahme und Analyse des gegenwärtigen Zustandes der Verkehrssituation in der Stadt und der Schulwege. Im nächsten Schritt erst sollen - auch mit den Beteiligten - Verbesserungsvorschläge für die bestehenden Probleme entwickelt werden.

Die UWG Fraktion-Siegen wird häufig von besorgten Eltern auf die große Gefährdung ihrer Kinder durch stark zugenommenen Hol- und Bringverkehr an den Schulzentren im Stadtgebiet Siegen angesprochen. Diesen zum Teil berechtigten Beschwerden wollen wir mit unserem Antrag Rechnung tragen und den überholten Plan aus dem Jahr 2002 umfassend überarbeiten lassen. Bei der Erarbeitung sollen insbesondere die Orientierungshilfen des Ministeriums für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr Berücksichtigung finden und eine verstärkte Beteiligung der Betroffenen sowie des Jugendparlaments an den tatsächlichen Entscheidungsfindungsprozessen erfolgen. Da nach dem Kenntnisstand der Antragsteller eine zeitnahe Erarbeitung des Plans aus Kapazitätsgründen mit städtischen Mitarbeitern/innen nicht möglich ist, soll der Plan durch die Beauftragung eines geeigneten Büros erstellt werden.

Insoweit stellen wir folgenden Beschlussvorschlag:

Zur Sicherung der Schulwege für die Schülerinnen und Schüler Siegens sowie zur besseren Ausrichtung des öffentlichen Nahverkehrs und der anderen Verkehre in der Stadt wird das vorhandene Schulwegsicherungskonzept unter Einbeziehung der Orientierungshilfen für das Land NW bis zum Beginn des Schuljahres 2013/2014 umfassend überarbeitet und neu gefasst. Kinder, Jugendliche, Eltern- und Lehrerschaft sowie das Jugendparlament Siegen werden in die Erarbeitung dieses Schulwegsicherungsplans einbezogen. Die Erstellung des Schulwegsicherungsplans wird ausgeschrieben. Der Schulausschuss ist regelmäßig über den Umsetzungsstand zu unterrichten.

Ergebnis:

Der Rat der Stadt Siegen ist in seiner Sitzung am 19.12.2012 dem Antrag der UWG einstimmig gefolgt. Das vorhandene, überalterte Schulwegsicherungskonzept wird bis zum Beginn des Schuljahres 2013/2014 umfassend überarbeitet und erneuert. Eltern, Lehrer und das -auf UWG Initiative- neu gebildete Jugendparlament werden in diesen Prozess mit einbezogen. Die UWG wird diese Aussage des Rates und die Umsetzung weiter verfolgen.

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Antrag Bericht Haushaltsvollzug per 31.07.2012

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

entsprechend des Berichts über den Haushaltsvollzug 2012 wird bei der wichtigsten Ertragsart, der Gewerbesteuer, der Planansatz von 68 Mio. Euro in diesem Jahr voraussichtlich nicht erreicht werden. Bezüglich der Realisierung von Gewerbesteuereinnahmen, bzw. bei der Ermittlung des Steueranteils an der Lohn- und Einkommenssteuer wird in verschiedenen Städten von dem Recht gemäß § 21 Finanzverwaltungsgesetz (FVG) derart Gebrauch gemacht, dass durch eigene Prüfer eine Teilnahme bei den Betriebsprüfungen der Finanzämter erfolgt. Hierbei werden z. B. nach Auskunft der Kölner Stadtverwaltung dort rund 1 Mio. pro eingesetzten Betriebsprüfer erwirtschaftet. Teilweise werden diese Prüfer, wir beispielsweise in Nürnberg, Fürth, Erlangen und Schwabach gemeinschaftlich beschäftigt und gezielt eingesetzt. In Anbetracht der Tatsache, dass durch den Einsatz eigener Prüfer durchweg erfolgreiche Verbesserungen im Bereich der städtischen Steuereinnahme erzielt werden konnten, sind wir der Auffassung, dass im Vorfeld der Haushaltsberatungen 2013 geprüft werden sollte, ob eine derartige Beschäftigung eines eigenen Betriebsprüfers allein in Siegen oder zusammen mit anderen kreisangehörigen Städten und Gemeinden erfolgen sollte. Insofern erstellen wir folgenden Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

Der Bürgermeister wird beauftragt, den Einsatz eigener Betriebsprüfer im Sinne vom § 21 FVG zu überprüfen und das Ergebnis dem Rat so rechtzeitig vor der Haushaltsberatung 2013 mitzuteilen, dass eine ggfs. erforderliche Einstellung einer Planstelle bzw. von Planstellen bereits im Stellenplan 2013 erfolgen kann.

Auszug aus der öffentlichen Niederschrift über die 32. Sitzung des Rates vom 05.09.2012:

Beschluss:

"Der Bürgermeister wird beauftragt, den Einsatz eigener Betriebsprüfer im Sinne von § 21 FVG zu überprüfen und das Ergebnis dem Rat so rechtzeitig vor der Haushalts- planberatung 2013 mitzuteilen, dass eine ggfs. erforderliche Einstellung einer Plan- stelle, bzw. von Planstellenanteilen, bereits im Stellenplan 2013 erfolgen kann.

Beratungsergebnis: 4 Stimmen dafür (UWG), 50 dagegen,
8 Enthaltungen (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

=>> Der Rat der Stadt Siegen nimmt den Bericht über den Haushaltsvollzug per 31.07.2012 zur Kenntnis."

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Antrag Haushaltsvollzug per 31.07.2012

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

entsprechend des Berichts über den Haushaltsvollzug 2012 wird bei der wichtigsten Ertragsart, der Gewerbesteuer, der Planansatz von 68 Mio. Euro in diesem Jahr voraussichtlich nicht erreicht werden. Bezüglich der Realisierung von Gewerbesteuereinnahmen, bzw. bei der Ermittlung des Steueranteils an der Lohn- und Einkommenssteuer wird in verschiedenen Städten von dem Recht gemäß § 21 Finanzverwaltungsgesetz (FVG) derart Gebrauch gemacht, dass durch eigene Prüfer eine Teilnahme bei den Betriebsprüfungen der Finanzämter erfolgt. Hierbei werden z. B. nach Auskunft der Kölner Stadtverwaltung dort rund 1 Mio. pro eingesetzten Betriebsprüfer erwirtschaftet. Teilweise werden diese Prüfer, wir beispielsweise in Nürnberg, Fürth, Erlangen und Schwabach gemeinschaftlich beschäftigt und gezielt eingesetzt. In Anbetracht der Tatsache, dass durch den Einsatz eigener Prüfer durchweg erfolgreiche Verbesserungen im Bereich der städtischen Steuereinnahme erzielt werden konnten, sind wir der Auffassung, dass im Vorfeld der Haushaltsberatungen 2013 geprüft werden sollte, ob eine derartige Beschäftigung eines eigenen Betriebsprüfers allein in Siegen oder zusammen mit anderen kreisangehörigen Städten und Gemeinden erfolgen sollte. Insofern erstellen wir folgenden Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

Der Bürgermeister wird beauftragt, den Einsatz eigener Betriebsprüfer im Sinne vom § 21 FVG zu überprüfen und das Ergebnis dem Rat so rechtzeitig vor der Haushaltsberatung 2013 mitzuteilen, dass eine ggfs. erforderliche Einstellung einer Planstelle bzw. von Planstellen bereits im Stellenplan 2013 erfolgen kann.

Auszug aus der öffentlichen Niederschrift über die 32. Sitzung des Rates vom 05.09.2012:

Beschluss:

"Der Bürgermeister wird beauftragt, den Einsatz eigener Betriebsprüfer im Sinne von § 21 FVG zu überprüfen und das Ergebnis dem Rat so rechtzeitig vor der Haushalts- planberatung 2013 mitzuteilen, dass eine ggfs. erforderliche Einstellung einer Plan- stelle, bzw. von Planstellenanteilen, bereits im Stellenplan 2013 erfolgen kann.

Beratungsergebnis: 4 Stimmen dafür (UWG), 50 dagegen,
8 Enthaltungen (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

=> Der Rat der Stadt Siegen nimmt den Bericht über den Haushaltsvollzug per 31.07.2012 zur Kenntnis."

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Schulwegsicherung: Sonderkontrollen der Polizei Siegen-Wittgenstein

Kreis Siegen-Wittgenstein (ots) - Im Kreis Siegen-Wittgenstein finden verstärkt Verkehrskontrollen auf den Schulwegen statt. Am 22.08.2012 hat in Nordrhein-Westfalen das Schuljahr 2012/2013 begonnen. Als schwächstes Glied in der Kette der Verkehrsteilnehmer sind Kinder im Straßenverkehr besonderen Gefahren ausgesetzt. Dies gilt insbesondere für die Schulanfänger. Die Kinder haben so viele neue Eindrücke im Kopf, dass sie sich der Gefahr im Straßenverkehr oft überhaupt nicht bewusst sind. Seit Beginn des Schuljahres überwacht die Polizei bereits die Schulwege in ihrem täglichen Dienst. Den meisten Verkehrsteilnehmern ist nach den Sommerferien klar, dass nun die "I-Dötzchen" auf der Straße sind. Überprüfungen der Polizei zeigen auch, dass sich die meisten Verkehrsteilnehmer unmittelbar nach Schuljahresbeginn auf die Kinder und den gefährlichen Schulweg eingestellt haben. Sie fahren entsprechend rücksichtsvoll. Allerdings, und das bestätigen die Erfahrungen der letzten Jahre, ändert sich das Verhalten von vielen wieder. Der Schulbeginn ist aus dem Fokus gerückt. Aber gerade auch zu der nun anstehenden dunklen Jahreszeit, gehören Schulkinder zu den besonders gefährdeten Verkehrsteilnehmern. Daher führt die Polizei im Kreis Siegen-Wittgenstein diese Schwerpunktkontrolle ganz bewusst einige Wochen nach dem Schuljahresbeginn durch. Wie wichtig diese polizeilichen Kontrollen sind, zeigt ein Beispiel aus Hilchenbach: Dort war im Bereich des Schulweges in einer Tempo 30-Zone eine Dame mit ihrem Pkw mit 72 km/h unterwegs. Sie erwartet nun ein einmonatiges Fahrverbot, 4 Punkte und eine Geldbuße von 200,- Euro.

Bei Kontrollen an einem einzigen Tag wurden

- 103 Geschwindigkeitsverstöße - 15 Gurtverstöße - 12 Handybenutzungen während der Fahrt - 2 Ordnungswidrigkeiten von Schulbusfahrern - sowie 7 anderweitige Verkehrsordnungswidrigkeiten
festgestellt.

Die höchste gemessene Geschwindigkeit an diesem Tag lag bei 77 km/h bei erlaubten Tempo 50.

Hierdurch sahen wir uns veranlasst, diesen Antrag einzubringen.

Sollten auch Ihnen Gefahrenstellen auf dem Schulweg Ihrer Kinder auffallen, teilen Sie uns dies bitte mit.

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Anfrage Begrünung Lidl Hagener Straße

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Mues,

bei der Verlagerung des Lidl-Marktes Hagener Straße wurde die bei der Baugenehmigung für die Erstbebauung des Grundstücks geforderte Baumbepflanzung entfernt. Diese wurde laut Baugenehmigung zwischen dem alten Lidl-Gebäude und der Hinterkante des Gehweges Hagener Straße gepflanzt um eine Bauflucht in der Hagener Straße zu erhalten. Nach Fertigstellung des neuen Bauvorhabens fehlt nun die alte Baumbepflanzung.

Daher fragen wir an:

  1. Wann wird diese Bepflanzung wieder in der vorgegebenen Höhe und Dichte erneuert?

Eine weitere Ausführung erfolgt in der Sitzung.

Antwort Herr Wienands, Fachbereich 7/3 Bauaufsicht:

"Vorhandener Baumbestand wurde wieder versetzt. Zusätzlich sind 7 Bäume an den Bahndamm und in der Einmündung Gießereistraße gepflanzt worden. Bodendecker und Unterbewuchs sind nicht wieder nachgepflanzt worden. Die Stadt Siegen hat keine Einwirkungsmöglichkeiten auf die Begrünung. Ebenso sind die angebrachten großen Reklameanlagen seitens der Stadt Siegen nicht zu verhindern. Zurzeit wird noch der Getränkemarkt gebaut."

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von UWG Siegen

Schulwegsicherung: Sonderkontrollen der Polizei Siegen-Wittgenstein

Kreis Siegen-Wittgenstein (ots) - Im Kreis Siegen-Wittgenstein finden verstärkt Verkehrskontrollen auf den Schulwegen statt. Am 22.08.2012 hat in Nordrhein-Westfalen das Schuljahr 2012/2013 begonnen. Als schwächstes Glied in der Kette der Verkehrsteilnehmer sind Kinder im Straßenverkehr besonderen Gefahren ausgesetzt. Dies gilt insbesondere für die Schulanfänger. Die Kinder haben so viele neue Eindrücke im Kopf, dass sie sich der Gefahr im Straßenverkehr oft überhaupt nicht bewusst sind. Seit Beginn des Schuljahres überwacht die Polizei bereits die Schulwege in ihrem täglichen Dienst. Den meisten Verkehrsteilnehmern ist nach den Sommerferien klar, dass nun die "I-Dötzchen" auf der Straße sind. Überprüfungen der Polizei zeigen auch, dass sich die meisten Verkehrsteilnehmer unmittelbar nach Schuljahresbeginn auf die Kinder und den gefährlichen Schulweg eingestellt haben. Sie fahren entsprechend rücksichtsvoll. Allerdings, und das bestätigen die Erfahrungen der letzten Jahre, ändert sich das Verhalten von vielen wieder. Der Schulbeginn ist aus dem Fokus gerückt. Aber gerade auch zu der nun anstehenden dunklen Jahreszeit, gehören Schulkinder zu den besonders gefährdeten Verkehrsteilnehmern. Daher führt die Polizei im Kreis Siegen-Wittgenstein diese Schwerpunktkontrolle ganz bewusst einige Wochen nach dem Schuljahresbeginn durch. Wie wichtig diese polizeilichen Kontrollen sind, zeigt ein Beispiel aus Hilchenbach: Dort war im Bereich des Schulweges in einer Tempo 30-Zone eine Dame mit ihrem Pkw mit 72 km/h unterwegs. Sie erwartet nun ein einmonatiges Fahrverbot, 4 Punkte und eine Geldbuße von 200,- Euro.

Bei Kontrollen an einem einzigen Tag wurden

- 103 Geschwindigkeitsverstöße - 15 Gurtverstöße - 12 Handybenutzungen während der Fahrt - 2 Ordnungswidrigkeiten von Schulbusfahrern - sowie 7 anderweitige Verkehrsordnungswidrigkeiten
festgestellt.

Die höchste gemessene Geschwindigkeit an diesem Tag lag bei 77 km/h bei erlaubten Tempo 50.

Hierdurch sahen wir uns veranlasst, diesen Antrag einzubringen.

Sollten auch Ihnen Gefahrenstellen auf dem Schulweg Ihrer Kinder auffallen, teilen Sie uns dies bitte mit.

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Antrag Befristetes Befahren von Gehwegen durch Radfahrer

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

wir bitten folgenden Antrag auf die Sitzung des nächsten Verkehrsausschusses zu setzen:

Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird beauftragt, die Möglichkeiten für eine befristete Genehmigung zum Befahren des Gehweges entlang der B54 im u.g. Abschnitt durch Radfahrer zu prüfen und sofern möglich, kurzfristig durch eine entsprechende Kennzeichnung /Beschilderung zuzulassen.

Begründung:

Durch den Neubau des Bettenhauses hinter dem Kreisklinikum Siegen, Haus Hüttental, ist der Hauptradweg entlang der Ferndorf im Bereich der Baumaßnahme gesperrt. Aus diesem Grund werden die Radfahrer von der Ferndorfbrücke /Auffahrt HTS bis zum Güterweg zur Weiterfahrt auf die sehr stark befahrene Weidenauer Straße umgeleitet.
Das Radfahren auf diesem stark befahrenen Straßenabschnitt ist ohne Zweifel recht gefährlich und beinhaltet, insbesondere für jüngere ungeübte, aber auch für ältere Verkehrsteilnehmer ein erhöhtes Unfallrisiko.

Aus diesem Grunde benutzen viele Radfahrer, verbotswidrig den überwiegend 2,00 bis 4,00 m breiten Gehweg und laufen damit Gefahr durch die Polizei wegen einer Ordnungswidrigkeit belangt zu werden.

Auszug aus der öffentlichen Niederschrift über 16. Sitzung des Verkehrsausschuss vom 04.10.2012:

"Herr Meiswinkel erläutert den Antrag und weist auf die besondere Problematik für ältere Menschen und Kinder hin, die den Radweg zur Überbrückung der Distanz zwi- schen Geisweid und Weidenau nutzen.

Herr Dinter verweist auf die ausgeschilderte Alternative. Eine fahrbare Lösung ohne Nutzung der B 54 sei mit einem kleinen Umweg vorhanden. Eine befristete Genehmigung zum Befahren des Gehweges vor dem Krankenhaus sei aufgrund derzeit durchgeführter Baumaßnahmen und aktueller Sperrung nicht möglich.

Herr Doppler bestätigt die Aussage seines Vorredners und sieht aufgrund der ausgeschilderten Umleitung keinen weiteren Handlungsbedarf.

Nachdem Herr Dinter die Umleitung anhand des Straßen- und Wegnetzes erklärt hat verweist Frau Jung auf die topografischen Gegebenheiten. Eine Zumutbarkeit sei daher nochmals detailliert zu betrachten. Die Baumaßnahme am Gehweg dauere ihres Wissens nach längstens bis Juli 2013. Herr Dinter fügt hinzu, dass laut Stellungnahme der Polizei eine Gehwegnutzung zu gefährlich sei. Im Übrigen handele es sich um einen Schulweg. Herr Groß erbittet die Bauzeiten sowohl hinter als auch vor dem Krankenhausgebäu- de zu Protokoll. Mit dieser Information könne dann weiter beraten werden, inwiefern eine alternative Möglichkeit zeitlich noch geschaffen werden kann.

Herr Meiswinkel erklärt sich mit der Vorgehensweise einverstanden und stellt den Antrag zunächst zurück.

Der Antrag wird zunächst zurück gestellt.
Der Verkehrsausschuss des Rates der Stadt Siegen erbittet die Information über die Dauer der Bauzeiten im Bereich des Krankenhauses in Weidenau zu Protokoll."

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Unterstützung der Einrichtung von Betriebskitas durch Unternehmen

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

die UWG-Fraktion im Rat der Stadt Siegen bittet folgenden Antrag auf die Tagesordnung der Ratssitzung zu setzen:

Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird beauftragt die Schaffung von Kindertagesstätten in Industrie- und Gewerbegebieten, zusätzlich zur sozial-räumlichen Planung, zu unterstützen. Dazu sollen mit interessierten Unternehmen und möglichen Betreibern, also freien Trägern, Gespräche und Verhandlungen geführt werden mit dem Ziel, auch mittels Zusammenarbeit mehrerer Unternehmen (durch entsprechende Vertragsgestaltung) eine Kinderbetreuung in der unmittelbaren Nähe des Arbeitsplatzes anzubieten.

Begründung:

Da auch die derzeitige Landesregierung die Einrichtung von Betriebskitas besonders fördern will, sollen entsprechende Gespräche geführt werden, damit auch in Siegen diese Form der gewerberäumlichen Jugendhilfeplanung begonnen werden kann. Dabei ist sicherzustellen, dass die anteilige Betriebskostenfinanzierung durch das Land geleistet wird. In die Planungen, auch und gerade zur Trägerschaft, sollen die Freien Träger einbezogen werden. Für die UWG-Siegen ist selbstverständlich, dass die entstehenden Betriebskitas den Standard der Siegener Kinderbetreuung erfüllen.

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Antrag Geschwindigkeitsbegrenzung "In der Winchenbach"

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

die UWG-Fraktion im Rat der Stadt Siegen bittet folgenden Antrag auf die Tagesordnung des Verkehrsausschuss zu setzen:

Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird beauftragt in der Straße „In der Winchenbach“, von der Einmündung "Leimbachstraße" bis zum Beginn der „Hambergstraße“ eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h einzurichten.

Begründung:

Viele Autofahrer benutzen die Straße „In der Winchenbach“ als Abkürzung zwischen der "Leimbachstraße" und dem "Schleifmühlchen". Der Verkehr dort ist enorm angestiegen und es wird oft zu schnell gefahren, so dass Kindern und älteren Personen das Überqueren der Straße erschwert wird. In der angrenzenden „Hambergstraße“ ist eine solche Regelung bereits seit mehreren Jahren vorhanden.

Auszug aus der öffentlichen Niederschrift über die 16. Sitzung des Verkehrsausschuss vom 04.10.2012:

"Beschluss:

Der Verkehrsausschuss des Rates der Stadt Siegen überweist den Antrag der UWG- Fraktion zur Geschwindigkeitsbegrenzung in der Straße „In der Winchenbach“ in die Arbeitskommission des Verkehrsausschusses.

Beratungsergebnis: Einstimmig dafür, 0 Enthaltungen"

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Antrag Unterstützung der Einrichtung von Betriebskitas durch Unternehmen

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

die UWG-Fraktion im Rat der Stadt Siegen bittet folgenden Antrag auf die Tagesordnung der Ratssitzung zu setzen:

Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird beauftragt die Schaffung von Kindertagesstätten in Industrie- und Gewerbegebieten, zusätzlich zur sozial-räumlichen Planung, zu unterstützen. Dazu sollen mit interessierten Unternehmen und möglichen Betreibern, also freien Trägern, Gespräche und Verhandlungen geführt werden mit dem Ziel, auch mittels Zusammenarbeit mehrerer Unternehmen (durch entsprechende Vertragsgestaltung) eine Kinderbetreuung in der unmittelbaren Nähe des Arbeitsplatzes anzubieten.

Begründung:

Da auch die derzeitige Landesregierung die Einrichtung von Betriebskitas besonders fördern will, sollen entsprechende Gespräche geführt werden, damit auch in Siegen diese Form der gewerberäumlichen Jugendhilfeplanung begonnen werden kann. Dabei ist sicherzustellen, dass die anteilige Betriebskostenfinanzierung durch das Land geleistet wird. In die Planungen, auch und gerade zur Trägerschaft, sollen die Freien Träger einbezogen werden. Für die UWG-Siegen ist selbstverständlich, dass die entstehenden Betriebskitas den Standard der Siegener Kinderbetreuung erfüllen.

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Antrag Resolution Betreuungsgeld

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

die UWG-Fraktion im Rat der Stadt Siegen bittet darum, die folgende Resolution auf die Tagesordnung der Ratssitzung zu setzen und darüber abstimmen zu lassen:
Die Bundesregierung wird aufgefordert, auf die Einführung eines Betreuungsgeldes zu verzichten und die dafür vorgesehenen Mittel in Höhe von ca. 2,2 Milliarden € jährlich in Qualität, Ausbau und Flexibilisierung der Kindertagesbetreuung zu investieren.

Begründung:

Die im Kinderförderungsgesetz (KiföG) vorgesehene Einführung eines Betreuungsgeldes ab 2013 - quasi als finanziellen Ausgleich für diejenigen Eltern, die frühkindliche Bildung, Betreuung und Erziehung in Kindertageseinrichtungen für ihre Kinder nicht in Anspruch nehmen, ist bildungspolitisch abzulehnen. Mit dem Kinderförderungsgesetz (KiföG) wurde der § 16 SGB VIII Allgemeine Förderung der Erziehung in der Familie um den Abs. 4 ergänzt: ... (4) Ab 2013 soll für diejenigen Eltern, die ihre Kinder von ein bis drei Jahren nicht in Einrichtungen betreuen lassen wolen oder können, eine monatliche Zahlung (zum Beispiel Betreuungsgeld) eingeführt werden. Die Inanspruchnahme von Betreuungsgeld geschieht nicht unabhängig vom sozial ökonomischen Status der Eltern, Insbesondere die Erfahrungen in Norwegen, das seit 1998 ein Betreuungsgeld von ca. 400 € monatlich an Eltern zahlt, die keine staatlich unterstützten Betreuung nutzen, stimmen bedenklich. Das betreuungsgeld wurde dort umso stärker genutzt, je niedriger der Bildungsgrad der Eltern, insbesondere der Mütter, war und es wurde insbesondere von Eltern mit Migrationshintergrund bezogen. Wie erste Auswertungen des Statistischen Landesamtes Thüringen gezeigt haben, könnte sich auch in Thüringen eine ähnliche Entwicklung abzeichnen, das seit dem 1. Juli 2006 in der Form eines Landeserziehungsgeldes ein Betreuungsgeld zahlt. In einem im November 2007 vorgestellten Ländervergleich "Babies and Bosses" der OECD über die Vereinbarkeit von Beruf und Familie wird ausdrücklich vor der Zahlung von Betreuungsgeldern gewarnt (*).

Auch aus Sicht der Bertelsmann Stiftung ist die Einführung eines Betreuungsgeldes nicht zu empfehlen. Ziel des KiföG solte es sein, allen Kindern den Zugang und die Teilhabe an frühkindlicher Bildung und Betreuung zu ermöglichen, damit alle Kinder ihre Fähigkeiten und Kompetenzen bestmöglich entfalten zu können. Die Einführung eines Betreuungsgeldes kann aber gerade dazu führen, dass Kinder keinen Zugang zu früher Bildung erhalten, da sich ihre Eltern für die Inanspruchnahme des Betreuungsgeldes entscheiden. Dabei erscheint plausibel, dass diese Entscheidung maßgeblich vom sozio-ökonoischen Hintergrund der Eltern abhängen wird. Die OECD warnt in ihrem Ländervergleich "Babies and Bosses" ausdrücklich vor der Einführung eines Betreuungsgeldes. Der Deutsche Bundesjugendring lehnt die - auch perspektivische - Einführung eines Betreuungsgeldes ab. Durch ein Lebensunterhalt und -standard sicherndes Grundeinkommen für Kinder und ihre Eltern und die grundsätzliche Kostenfreiheit von Bildungs- und Betreuungsangeboten lassen sich das Erziehungsrecht der Eltern und der Kindeswillen auf der einen und die Rechte von Kindern auf Förderung ihrer Persönlichkeit auf der anderen Seite umfassend verwirklichen. Entsprechende Konzepte wären eine bessere Möglichkeit. Der Deutsche Caritasverband lehnt die Einführung eines Betreuungsgeldes in der Konstruktion als Ersatzleistung für die Nicht-Inanspruchnahme von öffentlicher Kindertagesbetreuung oder Kindertagespflege wegen der Besorgnis der lenkenden Wirkung ab. Es ist sicherzustellen, dass die Möglichkeit der uneingeschränkten Teilnahme an Angeboten der Kinderbetreuung für alle Kinder besteht.
Auf massive Kritik und Ablehnung stößt das Betreuungsgeld auch bei den Spitzenverbänden der deutschen Wirtschaft, den Wirtschaftsforschungsinstituten wie HWWI, RWI und DIW und beim Handwerk. Sie fordern von der Bundesregierung einen Verzicht auf das Betreuungsgeld. Die Kosten der Einführung des Betreuungsgeldes würden sich - bezogen auf die aktuelle inderzahl und das Erwerbsverhalten der Eltern - immerhina uf 2,2 Milliarden Euro jährlich belaufen. Der Zeitpunkt für diese Resolution ist noch günstig, da erst nach der Sommerpause im Bundestag über den Gesetzentwurf abgestimmt wird.

(*) Bildung, Erziehung und Betreuung für Kinder unter drei Jahren - elterliche und öffentliche Sorge in gemeinsamer Verantwortung S. 36, Herausgeber: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, 11018 Berlin, April 2008

Auszug aus der öffentlichen Niederschrift über die 32. Sitzung des Rates vom 05.09.2012:

Beschluss:

"Die Bundesregierung wird aufgefordert, auf die Einführung eines Betreuungsgeldes zu verzichten und die dafür vorgesehenen Mittel in Höhe von ca. 2,2 Milliarden Euro jährlich in Qualität, Ausbau und Flexibilisierung der Kindertagesbetreuung zu investieren.

Beratungsergebnis: Mehrheitlich dafür, mehrere Enthaltungen"

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Anfrage Friedhofshalle Seelbach

Sehr geehrte Frau Vorsitzende Katz,

der Pflegezustand der Seelbacher Friedhofhalle gibt immer wieder Anlass zu Beschwerden. Zwar wurden das Gebäude und die Stühle nunmehr einmal gereinigt, eine regelmäßige Reinigung erfolgt jedoch offensichtlich nicht. Des Weiteren wurden zwar Renovierungsarbeiten vorgenommen, die gleichermaßen dringend erforderliche neue Tür wurde bis zum heutigen Tage nicht installiert. Darüber hinaus ist das für Trauerfeiern erforderliche Musikinstrument ebenfalls in einem sehr schlechten Zustand. Eine Instandsetzung ist nach unserer Kenntnis offensichtlich zu kostenintensiv.

Aus diesem Grunde stellen wir folgende Fragen:

Wer ist zuständig für die Unterhaltsreinigung, wie sieht der vorgesehene Reinigungsintervall aus und wer führt die erforderlichen Kontrollen durch?
Ist die vorgesehene neue Tür bereits bestellt, bzw. wann wird diese eingebaut?
Besteht die Möglichkeit den unangemessenen Erhaltungszustand des Musikinstruments durch eine Instandsetzung zu verbessern oder eine Ersatzbeschaffung durchzuführen?

Ergebnis:

Herr Langenbach berichtet, die Unterhaltsreinigung werde durch das ortsansässige Blumenhaus vor jeder Trauerfeier erledigt. Beschwerden seien der Verwaltung nicht bekannt.
Die neue Tür werde in den nächsten Tagen eingebaut. Die Verzögerung habe sich dadurch ergeben, das eine optisch passende Tür nicht so ohne weiteres verfügbar war,
Das Musikinstrument leide unter Temperaturschwankungen, im Einzelfall kann auch eine unsachgemäße Bedienung zu Störungen geführt haben. Die Funktion sein einwandfrei. Derzeit werde in Kaan ein elektrisches Klavier getestet. Über das Ergebnis wird der Bezirksausschuss informiert werden.

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Leserbrief zur Diskussion um verkaufsoffene Sonntage (Siegener Zeitung vom 10.01.2012)

Die Diskussion um zwei verkaufsoffene Sonntage pro Stadtteil im Jahr (und nicht um 52 Sonntage, wie uns manche Leserbriefschreiber suggerieren wollen) nimmt langsam immer groteskere Formen an. Dass die Kirchen die biblische Forderung „Du sollst den Sabbat heiligen“ verteidigen, ist noch verständlich. Dass sich beide große Kirchen aber so geschlossen hinter das Verbot verkaufsoffener Sonntage stellen, muss schon verwundern. Haben diese nicht ganz andere Baustellen zu bearbeiten?

Wie wirken sie der zur Zeit wieder grassierenden Austrittswelle entgegen? Warum untersagt man den Sternsingerkindern das Sammeln bei Andersgläubigen? Hier werden schon im Kindesalter trennende Gräben geschaffen, die man an anderer Stelle mühsam zu überwinden versucht. Auch die Aufarbeitung und Verhinderung von Missbrauchsfällen haben einen viel höheren Stellenwert, als in das Konzert für arbeitsfreie Sonntage einzustimmen. Wie sieht es mit der Entlohnung in einigen kirchlichen Einrichtungen aus? Wann wird die Bildung von Betriebsräten in manchen dieser Einrichtungen nicht mehr verhindert? Wer den Wert dieser u. ä. Beispiele hinter dem Verbot von Geschäftsöffnungen an zwei Sonntagen von 13 bis 18 Uhr ansiedelt und glaubt, dass dadurch auch nur ein Mensch mehr in die Kirche käme, der glaubt auch noch, dass die Erde eine Scheibe ist.

Wie scheinheilig manche Schreiber hier argumentieren, zeigt folgendes Beispiel. Da wird der Sonntag zur Erholung und Erbauung gepriesen und z. B. ein Museumsbesuch empfohlen. Doch wer ermöglicht denn diesen Besuch? Sind das keine Menschen, die wie viele tausend andere sonntags ihren Dienst versehen? Wer öffnet denn an Sonntagen die Hallen- und Freibäder? Wer fährt rund um die Uhr Taxi? Wer garantiert denn die ärztliche Versorgung in den Altenheimen und Krankenhäusern? Dass Polizei, Rettungsdienste, Feuerwehren, Apotheken und Pflegedienste an Sonntagen ihren Dienst wahrnehmen, ist für manche Zeitgenossen wohl selbstverständlich. Dieselben Leute gehen mit der größten Selbstverständlichkeit sonntags in ein Restaurant oder holen sich ihre Pizza, sie erwarten natürlich, dass sonntags alle Bahnen, Busse und Flugzeuge verkehren.

Man erwartet ja auch Veranstaltungen in der Siegerlandhalle oder an anderen Orten; wie gerne wird von morgens bis abends Radio oder Fernsehen konsumiert, auch wird sofort das Telefon bemüht, wenn nicht am Montagmorgen in aller Frühe die Zeitung im Briefkasten steckt, in der man sich dann in Form von abstrusen Leserbriefen Luft macht und dabei vergisst, dass auch diese Montagszeitung sonntags von Menschen gemacht wird.

Die Aufzählung der vielen Sonntagstätigkeiten ist sicher nicht vollzählig, zeigt jedoch, wie viele tausend Menschen sonntags tätig sind und deren Dienste wir alle gerne in Anspruch nehmen und gleichzeitig beweist sie, dass die Diskussion über zwei Sonntagnachmittage völlig überflüssig ist. Dass diese Öffnungen von der Bevölkerung gerne genutzt werden, zeigen die vielen tausend Menschen, die an den Tagen die Stadt bevölkern. Es wird durch die Öffnung niemand sonntags am Kirchgang gehindert und ebenso wenig gezwungen, sonntags einzukaufen.

Helmut Plate, Siegen

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Haushaltsrede 2012 der UWG Fraktion

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
sehr geehrte Damen und Herren des Rates,

der Haushaltsentwurf 2012 ist zwar wiederum ein Haushalt, der mit einem negativen Ergebnis abschließt, es ist aber ein Haushalt, der eine insgesamt positive Tendenz aufweist und damit der Realisierung der Reduzierung unseres Haushaltsdefizits mit der Zielrichtung aus dem Nothaushaltsrecht entlassen zu werden und bis 2016 einen ausgeglichenen Haushalt vorlegen zu können, einen Schritt weiter kommt.  Soweit so gut. Entwarnung kann vor diesem Hintergrund indes nicht gegeben werden. Denn das, was wir mit diesem ausgeglichenen Haushalt in der Planung erreichen wollen, heißt nicht mehr und nicht weniger, dass dann ein weiterer Kapitalverzehr nicht mehr stattfinden soll.  Von einem Schuldenabbau sind  wir damit noch weit entfern. Wer bis zu 170 Millionen Kassenkredite –also Kontokorrentdarlehen -  vor sich herschiebt, ist von einer Gesundung der allgemeinen Finanzsituation weit entfernt.

In Anbetracht der Tatsache, dass Städten und Gemeinden einerseits und den Kreisen andererseits Jahr für Jahr mehr Aufgaben durch Bund und Länder übertragen werden als diese bereit und in der Lage sind diese auch finanziell auszugleichen, ist eine Gesundung der kommunalen Haushalte in weite Ferne gerückt.
Anders als in der freien Wirtschaft, wo derjenige, der dauerhaft mehr bestellt als er bezahlen kann nicht mehr beliefert wird und zudem mit Vollstreckungsmaßnahmen rechnen muss, haben Städte und Gemeinden sowie die Kreise keine Chance sich adäquat zu verhalten. Unsere Städte und Gemeinden in NRW müssen überwiegend ein Haushaltssicherungskonzept aufstellen, können ihre Haushaltswirtschaft nur noch durch das Nothaushaltsrecht bewirtschaften oder sind gar gänzlich überschuldet.
Dass gar einzelne Städte und Gemeinden sowie Kreise selbst bei Sparkassen und Volksbanken keine Kreditwürdigkeit mehr besitzen, hätte sich vor 10-20 Jahren niemand vorstellen können. Heute ist dies traurige Realität. Hierdurch wird überdeutlich, dass die Kommunen in einer ernsten Krise stecken. Ich möchte nunmehr im Rahmen meines Beitrages zum Haushalt auf einige Bereiche eingehen, die für die UWG Fraktion von Bedeutung sind:

  • Stadtgestaltung /Wirtschaftsförderung
    Trotzdem dieser angespannten Lage werden wir -und das ist bemerkenswert- einige Investitionen anstoßen, die das Gesicht von Siegen verändern werden. Mit dem Projekt „Siegen zu neuen Ufern“ und dem damit verbundenen Abriss der Siegplatte im Rahmen der Regionaleförderung 2013 wird die Innenstadt sichtbar und merkbar für einen langen Zeitraum eine Baustelle werden. Erst dann werden viele Bürger die Dimension dieser Maßnahme erkennen. Hier gilt es, im Rahmen eines offensiven Baustellenmanagments, die zwangsläufig eintretenden Beeinträchtigungen so gering wie möglich zu halten und mit möglichst großer Transparenz während der gesamten Bauzeit zu informieren. Hier sind die ersten Schritte getan, hier sind wir, so glaube ich, auf dem richtigen Weg.
    Bauchschmerzen bekomme ich jedoch, wenn ich zur Kenntnis nehme, dass die mit diesem Leuchtturmprojekt verbundenen (Folge-) Maßnahmen nicht parallel geplant werden. Dem Wegfall der Parkplätze während und nach der Bauzeit müssen zwingend Kompensationsmaßnahmen folgen. Die Neuordnung im Bereich der Sandstraße und am Herrengarten kann und darf nicht erst für die Zeit bis 2020 geplant werden. Hier müssen bereits im Jahr 2012/2013 konkretere Weichen gestellt werden weil ansonsten – und das prophezeie ich Ihnen- die Auswirkungen auf die wirtschaftliche Lage der Geschäftswelt in Ober- und Unterstadt dramatisch sein werden.
    Wenn sich alles zeitlich so verschiebt, wie es sich mit der Fertigstellung des Umbaus des Unteren Schlosses mit dem Einzug der Universität abzeichnet, haben wir, und hier möchte ich einen Vergleich wagen, zwar ein anspruchvolles Dienstleistungszentrum mit mannigfaltigen Angeboten in allen 10 Geschossen eines wunderbaren Gebäudes geplant, müssen aber mangels finanzieller Möglichkeiten die Fertigstellung über einen zu langen Zeitrau strecken, als dass das Gesamtkonzept nur auch andeutungsweise aufgehen könnte.
    Wer „a“ sagt muss bekanntlich auch „b“ sagen – ein altes, aber deshalb keineswegs falsches Stichwort.

  • Demografischer Wandel/ Schulentwicklung
    Der demografische Wandel und die damit verbundenen Konsequenzen wurden in diesem Jahr 2011 erstmals deutlich bemerkbar, als wir vor der im Bereich der Schulentwicklungsplanung erste Federn lassen mussten. Im Zuge der Neuordnung der Schullandschaft im Siegener Süden wurden Veränderungen beschlossen und Maßnahmen getroffen, die nicht ausreichend vorbereitet, abgestimmt und in die Öffentlichkeit der hiervon betroffenen Elternschaft transportiert wurden. Hier gibt es ohne Zweifel sehr großen Handlungsbedarf. Es handelt sich ohne Zweifel um einen sehr sensiblen Themenbereich, der leicht Protest und Widerspruch hervorruft. Genauso ohne Zweifel –und das sage ich nicht als Anklage-  müssen wir aber im Interesse der Aufrechterhaltung des Schulfriedens zukünftig besser und rechtzeitiger informieren sowie zu treffende Beschlüsse besser vorbereiten.
    In der Folge dieser schulorganisatorischen Veränderungen ist im Interesse der Sicherheit unserer Schulkinder das städtische Schulwegsicherungsprogramm, welches ohnehin veraltet ist, dringend auf die aktuellen Gegebenheiten und Anforderungen anzupassen.

  • Personaleinsatz
    Die Aufgaben der Städte und Gemeinden sind komplexer, die Anforderungen an das Personal und den Personaleinsatz sind höher geworden und haben sich in den letzten 25 Jahren stark verändert. Dies bedeutet, dass neben den fachlichen Anforderungen an jeden Bediensteten in einzelnen Aufgabenfeldern auch Möglichkeiten einer Flexibilisierung der Arbeitszeiten aufgezeigt werden sollten. Beispielhaft seien hier die Bereiche der Stadteinigung sowie der Ordnungsverwaltung genannt.

    Wir schlagen vor, dass durch die Verwaltung im Laufe des Jahres 2012 zusammen mit den Beteiligungsgremien Möglichkeiten für eine Flexibilisierung der Arbeitszeiten, z.B. durch die Schaffung bzw. Anpassung einer Dienstvereinbarung aufgezeigt werden.

    Der Rat hat die Ergebnisse der aktuellen Mitarbeiterbefragung gerne zur Kenntnis genommen. Gleichwohl das Ergebnis der Befragung kein schlechtes ist, wurde deutlich, dass die es Handlungsfelder z.B. im Bereich der internen Kommunikation, aber auch bezüglich des Krankenstandes gibt, denen sich die Verwaltung stellen will und auch soll. Umsetzen sollen diese Aufgaben die jeweiligen Führungsebenen mit ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Die Anforderungen an die Vorgesetztenebenen sind in den letzten 20 Jahren enorm gestiegen. Dieser Personenkreis, der oftmals Ziel von Kritik ist bedarf einer stärkeren Unterstützung des Stadtrates. Aus eigener Erfahrung weis ich, dass qualifizierte Fortbildungsveranstaltungen für Führungskräfte zumeist sehr teuer sind und die Möglichkeiten an derartige Fortbildungsmaßnahmen – überwiegend externer Art- teilnehmen zu können oftmals mangels Haushaltsmittel nur eingeschränkt gegeben sind.

    Aus diesem Grunde beantragen wir – übrigens die einzige Forderung zur Ausweitung des Haushaltes 2012- die für den Bereich der Fortbildung eingestellten Haushaltsmittel um 15.000€ zu erhöhen. Ein Ausgleich hierfür könnte z. B. der Verzicht auf den Abriss des Hotels Klein, der mit mindestens 25.000 € anzusetzen sein dürfte.
  • Sozialbereich
    Der größte Ausgabenbereich ist der Sozial- und Jugendbereich. Für die Zukunft stellen wir uns vor, dass wir uns konstruktiv, ähnlich bereits im Kreistag für den Aufgabenbereich des Kreises letzte Woche angekündigt, mit den Aufgaben und Kosten im Sozialbereich im städtischen und bei den externen freien Träger beschäftigen.
    Hierbei geht es uns keinesfalls vordringlich um die Einsparung von Kosten. Vielmehr möchten wir die Effizienz der Arbeit auf diesem wichtigen Gebiet erhöhen, Möglichkeiten einer besseren Vernetzung prüfen und, soweit sachlich und fachlich sinnvoll, zusammen mit den Sozialen Trägern, Möglichkeiten einer Konzentrierung oder Bündelung einzelner Aufgaben aufzeigen und die daraus resultierenden Erkenntnisse vordringlich zur Qualitätssteigerung und wo möglich aber auch zur Kostenreduzierung, bzw. zur Vermeidung weiterer Kostensteigerungen nutzen.

    Wir sagen ganz deutlich: Die pauschale Kürzung von Zuschüssen ist der falsche Weg. Eine Reduzierung der Kosten ist mittel- und langfristig nur durch die Verbesserung der Qualität und einer daraus resultierenden Reduzierung der Fallzahlen zu erreichen. Hierbei sollen die Freien Träger soweit als möglich einbezogen werden.
    Die UWG-Fraktion wird hierzu im ersten Quartal einen Antrag in die Gremien des Stadtrates geben.

  • Wahl des Kinder- und Jugendparlaments im Jahr 2012
    Wir freuen uns, dass unser Antrag zur Einrichtung eines Kinder- und Jugendparlamentes mit den ersten Wahlen im Jahr 2012. in die Umsetzung geht. Nach anfänglich teilweise skeptischer und ablehnender Haltung einzelner Fraktionen haben wir nunmehr den Eindruck, dass das die Einrichtung des Kinder- Jugendparlaments fraktionsübergreifend getragen wird. Für uns ist es nunmehr im zweiten Schritt von besonderer Bedeutung, dass die bald neu gewählten Mitglieder dieses Parlamentes bei der Ausübung ihres Mandates ernst genommen werden und frei jeglicher Einflussnahme agieren können. Dies bedeutet auch, dass dem Parlament eine angemessene finanzielle und personelle Grundausstattung zur eigenen Verwendung zur Verfügung gestellt wird. Wir werden die ersten Schritte dieses Kinder- und Jugendparlaments wohlwollend und konstruktiv begleiten.

  • Sauberkeit und Ordnung
    Wir sehen hier noch einigen Handlungsbedarf und haben in den letzten Jahren bereits auf einige Bereiche hingewiesen. Wir sind der festen Überzeugung, dass wir unsere Stadt attraktiver machen, wenn wir die Sauberkeit in unserer Stadt verbessern. Wir möchten dies erreichen, indem wir zusammen mit unseren Bürgern aufmerksamer und kritischer mit diesem Thema umgehen. Es nutzt nämlich nur wenig, wenn wir in wildem Aktionismus z.B. das Reinigungspersonal verdoppeln. Wir wollen aufklären, sensibilisieren aber auch bei groben Verstößen durch die Anwendung unseres Satzungsrechts gegen dieses Verhalten vorgehen.

Soweit zu einigen unserer Handlungsschwerpunkte. Wie ich eingangs bereits erwähnt habe, sehen wir uns auf einem insgesamt guten Weg. Gleichwohl nicht alle zusätzliche Anträge zur Erweiterung des Haushaltsvolumens unsere uneingeschränkte Zustimmung finden, sehen wir darin keinen Grund diesem Haushalt unsere Zustimmung zu verweigern.

Die UWG-Fraktion wird diesem Haushalt daher zustimmen. Zum Abschluss meiner Ausführungen möchte ich mich im Namen der UWG-Fraktion bei allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Stadtverwaltung  für die im vergangenen Jahr geleistete Arbeit zu bedanken. Ich wünsche Ihnen und Ihren Familien eine schöne Adventszeit, ein frohes Weihnachtsfest sowie ein gesundes und erfolgreiches Jahr 2012.

Glückauf

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Anfrage Motorischer Test für Grundschulkinder

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

die UWG-Fraktion im Rat der Stadt Siegen bittet, die folgende Anfrage auf die Tagesordnung des nächsten Ausschusses für Schul- und Bildungswesen zu setzen:

  1. Wie fallen die Erfahrungen mit den motorischen Tests des vom Innenministerium des Landes NRW entwickelten "Motorischen Test für NRW" in den Siegener Grundschulklassen 2 und 4 aus?
  2. An welchen Grundschulen findet der "Test" schon Anwendung und welche Auswirkung hat dies auf die Förderung des einzelnen Kindes?
  3. Haben Grundschulen, an denen der Test noch nicht zur Anwendung kommt, Anwendungsinteresse?

Begründung:

Die Veränderungen im Schulalltag und im Lebensunfeld von Kindernführen auch zu geänderten Bewegungsmöglichkeiten und zu einer Einschränkung des Freizeitsports. Daher kann der genannte Test sowohl für die Förderung sportlicher Talente als auch für die Verhinderung von dauerhaften Bewegungseinschränkungen dienen.
Dieser Test eignet sich sowohl zur Messung des aktuellen Leistungsstandes als auch zur Beschreibung von Leistungsveränderungen und dient der Feststellung motorischer Auffälligkeiten von Kindern zwischen 6 und 10 Jahren. Der Test erfasst die Dimension der Motorik (Ausdauer, Kraft, Schnelligkeit, Koordination und Beweglichkeit) sowie der Konstitution.

Im Rahmen der NRW-Sportschulen wird er bereits zur Eingangsdiagnose für die Sichtung von motorisch positiv auffälligen Viertklässlern verwendet. Aber auch besonders bewegungsarme oder -eingeschränkte Kinder können so ermittelt und im Interesse ihrer weiteren gesundheitlichen Entwicklung auf ergänzende Sportangebote hingewiesen werden.

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Motorischer Test für Grundschulkinder

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

die UWG-Fraktion im Rat der Stadt Siegen bittet, die folgende Anfrage auf die Tagesordnung des nächsten Ausschusses für Schul- und Bildungswesen zu setzen:

  1. Wie fallen die Erfahrungen mit den motorischen Tests des vom Innenministerium des Landes NRW entwickelten "Motorischen Test für NRW" in den Siegener Grundschulklassen 2 und 4 aus?
  2. An welchen Grundschulen findet der "Test" schon Anwendung und welche Auswirkung hat dies auf die Förderung des einzelnen Kindes?
  3. Haben Grundschulen, an denen der Test noch nicht zur Anwendung kommt, Anwendungsinteresse?

Begründung:

Die Veränderungen im Schulalltag und im Lebensunfeld von Kindernführen auch zu geänderten Bewegungsmöglichkeiten und zu einer Einschränkung des Freizeitsports. Daher kann der genannte Test sowohl für die Förderung sportlicher Talente als auch für die Verhinderung von dauerhaften Bewegungseinschränkungen dienen.
Dieser Test eignet sich sowohl zur Messung des aktuellen Leistungsstandes als auch zur Beschreibung von Leistungsveränderungen und dient der Feststellung motorischer Auffälligkeiten von Kindern zwischen 6 und 10 Jahren. Der Test erfasst die Dimension der Motorik (Ausdauer, Kraft, Schnelligkeit, Koordination und Beweglichkeit) sowie der Konstitution.

Im Rahmen der NRW-Sportschulen wird er bereits zur Eingangsdiagnose für die Sichtung von motorisch positiv auffälligen Viertklässlern verwendet. Aber auch besonders bewegungsarme oder -eingeschränkte Kinder können so ermittelt und im Interesse ihrer weiteren gesundheitlichen Entwicklung auf ergänzende Sportangebote hingewiesen werden.

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Antrag Schaffung von Anliegerparkplätzen

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

die UWG-Fraktion im Rat der Stadt Siegen bittet, den folgenden Antrag auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Verkehrausschusses zu setzen:

Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird beauftragt, Anliegerparkplätze im Bereich der Achenbacher Straße von Haus-Nr. 114 – 118 einzurichten.

Begründung:

Mit Absprache der Verwaltung wurden in diesem Bereich Parkverbotsschilder mit begrenzter Parkzeit errichtet. Die Eigentümer der o. g. Häuser fühlen sich dadurch stark beeinträchtigt und bitten die Verwaltung, hier eine Gleichbehandlung der Bürgerinnen und Bürger herbeizuführen.
Weitere Erläuterungen erfolgen mündlich.

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Glasentsorgung

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

die UWG-Fraktion im Rat der Stadt Siegen bittet, den folgenden Antrag auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Rates zu setzen:

Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt, zu prüfen, ob eine Aufstellung von Altglascontainern - z. B. durch Änderung der Bebauungspläne - an die entsprechenden Verkaufsmärkte gekoppelt werden kann.

Begründung:
Die Altglasentsorgung ist in Siegen an kostenintensive Standorte gebunden, die für die Anwohner eine erhebliche Belastung bedeuten. Häufige Beschwerden belegen dies. Wenn Altglascontainer an den entsprechenden Verkaufsmärkten aufgestellt werden, entfallen für die Kunden zudem unnötige zusätzliche Wege zu den Containerstandorten, da Einkauf und Entsorgung in einem Gang erledigt werden können. Da die Märkte in Siegen über gute Standorte verfügen, sind die zusätzlichen Investitionen auch im Sinne der verbesserten Kundenfreundlichkeit zumutbar.

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Antrag Glasentsorgung

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

die UWG-Fraktion im Rat der Stadt Siegen bittet, den folgenden Antrag auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Rates zu setzen:

Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird beauftragt, zu prüfen, ob eine Aufstellung von Altglascontainern - z. B. durch Änderung der Bebauungspläne - an die entsprechenden Verkaufsmärkte gekoppelt werden kann.

Begründung:

Die Altglasentsorgung ist in Siegen an kostenintensive Standorte gebunden, die für die Anwohner eine erhebliche Belastung bedeuten. Häufige Beschwerden belegen dies. Wenn Altglascontainer an den entsprechenden Verkaufsmärkten aufgestellt werden, entfallen für die Kunden zudem unnötige zusätzliche Wege zu den Containerstandorten, da Einkauf und Entsorgung in einem Gang erledigt werden können. Da die Märkte in Siegen über gute Standorte verfügen, sind die zusätzlichen Investitionen auch im Sinne der verbesserten Kundenfreundlichkeit zumutbar.

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Antrag Beschaffungsrichtlinie für energieeffiziente Geräte

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

die UWG-Fraktion im Rat der Stadt Siegen bittet, den folgenden Antrag auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Umweltsausschusses zu setzen:

Beschlussvorschlag:
Der Klimaschutzbeauftragte der Stadt Siegen wird beauftragt, eine Richtlinie zur nachhaltigen Energieeinsparung im Bereich der technischen Ausstattungen („Beschaffungsrichtlinie für energieeffiziente Geräte“) zu erstellen und das Ergebnis den zuständigen Ausschüssen vorzustellen.

Begründung:

Mit dieser Maßnahme soll eine noch nachhaltigere Energieeinsparung bei der Stadt Siegen erreicht werden. Auszug aus der öffentlichen Niederschrift über die 14. Sitzung des Umweltausschusses vom 24.11.2011:

"Beschluss:

Der Ausschuss für Umwelt, Landschaftspflege und Energie des Rates der Stadt Siegen beauftragt den Klimaschutzbeauftragten, den Entwurf einer Richtlinie zur nachhaltigen Energieeinsparung im Bereich der technischen Ausstattungen („Beschaffungsrichtlinie für energieeffiziente Geräte“) zu erstellen und in den Beratungsgang des Rates zu geben.

Beratungsergebnis: 4 dafür (Bündnis 90/Die Grünen, UWG, DIE LINKE), 7 dagegen (CDU, SPD, FDP), 2 Enthaltungen (SPD)

=> Damit ist der Antrag abgelehnt."

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von UWG Siegen

Glasentsorgung

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

die UWG-Fraktion im Rat der Stadt Siegen bittet, den folgenden Antrag auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Rates zu setzen:

Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird beauftragt, zu prüfen, ob eine Aufstellung von Altglascontainern - z. B. durch Änderung der Bebauungspläne - an die entsprechenden Verkaufsmärkte gekoppelt werden kann.

Begründung:

Die Altglasentsorgung ist in Siegen an kostenintensive Standorte gebunden, die für die Anwohner eine erhebliche Belastung bedeuten. Häufige Beschwerden belegen dies. Wenn Altglascontainer an den entsprechenden Verkaufsmärkten aufgestellt werden, entfallen für die Kunden zudem unnötige zusätzliche Wege zu den Containerstandorten, da Einkauf und Entsorgung in einem Gang erledigt werden können. Da die Märkte in Siegen über gute Standorte verfügen, sind die zusätzlichen Investitionen auch im Sinne der verbesserten Kundenfreundlichkeit zumutbar.

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von UWG Siegen

Siegen hat höchste Verschuldung

Siegen, 21.09.2011, DerWesten

Siegen und Wilnsdorf sind pro Kopf die am höchsten verschuldeten Kommunen im Kreis Siegen-Wittgenstein. Das ist einer Übersicht des Landesamtes für Datenverarbeitung und Statistik zu entnehmen, die jetzt vorgelegt wurde.

Alle elf Städte und Gemeinden zusammen sind mit 839 Millionen (pro Kopf: 2958) Euro verschuldet, von denen 545 Millionen die Kernhaushalte direkt betreffen, die übrigen 293 Millionen Euro aber kommunale Einrichtungen wie Wasserwerke oder Entsorgungseinrichtungen.

Bei einem Ende 2010 auf 358 (Kernhaushalt: 239) Millionen aufgelaufenen Schuldenstand entfielen in Siegen, der größten Stadt des Kreises, auf jeden Einwohner insgesamt 3458 Euro. 118 Millionen Euro stehen in den Büchern der Eigenbetriebe.

In Wilnsdorf lag bei Gesamtschulden von 69,3 (Kernhaushalt: 36) Millionen Euro die Pro-Kopf-Verschuldung bei 3311 Euro. Von den kreisangehörigen Kommunen lag Netphen mit einer Gesamtschuldenlast von 33,9 (Kernhaushalt: 28,1) Millionen Euro verhältnismäßig günstig: Pro Einwohner wurde der niedrigste Wert mit 1404 Euro erzielt. In Kreuztal machen die 66,6 (Kernhaushalt: 61,2) Millionen Euro Schulden pro Einwohner 2145 Euro aus. In Hilchenbach sind es auf jeden gemeldeten Bürger bei 36,4 (Kernhaushalt: 21,3) Millionen Euro Schulden 2331 Euro.

Freudenberg hat Schulden ausgelagert

Freudenbergs Einwohner stehen bei 54,2 Millionen Euro Schulden statistisch mit 2945 Euro in der Kreide; dort allerdings ist die Besonderheit, dass der Kernhaushalt nur mit 8,7 Millionen Euro belastet ist, während die Eigenbetriebe auf 45,5 Millionen Euro Verbindlichkeiten kommen. In Burbach beträgt die Schuldenlast der Gemeinde 44,5 (Kernhaushalt: 12,7) Millionen Euro, was pro Kopf 3079 Euro ausmacht. Neunkirchen liegt bei 32,6 (Kernhaushalt: 22,7) Millionen Euro Schulden – pro Kopf 2369 Euro. In Bad Berleburg müssen Zins und Tilgung auf 59,1 (Kernhaushalt: 34,9) Millionen Euro geleistet werden, womit jeder Einwohner statistisch mit 2966 Euro verschuldet ist. In Bad Laasphe beträgt die Last bei 42,8 (Kernhaushalt: 40) Millionen Euro) pro Kopf 2964 Euro und in Erndtebrück bei 22,6 (Kernhaushalt 21,3) Millionen Euro Schulden sogar 3111 Euro.

Am Besten steht die Kreisverwaltung da, die ihren Haushalt aus Umlagen der Kommunen finanziert: Die Schulden betragen 18,7 Millionen Euro – umgerechnet auf jeden Kreisbewohner sind das 66,17 Euro. Das bereitet dem Landrat kaum schlaflose Nächte bei einem Aktienpaket im Wert von 90 Millionen Euro.

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von UWG Siegen

Anfrage Maßnahmen zur Dorfentwicklung/Dorferneuerung

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

um einen vollständigen Überblick über die Umsetzung/Verausgabung beschlossener Maßnahmen/Mittel zu erhalten, bitten wir zur nächsten Ratssitzung um die Beantwortung folgender Fragen:

  1. Welche Maßnahmen wurden im Jahre 2010 konkret umgesetzt und welche Mittel wurden dabei verausgabt?
  2. Gab es Ausgabereste im Jahr 2010?
  3. Welche Maßnahmen wurden bisher im Jahr 2011 durchgeführt, welche Maßnahmen sind noch zur Umsetzung vorgesehen und welche Haushaltsmittel wurden bisher verausgabt?
  4. Die einzelnen Maßnahmen wurden in der Vergangenheit von der eigens hierzu eingerichteten Arbeitsgruppe geprüft und zur Umsetzung vorgeschlagen. Hierzu bitten wir um Angabe, wie viele Maßnahmen mit welchem erforderlichen Finanzvolumen bisher nicht berücksichtigt bzw. abgelehnt wurden.
  5. Um einen Überblick mit den der Vorbereitung, Planung und Durchführung der Maßnahmen Aufwand zu erhalten, bitten wir um Mitteilung, wie oft die Arbeitsgruppe in 2010 und 2011 getagt hat und wie hoch der damit verbundene Zeitaufwand gewesen ist.

Auszug aus der öffentlichen Niederschrift über die 21. Sitzung des Rates vom 21.09.2011:

"Herr Kühn beantwortet die Fragen:

Frage 1: Welche Maßnahmen wurden im Jahre 2010 konkret umgesetzt und welche Mittel wurden dabei verausgabt?

Antwort:
Im Jahr 2010 wurden gemäß Beschluss des Haupt- und Finanzausschusses vom 06.10.2010 für sechs Maßnahmen von Vereinen und Privatpersonen Bewilligungen gemäß der Förderrichtlinien der Stadt Siegen ausgesprochen. Weiterhin wurden für die Zuwegung der ehemaligen Schule Langenholdinghausen und die Dachsanierung des Bürgerhauses Oberschelden Mittel vorgemerkt. Das Volumen hierfür lag bei insgesamt 48.980 €.

Frage 2: Gab es Ausgabereste im Jahr 2010?

Antwort:

Konkret konnten aufgrund der späten Beschlussfassung keine Mittel abfließen, da die Auszahlung der Mittel immer an den Baubeginn bzw. die Fertigstellung der Baumaßnahmen gebunden ist.

Es wurden in Höhe der vorgemerkten Mittel Ausgabereste gebildet und nach 2011 übertragen.

Frage 3: Welche Maßnahmen wurden bisher im Jahr 2011 durchgeführt, welche Maßnahmen sind noch zur Umsetzung vorgesehen und welche Haushaltsmittel wurden bisher verausgabt?

Antwort:

Im Jahr 2011 wurde mit zwei privaten Maßnahmen und den Maßnahmen der Vereine begonnen, eine Maßnahme ist zwischenzeitlich abgeschlossen, zwei private Maßnahmen wurden noch nicht begonnen, die Zuwendungsempfänger prüfen derzeit, ob die Eigenanteile erbracht werden können.
Die städtische Maßnahmen "Zuwegung zur Bürgerstube Langenholdinghausen" wurde beauftragt und wird bis Oktober 2011 fertig gestellt, die Dacheindeckung des Bürgerhauses Oberschelden soll ebenfalls noch in 2011 fertig gestellt und abgerechnet werden.
Zurzeit stehen noch Haushaltsmittel in Höhe von ca. 29.200,00 € zur Verfügung.

Frage 4: Die einzelnen Maßnahmen wurden in der Vergangenheit von der eigens hierzu eingerichteten Arbeitsgruppe geprüft und zur Umsetzung vorgeschlagen. Hierzu bitten wir um Angabe, wie viele Maßnahmen mit welchem erforderlichen Finanzvolumen bisher nicht berücksichtigt bzw. abgelehnt wurden.

Antwort:

In der Vergangenheit wurden in der Regel alle beantragten Maßnahmen, die prüffähig waren und die die Voraussetzungen der Förderrichtlinien erfüllten, berücksichtigt. Derzeit liegt noch ein Antrag vor, der nach den Förderrichtlinien nicht bezuschusst werden kann, da die Projekte von den örtlichen Heimatvereinen bereits durchgeführt wurden.

Zwei Anträge sind noch nicht abschließend geprüft. Hierzu sind noch Aufklärungsgespräche mit den Antragstellern zu führen.

Frage 5: Um einen Überblick über den Aufwand zur Vorbereitung, Planung und Durchführung der Maßnahmen zu erhalten, bitten wir um Mitteilung, wie oft die Arbeitsgruppe in 2010 und 2011 getagt hat und wie hoch der damit verbundene Zeitaufwand gewesen ist.

Antwort:

Aufgrund anderer Prioritäten und personellen Engpässen hat die Arbeitsgruppe in den letzten Jahren nicht getagt. Beantragte Projekte wurden in bilateralen Gesprächen und Abstimmungen mit den Fachabteilungen, wie z. B. Untere Denkmalbehörde, Grünflächenabteilung, ZGW und Kämmerei unter der Federführung der Abteilung Stadtentwicklung abgestimmt. Die fachbereichsübergreifende Arbeitsgruppe wird zukünftig bei Bedarf wieder zusammen treten und Beschlüsse der städtischen Gremien vorbereiten. Dabei sind die im Jahr 2009 beschlossenen und in 2010 und 2011 erstmals angewandten Förderrichtlinien aufgabenkritisch zu überprüfen, da sie sich derzeit in der Praxis als starr und in der Abwicklung sehr aufwendig erweisen."

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von UWG Siegen

Anfrage Befestigung des Fußweges "Haigerer Straße"

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

wir nehmen Bezug auf die Niederschrift der Bauausschusssitzung vom 23.11.2009 – Befestigung des Fußweges Haigerer Straße – und weisen darauf hin, dass der damalige Antrag der UWG-Fraktion vor dem Hintergrund der verwaltungsseitigen Zusage zur Herrichtung von mindestens einem weiteren Fußweg aus Mitteln des Sammelhaushaltstitels im Laufe des Haushalts 2010 damals, vom Ausschussmitglied Vetter ausdrücklich in Anbetracht der Sanierungszusage für den Fußweg „Haigerer Straße“ zurück gezogen wurde (s. Anlage).

Da der Fußweg an der „Haigerer Straße“ bisher nicht hergerichtet wurde, bitten wir um Beantwortung folgender Fragen:

  1. Welche Fußwege wurden in den Jahren 2009, 2010, und 2011 bisher hergerichtet?
  2. Welche Mittel wurden hierfür insgesamt eingesetzt?
  3. Welche Mittel werden für die Herrichtung des Fußwegs „Haigerer Straße“ benötigt?
  4. Wird der Fußweg „Haigerer Straße“ noch im Haushaltsjahr 2011 saniert und wie sieht die konkrete Umsetzungsplanung aus?
  5. Soweit eine Herrichtung auch im Haushaltsjahr 2011 nicht vorgesehen ist, bitten wir um die Angabe der Gründe und Angabe eines nunmehr konkreten Realisierungstermins.

Auszug aus der öffentlichen Niederschrift über die 7. Sitzung des Bezirksausschuss IV - Siegen-Mitte - vom 15.09.2011:

"Herr Griese beantwortet die Anfrage:

Auf dem Lindenberg sind vor Jahrzehnten im Zuge der Erschließung des Baugebietes drei Fußwege unbefestigt ausgebaut worden, und zwar die Verbindungswege zwischen Wiesbadener Straße und Homburger Straße, zwischen Limburger Straße und Homburger Straße sowie zwischen Homburger Straße und Haigerer Straße. Im Laufe der Jahre wuchs der Unterhaltungsaufwand, die Beschwerden der Anlieger nahmen zu. Daraufhin beschloss die Verwaltung, je nach verfügbarem Personal und verfügbaren Mitteln aus dem Sammelhaushaltstitel die drei Fußwege nach und nach auszubauen.

Im Jahr 2007 wurde der Fußweg zwischen Wiesbadener Straße und Homburger Straße ausgebaut (ca. 7.000 €); im Jahr 2012 zwischen Limburger Straße und Homburger Straße (ca. 16.500 €). Der Ausbau des Fußwegs zur Haigerer Straße wird, da er entwässerungstechnisch aufwändiger ist und eine Treppenanlage beinhaltet, mit ca. 30.000 € angesetzt. Die Ausführung ist für Sommer 2012 eingeplant."

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Befestigung des Fußweges "Haigerer Straße"

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

wir nehmen Bezug auf die Niederschrift der Bauausschusssitzung vom 23.11.2009 – Befestigung des Fußweges Haigerer Straße – und weisen darauf hin, dass der damalige Antrag der UWG-Fraktion vor dem Hintergrund der verwaltungsseitigen Zusage zur Herrichtung von mindestens einem weiteren Fußweg aus Mitteln des Sammelhaushaltstitels im Laufe des Haushalts 2010 damals, vom Ausschussmitglied Vetter ausdrücklich in Anbetracht der Sanierungszusage für den Fußweg „Haigerer Straße“ zurück gezogen wurde (s. Anlage).

Da der Fußweg an der „Haigerer Straße“ bisher nicht hergerichtet wurde, bitten wir um Beantwortung folgender Fragen:

  1. Welche Fußwege wurden in den Jahren 2009, 2010, und 2011 bisher hergerichtet?
  2. Welche Mittel wurden hierfür insgesamt eingesetzt?
  3. Welche Mittel werden für die Herrichtung des Fußwegs „Haigerer Straße“ benötigt?
  4. Wird der Fußweg „Haigerer Straße“ noch im Haushaltsjahr 2011 saniert und wie sieht die konkrete Umsetzungsplanung aus?

Soweit eine Herrichtung auch im Haushaltsjahr 2011 nicht vorgesehen ist, bitten wir um die Angabe der Gründe und Angabe eines nunmehr konkreten Realisierungstermins.

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Graffiti-Schmierereien

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

mit unserem Antrag vom 13.01.2011 zur Problematik ("Bekämpfung von Graffiti-Schmierereien") wurde die Thematik, insbesondere die Prüfung einer Teilnahme der Stadt Siegen am "Pforzheimer Modell" intensiv diskutiert. In der Beratung ging man mehrheitlich von einer deutlichen Reduzierung der Anzeigen bei der Polizei aus und kam zu der Ansicht, dass eine Verstärkung des Problems nicht erkennbar und somit kein akuter Handlungsbedarf mehr gegeben sei. Da wir eine etwas andere Wahrnehmung haben und eine stärkere Beeinträchtigung privater und öffentlicher Gebäude feststellen, bitten wir um die Beantwortung folgender Fragen:

  1. Welche Gebäude oder Einrichtungen, die sich im Eigentum der Stadt Siegen befinden, wurden (ggfls. auch mehrfach) in den letzten zwei Jahren durch Graffiti "beeinträchtigt"?
  2. Bei welchen Gebäuden wurden die Graffiti zwischenzeitlich entfernt?
  3. Wann und nach welchem Zeitplan werden die noch nicht beseitigten Graffiti entfernt?
  4. In wie vielen Fällen wurden Graffiti-Maßnahmen der Polizei zur Kenntnis gegeben und angezeigt? Soweit einzelne Graffiti-Maßnahmen nicht angezeigt wurden, bitten wir um Angabe der Gründe für die Nichtanzeige.

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von UWG Siegen

Antrag Kaugummientfernung in der Siegener Fußgängerzone

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

die Verschmutzung der Innenstadtbereiche mit dunklen, festklebenden Kaugummiresten nimmt immer mehr zu und ist ein großes Ärgernis. Bereits im Jahr 2001 (Vorlage Nr. 1111/2001) hat sich der Ausschuss für Umwelt, Landschaftspflege und Energie mit diesem Thema beschäftigt und nach einer Prüfung die Reinigung der gesamten gepflasterten Bodenfläche des ZOB beschlossen. Der damals angenommene Kostenaufwand wurde von 12.000 DM, rd. 6.000 € beziffert. Gleichzeitig wurde eine jährliche Wiederholung der Aktion angeregt, wobei der Reinigungsaufwand für die Folgereinigungen lediglich auf ein Drittel der Kosten geschätzt wurde. Nun im Jahr 2011 stellen wir fest, dass es das Problem nicht verringert, sondern verstärkt hat; die empfohlenen Folgereinigungen wurden nach unserer Kenntnis, zumindest nicht regelmäßig, durchgeführt.
Der Verschmutzungsgrad der Pflasterbeläge in unseren Einkaufszentren hat indes nicht mehr hinnehmbare Ausmaße angenommen. Wir sind der Auffassung, dass nur durch eine konsequente Aufklärungs-, Ahndungs- und Vermeidungskampagne gemeinsam mit dem Einzelhandel für saubere Fußgängerzonen geworben werden sollte. So könnte z. B. durch eine große öffentliche Frühjahrs-/Sommerputzaktion als Kampagne "Kaugummi - Nein Danke!" das Bewusstsein hierfür geschärft werden. In diesem Zusammenhang stellen wir folgenden Antrag:

Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird beauftragt, in den Siegener Fußgängerzonen eine Aktion "Kaugummi – Nein Danke!" zu starten und gegebenenfalls unter finanzieller Beteiligung der Gesellschaft für Stadtmarketing (GSS), der Immobilienstandortgemeinschaft (ISG) sowie der jeweiligen Werbegemeinschaften in einer Reinigungsaktion die stark verschmutzten Pflastersteine zu reinigen. Nach Abschluss der Aktion bitten wir die Verwaltung den Ausschuss für Umwelt, Landschaftspflege und Energie zu unterrichten und gegebenenfalls jährlich einmal eine derartige Aktion zu begleiten. Weitere Begründung erfolgt in der Sitzung.

Auszug aus der öffentlichen Niederschrift über die 21. Sitzung des Rates vom 21.09.2011:

Beschluss:

"Der Rat der Stadt Siegen beauftragt die Verwaltung,
a) im Rahmen zur Verfügung stehender Haushaltsmittel sobald wie möglich die

Grundreinigung der gepflasterten Fußgängerzonen in Siegen, Weidenau und

Geisweid sowie zukünftig Folgereinigungen durchzuführen und
b) im zuständigen Fachausschuss ein Konzept zur Verhinderung von Kaugummiverunreinigungen zu erarbeiten.

Beratungsergebnis: Einstimmig dafür, 9 Enthaltungen"

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Anfrage Bekämpfung von Graffiti-Schmierereien

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

mit unserem Antrag vom 13.01.2011 zur Problematik ("Bekämpfung von Graffiti-Schmierereien") wurde die Thematik, insbesondere die Prüfung einer Teilnahme der Stadt Siegen am "Pforzheimer Modell" intensiv diskutiert. In der Beratung ging man mehrheitlich von einer deutlichen Reduzierung der Anzeigen bei der Polizei aus und kam zu der Ansicht, dass eine Verstärkung des Problems nicht erkennbar und somit kein akuter Handlungsbedarf mehr gegeben sei. Da wir eine etwas andere Wahrnehmung haben und eine stärkere Beeinträchtigung privater und öffentlicher Gebäude feststellen, bitten wir um die Beantwortung folgender Fragen:

  1. Welche Gebäude oder Einrichtungen, die sich im Eigentum der Stadt Siegen befinden, wurden (ggfls. auch mehrfach) in den letzten zwei Jahren durch Graffiti "beeinträchtigt"?
  2. Bei welchen Gebäuden wurden die Graffiti zwischenzeitlich entfernt?
  3. Wann und nach welchem Zeitplan werden die noch nicht beseitigten Graffiti entfernt?
  4. In wie vielen Fällen wurden Graffiti-Maßnahmen der Polizei zur Kenntnis gegeben und angezeigt? Soweit einzelne Graffiti-Maßnahmen nicht angezeigt wurden, bitten wir um Angabe der Gründe für die Nichtanzeige.

Auszug aus der öffentlichen Niederschrift über die 21. Sitzung des Rates vom 21.09.2011:

"Herr Stojan erläutert zunächst grundsätzlich, die Stadt Siegen habe die städtischen Gebäude entweder in der eigenen Verwaltung durch die Technische Gebäudewirtschaft bzw. in der Leerstandsverwaltung durch die Liegenschaftsabteilung. Auch die leerstehenden Gebäude werden von der TGW im Rahmen der Beseitigung von Graffiti-Schmierereien mit betreut. Komplett extern vermietete Gebäude werden von der KEG Siegen verwaltet.

Zu den städtischen Einrichtungen gehören auch Stützmauern, Wartehäuschen, Schilder etc., die von der Abteilung 7/1, Straße und Verkehr, betreut werden.

Die Fragen werden wie folgt beantwortet:

Frage 1: Welche Gebäude oder Einrichtungen, die sich im Eigentum der Stadt Siegen befinden wurden (ggfs. auch mehrfach) in den letzten zwei Jahren durch Graffiti „beeinträchtigt“?

Antwort TGW: An 15 in der Verwaltung der Technischen Gebäudewirtschaft stehenden Gebäuden bzw. Einrichtungen wurden in den letzten 2 Jahren eine Beseitigung durch Graffiti durch externe Dritte durchgeführt. Hierbei fielen insgesamt Kosten in Höhe von 6.355,11 € an. Zusätzlich beseitigten die Hausmeister kleinere Graffiti mit entsprechenden Spezialreinigern, Materialkosten ca. 200 €.

Antwort KEG Siegen: Nur an 3 von der KEG Siegen betreuten Gebäuden - Friedrichstr. 42, Friedrichstr. 55-57, Sandstraße 38 - gab es Graffiti-Probleme.

Antwort FB 7/1: Eine große Pflasterfläche im Zufahrtsbereich zur City-Galerie, die Unterführung der Koblenzer Straße an der Siegerlandhalle, die Unterführung unter der Giersbergstraße, die Brückenbrüstungen der Brücke im Zuge der Achenbacher Straße über die DB, Buswartehäuschen, Stützmauern und Brückenwiderlager im Stadtgebiet und unzählige Verkehrsschilder die jedoch eher mit Aufkleber beklebt werden.

Frage 2: Bei welchen Gebäuden wurden die Graffiti zwischenzeitlich entfernt?

Antwort TGW, KEG und 7/1: Die Graffitis wurden immer sofort beseitigt.
Frage 3:Wann und nach welchem Zeitplan werden die noch nicht beseitigten Graffiti

entfernt?

Antwort TGW: Es gibt keine nicht beseitigten Graffiti bei den Gebäuden in der Verwaltung der TGW.


Antwort KEG Siegen: Da die Liegenschaft Friedrichstr. 55-57 verkauft ist, wird hier jetzt nicht mehr gereinigt. Ebenfalls wurde bereits länger schon entschieden, dass die Graffitis - nur auf der Grenzmauer des Parkplatzes an der Sandstraße 38 - nicht mehr beseitigt werden.

Antwort FB 7/1: Da die vorhandenen Graffitis im Stadtgebiet am vielfältigen und reichhaltigen Infrastrukturvermögen nicht erfasst wurden, gibt es auch keinen Zeitplan zur Beseitigung. Die Reinigung der Verkehrsschilder ist aufwendig und der Erfolg hält nicht lange vor.

Frage 4: In wie vielen Fällen wurden Graffiti-Maßnahmen der Polizei zur Kenntnis gegeben und angezeigt? Soweit einzelne Graffiti-Maßnahmen nicht angezeigt wurden, bitten wir um Angabe der Gründe für Nichtanzeige.

Antwort TGW: Bei allen der o.g. 15 größeren Fällen erfolgte natürlich die Info und Anzeige bei der Polizei. Die kleineren Graffitis, die die Hausmeister schnell entfernt haben, sind nicht alle zur Anzeige gebracht worden.

Antwort KEG Siegen: Bei allen Fällen erfolgte die Info und Anzeige bei der Polizei.

Antwort FB 7/1: Häufig sind die Rückschlüsse auf Verursacher so gering, dass keine Anzeige erfolgt ist. Eine Auflistung der in den Jahren 2010 und 2011 beseitigten Graffitis kann dem Protokoll beigefügt werden."

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Antrag Wiedereinführung der Schuleinzugsbereiche

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

gemäß dem Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen (Nr. 38 vom 28. Dezember 2010, lfd. Nr. 223, S. 191) ist das 4. Schulrechtsänderungsgesetz veröffentlicht worden. Hiernach ist eine erneute Änderung der gesetzlichen Grundlagen zu den Schuleinzugsbereichen erfolgt:

§ 84 Schuleinzugsbereiche
"(1) Für jede öffentliche Schule kann der Schulträger durch Rechtsverordnung ein räumlich abgegrenztes Gebiet als Schuleinzugsbereich bilden. Eine Schule kann die Aufnahme einer Schülerin oder eines Schülers ablehnen, wenn sie oder er nicht im Schuleinzugsbereich wohnt und keinen wichtigen Grund für den Besuch der Schule darlegt. § 46 Absatz 4 und 5 bleibt unberührt."

Das bedeutet, dass der Schulträger auf Antrag die Wiedereinführung der Schuleinzugsgebiete erwirken kann. Hierzu bedarf es eines Beschlusses des Rates.
Der Wegfall der Schuleinzugsgebiete hat in den letzten Jahren zu großer Unsicherheit bei der Durchführung einer vernünftigen und abgewogenen Schulentwicklungsplanung geführt; daher sind wir der Auffassung, dass geprüft werden sollte, ob eine Wiedereinführung, adäquat der Entscheidung der Stadt Köln, auch in Siegen erfolgen sollte.

Wir stellen daher folgenden Antrag:
Der Rat beauftragt die Verwaltung, die Vor- und Nachteile einer Wiedereinführung der Schulaufsichtsbezirke gemäß § 84 Abs. 1 Schulgesetz NRW zu prüfen und rechtzeitig zur evtl. Umsetzung ab dem Schuljahr 2012/2013 eine Vorlage zu erstellen.
Weitere Begründung erfolgt in der Sitzung des Rates.

Auszug aus der öffentlichen Niederschrift über die 14. Sitzung des Ausschusses für Schul- und Bildungswesen vom 27.09.2011:

Beschluss (geändert):

"Der Ausschuss für Schul- und Bildungswesen beauftragt die Verwaltung, nach Abschluss der Beratungen zur Schulentwicklungsplanung Grundschulen Siegen- Mitte und Siegen-Nord, die Vor- und Nachteile einer Wiedereinführung der Schulaufsichtsbezirke gemäß § 84 Abs. 1 Schulgesetz NRW zu prüfen und rechtzeitig zur evtl. Umsetzung ab dem Schuljahr 2012/2013 eine Vorlage zu erstellen."

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Bündnis für Familie

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

die Förderung von Familien und deren Schutz sowie die Verbesserung der Familienfreundlichkeit ist in den letzten Jahren in der Öffentlichkeit insbesondere durch die Diskussion über die demografische Entwicklung und deren Auswirkung zunehmend ins Blickfeld des Interesses gelangt. Die geringe Geburtenrate bei gleichzeitig steigender Lebenserwartung führt zu einer grundlegenden Veränderung der Altersstruktur in der Gesellschaft mit Auswirkungen auf alle Lebensbereiche. Diese Entwicklung zeichnet sich sowohl europaweit als auch bundes- und landesweit ab. Sie betrifft Städte und Gemeinden in unterschiedlicher Ausprägung. Der familienpolitische Handlungsbedarf in Siegen ist groß. Darin sind sich alle Ratsfraktionen einig. Anders als in anderen Städten wird in Siegen kein regelmäßiger Familienbericht aufgelegt, aus dem die Planungen, konkreten Maßnahmen und Aktivitäten zu dem Thema aufgelistet sind.
Vor diesem Hintergrund bitten in der nächsten Sitzung des Rates wir um Beantwortung folgender Fragen:

Welche konkreten Maßnahmen und Projekte wurden seit Bestehen des Siegener Bündnisses aus dem Jahre 2006 über die zuvor schon bestehenden Angebote hinaus für Familien auf den Weg gebracht?
(Wir bitten um vollständige und detaillierte Auflistung der Maßnahmen und Darstellung des aktuellen Sachstandes.)
Welche neuen konkreten Maßnahmen und Projekte werden für das Bündnis für Familien geplant bzw. umgesetzt?
Wie schätzt die Verwaltung die Kooperation mit den Bündnispartnern konkret ein?
Gibt es hier Verbesserungsbedarf in der Zusammenarbeit?
Wenn ja: in welchen Bereichen?

Auszug aus der öffentlichen Niederschrift über die 18. Sitzung des Rates vom 25.05.2011:

"Frau Bammann beantwortet die Fragen:

Zu Frage 1:
Welche konkreten Maßnahmen und Projekte wurden seit Bestehen des Siegener Bündnisses aus dem Jahr 2006 über die zuvor schon bestehenden Angebote hinaus für Familien auf den Weg gebracht?

Bei der Gründungsveranstaltung im März 2006 wurden 4 Themenbereiche verabre- det. In Arbeitsgruppen wurden zu diesen Themen konkrete Aktivitäten verabredet und umgesetzt.

1. „Vereinbarkeit Beruf und Familie“

Aktivitäten:

  • Befragung von Unternehmen bezüglich der Vereinbarkeit von Familie und Beruf (Febr. 2007)
  • Unternehmenswettbewerb „Familienunterstützende Maßnahmen am Arbeitsplatz (März 2008)
  • Installation eines Betreuungsangebotes in den Sommerferien 2010 für Schüler/innen in der Sek I (August 2010)
  • Teilnahme beim Ideenwettbewerb „Unterstützungsnetzwerke für Berufstätige mit
  • Schulkindern“ (Nov. 2010)
  • Auszeichnung als Gewinnerprojekt und Beginn der Entwicklungspartnerschaft (Jan 2011)
  • Service-Paket für Unternehmen (Mai 2011)

2. Service für Familien-Internetauftritt

Aktivitäten:

  • Entwicklung eines Logos
  • Erstellung und Pflege der Seite www.familie-siegen.de
  • Erstellung eines Flyers zum Siegener Bündnis
  • Aufgaben sind bereits in 2007 abgearbeitet. Die Seite www.familie-siegen.de wird weiterhin gepflegt.

3. Älter werden in Siegen / inzwischen wurde dies Arbeitsgruppe umbenannt in Generationenfreundliches Lebensumfeld

Aktivitäten:

  • Initiierung des Projektes Wohnpartnerschaften
  • Initiierung des Projektes Taschengeldbörse
  • Familienwoche (eine Woche Familienwoche bei Radio Siegen im Juli 2007) als
  • Imagekampagne für Familie und zur Darstellung verschiedener Projekte im Sie-
  • gener Bündnis
  • Beteiligung bei den Projekten „Starthilfe“ und Zeitpaten“

Weitere Aktivitäten:

  • Aktionstag: Zeit für Familie im Mai 2009
    Verlosung von 20 Zeitgutscheinen über 2 Std. „Zeit für Familie“ für Beschäftigte (mit Kindern unter 18 Jahren) bei der Stadtverwaltung Siegen, des weiteren Akti- onen in Siegen unter Beteiligung von Freibädern, Bibliothek, Museen und Gastro- nomie . Zusätzlich wurde eine Talkrunde mit Politik, Stadträtin, Eltern und WDR mit Live Musik organisiert und durchgeführt
  • Präsentation des Siegener Bündnis im Sozialhäuschen (Dez. 2009 und Dez. 2010)
  • Workshop zur Standortbestimmung und Weiterentwicklung (Juni 2008)
  • Veranstaltung zur Vorstellung der Ergebnisse der Bürgerbefragung (Juni 2010)
  • und zur Verabredung nächster Themen
  • Teilnahme und Beteiligung (Referententätigkeit) an Netzwerkkonferenzen, Regio-
  • nalworkshops und Bundesweiten Bündniskongressen
  • Auszeichnung als Bündnis des Monats (Dez. 2008)
  • Beteiligung an Kindertagen (2007, 2008, 2009)
  • Beteiligung bei Sparkassentag „Du bist 1. Klasse“ ( Mai 2009, 2010)
  • Beteiligung an SILA und Seniorenmesse
  • Beteiligung bei der Messe „Entdecken und Erleben“ in der City Galerie
  • Aktionstag Siegener Bündnis für Familie in der City-Galerie (Okt. 2007)
  • Veröffentlichung: Siegener Familienratgeber (2010)
  • Beteiligung am Netzwerk W (Netzwerk Wiedereinstieg)


Zu Frage 2:
Welche neuen konkreten Maßnahmen und Projekte werden für das Bündnis für Fa- milie geplant bzw. umgesetzt?

Schwerpunktthemen in 2011:

Arbeit in der Entwicklungspartnerschaft „Unterstützungsnetzwerke für Berufstätige mit Schulkindern“
Ziel ist die Weiterentwicklung der bestehenden Betreuungsangebote, Entwicklung von zusätzlichen Angeboten für Randzeitenbetreuung, lückenloser Ferienbetreuung

Service-Paket für Unternehmen: Das Service-Paket für Unternehmen wurde in Ko- operation mit Bündnispartnern entwickelt. Unternehmen erhalten mit dem Service- Paket die Leistungen des Familienbüros sowie weiterer Bündnispartner zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Ein erster Fachtag für Unternehmen, zu dem die Wirtschaftsjunioren einladen, ist im Juli 2011 in Planung.

Zu Frage 3:
Wie schätzt die Verwaltung die Kooperation mit den Bündnispartnern konkret ein? Die Kooperation mit einzelnen Bündnispartnern funktioniert bei der Planung und Um- setzung konkreter und auf eine begrenzte Dauer angelegte Projekte. Für eine kontinuierliche Zusammenarbeit stehen nur wenige Kooperationspartner außerhalb der Verwaltung zur Verfügung. Das hat dazu geführt, dass der Steue- rungskreis inzwischen überwiegend aus Personen der Stadtverwaltung besteht.

Zu Frage 4:
Gibt es hier Verbesserungsbedarf in der Zusammenarbeit? Wenn ja: in welchen Be- reichen?

Der Erfolg eines Bündnisses ist auch abhängig von Personalkapazitäten, der Veran- kerung in Politik, Wirtschaft und Verwaltung und dem Bekenntnis zur Weiterentwick- lung von Familienfreundlichkeit einer Kommune bzw. einer Region.
Naturgegeben ist es schwierig, viele Kooperationspartner langfristig in Bündnisarbeit einzubinden. Dies gelingt im Siegener Bündnis wie beschrieben aber gut bei einzel- nen überschaubaren Projekten.

Die Koordinierung des Bündnisses erfolgt in Siegen durch 5 Stunden/Woche Perso- naleinsatz im Familienbüro. Dies wird vom Familienbüro als Minimum für eine Koor- dinierungsstelle eingeschätzt.
Für die Umsetzung zukünftiger Projekte wünscht sich das Siegener Bündnis unbe- dingt die Unterstützung von der Politik.

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von UWG Siegen

Mittagstisch und Angebote für die Pausenverpflegung an Siegener Schulen

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Steffen Mues,

der Stellenwert von Ernährung hat sich im System Schule und Kindergärten deutlich erhöht. Mittagstisch und Angebote für die Pausenverpflegung sind Teil eines Bildungsverständnisses, dass Gesundheit mit Lernerfolg und Bildungsqualität verknüpft. Es ist bekannt, dass immer mehr Kinder übergewichtig sind, ausgelöst durch falsche Ernährung und zu wenig Bewegung. Nach einem Erlass des Landes NRW „ Ganztagsschulen in der Primarstufe und in der Sekundarstufe I (RdErl. vom 23.10.03 und 25.2.06) muss die „angebotene Verpflegung sich an den Grundsätzen gesunder Ernährung und den entsprechenden Zielsetzungen der Gesundheitserziehung orientieren.“ Außerdem ist das Betreiben eines Kiosks eine „äußere Schulangelegenheit“ und damit Sache der Schulträger, so eine Stellungnahme das Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes NRW Wie wichtig eine ausgewogene Ernährung für die Gesundheit und die Konzentrationsfähigkeit von Kindern ist, lässt sich auch in den Empfehlungen des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz und der Deutschen Gesellschaft für Ernährung nachlesen. Dort heißt es unter anderem: „Der schnelle Griff zu Schokoriegel, Waffeln und Co. ist der falsche Weg, denn diese Lebensmittel sind in aller Regel zu süß und zu fettreich. Außerdem enthalten sie meist nur wenig oder gar keine Vitamine, Mineralstoffe, Ballaststoffe und sekundäre Pflanzenstoffe.“ Genau diese Waren werden aber oftmals über Automaten an Schulen vertrieben. Wir bitten Sie in diesem Zusammenhang im Rahmen der nächsten Sitzung des Schulausschusses um die Beantwortung folgender Fragen:

  1. An wie vielen Schulen aller Schulformen in Siegen können die SchülerInnen Softdrinks oder Süßigkeiten an Automaten kaufen?
  2. An wie vielen dieser Schulen gibt es außer diesen Automaten keine Möglichkeit auf dem Schulgelände Speisen oder Getränke zu erwerben?
  3. Wie viele Schulen in Siegen beteiligen sich an den Schulobst- oder Schulmilchprogramm der EU?
  4. An wie vielen Schulen gibt es auf dem Schulgelände Süßigkeiten bzw. keinerlei Süßigkeiten zu kaufen?
  5. Wie viel kostet ein belegtes Brötchen an Schulen in den Siegener Schulen und wie viel ein Getränk? Bitte nennen Sie uns hierfür die ungefähre Preisspanne?
  6. Wer sind die Anbieter diese Pausenangebote?
  7. An wie vielen Schulen gibt es einen Mittagstisch?
  8. Von welchen Anbietern wird diese Verpflegung angeliefert und werden die Kälte- bzw. die Wärmeketten eingehalten?
  9. Wann und wie oft wurden von Seiten der Verwaltung Kontrollen durchgeführt?
  10. An welchen Schulen wird die Mittagsverpflegung von Eltern (als freiwilliges Angebot) sichergestellt?
  11. In wieweit wird der Anspruch einer angemessenen / vollwertigen Ernährung (nach den Richtlinien der DGE) von Seiten der Schulverwaltung der Stadt Siegen geprüft?
  12. Inwieweit hat die Verwaltung bei den Anbietern geprüft, ob die Ernährungsangebote in Schulen keine gentechnisch veränderten Lebensmittel anbieten?

Wir wünschen mit der Antwort auf diese Anfrage nähere Informationen zur Ernährungssituation der Schülerinnen und Schüler in Siegen zu erhalten.

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von UWG Siegen

Anfrage Bündnis für Familie

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

die Förderung von Familien und deren Schutz sowie die Verbesserung der Familienfreundlichkeit ist in den letzten Jahren in der Öffentlichkeit insbesondere durch die Diskussion über die demografische Entwicklung und deren Auswirkung zunehmend ins Blickfeld des Interesses gelangt. Die geringe Geburtenrate bei gleichzeitig steigender Lebenserwartung führt zu einer grundlegenden Veränderung der Altersstruktur in der Gesellschaft mit Auswirkungen auf alle Lebensbereiche. Diese Entwicklung zeichnet sich sowohl europaweit als auch bundes- und landesweit ab. Sie betrifft Städte und Gemeinden in unterschiedlicher Ausprägung. Der familienpolitische Handlungsbedarf in Siegen ist groß. Darin sind sich alle Ratsfraktionen einig. Anders als in anderen Städten wird in Siegen kein regelmäßiger Familienbericht aufgelegt, aus dem die Planungen, konkreten Maßnahmen und Aktivitäten zu dem Thema aufgelistet sind. Vor diesem Hintergrund bitten in der nächsten Sitzung des Rates wir um Beantwortung folgender Fragen:

  1. Welche konkreten Maßnahmen und Projekte wurden seit Bestehen des Siegener Bündnisses aus dem Jahre 2006 über die zuvor schon bestehenden Angebote hinaus für Familien auf den Weg gebracht?
    (Wir bitten um vollständige und detaillierte Auflistung der Maßnahmen und Darstellung des aktuellen Sachstandes.)
  2. Welche neuen konkreten Maßnahmen und Projekte werden für das Bündnis für Familien geplant bzw. umgesetzt?
  3. Wie schätzt die Verwaltung die Kooperation mit den Bündnispartnern konkret ein?
  4. Gibt es hier Verbesserungsbedarf in der Zusammenarbeit? Wenn ja: in welchen Bereichen?

Auszug aus der öffentlichen Niederschrift über die 18. Sitzung des Rates vom 25.05.2011:

"Frau Bammann beantwortet die Fragen:

Zu Frage 1:
Welche konkreten Maßnahmen und Projekte wurden seit Bestehen des Siegener Bündnisses aus dem Jahr 2006 über die zuvor schon bestehenden Angebote hinaus für Familien auf den Weg gebracht?

Bei der Gründungsveranstaltung im März 2006 wurden 4 Themenbereiche verabre- det. In Arbeitsgruppen wurden zu diesen Themen konkrete Aktivitäten verabredet und umgesetzt.

1. „Vereinbarkeit Beruf und Familie“

Aktivitäten:

  • Befragung von Unternehmen bezüglich der Vereinbarkeit von Familie und Beruf (Febr. 2007)
  • Unternehmenswettbewerb „Familienunterstützende Maßnahmen am Arbeitsplatz (März 2008)
  • Installation eines Betreuungsangebotes in den Sommerferien 2010 für Schüler/innen in der Sek I (August 2010)
  • Teilnahme beim Ideenwettbewerb „Unterstützungsnetzwerke für Berufstätige mit Schulkindern“ (Nov. 2010)
  • Auszeichnung als Gewinnerprojekt und Beginn der Entwicklungspartnerschaft (Jan 2011)
  • Service-Paket für Unternehmen (Mai 2011)

2. Service für Familien-Internetauftritt

Aktivitäten:

  • Entwicklung eines Logos
  • Erstellung und Pflege der Seite www.familie-siegen.de
  • Erstellung eines Flyers zum Siegener Bündnis
  • Aufgaben sind bereits in 2007 abgearbeitet. Die Seite www.familie-siegen.de wird weiterhin gepflegt.
  • 3. Älter werden in Siegen / inzwischen wurde dies Arbeitsgruppe umbenannt in Generationenfreundliches Lebensumfeld

Aktivitäten:

  • Initiierung des Projektes Wohnpartnerschaften
  • Initiierung des Projektes Taschengeldbörse
  • Familienwoche (eine Woche Familienwoche bei Radio Siegen im Juli 2007) als
  • Imagekampagne für Familie und zur Darstellung verschiedener Projekte im Siegener Bündnis
  • Beteiligung bei den Projekten „Starthilfe“ und Zeitpaten“

Weitere Aktivitäten:

  • Aktionstag: Zeit für Familie im Mai 2009
    Verlosung von 20 Zeitgutscheinen über 2 Std. „Zeit für Familie“ für Beschäftigte (mit Kindern unter 18 Jahren) bei der Stadtverwaltung Siegen, des weiteren Akti- onen in Siegen unter Beteiligung von Freibädern, Bibliothek, Museen und Gastro- nomie . Zusätzlich wurde eine Talkrunde mit Politik, Stadträtin, Eltern und WDR mit Live Musik organisiert und durchgeführt
  • Präsentation des Siegener Bündnis im Sozialhäuschen (Dez. 2009 und Dez. 2010)
  • Workshop zur Standortbestimmung und Weiterentwicklung (Juni 2008)
  • Veranstaltung zur Vorstellung der Ergebnisse der Bürgerbefragung (Juni 2010)
  • und zur Verabredung nächster Themen
  • Teilnahme und Beteiligung (Referententätigkeit) an Netzwerkkonferenzen, Regio-
  • nalworkshops und Bundesweiten Bündniskongressen
  • Auszeichnung als Bündnis des Monats (Dez. 2008)
  • Beteiligung an Kindertagen (2007, 2008, 2009)
  • Beteiligung bei Sparkassentag „Du bist 1. Klasse“ ( Mai 2009, 2010)
  • Beteiligung an SILA und Seniorenmesse
  • Beteiligung bei der Messe „Entdecken und Erleben“ in der City Galerie
  • Aktionstag Siegener Bündnis für Familie in der City-Galerie (Okt. 2007)
  • Veröffentlichung: Siegener Familienratgeber (2010)
  • Beteiligung am Netzwerk W (Netzwerk Wiedereinstieg)

Zu Frage 2:
Welche neuen konkreten Maßnahmen und Projekte werden für das Bündnis für Fa- milie geplant bzw. umgesetzt?

Schwerpunktthemen in 2011:

Arbeit in der Entwicklungspartnerschaft „Unterstützungsnetzwerke für Berufstätige mit Schulkindern“
Ziel ist die Weiterentwicklung der bestehenden Betreuungsangebote, Entwicklung von zusätzlichen Angeboten für Randzeitenbetreuung, lückenloser Ferienbetreuung

Service-Paket für Unternehmen: Das Service-Paket für Unternehmen wurde in Ko- operation mit Bündnispartnern entwickelt. Unternehmen erhalten mit dem Service- Paket die Leistungen des Familienbüros sowie weiterer Bündnispartner zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Ein erster Fachtag für Unternehmen, zu dem die Wirtschaftsjunioren einladen, ist im Juli 2011 in Planung.

Zu Frage 3:
Wie schätzt die Verwaltung die Kooperation mit den Bündnispartnern konkret ein?

Die Kooperation mit einzelnen Bündnispartnern funktioniert bei der Planung und Um- setzung konkreter und auf eine begrenzte Dauer angelegte Projekte.
Für eine kontinuierliche Zusammenarbeit stehen nur wenige Kooperationspartner außerhalb der Verwaltung zur Verfügung. Das hat dazu geführt, dass der Steue- rungskreis inzwischen überwiegend aus Personen der Stadtverwaltung besteht.

Zu Frage 4:
Gibt es hier Verbesserungsbedarf in der Zusammenarbeit? Wenn ja: in welchen Be- reichen?

Der Erfolg eines Bündnisses ist auch abhängig von Personalkapazitäten, der Veran- kerung in Politik, Wirtschaft und Verwaltung und dem Bekenntnis zur Weiterentwick- lung von Familienfreundlichkeit einer Kommune bzw. einer Region.
Naturgegeben ist es schwierig, viele Kooperationspartner langfristig in Bündnisarbeit einzubinden. Dies gelingt im Siegener Bündnis wie beschrieben aber gut bei einzel- nen überschaubaren Projekten.

Die Koordinierung des Bündnisses erfolgt in Siegen durch 5 Stunden/Woche Perso- naleinsatz im Familienbüro. Dies wird vom Familienbüro als Minimum für eine Koor- dinierungsstelle eingeschätzt.
Für die Umsetzung zukünftiger Projekte wünscht sich das Siegener Bündnis unbe- dingt die Unterstützung von der Politik.

Herr Bertelmann fragt nach, ob auch der Fachausschuss eine entsprechende Infor- mation über die Aktionen erhalten kann."

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von UWG Siegen

Anfrage Mittagstisch und Angebote für die Pausenverpflegung an Siegener Schulen

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Steffen Mues,

der Stellenwert von Ernährung hat sich im System Schule und Kindergärten deutlich erhöht. Mittagstisch und Angebote für die Pausenverpflegung sind Teil eines Bildungsverständnisses, dass Gesundheit mit Lernerfolg und Bildungsqualität verknüpft. Es ist bekannt, dass immer mehr Kinder übergewichtig sind, ausgelöst durch falsche Ernährung und zu wenig Bewegung. Nach einem Erlass des Landes NRW „ Ganztagsschulen in der Primarstufe und in der Sekundarstufe I (RdErl. vom 23.10.03 und 25.2.06) muss die „angebotene Verpflegung sich an den Grundsätzen gesunder Ernährung und den entsprechenden Zielsetzungen der Gesundheitserziehung orientieren.“ Außerdem ist das Betreiben eines Kiosks eine „äußere Schulangelegenheit“ und damit Sache der Schulträger, so eine Stellungnahme das Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes NRW Wie wichtig eine ausgewogene Ernährung für die Gesundheit und die Konzentrationsfähigkeit von Kindern ist, lässt sich auch in den Empfehlungen des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz und der Deutschen Gesellschaft für Ernährung nachlesen. Dort heißt es unter anderem: „Der schnelle Griff zu Schokoriegel, Waffeln und Co. ist der falsche Weg, denn diese Lebensmittel sind in aller Regel zu süß und zu fettreich. Außerdem enthalten sie meist nur wenig oder gar keine Vitamine, Mineralstoffe, Ballaststoffe und sekundäre Pflanzenstoffe.“ Genau diese Waren werden aber oftmals über Automaten an Schulen vertrieben. Wir bitten Sie in diesem Zusammenhang im Rahmen der nächsten Sitzung des Schulausschusses um die Beantwortung folgender Fragen:

  1. An wie vielen Schulen aller Schulformen in Siegen können die SchülerInnen Softdrinks oder Süßigkeiten an Automaten kaufen?
  2. An wie vielen dieser Schulen gibt es außer diesen Automaten keine Möglichkeit auf dem Schulgelände Speisen oder Getränke zu erwerben?
  3. Wie viele Schulen in Siegen beteiligen sich an den Schulobst- oder Schulmilchprogramm der EU?
  4. An wie vielen Schulen gibt es auf dem Schulgelände Süßigkeiten bzw. keinerlei Süßigkeiten zu kaufen?
  5. Wie viel kostet ein belegtes Brötchen an Schulen in den Siegener Schulen und wie viel ein Getränk? Bitte nennen Sie uns hierfür die ungefähre Preisspanne?
  6. Wer sind die Anbieter diese Pausenangebote?
  7. An wie vielen Schulen gibt es einen Mittagstisch?
  8. Von welchen Anbietern wird diese Verpflegung angeliefert und werden die Kälte- bzw. die Wärmeketten eingehalten?
  9. Wann und wie oft wurden von Seiten der Verwaltung Kontrollen durchgeführt?
  10. An welchen Schulen wird die Mittagsverpflegung von Eltern (als freiwilliges Angebot) sichergestellt?
  11. Inwieweit wird der Anspruch einer angemessenen / vollwertigen Ernährung (nach den Richtlinien der DGE) von Seiten der Schulverwaltung der Stadt Siegen geprüft?
  12. Inwieweit hat die Verwaltung bei den Anbietern geprüft, ob die Ernährungsangebote in Schulen keine gentechnisch veränderten Lebensmittel anbieten?

Wir wünschen mit der Antwort auf diese Anfrage nähere Informationen zur Ernährungssituation der Schülerinnen und Schüler in Siegen zu erhalten.

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von UWG Siegen

Anfrage Umsetzung inklusionspolitischer Leitlinien

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen verbietet die Diskriminierung von betroffenen Bürgerinnen und Bürgern in allen Lebensbereichen. Sie fordert von den Unterzeichnerstaaten, zu denen auch die Bundesrepublik Deutschland gehört, für die Inklusion von Menschen mit Behinderungen einzutreten. Kindern mit Behinderungen muss demnach etwa die Teilnahme am allgemeinen Bildungssystem ermöglicht werden.

Vor diesem Hintergrund bitten wir um die Beantwortung folgender Fragen:

  1. Welche Maßnahmen hat die Stadtverwaltung Siegen bisher getroffen, um die Inklusion von Kindern mit Behinderung an den Regelschulen zu fördern?
  2. Welche weiteren Maßnahmen sind geplant, um inklusionspolitische Ziele zu erreichen?
  3. Wie viele Kinder mit Behinderung werden derzeit an Regelschulen unterrichtet?
  4. Hat die Verwaltung Kenntnis darüber, wie viele Kinder mit Behinderung voraussichtlich in den kommenden Jahren an Regelschulen unterrichtet werden?
  5. Welche Auswirkungen hat die Inklusion von Kindern mit Behinderung an Regelschulen auf die Kompetenzzentren für sonderpädagogische Förderung (KsF)?

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von UWG Siegen

Anfrage Schüler- und Jugendparlament

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

nachdem der Rat der Stadt Siegen bereits im Jahr 2009 die Vorbereitungen für die Einrichtung eines Schüler- und Jugendparlaments in Siegen beschlossen hatte, wurde im Rahmen der auf die Jugendhilfeausschusssitzung vom 13.01.11 folgenden Diskussion eine Informationsveranstaltung am 17.03.11 im Ratssaal der Stadt Siegen durchgeführt. Hierbei wurde deutlich, dass die entgegen der konkreten Beschlussfassung von der Stadt Siegen präferierte Konzeption zur Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an kommunalen Entscheidungen, z.B. durch ein Jugendforum der Stadt Siegen, der Einrichtung eines Jugendpolitischen Stammtisches usw. von den anwesenden Jugendlichen als nicht ausreichend angesehen wird.

Die Jugendlichen haben sich eindeutig für die Einrichtung eines Kinder- und Jugendparlamentes ausgesprochen, wobei man an einer eigenen Lösung in Anlehnung an die Kinder- und Jugendparlamente in Hagen, Dillenburg und Marburg interessiert ist.

Die von der Stadt Siegen vorgeschlagenen Beteiligungsmechanismen sowie die Schaffung einer Plattform für die Öffentlichkeitsarbeit werden durchaus begrüßt; sie sollten jedoch mehr die Arbeitsebene des Kinder- und Jugendparlaments darstellen und somit auch von den Kindern und Jugendlichen selbst- und eigenverantwortlich organisiert werden.

Vor diesem Hintergrund bitten wir um die Beantwortung folgender Fragen:

  1. Welche Schlussfolgerungen zieht die Verwaltung aus den Ergebnissen der Informationsveranstaltung?
  2. Wird die Verwaltung nunmehr endlich ein Verfahren zur Einrichtung eines Kinder- und Jugendparlamentes administrativ vorbereiten?
  3. Wie ist die vorgesehene Zeitfolge, bzw. bis wann sollen die Vorbereitungen zur Einrichtung eines Kinder und Jugendparlamentes abgeschlossen sein, bzw. wann könnte die erste Wahl zur Einrichtung eines Kinder und Jugendparlamentes stattfinden?


Darüber hinaus wird mit der Einrichtung eines Kinder- und Jugendparlaments eine verwaltungsmäßig bereitzustellende personelle und sachliche Unterstützung erforderlich werden. In Marburg wird diese Aufgabe z.B. von einer engagierten Jugendsozialarbeiterin wahrgenommen, die sich dieser Aufgabe mit 50% ihrer regelmäßigen Arbeitszeit widmet. Insoweit bitten wir weiterhin um die Beantwortung folgender Frage:

Kann diese Aufgabe mit dem bestehenden Personal und den zurzeit zugewiesenen Stellen auch in Siegen wahrgenommen werden?

Soweit diese Frage mit "Nein" beantwortet werden sollte:

Wie wird der erforderliche Personalaufwand für die Stadt Siegen eingeschätzt?

Frau Bammann (Stadträtin) nimmt in der Sitzung des Rates am 06.04.2011 zu den Fragen wie folgt Stellung:

1. Die Veranstaltung am 17.03.2011 unter dem Titel: "Ein Schüler- und Jugendparlament in Siegen? - Eure Meinung ist gefragt!" richtete sich an Kinder und Jugendliche ab Jahrgangsstufe 5, die Interesse an einem offenen Austausch mit Politik und Verwaltung zum o. g. Thema hatten. Entsprechend dieser inhaltlichen Vorgabe ist festzuhalten, dass sich die ca. 40 anwesenden Kinder und Jugendlichen mehrheitlich für die Einrichtung eines Schüler- und Jugendparlamentes aussprachen. Die Schlussfolgerung daraus ist die Erarbeitung einer entsprechenden Konzeption mit allen interessierten Kindern und Jugendlichen im Rahmen eines 2-tägigen Workshops am 27./28. Mai 2011.
2. Ja - die Verwaltung arbeitet gemeinsam mit dem Stadtjugendring Siegen e. V. seit 2010 an der Thematik. Neben der "administrativen Vorbereitung" von Verwaltungsseite wurde dabei großer Wert auf den Dialog mit den Kindern und Jugendlichen und die Einbeziehung von deren Ideen, Anregungen und Forderungen gelegt. Es haben - mit unterschiedlicher Resonanz auf Seiten der Politik - mittlerweile 4 Veranstaltungen und 2 Sitzungen des Jugendhilfeausschusses stattgefunden, in denen die Thematik ausführlich diskutiert wurde.
3. Wie bereits während des Jugendforums am 17.03.2011 öffentlich angekündigt werden die folgenden nächsten Schritte umgesetzt:
Wochenend-Workshop zur Konzeptentwicklung mit Kindern und Jugendlichen unter fachlicher Begleitung am 27./28. Mai 2011,
Beratung und Verabschiedung des Konzeptes für das Schüler- und Jugendparlemant der Stadt Siegen im Jugendhilfeausschuss (21.06.2011),
Beratung und Verabschiedung des Konzeptes für das Schüler- und Jugendparlemant der Stadt Siegen im Haupt- und Finanzausschuss (06.07.2011),
Beratung und Verabschiedung des Konzeptes für das Schüler- und Jugendparlemant der Stadt Siegen im Rat (20.07.2011)
Einrichtung des Schüler- und Jugendparlamentes der Stadt Siegen im 2. Halbjahr 2011 (inkl. sämtlicher Vorbereitungen bis zur Konstituierung und unter dem Vorbehalt, dass notwendige Haushaltsmittel - falls benötigt - zur Verfügung stehen).
Zusatzfragen: Kann diese Aufgabe mit dem bestehenden Personal und den zurzeit zugewiesenen Stellen auch in Siegen wahrgenommen werden? Wie wird der erforderliche personalaufwand eingeschätzt?

Antwort: Analog zu den berichteten und recherchierten Erfahrungen anderer Kommunen wird der Personalaufwand für die Stadt Siegen mit mindestens 1/2 Fachkraftstelle eingeschätzt. Bei einer mit der Stadt Hagen vergleichbaren Lösung (Zentrale Jugendvertretung + mehrere Bezirks-Jugendräte) muss mit mindestens 1 Fachkraftstelle geplant werden. Diese zusätzlichen Aufgaben können mit dem bestehenden Personal nicht wahrgenommen werden. Die Aufgaben des Kinder- und Jugendschutzes sowie die Kernaufgaben der Jugendpflege (Freizeiten, Ferienspaß, Internationale Jugendbegegnung etc.) können nicht wegfallen. Ich gehe davon aus, dass dies politisch auch nicht gewollt ist.
Andere personelle Überlegungen befinden sich noch im Stadium der internen Planung und Abstimmung mit der Hauptverwaltung.

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von UWG Siegen

Antrag Siegen als "Fairtrade-Stadt"

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

die UWG-Fraktion im Rat der Stadt Siegen bittet, den folgenden Antrag auf die Tagesordnung der Ratssitzung am 25.05.2011 zu setzen:

Beschlussvorschlag:

Die Stadt Siegen beteiligt sich an der Kampagne "Fairtrade-Towns" und strebt den Titel "Fairtrade-Stadt" an. Mit dieser Entscheidung beschließt die Stadt Siegen gleichzeitig als ersten Schritt, dass bei allen Rats- und Ausschusssitzungen sowie im Bereich des Büros des Bürgermeisters Kaffee und ein weiteres Produkte aus fairem Handel verwendet werden. Zur Erlangung des Titels "Fairtrade-Stadt" verpflichtet sich die Stadt Siegen, im Weiteren Maßnahmen zu ergreifen und folgende vier zusätzlich geforderte Kriterien zu erfüllen:

Die Bildung einer lokalen Steuerungsgruppe, die auf dem Weg zur "Fairtrade-Stadt" die Aktivitäten vor Ort koordiniert. Das Angebot gesiegelter Produkte des Fairen Handels in den lokalen Einzelhandelsgeschäften und den Ausschank von Fairtrade-Produkten in Cafés und Restaurants zu unterstützen. Die Verwendung von Fairtrade-Produkten in öffentlichen Einrichtungen wie Schulen, Vereinen und Kirchen und die Durchführung von Bildungsaktivitäten zum Thema "Fairer Handel" anzuregen. Die Unterrichtung der örtlichen Medien über alle Aktivitäten auf dem Weg zur "Fairtrade-Stadt".

Begründung:

Bereits heute erfolgt durch verschiedene Maßnahmen der Stadt Siegen die Unterstützung des Fairen Handels. Auch im Bereich des örtlichen Einzelhandels verfügt Siegen über ein breites Angebot an Verkaufsstätten von Produkten aus dem fairen Handel. Weiter gibt es Aktivitäten in Schulen, Kirchengemeinden, öffentlichen Einrichtungen und Weiterbildungseinrichtungen der Stadt Siegen die das Kriterium der Erlangung des Titels "Fairtrade-Stadt" teils erfüllen.
Die Beteiligung an der Kampagne "Fairtrade Towns" wäre ein weiterer Baustein in der Unterstützung des Fairen Handels und der Gewinnung örtlicher Akteure. Diese Aktion ist gleichzeitig Antrieb für neue Veranstaltungen und Projekte. Die Stadt Siegen würde Mitglied in einer weltweiten Kampagne, an der sich bereits 600 Städte in 18 Ländern beteiligen. Darunter auch Städte wie z. B. Dortmund.

Und das ist daraus geworden

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von UWG Siegen

Antrag Überquerungshilfe in Siegen Seelbach

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

die UWG-Fraktion im Rat der Stadt Siegen bittet, den folgenden Antrag auf die Tagesordnung der o. g. Sitzung zu setzen:

Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird beauftragt für die Sicherheit von Fußgänger im kleinen Einkaufszentrum Seelbach im Bereich der Überquerungshilfe unverzüglich zu sorgen.

Begründung:

Um die Sicherheit der Fußgänger zu erhöhen, wurde vor dem kleinen Einkaufszentrum Seelbach eine Überquerungshilfe errichtet. Leider wird diese Überquerungshilfe ständig durch parkende Fahrzeuge blockiert, so dass sie von den Fußgängern nicht genutzt werden kann bzw. Fußgänger von vorbeifahrenden Autos zu spät bemerkt werden und somit der eigentliche Zweck nicht mehr gewährleistet ist. Deshalb soll die Verwaltung beauftragt werden, hier unverzüglich angemessene Gegenmaßnahmen zu ergreifen.

Auszug aus der öffentlichen Niederschrift über die 8. Sitzung des Bezirksausschuss V - Siegen-West vom 21.07.2011:

Beschluss:

"Die Ordnungsbehörde wird gebeten, intensive Kontrollen vorzunehmen, um das verkehrswidrige Abstellen von Fahrzeugen am Fußgängerüberweg in Seelbach Ortsmitte zu unterbinden

Beratungsergebnis: Einstimmig dafür, 1 Enthaltung"

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von UWG Siegen

Anfrage Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepakets

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

die Stadt Siegen ist für die Umsetzung des auf Bundesebene beschlossenen Bildungspakets für Kinder und Jugendliche aus bedürftigen Familien, die Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Sozialhilfe, Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen, rückwirkend zum 01. Januar 2011 verantwortlich.

Vor diesem Hintergrund fragen wir daher an:

  1. Welche organisatorischen Vorbereitungen trifft die Stadtverwaltung, um die umfangreichen Leistungen des Bildungspakets schnellstmöglich zu gewähren?
  2. Wie sieht die Aufgabenverteilung zwischen Jobcentern des Kreis Siegen-Wittgenstein und des Jugendamt Siegen aus?
  3. Mit welchen Trägern ist eine Zusammenarbeit vorgesehen, um die Leistungen des Bildungspakets, wie die Lernförderung von Schülern umzusetzen?
  4. Mit welchen Schulen und Kitas wurde bereits Kontakt aufgenommen, um die Lernförderung der Schüler schnell und zielgerichtet umzusetzen?
  5. Wie wird die Verwaltung die Leistungen abrechnen und Kosten erstatten?

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Antrag Befreiung von Parkgebühren für umweltschonende Fahrzeuge

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

die UWG-Fraktion im Rat der Stadt Siegen bittet, den folgenden Antrag auf die Tagesordnung der o. g. Sitzung des Rates zu setzen:

Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird beauftragt, dem Rat bis zur Mitte des Jahres 2011 ein Konzept vorzulegen, durch das Elektrofahrzeuge von der allgemeinen Parkgebühr auf öffentlichen Parkflächen durch Anpassung der Parkgebührenordnung befreit werden und in dem für eine vergleichbare Befreiung anderer umweltfreundlicher Fahrzeuge mit geringem CO²-Ausstoß (Co²-reduzierte Fahrzeuge, Fahrzeuge mit Gasbetrieb) der personelle und finanzielle Aufwand abzuschätzen ist. In beiden Fällen ist zu beachten, dass sich die Befreiung der Fahrzeuge ausschließlich auf die Gebühr, jedoch nicht auf die etwaige Höchstparkdauer von max. 2 Stunden beziehen soll. Zur Feststellung der Parkzeit ist auf Parkscheiben zurückzugreifen. Zudem ist eine effiziente und unbürokratische Umsetzungsmethode (z. B. Identifizierung der Fahrzeuge über Plakette) zu ermitteln. Ziel des Konzepts ist die Förderung umweltfreundlicher Autos und damit der Klima- und Immissionsschutz in Siegen.

Begründung:

Der Klimaschutz und die Förderung nachhaltiger und innovativer Technologien ist für die UWG-Fraktion Siegen von großer Bedeutung. Es ist an der Zeit, die neue Technologie zur Nutzung klima- und umweltfreundlicher Mobilität – insbesondere in der Innenstadt – zu fördern und somit attraktiver zu machen. Die Befreiung von der Parkgebühr für Elektrofahrzeuge in einem ersten Schritt belohnt die umweltbewussten Autofahrer. Es kommt so zu einer positiven Motivation, welche den Absatz und die Akzeptanz umweltfreundlicher Fahrzeuge fördert. Das geforderte Konzept unterstützt so insgesamt den Umweltschutz, den Lärmschutz und technische Innovationen in Siegen.

Auszug aus der öffentlichen Niederschrift über die 17. Sitzung des Rates vom 06.04.2011:

"Die Abstimmung hat sich mit der Zusage des Bürgermeisters erledigt."

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Anfrage Angebote des Siegerlandmuseums für Schulkinder

Anfrage gem. § 8 GO des Rates der Stadt Siegen zur Sitzung des Kulturausschuss

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

das Thema Bildung ist nach wie vor in aller Munde. Ein zentraler Kritikpunkt sind dabei insbesondere die mangelnden Kenntnisse und damit verbunden das überwiegend nur schwach ausgebildete Interesse an unserer geschichtlichen und gesellschaftspolitischen Entwicklung. Laut staatlichem Bildungsauftrag sollen zwar alle Schulen auch mit außerschulischen Standorten zusammenarbeiten; in der Praxis klaffen Anspruch und Wirklichkeit indes oft weit auseinander. Wir sind der Überzeugung dass gerade das Siegerlandmuseum eine fantastische Möglichkeit bietet, Schülerinnen und Schülern das Thema Regionalgeschichte näher zu bringen.

Vor diesem Hintergrund haben wir folgende Fragen:

  1. Wie viele Schulklassen aus Siegen haben in den Jahren 2008, 2009 und 2010 das Siegerlandmuseum besucht?
  2. Wie viele Schulklassen aus dem Kreis Siegen-Wittgenstein (ohne Siegen) haben in den Jahren 2008, 2009 und 2010 das Siegerlandmuseum besucht?
  3. Wie viele Klassen haben an Museumsführungen teilgenommen?
  4. Welche Art von Museumsführungen waren das?
  5. Gibt es museumspädagogische Angebote seitens des Siegerlandmuseums außer denen der Jugendkunstschule?
  6. Gibt es sowohl kostenpflichtige als auch kostenfreie Angebote?
  7. Wie werden die Schulen über die Angebote des Siegerlandmuseums informiert?
  8. Wurden seitens der Schulen Wünsche an das SLM herangetragen, die nicht umsetzbar waren?
  9. Gibt es eigene Aktivitäten des SLM mit Schulen einen Besuch des Museums und die damit verbundenen. Möglichkeiten vorzubereiten und wie sehen diese konkret aus? Soweit den Schulen hierzu Informationsmaterial zur Verfügung gestellt wird, bitten wir den Ausschussmitgliedern dieses mit der Einladung zur Verfügung zu stellen.

Vielen Dank für die Beantwortung der Fragen.

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Angebote des Siegerlandmuseums für Schulkinder

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

das Thema Bildung ist nach wie vor in aller Munde. Ein zentraler Kritikpunkt sind dabei insbesondere die mangelnden Kenntnisse und damit verbunden das überwiegend nur schwach ausgebildete Interesse an unserer geschichtlichen und gesellschaftspolitischen Entwicklung. Laut staatlichem Bildungsauftrag sollen zwar alle Schulen auch mit außerschulischen Standorten zusammenarbeiten; in der Praxis klaffen Anspruch und Wirklichkeit indes oft weit auseinander.
Wir sind der Überzeugung dass gerade das Siegerlandmuseum eine fantastische Möglichkeit bietet, Schülerinnen und Schülern das Thema Regionalgeschichte näher zu bringen.

Vor diesem Hintergrund haben wir folgende Fragen:

Wie viele Schulklassen aus Siegen haben in den Jahren 2008, 2009 und 2010 das Siegerlandmuseum besucht?
Wie viele Schulklassen aus dem Kreis Siegen-Wittgenstein (ohne Siegen) haben in den Jahren 2008, 2009 und 2010 das Siegerlandmuseum besucht?
Wie viele Klassen haben an Museumsführungen teilgenommen?
Welche Art von Museumsführungen waren das?
Gibt es museumspädagogische Angebote seitens des Siegerlandmuseums außer denen der Jugendkunstschule?
Gibt es sowohl kostenpflichtige als auch kostenfreie Angebote?
Wie werden die Schulen über die Angebote des Siegerlandmuseums informiert?
Wurden seitens der Schulen Wünsche an das SLM herangetragen, die nicht umsetzbar waren?
Gibt es eigene Aktivitäten des SLM mit Schulen einen Besuch des Museums und die damit verbundenen Möglichkeiten vorzubereiten und wie sehen diese konkret aus? Soweit den Schulen hierzu Informationsmaterial zur Verfügung gestellt wird, bitten wir den Ausschussmitgliedern dieses mit der Einladung zur Verfügung zu stellen.
Vielen Dank für die Beantwortung der Fragen.

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Anfrage Zusatzmittel für die kommunale Theaterlandschaft

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

wie zu erfahren war, beabsichtigt die Ministerin für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes NRW, Frau Ute Schäfer, zusätzlich 4,5 Millionen Euro für die Unterstützung der kommunalen Theaterlandschaft zur Verfügung zu stellen.

Hierzu bitten wir um Beantwortung folgender Fragen:

  1. Gehört die Stadt Siegen zu den 21 nordrhein-westfälischen Städten, denen eine derartige Unterstützung in Aussicht gestellt wurde?
  2. Für welche Bereiche der „Theaterlandschaft“ sollen die Zusatzmittel eingesetzt werden?
  3. Gibt es bereits Kenntnisse, wie die Mittel auf die 21 Städte verteilt werden sollen?

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Zusatzmittel für die kommunale Theaterlandschaft

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

wie zu erfahren war, beabsichtigt die Ministerin für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes NRW, Frau Ute Schäfer, zusätzlich 4,5 Millionen Euro für die Unterstützung der kommunalen Theaterlandschaft zur Verfügung zu stellen.

Hierzu bitten wir um Beantwortung folgender Fragen:

Gehört die Stadt Siegen zu den 21 nordrhein-westfälischen Städten, denen eine derartige Unterstützung in Aussicht gestellt wurde?
Für welche Bereiche der „Theaterlandschaft“ sollen die Zusatzmittel eingesetzt werden?
Gibt es bereits Kenntnisse, wie die Mittel auf die 21 Städte verteilt werden sollen?

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Anfrage Witterungsbedingte Schäden im Straßennetz der Stadt Siegen

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

gleichwohl die Winterzeit, rein kalendarisch betrachtet, erst knapp einen Monat alt ist, sind durch den sehr frühen und intensiven Wintereinbruch in der aktuellen Auftauphase bereits umfangreiche Schädigungen der Straßenbeläge in Siegen erkennbar. Diese gehen erkennbar über das normalerweise auftretende Maß hinaus und werden hinsichtlich der erforderlichen Reparaturen mit erheblichen finanziellen Aufwendungen verbunden sein. Wir sind uns darüber im Klaren, dass eine abschließende Feststellung der eingetretenen Schädigungen erst im Frühjahr möglich sein wird. Gleichwohl bitten wir bereits jetzt um die Beantwortung folgender Fragen:

  1. Wie beurteilt die Verwaltung die bisher aufgetretenen Schäden?
  2. Geht die Verwaltung davon aus, dass die Schäden mit den bisher im Haushalt eingestellten Finanzmitteln zu beseitigen sind?
  3. Bis wann wird dem Rat eine abschließende Situationsbeurteilung mit einer annähernd genauen Kostenschätzung vorgelegt werden können?

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Witterungsbedingte Schäden im Straßennetz der Stadt Siegen

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

gleichwohl die Winterzeit, rein kalendarisch betrachtet, erst knapp einen Monat alt ist, sind durch den sehr frühen und intensiven Wintereinbruch in der aktuellen Auftauphase bereits umfangreiche Schädigungen der Straßenbeläge in Siegen erkennbar. Diese gehen erkennbar über das normalerweise auftretende Maß hinaus und werden hinsichtlich der erforderlichen Reparaturen mit erheblichen finanziellen Aufwendungen verbunden sein. Wir sind uns darüber im Klaren, dass eine abschließende Feststellung der eingetretenen Schädigungen erst im Frühjahr möglich sein wird. Gleichwohl bitten wir bereits jetzt um die Beantwortung folgender Fragen:

  1. Wie beurteilt die Verwaltung die bisher aufgetretenen Schäden?
  2. Geht die Verwaltung davon aus, dass die Schäden mit den bisher im Haushalt eingestellten Finanzmitteln zu beseitigen sind?
  3. Bis wann wird dem Rat eine abschließende Situationsbeurteilung mit einer annähernd genauen Kostenschätzung vorgelegt werden können?

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Witterungsbedingte Schäden im Straßennetz der Stadt Siegen

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

gleichwohl die Winterzeit, rein kalendarisch betrachtet, erst knapp einen Monat alt ist, sind durch den sehr frühen und intensiven Wintereinbruch in der aktuellen Auftauphase bereits umfangreiche Schädigungen der Straßenbeläge in Siegen erkennbar. Diese gehen erkennbar über das normalerweise auftretende Maß hinaus und werden hinsichtlich der erforderlichen Reparaturen mit erheblichen finanziellen Aufwendungen verbunden sein. Wir sind uns darüber im Klaren, dass eine abschließende Feststellung der eingetretenen Schädigungen erst im Frühjahr möglich sein wird. Gleichwohl bitten wir bereits jetzt um die Beantwortung folgender Fragen:

  1. Wie beurteilt die Verwaltung die bisher aufgetretenen Schäden?
  2. Geht die Verwaltung davon aus, dass die Schäden mit den bisher im Haushalt eingestellten Finanzmitteln zu beseitigen sind?
  3. Bis wann wird dem Rat eine abschließende Situationsbeurteilung mit einer annähernd genauen Kostenschätzung vorgelegt werden können?

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Haushaltsrede 2011 der UWG Fraktion

Sehr geehrte Herr Bürgermeister,
sehr geehrte Damen und Herren des Rates,

zum zweiten Mal in diesem Jahre befinden wir heute über einen Haushalt. Und wiederum ist es keine erfreuliche Beratung, denn wiederum müssen wir feststellen: wir sind in keiner guten Ausgangslage; wir sind die Verwalter eines Nothaushalts!
Das unerfreuliche reine Zahlenwerk wurde in den Ausführungen meiner Vorredner bereits ausführlich dargelegt und bedarf keiner Wiederholung.
Ich möchte aber trotzdem auf einige, nach unserer Auffassung wichtige Punkte eingehen, gleichwohl diese Auflistung in Anbetracht des Zeitrahmens keineswegs vollständig ist. Ich freue mich, dass es sich abzeichnet, dass dieser Haushalt von einer großen Mehrheit getragen wird. Ich denke, dass ist das richtige Signal für die Aufsichtsbehörde, die dieses Zahlenwerk und die dahinter stehenden Einnahme- und Ausgabepositionen im Rahmen der Bestimmungen zur Haushaltsführung genehmigen muss, darstellt.
Die UWG Fraktion wird diesem Haushalt in der vorgelegten Form zustimmen. Nun aber zum Inhaltlichen:

Worin liegt die Finanzmisere dieser Stadt begründet?

  • Geringere Steuereinnahmen
    Gleichwohl die Wirtschaft wieder erfreulich angesprungen ist und die Beschäftigungs- und Auftragslage bei den hiesigen Firmen wieder eine positive Entwicklung genommen hat,  wirkt sich dies bei der aktuellen Gewerbesteuerentwicklung noch nicht aus; hier werden wir erst in den Veranlagungszeiträumen ab 2012 eine spürbare Verbesserung feststellen.
  • Erhöhungen bei der Kreisumlage
    Die Festesetzung der Kreisumlage, die jährlich einen breiten Raum in der politischen Diskussion bei Städten und Gemeinden einnimmt, hat der Kreistag für den Kreis Siegen-Wittgenstein am letzten Freitag vorgenommen.
    Für den Kreis sind die Sozialausgaben und da wiederhole ich meine Aussagen von letzter Woche im Kreistag, da diese auch Geltung und Auswirkung hier in Siegen haben, für den Kreis sind insbesondere die Sozialausgaben nicht mehr beherrschbar, da die überwiegend durch gesetzliche Pflichtaufgaben geprägten Ausgaben mit den durch Land und Bund hierfür zur Verfügung gestellten Mitteln nicht annähernd gedeckt werden können.
    Zwangsläufig werden die im Rahmen der Umlageverpflichtung von Städten und Gemeinden einzufordernden Umlagebeträge immer höher - was im Lichte der eingangs bereits erwähnten dramatisch reduzierten Steuereinnahmen auf der gemeindlichen Seite zu der landauf landab feststellbaren Tendenz der Überschuldung kommunaler Haushalte geführt hat und weiter führen wird.
    Ich möchte dies durch die folgende Gegenüberstellung verdeutlichen:
    Auf der Basis des Beschlusses mit einer Festsetzung der Kreisumlage auf 45,75 Prozentpunkte liegt der von der Stadt Siegen an den Kreis abzuführende Umlagebetrag bei 50,2 Millionen Euro! Vergleicht man diese gigantische Zahl mit den Aufwendungen im Jahr 2001, wo die Festlegung noch bei 32,19 Mio. Euro lag, stellen wir fest, dass sich die Umlage in nur 10 Jahren um fast 56 Prozent erhöht hat.
    Wenn seitens des Bundes und der Länder kein konkretes Umdenken erfolgt und aus diesem Umdenken keine konkreten Schlussfolgerungen gezogen werden, ist bei allen Sparbemühungen, der flächendeckende Kollaps der kommunalen Selbstverwaltung vorprogrammiert. Erste Signale des Bundes sind erkennbar, - warten wir ab, was in der Praxis in Euro und Cent daraus wird!
    Es macht aber keinen wirklichen Sinn, den Kreis allein aus dem Gesichtspunkt der Solidarität durch eigene Verschuldung zur Reduzierung der Kreisumlage ebenfalls in den Nothaushalt zu treiben, ohne die Chance auch nur eine Kommune aus der Haushaltssicherung entlassen zu können.
    Unabhängig davon fordern wir den Kreis Siegen Wittgenstein auf, alle möglichen Maßnahmen zu organisatorischen und  aufgabenbezogen Kostenreduzierung zu ergreifen und mögliche disponible Aufwendungen einer Notwendigkeits- und Zweckmäßigkeitsuntersuchung zu unterziehen. Auch der Kreis sollte im Interesse der Finanzsituation der Städte deutlich zu erkennen geben, dass er bereit ist zu sparen.
  • Kinder-, Jugend- und Familienhilfe
    Da die Stadt Siegen mit einem eigenen Jugendamt und den daraus erwachsenden Pflichtaufgaben zumindest in diesem Bereich vor dem gleichen Dilemma steht wie der Kreis, gilt auch hier die gleiche Aussage:
    Wir dürfen es nicht mehr hinnehmen, dass z. B. die Kosten für die Heimunterbringung im Bereich der Kinder-, Jugend- und Familienhilfe ins Unermessliche steigt. Mit fast 5 Millionen Euro allein für die stationäre und teilstationäre Unterbringung sind die überwiegend von der aktuellen Fallzahl abhängigen Aufwendungen einfach nicht akzeptabel. Wir sollten gemeinsam mit dem Kreis Überlegungen zur gemeinsamen Wahrnehmung dieser Aufgaben mit einer aktiven Vernetzung aller in diesem Bereich tätigen Behörden, Verbände und Einrichtungen anstellen, um durch Qualität in der Betreuung die Kosten in diesem Bereich zu senken und damit eine hochanspruchsvolle gesellschaftspolitische Aufgabe zu erfüllen.
    Mit der Vermeidung von nur ein bis zwei Heimunterbringungsfällen können wir, die sonstigen Kosten eingerechnet, die Kosten eines Sozialarbeiters in diesem Bereich abdecken.
    Damit leite ich über zu einem Punkt der auch noch auf der Tagesordnung steht: der gutachterlichen Untersuchung des Fachbereiches 5. Hierzu hat es einen von CDU, FDP und UWG getragenen Beschluss gegeben, der eine erforderliche Vorermittlung der Kosten und der inhaltlichen Ausrichtung einer derartigen Untersuchung zum Inhalt hatte.
    Die zum heutigen Zeitpunkt vorliegende vorläufige Kostenschätzung hat zunächst einmal abschreckende Wirkung. Wir sind aber der festen Überzeugung, wenn wir die Untersuchung dieses Fachbereiches nicht nur unter dem Gesichtspunkt der Personaleinsparung, sondern auch unter dem Gesichtspunkt der qualitativen Ausschärfung betrachten, dass wir es schaffen könnten durch eine Reduzierung der Fallzahlen Kosten in nicht unbeträchtlicher Höhe einzusparen.
    Insoweit macht es aus Sicht der UWG Sinn, im folgenden Jahr die inhaltlichen und fachlichen Voraussetzungen zu definieren, gemachte Erfahrungen in anderen vergleichbaren Städten mit den Problemstellungen in Siegen abzugleichen und dann im Jahr 2012 diese Mammutaufgabe anzugehen. Von einem nur auf einzelne Bereiche rein aus Kostengründen reduzierten Aufgabenumfang halten wir daher gar nichts. Eine abgespeckte Untersuchung liefe nach unserer festen Überzeugung Gefahr, das gleiche Schicksal, wie die Orga-Untersuchung im Baubereich zu erleiden, wo der Anteil der umgesetzten Vorschläge bisher eher bescheiden ist.
    Wir müssen gemeinsam die Ziele definieren und eine positive Entscheidung aber nur dann fällen, wenn wir auch tatsächlich gewillt sind, die Ergebnisse anzuerkennen und dann auch gegen Widerstände konkret umzusetzen. Nebenbei erlaube ich mir noch den Hinweis, dass diese Vorgehensweise den Vorteil hätte, dass Frau Bammann als zuständige Beigeordnete mit den in dieser Zeit gewonnenen Erkenntnissen diese so wichtige Organisationsmaßnahme viel intensiver mit gestalten könnte.
  • Museum Oberes Schloss
    Mit den durchgeführten Modernisierungsmaßnahmen im Museum „Oberes Schloss“ wurden die Rahmenbedingungen für eine Attraktivitätssteigerung dieser Einrichtung geschaffen. Es gilt nunmehr, das Museum stärker in den Focus der Öffentlichkeit zu stellen und gemeinsam mit der Kulturverwaltung und der Museumsleitung Maßnahmen zur Verbesserung der Besucherzahlen einzuleiten. Wir sind zuversichtlich, dass dies auch gelingen kann, wenn man bereit und offen für neue Ideen ist.
    Eine durchaus marktgerechte Erhöhung der Eintrittspreise allein ist jedoch nach unserer festen Überzeugung zu kurz gegriffen.
  • Bürgerhäuser
    Wir sollten die Bürgerhäuser verstärkt in die alleinige Verwaltung von Betreibervereinen geben. Hierzu erwarten wir von der Verwaltung ein Bürgerhauskonzept, welches die Besonderheiten der jeweiligen Ortsteile berücksichtigt und dabei Doppelstrukturen einerseits sowie durch die Eigenverwaltung der übernehmenden Vereine den dauerhaften Kostendruck andererseits reduziert.
    Es muss auch nicht zukünftig jede freiwerdende Schule oder öffentliche Einrichtung für die Einrichtung eines Bürgerhauses herhalten. -Hinweis auf Verkauf-
  • Beschlüsse 2010
    Die Haushaltsbeschlüsse 2010, die eine Veränderung der Beschlüsse zum Haushalt 2009 beinhalteten, wollen wir in das Haushaltsjahr 2011 überführen.
    Hierbei ist uns wichtig, dass wir etwaige Restmittel aus dem Haushalt 2010 zusätzlich in den Haushalt 2011 übertragen. Wir wollen es auch nicht mehr hinnehmen, dass Haushaltsbeschlüsse nicht oder nur unzureichend umgesetzt werden. Ich möchte dies am Beispiel des Beschlusses zu Durchführung von Maßnahmen zur Reduzierung der Eingangsgeschwindigkeit in Ortsteilen festmachen: Beschlossen im Jahr 2009, überführt in das Jahr 2010 mit einem Haushaltsansatz von 117.000 Euro stellen wir Ende dieses Jahres fest, dass der Haushaltsansatz im Entwurf auf 50.000 Euro reduziert wurde und in den Erläuterungen vermerkt ist, dass für derartige Maßnahmen eine VE in Höhe von 50.000Euro eingerichtet sein soll ohne, dass bis zum heutigen Tage Maßnahmen durchgeführt oder ein Entwurf für ein konkretes Handlungskonzept vorgelegt wurde.
    --Hinweis auf Langenholdinghausen--
    Ein weiteres Beispiel ist die digitale Erfassung der stadteigenen und in der Verwaltung liegenden Gebäude zur Erleichterung der Gebäudeunterhaltung. In 2008 beschlossen, in 2009 überführt, wurde auch diese Maßnahme, gleichwohl Anregungen für eine erheblich kostenneutralere Durchführung der Maßnahme gegeben wurden, ebenfalls nicht angegangen. Die Mehrkosten allein bei der Baumaßnahme Striegelborn, die im Vorhinein vom Schreibtisch des Sachbearbeiters feststellbar und vermeidbar gewesen wären, übersteigen allein bereits den Kostenaufwand für die erforderliche Erhebung.
    So meine sehr geehrten Damen und Herren, möchten wir nicht weitermachen. Beschlüsse des Rates müssen, soweit rechtlich zulässig in der beschlossenen Form ausgeführt und nicht nach Interpretation der Verwaltung ausgeführt oder verzögert oder ganz einfach nicht ausgeführt werden.

Wir wollen aber nicht zurückblicken, sondern zusammen mit allen politischen Kräften dieses Hauses und der Verwaltung gemeinsam nach Schnittmengen suchen und im Rahmen des haushalts- und finanztechnisch Machbaren diese Stadt weiterbringen.
Insoweit war es uns wichtig, den Rahmen der Ausgaben nicht auszuweiten, sondern mit eher zurückhaltenden neuen Projekten und damit verbundenen Kosten die bisherigen Beschlüsse nicht zu gefährden und das Vorhandene soweit als möglich zu sichern.
Ich sage mit aller Deutlichkeit, dass auch die UWG, die ja bekanntlich nicht für den Abriss des Maria Rubensplatzes eingetreten ist, sich an den getroffenen Beschlüssen orientiert. Wir können es uns insgesamt nicht leisten, bei den anvisierten Maßnahmen und den Planungen zur Regionale 2013 Schiffbruch zu erleiden. Dies wäre ein Imageverlust der nicht wieder gut zu machen wäre. Wir müssen aber auch dafür eintreten, dass der Finanzrahmen für diese Projekte nicht ausgedehnt wird. Wir können es uns in der gesamtstädtischen Verantwortung auch nicht leisten, alle anderen notwendigen Investitionen den Regionaleprojekten unterzuordnen und in Anbetracht der Vorgaben des Nothaushalts den vorgegebenen Kreditdeckel ausschließlich oder nahezu ausschließlich für diese Projekte auszuschöpfen.

Ich möchte meine eingangs bereits gemachte Aussage wiederholen: die UWG-Fraktion wird dem Haushalt 2011 zustimmen. Zum Abschluss meiner Ausführungen möchte ich mich im Namen der UWG-Fraktion  bei allen Mitar­beiterinnen und Mitarbeitern der Verwaltung für die im vergan­genen Jahr geleistete Arbeit zu bedanken. Ich wünsche Ihnen und Ihren Familien eine schöne Adventszeit, ein fröhliches Weihnachtsfest sowie ein gesundes und erfolgreiches Jahr 2011

Glück Auf!

Hans Günter Bertelmann

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von UWG Siegen

Haushaltsrede 2010 des Fraktionsvorsitzenden der UWG Günter Bertelmann

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
sehr geehrte Damen und Herren des Rates,

der Haushalt unserer Stadt befindet sich erstmals in einer Lage, bei der wir die „Packenden“, so möchte ich es mal bezeichnen, nicht mehr zusammen bekommen. Die dramatisch eingebrochenen Einnahmen lassen es nicht mehr zu, einen genehmigungsfähigen Haushalt, bzw. ein genehmigungsfähiges Haushaltssicherungskonzept aufzustellen. „Nothaushalt“ ist das Unwort des Jahres 2010.

Auf die Perspektiven und die sich abzeichnende Entwicklung in den nächsten Jahren werde ich zur Vermeidung von Wiederholungen als 5. Redner in dieser Mammuthaushaltsrunde daher gar nicht mehr eingehen. Ich möchte in Anbetracht der anstehenden Landtagswahlen auch keine wie auch immer gefärbte parteipolitische Betrachtung vornehmen; unabhängig wer in Düsseldorf oder Berlin die Mehrheit hatte: besser ist es den Städten und Gemeinden unter keiner Regierung gegangen. Die Rahmenbedingungen sind stetig schlechter geworden.

Bei der Analyse des „Warums“ der Misere sind jedoch mehrere Faktoren maßgebend; direkt beeinflussbare, im Bereich der eigenen Entscheidungsfreiheit liegende und fremdbestimmte Gründe.

Maßgeblich für die aktuelle und zukünftige Haushaltslage sind

die Weltwirtschafts – oder auch Bankenkrise mit den auf die Auftragslage und die daraus resultierende nachhaltige Reduzierung der Wirtschaftskraft unserer Unternehmen. Auf die Auswirkung auf die Haupteinnahmequelle der Kommunen , die Gewerbesteuer ist schon ausreichend eingegangen worden,

die Überfrachtung der städtischen Haushalte mit Kosten für Aufgaben des Bundes und der Länder. Wir stellen seit Jahren fest, dass den Städten und Gemeinden immer mehr Aufgaben übertragen werden, die anfangs mit Kostenerstattung ausgestattet, nach und nach aber durch die Reduzierung der zugesagten Kostenübernahme oder auch nur durch die Nichtanpassung an gestiegene Kostenstrukturen von den gemeindlichen Haushalten getragen werden müssen. Dies trifft in besonderem Maße im Bereich der Sozialen Einrichtungen zu, deren Anteile an den Gesamthaushalten stetig wachsen, ohne dass ein Ausgleich durch Bund oder Länder erfolgt,

durch die Einführung des NKF, wobei die nach den ansonsten in der freien Wirtschaft geltenden Prinzipien der Bilanzierung, Abschreibung usw. zwar eingeführt wurden, Möglichkeiten des Erwirtschaftens dieser Abschreibungen aber nicht gegeben sind und dort, wo sie andeutungsweise gegeben waren, nämlich in der wirtschaftlichen Betätigung der Gemeinden und deren Unternehmungen, durch gesetzliche Beschränkungen, parallel zur Einführung des NKF in NRW nahezu unmöglich gemacht wurden. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich bin in unserem Beitrag zum Haushalt 2009 bereits umfänglich auf die Auswirkungen des künstlich herbeigeführten gemeindlichen Bankrotts eingegangen. Nur die Geschwindigkeit, mit der dieser Prozess um sich greift, erschüttert, macht ratlos und traurig zugleich. Wenn wir zur Kenntnis nehmen müssen, dass bereits drei Jahre nach Einführung des NKF, aber spätestens nach 5 Jahren alle Städte und Gemeinden bilanziell überschuldet sind, bedarf es dringendst einer Reform dieser neuen Errungenschaft der gemeindlichen Haushaltswirtschaft,

der Abschöpfung gemeindlicher Ressourcen, z.B. durch die zwangsweise Abführung gemeindlicher Einnahmen für den Fond Deutsche Einheit.Was am Anfang des Einigungsprozesses im Rahmen der Solidarität richtig war, muss umgehend an die heutige Entwicklung angepasst werden. Es kann nicht sein, dass weiterhin ohne Berücksichtigung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit von Städten und Gemeinden im Westen Unterstützungszahlungen, ungeachtet der Bedürftigkeit von Städten und Gemeinden in den Neuen Bundesländern,  pauschal erfolgen. Es kann und darf nicht sein, dass wir in Siegen Kredite für die Sanierung und den Bau von Schulen, Straßen usw. aufnehmen, während wir gleichzeitig Millionenbeträge für die Finanzierung eben dieser Ausgaben in den Neuen Bundesländern abführen.

die eigene Ausgabepolitik.Auch die eigene Ausgabepolitik ist Bestandteil unseres Defizits. Wir müssen zur Kenntnis nehmen, dass alle freiwilligen Aufwendungen für die Infrastruktur unserer Stadt in Anbetracht der Verschuldung kreditfinanziert und damit nach landläufiger Bezeichnung „auf Pump“ erfolgen. Alle infrastrukturellen Einrichtungen, seien es die aktuell in der Diskussion befindlichen Hallenbäder, Kunstrasenplätze, aber auch Schulen, die Museen, das Theater und- und- und- lassen sich aus den zuvor genannten Gründen nur durch Kredite am Leben erhalten. Insoweit müssen alle neuen Maßnahmen und auch der Bestand dieser Einrichtungen durch die Brille der aktuellen Haushaltslage betrachtet werden.

Bei der Analyse unserer Situation werden wir jedoch sehr schnell feststellen, dass wir die eingangs erwähnten Packenden auch dann nicht zusammen bekommen, wenn wir alle sog. Freiwilligen Leistungen, die das Zusammenleben der Bürger von Siegen positiv beeinflussen, die maßgeblich für die Lebensqualität in unserer Stadt, das Funktionieren unserer Vereinslandschaft und damit des ehrenamtlichen Bereichs usw. verantwortlich sind, streichen würden.

Wir sind – um das noch einmal deutlich zu machen- also noch nicht einmal theoretisch in der Lage, die Haushaltsverschlechterungen der letzten 2 Jahre aufzufangen, selbst wenn wir alle Freiwilligen Leistungen streichen würden.

Der Kämmerer hat in seinem Haushaltsentwurf vor dem Hintergrund der Gleichbehandlung diese Ausgabenpositionen aufgelistet und mit einer 10-prozentigen Sperre versehen. Im Ergebnis wurden damit noch nicht einmal 1,5 Mio. Euro eingespart; ein Tropfen auf den berühmten heißen Stein.

Für uns als politisch Verantwortliche heißt dies einerseits, dass wir sehr verantwortungsbewusst mit diesem Thema umgehen , andererseits aber auch oftmals einen kaum noch darstellbaren Spagat vollziehen müssen.

Vor diesem Hintergrund war es konsequent und verantwortungsvoll den Beschluss über den Haushalt in der letzten Sitzung des Rates auszusetzen, mit allen Fraktionen und der Verwaltung gemeinsam nach Möglichkeiten zur Erzielung von Einsparpotential zu suchen und hierbei einen Kahlschlag im freiwilligen Bereich zu vermeiden. Die in den 13 Sitzungen der einberufenen Haushaltsstrukturkommission erfolgten Beratungen waren nach meiner Wahrnehmung teilweise hart, aber keineswegs unfair. Ging es doch darum, eine zukunftsfähige Lösung unter Aufrechterhaltung möglichst vieler eigener Positionen und Standpunkte zu erarbeiten. Wie in der Presse bereits zu lesen war, konnte die Kommission für die nächsten 5 Jahre Einsparmöglichkeiten von mehr als 10 Mio. € festmachen und einvernehmlich vereinbaren. Dies ist ein großer Erfolg für diese Stadt. Ich glaube nicht, dass es eine weitere Stadt in NRW gibt, in der Politik und Verwaltung in dieser Ausführlichkeit über Parteigrenzen hinweg und mit derart großer Verantwortung für ihre Stadt nach Kompromissen gesucht und auch gefunden hat.

Eine der maßgeblichen Grundlagen für unsere Positionierung war und ist die Glaubwürdigkeit unserer UWG und damit verbunden die Verlässlichkeit unserer politischen Aussagen. In Zeiten, in denen es den Bürgern durch die aktuelle Wirtschaftslage insgesamt schlechter geht, sind Steuererhöhungen nach unserer festen Überzeugung das falsche Medikament für den  „Patienten Stadt Siegen“.

Ein Vergleich mit den Steuersätzen der Städte und Gemeinden im Umland und erst recht in Hessen und Rheinland-Pfalz zeigt, dass wir bei Gewerbesteuer und Grundsteuer eine Spitzenposition einnehmen. Insofern kam und kommt eine Erhöhung dieser Steuern für uns zurzeit nicht in Frage. Daran halten wir uns auch jetzt.

Den Verwaltungsvorschlag zur Erhöhung der Grundsteuer lehnen wir daher ab.

Ein großes Thema für Siegen und ihre ständig sinkende Einwohnerzahl ist die Frage des demografischen Faktors. Damit verbunden ist die Frage, wie können wir verhindern, dass Siegen weiter schrumpft, unter die 100.000er Einwohnerzahl sinkt und damit verbundenen, ihre so wichtige oberzentrale Funktion verliert. Unsere Auffassung war und ist es, dass wir Siegen als familienfreundlichste Stadt im großen Umkreis präsentieren wollten. Ich denke, mit den Beschlüssen vom 25.03.2009 und der dabei erfolgten einkommens-abhängigen Reduzierung der Elternbeiträge für die Kindertageseinrichtungen und die Mittagsverpflegung in diesen Einrichtungen haben wir dafür gesorgt, dass wir jenseits von Parteiprogrammen  in diesem wichtigen familienpolitischen Bereich führend in NRW sind.

Insoweit verbleibt es in Siegen bei den kinder- und familienfreundlichen Einkommensgrenzen von pauschal 30.000 €. Die Anregung diese Grenze, abhängig von der tatsächlichen Familiengröße und damit verbunden eine weitere Verbesserung der sozialen Gerechtigkeit zu erzielen, sollten wir verantwortungsvoll aufnehmen und ggfls. bei den Haushaltsberatungen 2011 gemeinsam aufgreifen.

Ebenso wichtig ist in diesem Zusammenhang die Aufrechterhaltung der Infrastruktur in unserem sehr stark dörflich geprägten städtischen Umfeld. Ich nenne hier den Bereich der Dorferneuerung, die Bedeutung der Bürgerhäuser und der Sportstätten in diesem Bereich, sowie die Wahrnehmung unserer Verantwortung, die oftmals bestehenden Verkehrsprobleme anzugehen und z.B. durch bauliche oder sonstige verkehrslenkenden Maßnahmen die Einfahrtgeschwindigkeit in unsere dörflichen Eingangstore zu reduzieren. Hierbei haben wir im Zuge der Gesamtverhandlungen zwar einschneidende Einschränkungen hinnehmen müssen, die Grundthemen und deren weitere Bearbeitung mit zwar deutlich reduzierten Ansätzen aufrecht erhalten können. Auch bei diesem Gesamtpaket konnte im Zuge der Verhandlungen nach zähem Ringen ein Kompromiss, erzielt werden.

Weiterhin konnte der Bau des nach unserer Auffassung völlig unnötigen 2. Kreisel in Eiserfeld abgewendet werden. Wir werden sehen, wie sich die Verkehrssituation nach Fertigstellung der HTS darstellt.

In Siegen findet im Jahr 2010 der NRW-Tag statt. Ein großes Event, bei dem Siegen für ein Wochenende im Fokus von NRW steht. Kritiker dieses Projektes sagen, dass die durch die Festivitäten gebundenen Mittel von ca. 300.000 € anders besser investiert seien. Ich gebe dabei zu, dass wir uns in Kenntnis unserer aktuellen Haushaltslage und der damit verbundenen Kosten heute u.U. nicht mehr für eine Bewerbung entscheiden würden. Vor dem Hintergrund, dass wir die Bewerbung für dieses Projekt weit vor Bekanntwerden  der Bankenkrise und der damit verbundenen finanziellen Verschlechterungen abgegeben und wir in Siegen mit dem zuvor skizzierten Finanzrahmen die in NRW mit Abstand günstigsten Festival-Tage mit einem hohen Anteil von Sponsorengeldern projektiert haben, begrüßen wir dieses Projekt ausdrücklich. Wir danken dabei allen an der Vorbereitung dieses High-Lights Beteiligten ausdrücklich für ihr Konzept und freuen uns nun auf erfolgreiche NRW-Tage mit möglichst vielen Besuchern in Siegen. Auch dies macht ein Oberzentrum aus.

Die Regionale naht und die damit verbundenen Projekte sind für diese Stadt richtungsweisend. Der Einzug der Universität in das Untere Schloss ist unbestritten ein wichtiger Schritt für eine weitere Verankerung der Universität sowie eine verbesserte Wahrnehmung von studentischem Leben in unserer Stadt. Anders sieht unsere Bewertung für ein weiteres geplantes sog. High-Light aus. Mit dem Projekt „Siegen zu neuen Ufern“ sind wir nach unserer Auffassung etwas überfordert. Die inhaltliche Diskussion werden wir in der nächsten Sondersitzung des Rates führen; darauf  möchte ich jetzt nicht weiter eingehen. Wir halten es aber in Zeiten, wo wir beispielsweise das Schließen von Hallenbädern und bis dahin zumindest über das Absenken der Wassertemperaturen ernsthaft diskutieren für unvertretbar erneut eine weitere Großinvestition in dieser Stadt anzugehen. Für diesen Beschluss werden auch im Haushalt 2010, wenn auch vorerst in bescheidenem Umfang durch den Einsatz erforderlicher Planungsmittel, die Weichen gestellt. So verlockend das Projekt „Freilegung der Sieg“ auch sein mag. Das Projekt wird nur dann erfolgreich sein, wenn  neben dem Abriss der Siegplatte auch die begleitenden Maßnahmen wie, die Neugestaltung der Sandstraße mit der erforderlichen Schaffung von Ersatzparkplätzen, die Neugestaltung des Herrengartenbereichs sowie die dringend erforderliche Verbesserung der Anbindung der Oberstadt an die Unterstadt parallel zum Rückbau  erfolgt.

Diese wichtigen Rahmenmaßnahmen, die im Übrigen bereits inhaltlich im Rahmenplan Siegen-Mitte Anfang der 90erJahre festgelegt wurden, werden wir uns jedoch ohne einschneidende Reduzierungen in den sonstigen Ausgabenbereichen objektiv absehbar nicht leisten können.

Bei unterstellten 15 Mio. € Gesamtkosten -Rückbau der Siegplatte- wird der städtische Anteil zwischen 10% und 30% liegen. 1,5 bis 4,5 Mio. € städtischer Anteil, der in Anbetracht der im Nothaushalt geltenden Kreditobergrenze unsere Möglichkeiten in anderen Bereichen nachhaltig reduzieren wird. Die Finanzierung der weiteren Millionen für die begleitenden Maßnahmen liegt somit in den Sternen und könnte damit leicht das gleiche Schicksal erleiden wie der Rahmenplan Siegen Mitte. Damit sind wir nicht einverstanden.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, mit der Frage wie wir uns in Anbetracht der aktuellen Situation zum Gesamthaushalt positionieren, haben wir uns sehr schwer getan. Es gibt Argumente, die im Sinne der gemeinsamen Beratungen und der in der Haushaltsstrukturkommission gefundenen Kompromisse im Interesse einer möglichst großen nach außen getragenen Mehrheit überwiegend für eine Zustimmung zum Haushalt sprechen. Es gibt für uns aber auch reichlich Argumente, die in Anbetracht sich abzeichnender Mehrheiten für eine Erhöhung der Grundsteuer einerseits sowie der - trotz ungesicherter Umsetzung der erforderlichen Maßnahmen im Umgebungsbereich der Siegplatte - absehbaren Zustimmung zu dem Grundprojekt „Siegen zu neuen Ufern“ andererseits in Anbetracht der damit verbundenen Weichenstellung gegen eine positive Beschlussfassung sprechen.

Nach reiflicher Überlegung und Abwägung der zuvor genannten Entscheidungskriterien hat sich die erweiterte Fraktion der UWG mit großer Mehrheit für eine Ablehnung des Haushalts 2010 entschieden. Wir haben uns die Entscheidung nicht leicht gemacht; die Stadtverordneten der UWG werden dieser Empfehlung geschlossen folgen.

Zum Schluss möchte ich mich bei den Bediensteten der Verwaltung für die geleistete Arbeit im vergangenen Jahr recht herzlich bedanken.

Ich verbinde diesen Dank wie in den Vorjahren mit der Bitte, die anstehenden notwendigen strukturellen Veränderungen im gegenseitigen Interesse kritisch aber konstruktiv zu begleiten.

Glückauf

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von UWG Siegen

Haushaltsrede 2009 der UWG Fraktion

Sehr geehrte Herr Bürgermeister,
sehr geehrte Damen und Herren des Rates,

Die Aufstellung des Haushaltes 2009, verbunden mit den durch die Umstellung auf das Kommunale Finanzmanagement einhergehenden Neuerungen, war sicherlich eine Mammutaufgabe für die gesamte Verwaltung. Vordergründig sind wir, so weist es der noch nicht geprüfte Entwurf der Eröffnungsbilanz aus, „Milliardäre“. Soweit bei dieser Bezeichnung Freude aufkommen sollte, wird diese aber nur von kurzer Dauer sein, da die Finanzlage dieser Stadt weiterhin problematisch ist. Auf die weltweite Finanz- und Wirtschaftskrise, die mit aktuell ca. 14.000 Kurzarbeitern in der Region zwischenzeitlich auch in Siegen angekommen ist, brauche ich nicht mehr besonders eingehen, dass haben meine Vorredner bereits ausführlich getan.
Die Konsequenzen aus dieser Situation sind aber sehr wohl interpretierbar und werden in der politischen Bewertung sicherlich unterschiedlich betrachtet.

Nach dem aktualisierten Entwurf des Ergebnisplans wird das Defizit des Haushalts mit einem Minus von über zwanzig Millionen Euro abschließen. Ein tiefer Schluck aus der Pulle „Ausgleichsrücklage „ wird nötig, um die bilanziellen Packenden wieder zusammen zu bringen. Insoweit braucht man kein Prophet zu sein, wenn man mit einem Blick in die Zukunft feststellt, dass die Stadt Siegen ihre Ausgleichsrücklage, wie mindestens 95 % aller Städte und Gemeinden in NRW, spätestens im Laufe des Jahres 2011 aufgezehrt haben wird und damit auch im Ergebnisplan eine rote Zahl darstellen muss.

Diese traurige Entwicklung, meine sehr geehrten Damen und Herren, ist überwiegend einer durch die Landesregierung völlig verfehlten gesetzlichen Vorgabe geschuldet. Während die Kreise, die unter den gleichen Vorgaben zur Umsetzung des NKF stehen, ihre Abschreibungen 1:1 an die Städte und Gemeinden über die Kreisumlage weitergeben können, stehen die Städte als letzte Glieder in der Kette vor einem künstlich herbeigeführten Bankrott.

In der Praxis heißt das für Siegen, dass z.B. für das Kreishaus, welches in der Vergangenheit bereits über die Umlagen der letzten Jahrzehnte bezahlt wurde, neben den mit der Sanierung einhergehenden Kosten für die nächsten 40 Jahre Abschreibungen im Wert von ca. 15 Millionen € in den Ergebnisplan des Kreises eingerechnet und über die Kreisumlage (rund 40 %) bilanziell refinanziert wird, gleichwohl für diese 15 Millionen überhaupt keine finanziellen Aufwendungen entstehen. Es ist schlichtweg Spielgeld!

Städte und Gemeinden haben diese Möglichkeit zur Erzielung von Einnahmen indes nicht, da die einzigen konkreten Einnahmen zum Beispiel aus dem Produktbereich „Schulen“ die Schulpauschale ist, die – zentral und ungeachtet der tatsächlichen Aufwendungen-  durch die Landesregierung festgesetzt wird.

Gleichzeitig stellen wir jedes Jahr fest, dass ungeachtet der Warnungen der Bürgermeisterkonferenz - die bis auf zwei sämtlich der gleichen Partei wie der Landrat angehören- ,

dass ungeachtet seriöser Aussagen und Berechnungen,  Forderungen für eine Reduzierung der Kreisumlage  durch den Landrat prinzipiell abgelehnt und durch die Mehrheit im Kreistag beiseite gewischt werden.

Diese Mehrheit, meine Damen und Herren, wird auch von Mitgliedern dieses Rates getragen.

Verstehen kann ich dies nicht, denn bei genauer Betrachtung des Kreishaushaltes und politisch neutraler Beurteilung und Abwägung müsste man zu einem anderen Ergebnis kommen.

Selbst der Regierungspräsident Arnsberg, meine Damen und Herren, selbst der RP Arnsberg erkennt, dass beim Kreis noch Einsparpotentiale bestehen und mahnt an, dass weitere Belastungen der Städte und Gemeinden vermieden werden müssen. Wer sich aber die beschlossene mittelfristige Finanzplanung des Kreises anschaut, wird feststellen, dass für das Jahr 2010 eine weitere Steigerung der Kreisumlage um 5 Mio. € und weitere 2 Mio. € für die Jahre 2011 und  2012 eingeplant sind. Und dies bei gleichzeitigem Verzicht auf Kreditaufnahmen bis 2012 und weiterer Entschuldung in Millionenhöhe. Dass die Ausgleichsrücklage, über die auch der Kreis verfügt, überhaupt nicht in Anspruch genommen wird, brauche ich nicht besonders erwähnen. Der Regierungspräsident schreibt in seiner Schlussbemerkung zur Genehmigung der Haushaltsatzung und ich zitiere hierbei wörtlich:

Persönlich möchte ich deutlich machen, dass ich die Haushaltswirtschaft des Kreises, bei ausschließlich singulärer Betrachtung und ausschließlich unter dem Gesichtspunkt der Gewinnmaximierung, ausgesprochen effizient aufgestellt sehe. Findet sie doch Möglichkeiten den eigenen Konzern zu stärken und die abhängigen Kunden – Städte und Gemeinden- soweit als möglich zu schröpfen. Auf die nach Aufzehrung der Ausgleichsrücklage als Aufsichtbehörde folgenden Mitbestimmungsrechte des Kreises möchte ich erst gar nicht eingehen!

Mit Kommunaler Familie und Solidarität mit der Region hat dies absolut nichts zu tun.

Warum erwähne ich dies, warum gehe ich so detailliert darauf ein. Ich möchte den Bogenschlag zum Haushalt 2009 nunmehr spannen und auf die heute hier zu hörende Scheinheiligkeit eingehen; ich möchte auf die seit Jahren anhaltende Praxis eingehen, wonach die eigenen Leute zuerst die Kreisumlage erhöhen und anschließend diejenigen verteufeln, die für diese Stadt etwas tun und gestalten wollen,

die nicht nur irgendwelche Beschlüsse mittragen, sondern überwiegend bereits in diesem Rat verabschiedete Maßnahmen zusammentragen, Prioritäten setzen und den Mut besitzen, auch in schweren Zeiten nach Auswegen suchen,

die den Gesichtpunkt einer familien- und kinderfreundlichen Stadt nicht nur als Dauerabsichtserklärung auf bunte Letter schreiben, sondern aktiv konkrete politische Maßnahmen folgen lassen.

Wir haben es bereits in der Presse lesen können und auch heute bereits gehört, die sich abzeichnende Haushaltsmehrheit aus SPD, Grüne und UWG wird als maßlos und in höchstem Maße verantwortungslos angesehen und bezeichnet. Für mich ist dieses Entsetzen nicht nachvollziehbar, wer mit dem Finger auf andere zeigt, wird bei Betrachtung der eigenen Hand feststellen, dass zumeist 3 bis vier Finger auf einen selbst zeigen.

Auch kann man sich offensichtlich nicht mit der Rolle abfinden, bei einem Haushalt mal nicht die Gestaltungsmehrheit zu besitzen.

Die UWG versteht sich als unabhängige Kraft in diesem Rat. Wir haben und wir werden diesen Gesichtspunkt immer als oberste Prämisse unseres politischen Handelns ansehen.

Insoweit kann ich gewisse Äußerungen, wonach wir unserem Grundsatz der Positionierung in der bürgerlichen Mitte verlassen hätten, überhaupt nicht akzeptieren.

Vor zwei Jahren haben wir den Haushalt mit FDP und CDU getragen, im letzten Jahr haben wir zusammen mit CDU und Grüne den Haushalt beschlossen. Hierzu möchte ich auch ein paar Worte verlieren. Bei den zuvor genannten Haushaltsberatungen haben wir gewisse Maßnahmen gefordert und auch mehrheitlich beschlossen, die wir für wichtig angesehen haben. Hierzu zählte die Beschlussfassung und Aufarbeitung der Ergebnisse des Kienbaum-Gutachtens, die Aufstockung des City-Service-Teams unter Einbeziehung eines Streetworkers auf 4 Personen, die befristete Einstellung eines Mitarbeiters in der Gebäudewirtschaft zur Digitalisierung des Gebäudekatasters sowie die Umsetzung eines Mitarbeiters aus dem FB 7 in den FB 1.

Was ist aus den Beschlüssen geworden? Auf konkrete Nachfrage wurden im Laufe der Beratung dieses Haushaltes, also ein Jahr später, seitens der Verwaltung Antworten gegeben, die wie folgt lauten:

wir haben anders darüber nachgedacht und sind zu einem anderen Ergebnis gekommen,

die Maßnahme soll fremd vergeben werden, oder auch (Stichwort Streetworker) der wird in der nächsten Zeit eingestellt.

Das meine Damen und Herren ist kein seriöser Umgang mit Beschlüssen des Rates! Und so kündige ich bereits jetzt für unsere Fraktion an, dass wir die heutigen Beschlüsse zum Haushalt regelmäßig hinterfragen werden.

Wir haben in intensiven Gesprächen mit Vertretern der Grünen und der SPD Meinungen ausgetauscht, Maßnahmen definiert und konkretisiert und abschließend in dem Ihnen heute vorliegenden Antragspapieren zusammen gefasst. Hierzu möchte ich nunmehr auf einige Bereiche konkret eingehen.

Die demografische Entwicklung in unserer Stadt ist eines der in den letzten 2- 3 Jahren in unserer Wählergemeinschaft am meisten behandelten Themen. Es ist das zentrale Thema, die zentrale Aufgabe der nächsten Jahre, der wir uns mit aller Kraft widmen müssen. Dieser Grundaussage schließen sich alle Fraktionen in diesem Rat an. Die Frage ist nur, wie gehen wir dieses Thema an, was müssen wir tun um diesen eindeutig negativen Trend aufzuhalten und umzukehren. Wir sind uns dabei einig, dass wir an sehr vielen Stellschrauben drehen müssen. Wir müssen die Attraktivität unserer Stadt erhöhen und ein neues „Wir in Siegen-Gefühl“ definieren und die Rahmenbedingungen hierfür schaffen.

Hierzu zählt die Stadtgestaltung mit einer konkreten, unter Beteiligung aller gesellschaftlichen Gruppierungen zu entwickelnden Neuausrichtung des Innenstadtbereichs;

wir müssen die anstehenden Projekte für die Schaffung von Gewerbegebieten so schnell wie möglich umsetzen, damit wir das Abwandern von Firmen, die Reduzierung von attraktiven Arbeitsplätzen stoppen und den Trend umkehren; wir müssen den positiven Trend Siegens als Einkaufs- und Handelsstadt aktiv unterstützen und begleiten und

wir müssen die „Urzellen“ einer jeden Gesellschaft, die Familien stärken und für Eltern und Kinder, der Zukunft unserer Gesellschaft, Rahmenbedingungen schaffen, die eine attraktive Grundlage für eine Entscheidung, in Siegen zu bleiben und auch nach Siegen zu ziehen, darstellen.

Wir wollen insbesondere Familien mit Kindern ein Signal geben,  in Siegen Eigentum zu erwerben. Gerade dieser Personenkreis hat aber wenige Chancen, Wohneigentum zu erwerben. Wir beantragen daher, einen Betrag in Höhe von 150 T € für den Kauf von ansonsten leer stehendem Wohnraum in Siegen in den Haushalt einzustellen und damit auch für einkommensschwächere und kinderreiche Familien Möglichkeiten für die Schaffung von Eigentum zu eröffnen. Hierzu halten wir einen Sockelbetrag von 2500 € und je 2500€ für bis zu 3 Kindern, also max. 10.000 € für angemessen. Die hierzu erforderlichen Richtlinien möchten wir noch vor den Sommerferien abschließend im Rat behandeln, damit das Programm noch dieses Jahr greifen kann.

Mit dem Antrag zur Anhebung der Grenze für die Beitragsbefreiung von Elternbeiträgen in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege und bei den Ganztagsgrundschulen, der Anhebung der Beitragsbefreiungsgrenze zur Beteiligung bei den Kosten für ein Mittagessen in Kindertageseinrichtungen sowie mit einer Übernahme der das Landesprogramm „kein Kind ohne Mahlzeit“ übersteigenden Kosten für ein Mittagessen für Kinder, deren Eltern weniger als 20000 € brutto verdienen, wird ein weiterer wesentlicher Schritt in die Richtung „familienfreundlichste Stadt in NRW“ getan. Die Kritiker dieses Antrages werden sagen, dass dies übertrieben sei, dass Siegen im Vergleich zu den meisten anderen Städten in NRW schon recht gut ist.

Unsere Antwort zu dieser Argumentation ist, dass das bisher Erreichte sich sehen lassen kann. Wir haben aber nichts dagegen, wenn unsere Stadt durch konkrete Förderprogramme deutlich macht, dass Familien willkommen sind. Und wenn man in anderen Städten „ob dieser Übertreibung“ auf uns aufmerksam wird, freuen wir uns, denn ein besseres Marketing können wir nicht bekommen.

Mit der Einstellung von zusätzlichen 75.000 € für den Bereich der Dorferneuerung möchten wir die durch die erfolgten Änderungen in der Förderstruktur des Landes NRW eingetretenen Verschlechterungen zumindest teilweise kompensieren. Mit den Mitteln sollen die überwiegend ländlich-dörflich strukturierten Ortsteile Maßnahmen  zur Erhaltung und Bewahrung ihrer Identität  durchführen können. Die in den Dörfern aktiven Vereine und Arbeitsgemeinschaften sollen zudem Gelegenheit erhalten, sich insbesondere in Anbetracht absehbar durch die demografische Entwicklung eintretender Leerstände von erhaltenswerten Bausubstanzen aktiv an einer Aktualisierung der Ausrichtung der bisherigen Praxis der Durchführung von Dorferneuerungsmaßnahmen einzubringen.

Zusätzlich möchten wir, dass sich die Stadt Siegen bei der Landesregierung dafür einsetzt, dass die aktuelle Nachteilsregelung zurückgenommen wird.

Zum Thema Verkehrssicherheit möchten wir einen „Aufschlag“ bei dringend erforderlichen Maßnahmen zur Reduzierung der Einfahrtgeschwindigkeit  in die überwiegend ländlich strukturierten Ortsteile durchführen. In vielen Städten und Gemeinden ist dies bereits ein „Alter Hut“. In Siegen haben wir in der Vergangenheit zwar über derartige Maßnahmen geredet, sind sie aber nicht konsequent angegangen. Insoweit lautet unser Beschlussvorschlag, dass wir  100.000 € für derartige Maßnahmen, seien es Fahrbahnverengungen, seien es Anlagen zur visuellen Anzeige der gefahrenen Geschwindigkeit, Baumtore o.a. (Beispiele Feuersbach, Setzen Langenholdinghausen) in den Haushalt einstellen und bereits in diesem Jahr konkrete Maßnahmen durchführen. Das bloße Aufstellen von Blitzanlagen, wie in Oberschelden, ist unseres Erachtens, da nur überwiegend Ortsfremde in die Falle tappen, keine besonders intelligente Gegenmaßnahme.

In den vergangenen Jahren wurden im Laufe des Haushaltsjahres, insbesondere durch die Bezirksausschüsse, aus aktuellem Anlass Maßnahmen befürwortet, für die mangels Deckung im Haushalt keine Möglichkeiten zur Umsetzung bestanden.

Dies trifft insbesondere bei Auftreten von kleineren, aber gleichsam dringend erforderlichen Reparatur- und Instandhaltungsmaß-nahmen bei Bürgerhäusern, Sportanlagen, Jugendfreizeiteinrich-tungen usw. zu. In der Praxis wurden bei derart auftretendem Renovierungsbedarf entweder andere, bereits beschlossene Maßnahmen zurück gestellt oder – so die überwiegende Praxis- die Beseitigung derartiger Mängel mangels Haushaltsmittel in die nachfolgenden Haushaltsjahre verschoben.

Die zusätzlich beantragten Mittel in Höhe von 150.000 € sollen hier Abhilfe schaffen und nur bei tatsächlich über- oder außerplanmäßig auftretendem Bedarf eingesetzt und nach politischer Beteiligung, zumindest in den betreffenden Bezirksausschüssen und dem jeweils zuständigen Fachausschuss  verausgabt werden. (Feuerwehrfond)

Der Ausbau und die Arbeitsfähigkeit unseres City-Service-Teams war immer schon ein vordringliches Anliegen für unsere Wählergemeinschaft. Wer Ordnung und Sauberkeit in unserer Stadt erhöhen will, wer an den Brennpunkten aktiv einschreiten will, braucht einerseits gut ausgebildete und ausgestattete Ordnungskräfte und andererseits auch Sozialarbeit, um an diesen Brennpunkten an der Ursache zu arbeiten und durch Aufklärung und vertrauensbildende Maßnahmen zur Beseitigung derartiger Brennpunkte beizutragen. Hierbei darf es nicht das Ziel sein, lediglich eine Verlagerung von Problemen an einen anderen Standort zu erreichen. Deshalb ist der Streetworker in diesem Bereich eine vehement wichtige Ergänzung des City-Service-Teams. Die Verwaltung hat ausgeführt, dass man zur Einrichtung eines zweischichtigen Betriebs bereits eine vierte Stelle im Außendienst durch interne Verlagerung einer Stelle eingerichtet habe. Dies begrüßen wir ausdrücklich. Diese erfolgte Umschichtung sollte nunmehr auch durch eine konkrete Zuordnung der Stelle im Stellenplan dargestellt werden.

Um das City-Service-Team effizienter einzusetzen, sollen dessen Mitarbeiter nicht nur als Fußstreife im innerstädtischen Bereich, sondern auch regelmäßig in den anderen Stadtteilen präsent sein. Hierzu ist die permanente Bereitstellung eines Kfz erforderlich. Das Fahrzeug soll auch optisch als Fahrzeug des Ordnungsamtes der Stadt Siegen erkennbar sein.

Insofern beantragen wir für den Außendienst des City-Service-Teams ein erdgasbetriebenes Kraftfahrzeug zu beschaffen, welches nicht der allgemeinen Fahrbereitschaft zugeordnet ist. Bezüglich der Vorgabe „erdgasbetrieben“ möchten wir auf eine schon öfters im Rat und seinen Ausschüssen angeregte Umstellung städtischer Fahrzeuge auf Erdgas zurückkommen und auch hier einen Einstig für zukünftige Beschaffungsmaßnahmen vornehmen. Auf die im Bereich der Siegener Versorgungsbetriebe gemachten Erfahrungen sollte hierbei zurückgegriffen werden.

Für die Beschaffung und den Betrieb beantragen wir einen Betrag in Höhe von 20.000,00 € in den Haushalt einzustellen.

Das letzte Thema, auf das ich heute konkret eingehen möchte ist noch unterschätztes gesellschaftliches Problem.

Wir stellen verstärkt fest, dass Jugendliche immer weniger Interesse an der politischen Landschaft in unserem Lande zeigen. Diese Entwicklung geht einher mit einer ständig fallenden Bereitschaft zur Übernahme politischer und sozialer Verantwortung z.B. durch die Annahme eines Mandates in der Kommunalpolitik. Gleichzeitig stellen wir fest, dass insbesondere dem rechten Spektrum zugehörige Vereinigungen mit zum Teil rassistischer und verfassungsfeindlicher Ausrichtung Zulauf erhalten. Diesen Trend gilt es gemeinsam zu stoppen.

Die Einrichtung eines Schüler-Jugendparlaments könnte eine derartige Antwort sein. Es soll Jugendliche an die Kommunalpolitik heranführen und die Bereitschaft zur Übernahme von Verantwortung in unserem Staat wecken. Denkbar ist hierbei, dass bei städtischen Maßnahmen zur Einrichtung und Erneuerung von Jugendfreizeiteinrichtungen, Spielplätzen, Sportanlagen, Schulen usw. , aber auch bei der Förderung von Vereinen und Einrichtungen etc. eine vorherige Befassung des Schüler-Jugendparlamentes erfolgt und deren Anregungen und Vorstellungen gehört werden.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich sage es ganz deutlich: wir müssen es ernst nehmen mit der Beteiligung. Wenn wir diese Einrichtung als Alibi-Veranstaltung missbrauchen, werden wir das Ziel, eine wachsende Zahl politisch interessierter Jugendlicher zu verzeichnen nicht erreichen. Wo Beteiligung draufsteht muss deshalb auch real Beteiligung drin sein!

Meine sehr geehrten Damen und Herren, mit dem gemeinsamen Antragspaket möchten wir deutlich machen, dass es auch in der zugegeben schwierigen Zeit möglich sein muss, für diese Stadt etwas zu tun. Bei ausschließlich ausgabenbezogener Betrachtung der Anträge ergibt sich ein nach unserer Auffassung völlig falsches Bild. Wir sind der festen Überzeugung, dass insbesondere die familienpolitischen Akzente des Antragspaketes eine Refinanzierung durch die Menschen erfahren wird, die ihren Lebensmittelpunkt dann doch dauerhaft in Siegen wählen. Ich möchte auch ausdrücklich betonen, dass es insbesondere in den familienpolitisch Antragsinhalten eine sehr große Übereinstimmung in den Ansichten gegeben hat. Die Gespräche wurden auf Augenhöhe und mit einer großen Verbindlichkeit geführt. Hierzu auch meinen Dank an die Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen.

Ich möchte aber auch deutlich machen: Mit den gemeinsamen Anträgen zum Haushalt 2009 wurde keine Koalition begründet. Wir haben ganz bewusst einige Bereiche, die ebenso von großer Bedeutung für diese Stadt sind, ausgespart. Wir haben uns aber gemeinsam auf den Weg gemacht um die den 18 Anträgen zugrunde liegenden politischen Inhalte konsequent auch für die Zukunft in der notwendigen Weise weiter zu verfolgen.

Zum Schluss möchte ich mich bei den Bediensteten der Stadtverwaltung für die geleistete Arbeit im vergangenen Jahr recht herzlich bedanken. Behalten Sie trotz der bekannt schlechten gesamtwirtschaftlichen Lage, die auch Auswirkungen auf ihre Arbeitssituation hat und haben wird, den Kopf oben!  

Glückauf

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