von UWG Siegen
Mit moderner Technik gegen illegale Müllentsorgung
Antrag gemäß § 9 der GeschO des Rates der Stadt Siegen zur nächsten Sitzung des Ausschuss für Feuerschutz, Sicherheit und Ordnung
Mit moderner Technik gegen illegale Müllentsorgung
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
illegale Müllablagerungen sind auch in Siegen immer wieder ein Ärgernis. Sie verschandeln das Stadtbild, verursachen zusätzliche Kosten für die Allgemeinheit und führen bei vielen Bürgerinnen und Bürgern zu berechtigtem Unverständnis.
Die UWG Siegen möchte deshalb prüfen lassen, ob moderne technische Lösungen nach dem Vorbild der Stadt Bad Nauheim auch in Siegen eingesetzt werden können.
Bad Nauheim hat ein Pilotprojekt mit sogenannten „Wildmüllblitzern“ gestartet. Dabei handelt es sich nicht um eine klassische dauerhafte Videoüberwachung.
Mithilfe von Kameratechnik und künstlicher Intelligenz werden typische Vorgänge einer illegalen Müllablagerung erkannt. Erst bei einem entsprechenden Verdachtsfall wird eine kurze Bildsequenz gesichert.
Nach Angaben der Stadt Bad Nauheim wurde das System von Beginn an unter Einbeziehung des Datenschutzes entwickelt. Unbeteiligte Personen sollen geschützt, Bildbereiche zunächst verpixelt und Daten nur anlassbezogen verarbeitet werden. Die endgültige Bewertung eines Verdachtsfalls erfolgt nicht durch die KI, sondern durch autorisierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung.
Für die UWG Siegen ist klar: Der Schutz persönlicher Daten muss gewährleistet bleiben. Gleichzeitig darf Datenschutz nicht dazu führen, dass neue technische und datensparsame Möglichkeiten von vornherein ungeprüft bleiben.
Daher stellen wir folgenden Antrag:
Die Verwaltung soll prüfen unter welchen rechtlichen, technischen und datenschutzrechtlichen Voraussetzungen ein vergleichbares System zur Bekämpfung illegaler Müllablagerungen in Siegen eingesetzt werden könnte.
Dabei soll insbesondere geprüft werden,
- ob ein zeitlich und räumlich begrenztes Pilotprojekt an besonders stark von illegalen Müllablagerungen betroffenen Standorten möglich ist,
- ob eine KI-gestützte und ausschließlich anlassbezogene Erfassung nach dem Vorbild Bad Nauheims technisch umgesetzt werden kann,
- wie verhindert werden kann, dass unbeteiligte Bürgerinnen und Bürger erfasst beziehungsweise identifizierbar gespeichert werden,
- welche Anforderungen sich aus der DSGVO und dem Datenschutzgesetz Nordrhein-Westfalen ergeben,
- ob eine Datenschutz-Folgenabschätzung die Grundlage für ein entsprechendes Pilotprojekt bilden kann,
- welche Kosten für Anschaffung, Betrieb und Betreuung eines solchen Systems entstehen würden und
- ob hierzu ein Austausch mit der Stadt Bad Nauheim sowie dem dort eingesetzten Anbieter sinnvoll ist.
Die Verwaltung soll die zuständige Datenschutzbeauftragte beziehungsweise den zuständigen Datenschutzbeauftragten der Stadt frühzeitig in die Prüfung einbeziehen und, soweit erforderlich, eine Abstimmung mit der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen vornehmen.
Saubere Stadt und Datenschutz zusammendenken!
Unser Ziel ist keine flächendeckende Überwachung des öffentlichen Raumes. Es geht vielmehr darum, gezielt dort anzusetzen, wo illegale Müllablagerungen wiederholt auftreten und die Allgemeinheit für Reinigung und Entsorgung aufkommen muss.
Neue Technologien können Möglichkeiten eröffnen, die es bei herkömmlichen Überwachungskameras nicht gab. Deshalb sollte Siegen prüfen, ob sich mit anlassbezogener Speicherung, automatischer Verpixelung, kurzen Speicherfristen und klar definierten Zugriffsrechten eine Lösung entwickeln lässt, die sowohl dem Datenschutz als auch dem berechtigten Interesse an einem sauberen öffentlichen Raum Rechnung trägt.
Andere Städte gehen hier bereits neue Wege. Die UWG Siegen möchte, dass auch Siegen diese Möglichkeiten sachlich und ergebnisoffen prüft.
Sauberkeit, Datenschutz und moderne Technik müssen kein Widerspruch sein.
Mit freundlichen Grüßen
Achim Bell
Fraktionsvorsitzender
von UWG Siegen
E-Bike-Ladestationen im Innenstadtbereich


Antrag gemäß § 9 der GeschO des Rates der Stadt Siegen zur nächsten Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Energie
E-Bike-Ladestationen im Innenstadtbereich
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
immer mehr Bürgerinnen und Bürger entscheiden sich für das Fahrrad als umweltfreundliche Alternative zum Auto. Insbesondere das Elektrofahrrad (E-Bike) wird immer beliebter. Es ermöglicht, Steigungen und weite Strecken mit geringer Anstrengung zu bewältigen. Auch im innerstädtischen Verkehr und im Tourismus und Freizeitbereich nimmt der Anteil der Elektrofahrräder kontinuierlich zu. Derzeit fehlen in Siegen jedoch Angebote, Elektrofahrräder bequem und sicher im öffentlichen Raum laden zu können.
Die Ladestation am Herrengarten ist leider nur bedingt dazu geeignet. Voraussetzung zur Nutzung ist, dass die RadfahrerInnen ein wenig verbreitetes, herstellerspezifischer Adapterkabel mit sich führen.
Beschlussvorschlag:
- Die Verwaltung wird beauftragt, im Innenstadtbereich öffentliche Ladestationen für E-Bikes einzurichten. Vorzugsweise eine Station im Oberstadtbereich und eine in der Unterstadt. Hierbei sollte berücksichtigt werden:
- a. Die Ladestation sollten an zentralen Orten mit guter Erreichbarkeit aufgestellt werden.
- b. Die Ladestationen sollten abschließbare Fächer mit Steckdose zur Aufnahme von Ladegerät und Akku enthalten.
- c. Die Ladestationen werden mit Abstellbügeln ausgestattet. Für Fahrräder, deren Akku sich nicht entnehmen lässt, werden Steckdosen in der Nähe der Abstellanlagen bereitgestellt.
- Die Verwaltung wird beauftragt, Gespräche mit Gastronomiebetrieben aufzunehmen. Ziel ist, dass diese Betriebe mit entsprechenden Aufklebern darauf hinweisen, dass bei Ihnen Gäste ihre Fahrradakkus kostenlos laden können (Vorbild "Nette Toilette").
Mit freundlichen Grüßen
|
Achim Bell |
gez. Michael Groß Bündnis 90/Die Grünen |
von UWG Siegen
KI-gestützte Protokollführung
Antrag gemäß § 9 der GeschO des Rates der Stadt Siegen zur nächsten Sitzung des Rates am 30.09.2026
KI-gestützte Protokollführung
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
die UWG-Fraktion Siegen bittet darum, den folgenden Antrag zur o.g. Sitzung in die Tagesordnung aufzunehmen.
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt beschließt, die Verwaltung mit der Prüfung und Einführung einer datenschutzkonformen KI-gestützten Protokollführung für Sitzungen des Rates sowie seiner Ausschüsse zu beauftragen.
Hierzu soll die Verwaltung:
- geeignete KI-gestützte Systeme zur automatisierten Transkription und Erstellung von Sitzungsprotokollen prüfen,
- die datenschutzrechtlichen und informationssicherheitsrelevanten Anforderungen bewerten,
- die technischen und organisatorischen Voraussetzungen für den Einsatz ermitteln,
- einen Pilotbetrieb in ausgewählten Sitzungen durchführen,
- dem Rat über die Ergebnisse, die Kosten, den Nutzen sowie einen Vorschlag für eine dauerhafte Einführung berichten.
Die endgültige Freigabe und Verantwortung für die Sitzungsprotokolle verbleibt bei der jeweils zuständigen Protokollführung der Verwaltung.
Begründung:
Die Erstellung von Sitzungsprotokollen ist zeitaufwendig und bindet erhebliche personelle Ressourcen. Moderne KI-gestützte Transkriptions- und Protokollsysteme bieten die Möglichkeit, Redebeiträge automatisiert zu erfassen und daraus strukturierte Protokollentwürfe zu erstellen. Dadurch können die Mitarbeitenden der Verwaltung deutlich entlastet werden.
Ein KI-System ersetzt dabei nicht die verantwortliche Protokollführung, sondern dient ausschließlich als unterstützendes Werkzeug. Die fachliche Prüfung, Korrektur und Freigabe des endgültigen Protokolls erfolgt weiterhin durch die zuständigen Beschäftigten.
Durch den Einsatz einer KI-gestützten Protokollführung können insbesondere folgende Vorteile erzielt werden:
- erhebliche Zeitersparnis bei der Erstellung von Niederschriften,
- höhere Vollständigkeit der Dokumentation,
- schnellere Bereitstellung der Sitzungsprotokolle,
- Entlastung der Mitarbeitenden von Routineaufgaben,
- Verbesserung der Nachvollziehbarkeit von Beratungsverläufen.
Voraussetzung für den Einsatz ist die vollständige Einhaltung der Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), des Landesdatenschutzrechts sowie der kommunalen Anforderungen an Informationssicherheit.
Die KI-gestützte Protokollführung wird bereits bei der Kreisverwaltung SiegenWittgenstein praktiziert, so dass hier bereits Erfahrungswerte angefragt werden können.
Der vorgeschlagene Pilotbetrieb ermöglicht es, die Praxistauglichkeit, die Qualität der erzeugten Protokollentwürfe, die Wirtschaftlichkeit sowie die Akzeptanz bei Verwaltung und Politik zu bewerten, bevor über eine dauerhafte Einführung entschieden wird.
Mit der Einführung einer KI-gestützten Protokollführung kann die Kommune ihre Verwaltungsprozesse modernisieren, den digitalen Wandel aktiv gestalten und gleichzeitig die Qualität der Sitzungsdokumentation sichern.
Mit freundlichen Grüßen
Achim Bell
Fraktionsvorsitzender
von UWG Siegen
Aktives Betteln in der Vorweihnachtszeit
Anfrage gemäß § 8 der GeschO des Rates der Stadt Siegen zur nächsten Sitzung des Ausschuss für Feuerschutz, Sicherheit und Ordnung
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
in der Siegener Innenstadt wird immer wieder von aktivem und teilweise aufdringlichem Betteln berichtet. Gerade in der Vorweihnachtszeit treten bettelnde Personen vermehrt vor Supermärkten und in Fußgängerzonen auf. Hier stellt sich die Frage, wie die Stadt mit möglichen organisierten Strukturen umgeht, bei denen mehrere Personen gezielt an stark frequentierten Orten zum Betteln eingesetzt werden.
Vor diesem Hintergrund bitten wir um Beantwortung folgender Fragen:
- Welche Erkenntnisse liegen der Verwaltung über organisiertes beziehungsweise bandenmäßiges Betteln in der Siegener Innenstadt vor?
- Welche konkreten Maßnahmen ergreift die Stadt, um organisiertes und besonders aufdringliches Betteln zu verhindern oder einzudämmen?
- Gibt es regelmäßige oder anlassbezogene Kontrollen durch das Ordnungsamt, insbesondere an stark frequentierten Plätzen, in der Fußgängerzone und im Bereich des Weihnachtsmarktes?
- Wie wird vorgegangen, wenn Personen wiederholt durch aggressives oder besonders aufdringliches Betteln auffallen?
- In welchem Umfang arbeitet die Stadtverwaltung hierbei mit der Polizei und anderen zuständigen Behörden zusammen?
- Welche rechtlichen Möglichkeiten hat die Stadt, gegen organisierte Formen des Bettelns vorzugehen, und in welchem Umfang werden diese Möglichkeiten ausgeschöpft?
- Werden für die Vorweihnachtszeit zusätzliche Kontrollen oder besondere Maßnahmen geplant?
- Gibt es Erkenntnisse darüber, ob Personen gezielt aus anderen Städten oder Regionen nach Siegen kommen, um hier organisiert zu betteln?
- Wie viele entsprechende Kontrollen, Verwarnungen, Platzverweise oder sonstige Maßnahmen wurden in den vergangenen drei Jahren jeweils erfasst?
- Welche weiteren Maßnahmen sind aus Sicht der Verwaltung erforderlich, um Bürgerinnen und Bürger sowie Besucher der Siegener Innenstadt vor aufdringlichem und organisiertem Betteln zu schützen?
Wir bitten um eine möglichst konkrete Beantwortung der Fragen und – soweit möglich – um entsprechende Zahlen und Erfahrungswerte der vergangenen Jahre.
Mit freundlichen Grüßen
Achim Bell
Fraktionsvorsitzender