von UWG Siegen

Anfrage DigitalPakt Schule

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

mit Verwunderung hat die UWG-Fraktion einen Artikel in der Siegener Zeitung vom 12.05.2020 zur Kenntnis genommen, in dem berichtet wird, dass keine der Städte und Gemeinden im Kreis Siegen-Wittgenstein einen Förderantrag im Förderprogramm „DigitalPakt Schule“ bei der Bezirksregierung Arnsberg eingereicht habe. Dagegen teilt die Verwaltung auf ihrer Homepage mit:

„Die Stadt Siegen hat in den vergangenen Monaten die Planungen zur Ausstattung ihrer Schulgebäude mit Netzwerk-Infrastruktur weiter vorangebracht und wird die Fördermittel aus dem "DigitalPakt Schule" in Höhe von rund 4,2 Millionen Euro fristgerecht abrufen.“

In diesem Zusammenhang bittet die UWG-Fraktion um Beantwortung folgender Fragen:

  • Ist es richtig, dass noch kein Förderantrag der Universitätsstadt Siegen bei der Bezirksregierung Arnsberg eingereicht wurde? Wenn ja, warum nicht?
  • Wann beabsichtigt die Verwaltung, einen Förderantrag im Programm „DigitalPakt Schule“ zu stellen?

Auszug aus der öffentlichen Niederschrift über die 36. Sitzung des Ausschusses für Schul- und Bildungswesen vom 18.06.2020:

Gemeinsame Beantwortung der Fragen 1 und 2:

Seit dem Inkrafttreten des „Digitalpakt Schule“ im Spätsommer des vergangenen Jahres bearbeitet die Verwaltung die Umsetzung des Förderprogramms und damit auch die weitere Digitalisierung der Schulen in der Stadt Siegen.
Durch das Landesministerium für Schule und Bildung (MSB) NRW wurde eine Förderrichtlinie in Gestalt eines Erlasses vorgegeben. Hierbei ist zu beachten, dass anders als zum Beispiel im Landesförderprogramm „Gute Schule 2020“ Förderanträge gestellt werden müssen. Die Abwicklung liegt in der Verantwortung der jeweils örtlich zuständigen Bezirksregierung.
Für den vollständigen Abruf der Schulträgerbudgets – für die Stadt Siegen sind dies 4.186.218 € - müssen die Anträge spätestens bis zum 31.12.2021 bei der Bewilligungsstelle eingereicht werden. Ab dem 01.01.2022 entfällt die Bindung an die Schulträgerbudgets, sodass die noch zur Verfügung stehenden Mittel landesweit vergeben werden können. Neben der Abteilung Schulen und der Zentralen Gebäudewirtschaft sind – zumindest informativ – auch der Digitalisierungskoordinator der Stadt Siegen und die IT-Abteilung eingebunden. Gemäß der Förderrichtlinie und einem sachgerechten Vorgehen wurde verwaltungsseitig zunächst die Schaffung der notwendigen (Netz)Infrastruktur in den Schulgebäuden als Priorität angegangen. Hierfür ist zunächst die Vergabe einer Fachplanung für alle Schulen notwendig, aus der sich dann die Umsetzung ergeben wird. Für diese Vergabe hat die Technische Gebäudewirtschaft zunächst eine Grobschätzung der Kosten erarbeitet. Es ist bereits jetzt ersichtlich, dass ein Großteil der Fördersumme des Digitalpaktes für die Schaffung der Netzinfrastruktur benötigt wird. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass zusätzlich nicht unerhebliche Kosten für begleitende Unterhaltungsmaßnahmen entstehen werden, wie beispielsweise die Erneuerung abgehängter Decken, Beiputz- und Malerarbeiten.
Diese der Bauunterhaltung zuzuordnenden Kosten sind selbstredend nicht förderfähig und folglich aus städtischen Eigenmitteln aufzubringen. Derzeit finden regelmäßig verwaltungsinterne Abstimmungsgespräche statt, in denen die Antragstellung und die weitere Vorgehensweise weiter erarbeitet werden. Die Verwaltung beabsichtigt die gesamten Fördermittel aus dem „DigitalPakt Schule“ in Höhe von rund 4,2 Millionen Euro fristgerecht abzurufen, um die städtischen Schulen mit digitaler Technik für einen modernen und zeitgemäßen Unterricht auszustatten. Es ist beabsichtigt für eine Einzelmaßnahme im Rahmen einer bevorstehenden (derzeitigen) Baumaßnahme an einem Schulstandort einen separaten Antrag auf Förderung durch den Digitalpakt zur Anschaffung von Präsentationstechniken (Beamer usw.) zu stellen, um am Beispiel dieses „Testantrages“ Erfahrungen zu sammeln und möglicherweise entstehende Fragestellungen für die künftige, umfangreichere Antragstellung berücksichtigen zu können. Darüber hinaus hat die Stadt Siegen in diesem Jahr rund 250.000 Euro aus eigenen Mitteln für den WLAN-Ausbau vorgesehen und in den Haushalt 2020 eingestellt. Das Geld wird für Einzelmaßnahmen in den Schulen verwendet.

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Antrag DigitalPakt Schule

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

die UWG-Fraktion im Rat der Stadt Siegen beantragt, folgenden Beschluss zu fassen:

Die Verwaltung wird beauftragt, zeitnah einen ausführlichen Sachstandsbericht über die Digitalisierung der Schulen in der Universitätsstadt Siegen zu erstellen und diesen dem Schulausschuss vorzulegen.

Auszug aus der öffentlichen Niederschrift über die 36. Sitzung des Ausschusses für Schul- und Bildungswesen vom 18.06.2020:

Die Verwaltung wird im nächsten Schulausschuss einen Sachbericht vorlegen.

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Anfrage Verschmutzungen im Bereich der SiegArena

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Mues,

der schlechte Zustand des in verstärktem Maße genutzten Freitzeit- und Erholungsgebietes SiegArena war Gegenstand der der Tagesordnung des Bezirksausschusses am 10.09.2019. Hierzu wurde folgender Beschluss gefasst:

„Die Verwaltung wird gebeten zu ermitteln, an welchen geeigneten Stellen mit welchen Maßnahmen und Kosten, ggfs. mit Hilfe von Sponsoren, eine attraktivere Gestaltung der SiegArena möglich ist. Das Ergebnis soll dem Ausschuss zu gegebener Zeit vorgelegt werden.“

Nun ist die Begrifflichkeit „zu gegebener Zeit“ ein nur grob umrissener Zeitraum. Wir konnten im Zuge der Corona-Krise feststellen, dass dieses Gebiet in Anbetracht der für uns alle eingetretenen persönlichen Einschränkungen in verstärktem Maße für Freizeitaktivitäten der Familien genutzt wird. Nach den Oster-Feiertagen und danach sind Mitglieder der UWG-Fraktion von Bürgern darauf hingewiesen worden, dass noch immer an vielen Stellen angeschwemmter Müll und weggeworfener Unrat herumliegen und Sitzbänke beschmiert sind. Die beigefügten Fotos haben uns Bürger zukommen lassen. Da bislang noch keine Behandlung im Bezirksausschuss erfolgte und wir der Auffassung sind, dass in diesem Bereich dringender Handlungsbedarf besteht, der mit Bordmitteln zumindest teilweise abgearbeitet werden kann, bitten wir um Beantwortung folgender Fragen:

  1. Sieht die Verwaltung die Möglichkeit mit städtischem Personal diesen Bereich regelmäßig zu säubern und zumindest die Bänke instand zu setzen?
  2. Welche Aussagen kann die Verwaltung über den aktuellen Planungstand zur Verbesserung des allseits kritisierten Zustands der SiegArena machen?
  3. Wann erfolgt der angekündigte ausführlichen Sachstandsbericht bzgl. eines Nutzungskonzeptes mit der Bekanntgabe von Planungen, Kosten/ eventuellen Kostenträgern und die konkrete Befassung in den Ausschüssen?

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Antrag Stundung von Gewerbesteuer und Grundsteuer

Stundung von Gewerbesteuer und Grundsteuer

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

die UWG-Fraktion im Rat der Stadt Siegen beantragt, folgenden Beschluss zu fassen:

Die Verwaltung wird beauftragt, den Gewerbetreibenden sowie den Grundstückseigentümern in der Stadt Siegen Gewerbesteuern und Grundsteuern bis zum 15.09.2020 großzügig zu stunden.

Begründung:

Die Bewältigung der Corona-Krise bringt drastische Einschränkungen des öffentlichen Lebens mit sich, die sich von Tag zu Tag und teilweise sogar stündlich verschärfen. Gewerbetreibenden drohen aufgrund der behördlich angeordneten Schließungen massive finanzielle Einbußen, Arbeitnehmer fürchten um ihre bisher sicher geglaubten Arbeitsplätze.

Aus diesem Grund hat auch die Siegener Geschäftsstelle des Hotel- und Gaststättenverbands Westfalen e. V. mit der UWG-Fraktion Kontakt aufgenommen.

Um die Liquidität aufrechtzuerhalten und sowohl Gewerbetreibende als auch Privatpersonen zu unterstützen, ist es erforderlich, Gewerbesteuern und Grundsteuern bis zum 15.09.2020 zu stunden.

Auszug aus der öffentlichen Niederschrift über die 56. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wirtschaftsförderung, Stadthallen und Liegenschaften - vom 10.06.2020:

Herr Cavelius beantwortet die Anfrage wie folgt:

Frage:

Hat die Verwaltung wegen der Corona-Krise Gastronomiebetriebe, Gewerbetreibende und Hauseigentümer von Straßenreinigungsgebühren und Müllgebühren befreit?

Antwort:

Bei den Straßenreinigungsgebühren für die Fußgängergeschäftsstraßen, in denen 6- bzw. 7- mal in der Woche gereinigt wird, erfolgte eine Teilgebührenerstattung für den Monat April 2020.
Obwohl eine Reinigung der Straßen weiterhin im gleichen Rhythmus vorgenommen wurde, war der Reinigungsaufwand doch deutlich geringer als bei geöffnetem Einzelhandel bzw. Gastronomiebetrieb.
Eine Teilerstattung erfolgte für folgende Straßen:

  • Am Bahnhof
  • Bahnhofstraße
  • Brüder-Busch-Straße
  • Hauptmarkt
  • Kölner Straße

Insgesamt erfolgte für die betroffenen Anlieger eine Erstattung in Höhe von 7.712,04 €.

Bei den Abfallgebühren erfolgte keine Erstattung. Jedoch wurden Anträge auf kurzzeitige Abmeldung der Abfallbehälter vor Gewerbe-, insbesondere Gastronomie- und Beherbergungsbetrieben, was eine Reduzierung der Abfallgebühren nach sich zieht, unbürokratisch genehmigt.

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