von UWG Siegen

Antrag Haushalt 2020 Maßnahmen zum Klimaschutz

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

die UWG-Fraktion im Rat der Stadt Siegen beantragt, folgenden Beschluss zu fassen:

Die Verwaltung wird beauftragt das städtische Programm zur Fassaden- und Dachbegrünung sowie zur Bodenentsiegelung zu erweitern um einen weiteren Schritt in Richtung Klimaneutralität zu gehen.

  1. Schaffung bzw. Verbesserung von finanziellen Anreizen für Haus- und Grundstückseigentümer zur Dach- und Fassadenbegrünung sowie zur Bodenentsiegelung.
  2. Prüfung, auf welchen städtischen Flächen eine Entsiegelung umsetzbar ist.
  3. Verbesserung der Öffentlichkeitsarbeit.
  4. Einwerben von Fördermitteln.
  5. Erhöhung der Haushaltsmittel hierfür auf 20.000,-/30.000,- Euro

Begründung:

Bei Maßnahmen zum Klimaschutz und dem Schutz vor den Auswirkungen des Klimawandels haben Pflanzen eine besondere Bedeutung. Für klassische Pflanzungen bieten innerstädtische Bereiche jedoch nur begrenzten Platz. Dach- und Fassadenbegrünungen – sowohl auf städtischen als auch auf privaten Gebäuden – können deshalb eine sinnvolle Alternative sein. Zudem können Pflanzen oft auch zusätzlich als natürliches Dämmmaterial für die Gebäude fungieren.

Auch die Entsiegelung von Flächen kann einen Beitrag zum Klimaschutz und zum Schutz vor den Auswirkungen des Klimawandels leisten. Bei sogenannten Starkregenereignissen kann dann das Regenwasser schneller versickern und Überschwemmungen kann vorgebeugt werden. Im Zuge des Klimawandels steigen Zahl und Intensität solcher Starkregenereignisse an. Zudem können Pflanzen auf entsiegelten Flächen wieder wachsen und ihre positiven Wirkungen entfalten.

Am 10.04.2019 hat der Rat der Stadt Siegen die „Richtlinie der Universitätsstadt Siegen zur Förderung von privaten Dach- und Fassadenbegrünung“ beschlossen. Dieses Angebot für Bürgerinnen und Bürger, die mehr für den Klimaschutz tun möchten, ist bereits ein guter Ansatz. Um das Ziel der Klimaneutralität zu erreiche, muss die Verwaltung allerdings eine Vorbildfunktion für die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Siegen einnehmen und selbst sowohl Dach- und Fassadenbegrünungen als auch Bodenentsiegelungsmaßnahmen umsetzen. Hierfür ist aber auch eine verstärkte Öffentlichkeitsarbeit vonnöten, um die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Siegen noch mehr von der Notwendigkeit des Klimaschutzes zu überzeugen und die Anstrengungen für mehr Klimaschutz und zur Erreichung der Klimaneutralität in der Stadt Siegen weiter zu intensivieren.

Dem Vernehmen nach wird das städtische Programm zur Dach-- und Fassadenbegrünung noch zögerlich angenommen. Wir möchten daher mit diesem Antrag einerseits mit einer verstärkten Öffentlichkeit auf diese Programm hinweisen und andererseits die Fördersumme von 10.000,- Euro (maximale Einzelfördersumme 800,- Euro) 30.000,- Euro (zusätzlich 10.000 Euro für private Projekte, 10.000 Euro für städtische Projekte) erhöhen.

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Anfrage Finanzierung von Betreungsangeboten an Grundschulen

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

Finanzierung von Betreuungsangeboten an Grundschulen für die Schuljahre 2018/2019 (auf Basis der Verwaltungsvorlage 2519/2019) und 2019/2020 (Verwaltungsvorlage 2518/2019) beschlossen.

In diesem Zusammenhang bittet die UWG-Fraktion um Beantwortung folgender Fragen:

Die Auszahlung der Förderungen soll analog zu den Landeszuwendungen zum 01.09. und 01.03. eines Schuljahres in Form von Abschlagszahlungen erfolgen. Sind die Zahlungen erfolgt? Wenn ja, wann? Wenn nein, bitten wir um eine ausführliche Darlegung der Gründe.

Nach Ende des Schuljahres 2018/2019 sollte eine abschließende Prüfung der Mindereinnahmen erfolgen. Ist diese Prüfung erfolgt? Wenn ja, wann und mit welchem Ergebnis? Wenn nein, wann beabsichtigt die Verwaltung dies zu tun?

Wurden die Mittel für die Ferienbetreuung für das Schuljahr 2018/2019 in voller Höhe ausgezahlt? Wenn ja, wann? Wenn nein, wann beabsichtigt die Verwaltung dies zu tun?

Auszug aus der öffentlichen Niederschrift über die 31. Sitzung des Jugendhilfeausschuss vom 28.01.2020:

"Anfrage gemäß § 8 der Geschäftsordnung der UWG-Fraktion im Rat der Stadt Siegen zur Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 28.01.2020
Finanzierung von Betreuungsangeboten an Grundschulen

Die Auszahlung der Förderungen soll analog zu den Landeszuwendungen zum 01.09. und 01.03. eines Schuljahres in Form von Abschlagszahlungen erfolgen. Sind die Zahlungen erfolgt? Wenn ja, wann? Wenn nein, bitten wir um eine ausführliche Darlegung der Gründe.

Antwort:
Mit Bescheid vom 12. bzw. 13. September 2019 wurde den Maßnahmeträgern der Betreuungsangebote an den städtischen Grundschulen die Höhe der städtischen Förderung anhand der kalkulierten Teilnehmerzahlen bekanntgegeben und um Rücksendung der unterschriebenen Richtlinien und Bewilligungsbedingungen bis 20.09.2019 gebeten. Anschließend erfolgten die Auszahlungen der ersten Raten bis zum 07.10.2019. Die Auszahlung an den Elternverein Hammerhütter Schule erfolgte dabei in monatlichen Ratenzahlungen.
Für die Betreuung an den Offenen Ganztagsschulen erfolgte mit Bescheid vom 27.01.2020 die Mitteilung der endgültigen Förderhöhe anhand der Teilnehmerzahlen zum Stichtag 15.10.2020. Die Mitteilung der endgültigen Förderhöhe für die Grundschulen, die keine Offenen Ganztagsschulen sind, ist bis Ende Januar geplant.

Nach Ende des Schuljahres 2018/2019 sollte eine abschließende Prüfung der Mindereinnahmen erfolgen. Ist diese Prüfung erfolgt? Wenn ja, wann und mit welchem Ergebnis? Wenn nein, wann beabsichtigt die Verwaltung dies zu tun?

Antwort:
Eine abschließende Prüfung der Mindereinnahmen für das Schuljahr 2018/2019 (Defizitausgleich auf Basis der Verwaltungsvorlage 2519/2019) ist noch nicht erfolgt.
Nach Weiterleitung der Elternbeiträge für das Schuljahr 2018/2019, Prüfung der Kassen im Rahmen des Verwendungsnachweises und Bestätigung der Verwendung der Landeszuwendungen für das Schuljahr 2018/2019 gegenüber der Bezirksregierung, kann eine Prüfung der Defizitausgleiche erfolgen. Ein Abschluss der genannten Vorarbeiten ist für den 31.03.2020 geplant.

Wurden die Mittel für die Ferienbetreuung für das Schuljahr 2018/2019 in voller Höhe ausgezahlt? Wenn ja, wann? Wenn nein, wann beabsichtigt die Verwaltung dies zu tun?

Antwort:
Die Mittel für die Ferienbetreuung im Schuljahr 2018/2019 sind noch nicht ausgezahlt. Die Auszahlung soll im Laufe des Schuljahres 2019/2020 abgeschlossen werden.

gez. Vogel"

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Antrag Veranstaltung für Bedürftige an Heiligabend

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

die UWG-Fraktion im Rat der Stadt Siegen beantragt, folgenden Beschluss zu fassen:

Die Verwaltung wird beauftragt, gemeinsam mit örtlichen freien Trägern eine zentrale Veranstaltung für Wohnungslose, Geflüchtete, Alleinstehende und andere Personen an Heiligabend in einem würdigen Rahmen zu organisieren.

Die Veranstaltung soll vorrangig von ehrenamtlichen Helfern durchgeführt werden. Die Verwaltung soll dafür einen angemessen großen Raum (z. B. in den Räumlichkeiten der Siegerland- Bismarckhalle) zur Verfügung stellen und die Veranstaltung logistisch begleiten.

Begründung:

Bei der zunehmenden Zahl der Besucher sind freie Träger oft überfordert. Z. B. kamen zu der Veranstaltung im Sozialkaufhaus Am Heidenberg am 24.12.2018 über 160 Besucher. Die vorhandenen Sitzplatzkapazitäten haben dabei bei Weitem nicht ausgereicht.

Um für die Teilnehmer eine bessere Erreichbarkeit zu gewährleisten, müssen solche Veranstaltungen an einem zentralen Ort in der Stadt Siegen und in einem ausreichend großen Raum durchgeführt werden.

In vielen anderen Kommunen in Nordrhein-Westfalen wurde die Koordination bereits von der Verwaltung übernommen.

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Antrag Abstellmöglichkeiten für Lastenräder, Fahrräder mit Kinderanhängern und E-Bikes

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

die UWG-Fraktion im Rat der Stadt Siegen beantragt, folgenden Beschluss zu fassen:

Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, wo an Kindertagesstätten in der Universitätsstadt Siegen geeignete Abstellmöglichkeiten für Lastenräder, Fahrräder mit Kinderanhängern und E-Bikes geschaffen werden können. Ist dies nicht auf dem Kitagelände möglich, so sollen hierfür Lösungen im öffentlichen Straßenraum geplant werden. Weiter wird die Verwaltung beauftragt, mit den Kindertageseinrichtungen der freien Träger entsprechende Planungen abzustimmen.

Begründung:

Wissenschaftler, Verkehrsexperten, Polizei und andere Experten weisen immer wieder auf Probleme und Gefahren hin, die von sogenannten „Elterntaxis“ ausgehen. Sie beziehen sich dabei nicht nur auf Probleme durch den zusätzlichen Individual-Verkehr, sondern auch auf das Erlernen eines nachhaltigen Mobilitätsverhaltens. Denn die Grundlagen für das spätere Mobilitätsverhalten werden schon im Kita- und Grundschulalter gelegt.

Die zunehmende Verbreitung von Lastenrädern, Fahrrädern mit Kinderanhängern, E-Bikes usw. erleichtert es Eltern ihre Kinder schnell und bequem ohne Auto zu transportieren. Um für die Stadt Siegen bis zum Jahr 2035 die Klimaneutralität zu erreichen, sollte diese Entwicklung gezielt gefördert werden.

Leider besteht gerade im innerstädtischen Bereich oft das Problem fehlender Stellplätze für Gespanne, Lastenräder oder E-Bikes vor Kitas. Eltern vom Heidenberg und der Numbach haben sich bei der UWG-Fraktion über fehlende Abstellmöglichkeiten beklagt.

Werden Fahrräder auf dem Gehweg abgestellt, kommt es häufig zu Konflikten mit Fußgängern. Die Schaffung von entsprechenden Abstellmöglichkeiten ist daher dringend notwendig.

Auszug aus der öffentlichen Niederschrift über die 32. Sitzung des Jugendhilfeausschuss vom 03.03.2020:

"Zunächst erläutert Herr Langer den Antrag.

Als erstes sei es festzustellen, wo Flächen zur Verfügung ständen, so Herr Kamieth.

Die Idee der UWG- Fraktion sei gut und die SPD- Fraktion werde diesen Antrag unterstützen, so Herr Schiltz. Man wolle aber noch darauf hinweisen, dass im Arbeitskreis Radverkehr im- mer darüber gesprochen werde, dass, wenn man entsprechende Flächen für das Abstellen von Fahrrädern zur Verfügung stelle, auch dafür sorgen solle, entsprechende Infrastruktur für das Laden von E-Bikes vorzusehen. Würden an den Kindergärten entsprechende Flächen vorgesehen, sollte man auch dies berücksichtigen.

Anliegen und Antrag sei zu begrüßen und unterstützenswert, so Frau Bleckmann. Die Thematik Elterntaxen sei bereits im Antrag erwähnt, aus klimaschutzpolitischen Gründen sei es zu begrüßen, wenn Kinder nicht mit dem Auto zur Kita gebracht würden. Sie könne sich al- lerdings vorstellen, dass es vielfach bereits ausreiche, einen Platz als Fahrradabstellplatz aus- zuweisen, um das Fahrrad, während man das Kind in die Kita gebe, kurz abstellen zu können. Dies könne bereits ein Anreiz sein. Die Anregung von Herrn Schiltz halte sie auch für sinnvoll, aber hier sehe sie eher die Nutzungsmöglichkeit für die Beschäftigten der Einrichtung. Zu prüfen und zu evaluieren, wo etwas vorhanden sei oder ausgebaut werden könne, sei zu unterstützen.

Herr Kamieth verweist auf einen Radiobericht über die Fahrradentwicklung in den Städten, nach dem es zu einem Verdrängungswettbewerb mit dem Auto- Individualverkehr auf den Straßen kommen werde. Er halte dies für eine spannende Entwicklung.

Herr Langer weist auf Fördermöglichkeiten des Landes für Lastenfahrräder hin.

Beschluss:

Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, wo an Kindertagesstätten in der Universitätsstadt Siegen geeignete Abstellmöglichkeiten für Lastenräder, Fahrräder mit Kinderanhängern und E-Bikes geschaffen werden können. Ist dies nicht auf dem Kitagelände möglich, so sollen hierfür Lösungen im öffentlichen Straßenraum geplant werden. Weiter wird die Verwaltung beauftragt, mit den Kindertageseinrichtungen der freien Träger entsprechende Planungen abzustimmen.

Beratungsergebnis: Einstimmig dafür, 0 Enthaltungen"

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