von UWG Siegen

Anfrage zu den neuen Photovoltaik-Anlagen in Siegen

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

eine der letzten Maßnahmen im Rahmen der Beschlussfassung des Haushalts 2019 war die Nachforderung vom „Jamaika“ im Laufe des Jahres 400.000 Euro für die Errichtung von Photovoltaikanlagen zur Verfügung zu stellen.

Da nunmehr fast 1 Jahr vergangen ist, bitten wir um die Beantwortung folgender Fragen:

  • Welche Planungsarbeiten und Kosten sind bereits für neue PV-Anlagen seither entstanden?
  • Wann und wo werden neue PV-Anlagen erstellt bzw. in Betrieb genommen?
  • Welche CO²-Einsparungen werden damit erreicht?
  • Welcher Betrag steht aktuell von den für 2019 beschlossenen 400.000 Euro noch zur Verfügung?

Auszug aus der Niederschrift vom 06.11.2019:

"2.1 Neue Photovoltaikanlagen in Siegen

Anfrage der UWG-Fraktion  

Herr Schumann beantwortet die Fragen:

1. Welche Planungsarbeiten und Kosten sind bereits für neue PV-Anlagen seither   entstanden?

Es sind bisher keine ansetzbaren Kosten für die Planung oder Installation von PV-Anlagen entstanden.  Die Verwaltung hat im Frühjahr 2019 ein Informationsgespräche mit einem externen Fachingenieur im Bereich „Technischen Gebäude Ausstattung“ geführt. Thema war die Wirtschaftlichkeit von Photovoltaikanlagen im Eigentum der Stadt Siegen:    

Als Ergebnis war festzuhalten, dass eine PV-Anlage aufgrund der geltenden Einspeisevergütungen nur dann wirtschaftlich betrieben werden kann, wenn der hier erzeugte Strom im städtischen Gebäude direkt verbraucht werden kann. Bei den Gebäuden, die geeignete Dachflächen aufweisen, handelt es sich hauptsächlich um Schulgebäude oder Turnhallen, die jedoch nur einen geringen Stromverbrauch haben. Sobald an städtischen Gebäuden  bereits Heizungsanlagen mit Kraft-Wärme-Kopplung (14 Anlagen) betrieben werden, wird bereits das mögliche Stromkontingent genutzt, so dass diese Gebäude zusätzlich für Photovoltaiknutzung ausfallen.  

2. Wann und wo werden neue PV-Anlagen erstellt bzw. in Betrieb genommen?

Auf der Grundlage der unter Nr. 1 erhaltenen Informationen sind aktuell keine neuen PVAnlagen geplant.  Die aktuell gültige Einspeisevergütung für derartige Anlagen (10 – 40 kWp installierte Leistung) beträgt 9,64 ct/kWh (ab 1.1.2020). Bei dieser Vergütung kann die Stadt Siegen auf Schulen im Siegener Stadtgebiet keinen wirtschaftlichen Betrieb mit kommunalen PVEigenanlagen erreichen. Es müsste ein deutlich höherer Eigennutzungsanteil (Nutzung des selbst produzierten Stroms zur Produktionszeit) erzielt werden als es auf Schulgebäuden in Siegen nach aktuellem Stand möglich ist. Durch Ferien- und Wochenendzeiten ist dies aber deutlich eingeschränkt. Für private Betreiber hingegen ist dies in Siegen auf dem eigenen Hausdach bei einem höheren Eigennutzungsanteil in Verbindung mit dem höheren Spareffekt bei höheren Bezugspreisen für den Haushaltsstrom durchaus wirtschaftlich.  Dennoch wurden auch in den vergangenen Jahren die städtischen Dächer (z.B. im Zusammenhang mit anstehenden Sanierungen) immer auf die Eignung für PV-Anlagen geprüft und bei Sanierungen die Möglichkeit von Photovoltaikanlagen vorgesehen. Mit dem Beschluss des Rates vom 25.09.2019 hat die Stadt Siegen beschlossen, zwei bestehende PV-Anlagen auf städtischen Dächern anzukaufen, wodurch sich der kommunale Anteil an regenerativer Energieerzeugung erhöht. Bei diesen Anlagen ist aufgrund der höheren Einspeisevergütung ein wirtschaftlicher Betrieb durch die Stadt Siegen möglich.

3. Welche CO2-Einsparungen werden damit erreicht?

Aus der Antwort zur Frage 2 ergibt es sich, dass in diesem Bereich keine zusätzliche Einsparung erzielt werden konnte.

4. Welcher Beitrag steht aktuell von den für 2019 beschlossenen 400.000 € noch zur   Verfügung?

Von den im Haushalt 2019 zur Verfügung gestellten 400.000 € soll der Erwerb der beiden unter Frage 2 genannten Photovoltaikanlagen abgerechnet werden. Damit ständen aktuell noch ca. 333.000,- € der zusätzlichen Haushaltsmittel zur Verfügung.  

49. Rat 06.11.2019"

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Antrag zur Verkehrssituation in der Berleburger Straße am Siegener Giersberg

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

die Wittgensteiner Straße, die Parallelstraße zur Berleburger Straße ist im Mittleren Teil oft so zugeparkt, dass eine Durchfahrt sehr erschwert wird bzw. nur mit ständigen Ausweichmanövern möglich ist. Aus diesem Grund nehmen zahlreiche Autofahrer und Anwohner der Wittgensteiner Straße die Berleburger Straße als Abkürzung zum Giersberg bzw. zum oberen Teil der Wittgensteiner Straße, wenn Sie vom Giersberg aus kommen. Des Weiteren wird die Berleburger Straße als Parkplatz für Anwohner der Wittgensteiner Straße so stark genutzt, dass Anwohner der Berleburger Straße zum Teil keinen Parkplatz mehr in ihrer Straße finden.

Die „Durchfahrer" fahren größtenteils mit stark überhöhter Geschwindigkeit, aus der sich folgende Gefahrensituationen ergeben haben:

Trotz angebrachter Spiegel ist eine gefahrlose Ausfahrt aus der Garage nicht möglich. Erschwerend kommt hinzu, dass sich auf der einen Seite kein Bürgersteig befindet, so dass die Autofahrer unmittelbar an der Grundstücksgrenze vorbei „rasen“. Das Betreten der Berleburger Straße vom Grundstück auf die Straße ist aus o.g. Grund ebenfalls gefährlich, insbesondere für ältere Menschen die ggf. das herannahende Auto zu spät hören. Sichtkontakt ist durch die bauliche Situation (fehlender Bürgersteig) oft erst zu spät möglich. Kinder sind ebenso wie ältere Menschen besonders gefährdet, ein Spiel oder beispielsweise Radfahrübungen auf der Straße sind selbst unter Aufsicht gefährlich.
Haus- und Wildtiere werden überfahren (Katzen, Eichhörnchen). Es kommt immer wieder zu brenzligen Manövern, insbesondere als Radfahrer (eigenes Erleben mit entgegenkommenden Fahrzeugen).

Daher bitten wir darum, folgenden Beschluss zu fassen:

Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, ob die Berleburger Straße in eine Anliegerstraße umgewandelt werden kann. Auch die Parkberechtigung mit Anwohnerparkausweisen sollte hier berücksichtigt werden. Des Weiteren soll geprüft werden, ob durch Anbringung von verkehrsberuhigenden Schwellen die Geschwindigkeit der durchfahrenden Fahrzeuge gemäßigt werden kann und ob eine Sperrung für die Durchfahrt zur Wittgensteiner Straße möglich ist.

Auszug aus der öffentlichen Niederschrift von der 36.Sitzung des Verkehrsausschusses vom 19.11.2019:

Beschluss:

"Der Verkehrsausschuss des Rates der Universitätsstadt Siegen beschließt den Antrag in die  Arbeitskommission zu verweisen.

36. VerkA 19.11.2019"

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Bürgerfest Geisweid

Beim Bürgerfest in Geisweid, am 13. Oktober, war die UWG-Fraktion mit einem Stand für die Bürger vertreten. Wir suchten und fanden viel Kontakt zu den Besuchern und fragten Sie nach Ihren Interessen in der hiesigen Politik. Zudem informierten wir über unsere Fraktion und über die Möglichkeit aktiv mitzuwirken, sowohl in Form von Feedback, als auch der aktiven Teilnahme.

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Antrag Bienen heimischer Imker im Stadtgebiet

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

die UWG-Fraktion im Rat der Stadt Siegen bittet darum folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss:

Die Verwaltung wird beauftragt in Kontakt mit heimischen Imkern zu treten und diesen zu erlauben ihre Bienenstöcke auf städtischem Gebiet aufzustellen. Bevorzugt sollte dies im Bereich von Grünanlagen und Friedhöfen geschehen.

Begründung:

Die Stadt Siegen setzt sich vielfältig für den Insektenschutz ein, so ist z.B. die Aktion „Blütenzauber“ zu Beginn des Jahres gestartet worden die viel Anklang in der Bevölkerung gefunden hat. Auch wurden viele Grünstreifen mit bienenfreundlichen Blühpflanzen angelegt.

Über diese Maßnahmen hinaus benötigen die Insekten auch weiterhin unsere Unterstützung. Dies kann durch die Ansiedlung von Bienen im Stadtgebiet ausgebaut werden. Bienen finden in der Stadt sehr abwechslungsreiche Nahrung, die durchgehend von März bis Oktober zur Verfügung steht, sie fliegen bis zu fünf Kilometer und finden somit immer Nahrung. Des Weiteren ist der Pestizideinsatz gering, es gibt ungedüngte Blumenwiesen und Brachflächen die sich für die Nahrungssuche anbieten.

Die heimischen Imker sollten hier mit ins Boot geholt werden. So sollte diesen erlaubt werden Ihre Bienenstöcke auf städtischen Flächen aufzustellen, hierfür eigenen sich hervorragend die Parks und Grünanlagen. Die aufwändige Pflege und Betreuung der Bienenvölker wird somit durch qualifizierte Personen erfolgen und die Stadt Siegen kann einen weiteren Beitrag zum Insektenschutz leisten.

Als positiver Nebeneffekt stehen der Stadt Siegen mehr Imker zur Verfügung die beim Ausschwärmen von Bienenvölkern schnellstmöglich kontaktiert werden müssen. Dies würde auch die Arbeit der Feuerwehr und Polizei erleichtern.

Des Weiteren würde sich die UWG-Fraktion auch über mehr Insektenhotels und Schmetterlingshäuser an den vielen neu angelegten Blühflächen im Stadtgebiet freuen.

Auszug aus der öffentlichen Niederschrift der 32. Sitzung am 19.09.2019 des Ausschusses für Umwelt, Landschaftspflege und Energie:

Beschluss:

Nach dem Vortrag der Verwaltung wird der Antrag, mit Imkern in Kontakt zu treten, um zu erlauben, dass Bienenstöcke auf städt. Grundstücken aufgestellt werden dürfen, durch Herrn Dylong zurückgezogen, da kein Handlungsbedarf mehr gesehen wird.

Beratungsergebnis: Ohne Abstimmung 32. AfULE 19.09.2019

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