von UWG Siegen

Ergänzungsantrag Weiterentwicklung des Serviceportals Siegen

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Mues,

die UWG-Fraktion beantragt, im Rat der Stadt Siegen folgenden Beschluss zu fassen:

Das Serviceportal der Stadt Siegen soll an das Servicekonto. NRW angebunden werden und eine Anmeldung auch über das Servicekonto. NRW möglich sein.
Online-Leistungen anderer Behörden sollen nach Möglichkeit über das Serviceportal Siegen als erweiterter Service angeboten werden.
Das Serviceportal erhält eine Feedback-Funktion, über die Vorschläge, Wünsche und Anregungen kommuniziert werden können.

Begründung:

Einmal online registrieren und dann die gespeicherten Daten vielfach nutzen: Dies ist die Idee des Servicekonto.NRW. Bürgerinnen und Bürger können ihre einmal erfassten Daten in allen angeschlossenen Portalen und Online-Angeboten nutzen. Dazu gehören Online-Angebote von Städten, Gemeinden und Kreisen ebenso wie die von Ministerien und Behörden der Landesverwaltung NRW. Das Servicekonto.NRW ist ein gemeinsames Angebot des Ministeriums für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen und des Dachverbands kommunaler IT-Dienstleister (KDN). https://servicekonto.nrw/serviceaccount/faq.html

Auch Serviceangebote anderer Behörden werden von Bürgerinnen und Bürgern häufig der Kommunalverwaltung der Stadt Siegen zugeordnet. Dort, wo das möglich ist, sollten diese Serviceangebote – wie beispielsweise die Beantragung eines Führungszeugnisses oder die Abfrage des Punktestandes beim Kraftfahrbundesamt – auch über das Serviceportal der Stadt Siegen erreichbar sein.

Über eine Feedback-Funktion können die Nutzerinnen und Nutzer Rückmeldungen zum Service-Portal geben. Diese können dazu dienen, Fehler zu erkennen und das Portal zu verbessern. Zahlreiche Kommunen in NRW nutzen für ihr Serviceportal die gleiche, von der regio IT entwickelte, technische Plattform und bieten die im Antrag genannten Features an. Auch die Stadt Siegen sollte ihr Serviceportal kontinuierlich weiterentwickeln mit dem Fokus auf noch mehr Kund*innen- und Benutzer*innen Freundlichkeit.

Auszug aus der öffentlichen Niederschrift von der 44.Sitzung des Rates am 10.04.2019:

Beschluss:

"Die Verwaltung der Stadt Siegen hat eine Vorlage (Nr. 2404/2019) zur vorliegenden Anfrage der UWG Fraktion erstellt und diese würde zur Kenntnis genommen."

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von UWG Siegen

Anfrage Erbbauzins Universitätsstadt Siegen

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Mues,

bezugnehmend auf die Entwicklung, dass immer häufiger Investoren/ Gesellschafter als Erbbauberechtigte von Erbbauzinsen befreit werden, bitten wir aufgrund von Pressemitteilung und Gesprächen innerhalb der UWG Fraktion sowie Vereinen und Trägern um Beantwortung folgender Fragen:

  1. Wie viele Erbbaugrundstücke der Universitätsstadt Siegen sind von Erbbauzinsen befreit?
  2. Wie hoch waren die ausfallenden Einnahmen für die Stadtkasse in den letzten 5 (Fünf) Jahren?
  3. Wie lautet die Begründung für das Vorgehen der Verwaltung Grundstücke von Erbbauzinsen zu befreien?
  4. Gilt diese Befreiung für alle in gleichem Maße oder gibt es individuelle Unterschiede?

Auszug aus der öffentlichen Niederschrift über die 40. Sitzung des Haupt- und Finanzausschuss vom 27.03.2019:

"Herr Schmidt beantwortet für die Geschäftsbereiche 4 und 5 zusammenfassend:

Frage 1: Wie viele Erbbaugrundstücke der Universitätsstadt Siegen sind von Erbbauzinsen be- freit?

Aktuell sind 4 Erbbaurechte von der Erbbauzinszahlung bereit. Das zugunsten der Firma Becon bestellte Erbbaurecht an der ehemaligen „Hammerhütter Schule“ befindet sich derzeit noch in der Umsetzungsphase (Vertragsabschluss 19.11.2018).

Frage 2: Wie hoch waren die ausfallenden Einnahmen für die Stadtkasse in den letzten (fünf) Jahren?

In den Jahren 2014 bis 2018 sind der Stadtkasse Einnahmen in Höhe von 99.362,00 € entgan- gen.

Frage 3: Wie lautet die Begründung für das Vorgehen der Verwaltung Grundstücke von Erb- bauzinsen zu befreien?

In der Arbeitsgemeinschaft gem. § 78 SGB VIII wurden die freien Träger über mögliche Planun- gen informiert und es wurde nach Umsetzungsinteressen gefragt (Interessensbekundungsver- fahren). Im weiteren Verfahren fand in der Vergangenheit eine gemeinsame Beratung und Ab- stimmung mit den freien Trägern darüber statt, wer welche Planung umsetzen möchte. Dies wurde schließlich in den städtischen Gremien im Rahmen der Tagesstättenbedarfsplanung be- richtet und nach Beschlussfassung zu den einzelnen Maßnahmen umgesetzt. In den Vertrags- verhandlungen wurde auf Pachtzinszahlungen verzichtet, solange das Grundstück für die Nut- zung als Kita und nach Ablauf der Kita-Vertragszeit im Einvernehmen mit der Stadt für gemein- nützige soziale Zwecke genutzt wird.

In den Verhandlungen mit Trägern / Investoren von Kitas, für die keine ausreichenden städti- schen Investitionszuschüsse zum Bau gewährt wurden, wurde auf die Zahlung von Erbbau- pachtzinsen verzichtet, weil diese Kosten ansonsten letztlich aus dem Kitabudget aufzubringen wären und damit für die Finanzierung - z. B. der pädagogischen Arbeit - nicht zur Verfügung ge- standen hätten. Die Laufzeit der Erbbauverträge ist unterschiedlich. Gleichzeitig wurde verhan- delt, dass der Träger keinen Mietvertrag für die von einem Investor errichtete Kita unterzeichnen darf, der Mieten oberhalb der gesetzlichen Zuschüsse des Jugendamtes zur Kaltmiete vorsieht.

Frage 4: Gilt diese Befreiung für alle in gleichem Maße oder gibt es individuelle Unterschiede?

Bisher wurde nur für die Errichtung von Kindergärten / Kindertagesstätten auf die Zahlung von Erbbauzinsen verzichtet."

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von UWG Siegen

Antrag Nutzungskonzept Sieg-Arena

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Mues,

die UWG-Fraktion im Rat der Stadt Siegen beantragt, folgenden Beschluss zu fassen:

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, bis zum vierten Quartal 2019 ein Konzept zu erstellen, um die Sieg bzw. das Siegufer im Bereich der Sieg-Arena (Eintracht bis Eiserfeld) attraktiver zu gestalten.
  2. Im Zuge der Haushaltsplanung 2020 wird die Verwaltung gebeten, die Mittel einzustellen.
  3. Die Verwaltung wird beauftragt, geeignete Maßnahmen zur Reduzierung von Vandalismus-Schäden zu ergreifen.

Begründung:

Um ein attraktiveres Stadtbild zu erreichen, sind gestalterische Maßnahmen und begehbare Flussufer ein bedeutender Beitrag. Dadurch steigen insbesondere der Nah-Erholungswert und die Lebensqualität für die Anwohner. Dies kann erreicht werden, indem das Flussufer sichtbarer und erreichbarer gemacht wird, um sich dort aufzuhalten.

Eine solche Aufwertung kann durch folgende Maßnahmen erfolgen:

Anlegen von Blumenwiesen und so genannter Insektenhotels,
Errichtung kleiner Treppenanlagen,
Errichten von Spielgeräten für Kinder,
Erneuerung defekter Ruhebänke entlang der vorhandenen Wege,
Konzept zur Vermeidung von Müll,
Errichtung von Fahrrad-Mülleimern,
zeitnahes Entfernen von Abfällen, die bei Hochwasser angeschwemmt werden.

Um den Kostenaufwand zu minimieren, sollte geprüft werden, ob die Arbeiten von bzw. mit solchen Kooperationspartnern durchgeführt werden können, die langzeitarbeitslose Menschen im Rahmen des Gesetzes zur „Schaffung neuer Teilhabechancen für Langzeitarbeitslose auf dem allgemeinen und sozialen Arbeitsmarkt“ – Teilhabechancengesetz (§§ 16 e, 16 i SBG II) in den Arbeitsmarkt integrieren.

Ein ähnlicher Antrag der Grünen vom 02.05.2018 zur Aufwertung der Uferbereiche der Gewässer in Siegen (Fuß- und/oder Radwege entlang der Sieg und Ferndorf) wurde bisher leider nicht umgesetzt.

Der Ausbau der Sieg-Arena (Beleuchtung, Winterdienst, Schilder entlang der Strecke etc.) wurde überwiegend aus Spenden finanziert Damit diese Anlage nicht so stark vom Vandalismus betroffen wird, können bspw. folgende Maßnahmen getroffen werden: Polizeistreife per Fahrrad, Aufstellen von Schildern (siehe Parkanlage an der Sieg im Bereich Eiserfeld).

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von UWG Siegen

Anfrage Kindergarten Oranienstraße

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

die Verwaltung wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten:

  • Wie hoch waren die Investitionen an dem Kindergartengebäude in den letzten fünf Jahren?
  • Sind alle Sicherheitsmängel in der Übergangseinrichtung, die in der letzten Begehung beanstandet wurden, behoben worden?

Wenn nein,

2.1 welche Mängel wurden bisher beseitigt?
2.2 bis wann werden die restlichen Mängel behoben?

Auszug aus der öffentlichen Niederschrift über die 28. Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom 12.03.2019: Die Beantwortung finden Sie hier!

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