von UWG Siegen

Anfrage Durchgehende Öffnungszeiten eines Parkhauses in Bahnhofsnähe

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

der Verkehrsausschuss hat in seiner Sitzung am 20.03.2018 die Verwaltung beauftragt, mit der KEG Gespräche zu führen mit dem Ziel, durchgehende Öffnungszeiten (24 Stunden pro Tag) bei mindestens einem Parkhaus in Bahnhofsnähe (Apollo-Parkhaus oder Parkhaus Reichwalds Ecke) zu erreichen.

Nach einem Jahr bittet die UWG-Fraktion nunmehr um einen detaillierten Sachstandsbericht.

Auszug aus der Niederschrift des Verkehrsausschusses vom 15.05.2019

Beschluss:

Die Mitglieder des Verkehrsausschusses kommen überein, vor dem Hintergrund des Berichtes und der Diskussion das Thema zunächst in den Fraktionen zu besprechen.

Beratungsergebnis: Einstimmig dafür, 0 Enthaltungen
  
33. VerkA 15.05.2019  

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Dringlichkeitsantrag Ausfälle von Linienbussen der Verkehrsbetiebe Westfalen Süd GmbH

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

die UWG-Fraktion im Rat der Stadt Siegen beantragt, folgenden Beschluss zu fassen:

Die Verwaltung wird beauftragt, eine Sondersitzung des Verkehrsausschusses einzuberufen, in dem über die Problematik der Ausfälle von Linienbussen der Verkehrsbetriebe Westfalen Süd GmbH und der neuen Linienführungen beraten werden soll. Hierzu sollten Vertreter der WERNGroup geladen werden und Stellung beziehen.

Begründung:

Seit mehreren Wochen fallen immer wieder aufgrund anhaltend hoher Krankmeldungen der Busfahrer Linienbusse im gesamten Verkehrsgebiet der VWS aus. Das ist aus Sicht der UWG-Fraktion auf Dauer nicht hinnehmbar, zumal außer der bloßen Information der Fahrgäste scheinbar keine Maßnahmen seitens der WERNGroup unternommen werden, um dem Problem effektiv zu begegnen.

Auszug aus der öffentlichen Niederschrift über die 32.Sitzung des Verkehrsausschusses (Sondersitzung) vom 15.04.2019:

Beschluss:

[...]

"Seitens der Wern Group wird davon ausgegangen, dass sich bis nach den Ferien die Situation wieder normalisiert und keine Ausfälle mehr zu verzeichnen sind.

Bei der Fortschreibung des Nahverkehrsplanes solle ein Augenmerk auf die Attraktivitätssteigerung des ÖPNV gelegt und die Arbeitskommission des Verkehrsausschusses eingebunden werden.

Der Verkehrsausschuss des Rates der Stadt Siegen nimmt Kenntnis."                        

32. VerkA 15.04.2019

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Antrag Aussetzung der KAG-Beiträge

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

die UWG-Fraktion im Rat der Stadt Siegen beantragt folgenden Beschluss zu fassen:

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt Siegen beschließt, bis zur endgültigen gesetzlichen Regelung des Landes Nordrhein-Westfalen im Laufe dieses Jahres auf die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen (KAG) zu verzichten. Die Verwaltung wird aufgefordert nach Verabschiedung einer neuen gesetzlichen Regelung Vorschläge für die dann zukünftige Handhabung zu erarbeiten und dem Rat zur Beschlussfassung vorzulegen.

Begründung:

Die weitere Antragsbegründung erfolgt in der Sitzung.

Auszug aus der öffentlichen Niederschrift über die 44.Sitzung des Rates vom 10.04.2019:

Beschluss:

"[...] Die UWG-Fraktion halte die Praxis für falsch, dass Eigentümer und Mieter in Anspruch genommen werden für die Herstellung von Straßen, die jeder nutze, so Herr Bertelmann. Die Finanzierung aus Geldern der Allgemeinheit führe zu mehr Steuergerechtigkeit. Angesichts der rechtlichen Bewertung eines möglichen Beschlusses zieht er den Antrag der UWG-Fraktion zurück.

=> Die UWG-Fraktion zieht ihren Antrag zurück."

44. Rat 10.04.2019

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Anfrage Hammerhütter Schule - Fällung von fünf geschützten Bäumen

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

zur Fällung von fünf geschützten Bäumen auf dem Grundstück der ehemaligen Hammerhütter Schule erbitten wir folgende Fragen zu beantworten:

Liegt eine Baugenehmigung für die Nutzungsänderung vor, aus der hervorgeht, dass die Baumfällung notwendig ist? Wenn ja, wann wann wurde diese erteilt?
Warum wurden die stadtteilprägenden Bäume außerhalb des Kindergartenbereichs (im Wohnbereich) gefällt? Wir bitten um eine detaillierte Begründung.
Liegt bzw. lag das Gutachten über die Feuchtigkeitsschäden, aus dem die Entscheidungen zur genannten Vorgehensweise hervorgehen, der Fachverwaltung vor?
In welcher Art und Weise wird eine Ersatzpflanzung vorgenommen und wo ist diese festgehalten oder kommuniziert worden?

Auszug aus der öffentlichen Niederschrift über die 29. Sitzung des Ausschuss für Umwelt, Landschaftspflege und Energie am 21.03.2019:

"Herr Dr. Kraft beantwortet die Anfrage der UWG-Fraktion wie folgt:

Frage 1:
Liegt eine Baugenehmigung für die Nutzungsänderung vor, aus der hervorgeht, dass die Baumfällung notwendig ist? Wenn ja, wann wurde diese erteilt ?

Antwort:
Der Bauantrag für die Nutzungsänderung der ehemaligen Hammerhütter Schule ist am 07.03.2019 bei der Bauaufsichtsbehörde eingegangen und wird derzeit geprüft. Ausschlag- gebend für die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung gemäß Baumschutzsatzung war bzw. ist jedoch nicht die Baugenehmigung sondern die vom Bauherrn vorgesehene Abdichtung und die Sanierung der Kellerwände. Diese ist ebenso wie die vorgesehene Sanierung der Dachflächen oder weitere geplante Estricharbeiten baugenehmigungsfrei.

Frage 2:
Warum wurden die stadtteilprägenden Bäume außerhalb des Kindergartenbereichs (im Wohnbereich) gefällt ? Wir bitten um eine detaillierte Begründung.
Antwort:
Vom neuen Eigentümer des ehemaligen Schulgebäudes ist die Durchführung einer Außen- wandsanierung geplant, um die massiven Feuchtigkeitsschäden im Kellergeschoss der Im- mobilie zu beseitigen. Hierfür ist eine mind. 2m breite Aufgrabung entlang der Außenwände erforderlich. Da die Bäume lediglich 2-3m vom Gebäude entfernt standen, war ihr Erhalt nicht möglich. Durch die Sanierungsmaßnahme wären ansonsten bei allen Bäumen große Teile der Wurzeln entfernt bzw. irreparabel geschädigt worden.

Frage 3:
Liegt bzw. lag das Gutachten über die Feuchtigkeitsschäden, aus dem die Entscheidungen zur genannten Vorgehensweise hervorgehen, der Fachverwaltung vor ?
Antwort:
Art und Ausmaß der Feuchteschäden in dem Gebäude der ehemaligen Hammerhütter Schule sind der Verwaltung seit vielen Jahren bekannt. Die Notwendigkeit zur umfassenden Sanie- rung wurde im Rahmen der Kaufpreisermittlung bereits mit berücksichtigt.

Frage 4:
In welcher Art und Weise wird eine Ersatzbepflanzung vorgenommen und wo ist diese festgehalten oder kommuniziert worden ?
Antwort:
Dem Antragsteller wurde im Rahmen der o.g. Ausnahmegenehmigung die Pflanzung von neun heimischen Laubbäumen als Ersatz verpflichtend aufgegeben. Diese Bäume sind auf dem Grundstück der ehemaligen Hammerhütter Schule zu pflanzen. Hierüber wurde auch die städtische Baumkommission in ihrer Sitzung am 08. Februar 2019 informiert.

Herr Dylong bedankt sich für die Antworten. Jedoch empfindet er die Fällungen der Bäume als unverständlich. Wenn Feuchtigkeitsschäden des Gebäudes Grund für DAS Vorgehen sei- en, sei es ihm unerklärlich, dass näher stehende, kleine Bäume nicht gefällt würden. Außer- dem sei nach seinen Erkundigungen auch der Feuchtigkeitsanteil der Schule nicht so hoch.

Dass vorerst nur ein Teil der Bäume gefällt wurde, sei richtig, bestätigt Herr Dr. Kraft. Jedoch sei dies aus rein formellem Hintergrund geschehen, die Fällung der restlichen Bäumen sei ebenso notwendig und würde folgen.

Auf Herrn Dylongs Zweifel bezüglich der Feuchtigkeitsschäden reagiert Herr Schumann mit Unverständnis. Nach jahrelanger Nutzung seien eindeutig massive Feuchtigkeitsschäden vorhanden."

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