von UWG Siegen
Anfrage Fällung von Bäumen auf städtischen Grünflächen
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
immer öfter wird auch das Siegerland von Stürmen heimgesucht, Wälder müssen aufgrund von Bruchgefahr für Spaziergänger gesperrt werden, Häuser werden beschädigt etc. Auch viele Bäume in den Grünanlagen der Stadt Siegen sind von Astbruch oder gar Umsturz betroffen. So wurde z.B. im März 2019 im Bereich Morgenröthe/Zur schönen Aussicht (Niederschelden) eine Weide beschädigt, die später durch die Grünflächenabteilung der Stadt Siegen gefällt wurde.
Daher fragen wir an:
1. War die komplette Fällung der Weide notwendig, obwohl nur ein Teil des Baumes beschädigt war?
2. Hätte die Fällung aufgrund der stattgefundenen Blüte des Baumes, im Hinblick auf das vermehrte Insekten- und Bienensterben, auf einen späteren Zeitraum verschoben werden können?
3. Wenn Bäume in städtischen Grünanlagen aufgrund einer Beschädigung gefällt werden (Sturm, Krankheit etc.), wird dann grundsätzlich ein neuer, gleichwertiger Baum an gleicher Stelle bzw. in direkter Umgebung nachgepflanzt?
Auszug aus der Niederschrift über die 30.Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Landschaftspflege und Energie vom 09.05.2019:
2.1 Fällung von Bäumen auf städtischen Grünflächen - Anfrage der UWG-Fraktion -
Herr Heitze beantwortet die Anfrage wie folgt:
Frage 1: War die komplette Fällung der Weide notwendig, obwohl nur ein Teil des Baumes beschädigt war ?
Ja, der Baum wurde durch Sturmtief Eberhard stark beschädigt. Am 11.3.2019 erhielt 4/6 die Meldung einer Bürgerin, dass eine dreistämmige Weide teilweise ausgebrochen sei. Im Rahmen der nach solch einem Ereignis notwendigen Baumkontrolle durch unsere zertifizierte Baumkontrolleurin wurde am 12.3.2019 die Verkehrsgefährdung durch diesen Baum festgestellt. Dieser steht an einer Grundstücksgrenze und oberhalb eines Verkehrsweges. Die Weide bestand aus drei ungleichen Stämmlingen. Der stärkste Stämmling ist im Sturm umgebrochen. Dadurch verloren die schwächeren Stämmlinge den Windschutz und damit die Baumkrone die Bruchsicherheit. Einer dieser Stämmlinge weist zudem eine starke Faulstelle auf. Zum ökologischen Erhalt des Baumes wurden die zwei übrigen Stämmlinge in Form eines Kopfbaumes geschnitten. Eine komplette Fällung hat nicht stattgefunden.
Frage 2: Hätte die Fällung aufgrund der stattgefundenen Blüte des Baumes, im Hinblick auf das vermehrte Insekten- und Bienensterben, auf einen späteren Zeitraum verschoben werden können?
Nein. Die fehlende Bruchsicherheit erforderte eine kurzfristige Handlung.
Frage 3: Wenn Bäume in städtischen Grünanlagen aufgrund einer Beschädigung gefällt werden (Sturm, Krankheit, etc.) wird dann grundsätzlich ein neuer, gleichwertiger Baum an gleicher Stelle, bzw. in direkter Umgebung nachgepflanzt?
Grundsätzlich ja. Die Ersatzpflanzung erfolgt nach Baumschutzsatzung aufgrund der Empfehlung der Baumkommission. Bäume, die im Rahmen eines Pflege- und Verjüngungseingriffs zur Fällung kommen, erhalten keine Ersatzpflanzung, da es sich hier um einen Gehölzbestand handelt, der die entstandene Lücke in einigen Jahren wieder schließt. Der Kopfbaumschnitt gilt als Pflegeschnitt zum Erhalt des Baumes, damit gilt dieser nicht als Fällung und ist somit auch nicht auszugleichen. Die gegenständliche Weide war und ist aufgrund der Summe der Stammumfänge nicht durch die Baumschutzsatzung geschützt.
=> Der Ausschuss für Umwelt, Landschaftspflege und Energie nimmt Kenntnis.
30. AfULE 09.05.2019
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von UWG Siegen
Anfrage Durchgehende Öffnungszeiten eines Parkhauses in Bahnhofsnähe
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
der Verkehrsausschuss hat in seiner Sitzung am 20.03.2018 die Verwaltung beauftragt, mit der KEG Gespräche zu führen mit dem Ziel, durchgehende Öffnungszeiten (24 Stunden pro Tag) bei mindestens einem Parkhaus in Bahnhofsnähe (Apollo-Parkhaus oder Parkhaus Reichwalds Ecke) zu erreichen.
Nach einem Jahr bittet die UWG-Fraktion nunmehr um einen detaillierten Sachstandsbericht.
Auszug aus der Niederschrift des Verkehrsausschusses vom 15.05.2019
Beschluss:
Die Mitglieder des Verkehrsausschusses kommen überein, vor dem Hintergrund des Berichtes und der Diskussion das Thema zunächst in den Fraktionen zu besprechen.
Beratungsergebnis: Einstimmig dafür, 0 Enthaltungen
33. VerkA 15.05.2019
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von UWG Siegen
Dringlichkeitsantrag Ausfälle von Linienbussen der Verkehrsbetiebe Westfalen Süd GmbH
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
die UWG-Fraktion im Rat der Stadt Siegen beantragt, folgenden Beschluss zu fassen:
Die Verwaltung wird beauftragt, eine Sondersitzung des Verkehrsausschusses einzuberufen, in dem über die Problematik der Ausfälle von Linienbussen der Verkehrsbetriebe Westfalen Süd GmbH und der neuen Linienführungen beraten werden soll. Hierzu sollten Vertreter der WERNGroup geladen werden und Stellung beziehen.
Begründung:
Seit mehreren Wochen fallen immer wieder aufgrund anhaltend hoher Krankmeldungen der Busfahrer Linienbusse im gesamten Verkehrsgebiet der VWS aus. Das ist aus Sicht der UWG-Fraktion auf Dauer nicht hinnehmbar, zumal außer der bloßen Information der Fahrgäste scheinbar keine Maßnahmen seitens der WERNGroup unternommen werden, um dem Problem effektiv zu begegnen.
Auszug aus der öffentlichen Niederschrift über die 32.Sitzung des Verkehrsausschusses (Sondersitzung) vom 15.04.2019:
Beschluss:
[...]
"Seitens der Wern Group wird davon ausgegangen, dass sich bis nach den Ferien die Situation wieder normalisiert und keine Ausfälle mehr zu verzeichnen sind.
Bei der Fortschreibung des Nahverkehrsplanes solle ein Augenmerk auf die Attraktivitätssteigerung des ÖPNV gelegt und die Arbeitskommission des Verkehrsausschusses eingebunden werden.
Der Verkehrsausschuss des Rates der Stadt Siegen nimmt Kenntnis."
32. VerkA 15.04.2019
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von UWG Siegen
Antrag Aussetzung der KAG-Beiträge
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
die UWG-Fraktion im Rat der Stadt Siegen beantragt folgenden Beschluss zu fassen:
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Siegen beschließt, bis zur endgültigen gesetzlichen Regelung des Landes Nordrhein-Westfalen im Laufe dieses Jahres auf die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen (KAG) zu verzichten. Die Verwaltung wird aufgefordert nach Verabschiedung einer neuen gesetzlichen Regelung Vorschläge für die dann zukünftige Handhabung zu erarbeiten und dem Rat zur Beschlussfassung vorzulegen.
Begründung:
Die weitere Antragsbegründung erfolgt in der Sitzung.
Auszug aus der öffentlichen Niederschrift über die 44.Sitzung des Rates vom 10.04.2019:
Beschluss:
"[...] Die UWG-Fraktion halte die Praxis für falsch, dass Eigentümer und Mieter in Anspruch genommen werden für die Herstellung von Straßen, die jeder nutze, so Herr Bertelmann. Die Finanzierung aus Geldern der Allgemeinheit führe zu mehr Steuergerechtigkeit. Angesichts der rechtlichen Bewertung eines möglichen Beschlusses zieht er den Antrag der UWG-Fraktion zurück.
=> Die UWG-Fraktion zieht ihren Antrag zurück."
44. Rat 10.04.2019