von UWG Siegen

Antrag Fahrradabstellplätze an Bahnhaltepunkten in Siegen, Weidenau und Geisweid

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

die UWG-Fraktion im Rat der Stadt Siegen beantragt folgenden Beschluss zu fassen:

Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird beauftragt, ein Konzept zur Schaffung zusätzlicher Fahrradabstellplätze an Bahnhaltepunkten zu erarbeiten und im Programm „Bike+Ride-Offensive“, ein Kooperationsprojekt des Bundesumweltministeriums und der Deutschen Bahn (DB), zur Förderung anzumelden.

Begründung:

Alle politischen Akteure sind sich über die Notwendigkeit einer umfassenden Mobilitätswende einig. Hierfür ist der Umstieg auf C02-neutrale Verkehrsträger zwingend notwendig. Durch die Initiative Bike+Ride sollen bis 2022  100.000 neue Fahrradstellplätze deutschlandweit errichtet werden. Damit Siegen von dem Programm profitieren kann, ist es dringend notwendig die für die erfolgreiche Teilnahme erforderlichen Schritte jetzt anzustoßen.

Auszug aus der öffentlichen Niederschrift über die 43.Sitzung des Rates vom 06.03.2019:

Beschluss:

"Die Verwaltung wird beauftragt, ein Konzept zur Schaffung zusätzlicher Fahrradabstellplätze an den Bahnhöfen/Bahnhaltepunkten Siegen, Weidenau, Geisweid und Niederschelden-Nord zu erarbeiten und im Programm „Bike+Ride-Offensive“, ein Kooperationsprojekt des Bundesumweltministeriums und der Deutschen Bahn (DB), zur Förderung anzumelden.

Beratungsergebnis: Einstimmig dafür, 1 Enthaltung 43. Rat 06.03.2019"

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von UWG Siegen

Antrag Abbiegeassistenten zur Nachrüstung und bei Neuanschaffung städtischer Fahrzeuge

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

die UWG-Fraktion im Rat der Stadt Siegen beantragt folgenden Beschluss zu fassen:

Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird beauftragt, bei Neuanschaffungen von LKW und anderen Großfahrzeugen für die Stadt Siegen und deren Eigenbetriebe einen Abbiegeassistenten in das Leistungsverzeichnis aufzunehmen. Die bestehende Flotte soll sukzessive mit Abbiegeassistenten nachgerüstet werden.

Die Verwaltung wird zudem beauftragt, in Gespräche mit der VWS Verkehrsbetriebe Westfalen-Süd GmbH einzutreten mit dem Ziel, die VWS-Busflotte ebenfalls mit Abbiegeassistenten auszustatten. Hierzu gibt es seit 2019 ein Programm des Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur, das die Aus- und Nachrüstung fördert.

Begründung:

Die Zahl der durch abbiegende LKW getöteten Radfahrenden steigt nach Auskunft des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Clubs ADFC kontinuierlich an: von 28 im Jahr 2013 auf 38 im Jahr 2017. Im Jahr 2018 sind laut ADFC bereits über 40 Menschen durch einen Abbiegeunfall getötet worden. Abbiegeassistenten sorgen für mehr Überblick in Abbiegesituationen, geben den LKW-Fahrenden und allen beteiligten Verkehrsteilnehmenden mehr Sicherheit und können Leben retten. Die Stadt Siegen sollte hier eine Vorbildfunktion haben und die verfügbaren technischen Möglichkeiten so schnell wie möglich zum Einsatz bringen.

Auszug aus der öffentlichen Niederschrift über die 43.Sitzung des Rates vom 06.03.2019:

Beschluss:

"Die Verwaltung wird beauftragt, bei Neuanschaffungen von LKW und anderen Großfahrzeugen für die Stadt Siegen und deren Eigenbetriebe einen Abbiegeassistenten in das Leistungsverzeichnis aufzunehmen. Die bestehende Flotte soll sukzessive mit Abbiegeassistenten nachgerüstet werden.

Die Verwaltung wird zudem beauftragt, in Gespräche mit den Verkehrsbetrieben WestfalenSüd GmbH einzutreten mit dem Ziel, die VWS-Busflotte ebenfalls mit Abbiegeassistenten auszustatten. Hierzu gibt es seit 2019 ein Programm des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur, das die Aus- und Nachrüstung fördert.

Beratungsergebnis: Einstimmig dafür, 2 Enthaltungen 43. Rat 06.03.2019"

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von UWG Siegen

Haushaltsrede 2019 UWG-Fraktion Siegen

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

eigentlich ist es doch jedes Mal das Gleiche, die Fraktionsvorsitzenden reden eine Rede, es findet ein Schlagabtausch mit den unterschiedlichsten Vorwürfen und Beanstandungen, insbesondere mit landes- ober bundespolitischen Themen oder Entscheidungen statt und anschließend gehen wir mit dem Gefühl nach Hause, den anderen Fraktionen nunmehr gezeigt zu haben, wie die Vorstellung der jeweiligen Fraktion für dieses Jahr aufgestellt ist.

Die öffentliche Wahrnehmung dieser Prozedur ist eher begrenzt, die mittel- oder langfristige Nachwirkung geht leider gegen Null.

Ich nenne dies eine besondere Art des Schattenboxens.

Mit diesen Grundbemerkungen möchte ich nunmehr auf unsere verkürzte Betrachtung des Haushalts 2019 eingehen und unsere ausschließlich kommunale, auf die Stadt Siegen reduzierte Sichtweise darstellen.

Der Haushalt 2018 hat eine gute Entwicklung erfahren und die Prognose 2019 ist insgesamt ausgesprochen positiv. Wer hätte sich vor 2 Jahren ernsthaft mit Überzeugung vorgestellt, dass es tatsächlich eine Chance für die Erreichung Konsolidierungsziels 2022 gibt. Die Steuereinnahmen sprudeln bei einer großen Zahl der Städte und Gemeinden, wobei wir mit Bedauern für die heimische Wirtschaft eine derartige Tendenz in Siegen nicht feststellen können. Gleichwohl sind die finanziellen Zuflüsse über die Prognose hinaus erfreulich ansteigend, so dass unser gemeinsames Ziel der Haushaltskonsolidierung deutliche Konturen annimmt.

Wenn nicht im Rahmen der gesamtwirtschaftlichen und politischen Entwicklung eine nachhaltige  Reduzierung der Einnahmen auf allen Ebenen bei Bund, Ländern sowie Städte und Gemeinden erfolgt. Oder wir, ungeachtet der gesamtwirtschaftlichen Lage nicht selbst, insbesondere auf der Seite des Rates, durch immer neue schöne und öffentlichkeitswirksame Projekte für  erhöhte Ausgaben sorgen und damit das Projektziel verfehlen.

Dabei bräuchten wir bis weit nach der Kommunalwahl keine neuen Projekte und Investitionen mehr zu beschließen.

Denn das, was wir bisher beschlossen haben, Maßnahmen aus dem oder den Vorjahren sowie die Maßnahmen für 2019 übersteigen mit ca. Mitte 30 Millionen insgesamt mal wieder das tatsächlich Leistbare bei weitem.

Wir wissen aus der Erfahrung der Vorjahre, dass wir im groben Durchschnitt nur
ca. 17 Millionen Euro Investitionsmaßnahmen per Anno umsetzen können. Für mehr reichen die personellen und sächlichen Ressourcen einfach nicht. So geistert z. B. die Zentralisierung der Bauhöfe mehrere Jahre lang durch die Investitionspläne der Stadt ohne dass eine erkennbare Umsetzungsabsicht vorhanden ist, da jeweils neuen, vermeintlich wichtigeren Maßnahmen eine höhere Priorität zugeordnet wird. Dabei verstoßen wir bei der Veranschlagung neuer Maßnahmen zudem regelmäßig gegen die Bestimmungen des Haushaltsrechts wonach wir z.B. Baumaßnahmen im Finanzplan erst dann veranschlagen dürfen, wenn Baupläne, Kostenberechnungen und Erläuterungen vorliegen. Die Unterlagen müssen auch die voraussichtlichen Jahresauszahlungen und die Angaben zur Kostenbeteiligung Dritter und die für die Dauer der Nutzung entstehenden jährlichen Haushaltsbelastungen, also Zinsen und Unterhaltungskosten ausweisen.

Aber, seien wir doch mal ehrlich: Die Forderungen der Komm. Haushaltsverordnung sind beispielhaft:

bei den Maßnahmen „Zentralisierung der Bauhöfe“ hinsichtlich eines geforderten Bauzeitenplans,

bei der Spandauer- sowie der Diesterwegschule, hinsichtlich der konkreten Planungen und damit verbundene Kostenkalkulationen und Folgekosten nun wirklich nur andeutungsweise erfüllt.

Verstehen Sie mich nicht falsch! Ich bin mir bewusst, dass diese Vorschrift in der Tat nur sehr schwer gänzlich umsetzbar ist. Ich möchte auch nicht mit Fingern auf Verwaltung oder andere politische Fraktionen zeigen. Ich möchte uns alle nur für zukünftige Maßnahmen etwas mehr sensibilisieren.

In Anbetracht des, ich nenne es mal Investitionsüberhang, sollten wir uns deutlich für die nächsten 1-2 Jahre überlegen, ob wir jeder bezuschussten Maßnahme hinterherlaufen.

Wenn Sie die Bürger von Siegen fragen, was Sie belastet, so werden Sie außerhalb der Innenstadt sehr oft die Aussage hören: „wir fühlen uns in unserem Stadtteil abgehängt; wir werden nicht wirklich wahr-  und ernst genommen“. Vereinfacht ausgedrückt heißt das, die überwiegenden Investitionen gehen nach Siegen Mitte. Die Stadtteile verfallen.

Die Infrastrukturmaßnahmen gingen in der Tat in den letzten Jahren überwiegend in die Mitte. Siegen zu neuen Ufern, Universität in der Innenstadt sowie das Projekt Oberstadt waren und sind zentrale Projekte, die das Negativimage der Stadt verbessern sollten. – und das haben sie auch bereits nachhaltig.

Die Politik hat es aber versäumt, guten Projekten in den Stadtteilen (Einzelhandel) einen positiven Stellenwert zu geben. Vielmehr wurden durch politisches Geplänkel Sand ins Getriebe geworfen und Maßnahmen verzögert. Beispielhaft : Geisweid mit den Alternativen am Rathaus, Busbahnhof sowie eines Aldis auf dem Elihgelände.

Überhaupt müssen wir dem Einzelhandel mehr Aufmerksamkeit schenken. Der Handel in der Innenstadt sowie in den Zentren Weidenau, Geisweid und Eiserfeld bedarf unserer Unterstützung. Dabei sind die Ausdehnungen der Parkverbotszonen sowie der gebührenpflichtigen Kurzzeitparkflächen – Stichwort Erwerb von weiteren Parkscheinautomaten – absolut kontraproduktiv. Wir kommen damit zwar dem grünen Ziel, der Vertreibung des Individualverkehrs aus der Innenstadt näher, eine Stärkung des Einzelhandels und damit der peripheren Stadtzentren sieht indes anders aus.

Auch wenn es ein alter Hut ist, der Schaffung weiterer Gewerbeflächen sind wir im letzten Jahr nicht näher gekommen. Wer gesehen hat, wie schnell die Gewerbeflächen im Leimbachtal allen Unkenrufen zum Trotz vermarktet waren, kann unschwer ermessen, dass es einen großen weiteren Bedarf an Gewerbeflächen gibt. Dass, gleichsam mit der Ansiedlung von Gewerbebetrieben, ein Bedarf an weiterem qualifiziertem Wohnraum besteht, ist eine Binsenwahrheit. Wir brauchen neue Arbeitsplätze und Steuereinnahmen, damit wir uns die Herausforderungen der Zukunft erlauben können.

Mit dem neuen Wohnlandraumkonzept haben wir die Grundlagen geschaffen, zumindest diesen Missstand nachzubessern und vielleicht auch abzustellen. Wir müssen und werden als Unabhängige Wählergemeinschaft bei der Umsetzung dieser Maßnahmen dabei auch das Angebot an bezahlbarem Wohnraum mit einem verstärkten Angebot des öffentlich geförderten Wohnraums nicht aus den Augen verlieren.

Ein wesentlicher Ausgabenblock sind die Kosten der Sozial- und Jugendhilfe. Hier laufen uns die Kosten ganz einfach weg. Durch unsere verfestigte Auffassung, dass die in diesem Bereich gesetzten Standards aufrecht erhalten bleiben sollen – und das ist auch gut so, geraten wir deutlich in die Zwickmühle.

Gleichwohl ist es nicht sträflich, wenn wir die Ausgaben und deren Steigerungen im Auge behalten und auch einmal über den Tellerrand hinaus schauen.

Der Märkische Kreis war vor 4 bis 5 Jahren im Vergleich der südwestfälischen Kreise Schlusslicht bei den Kosten. Dort hat man z.B. im Bereich der Vergabe von Leistungen an die Sozialen Träger durch ausschreibungsähnliche Vergaben ohne Reduzierung der Standards wesentliche Einsparungen erzielt, mit der Folge, dass  man nun Spitzenreiter im zuvor genannten Vergleichsring ist. Der Unterschiedsbetrag zwischen dem Kreis Siegen Wittgenstein und dem Märkischen Kreis ist mit ca. 100 €/Einwohner nun schon deutlich. Damit ist der Märkische Kreis nicht mehr Spitze, sondern Nr. 1

Die UWG Kreistagsfraktion hat zum Haushalt 2019 einen Antrag gestellt, diesen Bereich einer besonderen Prüfung zu unterziehen. Die ersten Gespräche sollen demnächst geführt werden und wir kündigen an, im ersten Halbjahr 2019 einen entsprechenden Antrag für die Stadt Siegen einzubringen.

Wenn wir uns nicht um die sog. großen Brocken kümmern, werden wir keinen wirklichen Erfolg in unseren Bemühungen zur Kostenreduzierung einfahren.

Nochmal zurück zum Thema Haushaltskonsolidierung. Ein Dauerbrenner bei den Belastungen des Haushalts war deutlich die Kreisumlage. Wie jedes Jahr hat die kreisseitig eingeforderte Kreisumlage große Kritik erfahren, da der Stellungnahme der Bürgermeisterkonferenz mit ihren jeweils nach unten abweichenden Forderungen bisher immer nur begrenzt gefolgt wurde. Dieses Jahr war eine Senkung der geplanten Umlage um 1,5 Prozent, ca. 6 Millionen Euro, als angemessen gefordert worden.

Die Sichtweise der im Kreistag vertretenen Fraktionen hatte eine Bandbreite von
0-0,5% und 1,5-1,66 %.

Ich habe mich, wie in den letzten Jahren auch deutlich für eine stärkere Entlastung der Städte und Gemeinden eingesetzt. Unsere, die UWG-Forderung, betrug 1,5% Senkung. Als Begründung haben wir angeführt, dass wir als Kreis den Vorschlag der Bürgermeisterkonferenz ernst nehmen und insbesondere vor dem Hintergrund der Konsolidierungslinie 2022 ein Zeichen setzen sollten.

Nach langen Verhandlungen, an denen sich alle beteiligten Fraktionen ernsthaft und ohne Taktieren bemühten, einen tragfähigen Beschluss herbeizuführen, einigten wir uns auf die von den BMs geforderten 1,5 %. Dies erfolgte mit dem deutlichen Hinweis, dass man, soweit diese „zusätzliche Luft“, anders als empfohlen, zur Erweiterung von Ausgaben führen sollte, nächstes Jahr eine andere Linie fahren würde.

Unter dem Eindruck der letztjährigen Haushaltsberatung und der sogar erst als Tischvorlage am Sitzungstag vorgelegten Zusatzanträge (ich erinnere an die Schnapsidee der Errichtung eines Baumwipfelpfads im Bereich des Tiergartens usw.) wurde im Ältestenrat einvernehmlich und ohne jegliche Gegenrede festgelegt, dass Zusatzanträge zum Haushalt, die eine finanzielle Auswirkung haben, spätestens zum vorgeschalteten Haupt- und Finanzausschuss vorgelegt werden sollten. Damit sollte eine politische Behandlung vor der Haushaltsberatung im Rat ermöglicht werden.

In diesem Kontext dieser Vereinbarung sehen wir auch die grün-gelben Zusatzanträge aus Jamaika.

Nun, die diesjährigen Zusatzanträge mit einem Ausgabevolumen von über ½ Millionen Euro lagen zum HFA nicht vor. Der Eingang bei der Verwaltung war einen Tag später, bei den Fraktionen, eingegangen sind die Anträge am Freitag, dem 25.01. Wiederum wurden Zusatzanträge ohne die Möglichkeit einer politischen Behandlung erst unmittelbar vor der Behandlung im Rat gestellt und sollen dann wohl auch dieses Jahr wieder durchgeboxt werden.

Formell zulässig, da Zusatzanträge zur Sache.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, wie soll man dieses Verhalten einer Mehrheitskoalition beurteilen? Was soll von den Vertretern dieser Mehrheit halten, die eine vor Monaten getroffene Vereinbarung einfach ignorieren und beiseite schieben? Ich habe zu Zeiten einer absoluten Mehrheit der CDU mal gesagt: Ihr seid besoffen von der Mehrheit. Ich stelle in Anbetracht der fortgesetzten einseitigen Handlungsweise, nunmehr an 3 Fraktionen gerichtet, fest: Die Volltrunkenheit in diesem Sinne ist wieder aufgelebt.

Für mich, meine sehr geehrten Kollegen und Kolleginnen aus dem karibischen Inselstaat legen Sie mit diesem Verhalten ein deutliches Zeugnis Ihrer Wertschätzung gegenüber uns Nichtkoalitionären ab. Das hätte man auch anders machen können!

(Sie sollten sich schämen!)

Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren,

im Kontext zu den eingangs gemachten Ausführungen begrüßen wir den von der Verwaltung vorgelegten Haushaltsentwurf mit den Ergänzungen. Wir werden diesem Haushalt gerne unsere Zustimmung geben.

Sollten allerdings bei der Behandlung der Anträge, die Zusatzanträge der Mehrheitskoalitionäre mit Eingangsdatum 25.01. eine Mehrheit erfahren, werden wir den Haushalt als deutliches Zeichen der Missbilligung gegenüber den Antragstellern ablehnen.

Danksagung an Verwaltung

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von UWG Siegen

Anfrage Personelle Besetzung der Kindergärten

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

in der letzten Zeit häufen sich klagen von Eltern über die nicht ausreichende personelle Besetzung in einzelnen Kindergärten.

In diesem Zusammenhang bitten wir um Beantwortung folgender Fragen:

Ist diese Problematik der Verwaltung bekannt? Wenn ja, worin liegen die Probleme derzeit?

Wie überprüft die Verwaltung, dass die angegebenen Stellen von den Trägern auch tatsächlich besetzt werden?

Wie werden im Rahmen der Qualitätssicherung die einzuhaltenden Standards geprüft? Werden zum Beispiel auch unangekündigte Betriebsbesichtigungen vorgenommen? Wenn ja, wie oft?

Auszug aus der öffentlichen Niederschrift über die 27 Sitzung des Jugendhilfeausschuss vom 22.01.2019:

"Die nachstehenden Antworten beziehen sich auf die gesetzlichen Standards und berühren nicht die Diskussion, ob diese qualitativ oder quantitativ auskömmlich seien, so Herr Dr. Jung.

Er beantwortet die Anfrage der UWG- Fraktion wie folgt:

Die Angelegenheit ist bekannt. Neben krankheitsbedingten Ausfällen und Personalfluk- tuation, die zu kurzfristigen Vakanzen führen und nicht vermeidbar sind, ist vor allem der Fachkräftemangel im Kontext des weiteren Ausbau von Plätzen in Tageseinrichtungen zu nennen, die zu diesen Problemen führen. Hinsichtlich der krankheitsbedingten Ausfälle haben alle Einrichtungen und Träger Notfallpläne und Vertretungsregelungen, die An- wendung finden.

Vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels hat die Landesregierung Gespräche mit Verbänden und kommunalen Vertretungen zu neuen Personalregelungen im Zuge der Reform des Kinderbildungsgesetzes NRW aufgenommen. Es sollen weitere Berufe in die Personalvereinbarung aufgenommen und die Ausbildungsanstrengungen für den Erzie- her*innenberuf verstärkt werden, zum Beispiel durch zusätzliche praxisintegrierte Aus- bildungsgänge. Ein entsprechender zusätzlicher Ausbildungsgang startet zum kommen- den Schuljahr auch in Siegen.

Eine Überprüfung findet im Zuge der jährlichen Antragstellung zu den Betriebskosten und im jährlichen Verwendungsnachweis statt, in dem der Träger durch Unterschrift die Richtigkeit der Angaben bestätigt.Zudem finden mit den Trägern regelmäßige Gespräche zu diesem Thema – auch vor Ort - statt. Es ist bislang nie ein Fall bekannt geworden, in dem ein Träger bewusst gegen die Personalmindestverordnung oder die Personalverein- barung verstoßen hat.

Die Erlaubnis für den Betrieb einer Tageseinrichtung erteilt das Landesjugendamt gemäß § 45 SGB VIII. Es ist danach auch zuständig für die Überprüfung der Voraussetzungen für den Betrieb der Einrichtung. Gemäß § 46 SGB VIII soll die zuständige Behörde (Landesju- gendamt) „nach den Erfordernissen des Einzelfalls an Ort und Stelle überprüfen, ob die Voraussetzungen für die Erteilung der Erlaubnis weiter bestehen“. Das örtliche Jugendamt und – wenn vorhanden – der Spitzenverband des Trägers sollen gemäß § 46 SGB VIII an der Überprüfung beteiligt werden.Im Sinne einer partnerschaftlichen und vertrauens- vollen Zusammenarbeit zwischen dem örtlichen Jugendamt und Trägern von Tageseinrichtungen finden keine unangekündigten Betriebsbesichtigungen statt. Auftretende Probleme werden gemeinsam thematisiert und es wird nach adäquaten Regelungen gesucht und es werden Lösungen gefunden.

Der Jugendhilfeausschuss der Universitätsstadt Siegen nimmt die Beantwortung der Anfrage zur Kenntnis."

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