von UWG Siegen

Anfrage Personelle Besetzung der Kindergärten

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

in der letzten Zeit häufen sich klagen von Eltern über die nicht ausreichende personelle Besetzung in einzelnen Kindergärten.

In diesem Zusammenhang bitten wir um Beantwortung folgender Fragen:

Ist diese Problematik der Verwaltung bekannt? Wenn ja, worin liegen die Probleme derzeit?

Wie überprüft die Verwaltung, dass die angegebenen Stellen von den Trägern auch tatsächlich besetzt werden?

Wie werden im Rahmen der Qualitätssicherung die einzuhaltenden Standards geprüft? Werden zum Beispiel auch unangekündigte Betriebsbesichtigungen vorgenommen? Wenn ja, wie oft?

Auszug aus der öffentlichen Niederschrift über die 27 Sitzung des Jugendhilfeausschuss vom 22.01.2019:

"Die nachstehenden Antworten beziehen sich auf die gesetzlichen Standards und berühren nicht die Diskussion, ob diese qualitativ oder quantitativ auskömmlich seien, so Herr Dr. Jung.

Er beantwortet die Anfrage der UWG- Fraktion wie folgt:

Die Angelegenheit ist bekannt. Neben krankheitsbedingten Ausfällen und Personalfluk- tuation, die zu kurzfristigen Vakanzen führen und nicht vermeidbar sind, ist vor allem der Fachkräftemangel im Kontext des weiteren Ausbau von Plätzen in Tageseinrichtungen zu nennen, die zu diesen Problemen führen. Hinsichtlich der krankheitsbedingten Ausfälle haben alle Einrichtungen und Träger Notfallpläne und Vertretungsregelungen, die An- wendung finden.

Vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels hat die Landesregierung Gespräche mit Verbänden und kommunalen Vertretungen zu neuen Personalregelungen im Zuge der Reform des Kinderbildungsgesetzes NRW aufgenommen. Es sollen weitere Berufe in die Personalvereinbarung aufgenommen und die Ausbildungsanstrengungen für den Erzie- her*innenberuf verstärkt werden, zum Beispiel durch zusätzliche praxisintegrierte Aus- bildungsgänge. Ein entsprechender zusätzlicher Ausbildungsgang startet zum kommen- den Schuljahr auch in Siegen.

Eine Überprüfung findet im Zuge der jährlichen Antragstellung zu den Betriebskosten und im jährlichen Verwendungsnachweis statt, in dem der Träger durch Unterschrift die Richtigkeit der Angaben bestätigt.Zudem finden mit den Trägern regelmäßige Gespräche zu diesem Thema – auch vor Ort - statt. Es ist bislang nie ein Fall bekannt geworden, in dem ein Träger bewusst gegen die Personalmindestverordnung oder die Personalverein- barung verstoßen hat.

Die Erlaubnis für den Betrieb einer Tageseinrichtung erteilt das Landesjugendamt gemäß § 45 SGB VIII. Es ist danach auch zuständig für die Überprüfung der Voraussetzungen für den Betrieb der Einrichtung. Gemäß § 46 SGB VIII soll die zuständige Behörde (Landesju- gendamt) „nach den Erfordernissen des Einzelfalls an Ort und Stelle überprüfen, ob die Voraussetzungen für die Erteilung der Erlaubnis weiter bestehen“. Das örtliche Jugendamt und – wenn vorhanden – der Spitzenverband des Trägers sollen gemäß § 46 SGB VIII an der Überprüfung beteiligt werden.Im Sinne einer partnerschaftlichen und vertrauens- vollen Zusammenarbeit zwischen dem örtlichen Jugendamt und Trägern von Tageseinrichtungen finden keine unangekündigten Betriebsbesichtigungen statt. Auftretende Probleme werden gemeinsam thematisiert und es wird nach adäquaten Regelungen gesucht und es werden Lösungen gefunden.

Der Jugendhilfeausschuss der Universitätsstadt Siegen nimmt die Beantwortung der Anfrage zur Kenntnis."

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von UWG Siegen

Anfrage Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme außerunterrichtlicher Betreuungsangebote an Grundschulen der Universitätsstadt Siegen, Vorlage Nr. 946/2016

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

der Jugendhilfeausschuss und der Ausschuss für Schul- und Bildungswesen hatten am 23.06.2016 unter der Vorlagenummer 946/2016 mehrere Beschlüsse gefasst. In diesem Zusammenhang bitten wir um Beantwortung folgender Fragen:

  1. Haben sich die Mehreinnahmen durch die Umstellung tatsächlich ergeben. Wenn ja, in welcher Höhe pro Schüler? Wir bitten um eine getrennte Aufstellung für die Jahre 2017 und 2018.
  2. Hat, wie zugesagt, nach einem Jahr eine Evaluation stattgefunden? Wenn ja, wie wurde diese in den politischen Gremien kommuniziert? Wenn nein, welche Gründe sprachen dagegen?
  3. Wie viele Kinder sind nach der Geschwisterregelung (§ 11 a Abs. 1) in den Jahren 2017 und 2018 von den Beiträgen befreit worden?
  4. Entsprechend dem oben zitierten Beschluss sollte zur Vorbereitung, Umsetzung und Evaluation der Ergebnisse ein Arbeitskreis unter Beteiligung der Schulen und Maßnahmenträger eingerichtet werden.
    • Wann wurde der Arbeitskreis und unter welcher Bezeichnung eingerichtet?
    • Wann fanden die entsprechenden Sitzungen mit welchen Beteiligten statt und welche Ergebnisse konnten hierbei erzielt werden?

Auszug aus der öffentlichen Niederschrift über die 27. Sitzung des Jugendhilfeausschuss vom 22.01.2019:

Die Beantwortung finden Sie hier!

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von UWG Siegen

Anfrage Angemieteter Wohnraum

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

wie uns in der Sitzung des Ausschuss für Soziales, Familien- und Seniorenfragen am 08.11.2018 mitgeteilt wurde, hält die Verwaltung der Universitätsstadt Siegen ca. 70 Wohnungen für Flüchtlinge vor. Es wurde aber nicht deutlich, ob dieser Wohnraum auch aktuell voll genutzt wird. Aufgrund der sich immer weiter verschärfenden Situation auf dem Wohnungsmarkt und den daraus entstehenden Problemen, wäre es aus Sicht der UWG-Fraktion wünschenswert, sollte es Leerstände geben, diese abzustellen. Freier ungenutzter Wohnraum sollte dann umgehend seinem eigentlichen Nutzen zugeführt werden. Hier würden sich z.B. Möglichkeiten bei der Vermietung an Studenten ergeben, welche vertraglich kurzzeitig und flexibel sein können. Wir bitten daher die Verwaltung zu prüfen, ob dies Nötig (Leerstände) und Möglich (vertragliche Rahmenbedingungen) ist.

Wir bitten in diesem Zusammenhang um die Beantwortung folgender Fragen:

Wie viele Wohnungen werden derzeit von der Verwaltung der Universitätsstadt Siegen für Flüchtlinge angemietet?
Wie hoch ist die derzeitige Auslastung bzw. Belegungsrate dieses Wohnraums?
Wie hoch ist der Kostenaufwand für die Universitätsstadt Siegen im laufenden und kommenden Haushaltsjahr?
Sind die Wohnungen zweckgebunden, oder wäre es möglich bei Nichtauslastung, den Wohnraum befristet anderweitig zu nutzen, z.B. durch Studenten?

Auszug aus der öffentlichen Niederschrift über die 21. Sitzung des Ausschuss für Soziales, Familien- und Seniorenfragen:

Die Beantwortung der Anfrage finden Sie hier!

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von UWG Siegen

Antrag Dringlichkeitsentscheidung Mittelverwendung Armutsbekämpfung

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

die Verwaltung wird beauftragt, unter Berücksichtigung der im Haushalt 2018 bestehender Mittel zur Armutsbekämpfung für die freien Träger der Universitätsstadt Siegen, eine Vorlage zur nächsten Ratssitzung vorzulegen.

Begründung:


Wie uns in der letzten Sitzung des Ausschusses für Soziales-, Familien- und Seniorenfragen vom 08.11.2018 mitgeteilt wurde, werde es keine Zuschüsse seitens der Universitätsstadt Siegen an freie Träger 2018 geben.

Zitat aus der letzten Vorlage 1617/2017:

"Sowohl Sozialverwaltung wie auch der zuständige Fachausschuss waren sich einig, dass das Café Patchwork als wichtiger Teil der sozialen Infrastruktur der Stadt Siegen auch künftig bezuschusst werden soll. Dabei sollten allerdings auch die weiteren Unterstützungsangebote anderer freier Träger berücksichtigt werden."

Die UWG Ratsfraktion beantragt insofern eine Dringlichkeitsentscheidung zur damaligen Vorlage 1617/2017 mit besonderem Bezug zur Mittelverwendung. Insbesondere weil keine weiteren Fachausschüsse zu diesem Thema mehr tagen. Aus unserer Sicht besteht hierzu dringender Handlungsbedarf.

Auszug aus der öffentlichen Niederschrift über die 41.Sitzung des Rates vom 19.12.2018:

Beschluss:

"Der Rat der Universitätsstadt Siegen beschließt die Verteilung der Zuschüsse zur Förderung von Angeboten zur Verbesserung der Lebenssituation armutsgefährdeter und bedürftiger Menschen in Siegen für das Jahr 2018 in der vorgeschlagenen Form.

Beratungsergebnis: Einstimmig dafür, 0 Enthaltungen  41. Rat 19.12.2018"

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