von UWG Siegen
Antrag Busverbindungen in der Stadt Siegen
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Mues,
die Verwaltung wird beauftragt, die im Zusammenhang mit den bereits in der Presse thematisierten Beschwerden von Schulen und Elternschaft hinsichtlich der mit Fahrplanänderung aufgetretenen Probleme im Schulbusverkehr zu überprüfen und mit der VWS Gespräche über kurzfristige Verbesserungsmöglichkeiten zu führen und den Schulausschuss und, soweit es den allgemeinen Personennahverkehr betrifft, auch Verkehrsausschuss über das Ergebnis zu unterrichten.
Begründung:
Zahlreiche Bürger haben sich bei der UWG-Fraktion über Probleme nach der Fahrplanumstellung beklagt. Beispielsweise können Schüler der Hammerhütter Grundschule nicht zur 2. Schulstunde zur Schule fahren, sondern müssen schon zur ersten Schulstunde fahren, obwohl dann eine Betreuung noch nicht gewährleistet ist. Dies ist nach unseren Informationen auch kein Einzelfall. Vergleichbares gilt auch für andere allgemeinbildende Schulen, für die bei Unterrichtsschluss nach der 5. und 6. Schulstunde keine Busverbindung vorhanden ist. Andere Bürger beklagen sich darüber, dass z.B. keine direkte Verbindung mehr vom Rothenberg zum Siegener Bahnhof existiert, sondern dass der Weg jetzt deutlich umständlicher geworden ist.
Die UWG-Fraktion sieht deshalb erheblichen Nachbesserungsbedarf.
Auszug aus der öffentlichen Niederschrift über die 30. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 20.11.2018:
"(…) Voranzustellen ist, dass für die Stadt Siegen als Schulträger eine sichere und zuverlässige Schülerbeförderung im Rahmen der gegebenen Bedingungen von hoher Bedeutung ist.
Dies spiegelt sich auch in der umfangreichen Organisation und dem hohen finanziellen Aufwand wieder. So ist die Verwaltung außer mit den städtischen Schulen auch permanent im Austausch mit den Verkehrsbetrieben Westfalen-Süd, die die Schülerbeförderung in unserer Region durchführen. In den allermeisten der Verwaltung mitgeteilten Fällen, können Probleme so schnell gelöst werden.
Die umfangreiche Fahrplanumstellung der Verkehrsbetriebe Westfalen-Süd zum Schuljahresbeginn 2018/19 in diesem Sommer hat einen hohen Abstimmungsaufwand vor und nach der Umstellung hervorgerufen.
(…)
=> Der Verkehrsausschuss des Rates der Universitätsstadt Siegen nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.
30. VerkA 20.11.2018"
Für genauere Informationen zur Umsetzung des Nahverkehrsplan besuchen Sie gerne den hiesigen Sitzungskalender!
von UWG Siegen
Antrag Umsetzung des Sicherheitskonzeptes der Stadt Siegen
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Mues,
am 05.07.2017 hat die UWG-Fraktion beantragt, ein neues Sicherheitskonzept für die Stadt Siegen, angepasst auf die aktuelle Situation, aufzustellen. Diesem Antrag ist der Rat der Stadt Siegen nach erfolgter Befassung in den zuständigen Gremien nachgekommen. Aufgrund einer gewissen Häufung von Übergriffen, die teilweise auch Niederschlag in der örtlichen Presse gefunden haben, bitten wir um einen aktuellen Sachstandsbericht zu den ersten Erfahrungen mit diesem neuen Sicherheitskonzept. Hierbei bitten wir insbesondere darauf einzugehen, wie der aktuelle Umsetzungsstand des Konzeptes ist und welche Teile noch umgesetzt werden müssen, in wie weit die Ordnungsverwaltung eine Videoüberwachung ungeachtet der aktuellen rechtlichen Umsetzbarkeit für zweckmäßig ansieht.
In diesem Zusammenhang wurde bekannt, dass zumindest in einem städtischen Parkhaus die Kameras abgebaut wurden. Wir sind der Auffassung, dass diese, zumindest im Bereich der Frauenparkplätze, nicht nur aus Gründen des subjektiven Sicherheitsgefühls der Parkhausnutzer erforderlich sind.
Auszug aus der öffentlichen Niederschrift über die 39.Sitzung des Rates am 10.10.2018:
Beschluss:
"Der Antrag zum Bericht über die Umsetzung des Sicherheitskonzeptes wird an den Ausschuss für Feuerschutz, Sicherheit und Ordnung überwiesen.
Beratungsergebnis: Mehrheitlich dafür (einige Gegenstimmen, einige Enthaltungen)
39. Rat 10.10.2018"
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von UWG Siegen
Antrag Einsatz von Laubbläsern in der Stadtverwaltung
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
die UWG-Fraktion im Rat der Stadt Siegen beantragt, folgenden Beschluss zu fassen: Die Verwaltung wird beauftragt, im Rahmen der Haushaltsberatungen 2019 Laubbläser mit geringeren Emissions- und Immissionswerten anzuschaffen.
Begründung:
Wir erhalten in der letzten Zeit vermehrt Beschwerden aus der Bürgerschaft über Lärmbelästigung von motorbetriebenen Laubbläsern, insbesondere in den frühen Morgenstunden. Die Verwaltung (Arbeitsgruppe 2/2-3 Stadtreinigung) hat nachvollziehbar erklärt, dass aus logistischen Gründen es leider nicht möglich ist, in diesem Bereich Änderungen der Reinigungszeiten vorzunehmen. Da motorbetriebene Laubbläser bekanntermaßen zu den extrem lautstarken und zudem sehr CO²-intensiven Einsatzgeräten gehören, sind elektrisch betriebene Geräte benzinbetriebenen vorzuziehen. Die Verwaltung selbst ruft Bürger dazu auf emissionsarme Geräte zu nutzen. Mit dem Austausch dieser Geräte würde ein wesentlicher Beitrag zur Lebensqualität in den Wohngebieten und zur Verbesserung des Arbeitsschutzes für die Mitarbeiter der Stadtreinigung geleistet. Im Rahmen der Vorbildfunktion der Stadtverwaltung der Stadt Siegen sollte daher ein kurz- bis mittelfristiger Austausch dieser Geräte erfolgen. Daher beantragen wir bereits jetzt, die hierfür erforderlichen Haushaltsmittel (zumindest für Geräte die in Wohngebieten eingesetzt werden) in den Haushalt 2019 einzustellen.
Auszug aus der öffentlichen Niederschrift über die 27.Sitzung des Ausschuss für Umwelt, Landschaftspflege und Energie am 15.11.2018:
"Der Ansatz des Antrags sei grundsätzlich richtig, erklärt Herr Diehl. Allerdings sei dies in der Umsetzung schwierig, da es sich bei Laubbläsern um sehr laute Geräte handle, von denen man keine Lärmreduzierung erwarten dürfe. Die aktuelle Marktentwicklung tendiere zwar dazu, dass die Geräte immer leiser würden, allerdings sei dann häufig die Kapazität nicht ausreichend. Außerdem lägen die Kosten bei elektrisch betriebenen Geräten bei ca. 2000 € pro Gerät, was in etwa das Dreifache der Kosten der aktuellen Geräte sei.
Herr Schneider schlägt vor, den Antrag in die Haushaltsberatung zu schieben und einen entsprechenden Posten für neue, leisere Geräte einzurichten. Eine Ersetzung aller Geräte und damit verbundene Neuanschaffung von leiseren Geräten oder aber eine sukzessive Erneuerung seien auf jeden Fall sinnvoll, findet Frau Bleckmann. Der aktuelle Stand der Technik müsse berücksichtigt werden. Herr M. Müller schlägt eine alternative Formulierung des Beschlussvorschlags vor. Eine Mittelbereitstellung solle nur erfolgen, wenn Bedarf vorhanden ist. Der Antrag solle nicht in der vorliegenden Form beschlossen werden, unterstreicht Herr H. Müller. Die UWG-Fraktion könne diesen Bei Bedarf noch einmal später in die Haushaltsberatung einbringen. Herr Fries begrüßt den Vorschlag, nach Bedarf einen entsprechenden Haushaltsansatz zu bilden und die Geräte zu erneuern. Die alten Geräte seien noch funktionstüchtig und sollten nicht einfach ersetzt werden.
Frau Krumm unterstützt diesen Vorschlag ebenfalls und zieht den Antrag zurück.
=> Der Antrag wurde zurückgezogen und in die Haushaltsplanberatung geschoben.
27. AfULE 15.11.2018"
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von UWG Siegen
Antrag Heimatförderprogramm der Landesregierung
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Mues,
die UWG-Fraktion im Rat der Stadt Siegen beantragt, folgenden Beschluss zu fassen:
Die Verwaltung wird beauftragt, im Rahmen des Heimatförderprogramms der NRW-Landesregierung (Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung) einen Förderantrag im Bereich des „Heimat-Preis“ zu stellen.
Begründung:
Für innovative Heimatprojekte wird ab 2019 ein Preis ausgelobt, der die konkrete Arbeit belohnen und zugleich nachahmenswerte Praxisbeispiele liefern soll. Anträge können bereits jetzt gestellt werden.
Die Auszeichnungen sind eine Wertschätzung der (überwiegend) ehrenamtlich Engagierten. Kommunen sollen den Preis vergeben, die Sieger stellen sich anschließend dem Wettbewerb auf Landesebene. Kleinere Gemeinden erhalten vom Land ein Preisgeld von 5.000 Euro, Kreise von 10.000 Euro, größeren Kommunen werden 15.000 Euro zur Verfügung gestellt, sofern sie sich per Rats- oder Kreistagsbeschluss zur Teilnahme entscheiden.
Auszug aus der öffentlichen Niederschrift über die 39. Sitzung des Rates vom 10.10.2018:
Beschluss:
"Die Verwaltung wird beauftragt, im Rahmen des Heimatförderprogramms der NRW Landesregierung (Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung) einen Förderantrag im Bereich des „Heimat-Preis“ zu stellen. Darüber wird geprüft, inwieweit Anträge in den Förderelementen „Heimatwerkstatt“, Heimatfonds“, „Heimatscheck“ und „Heimatzeugnis“ gestellt werden können. Das Ergebnis wird dem Rat vorgelegt.
Beratungsergebnis: Einstimmig dafür, 0 Enthaltungen 39. Rat 10.10.2018"