von UWG Siegen

Beigefügte Beantwortung zu der Ratssitzung vom 20.12.2017 zum Thema Pestizideinsatz

"2. Fragestunde

  2.1 Verwendung von Herbiziden mit dem Wirkstoff Glyphosat sowie weiterer Pestizide in der Stadt Siegen

  Anfrage der Fraktion B‘90/Grüne  

  Die Antwort wird im Nachgang zur Sitzung zu Protokoll gegeben:

1. In welchem Mengenumfang wurden glyphosathaltige Herbizide seit 2013 im Auftrag der Stadt Siegen (direkt oder von Dienstleistern) auf Grünflächen, Verkehrsbereichs-flächen, Sport- und Spielflächen oder auf anderen kommunalen Flächen in öffentlicher Nutzung insgesamt (und soweit möglich nach Nutzungsbereichen aufgeschlüsselt) ausgebracht?

2. Welche Mengen an Pflanzenschutzmitteln insgesamt wurden seit 2013 im Auftrag der Stadt Siegen (direkt von städtischen Mitarbeiter*innen oder von Dienstleistern) auf öffentlich genutzten kommunalen Flächen ausgebracht (bitte Mengen möglichst aufschlüsseln nach Wirkstoffen, Formulierungen und Einsatzbereich)?

Antwort:

Im Bereich von Verkehrsflächen, auf Sport- und Spielplätzen und auf den Grundstücken städtischer Gebäude werden keine Herbizide eingesetzt. Auch auf städtischen Grünflächen sowie im Stadtwald kommen Pestizide grundsätzlich nicht zum Einsatz. Lediglich zur Bekämpfung des Riesenbärenklau, eines invasiven Neophyten mit hoher Toxizität für den Menschen, werden noch gezielt Herbizide auf städtischen Grünflächen sowie an Gewässerlaufen verwendet. Hierfür liegt jeweils eine Ausnahmegenehmigung der Landwirtschaftskammer NRW vor, die jährlich von der Unteren Naturschutzbehörde des Kreises Siegen-Wittgenstein für die kreisangehörigen Kommunen gestellt wird.

Folgende Mengen kamen bzw. kommen dabei zum Einsatz:

Grünflächen:

2013: Einsatz von 1 Liter glyphosathaltigem Präparat „Round up“
2014: Einsatz von 1 Liter glyphosathaltigem Präparat „Round up“
2015 - 2017: Einsatz von jährlich 1 Liter des Herbizids „Garlon 4“ mit dem Wirkstoff Triclopyr

Gewässerrandstreifen:

Seit dem 01.01.2015 wird kein glyphosathaltiges Herbizid mehr verwendet. Zum Einsatz kommt das Herbizid „Garlon Premium“ mit einer jährlichen Menge von 2-3 Litern.
In beiden Anwendungsbereichen wird die verwendete Herbizidmenge durch den Einsatz eines Dochtstreichgerätes auf das unbedingt erforderliche Maß gehalten. Hierdurch kann die Wirkung des Herbizids auf die jeweilige Bärenklau-Pflanze begrenzt werden. Umliegende Pflanzen und Bodenflächen werden nicht beeinträchtigt.

3. Welche Maßnahmen hat die Verwaltung durchgeführt bzw. geprüft, um die ausgebrachten Pestizidmengen zu reduzieren (z.B. durch den Einsatz nicht-chemischer Methoden)?

Grünflächen / Stadtwald:

Im Schlossgarten am Oberen Schloss wird die Verwendung chemischer Pflanzen-schutzmittel auf Blumenrabatten durch den regelmäßigen Einsatz eines Bodendämpfgerätes vermieden. Hierbei werden alle im behandelten Boden vorhandenen Unkräuter und Unkrautsamen durch den Heißdampf vollständig abgetötet.
In Grünanlagen und Friedhöfen erfolgt ansonsten grundsätzlich eine mechanische Bekämpfung aufkommender Wildkräuter. Im Stadtwald macht bereits seit Jahren der Ein-satz eines Rindenschälgerätes die sonst notwendige Polterbegiftung mit einem Insektizid überflüssig.

Gewässerrandstreifen:

Die Bekämpfung des Riesen-Bärenklau erfolgte seit 1997 zunächst im Rahmen der jährlich ausgeführten Mäharbeiten an Gewässern durch Abmähen der Stauden und getrennte Entsorgung der Dolden zur Verbrennung. Weiterhin wurden die Pflanzen von damaligen Zivildienstleistenden manuell bekämpft. Da die o.g. Maßnahmen keinen nachhaltigen Erfolg zeigten, wurde im Jahr 2005, nach Genehmigung durch die Landwirtschaftskammer NRW, erstmals die Bekämpfung des Riesen-Bärenklau mit einem Herbizid im Streichverfahren durchgeführt. Die Anzahl der Stauden im Stadtgebiet Siegen konnte so von ca. 50.000 - 70.000 Pflanzen im Jahr 2001 auf heute ca. 3.000 - 5.000 Pflanzen zurückgedrängt werden. Dieser Rückgang dürfte auch darauf zurückzuführen sein, dass in den Nachbarkommunen ebenfalls eine verstärkte Bekämpfung unter Einsatz von Herbiziden durchgeführt wird. Da jedoch mit jedem Hochwasser Samen des Riesenbärenklau aus den Oberläufen der Gewässer abgeschwemmt werden, ist auch in Zukunft mit der Ansiedlung des Riesenbärenklaus an Gewässern im Stadtgebiet zu rechnen. Dies macht es erforderlich, die personell aufwändigen Bekämpfungsmaßnahmen auch in Zukunft fortzusetzen. Eine manu-elle Bekämpfung des Riesenbärenklau ist jedoch aus finanzieller und personeller Sicht nicht vertretbar. Maschinelle Verfahren sind wegen der ungünstigen Standorte an Gewässern nicht möglich.

4. Gibt es bei der Verpachtung kommunaler Flächen, z.B. für eine landwirtschaftliche Nutzung, ein im Pachtvertrag verankertes Verbot bzw. Regelungen (welche?) zum Einsatzes von Pestiziden auf diesen Flächen?

Seit Mitte der 90-Jahre ist die Anwendung von Pestiziden im Rahmen der Verpachtung städtischer Grundstücke an private Dritte vertraglich untersagt."

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von UWG Siegen

Antrag Videoüberwachung am Bahnhof Siegen

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Mues,

die UWG-Fraktion im Rat der Stadt Siegen beantragt, folgenden Beschluss zu fassen:

Die Verwaltung wird beauftragt, gemeinsam mit der Polizei und den übergeordneten Behörden die Voraussetzungen für eine Genehmigung zur punktuellen und begrenzten Videoüberwachung im Bereich des Bahnhofs Siegen, Bahnhofstraße sowie „Siegen zu neuen Ufern“ zu prüfen und zu erörtern um zeitnah, wie in anderen Kommunen bereits praktiziert, ebenfalls von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen.

Damit der Eingriff in die Persönlichkeitsrechte des Einzelnen so gering wie möglich ausfallen sollten vorerst Auswertungen der vorgehaltenen Daten nur stichpunktartig und bei besonderen Vorkommnissen erfolgen. Die Maßnahme sollte ggfls. auf 1 Jahr begrenzt sein und eine abschließende Bewertung und Entscheidung für einen dauerhaften Einsatz nach Ablauf des Probebetriebs auf der Basis der gemachten Erfahrungen erfolgen.

Die Verwaltung wird gebeten, das Ergebnis der Überprüfung zusammen zu fassen ein mögliches Konzept dem Rat zur endgültigen Entscheidung vorzulegen.

Begründung:

Nach Maßgabe des § 15 a PolG NRW kann die Polizei eine Videoüberwachung einzelner öffentlich zugänglicher Orte durchführen, soweit es sich um so genannte Kriminalitätsschwerpunkte handelt. Sie kann zur Verhütung von Straftaten einzelne öffentlich zugängliche Orte, an denen wiederholt Straftaten

begangen wurden und deren Beschaffenheit die Begehung von Straftaten begünstigt, mittels Bildübertragung beobachten und die übertragenen Bilder aufzeichnen, solange Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass an diesem Ort weitere Straftaten begangen werden.

Darüber hinaus sind Videoüberwachungen im öffentlichen Raum zulässig, wenn auf diese Überwachung in geeigneter Weise durch eine Beschilderung hingewiesen wird.

Wir sind der Auffassung, dass es in Anbetracht der Praxis in vielen Städten dieses Landes über die im Sicherheitskonzept unter 6.10 aufgeführten Kriterien, Möglichkeiten für eine Einführung der Videoüberwachung niederschwelliger Art auch ohne Mord , Totschlag, Völkermord usw. geben muss. Uns sind derartige, der Einführung der Überwachung in diesen Städten vorausgehende konkrete Straftaten, eher nicht bekannt; eine derartige Hürde würde eine Einführung der Videoüberwachung nahezu generell unmöglich machen.

Uns ist bekannt, dass sich nach Polizeiangaben konkrete Straf- und Gewalttaten i.v.g. Bereich „im Rahmen halten“ und überwiegend unterhalb verschiedener Bevölkerungsgruppen auftreten. Neben diesen Tatbeständen gibt es aber auch den Bereich der Belästigungen und Ordnungswidrigkeiten, die ein konkretes Unsicherheitsgefühl bei einem Großteil der Bevölkerung hervorrufen. Eine weitere Verschlechterung der objektiven und subjektiven Aufenthaltsqualität sollten wir als Rat nicht akzeptieren, damit sich Jung und Alt, tags, abends und in der Nacht in unserer Innenstadt wohlfühlen können.

Bereits Mitte letzten Jahres stellte die UWG-Fraktion im Rat der Stadt Siegen einen Antrag zur Sicherheit im öffentlichen Raum. Klicken Sie hier, um zu diesem Antrag zu gelangen.

Auszug aus der öffentlichen Niederschrift über die 35. Sitzung des Rates vom 02.05.2018:

"Beschluss (über den Antrag der UWG-Fraktion):

Die Verwaltung wird beauftragt, gemeinsam mit der Polizei und den übergeordneten Behörden die Voraussetzungen für eine Genehmigung zur punktuellen und begrenzten Videoüberwachung im Bereich des Bahnhofs Siegen, Bahnhofstraße sowie „Siegen – Zu neuen Ufern“ zu prüfen und zu erörtern, um zeitnah, wie in anderen Kommunen bereits praktiziert, ebenfalls von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen.

Damit der Eingriff in die Persönlichkeitsrechte des Einzelnen so gering wie möglich ausfällt, sollten vorerst Auswertungen der vorgehaltenen Daten nur stichpunktartig und bei besonderen Vorkommnissen erfolgen. Die Maßnahme sollte ggfs. auf ein Jahr begrenzt sein und eine abschließende Bewertung und Entscheidung für einen dauerhaften Einsatz nach Ablauf des Probebetriebes auf Basis der gemachten Erfahrungen erfolgen. Die Verwaltung wird gebeten, das Ergebnis der Überprüfung zusammen zu fassen und ein mögliches Konzept dem Rat zur endgültigen Entscheidung vorzulegen.

Beratungsergebnis:  Mehrheitlich dagegen (6 Stimmen dafür (UWG, Stv Eger-Kahleis),     1 Enthaltung (Stv Dr. Sonneborn)

Beschluss (mit Ergänzung des Verwaltungsvorschlages):  

Der Rat der Universitätsstadt Siegen nimmt das vorliegende Sicherheitskonzept zustimmend zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, die personellen und finanziellen Auswirkungen darzustellen.

Beratungsergebnis: Einstimmig dafür, 7 Enthaltungen (UWG, Stv Schulte, Stv Eger-Kahleis)

35. Rat 02.05.2018"

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von UWG Siegen

Spende an den Verein Handycap Siegen e.V.

Wir, die UWG-Fraktion im Rat der Stadt Siegen, haben unser Sitzungsgeld dem Verein Handycap Siegen e.V. gespendet. Der gemeinnützige Verein wurde am 18.12.2007 in Siegen gegründet und engagiert sich vor allem für behinderte und unheilbar kranke Kinder und Jugendliche. Nähere Informationen zu dem Verein gibt es auf dessen Homepage: http://www.handycapsiegen.de

Dort kann man beispielsweise erfahren, welche Wünsche kranken Kindern und Jugendlichen über die Jahre bereits erfüllt wurden.

Wir freuen uns, den Verein Handycap Siegen e.V. mit unserer Spende unterstützen zu können!

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von UWG Siegen

Antrag Fortunastraße

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

die UWG-Fraktion im Rat der Stadt Siegen beantragt, folgenden Beschluss zu fassen:

Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob die Fortunastraße zu einer verkehrsberuhigten Zone („Spielstraße“) umgewidmet werden kann oder welche anderen Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung geeignet sind.

Begründung:

Bewohner und Besucher nutzen überwiegend den Bürgersteig zum Parken, sodass Fußgänger, insbesondere die Kinder gezwungen sind, die Straße zu nutzen. Hier sehen wir dringenden Handlungsbedarf.

Die weitere Begründung erfolgt in der Sitzung.

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