von UWG Siegen

Haushaltsrede 2017 des Fraktionsvorsitzenden der UWG Günter Bertelmann

Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen des Stadtrates, sehr geehrte Damen und Herren,

die diesjährige, im Rahmen der vorgesehenen Beteiligung der Ausschüsse des Rates, durchgeführte Vorbehandlung des Entwurfs der Haushaltssatzung, ist eher unspektakulär verlaufen. Wesentliche Einwendungen, Anregungen oder Forderungen innerhalb der jeweils zugeordneten Produktebereiche sind überwiegend unterblieben.

Es wird, und das ist auch denjenigen, die sich mit der Einführung des NKF eine größere Transparenz des Haushalts erhofft haben, mittlerweile klar, dass mit dem vorliegenden Entwurf keine wirkliche Grundlage für eine politische Beurteilung zu erhalten ist, da wesentliche Elemente der Steuerung, wie eine konkrete, jahresbezogene Kostenleistungsrechnung und ein darauf aufbauendes Berichtswesen mit einer permanenten Zielsetzungs- und Erreichungskontrolle noch nicht wirklich implementiert wurden. Das ist kein Vorwurf, das ist lediglich eine Feststellung und das Aufzeigen einer großen Aufgabe für Verwaltung und Politik in der Zukunft. Wir sind übrigens in Siegen in guter Gesellschaft mit vielen anderen Städten in NRW.

Deshalb deutlich nicht als Vorwurf an die Verwaltung, die diesen Haushaltsentwurf über alle Fachbereiche mit großem Fleiß und Aufwand vorgelegt haben. Ich sage das mehr an die Adresse der Politik, also an uns alle. Wir müssen uns lösen von der Praxis, nach der wir immer noch geneigt sind, einzelne Maßnahmen haushaltsstellen- und eurogenau zu betrachten, anstatt anhand von politisch definierten Zielen, den jeweiligen Zielerreichungsrad mit dem für das konkrete Ziel zur Verfügung gestellten Finanzrahmen abzugleichen.

Im Rahmen der gesamtstädtischen Maßnahmen und Ziele, die im Übrigen zumeist von einer großen Mehrheit getragen werden, sind für uns als Unabhängige Wählergemeinschaft folgende Maßnahmen von besonderer Bedeutung:

  • Weiterentwicklung des Prozesses „Universität in die Stadt“:
    Wir sind der Auffassung, dass dieser Prozess das Leuchtturmprojekt für Siegen darstellt. Wir müssen zusammen mit unserer Universität die Chance nutzen, mehr Uni in die Innenstadt zu bringen und damit das studentische Leben vom Berg Tabor, genannt Haardter Berg, in die Innenstadt zu verlagern und auch dort wahrnehmbarer zu machen.
  • Stetige Sanierung unserer Schulen:
    Hierfür wurden in den letzten Jahren bereits große Anstrengungen unternommen. Wir schieben aber immer noch einen immensen Unterhaltungsstau vor uns her. Das Landesprogramm „Gute Schule 2020“ hat genau dieses Ziel, unsere Schullandschaft und deren baulicher und unterhaltungsmäßiger Zustand bis zum Jahr 2020 nachhaltig zu verbessern. Dabei muss gewährleistet sein, dass die 2,2 Mio. € aus dem Programm dauerhaft „on Top“ und nicht anstatt eingesetzt werden.
  • Stichwort Gewerbesteuer:
    Die Entwicklung der Gewerbesteuer ist dramatisch und für Siegen branchenspezifisch. Deshalb müssen wir alle Anstrengungen aufbringen um die gewerbliche Infrastruktur zu verbessern. All die Zweifler, die gebetsmühlenartig erklärt haben, dass wir keine weiteren Gewerbegebiete benötigen, werden durch die für uns erwartet schnelle Belegung der Standorte im Leimbach/Martinshardt Lügen gestraft. Die Entwicklung der dortigen Gewerbeflächen zeigt es uns deutlich auf: Wir brauchen dringend weitere Gewerbeflächen in Siegen und damit muss auch der Entwicklung des Gewerbegebiets Oberschelden/ Seelbach oberste Priorität eingeräumt werden. Parallel müssen wir aber auch noch weitere Gebiete auf ihre Durchführbarkeit untersuchen.
  • Zustand unserer Straße:
    Auch im Bereich der Straßenunterhaltung geht der Verfall schneller als wir mit unserer Struktur aktuell finanziell und/oder personell ausgleichen und bewältigen können. Hier sind größere Anstrengungen von Nöten! Auch sollten wir die alte Praxis der Erstellung einer jährlich zu aktualisierenden Prioritätenliste für den Straßenbau wiederaufleben lassen und die einmal festgelegte Rangfolge innerhalb eines Jahres nur dann verändern, wenn konkret nachvollziehbare Gründe für die Veränderung vorliegen. So schaffen wir Transparenz und Sicherheit für die Bürgerschaft.
  • Sauberkeit und Ordnung:
    Mittlerweile ist es schon zur Tradition geworden, das Thema Sauberkeit in der Stadt wieder anzusprechen. Noch immer ist es um die Sauberkeit auf Straßen, Plätzen und in Parks nicht zum Besten bestellt. Noch immer gibt es Verbesserungsbedarf. Sauberkeit und Ordnung werden wahrgenommen und stellen eine der Visitenkarten, die wir unseren Besuchern und unseren Bürgern entgegen bringen können, dar.
    Wir sind der Auffassung, dass die auf Initiative der UWG-Fraktion erfolgte Einrichtung des City-Service-Teams in der aktuellen Form nur ein erster Schritt sein kann. Wir müssen auf diesem Gebiet mehr tun, d.h. auch, dass wir die Mitarbeiter/innen des Cityservice-Teams für die heutigen Anforderungen und Erfordernisse besser qualifizieren und damit einhergehend -auch besser bezahlen- müssen.
    Wir werden hierzu im Laufe des ersten Halbjahres ein Konzept vorstellen.
  • Arbeitskreis Finanzen:
    Der Arbeitskreis Finanzen hat im letzten Jahr 4-mal getagt. Gebracht hat das wenig.
    Das Ergebnis war aber vorauszusehen, da der Arbeitskreis über keine eigenen Kompetenzen verfügt und die Politik, je nach Ausrichtung im eigenen politischen Spektrum nicht wirklich sparwillig oder auch -fähig war.
    Wir können daher feststellen, dass die Bedenken der UWG-Fraktion hinsichtlich der Effektivität dieses Arbeitskreises berechtigt waren. Insofern möchten wir die Anregung unseres Kämmerers gerne noch einmal aufnehmen und regen an, das Thema zukünftig in einem direkt unterhalb des Rates angesiedelten Beschlussgremium zu behandeln.
  • Entwicklung unserer Randbezirke und Ortsteile:
    Wir dürfen bei all den im Innenstadtbereich erforderlichen Investitionen unsere Ortsteile nicht von der Entwicklung abhängen. Es ist zugegebenermaßen in Eiserfeld und Niederschelden einiges getan und angeschoben worden. Wir müssen uns aber deutlich auch Gedanken über die anderen Ortsteile machen. In Geisweid, wo im zentralen Einkaufszentrum ein Geschäft nach dem anderem schließt, muss ohne Verzögerung nunmehr geliefert werden, wollen wir den Ortsteil nicht vor die Wand fahren.

All dies zeigt, gleichwohl die Ampeln für die finanzielle Gesundung unserer Stadt eher auf Rot stehen, dass wir mit den angestoßenen Projekten, zuletzt mit dem Projekten „Rund um den Siegberg“, der Sanierung unserer Hallenbäder usw. unsere Schubkarre schon sehr voll geladen haben.

Aber, meine sehr geehrten Damen und Herren nach 2022 wird alles gut, da haben wir einen ausgeglichenen Haushalt, da können wir uns sogar eine Landesgartenschau leisten. Stimmt das wirklich?

Ich bin davon überzeugt, dass daran wohl kaum einer in diesem Plenum glaubt.

Bei der ersten Vorstellung des möglichen Projekts „Landesgartenschau in Siegen“ hat der Moderator hinsichtlich der Finanzierbarkeit darauf hingewiesen, dass man im Zeitalter schmaler finanzieller Ressourcen Prioritäten setzen müsse. Das bedeutet im Klartext, dass wir, soweit wir uns für die Durchführung entscheiden, andere Dinge unterlassen oder zumindest für Jahre zurückstellen müssen. Jetzt werden Sie sagen, dass dies für 2017 noch keine Rolle spielt. Sie wissen dabei genau, dass dies so nicht stimmt. Wir werden in diesem Haushaltsjahr bereits die Weichen stellen.

Und die Prioritäten der UWG Siegen stehen deutlich dafür, dass wir unsere Kraft für die zuvor bereits auf die Schubkarre geladenen Projekte verwenden wollen und müssen. Die Landesgartenschau ist ein wundervolles Projekt- ohne Wenn und Aber!

Leider können wir sie uns nicht leisten!

Denn:
Seit 1993 (bis auf 2 Jahre) schreiben wir rote Zahlen. Jedes Jahr stellen wir ein Haushaltssicherungskonzept auf, jedes Jahr laufen wir Gefahr, dem Nothaushalt näher zu kommen. Aber wir haben ja die Lösung, denn Jahr für Jahr stellen wir dar, wie positiv sich der Haushalt in den nächsten Jahren entwickeln wird und wir nach jeweils 5 Jahren wieder einen ausgeglichenen Haushalt haben werden. So auch dieses Jahr. Und machen dann wir munter weiter wie bisher.

Ich möchte Ihnen noch einmal die Entwicklung unserer Finanzen in diesem Jahrtausend von 2001 bis 2017 vor Augen halten.

Im Jahr 2001 betrug der Höchstbetrag der Liquiditätskredite 80 Mio DM. Der Haushalt 2017 weist einen Höchstbetrag von bis zu 295 Mio € fast das 7 ½ fache aus. Allein die Liquiditätskredite schreiben jedem Siegener Bürger –ohne die Investitionskredite- bis zu ca. 2900€ zu, in 2001 waren es gerade mal ca. 390 €. Nur war die Situation in 2001 noch eine andere. Da betrug der Leitzins 4,5 %, heute beträgt er 0,05 Prozent. Heute bekommen wir Kredite je nach Laufzeit für unter 1 – maximal 2 Prozent, damals zahlte die Stadt Siegen Kreditzinsen jenseits 6-7 %.

Nur, damals kostete 1 % Zinserhöhung 400000€, heute sind es annähernd 3 Millionen- jedes Jahr!

Meine sehr geehrten Damen und Herren, wenn Sie sich unsere Wunschziellinie 2022 anschauen, und die dazugehörende mögliche Entwicklung der Kreditzinsen, dann geht dieser Haushalt von allem aus, nur nicht von einer Zinserhöhung. Die Amerikaner haben ihren Leitzins bereits erhöht, die wirtschaftliche und politische Gesamtlage wird sich eher zum Negativen entwickeln; Zinssteigerungen sind eher wahrscheinlich.

Betrachten wir nun die einmal den Eigenkapitalverzehr: seit dem Start in das NKF im Jahre 2009 hat sich das Eigenkapital von 100% innerhalb von nur 9 Haushaltsjahren auf prognostizierte 37% Ende 2017 reduziert. Nahezu 2/3 Eigenkapitalverzehr in nur 9 Jahren.

Und nun meine Damen und Herren, setzt das Wunder von Siegen an!

Nachdem wir in nur 9 Jahren einen Eigenkapitalverzehr in Höhe von 263 Mio Euro verzeichnen, sieht unsere Prognose – weil wir ja den Haushalt ausgleichen müssen für die nächsten 5 Jahre, also bis 2022, lediglich einen Eigenkapitalverzehr von insgesamt 5,1% sprich 23, Mio Euro vor.

Und das gänzlich ohne großes Gegensteuern!

Meine Damen und Herren, wer das in Anbetracht der aktuellen politischen Situation und des politischen Handelns wirklich glaubt, der glaubt auch an den Weihnachtsmann, für den ist der Osterhase keine Kindergeschichte sondern gelebte Realität!

Das Schlimme an der ganzen Sache ist, unsere Landesregierung wirkt an dieser Darstellungsform auf unterschiedlichste Weise mit! So weiß jeder, dass aufgrund der aktuellen Beschäftigungssituation, Lohnerhöhungen von lediglich einem Prozent mit der Realität wenig zu tun haben. Genau dies sieht sind aber die von der Landesregierung vorgegebene und in die mittelfristige Finanzplanung aufzunehmende Personalkostensteigerungsrate vor.

Im öffentlichen Dienst gab es gerade einen ersten Abschluss für das Jahr 2017 von 2%, ab 2018 wird eine weitere lineare Erhöhung von 2,35% zu zahlen sein. Ausgehend davon, dass die Zahlen auch im kommunalen Bereich in NRW  übernommen werden, weichen die bereits jetzt bekannten Mehraufwendungen in dieser einen Position in den Jahren 2017 und 2018 hochgerechnet auf den 31.12.2022 um ca. 6,7 Mio. € vom Planentwurf ab.

Auf der Basis der immer wieder zugrunde gelegten Durchschnittskosten von 40000€/Mitarbeiter/in müssten für die tatsächlichen Lohnkosten über die bereits vorgesehenen Einsparungen allein in 2017 mindestens 15 weitere Stellen dauerhaft eingespart werden.

Die Liste derartiger – ich nenne sie mal Rundungsfehler oder Kalkulationsfehler-  könnte man beliebig verlängern.

Fazit ist, meine sehr geehrte Damen und Herren, dieser Haushaltsplan geht, was die mittelfristige Betrachtung angeht, weit an der Realität vorbei. Wenn wir so weitermachen, werden wir statt Gesundung bereits 2018 die 300 Mio. Kassenkreditgrenze in Realo „knacken“.

Wir sind daher der Auffassung, dass dieser Haushaltsplan durchaus Märchencharakter hat. Ich habe bei der Wahl dieser Begrifflichkeit meinen alten Brockhaus von 1955 bemüht, hiernach sind „Märchen eine phantasievoll ausgeschmückte Erzählung, bei der die Naturgesetze aufgehoben sind und das Wunder vorwaltet; die Helden haben wunderbare Erlebnisse und kommen mit zaubermächtigen Helfern oder wundersamen Hilfsmitteln an das gewünschte Ziel“.

Ende des Zitats.

Die Helden sehen wir bei diesem Vergleich dabei nicht beim Bürgermeister und seiner Verwaltung, sondern in denjenigen die diesem Entwurf heute die Wahrhaftigkeit bescheinigen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren,

einem nach unserer Vorstellung derart an der Realität vorbeigehenden Plan können und wollen wir unsere Zustimmung nicht geben.

Wir werden daher gegen den Beschlussvorschlag stimmen.

Glückauf!

Günter Bertelmann

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von UWG Siegen

Anfrage zum Hallenbad in Siegen-Weidenau

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

die UWG-Fraktion im Rat der Stadt Siegen bittet folgende Anfrage im nächsten Bauausschuss zu beantworten. Wenn erforderlich im Stadtplan mit (evtl.) Planunterlagen vorzustellen.
Am 30.11.2016 wurde in der 23. Sitzung des Rates der Stadt Siegen beschlossen das Hallenbad Siegen-Weidenau zu sanieren oder durch einen Neubau zu ersetzen!

Hiermit fragen wir an:

Wird der Neubau einer Sanierung des jetzigen Hallenbades vorgezogen? Wenn ja:

  1. Wird dann das jetzige Hallenbad am jetzigen Standort abgebrochen und durch einen Neubau ersetzt?
  2. Gibt es alternative Standorte in Weidenau?
    Wenn ja, was wird dann aus dem jetzigen Standort?
  3. Wo wäre/n der/die alternative/n Standort/e?
  4. Wie wird die erforderliche Parksituation mit wieviel Parkplätzen dann geregelt?
  5. Wenn ja, was wird dann aus dem jetzigen Standort?

Auszug aus der Niederschrift: Hallenbad in Siegen-Weidenau Anfrage der UWG-Fraktion

Frau Thomas beantwortet die Anfrage wie folgt:

Alle Fragen der UWG sind Bestandteil des Ratsbeschlusses vom 30.11. Im Rahmen des damaligen Tagesordnungspunktes wurde bereits mitgeteilt, dass die Untersuchungsaufträge zur Haushaltsplanberatung im Sport- und Bäderausschuss und im Rat bearbeitet werden.

Ein ausführlicher Sachstandsbericht zum Beschluss des Rates der Universitätsstadt Siegen vom 30.11.2016 wurde dem Sport- und Bäderausschuss in seiner Sitzung am 25.01.2017 im nichtöffentlichen Teil gegeben.

Weitergehende Informationen, die u.a. auch die Grundstücksfrage betreffen, werden dem Rat spätestens zur Sitzung am 22.02.2017 im Rahmen der Haushaltsplanberatung vorgelegt.

Im Übrigen enthielt der vorgenannte Ratsbeschluss die Formulierung: "Das Hallenbad Weidenau wird in seiner jetzigen Form aufgegeben und durch einen Neubau ersetzt", insofern ist die Eingangsfragestellung irritierend.

Im Übrigen werden die Fragen wie folgt beantwortet:

1. Wird dann das jetzige Hallenbad am jetzigen Standort abgebrochen und durch einen Neubau ersetzt?

Antwort zu 1.:

Da zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Standortentscheidung getroffen wurde, ist eine Antwort nicht möglich.

2. Gibt es alternative Standorte in Weidenau? Wenn ja, was wird dann aus dem jetzigen Standort

3. Wo wäre/n der/die alternative/m Standort/e?

Antwort zu 2. und zu 3.:

Die Suche nach alternativen Standorten ist noch nicht abgeschlossen.

Eventuelle Grundstücke sollten in Tallage in Weidenau auf der Achse Siegen - Geisweid liegen. Bewertungskriterien wie Grundstücksgröße, Zuschnitt, Eigentumsverhältnisse, Verfügbarkeit, Erschließung, Parkplätze, Anbindung ÖPNV, Planungsrecht und sonstige Hindernisse werden dabei untersucht.

4. Wie wird die erforderliche Parksituation mit wieviel Parkplätzen dann geregelt?

Antwort zu 4.:

Die Berechnung und Ausweisung von Stellplätzen erfolgt im Baugenehmigungsverfahren. Die Bemessung richtet sich dabei nach der Größe des Ba-des, so dass zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Stellplatzanzahl genannt werden kann.

5. Wenn ja, was wird dann aus dem jetzigen Standort?

Antwort zu 5.:

Siehe Antwort zu 1.

=> Der Bauausschuss des Rates der Stadt Siegen nimmt die Beantwortung der Anfrage zur Kenntnis.

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von UWG Siegen

Anfrage Leistungsvertrag über Beratung und Betreuung von Menschen mit Migrationshintergrund

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

der Ausschuss für Soziales, Familien- und Seniorenfragen des Rates der Stadt Siegen hatte in seiner Sitzung am 15.09.2016 über den Leistungsvertrag zwischen der Stadt Siegen und dem Verein für Soziale Arbeit und Kultur Südwestfalen e. V. über die Beratung und Betreuung von Menschen mit Migrationshintergrund beraten. Von der Verwaltung war ausgeführt worden, dass das Ausschreibungsverfahren vorbereitet werde und der Starttermin unproblematisch sei. Zu diesem Zeitpunkt war noch unklar, für welches Ausschreibungsverfahren sich die Verwaltung entscheidet. Nach Auskunft der Verwaltung bestand lediglich die Tendenz, ein zweistufiges Verfahren mit vorherigem Teilnahmewettbewerb durchzuführen. Dies war schon damals von der UWG sehr kritisch gesehen worden. Da das Vergabeverfahren bis heute nicht im Vergabeausschuss thematisiert worden ist, bittet die UWG-Fraktion im Rat der Stadt Siegen nun um Beantwortung folgender Fragen:

  1. Für welches Ausschreibungsverfahren hat sich die Verwaltung entschieden – mit oder ohne vorherigen Teilnahmewettbewerb?
  2. Falls ein Ausschreibungsverfahren stattgefunden hat, wie viele Bewerbungen sind bei der Verwaltung auf die Ausschreibung eingegangen?
  3. Ist die Beratung und Betreuung von Menschen mit Migrationshintergrund auch ab dem 01.01.2017 weiter gewährleistet?

Ergebnis:

Auszug aus der Niederschrift des Bauausschuss vom 21.12.2016

Herr Schmidt beantwortet die Fragen:

zu Frage 1:

Die Leistung über die Beratung und Betreuung von Flüchtlingen, Asylbewerbern und Aussiedlern (Menschen mit Migrationshintergrund) soll erstmals ausgeschrieben werden. Anlass ist, dass der bestehende Vertrag nicht ausreichend ist, um die Betreuung und Beratung in Umfang und Qualität aller nach Siegen zugewiesen und hier lebenden Personen sicherzustellen. Hinzu kommen die vielfältigen Änderungen und Ergänzungen im Vergaberecht. So sind ab einem Auftragswert in Höhe von 750.000,- EUR netto auch soziale und andere besondere Dienstleistungen in einem EU-weiten Verfahren auszuschreiben. Bedingt durch den Umfang (Vertragsdauer, Umfang der zu erbringenden Leistung) des künftigen Vertrages ist eine europaweite Ausschreibung im offenen Verfahren (öffentliche Ausschreibung) vorgesehen.
Ist die Leistung beschreibbar, kann ein offenes Verfahren durchgeführt werden. Da-bei werden unmittelbar Angebote eingeholt. Mit den Vergabeunterlagen kann der zu schließende Vertrag und eine Preisabfrage veröffentlicht werden. Nach der Angebotsabgabe erfolgt die Prüfung und Wertung in vier Stufen (formelle Prüfung, Eignungsprüfung, Angemessenheit der Preise, Auswahl wirtschaftlichstes Angebot). Die Verwaltung hat auch ein „Nicht offenes Verfahren“ (2-stufiges Verfahren mit Teilnahmewettbewerb und Angebotseinholung) sowie das „Verhandlungsverfahren (auch mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb) geprüft. Schon durch die erstmalige Ausschreibung der Leistung hat sich die Prüfung umfangreicher dargestellt, als zunächst eingeschätzt. Hinzu kommt, dass alle Vergabeverfahren inkl. der verwaltungsinternen Abläufe und Beteiligung der politischen Gremien einen langen Vorlauf haben. Die Ausschreibung konnte daher noch nicht erfolgen. Die Vergabe ist nun zum 01.04.2017 geplant.

zu Frage 2:

Antwort entfällt.

zu Frage 3:

Die Beratung und Betreuung ist selbstverständlich auch weiterhin sichergestellt. Der bestehende und zum 31.12.2016 gekündigte Vertrag wird bis zum 31.03.2017 im Einvernehmen mit dem Träger fortgesetzt.

Die Mitglieder des Rates nehmen Kenntnis.

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von UWG Siegen

Antrag Vermeidung von Einweg-Geschirr

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

die UWG-Fraktion im Rat der Stadt Siegen beantragt, folgenden Beschluss zu fassen:
Die Verwaltung wird beauftragt, zukünftig bei allen bei allen Veranstaltungen der Stadt Siegen kein Plastik-Einweg-Geschirr mehr zu verwenden.

Begründung:

Wie bekannt, gibt es in unserer Wegwerfgesellschaft Einweg-Plastikgeschirr im Überfluss. Einmal benutzt landet dieses dann – bestenfalls - im Müll. In der freien Natur entsorgt, belastet Plastikmüll unsere Umwelt und Weltmeere in großem Ausmaß. Die Stadt Siegen sollte hier eine Vorbildfunktion einnehmen und einen Beitrag zur Vermeidung weiterer Umweltverschmutzung leisten.

Auszug aus der Niederschrift des Ausschuss für Umwelt, Landschaftspflege und Energie vom 10.11.2016:


Herr Vetter verweist auf die schriftliche Antragsbegründung. Die Verwaltung müsse die Einhaltung der Auflagen stärker kontrollieren.
Auf Nachfrage von Herrn Langenbach erklärt er, dass im Antrag mit „alle Veranstaltungen der Stadt Siegen“ alle Veranstaltungen auf städtischem Grund gemeint sind.
Die Verwaltung unternehme bereits viel und gebe den Veranstaltern enge Rahmenbedingungen vor, so Herr Klaas. Dem vorliegenden Beschlussvorschlag der UWG-Fraktion könne nicht zugestimmt werden. Dieser müsse dahingehend erweitert werden, dass möglichst recyclingfähige Materialien zu verwenden seien. Die entsprechenden Parameter sollten hier diskutiert werden. Für die SPD-Fraktion teilt Herr M. Müller mit, dass ihm die Vermeidung von Plastikmüll ebenfalls ein sehr wichtiges Anliegen sei. Er werde dem Antrag aber nicht zustimmen, da die Verwaltung bereits Einiges angestoßen habe und das Thema weiter bearbeite. Ergänzend dazu merkt Herr Christian an, dass viele Vereine und ihre ehrenamtlich Tätigen von immer neuen Vorgaben verärgert seien. Daher sei es wichtig, dass die Stadt Siegen den Vereinen bzw. Werbegemeinschaften die Vorgaben kommuniziere, Konsens erziele und unterstützend tätig sei. Es müsse konkretisiert werden, was mit „kein Einweg-Plastik-Geschirr“ gemeint sei, so Frau Bleckmann, und Alternativen benannt werden. Bestenfalls sollten recyclebares Geschirr und Becher aus recyceltem Material benutzt werden. Auch die Entsorgung bzw. die Mülltrennung sollte thematisiert werden. Herr Schneider sieht es kritisch, die Vereine immer mehr in die Pflicht zu nehmen. Die Vorgaben sollten sich nach der Größe der Veranstaltung richten und umsetzbar sein. Es gebe auch Grenzen. Herr Klaas hält eine zu starke Reglementierung ebenfalls für bedenklich. Schlimmstenfalls würde ein Stück Festkultur in Siegen verloren gehen. Er macht den Vorschlag, dass sich die Verwaltung und der Arbeitskreis „Abfallwirtschaft“ zusammensetzen, eine Konzeption erarbeiten und in einer der nächsten Sitzungen über Möglichkeiten berichten. Frau Buchner-Heinz merkt an, dass der Grundgedanke der UWG-Fraktion lobenswert, aber in der Praxis schwer umsetzbar sei. Nach Ansicht von Frau Strunk kann von Bürgerinnen und Bürgern, die Veranstaltungen/Feste besuchen, ein gewisses Maß an Verantwortung eingefordert werden. Es dürfe nicht jeder seinen Müll hinschmeißen, wo es ihm beliebe. Sie fasst die Beratung zusammen.
Herr Vetter erklärt, auf eine Abstimmung des Antrages nicht zu bestehen. Die Diskussion habe weiteren Beratungsbedarf aufgezeigt. Im Arbeitskreis „Abfallwirtschaft“ sollte gemeinsam eine Lösung gefunden werden.

Frau Strunk hält als Ergebnis der Beratung fest, dass Anfang nächsten Jahres der Arbeitskreis „Abfallwirtschaft“ einberufen und dieses Thema auf die Tagesordnung gesetzt werden soll.

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