von UWG Siegen

Antrag Entwicklung eines Verkehrskonzeptes

Die UWG-Fraktion im Rat der Stadt Siegen beantragt, folgenden Beschluss zu fassen:

1. Die Verwaltung wird zur Optimierung des innerörtlichen Verkehrs in der Stadt Siegen beauftragt, bis Mitte 2018 ein gesamtstädtisches Verkehrskonzept zu erarbeiten und die hierzu erforderlichen Haushaltsmittel in den nachfolgenden Haushaltsjahren in den Haushalt einzustellen.

2. Das Verkehrskonzept soll sich u.a. an folgenden Zielen orientieren:

a)  Verbesserung des Verkehrsflusses unter Einbeziehung einer vernetzten großräumigen Parkraumbewirtschaftung und hierfür erforderlicher Parkleitsysteme;
b)  Förderung der Sicherheit der Verkehrsteilnehmer unter Berücksichtigung der Belange von Fußgängern, insbesondere von Fußgängern mit Behinderung;
c) Verbesserung der Vernetzung der Ortsteile unter besonderer Berücksichtigung des Radverkehrs und des ÖPNV;
d) Förderung der Attraktivität des ÖPNV und damit einhergehend Verbesserung der Luftqualität und der Umweltfreundlichkeit durch den Ausbau weiterer Busspuren, bzw. Einräumung eines Vorrangs bei den Ampelschaltungen;
e) Steigerung der Attraktivität des Umfeldes für den Einzelhandel und der Nahversorgung in den Ortsteilen

3. Das Verkehrskonzept wird unter Federführung des Verkehrsausschusses und des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wirtschaftsförderung, Stadthallen und Liegenschaften sowie unter Einbeziehung der bestehenden Akteure erarbeitet. Eine geeignete Information der Öffentlichkeit über den Beratungsfortschritt ist sicherzustellen.

4. Angestrebter Zeitplan zu Erarbeitung des Verkehrskonzeptes:

a) Bis Ende des IV. Quartals 2017 können Maßnahmen-Vorschläge der Fraktionen, Verbände und der Bürgerschaft eingebracht werden.
b) Bis Ende des II. Quartals 2018 werden folgende Ergebnisse angestrebt:
- Festlegung der zur Planung erforderlichen Eckwerte des Verkehrskonzeptes
- Vorstellung der zusammengefassten Vorschläge und deren Bewertung
c) Bis Ende des III. Quartals 2018 werden folgende Ergebnisse angestrebt:
- Vorstellung der kalkulierten Kosten für eine gutachterliche Bewertung der geplanten Maßnahmen und Aufstellung einer mittelfristigen Finanzplanung zur Umsetzung des Programms
d) Im IV. Quartal 2018 Einbringung der erforderlichen Maßnahmen in die Haushaltsberatung 2019 und Verabschiedung im Dezember 2018

Zuvor sollen die geplanten Eckpunkte des Verkehrskonzeptes im Rahmen von Bürgerversammlungen in den einzelnen Stadtteilen vorgestellt und diskutiert werden.

e) Durchführung der vertiefenden Maßnahmenanalyse mit Hilfe von Gutachten und Gesprächen (soweit erforderlich). Eine aktive Beteiligung betroffener Gremien und Bürgervertretungen ist anzustreben.
f) Beschlussfassung über das Verkehrskonzept nach erneuter Vorstellung und Diskussion im Rahmen von Bürgerversammlungen.

Begründung:

Die Stadt Siegen hat kein aktuelles gesamtstädtisches Verkehrsentwicklungskonzept. Nach Auffassung der UWG-Fraktion besteht hier dringender Nachholbedarf. Eine fraktionsübergreifende Diskussion in konstruktiver Atmosphäre ist sinnvoll. Mit dem vorliegenden Antrag sollen die beteiligten Akteure aktiviert werden, gemeinsam, konstruktiv und mehrheitsbildend an diesem Thema zu arbeiten. Darüber hinaus soll die Öffentlichkeit soweit als möglich in den Entwicklungsprozess eingebunden werden.

Auszug aus der öffentlichen Niederschrift der 28. Sitzung des Rates vom 07.06.2017:

Der Rat der Universitätsstadt Siegen beschließt:

Der Verkehrsentwicklungsplan für die Universitätsstadt Siegen wird im Jahr 2018 erneuert / überarbeitet. Die notwendigen Mittel sind im Haushalt 2018 einzustellen.

1. Die Verwaltung wird zur Optimierung des innerörtlichen Verkehrs in der Stadt Siegen beauftragt, bis Mitte 2018 ein gesamtstädtisches Verkehrskonzept zu erarbeiten und die hierzu erforderlichen Haushaltsmittel in den nachfolgenden Haushaltsjahren in den Haushalt einzustellen.

2. Das Verkehrskonzept soll sich u.a. an folgenden Zielen orientieren:
a) Verbesserung des Verkehrsflusses unter Einbeziehung einer vernetzten großräumigen Parkraumbewirtschaftung und hierfür erforderlicher Parkleitsysteme;
b) Förderung der Sicherheit der Verkehrsteilnehmer unter Berücksichtigung der Belange von Fußgängern, insbesondere von Fußgängern mit Behinderung;
c) Verbesserung der Vernetzung der Ortsteile unter besonderer Berücksichtigung des Radverkehrs und des ÖPNV;
d) Förderung der Attraktivität des ÖPNV und damit einhergehend Verbesserung Luft- qualität und der Umweltfreundlichkeit durch den Ausbau weiterer Busspuren, bzw. Einräumung eines Vorrangs bei den Ampelschaltungen;
e) Steigerung der Attraktivität des Umfeldes für den Einzelhandel und der Nahversorgung in den Ortsteilen

3. Das Verkehrskonzept wird unter Federführung des Verkehrsausschusses und des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wirtschaftsförderung, Stadthallen und Liegenschaften sowie unter Einbeziehung der bestehenden Akteure erarbeitet. Eine geeignete Informa-tion der Öffentlichkeit über den Beratungsfortschritt ist sicherzustellen.

4. Angestrebter Zeitplan zu Erarbeitung des Verkehrskonzeptes:
a) Bis Ende des IV. Quartals 2017 können Maßnahmen-Vorschläge der Fraktionen, Ver- bände und der Bürgerschaft eingebracht werden.
b) Bis Ende des II. Quartals 2018 werden folgende Ergebnisse angestrebt:
- Vorstellung der zusammengefassten Vorschläge und deren Bewertung - Festlegung der zur Planung erforderlichen Eckwerte des Verkehrskonzeptes
c) Bis Ende des III. Quartals 2018 werden folgende Ergebnisse angestrebt:
- Vorstellung der kalkulierten Kosten für eine gutachterliche Bewertung der geplanten Maßnahmen und Aufstellung einer mittelfristigen Finanzplanung zur Umsetzung des Programms
d) Im IV. Quartal 2018 Einbringung der erforderlichen Maßnahmen in die Haushaltsberatung 2019 und Verabschiedung im Dezember 2018
Zuvor sollen die geplanten Eckpunkte des Verkehrskonzeptes im Rahmen von Bürgerversammlungen in den einzelnen Stadtteilen vorgestellt und diskutiert werden.
e) Durchführung der vertiefenden Maßnahmenanalyse mit Hilfe von Gutachten und Gesprächen (soweit erforderlich). Eine aktive Beteiligung betroffener Gremien und Bürgervertretungen ist anzustreben.
f) Beschlussfassung über das Verkehrskonzept nach erneuter Vorstellung und Diskussion im Rahmen von Bürgerversammlungen.

Beratungsergebnis: Mehrheitlich dafür (1 Gegenstimme Dr. Sonneborn), 0 Enthaltungen

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Antrag Sicherheit im öffentlichen Raum

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Mues,

die UWG-Fraktion im Rat der Stadt Siegen beantragt, folgenden Beschluss zu fassen:

Wie in der Haushaltsrede angekündigt, wird die Verwaltung gebeten, Zielsetzungen und geeignete Maßnahmen darzustellen, wie die Sicherheit im öffentlichen Raum – insbesondere in Innenstadtbereichen wie z. B. Siegen zu neuen Ufern, Bahnhof Siegen, Bahnhof/Einkaufzentrum Weidenau, Einkaufzentrum Geisweid, Kreisel Am Heidenberg sowie sonstigen Problem-Bereichen - in enger Kooperation mit der Polizei unter Berücksichtigung der jeweiligen gesetzlichen Verantwortlichkeiten - erhöht werden kann und dem Rat im vierten Quartal 2017 ein neues Sicherheitskonzept für den öffentlichen Raum vorzulegen. Die Erarbeitung der erforderlichen Entwicklungsschritte soll in enger Zusammenarbeit mit dem Ausschuss für Feuerschutz, Sicherheit und Ordnung erfolgen. Es ist dabei zu prüfen, ob und wie im Rahmen des Konzeptes „Mehr Präsenz und Ahndung durch personell verstärkten Ordnungsdienst“ und eine Qualifizierung des City Service Team incl. Streetworker die Präsenz und der Einsatz und evtl. durch zusätzliche Planstellen optimiert werden können. Weiter soll geprüft werden, wie eine verstärkte Ordnungspartnerschaft / Kooperation für den Bereich Bahnhof und Unterstadt mit den zuständigen Stellen der Landes- und Bundes(Bahn)polizei optimiert werden kann.

Die eingeleiteten  Sofortmaßnahmen zur Umfeld-Verbesserung im Bereich „Siegen zu neuen Ufern“ müssen z.B. durch eine dauerhaft ausreichende Reinigungsfrequenz, insbesondere abends und an Wochenenden, das Aufstellen zusätzlicher Aschenbecher, verstetigt werden. Des Weiteren sollte um der Vermüllung entgegenzuwirken und wie bereits vor Jahren von uns im Zusammenhang mit der Kaugummiproblematik bereits schon einmal vorgeschlagen, insbesondere vor Großveranstaltungen unter Einbeziehung der Händlerschaft durch zeitlich begrenzte Kampagnen auf die Notwendigkeit der Müllvermeidung hingewiesen werden.

Darüber hinaus sollte geprüft werden, ob und wie durch geeignete Maßnahmen, wie z. B. der Einrichtung einer „Sicherheitszone“, Menschen vor Beeinträchtigungen besser geschützt werden können, da insbesondere Frauen sich abends und nachts nicht sicher fühlen.

Begründung:

Es besteht akuter Handlungsbedarf für mehr Sicherheit und Sauberkeit im Öffentlichen Raum. Die Bürgerschaft hat -auch durch die internationalen Zwischenfälle bedingt- ein spürbar erhöhtes Sicherheitsbedürfnis. Diesem berechtigten Anliegen müssen wir durch geeignete Konzepte Rechnung tragen.

Wir wollen, dass Siegen auch in Zukunft sicher bleibt. Unsere Bahnhöfe, Straßen, Parks und Plätze dürfen keine „Angsträume“ sein. Die Stadt Siegen muss für mehr Sicherheit und schnelle Hilfe, gerade in öffentlichen Räumen sorgen, damit sich jeder in Siegen überall frei bewegen kann. Wir setzen auf bessere Beleuchtung und Einsehbarkeit sowie Notrufmöglichkeiten.

Die UWG möchte insbesondere nachts wieder mehr Sicherheitspersonal auf den Plätzen und „Problembereichen“ in der Stadt Siegen. An den Siegener Bahnhöfen und anderen Hot-Spots wollen wir mit gezielter Polizeipräsenz und Einbindung der Anwohner/-innen für mehr Sicherheit sorgen. Hierfür sollten die Ordnungsbehörde zusammen mit dem City-Service-Team organisatorisch und fachlich gestärkt werden. Hierzu gehört auch dass diese Kräfte durch flexible Arbeitszeitmodelle dann zur Verfügung stehen, wenn erfahrungsgemäß „ordnungsbehördliche Begleitung“ erforderlich ist. Ziel muss es sein, auf eine gezielte Primärprävention zu setzen, anstatt auf symbolische Großeinsätze, die viel kosten und wenig dauerhafte Sicherheit bringen.

Auszug aus der öffentlichen Niederschrift über die 29. Sitzung des Rates vom 05.07.2017:

Beschluss (über den Verfahrensantrag):

Der Antrag wird zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Feuerschutz, Sicherheit und Ordnung überwiesen.

Beratungsergebnis: Mehrheitlich dafür (Mehrere Gegenstimmen)

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Jahreshauptversammlung der UWG am 07.04.2017

Einen Schwerpunkt der gut besuchten Jahreshauptversammlung der UWG Siegen bildeten die Vorstandswahlen.

Wahlen: Der langjährige Vorsitzende Achim Bell stand aus persönlichen Gründen nicht mehr für dieses Amt zur Verfügung. Seine Aufgaben als Ratsmitglied und Vorsitzender des Sport- und Bäderausschusses wird er weiter wahrnehmen. Einstimmig wählte die Versammlung Stephan Daub zum neuen Vorsitzenden. Als Geschäftsführer wurde Markus Otto ebenfalls einstimmig bestätigt. Da Stephan Daub bisher das Amt des 2. stellv. Vorsitzenden innehatte, wurde eine Nachwahl erforderlich. Hierfür stellten sich Franz Englert und Silke Grisse zur Verfügung. Letztere setzte sich in geheimer Abstimmung durch.

Rückblick: Peter Steinseifer würdigte als Stellvertreter die Arbeit des langjährigen Vorsitzenden, der bereits Ende 2016 sein Amt als Vorsitzender zur Verfügung gestellt hatte. Dadurch war ausreichend Zeit für eine Kandidatenauswahl gegeben. Auch der neue Vorsitzende dankte Achim Bell und überreichte als kleine Anerkennung ein Weinpräsent sowie ein Jahreslos der "Aktion Mensch".

Ausblick: Erklärtes Ziel ist es, den Vorstand der Unabhängigen Wählergemeinschaft zu verjüngen und den Frauenanteil im Vorstand zu erhöhen. Die UWG möchte hierdurch für die zukünftigen Jahre und Wahlen mehr jüngere Wähler sowie potentielle Mitstreiter gewinnen.

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Die UWG stellt sich vor - Fraktionssitzung

Fraktionssitzungen der UWG finden im Rathaus der Stadt Siegen statt. Doch was wird in so einer Fraktionssitzung besprochen? Und wie sieht der Ablauf aus? Für alle Interessierten gibt es hier Antworten auf genau diese Fragen. Der Fraktionsvorsitzende der UWG, Hans Günter Bertelmann, eröffnet die Sitzung. Seine Aufgabe ist es außerdem, die Gespräche in der Fraktionssitzung zu leiten und zu moderieren. Hierbei sollen die Wortmeldungen zu den unterschiedlichen kommunalen Themen gebündelt und nach Möglichkeit eine gemeinsame Meinung gebildet werden. Dies ist nicht immer einfach, denn: die UWG kennt keinen Fraktionszwang, wie es bei den Parteien üblich ist!

Eine Fraktionssitzung beginnt mit Berichten zu den verschiedenen Sitzungen der Ausschüsse, die in der vorherigen Woche stattgefunden haben. Die jeweiligen Sprecher der Ausschüsse berichten noch einmal kurz davon, worum es in den Sitzungen ging, was besprochen wurde und zu welchem Ergebnis man gekommen ist. Danach haben alle Teilnehmer der Fraktionssitzung die Möglichkeit in einer offenen Diskussion über das Thema Fragen zu stellen und Einwände zu geben.

Nach den Berichten über die vergangenen Sitzungen der Ausschüsse wird über die Kommenden gesprochen. Die Sprecher der jeweiligen Ausschüsse, stellen nun nacheinander die Themen vor. Sie berichten, worüber in den einzelnen Sitzungen entschieden werden soll und wie die Informationslage zu den Themen aussieht. Außerdem äußern sie, was zu kritisieren ist und warum. Dann haben die Teilnehmer der Fraktions­sitzung wieder die Möglichkeit Fragen zu stellen und auch Fragen einzuwerfen, die sie noch in der Sitzung des jeweiligen Ausschusses stellen würden.

Während der gesamten Fraktionssitzung wird von Frau Krumm Protokoll geführt. Sie schreibt mit, was von den einzelnen Rednern gesagt wird und wie die Sitzung verläuft. Der Fraktionsvorsitzende, Herr Bertelmann, berichtet zum Schluss noch von Einladungen zu verschiedenen Veranstaltungen, die die UWG bekommen hat, sowie sonstige Themen von allgemeiner Bedeutung. Nach der Beendigung der Fraktionssitzung hat der Stadtverband Gelegenheit, Informationen weiter zu geben, bzw. eigene Themen anzusprechen oder zu erörtern...

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