von UWG Siegen

Antrag Schulweg App

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Mues,

die UWG-Fraktion im Rat der Stadt Siegen beantragt, folgenden Beschluss zu fassen:
Die Verwaltung wird beauftragt, die Schulweg-App des "Büros für Forschung, Entwicklung und Evaluation (bueffee GbR)" zu prüfen, ob diese auch den Eltern von Siegener Schulkindern, den Lehrkräften an Siegener Schulen und den Schülerinnen und Schülern selbst bekannt gemacht werden soll und zu empfehlen ist.

Begründung:

Siegen birgt als Großstadt für Grundschulkinder viele unbekannte und manchmal auch nicht ungefährliche Verkehrssituationen: Viele Autos auf mehreren Spuren, versperrte Sicht durch parkende Autos, große unübersichtliche Kreuzungen mit Bussen und ungeordnete Kurzzeit- wie Langzeit-Baustellen.
Dabei bringt der zu Fuß oder mit dem Fahrrad zurückgelegt Schulweg eindeutige Vorteile mit sich: als Ausgleich zum Sitzen im Unterricht können so nicht nur die Pausen sondern auch der bewegte Schulweg zu Gesundheit und Ausgeglichenheit beitragen.
Doch nicht nur physisch, sondern auch psychisch hat der Schulweg einen hohen Wert: Er fördert die Selbstständigkeit der Kinder und somit auch das Verantwortungs- und Selbstbewusstsein.
Um den Schulweg sicherer zu gestalten und somit den Eltern und Kinder den Schritt vom „Elterntaxi“ zum selbst zurückgelegten Schulweg zu erleichtern, möchten wir den Einsatz bzw. die Bekanntmachung der Schulweg-App als Ergänzung zu den Siegener Schulwegsicherungstplänen prüfen lassen.
Als weiterer Nutzen ergibt sich eine zeitnahe Information an die Stadtverwaltung, um Gefahrenstellen im Straßenverkehr zu erkennen, abzustellen oder zumindest davor zu warnen. Auf der Seite www.schulwegcheck.de ist zu lesen:

"Schülerinnen und Schüler erstellen die Pläne selbst mit der Schulwegcheck-App (Android). Die Kommune erhält so wichtige Hinweise zur Beseitigung von gefährlichen Stellen und kann schnell reagieren. [...] Ganz aktuell kann mit dem Schulwegcheck auch die bewegte Schule organisiert werden. Ob Schnitzeljagd, Umweltbildungslehrpfade oder regionale und Wirtschaftsgeschichte bewegt zu erleben sind nun ebenso möglich, wie Schulprojekte im internationalen Schüleraustausch."

Auszug aus der Niederschrift des Ausschuss für Schul- und Bildungswesen vom 10.11.2016:

Ergebnis:

Frau Thomas verliest eine Stellungnahme der Abteilung 7/1 Straße und Verkehr:

Konkrete Pilotprojekte zur kostenfreien Schulweg-App laufen derzeit in Bonn und Wuppertal. Die Abteilung 7/1 wird Kontakt aufnehmen.
Die Abteilung 7/1 wird - schon im eigenen Interesse - prüfen, ob der Gebrauch der Schulweg-App des „Büros für Forschung, Entwicklung und Evaluation“ zur Schul-wegsicherung und zur Erstellung von Schulwegplänen eine sinnvolle Erleichterung sein kann - und nach Prüfung dem Ausschuss berichten.

Daraufhin möchte Herr Bell den Antrag vertagen bis weitere Informationen vorliegen.

Beschluss:

Der Ausschuss für Schul- und Bildungswesen des Rates der Stadt Siegen vertagt die Entscheidung über den Antrag der UWG-Fraktion, bis die Verwaltung Informationen zur Schulweg-App vorliegen hat.

Beratungsergebnis: Einstimmig dafür, 0 Enthaltungen

Mehr »

von UWG Siegen

Antrag RWE-Aktien

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

die UWG-Fraktion im Rat der Stadt Siegen beantragt, folgenden Beschluss zu fassen:
Die Verwaltung wird beauftragt, bis zur nächsten Sitzung des Rates eine Beschlussvorlage bezüglich des Umgangs mit dem von der Stadt Siegen gehaltenen RWE-Aktienpaket vorzulegen. Hierbei sollen folgende alternative Optionen geprüft und in ihren bilanziellen Auswirkungen auf den städtischen Haushalt untersucht werden:

  1. vollständige oder teilweise Veräußerung des Aktienbestandes,
  2. vollständiger oder teilweiser Tausch von RWE-„Alt“-Aktien gegen „NewCo“-Aktien,
  3. Wahrung des Status Quo.

Begründung:

Der rasante Kursverfall der von der Stadt Siegen gehaltenen RWE-Aktien erfordert eine Reaktion. Spätestens seit der Entscheidung des RWE-Vorstandes im Februar 2016, für Stammaktien keine Dividende auszuschütten, was infolge der desaströsen betriebswirtschaftlichen Lage auch für die Folgejahre zu erwarten ist, entfällt ein wichtiger Grund, am Aktienpaket festzuhalten. Die Rahmendaten weisen darauf hin, dass sich der Kurswert der Aktien in den kommenden Jahren nicht erhöhen wird. Die geplante Aufspaltung des Konzerns in ein auf der Nutzung fossiler Energien fußendes Alt-RWE und ein auf die Nutzung regenerativer Energien ausgerichtetes Unternehmen (NewCo) ohne kommunalen Einfluss zeigt das Risiko einer noch weiteren Talfahrt der RWE-Aktie auf. Die Gefahr, dass die Stadt Siegen beim Festhalten am Alt-RWE-Aktienbesitz völlig leer ausgeht, ist nicht von der Hand zu weisen.

Veränderung des Aktienbestandes betreffend RWE-Aktien:

Auszug aus der Niederschrift des Rates vom 21.09.2016:

Die Fraktion DIE LINKE wird den Antrag unterstützen, so Herr Gräbener, und hält es für sinnvoll, Alternativen zu den RWE-Aktien zu suchen.
Nach Auffassung von Herrn Walter sind diese Überlegungen zeitlich verfrüht, da noch keine konkreteren Informationen über den Börsengang von Innogy vorliegen. Er regt an, im AK Finanzen bzw. im Haupt- und Finanzausschuss Zwischenberichte zu geben, sobald genauere Einschätzungen möglich sind. Herr Rujanski sieht keine Eile, eine Analyse und einen Verfahrensvorschlag bereits für die nächste Sitzung des Rates (wie beantragt) zu fordern. Er schlägt daher die Formulierung "in einer der nächsten Sitzungen des Rates" vor. Herr Groß regt an, im AK Finanzen zu gegebener Zeit über die weitere Vorgehensweise zu beraten und dort eine Empfehlung an den Haupt- und Finanzausschuss bzw. den Rat zu formulieren. Herr Langer als Antragsteller hält es für zweckdienlich, wenn spätestens zur Beratung des Haushaltsentwurfs eine Entscheidung getroffen ist, ob die Aktien verkauft werden oder nicht. Mit dem Vorschlag von Herrn Groß ist er einverstanden. Die öffentliche Diskussion würde dann spätestens im Rat möglich.
Herr Schulte möchte nicht nur über die finanziellen Aspekte beraten, sondern auch eine inhaltliche Auseinandersetzung. Wichtig ist für ihn auch, welche Ziele die Stadt Siegen mit einem Aktienbestand verbindet und welche Einflussmöglichkeiten auf die Geschäftspolitik eines Unternehmens bestehen. Daher kann er es nicht befürworten, wenn die Diskussion nur im internen Arbeitskreis stattfindet.

Bürgermeister Mues fasst den Antrag und die Änderungsvorschläge zu folgendem Vorschlag zusammen:

Beschluss:

Der Rat der Universitätsstadt Siegen beauftragt die Verwaltung, für den Arbeitskreis Finanzen eine Analyse zum weiteren Umgang mit dem von der Stadt Siegen gehaltenen RWE-Aktienpaket vorzubereiten. Hierbei sollen folgende Optionen geprüft und hinsichtlich ihrer bilanziellen Auswirkungen auf den städtischen Haushalt untersucht werden:

  1. Vollständige oder teilweise Veräußerung des Aktienbestandes
  2. Vollständiger oder teilweiser Tausch von RWE-"Alt"-Aktien gegen "NewCo"-Aktien
  3. Wahrung des Status Quo

Nach Beratung im Arbeitskreis wird das Thema an den Haupt- und Finanzausschuss bzw. den Rat überwiesen.
Beratungsergebnis: Einstimmig dafür, 3 Enthaltungen (WAS, Stv Könen)

Mehr »

von UWG Siegen

Anfrage zum Konzept zur Reduzierung des Verbrauchs von Einweg-Plastiktüten in Siegen

Der Ausschuss für Umwelt, Landschaftspflege und Energie des Rates der Stadt Siegen hatte in seiner Sitzung am 08.09.2016 das Konzept zur Reduzierung des Verbrauchs von Einweg-Plastiktüten in Siegen beschlossen.
Darin werden u.a. klare Vorgaben zur Verwendung von Mehrweggeschirren und -bestecken bei Veranstaltungen auf öffentlichen Flächen gemacht.

Die UWG-Fraktion ist daher sehr verwundert, dass sowohl beim Siegener Ufer-Fest (02.09. bis 04.09.2016) als auch beim Geisweider Bürgerfest (09.10.2016) Plastikgeschirr und Plastikbecher verwendet wurde.

In diesem Zusammenhang bittet die UWG-Fraktion im Rat der Stadt Siegen daher um Beantwortung folgender Fragen:

  1. Warum wurde der Beschluss des Umweltausschusses bei dem Bürgerfest in Geisweid nicht umgesetzt?
  2. Warum hat die Verwaltung sich nicht schon beim Ufer-Fest darum bemüht, umweltfreundliches Geschirr und Besteck zu verwenden?
  3. Warum wurde in der Vergangenheit bei Großveranstaltungen in der Stadt Siegen nicht zumindest eine Mülltrennung vorgenommen?  

Ergebnis:

Auszug aus der Niederschrift des Ausschuss für Umwelt, Landschaftspflege und Energie vom 10.11.2016

Herr Langenbach beantwortet die Anfrage wie folgt:

zu Frage 2:

In der Vorlage "Konzept zur Reduzierung des Verbrauchs von Einweg-Plastiktüten in Siegen" im AFULE am 08.09.2016 wurde dargestellt, dass die Gestattungen von Veranstaltungen auf öffentlichen Flächen im Stadtgebiet mit Auflagen zur ausschließlichen Verwendung von Mehrweggeschirr versehen werden. Ebenso wurde die Nutzung von Mehrweggeschirr in den städtischen Hallen und Bürgerhäusern erläutert.

Bei beiden o.g. Veranstaltungen wurde dementsprechend verfahren und die Gestattungen mit der Auflage versehen "…dürfen ausschließlich Mehrweggeschirre und -bestecke verwendet werden. Getränke dürfen ausschließlich in Mehrwegbehältnissen verabreicht werden. Für ausreichende Spülmöglichkeit ist zu sorgen." Insbesondere beim Uferfest sind in der Organisationszentrale auch keine Meldungen wegen Verstößen gegen die Auflage in der Gestattung eingegangen.

Dahingehende ordnungsbehördliche Kontrollen erfolgen stets nur stichprobenartig, falls keine besondere Veranlassung anderes begründet. Da die betreffende Veranstaltung zudem eine "quasi städtische Veranstaltung“ war, erfolgte keine gezielte Nachschau sondern lediglich Vorfeldkontrollen hinsichtlich etwaiger Gefahrenquellen wie z.B. Einhaltung von Rettungswegbreiten, Abnahme der Getränkeschankanlagen (Flüssiggas) etc.

Darüber hinaus können derartige ordnungsrechtliche Kontrollen schon aus Personalgründen nicht bei jeder in Siegen stattfindenden Veranstaltung geleistet werden. Den Hinweis der UWG wird die Abteilung 6/2 zum Anlass nehmen, bei ähnlichen Veranstaltungen zukünftig ein besonderes Augenmerk auf die Einhaltung der o. g. ordnungsrechtlichen Auflagen zu richten.

zu Frage 3:

Grundsätzlich wird zwischen folgenden großen Abfallfraktionen unterschieden:

  • Restabfall
  • Bioabfall
  • Leichtverpackungen (LVP)
  • Altpapier
  • Altglas


Im Rahmen von Großveranstaltungen ist davon auszugehen, dass weder Altglas, das über Wertstoffcontainer gesammelt und entsorgt wird, noch relevante Mengen an Alt-papier anfallen. Darüber hinaus sind bei Veranstaltungen die Standbetreiber verpflichtet, die anfallenden Leichtverpackungen (grüner Punkt/gelber Sack) selbst zu entsorgen.

In den Gestattungen wird dementsprechend gefordert, dass eine ausreichende Zahl von Abfallbehältern aufzustellen und bei Bedarf zu entleeren ist. Die auf der Veran-staltungsfläche entstehenden Verunreinigungen sind durch den Veranstalter zu beseitigen. Angefallene Abfälle aus Glas und Papier sind getrennt zu sammeln und in Wertstoffcontainern zu deponieren.

Für die Entsorgung verbleiben daher Rest- und Bioabfall von Imbissständen. Hierbei muss berücksichtigt werden, dass beispielsweise benutzte Pappteller und Pappbecher nicht zum Altpapier gehören, sondern in den Restabfall. Kunststoffbestecke gehören ebenfalls in den Restabfall und nicht wie vielfach gehandhabt in den gelben Sack. Bio-abfall entsteht auf Großveranstaltungen im Grunde genommen nur, wenn die gekauften Speisen nicht vollständig aufgegessen werden. Auch hier ist von einer vernachlässigbaren Menge auszugehen.

Ein zusätzliches Problem entsteht, wenn Besucher sich nicht korrekt verhalten und Mischabfälle in die Tonnen für die sortenreinen Abfälle werfen würden und damit den Erfolg der Trennung zu Nichte machen.

Aus den vorgenannten Gründen war und ist auch künftig eine über die bestehenden Regelungen hinausgehende Abfalltrennung bei Großveranstaltungen entbehrlich.

Der Ausschuss für Umwelt, Landschaftspflege und Energie des Rates der Uni-versitätsstadt Siegen nimmt Kenntnis.

Mehr »